Fremdfirmenmanagement ISS Facility Services

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1 Fremdfirmenmanagement ISS Facility Services - Fremdfirma - Impressum: ISS Facility Services GmbH Wanheimer Straße Düsseldorf 1 / 23

2 1. E i n l e i t u n g 2. Standortordnung 3. Auftragsvergabe 4. Gesetze und Vorschriften 5. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen 6. Fachkompetenz/Fachkundenachweise/Zertifizierung 7. Subunternehmer 8. Gefährdungsermittlung 9. Arbeiten mit besonderen Gefahren 10. Zusammenarbeit zw ischen ISS und Auftragsnehmer 11. Fremdfirmenmitarbeiter 12. Einw eisung / Unterw eisung 13. Unfall- und Schadensmeldungen 14. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen 1 5. Ar b e i tszeit 16. Arbeitsmittel 17. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung 18. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung 19. Abfälle und Wertstoffe 20. Gefahrstoffe 21. Verschw iegenheitspflicht 22. Versicherungsschutz 2 3. A n l a g e n 2 / 23

3 Fremdfirmenmanagement 1. Einleitung Die ISS Facility Services GmbH verpflichtet sich mit ihrer Sicherheits- und Umweltpolitik zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Durch eine offene Informationspolitik gegenüber Mitarbeitern und der Öffentlichkeit verbessern wir das Verständnis für Sicherheit und Umweltschutz aller Tätigkeiten des Unternehmens. Daher erwarten wir, dass die von uns beauftragten und alle auf unserem Betriebsgelände arbeitenden Firmen die gleichen Sicherheits- und Umweltnormen einhalten wie wir selbst. 2. Standortordnung An den von der ISS Facility Services GmbH betreuten Standorten gilt zusätzlich die jeweilige Standortordnung, in der die Grundregeln für einen sicheren und reibungslosen Betrieb des Standortes beschrieben sind. Inhalte und Regelungen der jeweiligen Standortordnung können sein: Betreten und Verlassen des Standortes, des Arbeitsbereichs und des Arbeitsplatzes Befugnisse des externen Wachdienstes Ein- und Auslasskontrollen Melde- und Aufklärungspflichten Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot Verhalten bei Unfall- und Schadensereignissen Straßenverkehrsregelungen am Standort Fotografier- und Filmverbot Verhalten in Ex-Bereichen (Mobile Telefone, Feuerzeugverbot usw.) Fremdfirmen, Werkvertragspartner Anwesenheit, Dokumentation Sicherheitseinrichtungen Verhalten bei Unfällen Alarm- und Gefahrenabwehr Exemplare der Standortordnung sind den Auftragnehmern vor Arbeitsaufnahme von den Standortverantwortlichen der ISS Facility Services GmbH auszuhändigen. Die Auftragnehmer stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subunternehmen einschließlich deren Mitarbeiter die Standortordnung kennen und einhalten. Mit Auftragsannahme wird die Standortordnung verbindlicher Vertragsbestandteil des Auftrages! Änderungen werden dem Auftragsnehmer durch den Auftragsgeber schriftlich anzeigt, eine neue Version wird übergeben. 3. Auftragsvergabe Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt durch den Einkauf der ISS Facility Services GmbH bzw. bei delegierten Einkaufsfunktionen durch die zuständigen Fachabteilungen. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, werden mit Auftragsannahme diese Richtlinien und die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der ISS Facility Services GmbH in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung Vertragsbestandteil (Anlage 1). Die ISS Facility Services GmbH benennt zu jedem Auftrag einen Auftragsverantwortlichen; gegenüber dem Auftragnehmer ist dieser in fachlichen und sicherheitstechnischen Fragen weisungsberechtigt. Der Auftragsverantwortliche bildet die Schnittstelle zu allen internen Einheiten und Fachstellen. 3 / 23

4 Alle Abweichungen des Leistungsumfanges wie z.b. Unfälle, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel, Defekte usw. sind ihm unverzüglich schriftlich (ggf. zur Entscheidung) mitzuteilen. Der Auftragnehmer erhält vor Auftragserteilung eine Fremdfirmenerklärung (Anlage 2) gemäß des im Anhang enthaltenen Musters, die ausgefüllt und unterschrieben an den Auftraggeber zurückzugeben ist. In der Fremdfirmenerklärung sind ebenfalls die für den Auftrag verantwortlichen Ansprechpartner (Fremdfirmenkoordinator) des Auftragnehmers zu benennen. 4. Gesetze und Vorschriften Die folgenden Regelungen/ Gesetze sind für alle Aufträge zu beachten und einzuhalten. Sie stellen für alle Aufträge der ISS Grundlagen dar, die nicht einschränkbar sind. Alle Regelungen/ Gesetze müssen zum eigenen Schutz und den Schutz von anderen Personen eingehalten werden. Folgende Regelungen sind explizit zu beachten: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber BGV A1 Grundsätze der Prävention 5 Vergabe von Aufträgen 6 Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer Gefahrstoffverordnung GefStoffV 17 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel Baustellenverordnung BaustellV Weitere Vorgaben ersehen Sie aus der jeweiligen Standortordnung. Es gelten darüber hinaus alle gesetzlichen Regelungen, Normen, Richtlinien und Ordnungen, die zur Ausführung des Auftrages beachtet werden müssen in Ihrer jeweiligen gültigen Fassung. Diese sind im Vorfeld vor Arbeitsbeginn durch eine (Gefahren-)Analyse zu ermitteln und zu bewerten. 5. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen Neben den genannten Vorschriften können im Bedarfsfall weitere Regelungen wie standortbezogene Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen nach Information durch ISS zur Anwendung kommen. 6. Fachkompetenz/Fachkundenachweise/Zertifizierung von Fremdfirmen Abgestuft nach Gefährdungspotential der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Fachkundenachweise oder Zertifikate nachzuweisen. Die Art des Nachweises wird in Abstimmung mit dem Auftragsgeber festgelegt. Die ISS Facility Services GmbH behält sich vor, die Fremdfirmen nach Ankündigung durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Experten zu auditieren. 4 / 23

