European Commission DG Internal Market and Services Unit E2 Services II J59 8/61 Rue de Spa 2 B-1049 Brussels Belgium
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- Valentin Morgenstern
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1 European Commission DG Internal Market and Services Unit E2 Services II J59 8/61 Rue de Spa 2 B-1049 Brussels Belgium Stellung zur E-Commerce Richtlinie (2000/31/EG); Beschränkte Auswahl bei Online-Zahlverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Fragebogen zur Reform der E-Commerce Richtlinie (2000/31/EG) stellen Sie an mehreren Stellen die Frage, ob für den Internethandel ausreichende Zahlverfahren zur Verfügung stehen. Dazu möchten wir Stellung nehmen. Aus unserer Sicht gibt es keinen ausreichenden Wettbewerb bei Zahlverfahren, die für den E- Commerce geeignet sind. Wir möchten Sie insbesondere auf die sog. Zahlungsbenachrichtigungen (Payment Messenger Services) aufmerksam machen, die viele Nachteile der bisherigen Bezahlsysteme überwinden und den grenzüberschreitenden Handel fördern, aber vielfach von der Kreditwirtschaft behindert werden. In Ihrem Fragebogen sprechen sie von Online Banking Based epayment (OBeP). Darunter fallen auch Zahlungsbenachrichtigungen. In Deutschland gibt es hierfür im Wesentlichen drei Anbieter, Telekom Onlineüberweisung von der Deutschen Telekom, sofortüberweisung.de von der Payment Network AG und giropay, ein Gemeinschaftsunternehmen der deutschen Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und der Postbank. 1 1 Das von Ihnen ebenfalls angesprochene System ideal aus den Niederlanden ist keine Zahlungsbenachrichtigung sondern ein besonderes Protokoll, mit dessen Hilfe die IT-Systeme der angeschlossenen Banken direkt miteinander kommunizieren.
2 1 Was sind Zahlungsbenachrichtigungen? Zahlungsbenachrichtigungen ermöglichen es dem Käufer beim Onlinekauf, dem Verkäufer nachzuweisen, dass der Kaufpreis überwiesen wurde. Ein wesentlicher Faktor für den Online-Handel ist, dass der Verkäufer sicher sein kann, dass er den Kaufpreis erhält, damit er die Ware möglichst schnell versendet. Bisher wird häufig die Kreditkarte verwendet, um online sofort zu bezahlen. Hier garantiert der Herausgeber der Kreditkarte (Issuer) dem Händler die Zahlung. Er übernimmt das Ausfallrisiko, und verlangt dafür eine Gebühr. Anders als beim Barkauf weiß der Händler beim Distanzkauf nicht, ob der Kunde Geld hat und zahlt, aber er kann darauf vertrauen, dass jedenfalls der Herausgeber der Kreditkarte zahlt und gibt deshalb die Ware sofort frei. Zahlungsbenachrichtigungen schließen diese Vertrauenslücke, indem der Käufer selbst nachweisen kann, dass er ausreichend Geld hat und seine Bank angewiesen hat, den Kaufpreis zu überweisen. Käufer und Verkäufer können so darauf verzichten, einen Dritten einzuschalten, der die Zahlung garantiert bzw. dem Käufer Kredit gibt. Weil damit die Gebühr für den Dritten wegfällt, ist die Zahlungsbenachrichtigung deutlich günstiger als z.b. die traditionelle Kreditkarte. Technisch funktioniert die Zahlungsbenachrichtigung wie folgt: Der Käufer weist seine Bank an, den Kaufpreis an den Internet-Händler zu überweisen. Diese Anweisung gibt er online beim Online-Banking seiner Bank ein und verwendet hierbei die Benachrichtigungssoftware, die dem Händler die erfolgreiche Eingabe der Überweisung sofort bestätigt. Mit der Bestätigung weiß der Händler auch, dass der Käufer ausreichend Geld hat, da die Bank den Auftrag ansonsten abgelehnt hätte. Der Verkäufer kann deshalb nach Erhalt der Nachricht davon ausgehen, dass er bald den Kaufpreis erhält. 2 Die praktische Umsetzung im Internet sieht dann wie folgt aus: Der Kunde wählt beim Online-Händler das Produkt aus und bestimmt als Zahlungsmethode die Sofortbenachrichtigung. Mit Hilfe der Software verbindet sich der Kunde mit seinem Online-Banking und übermittelt seiner Bank den Überweisungsauftrag. Nachdem die Bank den Auftrag bestätigt hat, sendet die Software dem Händler sofort eine automatisierte Nachricht. Das System des Händlers gibt dann wie beim Barkauf sofort die Ware frei. 2 Die Ausfallwahrscheinlichkeit nach Erhalt einer Zahlungsbenachrichtigung liegt bei 0,01 bis 0,02 %. Die Überweisung auf das Konto des Händlers erfolgt nicht sofort. Die Verrechnung zwischen den Banken nimmt einige Zeit in Anspruch.
