Arbeit und Arbeitslosigkeit

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1 5. Arbeit und Arbeitslosigkeit Sozialbericht

2 5. Arbeit und Arbeitslosigkeit 1. Meilenstein: Hilfe zur Arbeit Hilfe zur Arbeit ist eine Integrationsmaßnahme auf Grundlage des Oö. SHG 1998; sie richtet sich an SozialhilfeempfängerInnen mit dem Ziel ihrer Integration in den Arbeitsmarkt. Hilfe zur Arbeit versteht sich als Alternative zum Sozialhilfebezug und als Hilfe zur Selbsthilfe, die Teilnahme ist freiwillig. In diesem Programm werden SozialhilfeempfängerInnen über den Weg von überwiegend geschützten Arbeitsplätzen für eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt vorbereitet. Ein Zugang zur Arbeit wird durch Rücksichtnahme auf persönliche Interessen und Fähigkeiten der Betroffenen und durch begleitende Unterstützung und Klärung von speziellen Problemlagen geschaffen. Die so vermittelten Arbeitsplätze müssen nach dem Kollektivvertrag (bzw. soferne kein solcher vorhanden ist, dem Mindestentgelt einer vergleichbaren Tätigkeit) entlohnt werden; die Beschäftigungsdauer darf höchstens zwei Drittel der gesetzlichen Wochenarbeitszeit betragen, die Dauer der Förderung ist mit 5 Jahren begrenzt. Durch den Einbezug dieser Beschäftigungsverhältnisse in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung soll ein Aufstieg ins erste Netz (Regelarbeitsmarkt) erreicht werden, die bei SozialhilfeempfängerInnen bestehenden Probleme des Sozialversicherungsschutzes entfallen somit. 2. Meilenstein: Territorialer Beschäftigungspakt Auf Grundlage des nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP) haben das Land Oberösterreich, das Arbeitsmarktservice, die Sozialpartner und der Landesschulrat einen Regionalen Beschäftigungs- und Qualifizierungspakt abgeschlossen. Ziele sind die Verbesserung der Vermittelbarkeit langzeitarbeitsloser Personen, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Förderung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen an den strukturellen Wandel und die Förderung der Chancengleichheit. Zielgruppen sind jugendliche (Pflicht-) SchulabgängerInnen und junge Erwachsene, AbgängerInnen von Akademien oder Universitäten, langzeitarbeitslose Personen, NotstandshilfebezieherInnen, ältere Beschäftigte und Arbeitslose (über 45 Jahren), Menschen mit Behinderungen, potentielle UnternehmensgründerInnen, öffentliche BauauftraggeberInnen und Wohnbauvereinigungen, Arbeitskräfte in Branchen mit saisonal schwankender Auftragslage, MitarbeiterInnen von oberösterreichischen Betrieben. Mit dem Territorialen Beschäftigungspakt, der in dieser Form 1 seit dem Jahr 2000 jeweils auf ein Jahr abgeschlossen wird, werden die arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten des Arbeitsmarktservices, des Landes und der Sozialpartner aufeinander abgestimmt. Dadurch werden Doppelgleisigkeiten vermieden und die Effizienz der aktiven Arbeitsmarktpolitik erhöht. 3. Meilenstein: Sozialhilfe-Freibeträge bei Arbeitslosigkeit Bei der Berechnung der monatlichen Geldleistung sind Einkommen eines/r Hilfeempfängers/in nicht zu berücksichtigen, wenn er/sie nach einer mindestens 6 Monate dauernden Erwerbslosigkeit einem Erwerb nachgeht. Ebenso sind Einkommen bei HilfeempfängerInnen nicht zu berücksichtigen, die trotz vorgerückten Alters (ab dem 60. Lebensjahr) oder trotz starker Beschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit (mehr als 50 %) oder trotz erheblicher Belastungen in Folge erforderlicher Betreuung von Familienangehörigen einem Erwerb nachgehen. Es sollten somit Anreize für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für am Arbeitsmarkt problematische Personengruppen geschaffen werden. Fußnote: 1 Eine ähnliche koordinierte Arbeitsmarktpolitik gab es in Oberösterreich bereits seit Mitte der achtziger Jahre in Form des Oö. Beschäftigungsprogrammes. 72 Sozialbericht 2001

3 5.1. Arbeit und Arbeitslosigkeit - ein Überblick Arbeit ist der Begriff für bewusstes, zielgerichtetes Handeln von Menschen zum Zweck der Existenzsicherung sowie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen. Arbeit ist Herausforderung und Anstrengung zugleich. Arbeit ist auch Auseinandersetzung der Menschen mit ihrer Umwelt, also der Natur wie der Gesellschaft, und somit die eigentliche Begründung der menschlichen Zivilisation, das Medium zur Bewusstwerdung. Arbeit hat in der Geschichte die unterschiedlichsten Ausprägungen erlebt, angefangen von der ursprünglichen Auseinandersetzung der ersten Menschen mit den Widrigkeiten ihrer Umwelt bis hin zu den vielfältigen Tätigkeiten in unserer modernen, ausdifferenzierten Gesellschaft. Als es den Menschen möglich wurde mehr zu produzieren als unmittelbar für ihre eigene Lebenserhaltung notwendig war, wurde Arbeitsteilung möglich. Damit begann sich Arbeit auszudifferenzieren in familiäre Reproduktionsarbeit (die bis heute fast ausschließlich den Frauen zufällt) und in Erwerbsarbeit. Allein die Erwerbsarbeit ist jedoch jene Form, die Reichtum entstehen lässt, in der sich die gesellschaftlichen Verteilungskämpfe entwickeln und die meist immer noch als Domäne der Männer gilt Der Arbeitsmarkt in Oberösterreich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit in Oberösterreich Beschäftigungsdaten sind ein guter Indikator für die wirtschaftliche Situation eines Landes. In Oberösterreich waren im Jahr Personen in einem unselbständigen Beschäftigungsverhältnis gemeldet. Das waren Personen oder 1,4 Prozent mehr als im Jahr Verglichen mit dem gesamten Bundesgebiet (Anstieg der unselbständigen Beschäftigung um 0,5 Prozent) hat sich der Arbeitsmarkt in Oberösterreich deutlich günstiger entwickelt. Der Anteil der Frauen an der Gesamtbeschäftigung steigt - dem Nachholbedarf entsprechend - laufend etwas stärker als der der Männer. So betrug der Zuwachs an Beschäftigten in Oberösterreich im Jahre 2001 bei Frauen 2,5 Prozent (im gesamten Bundesgebiet 1,7%), der der Männer 0,6 Prozent (in Österreich insgesamt 0,5%) gegenüber dem Jahr Damit standen im Jahr 2001 in Oberösterreich männlichen Beschäftigten schon weibliche Beschäftigte gegenüber. Zehn Jahre zuvor, am Ende des Jahres 1991 waren von unselbständig Beschäftigten noch männlich und weiblich. In Prozent ausgedrückt waren somit Prozent der unselbständig Beschäftigten männlich und 40 Prozent weiblich waren bereits 42 Prozent der unselbständigen ArbeitnehmerInnen in Oberösterreich weiblich, 58 Prozent männlich, das bedeutet eine allmähliche Annäherung an geschlechtergerechte Gleichverteilung am Arbeitsmarkt: Wenn die Geschwindigkeit dieser Annäherung (2 Prozentpunkte in 10 Jahren) gleich bleibt, wäre die Angleichung in 80 Jahren erreicht. Die konjunkturelle Entwicklung und der strukturelle Umbruch der Wirtschaft (Stichwort: von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft), aber auch die demografische Entwicklung (geburtenstarke Jahrgänge kommen auf den Arbeitsmarkt) sowie das veränderte Beschäftigungsverhalten (v.a. steigende Frauenerwerbsquote) führte in den letzten zwanzig Jahren zu einer eigenartigen Doppelgleisigkeit der Entwicklung am Arbeitsmarkt: Sowohl die Beschäftigtenzahlen wie die Zahl der Arbeitslosen steigen. Während 1975 österreichweit Personen unselbständig beschäftigt und als arbeitssuchend vorgemerkt waren, waren Personen unselbständig beschäftigt und im Jahresschnitt als arbeitssuchend gemeldet 1. Daraus kann geschlossen werden, dass das Wachstum an zusätzlicher Nachfrage nach Erwerbsarbeit im letzten Vierteljahrhundert Frau P. lebt in einem kleinen Dorf am Lande. Sie ist 43 Jahre alt, die Kinder, die sie sehr früh bekommen hat, sind bereits aus dem Hause. Tüchtig waren sie, alle haben einen Beruf gelernt und einen guten Start ins Leben gefunden. Leicht war es nicht, das Einkommen nie sehr hoch, das ihr Mann als einfacher Industriearbeiter heimbrachte. Jetzt geht es besser, Frau P. hat Glück gehabt. Obwohl sie mehr als 20 Jahre lang Hausfrau war und über die Pflichtschule hinaus keine Ausbildung hat, konnte sie Arbeit bekommen. Sie hat eine Stelle als Verkäuferin in der 8 Kilometer entfernten Stadt gefunden. Die Arbeit macht ihr große Freude, sie fühlt sich gebraucht, die Kunden sind halt manchmal schwierig, die Arbeit oft anstrengend aber das macht ihr nichts aus, arbeiten kann sie und empfindlich ist sie auch nicht. Belastend ist bestenfalls der Weg zur Arbeit. Das Familienauto braucht ihr Mann, der auch weit zu seinem Betrieb fahren muss, so fährt Frau P. mit dem Bus. Vor allem im Winter ist das unangenehm: kalt, wenn der Bus nicht pünktlich kommt; finster, wenn sie weggeht und finster, wenn sie heimkommt und der Weg zur Bushaltestelle ist oft nicht geräumt. Ihre Schichten sind geteilt, weil der Kundenstrom halt nicht gleichmäßig fließt, so ergibt sich eine lange Pause. Aber in den drei Stunden zahlt es sich wegen schlechter Verbindungen nicht aus, nach Hause zu fahren - sie wäre kaum zehn Minuten daheim. In ein Gasthaus will Frau P. auch nicht gehen, dazu ist die Zeit zu lang, das Geld zu schade. So bleibt Frau P. auch in der Pause bei ihren Kolle- Sozialbericht