5 7. Sub-Subunternehmer Sub-Subunternehmer sind keine Vertragspartner der ISS Facility Services GmbH. Der Einsatz von Subunternehmern ist grundsätzlich mit dem Auftragsverantwortlichen abzustimmen. Falls dann Subunternehmer durch den Auftragnehmer eingesetzt werden, ist dies dem Standortverantwortlichen der ISS Facility Services GmbH bei Vertragsabschluss, spätestens vor Arbeitsaufnahme schriftlich, mit Angabe der im Formblatt Subunternehmeranmeldung vorgegebenen Daten anzuzeigen (Anlage 3). Um auch kurzfristige Einsätze von Subunternehmen reibungslos abzuwickeln, können Anmeldungen durch den Auftragnehmer auch direkt an den Standortverantwortlichen der ISS Facility Services GmbH gegeben werden. Die Anmeldung hat in jedem Fall vor Arbeitsaufnahme schriftlich, unter Anwendung des beigefügten Formblattes (Anlage 3) durch den Auftragnehmer zu erfolgen. Firmen, die nicht angemeldet sind, erhalten keinen Einlass auf das Werkgelände! Die Regelungen der ISS Facility Services GmbH für Fremdfirmen sind auch in vollem Umfang für Subunternehmer verpflichtend. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, die von ihm eingesetzten Subunternehmer zu informieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu achten. 8. Gefährdungsermittlung Jede Fremdfirma ist verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsermittlung entsprechend ihrem Auftrag durchzuführen und zu dokumentieren. Neben der Beurteilung der für die Fremdfirmenmitarbeiter üblichen Arbeiten ist eine Beurteilung der gegenseitigen Gefährdung vorzunehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich betriebsspezifischer Gefahren eines Facility- Unternehmens können die Verantwortlichen der Standorte/ Betriebe bzw. die entsprechenden internen Fachstellen der ISS Facility Services GmbH den Auftragnehmer nach Anfrage unterstützen. 9. Arbeiten mit besonderen Gefahren Für folgende Arbeiten ist grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Betreibers (Kunde/ ISS) erforderlich: Arbeiten an gefährlichen Anlagen oder Verkehrswegen (Kräne, Züge, PKW, usw.), Arbeiten in Behältern, Gruben und engen oder gefährlichen Räumen, Grundaushubarbeiten (Sicherung gegen Einsturz und Absturz), Feuerarbeiten und alle Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen. Der Auftragnehmer benennt dem Auftraggeber in der Fremdfirmenerklärung seine verantwortlichen Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung im Rahmen von Erlaubnisscheinen. Weitere Ausführungen hierzu sind in den Sicherheitsrichtlinien der Standorte geregelt. Siehe hierzu auch im Anhang: Checkliste zum Erkennen von Arbeiten mit besonderen Gefahren (Anlage 4) und Mustervorlage des Erlaubnisscheins für Arbeiten mit besonderen Gefahren (Anlage 5). Beide Formblätter sind im Bedarfsfall auszufüllen und dem Standortverantwortlichen der ISS auszuhändigen. 5 / 23

6 10. Zusammenarbeit zwischen ISS und Auftragsnehmer Sobald mehrere Firmen/Gewerke (inklusive ISS) zeitgleich am selben Ort zur selben Zeit mit gegenseitigem Gefährdungspotenzial arbeiten benennt die ISS einen Fremdfirmenkoordinator (z.b. Ausbildung SiGeKo). Dieser ist in seiner Funktion dem Auftragnehmer gegenüber sicherheitstechnisch und in Fragen des Gesundheitsschutzes weisungsbefugt. Aufgaben des Fremdfirmenkoordinators: Koordination von Fremdfirmen auf dem Standort zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen und Störungen Hierzu informiert er alle Fremdfirmen über: Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften Die notwendigen Maßnahmen zur deren Umsetzung Er unterweist die betroffenen Mitarbeiter: Vor Beginn einer neuen Auftragsleistung ( z.b. anhand von Arbeitsschutzhinweisen im Rahmen der Vertragsunterlagen oder der Gefährdungermittlung) Siehe auch Punkt 3: Auftragsvergabe 11. Fremdfirmenmitarbeiter Fremdfirmen dürfen nur ausreichend qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher, tariflicher und sonstiger Vorschriften einsetzen. Insbesondere haben die Fremdfirmen bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zu beachten. Die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind einzuhalten. Insbesondere werden die Fremdfirmen ihre Mitarbeiter auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sowie auf die Unzulässigkeit von Belästigungen oder sexuellen Belästigungen im Sinn des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte Personal vorzulegen. Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache so weit mächtig sein, dass sämtliche Sicherheitsanweisungen verstanden und befolgt werden. Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung das Werksgelände der von ISS betreuten Firmen betreten, alle anderen Fälle nur mit vorheriger Genehmigung des ISS Standortleiters. Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Mitarbeiter, die in der Handhabung von Handfeuerlöschern unterwiesen sind, müssen in ausreichender Anzahl vor Ort sein. Die Personalverantwortung der Fremdfirmenmitarbeiter bleibt beim Auftragnehmer. 12. Einweisung / Unterweisung Nach Auftragsannahme setzen sich der Auftragnehmer bzw. dessen Verantwortlicher mit dem Auftragsverantwortlichen, dem Verantwortlichen der Anlage oder dem Fremdfirmen-Koordinator des Auftraggebers in Verbindung, um das Einweisungsgespräch zu führen. Vor Arbeitsaufnahme und in jährlichen Abständen hat jede Fremdfirma ihr am Standort eingesetztes Personal hinsichtlich der zu beachtenden Sicherheitsvorschriften der ISS Facility Services GmbH zu unterweisen. 6 / 23

