Nachweis von Deutschkenntnissen für Aufenthaltstitel ÖSD im Netzwerk SprachenRechte

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1 Aufenthaltstitel ÖSD im Netzwerk SprachenRechte Was ist das ÖSD? international anerkanntes Prüfungssystem für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache standardisierte Feststellungsprüfungen, kursunabhängig, kriterienorientiert orientiert sich am Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Europarat) und an Profile deutsch Prüfungen auf den Niveaustufen A1, A2, B1, B2, C1, C2 Prüfungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder Was tut ÖSD in konkreten Fall? Verwendung von ÖSD Prüfungen zum Nachweise von Deutschkenntnissen Beratung zum Nachweis von Deutschkenntnissen Prüfen von mitgebrachten Unterlagen, Zeugnissen, Zertifikaten u.s.w. 1

2 aufenthaltsrechtlichen Status Integrationsvereinbarung 7/2011 Modul I (A2), nachzuweisen binnen zwei Jahren nach Niederlassung Modul II (B1), Voraussetzung für Daueraufenthalt EU bzw. Antrag auf österreichische Staatsbürgerschaft nach10 Jahren Probleme und Bedenken im Rahmen der wöchentlichen Beratungen bei ÖSD: Ungenaue Formulierungen in der IV ( Graubereich ) z.b. Allgemein anerkannter Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse Im Zusatztext werden lediglich Prüfungen von Goethe, Telc, ÖIF und ÖSD genannt Wortgleiche Formulierungen bei Modul I und II z.b. Mindestens fünfjähriger Besuch einer Pflichtschule in Österreich sowie der positive Abschluss im Fach Deutsch" 2

3 aufenthaltsrechtlichen Status Probleme und Bedenken im Rahmen der wöchentlichen Beratungen bei ÖSD: Auch offensichtliche Fälle werden von den Behörden an ÖSD verwiesen: z.b. Schüler/-innen, die mind. 5 Jahre in Österreich die Schule besucht haben z.b. Personen mit einer abgeschlossenen Lehre Grenzfälle werden außer Acht gelassen: z.b. Seiteneinsteiger/-innen mit HS-Abschluss bzw. Externistenprüfung (8. Schulstufe!) positiver Abschluss im Fach Deutsch auf Niveau der neunten Schulstufe ÖSD berät, ist aber keine Behörde und nicht der Vollstrecker der IV: Personen bekommen von der MA 35 oft die Information, bei ÖSD eine Bestätigung einfach abholen zu können Sollten keine ausreichenden Belege vorliegen, wird dies von den Menschen als zusätzliche Schikane betrachtet ÖSD-Bestätigungen: gern gesehen, aber keine Garantie! 3

4 Staatsbürgerschaft als besonderes Gut Seit 08/2014: Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B2 für Antrag auf Staatsbürgerschaft nach 6 Jahren (BGBl. II Nr. 571/ a Abs. 6) Völlig unkonkreter Gesetzestext: Nachweis über Deutschkenntnisse gemäß dem B2-Niveau des GERS Fehlende Liste, wie B2-Kenntnisse nachgewiesen werden können. Resultat: tw. absurde Fälle in den Beratungszeiten Fall 1: Diplomstudium Dt. Philologie in Wien abgeschlossen; lizensierte ÖIF/ÖSD-Prüferin Fall 2: Doktoratstudium an der TU Wien abgeschlossen Fall 3: ÖSD C1-Zertifikat um sich B1-Kenntnisse bestätigen zu lassen Wortlaut der ÖSD-Bestätigung zu Fall 3 (...) Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und eines persönlichen Gesprächs bestätigt die ÖSD-Zentrale hiermit, dass XY, geboren am XY, die sprachlichen Anforderungen der Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) mehr als deutlich erfüllt hat. XY hat ein ÖSD Zertifikat C1 im Original vorgelegt. ÖSD möchte darauf hinweisen, dass gemäß GERS die Stufe C1 wesentlich höher liegt als die geforderte Stufe B1. ( )

5 Behörden akzeptieren österreichische Matura nicht als Sprachnachweis auf Niveau B2 Presseaussendung von ÖSD am 25. Juli 2014 Die wichtigsten österreichischen Online-Medien berichteten. Interview von Der Presse mit der Innenministerin vom 27. Juli und ein telefonisches Interview der Zeitung Falter vom 30. Juli mit dem Pressesprecher des BMI Wir werden das jetzt rasch im Vollzug klarstellen." (Mikl-Leitner) Bisher kein Rückgang bei den B2-Bestätigungen für Personen mit Matura und Universitätsdiplomen zu verzeichnen Nachfrage einer Kollegin bei der zuständigen Abteilung im BMI Nach mehrtägigen Versuchen und Weiterverbindungen konnte das zuständige Referat III/4 erreicht werden. Mitarbeiterinnen kannten den Sachverhalt aus den Medien, wussten aber nichts von einer schriftlichen Mitteilung parlamentarische Anfrage der Grünen (Abgeordnete Alev Korun und Martin Walser) Der Standard hat ein anonymisiertes Fallbeispiel zu B2 von ÖSD in einem Artikel zitiert.

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