4 trotz der positiven Beschäftigungsentwicklung mit einem Plus an Beschäftigten von 1,4 Prozent ebenfalls wieder ein leichter Anstieg der Arbeitslosenquote (Arbeitslose in Prozent der unselbständig Berufstätigen) um 0,1 Prozentpunkte zu verzeichnen. In Oberösterreich gab es im Jahresdurchschnitt 2001 mit arbeitslos gemeldeten Personen ein Plus von 490 Personen (bzw. 2,2 %) gegenüber dem Jahresdurchschnitt Trotz dieser ungünstigen Entwicklung hatte Oberösterreich Ende des Jahres 2001 mit 4,1 Prozent die niedrigste Arbeitslosenquote aller Bundesländer. Die Arbeitslosenquote für das gesamte Bundesgebiet war mit 6,1 Prozent (einem Plus von 0,3 Prozentpunkten) deutlich höher als die Oberösterreichs. Die Arbeitslosenrate, berechnet als Verhältniszahl der arbeitssuchend gemeldeten Personen bezogen auf das gesamte Arbeitskräftepotential (Beschäftigte und Arbeitslose), macht eher als die von der Größe des jeweiligen Bezirkes bestimmte Absolutzahl deutlich, wo die besonderen Probleme am Arbeitsmarkt liegen. Als besonders problembehaftet stellten sich im Jahr 2001 die Arbeitsmarktbezirke Wels und Steyr heraus. Am stärksten gestiegen ist die Arbeitslosigkeit im letzten Jahr in Ried (+14%) und in Wels (+13,4%). Die höchste Arbeitslosenquote des Bundeslandes hat somit Wels mit 5,3 Prozent zu verzeichnen, knapp gefolgt von Steyr mit 5,2 Prozent bei einer Steigerung der Arbeitslosigkeit von nur 1,5 Prozentpunkten. Die Bezirke Braunau (4,3%), Schärding (4,3%) und Ried (4,2%) liegen über dem Landesdurchschnitt mit der Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent für das Jahr 2001 in Oberösterreich. Als besonders günstig ist die Arbeitsmarktlage hingegen im Bezirk Eferding einzuginnen, im Geschäft - und macht ihre Arbeit weiter... Herr T. hat Pech gehabt im Leben. Es begann schon als er geboren wurde. Seine Mutter war noch ein junges Mädchen, plötzlich war er da, niemand wollte ihn, seinen Vater kennt er nicht. Als seine Mutter heiratete wurde es nicht besser, sein Stiefvater konnte ihn nicht leiden, seine Halbgeschwister wurden bevorzugt und er musste auf sie aufpassen. Auch in der Schule hatte er kein Glück, mit Müh und Not schaffte er den Hauptschulabschluss. Herr T. sollte Braunau eine Maurerlehre bei einem Baumeister beginnen. Viel lieber wäre er Mechaniker geworden, Autos haben ihn schon immer interessiert, aber seine Noten waren zu schlecht, er wurde nicht genommen. Die Maurerlehre war ihm gleich zuwider: immer früh raus, immer der Jüngste sein, herumgeschupft werden, das war nichts für ihn. Und dann noch die Berufsschule, da wollte er doch lieber gleich richtig Geld verdienen, endlich von zu Hause ausziehen können. So ging Herr T. nach dem ersten Lehrjahr in die Stadt. Er fand bald einen Job als Hilfsarbeiter, auch ein billiges Untermietzimmer. Doch die Arbeit im Einkaufcenter gefiel ihm auch nicht besonders, jeden Tag acht Stunden lang schwere Teppichrollen schleppen, das machte Braunau deutlich größer gewesen ist als das Wachstum an Arbeitsplätzen. Heute sind am (ober-)österreichischen Arbeotsmarkt folgende Phänomene zu beobachten: Zunahme der Arbeitslosigkeit bei gleichzeitigem Wachstum der Beschäftigung, Verfestigung von Segmenten dauerhafter Langzeitarbeitslosigkeit, Zunahme flexibilisierter und deregulierter Beschäftigungen, aber auch Herausbildung neuer prosperierender Sektoren mit guten Arbeitsplätzen, etwa in der Telekommunikation Daten zur Arbeitslosigkeit in Oberösterreich Arbeitslosenraten in Oberösterreich (Jahresschnitt nach AMS-Bezirken) Eferding Arbeitslose im Jahresschnitt, 2001 (in Absolutzahlen, AMS-Bezirke) Eferding Freistadt Freistadt Gmunden Gmunden Grieskirchen Grieskirchen Kirchdorf Kirchdorf Linz Linz Perg Ried Rohrbach Schärding Anmerkung zu den Grafiken: Die Arbeitsmarktbezirke sind etwas anders gegliedert als die politischen Bezirke, insbesondere werden die Statutarstädte nicht eigens ausgewiesen, sondern gemeinsam mit den jeweiligen Umlandbezirken zusammengefasst. Nach dem bundesweiten Höchststand an Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 1998 war die Entwicklung der Arbeitslosigkeit im gesamten Bundesgebiet ab 1999 rückläufig. In Oberösterreich sank die Arbeitslosigkeit bereits seit Im Jahr 2001 war jedoch 15 Perg Ried Jahresdurchschnitt 01 Rohrbach Schärding Steyr Jahresdurchschnitt 01 Steyr Vöcklabruck Vöcklabruck Wels Wels 74 Sozialbericht 2001

5 schätzen, hier ist die Arbeitslosigkeit im letzten Jahr um 3,4 Prozent gesunken. Ebenfalls gesunken ist die Arbeitslosigkeit in den Bezirken Linz (-6,9%), Grieskirchen (-6,7%), Freistadt (-5,1%) und Perg (-3,2%). Relativ niedrige Arbeitslosenquoten haben die Bezirke Linz (3,4%), Grieskirchen (3,5%), Perg (3,6%) und Kirchdorf mit 3,8 Prozent, obwohl die Arbeitslosigkeit hier im letzten Jahr um 13 Prozent gestiegen ist. Arbeitssuchende Personen in Krisenregionen müssen in der Regel mit längerer Arbeitslosigkeit ohne Perspektive in der Heimatregion oder mit einem Auspendeln bzw. Übersiedeln in eine andere Region rechnen. Besonders betroffen sind hier Jugendliche, denen in der Regel nur das Abwandern als realistische Option offen steht. Da auch der oberösterreichische Arbeitsmarkt relativ stark von Braunau Eferding Freistadt Stellenandrang am Arbeitsmarkt Oö Bezirke, Jahresschnitt 2001 Gmunden Grieskirchen Kirchdorf Linz den beiden saisonabhängigen Branchen Bauwirtschaft und Tourismus/Gastronomie geprägt ist, ist auch hier eine starke saisonale Schwankung der Arbeitslosigkeit festzustellen; die Winterarbeitslosigkeit (Höchststand im Februar) ist um ein Drittel höher als die Arbeitslosigkeit im Hochsommer. Diese starke saisonale Schwankung ist für die relativ kurze Verweildauer in der Arbeitslosigkeit (die Hälfte der Arbeitslosen ist weniger als drei Monate arbeitslos) ebenso mitverantwortlich wie die Erfolge einer auf einen raschen Umschlag am Arbeitsmarkt orientierten aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die Zahl der offenen Stellen in Oberösterreich entwickelte sich seit 1997 parallel zum Rückgang der Arbeitslosigkeit sehr gut. Gegenüber dem Jahr 2000 sank sie jedoch 2001 wieder um 7,1 Prozent und erhöhte den Stellenandrang 2 dadurch um 0,4 Punkte auf 4,1. So kamen Ende 2001 in Oberösterreich 4,1 Arbeitslose auf eine offene Stelle. 1996, vor dem Sinken der Arbeitslosigkeit in Oberösterreich, waren es noch 9,3 und im Jahr 2000 waren es 3,7. Die Stellenandrangsziffer war im Bezirk Kirchdorf mit 2,1 am niedrigsten, im Bezirk Rohrbach mussten sich 6,7 als arbeitslos gemeldete Personen eine offene Stelle teilen. Relativ niedrig blieb der Stellenandrang in den Bezirken Gmunden und Vöcklabruck mit 3,4 und Ried mit 3,6 arbeitslosen Personen für eine offene Stelle. Über dem oberösterreichischen Durchschnitt von 4,1 Perg Ried Rohrbach Jahresdurchschnitt 01 Schärding Steyr Vöcklabruck Wels lag der Stellenandrang in den Arbeitsmarktbezirken Steyr (5,8), Braunau (5,4), Freistadt (5,2), Perg (5,0), Schärding und Wels (4,7) und Eferding mit 4,5, eine spiegelbildliche Darstellung der guten Arbeitsmarktsituation in diesen Bezirken. Auch beim Stellenandrang fällt der Vergleich mit dem gesamten Bundesgebiet recht günstig aus. In Oberösterreich standen Ende arbeitslos gemeldete Personen offenen Stellen gegenüber, im gesamten Bundesgebiet waren es vorgemerkte Arbeitslose für Stellen, was einen Stellenandrang von 6,9 bedeutet. müde, und durstig. Die Abende verbrachte er mit seinen Freunden in einem Wirtshaus, da war es lustig, da fand er Anerkennung, er war der wildeste Bursche von allen, konnte die meisten Halbe trinken. Doch sein Schicksal verfolgte ihn weiter, er verlor die Arbeit im Teppichhaus, weil er zu oft zu spät kam. Die nächste Anstellung bei einem großen Supermarkt hatte er auch nicht lange und auch nicht den Job als Möbelpacker. Dazu kamen kleine Haftstrafen, er war halt ein Raufer, er durfte sich nichts gefallen lassen. Es wurde immer schwieriger, Arbeit zu finden, das Zimmer musste er inzwischen auch aufgeben. Jetzt lebt Herr T. am Bahnhof, im Sommer ist das gar nicht so schlimm aber im Winter fehlt ihm schon ein Dach über dem Kopf. Jung ist er auch nicht mehr, der 40. Geburtstag rückt immer näher. Seit über einem Jahr hat Herr T. nun schon keinen Arbeitsplatz mehr gefunden. Wenn er sich vorstellen geht, so wie er aussieht: schmutzig mit zerrissenen Kleidern, oft betrunken, will ihn keiner haben, nicht den schlimmsten Job will ihm jemand anbieten. Herr T. hat genug von diesem Leben, er will seine Pechsträhne beschließen, dafür auch etwas tun. Herr T. hat sich einer stationären Entwöhnung unterzogen und ist nun vorgemerkt für einen Platz in einer Betreuungseinrichtung. Dort kann er dann bis zu einem Jahr bleiben und mit Hilfe von SozialarbeiterInnen und TherapeutInnen die Stabilität erlangen, die seinem bisherigen Leben gefehlt hat. Er erhofft sich, so seinem Leben doch noch eine Wendung zum Besseren geben zu können Sozialbericht