7 Die Unterweisungen sind zu dokumentieren. Die Dokumentation ist auf Verlangen vorzulegen. An den Arbeitsplätzen vor Ort müssen die Mitarbeiter ebenfalls auf die jeweiligen betrieblichen Verhaltens- und Schutzmaßnahmen sowie möglicher Gefährdungen vor Arbeitsbeginn hingewiesen werden. Sofern der Auftraggeber zu Sicherheitsveranstaltungen u.ä. einlädt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter des Auftragnehmers verpflichtend. (Siehe Anhang: UVV-Unterweisungsprotokoll, Anlage 6) 13. Unfall- und Schadensmeldungen Bei Unfall- und Schadensereignissen sind die in der Standortordnung beschriebenen Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Sachschäden usw.) sind unverzüglich der ISS Facility Services GmbH zur internen Erfassung inklusive aller Schulungs-/ Einweisungsnachweise zur Weitergabe an seinen Kunde/ Auftraggeber zu melden. Eine Kopie der Unfallanzeige und die Anzahl der Ausfalltage müssen der ISS Facility Services GmbH Arbeitsschutz übermittelt werden. Vertreter der Fremdfirma haben sich an den Unfalluntersuchungen zu beteiligen. 14. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen Für Arbeiten an Betriebsmitteln (z. B. Gebäuden, Anlagen, Maschinen usw.) bedarf es grundsätzlich der Genehmigung des Betreibers (Kunde/ ISS); gleiches gilt auch für die Nutzung und das Bedienen von Geräten, Einrichtungen und Anlagen. Der Arbeitsbeginn darf erst nach dem Erhalt der Genehmigung durch den Betreiber erfolgen. 15. Arbeitszeit Alle Arbeiten sind werktags während der Tagesarbeitszeit durchzuführen. Wenn aus betrieblichen Gründen Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten erforderlich sind, sind diese mit dem Auftragsverantwortlichen und dem Kunden abzustimmen. 16. Arbeitsmittel Eingebrachte Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch einwandfreien und gesetzlich vorgeschriebenen, geprüften Zustand (z.b. BGV A3) befinden und für den Einsatz (z. B. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen) geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind firmenspezifisch zu kennzeichnen. An Gerüsten muss eine eindeutige Sperrkennzeichnung oder ein Freigabeschein angebracht sein. Eine tägliche Sichtkontrolle muss jedem Arbeitbeginn erfolgen. 17. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung Die notwendige und geeignete persönliche Schutzausrüstung muss seitens der Fremdfirma zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss die Arbeitskleidung den Anforderungen der Tätigkeiten und des Arbeitsplatzes entsprechen. Die entsprechenden Rechtsvorschriften, Normen und BG- Regeln einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften, sind hierbei zu beachten. Hinweis: Ex-Bereich Explosionsgefährdete Bereiche sind ausgewiesen, diese sind nur nach vorherigen Absprache und schriftlicher Genehmigung zu betreten. Bei der Auswahl der geeigneten Arbeitsschutzkleidung für Arbeiten in diesen Bereichen müssen 7 / 23

8 zusätzlich die Vorgaben der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR132) Vermeidung von Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung beachtet werden. Beim Betreten dieser Bereiche ist entsprechende Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Alternativ reicht nach DIN EN zertifizierte Kleidung aus. 18. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Mitarbeiter von Fremdfirmen, müssen für bestimmte Tätigkeiten ggf. arbeitsmedizinische Untersuchungen vorlegen, z. B. nach G 20 Lärm wenn in Lärmbereichen über 85 dba gearbeitet werden muss, G 25 Fahr- und Steuertätigkeit wenn Maschinen oder Anlagen gesteuert werden G 26 Atemschutz wenn unter Atemschutz gearbeitet werden muss, G 37 Bildschirmarbeitsplätze wenn erhebliche Datenmengen in IT-Systeme gepflegt werden G 41 Absturzgefahr wenn Arbeiten in der Höhe mit Absturzgefahr ausgeführt werden G 42 Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung Die aus den Untersuchungen resultierende Eignung ist auf Verlangen nachzuweisen. Weitere ggf. notwendige Untersuchungen, ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. 19. Abfälle und Wertstoffe Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen, die im Eigentum der von ISS Facility Services GmbH betreuten Unternehmen stehen, wird durch die entsprechende Fachabteilung des Auftraggebers organisiert. Ausnahmen müssen vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Für die Entsorgung obiger Stoffe im Eigentum des Auftragnehmers trägt dieser auch die Kosten und Verantwortung der Entsorgung. Der Auftragnehmer wird auf Verlangen der ISS Facility Services GmbH die entsprechenden Belege (Entsorgungsnachweise) für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen. 20. Gefahrstoffe Das Lagern, Umfüllen und der Einsatz von Gefahrstoffen (z.b. Treibstoff, Gas, Reinigungsmittel usw.) ist ausschließlich nach der Gefahrstoff-Verordnung vorzunehmen, und ist Fremdfirmen auf dem von ISS Facility Services GmbH betreuten Firmen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die ISS Facility Services GmbH erlaubt. Es dürfen nur Lagermengen für die Abwicklung des Auftrages auf den Standorten vorgehalten werden. Darüber hinaus gehende Mengen sind zu vermeiden bzw. nach Erkenntnis der Übermenge artgerecht zu entfernen. 21. Verschwiegenheitspflicht Siehe Standortordnung und Geheimhaltungsvereinbarung der ISS Facility Services GmbH (Anlage 7). 22. Versicherungsschutz Der Auftragnehmer haftet vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer unterhält während der Durchführung des Auftrages sowie für die Zeit der Nachhaftung eine Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung auf Basis marktüblicher Bedingungen, die die Haftpflichtrisiken des Auftraggebers in Zusammenhang mit dem Auftrag abdecken. Die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall wird für den jeweiligen Einzelfall festgelegt und steht für alle Versicherungsfälle eines Jahres mindestens zweimal zur Verfügung. Die Versicherung erstreckt sich auch auf: 8 / 23