3 2 Was sind die Vorteile der Zahlungsbenachrichtigung? Zahlungsbenachrichtigungen bieten eine hohe Datensicherheit und ein geringes Missbrauchsrisiko, weil die Eingabe der Daten auf gesicherten Servern und über verschlüsselte SSL-Verbindungen erfolgt. Betrügerische Nachahmungen können schnell identifiziert werden und lohnen sich im Gegensatz zum klassischen Online-Banking wegen des hohen technischen Aufwands nicht. 3 Entsprechend hat es soweit uns bekannt noch keinen Missbrauchsfall gegeben, obwohl Zahlungsbenachrichtigungen seit Jahren bekannt und weltweit millionenfach verwendet werden. Die Gebühren sind gering, weil kein Dritter eingeschaltet wird, der einen Kredit vergibt oder das Ausfallrisiko übernimmt. Zudem ermöglicht die Verwendung von Software eine hohe Standardisierung. Zahlungsbenachrichtigungen bieten zudem eine geringe Ausfallquote, da die Bank die Überweisung ablehnt, wenn der Käufer zu wenig Geld hat. Das verringert das Überschuldungsrisiko für die Verbraucher und verringert zugleich das Ausfall- und Betrugsrisiko für die Händler. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen schrecken vor Angeboten im Ausland zurück, weil sie ihre (oft geringen) Kaufpreisforderungen nicht in einer fremden Rechtsordnung durchsetzen wollen. Die Verbraucher können ihre Sicherheit zusätzlich durch einen sog. Käuferschutz verbessern, indem sie nicht direkt an den Händler sondern einen Treuhänder überweisen, der den Betrag für eine Übergangsfrist einbehält. Der Treuhänder kann den Kaufpreis dann bei Nichtlieferung oder Widerruf sofort zurückerstatten. So kann auch der Verbraucher die Vertrauenslücke schließen. Schließlich können Zahlungsbenachrichtigungen für Online-Zahlungen zwischen allen Banken verwendet werden. Die Banken von Käufer und Verkäufer müssen nicht dem gleichen Zahlungssystem angeschlossen sein (wie es z.b. bei ideal in den Niederlanden erforderlich ist). Durch diese sog. Multibankfähigkeit können nationale Insellösungen überbrückt werden. Einzige Voraussetzung ist, dass die Software mit der Bank des Käufers kommunizieren kann, und dafür sorgen die Anbieter der Software. Weder Verbraucher noch Händler müssen sich aufwendig an die Besonderheiten fremder Banken- oder Zahlsysteme anpassen. Unter dem Strich fördern die geringen Kosten und die hohe Transaktionssicherheit das gegenseitige Vertrauen und ermöglichen ein System, das sich schon bei kleinen bzw. wenigen Käufen lohnt. Deshalb können durch Zahlungsbenachrichtigungen insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen grenzüberschreitend im gesamten Binnenmarkt tätig werden. 3 Die Zahlungsbenachrichtigung wird in die Website des Händlers integriert und muss multibankfähig sein, d.h. kompatibel mit vielen unterschiedlichen Kreditinstituten.