6 Frau S. war immer eine gute Schülerin, sie lernte leicht und die Schule machte ihr Freude, besonders Latein und Altgriechisch waren ihre liebsten Fächer im Gymnasium. Nach der Matura war klar, dass sie studieren würde und sie entschloss sich, ein Medizinstudium zu beginnen. Das Studium begeisterte sie und sie kam gut voran. Mit 21 Jahren lernte sie einen Mann kennen, der ein paar Jahre älter war als sie, sein Technik-Studium schon abgeschlossen hatte und am Weg war, eine gute Position in einem großen Betrieb zu erlangen. Bald war das erste Kind unterwegs und es wurde geheiratet. Frau S. war weiterhin eine fleißige Studentin, doch ihr Studium litt unter der Mehrbelastung durch ihren kleinen Sohn. Frau S.s Mutter war selbst noch berufstätig, so half die Großmutter bei der Beaufsichtigung des Babys. Als in den nächsten drei Jahren noch zwei Töchter dazukamen, war es klar, dass Frau S. ihr Studium unterbrechen, bei den Kindern zu Hause bleiben musste. Ihr Mann verdiente inzwischen schon recht gut, die Familie begann den Bau eines eigenen Hauses - zwar konnte die Großmutter die Betreuung von drei kleinen Kindern nicht mehr leisten, aber soweit ging alles noch gut, die Welt schien in Ordnung zu sein. Doch als das Haus fertig, die jüngste Tochter zwei Jahre alt war, kam es unerwartet zur Scheidung, Frau S. und ihre drei Kinder mussten ausziehen. Mit ihrem Anteil am gemeinsamen Haus konnte sie sich eine kleine Eigentumswohnung kaufen. Für die Kinder bekommt sie Unterhalt, aber es reicht nicht zum Leben. Gender Aspekt Viele arbeitslose Frauen können angebotene Stellen nicht annehmen, weil diese eine höhere Flexibilität und Mobilität voraussetzen, als die Frauen tatsächlich haben. Sie verfügen nicht über ein eigenes Auto, das gemeinsame Familienauto wird in der Regel vom Mann genutzt. Viele Frauen finden keine für sie akzeptablen Betreuungsalternativen für ihre Kinder, es gibt keinen Platz in einer erreichbaren Kinderbetreuungseinrichtung, die vorhandene Einrichtung hat keine arbeitsmarktgerechten Öffnungszeiten, die Großeltern sind selbst noch berufstätig, eventuell sind Betreuungspflichten für ältere Familienmitglieder zu leisten etc. Für Frauen mit niedrigerer Qualifikation, insbesondere aber in ländlichen Gebieten, wo die schlechte Verkehrsanbindung die Vermittelbarkeit zusätzlich erschwert, wird Arbeitslosigkeit, besonders in Anschluss an die Karenz bzw. längere Kinderbetreuungszeiten oft zur Dauerarbeitslosigkeit. Frauen sind allgemein meist stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer. So betrug die Arbeitslosenquote der Frauen im Jahresdurchschnitt 2001 in Oberösterreich 4,4 Prozent, die der Männer hingegen 3,8 Prozent. Österreichweit betrug der Unterschied in den geschlechtsspezifischen Arbeitslosenquoten im letzten Jahr zwar 0,3 Prozentpunkte zu Gunsten der Frauen, weil sich die weibliche Arbeitslosenquote gegenüber der männlichen im gesamten Bundesgebiet nicht veränderte, die männliche jedoch um 0,4 Prozentpunkte stieg. Damit ist eine schlechtere Lage der Frauen am Arbeitsmarkt im Land Oberösterreich zwar relativ zu den oberösterreichischen Männern gegeben, aber im Vergleich zu den arbeitssuchenden Frauen des gesamten Bundesgebietes doch wesentlich günstiger: Die weibliche Arbeitslosenquote betrug 2001 in Oberösterreich 4,4 Prozent, im gesamten Bundesgebiet jedoch 5,9 Prozent. Während die Arbeitslosigkeit im letzten Jahr im gesamten Bundesgebiet um 4,9 Prozent und in Oberösterreich um 2,2 Prozentpunkte gestiegen ist, ist sie für oberösterreichische Frauen um 0,2 Prozentpunkte gesunken. Die Zahl der arbeitssuchenden Männer erhöhte sich gegenüber dem Jahr 2000 dagegen um 4,3 Prozentpunkte in Oberösterreich und um 7,3 Prozentpunkte im gesamten Bundesgebiet. Altersschichtung der Arbeitslosigkeit in Oberösterreich Österreich hat heute eine der höchsten Beschäftigtenquoten (d.i. der Anteil der Beschäftigten an der 15- bis 64-jährigen Wohnbevölkerung) und eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in der Europäischen Union. Auch wenn man die Teilzeitbeschäftigungen in Vollerwerb umrechnet, weist Österreich 1997 hinter Dänemark die zweithöchste Beschäftigung innerhalb der EU (in Vollzeitäquivalenten) aus. In der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen liegt die Erwerbsbeteiligung in Österreich allerdings um 10 Prozent unter dem EU- Durchschnitt, die Erwerbstätigkeit der Frauen dieser Altersgruppe gar um 20 Prozent darunter, obwohl die Erwerbstätigkeitenquote der österreichischen Frauen innerhalb der EU sehr hoch ist. Ältere ArbeitnehmerInnen haben kein prinzipiell höheres Risiko arbeitslos zu werden, sind sie aber einmal längere Zeit ohne Arbeit, so verringert sich ihre Chance auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt eklatant, sie liegt nur mehr bei etwa 10 Prozent. In der Regel verbleiben sie dann bis zum Pensionsantritt arbeitslos. Oft werden ältere Beschäftigte mit absehbarem Pensionsanspruch (etwa ein Jahr vor dem möglichen Pensionsantritt) gekündigt, wobei der Betrieb die Differenz zwischen dem Arbeitslosengeld und der zu erwartenden Pension übernimmt, um Beschäftigungsprobleme des Betriebes zu lösen und um teurere ältere gegen billigere jüngere Beschäftigte zu ersetzen. Diese Bundestrends spiegeln sich auch am oberösterreichischen Arbeitsmarkt wider. Im Jahresdurchschnitt 2001 waren von insgesamt vorgemerkten Arbeitslosen in Oberösterreich Arbeitssuchende 76 Sozialbericht 2001

7 zwischen 15 und 24 Jahre alt, das entspricht 19 Prozent Personen (oder 66 Prozent) waren zwischen 24 und 50 Jahren und Personen (15 Prozent) waren älter als 50 Jahre. Im Vergleich dazu waren im Jahresdurchschnitt 1995 von vorgemerkten arbeitslosen OberösterreicherInnen (19 Prozent) zwischen 15 und 24 Jahren alt und (19 Prozent) älter als 50 Jahre. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im letzten Jahr betraf die 15 bis 24-jährigen OberösterreicherInnen mit einem Plus von 10 Prozent am stärksten und ging bei den über 50-Jährigen mit einem Minus von 6 Prozent am stärksten zurück. Im gesamten Bundesgebiet betrug der Anteil der Jugendlichen an den arbeitslos gemeldeten Personen im Jahr Prozent, jener der über 50- Jährigen 21 Prozent. 664 Lehrstellensuchenden standen im Jahre 2001 in Oberösterreich 623 offene Lehrstellen zur Verfügung (das ist ein Verhältnis von knapp 1 : 1), im gesamten Bundesgebiet gab es für Lehrstellensuchende nur offene Lehrstellen (ein Verhältnis von fast 1:2). Diese günstigere Situation ist einerseits auf die vergleichsweise günstige wirtschaftliche Struktur (relativ viele Großbetriebe), andererseits aber auch auf die erfolgreiche Lehrlingspolitik im Land zurück zu führen. Problemgruppen am oberösterreichischen Arbeitsmarkt Arbeitslosigkeit, insbesondere das Fehlen von Erwerbsarbeit über einen längeren Zeitraum, ist für die Betroffenen nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein psychosoziales Problem. Arbeitslosigkeit bedeutet eine Reihe von Verlusten. Neben der ökonomischen Sicherheit geht auch die Tagesstrukturierung verloren, Karriereaussichten schwinden, Sozialkontakte und die soziale Anerkennung ebenso. Der gesamte Lebenszusammenhang einer Person wird dadurch bedroht. Meist stehen Probleme wie Hilflosigkeits- und Ohnmachtsgefühle und damit verbundene Selbstwertprobleme vor wirtschaftlichen Problemen, die durch die Arbeitslosenversicherung und andere Hilfen verringert werden. Das soziale Absinken und der Verlust des Selbstwertes können zu Depressionen, verstärktem Alkoholkonsum und einer Reihe anderer Probleme führen. Obwohl die Arbeitslosigkeit heute in Absolutzahlen bereits das Ausmaß der Arbeitslosigkeit in den dreißiger Jahren übertrifft, liegt der Anteil der Arbeitslosen aber auf Grund der deutlich höheren Erwerbsbeteiligung heute weit unter den damals verzeichneten Werten. Auch die Episodendauer der jeweiligen Arbeitslosigkeit liegt niedriger, wiewohl es auch heute mehr oder weniger große Segmente verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit gibt. Rund die Hälfte der Arbeitslosen ist dies weniger als drei Monate lang. Von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht oder betroffen sind hingegen Personen, bei denen arbeitsmarktrelevante Probleme verstärkt auftreten oder mehrere Probleme kumulieren: Neben dem Alter und dem Geschlecht sind weitere Probleme zu nennen: Vorstrafen, Haftentlassung, Alkohol- oder Drogensucht, Überschuldung und Exekutionstitel, Wohnungslosigkeit, fehlende Ausbildung (kein Hauptschulabschluss, Abschluss einer Allgemeinen Sonderschule) etc. Auch junge Männer mit Einberufungsbefehl (feststehendes Datum) oder schwangere Frauen zählen zu den absolut unvermittelbaren Personen. Mit einer schwierigen Arbeitsmarktsituation können auch Menschen mit Beeinträchtigungen konfrontiert sein. Während der Einstellungsschein für begünstigte behinderte Menschen in aufrechter Beschäftigung ein sehr guter Schutz vor Arbeitslosigkeit ist, gilt er für arbeitssuchende Menschen mit einer Behinderung als eine kaum zu überwindende Hürde bei der Beschäftigungsaufnahme. Für langzeitarbeitslose Frauen sind neben familiären Betreuungspflichten vor allem die eingeschränkte Mobilität (kein eigenes Auto, schlechte Anbindung an den öffentlichen Verkehr), aber auch die gegenüber Männern Nach längerer Suche fand Frau S., die außer einem abgebrochenen Studium keine Ausbildung aufzuweisen hatte, endlich eine Teilzeitstelle als Sprechstundenhilfe bei einem Kinderarzt. Die Arbeit ist alles andere als gut bezahlt, aber immerhin ist Frau S. dadurch sozialversichert, kann die Alimente etwas aufbessern und die Tätigkeit hat mit ihrem halbfertigen Medizinstudium zu tun. Frau S. träumt davon, eine Ausbildung zu machen, eventuell ihr Studium doch noch zu beenden, um eines Tages einen lukrativeren Job zu finden. Doch wenn sie abends nach Berufstätigkeit, Hausarbeit und schulischer Betreuung der Kinder das erste Mal durchatmen kann, kann sie sich nicht mehr vorstellen, jetzt auch noch selbst etwas lernen zu können... Sozialbericht