9 Allmählichkeits- und Abwässerschäden Leitungs- und Leitungsfolgeschäden mit einer Deckungssumme von nicht weniger als EUR ,- (zweifache Jahresmaximierung) Sonstige Tätigkeitsschäden mit einer Deckungssumme von nicht weniger als EUR ,- (zweifache Jahresmaximierung). Der Auftragnehmer weist den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung seines Haftpflichtversicherers nach. Die personalisierte Versicherungsbestätigung muss für das laufende Geschäftsjahr gültig sein und jedes Jahr vom Auftragnehmer aktualisiert unaufgefordert eingereicht werden. 22. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7: Anlage 8: Anlage 9: Allgemeine Einkaufsbedingungen der ISS Facility Services GmbH unter: (Digital) Fremdfirmenerklärung Subunternehmeranmeldung Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren UVV-Unterweisungsprotokoll Geheimhaltungsvereinbarung der ISS Facility Services GmbH QSHE-Richtlinien Standortbezogene Richtlinien Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz Schulungsprotokoll Der Auftragnehmer bestätigt, dass er das ISS-Fremdfirmenhandbuch, sowie alle darin aufgeführten Anlagen erhalten, gelesen und verstanden hat. Die Anlagen werden, soweit notwendig vom Auftragnehmer ausgefüllt, unterschrieben und an den Standortverantwortlichen der ISS Facility Services GmbH ausgehändigt. Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer 9 / 23

10 Anlage 2: Fremdfirmenerklärung Firmen-Anschrift Firma: Branche / Gewerk: Ansprechpartner: Bitte händigen Sie dieses ausgefüllte und unterschriebene Formblatt dem ISS- Standortverantwortlichen aus. PLZ/Ort: Straße: Firmenstempel: Telefon: Fax: Wir bestätigen, die ISS-Sicherheitsregeln für Fremdfirmen bezüglich Arbeitssicherheit, Gesundheitsund Umweltschutz bei den von ISS Facility Services GmbH betreuten Firmen und die Standortordnung der jeweiligen Standorte in aktueller Version erhalten und gelesen zu haben. Wir verpflichten uns gegenüber der ISS Facility Services GmbH bei und in Zusammenhang mit allen zukünftig auf den Werksgeländen bei den von ISS Facility Services GmbH betreuten Firmen durchzuführenden Arbeiten dieses Fremdfirmenmanagement und die Standortordnung einzuhalten und sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen stets sorgfältig zu beachten. Zur Abstimmung der Arbeiten werden wir Mitarbeiter bestellen, die fachlich geeignet sind. Diese werden vor Beginn der Tätigkeiten mit den am Standort geltenden Sicherheitsregeln unterwiesen. Sie führen die Gefährdungsbeurteilung durch, legen erforderliche Sicherheitsmaßnahmen fest und stimmen sich hierbei auch mit den ISS Facility Services GmbH Fachstellen ab. Sie sind auch berechtigt, Erlaubnisscheine z.b.: Heißarbeitsschein zu empfangen und die Arbeiten als Aufsichtsführender zu überwachen. Sie sind weisungsbefugt gegenüber ihren eigenen Mitarbeitern und Subunternehmern die wir beauftragen. Subunternehmer die wir beauftragen melden wir über das Formular: Subunternehmeranmeldung (siehe Anlage 3 ISS Facility Services GmbH Fremdfirmenhandbuch) bei dem zuständigen Projekt- oder Standortleiter an. Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer 10 / 23

11 Anlage 3: Subunternehmeranmeldung Firmenadresse / Anschrift Firma: Straße PLZ, Ort Tel.: oder Firmenstempel An: ISS Facility Services GmbH Standortverantwortlicher Hr./Fr.: Standort: Wanheimerstr Düsseldorf Per: Fax.:.. Wir haben von Ihnen folgenden Auftrag erhalten: Bestellnummer, Kurztext, Auftragsverantwortlicher Für diesen Auftrag melden wir folgende Nachunternehmer an: Firma Anschrift Leistung Den o. g. Unternehmen wurden Ihre Sicherheitsbestimmungen einschließlich der Standortordnung und die Sicherheitsrichtlinie für den Einsatz von Fremdfirmen übermittelt. Zur Einhaltung sind die Subunternehmer von uns verpflichtet worden und werden durch uns kontrolliert., den Ort Datum Unterschrift 11 / 23

12 Anlage 4.1: Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren In Unternehmen und öffentlichen Gebäuden müssen Heißarbeiten gemäß der Brandschutzordnung angemeldet und überwacht sein. Die wichtigste Maßnahme im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Schweißarbeiten ist die Durchführung des betriebsspezifischen, mit dem Sachversicherer abgestimmten Verfahrens zur Genehmigung der Heißarbeit. Ein standardisiertes Vorgehen beim Planen von feuergefährlichen Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter Werkstätten hilft, Risiken zu minimieren, alle Maßnahmen im Überblick zu behalten und damit einen Brand zu verhindern. Rahmenbedingungen für das Durchführen von Heißarbeiten durch die Berufsgenossenschaften und die Sachversicherer: Der mit den Arbeiten Beauftragte muss das 18. Lebensjahr vollendet haben und sachkundig mit dem anzuwendenden Verfahren vertraut sein. Die Einweisung des entsprechenden Personals muss in einer für sie verständlichen Form und Sprache erfolgen. standardisiertes Genehmigen und Planen von Heißarbeiten betriebseigene Gefahrenabwehrorganisation und -struktur (Brandschutzordnung, Funktionsstellen, z.b. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer) jährliche Brandschutzschulungen von Führungskräften jährliche Brandschutzschulungen von Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern und Löschhelfern sowie Training der Zusammenarbeit mit betrieblichen Ersthelfern, Räumungshelfern und betrieblichem Sanitätsdienst jährliche Brandschutzschulungen und Unterweisung im Verhalten beim Brandfall von allen Mitarbeitern des Betriebs definierter, unterwiesener Personenkreis, der stellvertretend für die Betriebsleitung den Heißarbeitengenehmigungsschein ausstellen darf geprüfte, geeignete Geräte zur Heißarbeit Sicherstellung von Arbeitsschutz während der Heißarbeit Nach 7 der Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen (AFB) kann der Versicherungsschutz beeinträchtigt werden, wenn die Allgemeinen Sicherheitsvorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF) nicht beachtet werden. Dies kann bis zu einer Ablehnung der Schadensregulierung führen. Gerade die ordentliche und vollständige Gefahrenanalyse und Risikominimierung bei Heißarbeiten ist meist einer der zentralen Punkte des Versicherungsvertrags. Unten stehender Erlaubnisschein muss daher ausgefüllt und bearbeitet werden. 12 / 23