4 Diese Vorteile haben dazu geführt, dass Zahlungsbenachrichtigungen bei Verbrauchern und Händlern sehr beliebt sind und erheblichen Preisdruck auf die etablierten Zahlverfahren ausüben, insbesondere auf Kreditkarten. Dabei bieten vor allem die bankenunabhängigen Benachrichtigungssysteme (in Deutschland z.b. sofortüberweisung.de oder Telekom Onlineüberweisung) eine neue Alternative und erweitern die Auswahl, weil sie keine Rücksicht auf den Erfolg der bisherigen Zahlverfahren (z.b. Kreditkarten) nehmen müssen. Der Erfolg führt dazu, dass in einigen Fällen Banken insbesondere die bankenunabhängigen Zahlungsbenachrichtigungen behindern, um dadurch ihre eigenen Zahlverfahren zu fördern bzw. zu schützen. 3 Behinderung der Zahlungsbenachrichtigungen durch die Kreditwirtschaft Zahlungsbenachrichtigungssysteme bauen auf dem klassischen Online-Banking auf, durch das der Kunde seiner Bank im Internet eine Zahlungsanweisung geben kann. Hierfür zahlt der Kunde der Bank eine vertraglich vereinbarte Gebühr. Da die Verwendung der Zahlungsbenachrichtigung dem Kunden aber ermöglicht, auf die Einschaltung der Bank für eine zusätzliche Zahlungsgarantie an den Händler bzw. einen Kredit zu verzichten, sehen viele Banken in der Verwendung von Zahlungsbenachrichtigungen eine Gefahr für ihre Umsätze (z.b. mit Kreditkarten) schließlich spart die Zahlungsbenachrichtigung eine typische Aufgabe der Banken ein. Folglich versuchen einige Banken, ihren Kunden über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Verwendung von Zahlungsbenachrichtigungen zu verbieten. Insbesondere in Deutschland haben die Sparkassen, die Volks- und Raiffeisenbanken und die Postbank ein Gemeinschaftsunternehmen gegründet, das ein bankeneigenes Zahlungsbenachrichtigungsverfahren unter dem Namen giropay anbietet (wobei sich die Gebühren von giropay an den Gebühren für Kreditkarten orientieren). Diese Banken haben über ihre AGB dann bankenunabhängige Zahlungsbenachrichtigungen verboten und vor dem Landgericht Köln die Untersagung der Wettbewerber von giropay eingeklagt. Die Klage ist weiter anhängig (LG Köln, Az. 84 O 2/10). Inzwischen hat sich bereits das Bundeskartellamt eingeschaltet und ermittelt wegen des Verdachts einer kartellrechtswidrigen Absprache zu Lasten der bankenunabhängigen Wettbewerber von giropay (insbesondere sofortüberweisung.de, Telekom Onlineüberweisung). Über die AGB und die direkte Kundenbeziehung, aber auch über die technische Umsetzung des Online-Banking, können die Banken Hindernisse für Zahlungsbenachrichtigungen aufbauen. Oft haben die Banken dabei ihren eigenen vermeintlichen Umsatzverlust im Blick und sehen nicht die
5 Vorteile für den Internethandel, die Verbraucher, den freien Zahlungsverkehr und die Verwirklichung des Binnenmarktes. Da die Eigeninteressen der Kreditwirtschaft z. T. dafür sprechen, Zahlungsbenachrichtigungen und andere innovative Zahlverfahren gezielt zu behindern (external cost), müssen diese durch die Gemeinschaft und den Gesetzgeber geschützt werden. Ohne den Eingriff staatlicher Behörden (wie z.b. durch das BKartA vor dem LG Köln, s.o.) und ohne gesetzliche Regelungen können Behinderungen alternativer Zahlverfahren letztlich nicht verhindert werden, insbesondere nicht bei bankenunabhängigen Anbietern. Aus genau diesem Grund hat die Kommission die Zahlungsdienste-Richtlinie (2007/64/EG) erlassen und die Anforderungen an Zahlungsdienste harmonisiert. Diese Harmonisierung sollte aus den o.g. Gründen auf Zahlungsbenachrichtigungen ausgeweitet werden, damit die Kreditwirtschaft insbesondere auch bankenunabhängige Anbieter von Zahlungsbenachrichtigungen anerkennt und die Behinderungen einstellt. Dieses Schreiben werden Sie in ähnlicher Form von einigen Kollegen aus dem Versandhandel erhalten. Wir haben uns hier gemeinsam beraten, wie wir Wettbewerb für den Online-Handel erhalten können. Bitte wundern Sie sich als nicht, wenn Sie ähnlich oder gleichlautende Schreiben erhalten. Mit besten Grüßen Ulrich Betzold Dipl. Kfm. (FH).
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