8 niedrigere Qualifikation für Langzeitarbeitslosigkeit verantwortlich. Ältere langzeitarbeitslose Personen können hingegen nicht immer als Problemgruppe am Arbeitsmarkt bezeichnet werden. Oft verbirgt sich hinter dieser Langzeitarbeitslosigkeit an der Schwelle zum Pensionsantritt eine betriebliche oder überbetriebliche - etwa durch einen Branchenkollektivvertrag vereinbarte - Zusatzleistung, die in der Regel verbunden mit der Leistung aus der Arbeitslosenversicherung der zukünftig zu erwartenden Pensionshöhe entspricht. Mit diesem Golden Handshake werden ältere Beschäftigte motiviert, vorzeitig aus dem Betrieb auszuscheiden, um jüngeren (billigeren) Arbeitskräften Platz zu machen. Dies entspricht überdies einer österreichischen arbeitsmarktpolitischen Tradition seit Ende der siebziger Jahre, betriebliche Beschäftigungsprobleme durch vorgezogene Pensionierungen oder pensionsähnliche Regelungen sozial abzufedern. Neben diesen Personen in der Pensionswarteschleife gibt es natürlich auch ältere langzeitarbeitslose Menschen ohne zusätzliche soziale Abfederung und mit nahezu keinen Aussichten auf eine neuerliche Beschäftigung. Die Entwicklung des oberösterreichischen Arbeitsmarktes im Jahr 2001 stellte sich für langzeitarbeitslose Personen sehr günstig dar. Von den arbeitslos gemeldeten Personen in Oberösterreich im Jahresdurchschnitt des letzten Jahres waren (das entspricht 8 Prozent) Personen länger als 6 Monate arbeitssuchend vorgemerkt. Das bedeutet ein Minus an Langzeitbeschäftigungslosen in Oberösterreich von 24 Prozent gegenüber dem Jahr Im gesamten Bundesgebiet waren zum Vergleich im Jahresdurchschnitt 2001 mit Personen 17 Prozent der vorgemerkten Arbeitslosen länger als 6 Monate vorgemerkt.von den OberösterreicherInnen, die 2001 länger arbeitslos gemeldet waren, waren dies 829 Männer und Frauen, was einem prozentuellen Anteil von 3,6 Prozent (Männer) bzw. 4,53 Prozent (Frauen) an der Gesamtarbeitslosenrate Oberösterreichs entspricht. Im gesamten Bundesgebiet betraf die Langzeitarbeitslosigkeit im selben Beobachtungszeitraum 9 Prozent der arbeitslos gemeldeten Männer und 7 Prozent der arbeitslosen Frauen Branchen Entindustrialisierung und Prozessinnovation in der Industrie wie in Dienstleistungen bewirken eine (im gesamten OECD-Raum gleichlaufende) Verschiebung der Erwerbslandschaft in Richtung Tertiärisierung. Der Dienstleistungssektor wird zum einzigen noch wachsenden Wirtschaftssektor, während der produzierende Sektor einen ähnlichen Rückgang erleben muss wie die Landwirtschaft (der primäre Sektor) etwa zwei Jahrzehnte zuvor. Dieser europaweite Strukturwandel ist auch an den oberösterreichischen Arbeitsmarktdaten abzulesen. Während Ende der 50er Jahre in Oberösterreich noch 57 Prozent der Beschäftigten im Produktionssektor tätig waren, lag ihr Anteil 1999 nur mehr bei 39 Prozent. Der Dienstleistungssektor vergrößerte sich im gleichen Zeitraum von 34 auf 60 Prozent der Beschäftigten. Die Land- und Forstwirtschaft spielt mit knapp einem Prozent aller unselbständigen Beschäftigten am Arbeitsmarkt nur mehr eine untergeordnete Rolle. In Oberösterreich liegt der Anteil der industriellen Beschäftigung noch immer deutlich über dem österreichischen Durchschnitt, wenn auch hier die Beschäftigung im Sachgüterbereich im Jahresverlauf 2001 zurückgegangen ist. Bundesweit arbeiteten 2001 bereits mehr als zwei Drittel (70 Prozent) aller ArbeitnehmerInnen in Österreich im Dienstleistungsbetrieb und nur mehr 29 Prozent im sekundären Sektor. Oberösterreich verzeichnete 2001 mit einem Plus von 1,4 Prozent mehr als die Hälfte des gesamtösterreichischen Beschäftigungszuwachses, wobei vor allem der Handel, die unternehmensnahen Dienste und das Gesundheitswesen Träger dieses Anstiegs waren Arbeitszeit Zunehmende Veränderungen in den Arbeitsbeziehungen haben Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und seine Probleme. Auch die österreichische Arbeitswelt wird durch laufend neu entstehende Arbeitsformen geprägt. Teilzeitarbeit nimmt genauso zu wie geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und das ganze Spektrum atypischer Beschäftigung (vom unselbstständig Selbstständigen 3 über dienstnehmerähnliche Beschäftigung, Werkvertrag und Neuer Selbständigkeit bis zur neuen Unternehmensgründerwelle). Auch die klassischen Arbeitsverhältnisse werden in Lage und Dauer des Arbeitstages immer flexibler. Trotzdem ist der (männliche) Normalarbeitstag nach wie vor im Vordergrund des Gesellschafts- und Erwerbslebens, obwohl heute in Österreich nur mehr knapp die Hälfte aller Erwerbstätigen nach den Prinzipien des klassischen Normalarbeitstages beschäftigt ist. Er bestimmt immer noch 78 Sozialbericht 2001