13 Anlage 4.2: Erlaubnisschein zur Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze Dieser Erlaubnisschein entbindet die ausführende Firma nicht von der Verantwortung für eine fachgerechte und sichere Ausführung. Art der Arbeiten Schweißen Brennschneiden Auftauen Trennschleifen Löten Arbeitsort/Arbeitsstellen Arbeitsauftrag Auftrags-Nr./Auftrag erteilt von: Tag: Ausführender: Arbeitsdauer (Stunden): Gefährdungsbeurteilung des Umfeldes durch Führungskraft/Auftraggeber (mindestens 10 m horizontal, 20 m vertikal) Keine Brand- und/oder Explosionsgefahr im Umfeld Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsort vor Beginn der Arbeiten bei Brandgefahr Sicherung und Absperrung des Arbeitsbereiches Entfernen beweglicher brennbarer Gegenstände und Stoffe, auch starke Staubablagerungen im Umkreis von m und soweit erforderlich auch in angrenzenden Räumen Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweit sie brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbst brennbar sind Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe und Gegenstände, z.b. Holzbalken, -Wände und Fußböden, Kunststoffe usw. mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuchten Abdichten von ungeschützten Öffnungen (z.b. Wanddurchbrüche, Kanäle, Fugen, Kabeldurchführungen, Kamine, Schächte, Rinnen, Ritzen) zu benachbarten Bereichen mit Lehm, Gips, feuchte Erde usw. Rohrleitungen und Behälter für brennbare Stoffe entleeren, reinigen und mit Wasser füllen, wenn nicht möglich, mit Stickstoff oder Kohlendioxid füllen, Bereich zusätzlich einschäumen, Absaugung abstellen Schweißrauchabsaugung erforderlich und sichergestellt Sonstiges: Abschaltung Übertragungseinheiten/Brandmeldelinien Abschalten von Brandmeldern und Übertragungseinheiten. (Sind beim Versicherer anzumelden!) 13 / 23

14 Anlage 4.3: Erlaubnisschein zur Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze Achtung: Mit den feuergefährlichen Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn die festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind und deren Wirksamkeit überprüft wurde! Bereitgestellte Löschgeräte: Feuerlöscher Anzahl: Stk. Wasser (WA9) Stk. CO2 (KS5) Pulver (PG6) angeschlossene Löschleitung Löschdecken Löschsand angeschlossenes Schaumrohr Brandwache: während der Arbeit erforderlich Name/Abteilung: nach Beendigung der Arbeit erforderlich Name/Abteilung: Aufhebung der Sicherheitsmaßnahmen nach Abschluss der Arbeiten Nach Stunden Name/Abteilung: Kontrollzeit Haustechnik Wachdienst Bemerkungen Alarmierung Notruf: Ruf Feuerwache intern: Rufnummer des: Koordinators: Datum Unterschrift Unterschrift Fremdfirma Unterschrift Werkfeuerwehr/ Führungskraft/ Auftraggeber Brandschutzbeauftragter: 14 / 23

15 Anlage 5: Unfall-Verhütungs-Vorschriften (UVV)-Unterweisung Teilnehmerliste [gemäß 4, Abs. 2 BGV A1 (VBG1), Gefahrstoff-, Umweltrecht] Der Auftragnehmer (Fremdfirma) hat die UVV-Unterweisung einmal jährlich für seine Mitarbeiter durchzuführen. Der diesbezügliche Nachweis ist im Anschluss daran dem ISS Standortverantwortlichen auszuhändigen. Abteilung Kostenstelle Datum Die Unterzeichnenden haben an der Unterweisung teilgenommen und wurden hierbei insbesondere auf die Unfall- und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und die dagegen vorgesehenen Maßnahmen hingewiesen. Inhalt der Unterweisung: Name Personal-Nr. Unterschrift Bemerkungen Ort, Datum Vorgesetzter 15 / 23

16 Anlage 6: Geheimhaltungsvereinbarung zwischen ISS Facility Services GmbH, Wanheimer Str. 92, Düsseldorf nachfolgend Auftraggeber genannt und nachfolgend Auftragnehmer genannt Präambel Der Auftrageber erbringt verschiedene Gebäudedienstleistungen im gesamten Bundesgebiet, darunter Facility Management, Gastronomie, Sicherheitsdienstleistungen und Reinigung. Der Auftragnehmer ist spezialisiert auf. Zweck der Zusammenarbeit ist Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm von der jeweils anderen Vertragspartei übermittelten Kenntnisse und Informationen insbesondere technische und wirtschaftliche Informationen sowie Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konzepte und Unterlagen, betreffend die in der Vorbemerkung beschriebene Zusammenarbeit geheim zu halten und Dritten nicht zu offenbaren und nur für Zwecke der Zusammenarbeit zu verwenden, im Fall des Nichtzustandekommens der Zusammenarbeit nicht zu nutzen und Dritten nicht zur Nutzung zu überlassen. Diese Bestimmung bezieht sich auf alle Übermittlungsformen, insbesondere schriftliche wie mündliche Informationen. 2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter, die vom Projekt wissen oder an den Verhandlungen beteiligt sind, in gleicher Weise zu verpflichten, die hierbei erworbenen Kenntnisse und Informationen geheim zu halten, und zwar auch in der Zeit nach dem Ausscheiden dieser Mitarbeiter aus den jeweiligen Dienstverhältnissen. Gleiches gilt für mit dem Auftragnehmer verbundene Unternehmen und deren Mitarbeiter. 3. Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für solche Kenntnisse und Informationen, die zur Zeit ihrer Übermittlung an den Auftragnehmer bereits offenkundig waren, zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Auftraggeber dem Auftragnehmer berechtigterweise bekannt waren, wobei der Beweis für das Vorliegen der unter vorstehend a) und b) genannten Voraussetzungen dem Auftragnehmer obliegt. 16 / 23