9 den Rhythmus unseres Tagesablaufes, den Puls des Verkehrs, die Öffnungszeiten in Handel, Gastronomie, Dienstleistungsbetrieben und Freizeiteinrichtungen. Er beeinflusst das Familienleben, bestimmt das Einkommen und den Wohlstand der Erwerbstätigen. Auch die Leistungen des Sozialstaates orientieren sich nach wie vor an dieser Normalerwerbsbiografie. Der Normalarbeitstag ist nach wie vor Grundlage und Zielorientierung des Aufbaues unseres Systems sozialer Sicherheit und der Ausrichtung der kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Gemeinwesens. In diesem Widerspruch liegen wesentliche Ursachen für gesellschaftliche, soziale und politische Spannungen. Der Rückzug des Normalarbeitszeitverhältnisses als prägende Verfassung der Erwerbsarbeit führt zwangsläufig zu einer wesentlichen Neuorientierung des gesellschaftlichen Zusammenlebens, die sowohl mit Vorteilen als auch mit Nachteilen verbunden ist. Diese Entwicklung ist ambivalent, denn einerseits werden Strukturen der Freizeit (Einkauf, Sport, Konsum) in jenen Zeiten zugänglich, in denen üblicherweise kein besonders großer Andrang besteht, andererseits wird durch eine Flexible Entkoppelung der Arbeitszeiten die gemeinsame Nutzung von Freizeitangeboten erschwert. Deregulierte Arbeitsbeziehungen schaffen eine große Zahl verschlechterter, prekärer Beschäftigungsverhältnisse, ermöglichen aber auf der anderen Seite bestimmten Personengruppen, denen ein Regelarbeitsverhältnis mit Vollzeitbeschäftigung nicht möglich ist (vor allem Frauen mit Betreuungspflichten oder Studierende), erstmals in größerem Umfang den Zutritt in den Erwerbsarbeitsmarkt. Vollzeitbeschäftigung kann Frauen durch fehlende Rahmenbedingungen im Kinderbetreuungsbereich erschwert werden. Kinderkrippen, Kindergartenplätze sowie Horte sind nicht immer ausreichend vorhanden. Sind ausreichende Betreuungsplätze vorhanden, sind sie durch ihre Öffnungszeiten nicht immer bedarfsgerecht oder zu kostspielig. Teilzeitarbeit ist daher Frauenarbeit. Etwa ein Drittel der berufstätigen Frauen arbeitet im Teilzeitbereich, rund 80 Prozent aller Teilzeitarbeitsplätze werden von Frauen besetzt. Teilzeitarbeit bedeutet aber auch geringeres Einkommen, was zum Teil die große Schere zwischen den durchschnittlichen Erwerbseinkommen der Männer und Frauen erklärt. Eine wachsende Zahl von Frauen ist geringfügig beschäftigt, das heißt, sie beziehen ein monatliches Entgelt von weniger als 309,38 im Monat bzw. 23,76 am Tag (Zahlen für 2003). Geringfügig Beschäftigte sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert, sie können aber um einen monatlichen Betrag von 43,65 freiwillig einen vollen Versicherungsschutz erwerben ( Opting in ). Bei Einkünften bis zur Geringfügigkeitsgrenze gibt es keine Kürzung bzw. keinen Wegfall von Transferleistungen (z.b. Arbeitslosengeld, vorzeitige Alterspension). Im Jahr 2001 waren Personen (8.002 Männer und Frauen) in Oberösterreich geringfügig beschäftigt, das heißt, sie verfügten damals 4 über ein monatliches Entgelt von weniger als 296,21 (4.076,- ATS) Personen (4.682 Männer, Frauen) waren ArbeiterInnen, Personen (3.320 Männer und Frauen) waren Angestellte. Seit 1997 muss der Dienstgeber auch geringfügig Beschäftigte bei der zuständigen Gebietskrankenkasse melden (bis dahin genügte eine Meldung bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt). Damit unterliegen nunmehr auch diese Beschäftigungsverhältnisse der Kontrolle durch die Betriebsprüfung der KV-Träger. Auch die im Jahr 1997 neu geschaffene Möglichkeit zur Selbstversicherung im Zuge einer geringfügigen Beschäftigung ( Opting in ) mag für den Anstieg dieser Beschäftigungsverhältnisse verantwortlich sein PendlerInnen Der moderne Arbeitsmarkt erfordert in viel größerem Ausmaß als bisher Flexibilität und Anpassung der ArbeitnehmerInnen. Dazu gehört auch (besonders im ländlichen Raum) die Bereitschaft, mehr oder weniger große Distanzen zwischen Wohnstätte und Arbeitsplatz auf sich zu nehmen. Sowohl die wirtschaftlichen Umstrukturierungen der letzten Jahre wie auch der Trend des Wohnens im Grünen sind für die Zunahme des Anteils der PendlerInnen verantwortlich. Der Anreiz, als ArbeitnehmerIn täglich (oder wöchentlich) größere Distanzen auf sich zu nehmen, besteht vor allem in einem interessanten Arbeitsangebot bzw. durch höhere Verdienste und bessere Berufsaufstiegsmöglichkeiten. In verschiedenen Regionen ist Pendeln ein Ergebnis fehlender Arbeitsmöglichkeiten im Heimatort. Auch in den Pendlerdaten sind geschlechtsspezifische Unterschiede feststellbar. Frauen müssen nicht seltener als Männer zu ihren Arbeitsplätzen auspendeln, der Anteil der ArbeitnehmerInnen, die nur am Wochenende nach Hause kommen, ist bei Männern und Frauen mit rund 5 Prozent nahezu gleich, nur pendeln Väter minderjähriger Kinder häufiger als Männer ohne Kinder, während es sich bei den Arbeitnehmerinnen umgekehrt darstellt: Frauen mit Kindern pendeln deutlich seltener als Frauen ohne Kinder. Auch der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen, die ja in den meisten Fällen wegen Betreuungspflichten der Frauen eingegangen werden, ist bei pendelnden Frauen mit einem Viertel der Arbeitnehmerinnen wesentlich geringer als bei Nicht-Pendlerinnen. Obwohl eines der relevanten Motive für das Pendeln bessere Verdienstmöglichkeiten sind, ist Pendeln andererseits mit ei- Sozialbericht

10 nem Mehr an Kosten für die ArbeitnehmerInnen verbunden. An- und Abreise zum und vom Arbeitsplatz, Übernachtungen für WochenpendlerInnen stellen oft eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Finanzielle Unterstützung bietet hier das Pendlerpauschale, das zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag je nach Anzahl der zu pendelnden Kilometer und der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel im Bereich zwischen 17,44 (ATS 240,-) und 174,41 (ATS ) im Monat geltend gemacht werden kann. Arbeitspendeln kann vielfältige Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse haben; beispielsweise sind PendlerInnen insbesondere in Schichtbetrieben oft an längeren täglichen Arbeitszeiten interessiert, wenn dadurch zusätzliche freie Tage möglich werden (Wegfall von Wegzeiten). Auswirkungen sind aber auch in den Herkunftsgemeinden festzustellen. Die auf Grund der längeren Fahrzeit geringere tatsächlich frei verfügbare Zeit der PendlerInnen hindert sie oft an der Beteiligung am sozialen Leben des Ortes, z.b. am Vereinsleben, an der Feuerwehr oder am sportlichen Geschehen. Die relativ starke Suburbanisierung der letzten beiden Jahrzehnte hat vor allem rund um die beiden urbanen Ballungszentren Oberösterreichs, Linz/Wels und Steyr, einen Gürtel wirtschaftlich integrierter ländlicher Gebiete mit wachsender Bevölkerung, aufstrebender Wirtschaft und einem Einkommensniveau, das über dem Durchschnittsniveau in ländlichen Gebieten liegt, geschaffen. Dadurch entstehen auch neue Bewegungsströme: einerseits ein verstärkter PendlerInnenstrom in die urbanen Zentren (Linz, Wels), auf der anderen Seite verstärktes Einpendeln aus entfernteren ländlichen Gebieten in diese neuen ländlichen Wirtschaftsräume Arbeitszufriedenheit als qualitativer Indikator der Arbeitswelt Das Arbeitsklima ist ein wichtiger Faktor für Zufriedenheit und damit auch der Leistungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen. Seit 1997 wird das Arbeitsklima von der Oberösterreichischen Arbeiterkammer regelmäßig in Halbjahresschritten in Form eines Arbeitsklima-Index erhoben. Gemessen wird die Arbeitszufriedenheit durch den Arbeitsklima-Index, 6 über den untersucht wird, wie ArbeitnehmerInnen die Bereiche Gesellschaft, Betrieb, die Arbeit selbst und ihre berufliche Zukunft einschätzen. Dieser allgemeine Indexwert setzt sich aus vier Teilindizes zusammen, die ebenfalls durch die Erhebung dargestellt werden können. Der Teilindex Arbeit bildet die allgemeine Berufs- und Lebenszufriedenheit der ArbeitnehmerInnen mit Faktoren wie Zeiteinteilung, Einkommen oder Stress am Arbeitsplatz ab. Der Teilindex Betrieb gibt über die Einstellung zu wirtschaftlicher Zukunft, Image, Führungsstil und Sozialleistungen Auskunft. Der Teilindex Gesellschaft beschreibt den Optimismus für die Gesellschaft und den eigenen gesellschaftlichen Status und im Teilindex Erwartungen geben die befragten ArbeitnehmerInnen über ihre Ansichten zu Arbeitsmarkt- und Karrierechancen Auskunft. Basisjahr (100) des Index ist das Jahr Ende 2001 lag der Arbeitsklima-Index für Österreich bei 108 Punkten. Daran kann man ersehen, dass die Arbeitszufriedenheit in Österreich in den letzten Jahren zugenommen hat. Diese kontinuierliche Zunahme der Arbeitszufriedenheit ist jedoch nicht in allen Branchen in gleichem Ausmaß festzustellen. Österreichweit als Top Branchen sind die Branchen Realitäten/Datenverarbeitung/Forschung auszumachen sowie die Branchen Geld/Versicherungen und Unterrichtswesen. Als Problembranchen erreichten die Sparten Land- und Forstwirtschaft, Textil, Verkehr/Transport/ Nachrichten und das Bauwesen geringere Indexzuwächse. ArbeitnehmerInnen, die nur über einen Pflichtschulabschluss verfügen, sind in der Regel gegenüber ArbeitnehmerInnen mit Matura oder gar AkademikerInnen unzufriedener. Betrachtet man die kumulierten Indexwerte seit 1997, so zeigt sich, dass ArbeitnehmerInnen mit Matura mit einem Wert von 109 Punkten deutlich zufriedener an ihrem Arbeitsplatz sind als ArbeitnehmerInnen ohne Matura mit 102 Punkten. Auch die unterschiedliche Einkommenssituation und der berufliche Status beeinflussen die Zufriedenheit. So liegen die kumulierten Werte von ArbeiterInnen mit nur 99 Punkten einiges unter denen Öffentlicher Bediensteter mit 104 Punkten. Angestellte sind mit 107 Punkten mit ihrer Arbeitssituation am zufriedensten. Einen weiteren Faktor der Arbeitszufriedenheit stellt das Alter dar. Die Zufriedenheit mit dem Arbeitsplatz nimmt mit dem Alter ab. Erreichen ArbeitnehmerInnen unter 29 Jahren einen Indexwert von 109 Punkten, sinkt dieser bei ArbeitnehmerInnen von 30 bis 44 Jahren auf 106 und bei über- 45-jährigen auf 104 Punkte, wobei die deutlichsten Differenzen beim Teilindex Erwartungen (im Unterpunkt Arbeitsmarktchancen) zu finden sind. Große Unterschiede in der gemessenen Arbeitszufriedenheit bestehen zwischen Frauen und Männern. Frauen sind mit ihren Arbeitsbedingungen allgemein zufriedener als Männer; ebenso mit ihrem betrieblichen Umfeld und ihrem Einkommen. Besonders oft sind sie mit ihrer unmittelbaren Arbeitsituation zufriedener und leiden deutlich weniger unter Stress. Nur in Hinblick auf Arbeitsmarkt- und Karrierechancen wird die eigene berufliche Zukunft von Frauen pessimistischer eingeschätzt. 80 Sozialbericht 2001