17 4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten schriftlichen Informationen und Kenntnisse, einschließlich sämtlicher Kopien Disketten, CD-ROM etc. verschlossen aufzubewahren und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich ohne Fertigung von Kopien und/oder sonstigen Aufzeichnungen zurückzugeben. 5. Verstößt der Auftragnehmer gegen eine der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, ist er gegenüber dem Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe von ,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. 6. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach dieser Vereinbarung gilt auch nach der Beendigung der Zusammenarbeit weiter, solange die vertraulichen Informationen nicht nachweislich offenkundig oder allgemeinkundig geworden sind. 7. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieser Geheimhaltungsvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform., den Ort Datum Auftraggeber Auftragnehmer 17 / 23

18 Anlage 7: QSHE Richtlinien [Arbeitssicherheit, Sicherheitsregeln für Fremdfirmen, Gesundheits- und Umweltschutz] a) Allgemeine Vorschriften Sämtliche Anweisungen der Verantwortlichen des Kunden und von ISS Facility Services GmbH (nachfolgend ISS genannt) sind strikt zu befolgen. Es dürfen nur diejenigen Räume betreten werden, in denen der Zutritt zur Erledigung des Auftrags bzw. für den Zugang zum Arbeitsort unbedingt notwendig sind. Der Auftragnehmer hat in Verbindung mit seinem Auftrag alle erforderlichen Maßnahmen und Kontrollen zum Schutz des Gebäudes, der Anlagen, der Einrichtungen und dessen Benutzern (Angestellten und Drittpersonen) vorzunehmen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die erforderlichen Fluchtwege frei von jeglicher Behinderung sind. Die Arbeitsstelle ist durch den Auftragnehmer besenrein zu verlassen. Das Restmaterial ist abzuführen und Vorschriftsmäßig zu entsorgen. Erlöse aus dem Verkauf von Altmetallen oder von anderem Restmaterial sind Eigentum der Bauherrschaft oder sind in der Offerte mit zu berücksichtigen und auszuweisen. Manipulationen an Anlagen dürfen nur von autorisiertem Personal des Kunden oder dessen Vertreter vorgenommen werden. Festgestellte Mängel, Abweichungen von Sollwerten sowie Störungen an Anlagen sind unverzüglich den Verantwortlichen des Kunden oder dessen Vertreter zu melden. In allen Räumen gilt ein generelles Rauchverbot. Dieses muss strikte eingehalten werden. Der Konsum von Alkohol oder Rauschmitteln aller Art ist strengstens untersagt. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das von ihm eingesetzte Personal nicht unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln aller Art steht. Der Auftragnehmer hat sich selbst im Vorfeld über die Parkplatzverhältnisse und Zufahrtsmöglichkeiten zu orientieren. Werden auf dem Areal des Kunden Parkplätze benötigt, müssen die Parkbewilligungen beantragt werden. Bei Fehlverhalten kann das betreffende Personal weggewiesen werden. Bei Umbaumaßnahmen bzw. Benötigung von Sperrbereichen sind diese mindestens 14 Tage im Voraus zu beantragen. Grundsätzlich sind Leistungsumfang und Ausführungstermine mit den verantwortlichen Personen der ISS im betreffenden Objekt zu koordinieren. Bei überdurchschnittlichen Lärmbelastungen können die Kunden von ISS verlangen, dass die entsprechenden Arbeiten außerhalb der Arbeitszeiten der Kunden auszuführen sind. b) Geheimhaltungspflichten Der Auftragnehmer hat die Pflicht, seine Mitarbeiter auf die Geheimhaltungspflichten aufmerksam zu machen. c) Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Vorschriften (gesetzliche Vorschriften des Bundes, der Bundesländer, der Gemeinden und der entsprechenden Branchenverbände) betreffend Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz einzuhalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Mitarbeitenden entsprechend zu schulen. Die Schulungen sind zu dokumentieren. Auf Verlangen wird ISS oder deren Kunden Einsicht in die entsprechenden Dokumente gewährt. Sind zur Arbeitsausführung Chemikalien notwendig, dürfen solche nur in korrekt beschrifteten Behältnissen verwendet werden. Zudem ist vorgängig die Genehmigung der Kunden der ISS einzuholen. Bei Auslaufen von Chemikalien ist ISS und der Kunde der ISS gemäß den bestehenden Notfall-Prozessen umgehend zu informieren. Lagermengen sind nur in dem Maße erlaubt, um Aufträge fristgerecht abzuwickeln. 18 / 23