11 Alleinerzieherinnen sind jedoch mit ihrer Arbeits- und Lebenssituation deutlich unzufriedener als der Durchschnitt aller Frauen. Hier schlägt sich die allgemein schwierigere Situation deutlich im Arbeitsklimaindex, besonders durch eine pessimistischere Sicht in die Zukunft, nieder. Regionale Unterschiede lassen auf ein West-Ost-Gefälle in der Arbeitszufriedenheit schließen. ArbeitnehmerInnen der südlichen und westlichen Bundesländer wie etwa Kärnten und Tirol waren 2001 mit 111 Indexpunkten weit zufriedener als ihre KollegInnen aus dem Osten Österreichs mit nur 104 Punkten. Oberösterreich lag Ende 2001 in diesem Vergleich mit 108 Punkten im Mittelfeld. Dieses West-Ost-Gefälle lässt sich weder am Einkommensniveau (das in Wien am höchsten ist) noch an unterschiedlich günstigen Arbeitsbedingungen festmachen. Oberösterreich liegt mit seinen großen Industriebetrieben und seinen kleinen Dienstleistungsbetrieben klar im Mittelfeld. Der Gesamtwert der Arbeitszufriedenheit für Oberösterreich lag mit 108 Punkten genau am gesamtösterreichischen Durchschnitt. Die in Bildung, Alter und Status differenzierten Werte unterschieden sich ebenfalls kaum von den österreichischen Durchschnittswerten. Frauen und Männer waren in Oberösterreich mit einem Zufriedenheitswert von 108 gleich zufrieden, während im österreichischen Schnitt deutlich Unterschiede auszumachen sind (siehe oben). Diese Entwicklung ist neu, im ersten Messjahr 1997 wiesen die oberösterreichischen Frauen mit 103 Punkten noch viel höhere Zufriedenheit auf als ihre männlichen Kollegen mit damals nur 98 Punkten. Fußnoten: 1 Im gleichen Zeitraum ist allerdings auch die gesamte Wohnbevölkerung von auf EinwohnerInnen gestiegen. 2 Das ist das Zahlenverhältnis von Arbeitssuchenden und offenen Stellen. 3 Damit werden jene Beschäftigten bezeichnet, die zwar formell als Selbständig gelten, aber nahezu vollständig in den betrieblichen Ablauf (Arbeitszeit, Disziplinarordnung, Arbeitsmittel) eingebunden sind, ohne von den ArbeitnehmerInnen zustehenden Rechten (Urlaub, Krankenstand, Abfertigung) Gebrauch machen zu können. 4 Wie viele Werte im Sozialrecht werden auch Geringfügigkeitsgrenzen jedes Jahr valorisiert, d.h. der Geltwertentwicklung angepasst. 5 Leider stehen die Daten aus der Pendlerzählung 2001 erst frühestens Ende 2003 zur Verfügung und konnten daher hier nicht berücksichtigt werden. 6 österreichweite Stichprobe mit 900 Befragten vierteljährlich, deren Ergebnisse zu einem halbjährlichen Index verdichtet werden 5.3. Rechtliche Situation Das Arbeitsmarktrecht im weitesten Sinn regelt zwei Rechtsbereiche, erstens die Versorgung arbeitssuchender Menschen und zweitens die aktive Arbeitsmarktpolitik. Rechtsrelevante Materien finden sich im europäischen Recht, im österreichischen Bundesrecht und im Oberösterreichischen Landesrecht Europarecht Auf Europäischer Ebene wird nur die Beschäftigungspolitik geregelt, und zwar erst seit dem Amsterdamer Vertrag von 1997; die Versorgung arbeitssuchender Menschen verbleibt als sozialpolitische Aufgabe weiter im Aufgabenbereich der Mitgliedsstaaten. Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 wurde angesichts der in den meisten Mitgliedsstaaten in den neunziger Jahren bedrohlich wachsenden Arbeitslosigkeit das Thema Beschäftigung zu einem eigenen Kapitel des EU-Vertrages, freilich ohne die Maastrichter Bestimmungen über die Wirtschafts- und Währungsunion anzutasten. Die eigentlichen Rechtsgrundlagen zum Thema Beschäftigung enthält der neue Titel VIII EGV (Artikel 125 bis 130 EGV neu). Hier wird auf Basis einer Übereinstimmung der Beschäftigungspolitik der Union mit ihren wirtschaftspolitischen Grundzügen das Ziel eines hohen Beschäftigungsniveaus bei der Festlegung und Durchführung sämtlicher Gemeinschaftsmaßnahmen und - politiken (Querschnittsklausel) geregelt. Diese Berücksichtigungspflicht gilt daher auch für die Bestimmungen des EGV über die Wirtschaftspolitik und insbesondere für die Erstellung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik selbst. Der Beitrag der Union zu einem hohen Beschäftigungsniveau liegt in der Unterstützung, Koordination und Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. Die Beschäftigungspolitik selbst bleibt jedoch in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten; ihre Koordinierung wird durch beschäftigungspolitische Leitlinien der Kommission (jährlich mit qualifizierter Mehrheit der Mitgliedsstaaten) unterstützt. Die Mitgliedsstaaten der Union sind verpflichtet, diese Leitlinien in ihrer Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen und darüber jährlich der Kommission und dem Rat der EU zu berichten; auf dieser Grundlage unterzieht der Rat die einzelnen Mitgliedsstaaten einer Sozialbericht

12 jährlichen Prüfung über die Erfüllung der beschäftigungspolitischen Leitlinien und kann bei Bedarf nach Rücksprache mit der EU-Kommission Empfehlungen an die Mitgliedsstaaten richten, wie die Leitlinien besser erfüllt werden können (beschäftigungspolitisches Koordinations- und Überwachungsverfahren, Art. 128 EGV). Die ersten beschäftigungspolitischen Leitlinien sind auf dem Gipfel in Luxemburg (Dezember 1997) von den Mitgliedsstaaten verabschiedet worden. Seit dem werden die beschäftigungspolitischen Leitlinien jährlich adaptiert. Für das Jahr 2001 hat der Rat am 19. Jänner beschäftigungspolitische Leitlinien beschlossen. Diese sind in vier Säulen gegliedert: I. Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit (Leitlinien 1 7: Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit; beschäftigungsfreundlicher Ansatz bei Sozialleistungen, Steuern und Ausbildungssystemen, Politik zur Förderung des aktiven Alterns, Qualifizierung für den neuen Arbeitsmarkt im Kontext des lebenslangen Lernens, bessere Abstimmung zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt, Bekämpfung von Diskriminierung und Förderung der sozialen Integration durch Zugang zu Beschäftigung), II. Entwicklung des Unternehmensgeistes und Schaffung von Arbeitsplätzen (Leitlinien 8 12: neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der wissensbasierten Gesellschaft und im Dienstleistungssektor, regionale und lokale Beschäftigungsinitiativen, Steuerreformen zur Förderung von Beschäftigung und Ausbildung), III. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Beschäftigten (Leitlinien 13 15: Modernisierung der Arbeitsorganisation, Förderung der Anpassungsfähigkeit in den Unternehmen als Komponente des lebenslangen Lernens), IV. Verstärkung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern (Leitlinien 16 18: Verwirklichung der Chancengleichheit Gender Mainstreaming, Abbau der geschlechtsspezifischen Unterschiede). Gender Mainstreaming als Strategie zur Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben ist zentraler Bestandteil der gesamten Beschäftigungspolitik der Europäischen Union. Gender Mainstreaming ist in allen beschäftigungspolitischen Leitlinien seit 1998 und in den EU-Strukturfondsverordnungen 1999 formuliert und fordert einen umfassenden Ansatz zur Beseitigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt. Gender Mainstreaming selbst wird als Teil eines solchen Ansatzes gesehen, der durch spezifische frauenfördernde Maßnahmen ergänzt werden muss. Auf Grundlage der beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Agenda 2000 der Union (Zielsetzungen für die Periode 2000 bis 2006) werden zahlreiche arbeitsmarktpolitische Programme und Projekte in den Mitgliedsstaaten oder von grenzüberschreitenden Kooperationen (je nach Programm entweder nur innerhalb der Union oder gemeinsam mit Beitrittskandidaten) von der EU gefördert oder kofinanziert. Beispielsweise sind das Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF), der gemeinsam mit Beitrittskandidaten entwickelten Projekte des INTERREG- Programms oder Mittel des Gemeinschaftsprogramms EQUAL mit einer Laufzeit von 2001 bis Österreichisches Bundesrecht Im Bundsrecht werden sowohl die Versorgung arbeitssuchender Menschen ( passive Arbeitsmarktpolitik ) wie die Beschäftigungspolitik ( aktive Arbeitsmarktpolitik ) geregelt. Schwerpunkt ist das Arbeitsmarktrecht, einzelne Gesetze regeln beide Bereiche der Arbeitsmarktpolitik. Daneben finden sich Regelungen auch in den Nationalen Aktionsplänen zur Beschäftigung (NAP) auf Grundlage der beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU. Die Bestimmungen des Arbeitsrechtes hingegen schaffen den Rahmen, innerhalb derer sich die Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt entwickeln können. Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG): Regelt die Arbeitslosenversicherung mit dem Arbeitslosengeld, der Notstandshilfe, Leistungen der Kurzarbeit und der Schlechtwetterentschädigung am Bau. Voraussetzung für den Bezug des Arbeitslosengeldes (der Notstandshilfe) sind einerseits die Erfüllung der Anwartschaft und andererseits das Vorliegen von Arbeitslosigkeit, definiert als arbeitslos, arbeitsfähig, arbeitswillig und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend. Liegt eine dieser Eigenschaften nicht (mehr) vor, wird der Bezug nicht zuerkannt bzw. gesperrt (z.b. bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung). Bei Selbstkündigung tritt nach Ende des Dienstverhältnisses jedenfalls eine 4- wöchige Bezugssperre ein. Sperren des Arbeitslosengeldes werden auf die Bezugsdauer angerechnet. Die Anwartschaft für den Anspruch eines Arbeitslosengeldes (und davon abgeleitet eines Notstandshilfebezuges) sieht zumindest 52 Wochen beitragspflichtige Beschäftigung in den letzten 2 Jahren (bei Jugendlichen unter 26 Jahren 26 Wochen im letzten Jahr) vor; bei Wiederbeschäftigung nach Bezug einer Leistung aus dem AlVG begründen 28 Wochen beitragspflichtiger Beschäftigung einen neuerlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes beträgt 20 Wochen. Liegen jedoch in den letzten fünf Jahren 3 Jahre beitragspflichtiger Erwerbstätigkeit vor, erhöht sich der Bezug des 82 Sozialbericht 2001