19 d) Zutritte Die Mitarbeiter des Auftragnehmers haben sich gegenüber dem Kunden und ISS jederzeit auszuweisen. Als Ausweis wird ein amtliches, von einer deutschen Behörde ausgestelltes Ausweispapier akzeptiert, oder ein interner Betriebsausweis mit Foto. Der Auftragnehmer hat sich jederzeit bezüglich Zutritten den aktuell gültigen Richtlinien des Kunden oder ISS unterzuordnen. Der Auftragnehmer ist verantwortlich, dass im Rahmen der Auftragsausübung nur Mitarbeiter eingesetzt werden, die über einen einwandfreien Leumund verfügen. Er ist verpflichtet, nur Mitarbeitende ohne kritische Eintragungen im Strafregister einzusetzen. Der Auftragnehmer gewährt ISS auf Verlangen ein gültiges Polizeiliches Führungszeugnis. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Mitarbeiter zu beschäftigen, die über eine gültige Arbeitsgenehmigung verfügen. Er trägt sämtliche rechtlichen Folgen einer allfälligen Zuwiderhandlung. e) Kommunikation / Einsatz von Funkgeräten Sensitive Zonen wie zum Beispiel IT-Sicherheitszonen (Rechenzentren, Server-Räume usw.) sind dem Betriebspersonal des Kunden oder ISS bekannt. Den diesbezüglichen Weisungen des Personal des Kunden und ISS ist unbedingt Folge zu leisten. Zutritt und Arbeiten nur nach Genehmigung des Aufsichtspersonals (Kunde/ ISS/ Sicherheitsfirmen) f) Arbeiten mit erhöhten Risiken Für die nachstehend aufgeführten Arbeiten, muss von ISS eine Arbeitsgenehmigung beantragt werden. Arbeiten die ein Abschalten von Sicherheitseinrichtungen / Energieversorgung wie Stromnetz, Wasserzufuhr, Luftzufuhr, Brandmeldeanlagen, Sprinkleranlagen erfordern Arbeiten mit besonderen Gerätschaften wie Hebebühnen, Hängebühnen für Fensterreinigung, Krane usw. Arbeiten mit Zutritt zu gefährdeten Arbeitsbereichen wie in Technikräumen, Einstieg in Kanäle und Aufzugschächte usw. Schweißarbeiten, Löten, Schleifen, Arbeiten mit offener Flamme oder Arbeiten mit großer Staubentwicklung Der Auftragnehmer benennt eine fähige Person, die diese Genehmigungen entgegennimmt und für die anhaltende Arbeitssicherheit der Personen in ihrer Obhut verantwortlich ist. Die den Auftrag erteilende Person hat das Recht, die Genehmigung zu entziehen und die Beendigung oder die Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen, sollten die Anforderungen an die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Schutz der Umwelt nicht genügen. Um mögliche Auswirkungen der gefährlichen Arbeiten zu ermitteln, äußert sich der Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn zur Arbeitsmethode mit den entsprechenden Schutzmassnahmen. Darüber hinaus wird vom Auftragnehmer erwartet, dass er an Besprechungen zur Arbeitssicherheit teilnimmt, um zu Problemlösungen beizutragen. Aussagen über die Arbeitsmethode und Gefahren müssen folgende Details enthalten: Art und Ort der auszuführenden Arbeit Datum und Uhrzeit, wann die Arbeit ausgeführt werden soll Die Beschreibung der Gefahren und Risiken soll die folgenden Angaben enthalten: - Der Hauptrisiken in Verbindung mit der Arbeit inklusive der Gefahrenstoffe - Wer durch die Arbeiten gefährdet ist - Der vorgeschlagenen Schutzmassnahmen Die Qualifikation und Namen der ausführenden Personen sowie des Einsatzleiters Eine Gefährdungsbeurteilung durch den Auftragnehmer 19 / 23

20 Diese Informationen sollten bis spätestens fünf Tage vor Arbeitsbeginn der für die Auftragserteilung verantwortlichen Person vorgelegt werden. In Notfällen kann diese Frist verkürzt, der Prozess an sich muss jedoch trotzdem eingehalten werden. Die mit Heißarbeiten beauftragte Person ist verpflichtet, vor der Aufnahme der Arbeit mit dem Projektleiter der ISS Kontakt aufzunehmen und ein Heißarbeitsschein einzuholen oder die gültigen Richtlinien zu klären. Schweiß-, Schleif-, Löt- und Trennarbeiten sowie Tätigkeiten mit großer Staubentwicklung dürfen nur mit einer schriftlichen Genehmigung ausgeführt werden. Weitere in den Genehmigungen enthaltenen Auflagen ist unbedingt Folge zu leisten. Generell sind solche Arbeiten nur von bis Uhr in dauernd bewachten Gebäuden erlaubt. Bei elektrischem Schweißen, mit normalen 50-Hz-Schweisstransformatoren und mit Hochfrequenz getakteten Inverter-Geräten in der Nähe von Steuerungs- und Kommunikationsanlagen bzw. deren Kabelverbindungen, ist streng darauf zu achten, dass die Schaltschränke empfindlicher, in Betrieb stehender Anlagen geschlossen sind. Störempfindliche Anlagen sind vom Anlagenbetreuer des Kunden oder ISS vor Ort zu überwachen. Notfalls muss der störende Schweißvorgang unterbrochen werden und die gefährdete Anlage, sofern möglich, auf «Handbetrieb» gestellt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Vorgaben obliegt dem beauftragten Unternehmer. g) Notfälle (Feuer, Unfall, sonstige Notfälle) Vor Arbeitsbeginn am Einsatzort müssen alle Mitarbeitenden der Auftragnehmer umfassend mit den Abläufen im Brandfall oder einem Notfall vertraut sein. Den Mitarbeitenden der Auftragnehmer wird vor Beginn der Arbeiten ein Merkblatt mit den entsprechenden Notfallnummern und Notfallprozesse abgegeben. h) Brandverhütungsmaßnahmen Brennbares Material muss vorschriftsmäßig deponiert werden. Bereits kleine Staubentwicklungen können bei Brandmeldern einen Alarm auslösen. Es obliegt den Mitarbeitern des Auftragnehmers Vorkehrungen zu treffen, um Staubemissionen so gering als möglich zu halten oder entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei Abschaltung von Brandmelde-Anlagen oder einer der Komponenten ist die Aufstellung einer Brandwache erforderlich, insofern Tätigkeiten während der Abschaltdauer durchgeführt werden. i) Brandabschottungen In den Gebäuden des Kunden sind sämtliche Durchführungen vorschriftsmäßig verschlossen. Können geöffnete Brandabschottungen nach Abschluss der Installationsarbeiten nicht sofort geschlossen werden, müssen diese dem Verantwortlichen des Kunden oder ISS unverzüglich gemeldet werden. j) Demontagen von Kabeln und Leitungen Bei Demontagen von Leitungen und Kabeln aller Art hat sich der verantwortliche Ausführende zu vergewissern, dass die Leitungen und Kabel außer Betrieb und für den Abbruch freigegeben sind. Im Zweifelsfall ist das verantwortliche Personal des Kunden beizuziehen. Für allfällige Schäden haftet der Auftragnehmer. k) Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsbereich Die Auftragnehmer stellen sicher, dass der Arbeitsbereich jederzeit sauber und ordentlich ist. l) Haftung Die Auftragnehmer haften für die Schäden, welche dem Kunden oder ISS durch die Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen. Die Geschäftsleitung ISS Facility Services GmbH Auftragnehmer: Ort, Datum Name, Vorname, Firmenstempel, Unterschrift 20 / 23

21 Anlage 8.1: Standortbezogene SHE-Verhaltensrichtlinie Richtlinien Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Standort/Objekt: Kunde: Brandfall 112 Arbeiten mit überdurchschnittlicher Lärmbelastung sind außerhalb der Arbeitszeiten des Kunden auszuführen Unfall Verletzungen mit 112 Grundsätzlich gilt im ganzen Gebäude Rauchverbot außer in den speziell bezeichneten Zonen Der Konsum von Alkohol und Drogen ist strikt verboten Polizei 110 Der Arbeitsplatz ist ordentlich und aufgeräumt zu halten Depots mit Verpackungs- und Altmaterial sind nicht gestattet Vergiftungen Toxikologisches Zentrum Nächster Arzt siehe Sicherheitsdatenblatt Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Alle Vorschriften (BetrSchV, ASiG, u.s.w.) sind in jedem Fall einzuhalten Bestehende Sicherheitseinrichtungen und Absperrungen dürfen nicht entfernt werden Markieren Sie Stellen, die Stürze oder Unfälle verursachen können Merken Sie sich Fluchtwege und Notausgänge die zum Sammelplatz führen In einzelnen Räumlichkeiten des Untergeschosses besteht kein Empfang für Mobile Telefon Geräte Bei Notfällen, Festanschlüsse benutzen Sammelplatz bei Evakuierung des Gebäudes Siehe Anschlag Notfallorganisation Verpflichtung zur Geheimhaltung über alle Wahrnehmungen im und um das Gebäude / des Standortes des Kunden Zutritt und Austritt: Ort und Zeit für den Zutritt werden für jeden Auftrag geregelt Ausweise sind gut sichtbar zu tragen Nach Abschluss der Arbeiten sind Schlüssel und Ausweise wieder abzugeben Arbeiten mit erhöhten Gefahren Für die verschiedene Arbeiten ist eine Arbeitsbewilligung notwendig: - Arbeiten bei denen Einrichtungen (Strom, Brandmeldeanlagen usw.) abgeschaltet werden müssen - Schweißarbeiten - Arbeiten in Höhen (Hebebühnen) - Arbeiten auf Flachdach - Arbeiten in Gruben, Kanälen - Grabarbeiten in Umgebung Kontaktpersonen ISS für Rückfragen Site Manager: Site Man. Stv: 21 / 23

22 Anlage 8.2: Spezielle Bemerkungen: Firma/Auftragsnehmer: Die Firma ISS Facility Services GmbH beauftragt: Herr/Frau: Name: Vorname: Bemerkungen: Die einwandfreie Durchführung Ihres Auftrages zu überwachen und zu prüfen. Während der Dauer Ihrer Tätigkeit bei der.. ist Herr/Frau. der/die Fremdfirmenkoordinator/in für den technischen Kontakt mit Ihrer Firma und gilt als Koordinator im Sinne der UVV / BGV A1, 6. Seine/Ihre Anweisungen in sicherheitstechnischer Hinsicht sind zu befolgen. Wenden Sie sich in allen Fragen an die ISS-Beauftragten. Bitte erstellen Sie eine Liste aller für Sie bei der beschäftigten Mitarbeiter. Bei Personalveränderungen ist diese Liste zu ergänzen. Die Arbeitssicherheitsvorschriften habe ich verstanden: Name Vorname Datum Einweiser: Name Vorname Datum Unternehmer/Vorarbeiter: Name Vorname Datum 22 / 23

23 Anlage 9: Schulungsprotokoll für Fremdfirmenmitarbeiter Schulungsinformationen Schulungsinhalte wie z. B. Auftrag - Objekt: Verhalten im Gefahrfall, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz, Notruforganisation, Erste Hilfe Schulungsdatum Einhaltung von Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Uhrzeit von / bis: Abfallmanagement Schulungsleiter: Schulungsleiter: Schulungsort: Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung Vorbeugende Brandbekämpfung, Notfallwagen, Brandwache, Feuerlöscher Arbeiten in der Höhe Schulungsinhalte sowie die Häufigkeit der Schulungen werden vom jeweiligen Kunden/Objekt vorgegeben. Die Kundenspezifika sind vom ISS-Standortverantwortlichen einzuholen und an die Fremdfirma zu übergeben. Die Schulung der Mitarbeiter der Fremdfirma ist von dieser selbst durchzuführen. Der Nachweis darüber ist anschließend in Form dieses Schulungsprotokolls an den ISS-Standortverantwortlichen zu übergeben. Ich habe die Unterweisung verstanden, bestätige meine Teilnahme an der o. g. Schulung und verpflichte mich die gesetzlichen Regelungen einzuhalten Name, Vorname Firma Stellung Unterschrift Bitte überprüfen Sie die Wirksamkeit der durchgeführten Schulungen. Bewertungskriterien oder Methode: Ergebnis: Datum: Schulungsleiter Unterschrift 23 / 23

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