13 Arbeitslosengeldes auf 30 Wochen; bei Arbeitssuchenden, die zum Eintritt der Arbeitslosigkeit das 40. Lebensjahr überschritten haben, wird die Bezugsdauer auf 39 Wochen verlängert, wenn sie in den letzten 10 Jahren 6 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt waren. Wurde bei Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits das 50. Lebensjahr überschritten und liegen für die letzten 15 Jahre mindestens 9 versicherungspflichtige Erwerbsjahre vor, so erhöht sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 52 Wochen. Während des Bezuges des Arbeitslosengeldes müssen nur zumutbare Beschäftigungen angenommen werden; diese Zumutbarkeit richtet sich darauf, dass der Wiedereintritt in den früheren Beruf durch eine neue Erwerbstätigkeit nicht wesentlich erschwert werden darf. Ist die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes erschöpft und die anderen Bezugsvoraussetzungen der Arbeitslosigkeit bestehen weiter, so besteht Anspruch auf Notstandshilfe. Diese gebührt prinzipiell unbefristet und beträgt maximal 90 Prozent des Arbeitslosengeldes, abhängig von der vorherigen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Hier besteht kein Berufsschutz mehr, hier gelten alle zugewiesenen Beschäftigungen als zumutbar, das Einkommen des/der PartnerIn wird (anders als beim Arbeitslosengeld) in den Bezug eingerechnet. Sonderunterstützungsgesetz (SUG): Regelt seit 1996 nur mehr den Vorruhestand für die Beschäftigten im Bergbau; in den späten achtziger und frühen neunziger Jahren existierte hier ein tiefgestaffeltes und umfassendes Instrument zur sozialen Abfederung der Entwicklungsumbrüche in der österreichischen Grundstoffindustrie vor allem mit der Aktion 57/52 bzw. der Aktion 55/50, einem vorgezogenen Altersruhestand, der es ermöglichte, auch während der Stahlkrise anders als in anderen Industriestaaten die Arbeitslosigkeit im Haupterwerbsalter niedrig zu halten. Aktive Arbeitsmarktpolitik verfolgt das Ziel, arbeitssuchende Menschen (wieder) in den Arbeitsmarkt zu integrieren bzw. Arbeitslosigkeit vorbeugend zu verhindern. Die dazu nötigen Instrumente werden vor allem im AlVG (z.b. die Kurzarbeitsregelung oder das arbeitsmarktpolitische Vorwarnsystem bei drohenden Kündigungen), im Arbeitsmarkt-Service-Gesetz (AMS-G), im Arbeitsmarktförderungsgesetz (AMFG), im Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetz (AMPFG) geregelt. Wesentliche Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Bundes sind neben dem Arbeitsmarktservice (AMS) selbst, das eine zentrale Funktion bei Entwicklung wie Finanzierung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen einnimmt, die Eingliederungsbeihilfen, die Qualifizierungsförderungen, die Sozialökonomischen Betriebe, Arbeitsstiftungen und GründerInnenprogramme. Insbesondere bei den Eingliederungsbeihilfen besteht ein tiefgestaffeltes Instrumentarium zur Eingliederung langzeitarbeitsloser bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohter Menschen. Neben der Vermittlung arbeitssuchender Menschen durch das AMS ist (unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen) auch die Tätigkeit privater Arbeitsvermittler zulässig. Im Arbeitsrecht finden sich eine Fülle von Gesetzen, die die Arbeitsverhältnisse regeln. Neben dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), das die kollektiven ArbeitnehmerInnenrechte beinhaltet (Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen), sind vor allem die Individualrechte der Beschäftigten zu nennen, die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) für alle Beschäftigten (Arbeitsverhältnis, Dienstvertrag, Werkvertrag, ortsübliches Entgelt, etc.) sowie in Sondergesetzen für einzelne Berufsgruppen, zum Beispiel im Angestelltengesetz (AngG) für Angestellte, geregelt sind. Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich Schutzrecht für unselbständige Beschäftigte. In diesem Zusammenhang sind vor allem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die entsprechende Verordnung, die den ArbeitnehmerInnenschutz regelt, zu nennen. Auch das Arbeitszeitrecht, insbesondere das Arbeitszeitgesetz (AZG) und das Arbeitsruhegesetz (ARG), das Urlaubsgesetz (UrlG), das Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG), das Mutterschutzgesetz (MSchG) bzw. das Eltern- Karenzurlaubsgesetz (EKUG) und das Nachtschwerarbeitsgesetz (NSchG) beinhalten solche Schutzbestimmungen. Das Gleichbehandlungsgesetz (GleichbG) regelt das Gleichbehandlungsgebot (Diskriminierungsverbot bei Begründung des Dienstverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgeltes und bei betrieblichen Sozialleistungen, bei Maßnahmen der betrieblichen Aus- und Weiterbildung, beim innerbetrieblichen Aufstieg, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen inkl. des Schutzes vor sexuellen Belästigungen und bei der Beendigung des Dienstverhältnisses), Förderungsmaßnahmen (Abstimmung der Förderrichtlinien des Bundes auf jene Betriebe, die das GleichbG beachten), Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibungen, die Einrichtung einer Anwältin für Gleichbehandlungsfragen und eine Gleichbehandlungskom-mission. Im Steuerrecht sind der Verkehrsabsetzbetrag und die Pendlerpauschale geregelt. Die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Gemeinden, Bahn, Post) ist durch Sondergesetze Sozialbericht

14 Territorialer Beschäftigungspakt Oberösterreich (TEP) Der Territoriale Beschäftigungspakt ist die Umsetzung der auf dem Gipfel von Luxemburg beschlossenen und in den Natiogeregelt. Neben den besonderen Bestimmungen des Ruhestandes (Ruhegenuss statt Pension 1 ) sind vor allem unterschiedliche arbeitsrechtliche Regelungen (Arbeitszeit, Überstundenzuschläge, Arbeitsruhe, Arbeitsschutz,...) zu beachten Landesrecht Oberösterreich Das Oö. SHG 1998 tritt subsidiär dann in Anwendung, wenn die Lösung der entsprechenden Probleme bzw. die Absicherung der Lebensverhältnisse der betroffenen Menschen weder durch eigene Arbeit bzw. eigenes Vermögen oder Unterstützung der engsten Angehörigen noch durch Leistungen anderer Rechtsträger (Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung, etc.) abgesichert ist bzw. in dem Ausmaß, in dem diese Absicherung zur Führung eines menschenwürdigen Lebens ( 1 Oö. SHG 1998) nicht ausreichend ist, also unter dem entsprechenden Richtsatz des Oö. SHG 1998 liegt. Neben der individuellen Unterstützung für Menschen in Notlagen in der offenen oder stationären Sozialhilfe werden im Oö. SHG 1998 auch Leistungen (Förderungen) an Einrichtungen, die zur Unterstützung notleidender (arbeitsloser) Menschen tätig sind, geregelt. Diese Leistungen werden im folgenden Abschnitt ( Leistungen des Landes ) näher dargestellt. Fußnote: 1 siehe auch Kapitel Alter und Pflege im vorliegenden Bericht 5.4. Arbeitsmarktpolitik in Oberösterreich Leistungen des AMS Der eigentliche Träger der Arbeitsmarktpolitik ist das Arbeitsmarktservice (AMS). Als ein Geschäftsziel des AMS Oberösterreich für 2001 war die Erhöhung des eigenen Marktanteils genannt. Durch Einsatz neuer Medien, insbesondere des Internets sollte die Transparenz auf dem Arbeitsmarkt erhöht werden. Dieses Ziel wurde erreicht, 97 Prozent der Arbeitssuchenden in Oberösterreich waren durch Bewerberinserate auf dem Internetmarktplatz präsent. Mit der Besetzung von Stellen bei wiedergewonnenen und neuen Betriebskunden wurde die entsprechende Zielsetzung für 2001 sogar überschritten. Ein weiteres Geschäftsziel für 2001 war die Verkürzung der Dauer der Arbeitslosigkeit. Jugendliche sollten in den Arbeitsmarkt integriert und die Berufsausbildung von vorgemerkten Lehrstellensuchenden gesichert werden. Weiters sollte Langzeitarbeitslosigkeit in Oberösterreich verhindert und länger Beschäftigungslose sollten vermittelt werden. All diese Ziele konnten laut Geschäftsbericht des AMS für das Jahr 2001 verwirklicht werden. Eine weitere Zielvorgabe des AMS OÖ war es, mindestens Arbeitssuchende bzw. SchulungsteilnehmerInnen, die älter als 45 Jahre sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Auch dieses Ziel wurde (um 693 Personen) überschritten. Es sollte die Chancengleichheit auf dem oberösterreichischen Arbeitsmarkt gefördert werden durch verstärkte Qualifizierung von Frauen für den Arbeitsmarkt und Qualifizierung behinderter Arbeitssuchender. Außerdem sollten Arbeitskräfte für oberösterreichische Betriebe gewonnen werden. All diese Ziele konnten ebenfalls vom AMS Oberösterreich im Jahr 2001 erfüllt und zahlenmäßig überschritten werden. Leistungsdaten des AMS Oberösterreich Im Jahr 2001 bezogen im Jahresdurchschnitt insgesamt Personen in Oberösterreich Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld. Das waren 456 Personen mehr als im Jahre 2000, was einer Steigerung von 2,3 Prozent entspricht. Im Vergleich dazu bezogen im Jahr 1995 insgesamt Personen Leistungen des AMS, davon waren Personen BezieherInnen des Arbeitslosengeldes und Personen bezogen Notstandshilfe. Von den Personen, die im Jahre 2001 in Oberösterreich Notstandshilfe bezogen, waren (54 Prozent) Frauen und (46 Prozent) Männer. Von den ArbeitslosengeldbezieherInnen waren Personen (40 Prozent) weiblich und Personen (60Prozent) männlich waren die Verhältnisse ähnlich: 55 Prozent der NotstandsbezieherInnen und 39 Prozent der ArbeitslosengeldbezieherInnen waren weiblich. Im Jahr 2001 hat das AMS an Arbeitslosengeld einschließlich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ,- (ATS ,-) geleistet, für Notstandshilfe einschließlich Kranken- und Pensionsversicherung ,- (ATS ,-). Im Vergleich dazu die Zahlen aus dem Jahre 1997: Arbeitslosengeld einschließlich Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung ,- (ATS ,-) und für Notstandshilfe einschließlich Kranken- und Pensionsversicherung ,- (ATS ,-). 84 Sozialbericht 2001

15 nalen Aktionsplan für Beschäftigung (NAP) auf Österreich umgelegten Beschäftigungspolitischen Leitsätze auf die Bedingungen des Landes Oberösterreich. Partner des TEP Oberösterreich waren im Jahr 2001 neben dem Land und dem AMS die Sozialpartner (Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund und Industriellenvereinigung) auch der Landesschulrat und Gender-Mainstreaming-Beauftragte. Im Jahr 2001 stand ein Gesamtbudget von ,- (ATS ,-) zur Verfügung; dazu zählten auch Mittel aus dem Ziel-3-Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Förderrichtlinien des Paktes werden jährlich neu erstellt; die Entscheidungsfindung erfolgt laufend. Alle Paktpartner beabsichtigen zumindest in den nachfolgenden zwei Jahren die inhaltliche Arbeit durch den Abschluss weiterer konkreter Umsetzungsprogramme (orientiert an Evaluierungsergebnissen und den Markterfordernissen) fortzusetzen. Ziele des OÖ TEP für 2001 waren die Verbesserung der Vermittelbarkeit langzeitarbeitsloser Personen, Entwicklung des Unternehmergeistes, Förderung der Anpassungsfähigkeit von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen an den strukturellen Wandel, Förderung der Chancengleichheit. Zielgruppen waren jugendliche (Pflicht-)SchulabgängerInnen und junge Erwachsene, Akademie- oder UniabgängerInnen, NotstandshilfebezieherInnen, Behinderte, Arbeitslose, Personen mit mehr als 45 Jahren, Frauen, potentielle UnternehmensgründerInnen, öffentliche Bauauftraggeber und Wohnbauvereinigungen, Arbeitskräfte in Branchen mit saisonal wechselnder Auftragslage und MitarbeiterInnen von oö. Betrieben. Im Jahr 2001 konnten insgesamt mehr als Personen in Maßnahmen des oberösterreichischen Beschäftigungs- und Qualifizierungspaktes einbezogen werden. Das Programm tele.soft wurde von geplanten 250 TeilnehmerInnen auf mehr als 500 Personen aufgestockt. Aufgrund arbeitsmarktpolitischer Entwicklungen wurden mehr Transitarbeitsplätze in Beschäftigtenprojekten geschaffen. Die RegionalmanagerInnen für Arbeit starteten zudem ihre regionsspezifischen Aktivitäten. Für 2002 sind im Rahmen des oberösterreichischen Beschäftigungs- und Qualifizierungspaktes Ausbildungen und Unterstützungsmaßnahmen für knapp Personen organisiert und finanziert worden. Der Großteil der zur Verfügung stehenden Mittel wird für die Qualifizierung Arbeitsloser und ArbeitnehmerInnen, die Wiedereingliederung von Langzeitbeschäftigungslosen und die spezielle Förderung von Frauen aufgewendet werden. Neu ist die Einrichtung der ALIS-Stiftung, mit der dem Arbeitskräftemangel im Pflegebereich begegnet werden soll. Dafür steht ein Budget von rund ,- (rund 1,2 Mrd. ATS), das vom Land und dem Arbeitsmarktservice aufgebracht wird, zur Verfügung. Zusätzlich werden Mittel aus dem Ziel- 3-Programm des Europäischen Sozialfonds beantragt. In den Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekten wird auch eine erhebliche Zahl von (Transit-)Arbeitsplätzen geschaffen. Waren es 1997 noch 300 Transitarbeitsplätze, so ist diese Zahl bis zum Jahr 2001 bereits auf 818 angestiegen. Diesen Personen wird nicht nur eine vorübergehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ermöglicht, sondern ein Sprungbrett für den Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt (in eine dauerhafte Beschäftigung) geboten Leistungen des Landes in der aktiven Arbeitsmarktpolitik Die Kosten der aktiven Arbeitsmarktpolitik des Landes Oberösterreich sind aus den Daten des Beschäftigungs- und Qualifizierungspaktes für Oberösterreich abzulesen. So hat das Land im Jahr 2001 etwa für gemeinnützige Beschäftigungsprojekte ,- (ATS ,-) ausgegeben, für sozialökonomische Betriebe ,- (ATS ,-) und für die oö. Renovierungsprojekte Train und TAP ,- (ATS ). Insgesamt hat das Land Oberösterreich in den Beschäftigungs- und Qualifizierungspakt im Jahr 2001 ein Fördervolumen von rd ,- (ATS ,-) eingebracht. Hilfe zur Arbeit Hilfe zur Arbeit ist eine Integrationsmaßnahme des Oberösterreichischen Sozialhilfegesetzes 1998, das vorsieht, dass Sozialhilfe nicht auf das bescheidmäßige Feststellen von finanziellen Ansprüchen reduziert werden soll. Sozialhilfe soll sich nicht nur in der Gabe von Geldleistungen erschöpfen, sondern auch integrative Aspekte berücksichtigen. Die Hil- Sozialbericht

16 fe zur Arbeit ist ein Aktivierungsmodell zur Eingliederung von SozialhilfeempfängerInnen in den Arbeitsmarkt. Oberösterreich hat als erstes Bundesland dieses neue Angebot verankert. Dessen Hauptziele sind: soziale Integration, fiskalische Einsparungen als ökonomische Strategie sowie Arbeitsmarktintegration von SozialhilfeempfängerInnen als Strategie gegen Armut und soziale Ausgrenzung. Hilfe zur Arbeit wird als Alternative zum Sozialhilfebezug angeboten und als Hilfe zur Selbsthilfe gesehen. Die Teilnahme daran ist grundsätzlich freiwillig und wird von den meisten Betroffenen gerne angenommen. SozialhilfeempfängerInnen werden durch Hilfe zur Arbeit über den Weg von überwiegend geschützten Arbeitsplätzen für eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt vorbereitet. Das Integrationsangebot richtet sich an jene SozialhilfebezieherInnen, die als arbeitslos bzw. arbeitsunfähig geführt werden und schon längere Zeit Sozialhilfe beziehen. Die Vorbereitung für den Schritt in den ersten Arbeitsmarkt erfolgt somit über Aktivierung durch Beschäftigung, wobei ein positiver Zugang zur Arbeit durch Rücksichtnahme auf persönliche Interessen und Fähigkeiten der Betroffenen und durch begleitende Unterstützung und Klärung von speziellen Problemlagen geschaffen werden soll. Die so vermittelten Arbeitsplätze dürfen höchstens bis zum Ausmaß von zwei Drittel der gesetzlichen Normalarbeitszeit und maximal für einen Zeitraum von fünf Jahren angeboten werden. Bestehen für die Entlohnung einer bestimmten Tätigkeit keine zwingenden Vorschriften wie ein Kollektivvertrag, ist das für vergleichbare Tätigkeiten gebührende Mindestentgelt zu bezahlen. Durch die volle Sozialversicherungspflicht soll ein Aufstieg ins erste soziale Netz gelingen. Durch diesen Integrationsversuch steigt die Vermittelbarkeit der KlientInnen am ersten Arbeitsmarkt. Die gesellschaftliche Anerkennung durch einen richtigen Arbeitsplatz führt zur persönlichen Weiterentwicklung der betroffenen Personen, ihre Konflikt- und Problemlösungskompetenz sowie ihre Lebenszufriedenheit steigen zugleich mit der wiedererlangten Selbsterhaltungsfähigkeit und der Entwicklung von persönlichen Kompetenzgefühlen. Eine gelungene Vermittlung in den Regelarbeitsmarkt beendet schließlich die Abhängigkeit von öffentlichen Transferleistungen. Auch die Regionalen Sozialhilfeträger können deutlich von diesen Maßnahmen profitieren. Beendet doch jede gelungene Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt einen Sozialhilfe-Fall, die notwendigen Sozialhilfeleistungen verringern sich. Zudem ist Sozialhilfearbeitslohn oftmals kostengünstiger als Sozialhilfe und Krankenversicherung. Die bisherigen SozialhilfeempfängerInnen erwirken durch ihre Beschäftigung Ansprüche auf Arbeitslosengeld und Notstandshilfe und damit die Betreuung durch das AMS. Zusätzlich kann - wenn auch eingeschränkt - aber zumindest im Ausmaß von 70-80% einer vollwertigen Arbeitskraft, Arbeitsleistung lukriert werden. Während der Sozialhilfearbeit werden Pensionszeiten (auch Invaliditätspension) erworben, und jeder Krankheitsfall ist durch die Krankenversicherung abgedeckt. Die bei einem Sozialhilfeempfänger bestehende Problemsituation versichern ja oder nein entfällt somit. Nicht zuletzt kann auch die Volkswirtschaft an diesem Modell profitieren. TransferleistungsbezieherInnen werden zu SteuerzahlerInnen, Eltern erfüllen durch gelungene Resozialisation ihre Betreuungspflichten gegenüber ihren Kindern wieder besser, die Neigung zu psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen nimmt ab, zugleich reduziert sich die Kriminalitätsrate. Durch all diese Ergebnisse gelingt es recht gut volkswirtschaftliche Schäden zu vermeiden. Bedauerlicherweise wird dieses Modell drei Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung trotz seiner eindeutig positiven Ergebnisse noch nicht ausreichend genützt, das Einsparungspotential noch nicht von allen regionalen Trägern in dem Ausmaß genutzt, das möglich und anzustreben wäre. Mit stehen 223 Personen (98 Männer, 125 Frauen) in bestehenden Arbeitsverhältnissen. Pendlerbeihilfe Das Land Oberösterreich gewährt (zum normalen Pendlerpauschale) zusätzlich eine Fernpendlerbeihilfe für ArbeitnehmerInnen, die in Oberösterreich wohnen, deren Weg von zu Hause zum Arbeitsort mindestens 25 km beträgt und die diesen Weg täglich (zumindest einmal innerhalb einer Woche) zurücklegen. Das jährliche Bruttoeinkommen darf die Einkommensgrenze von ,59 (ATS ,-) nicht überschreiten, wobei jedes Kind diesen Betrag um 10 Prozent erhöht. Die Höhe der Fernpendlerbeihilfe ist nach Entfernung zum Arbeitsort gestaffelt (von 25 bis 49 km Fahrtstrecke erhalten PendlerInnen jährlich 109,01 (ATS 1.500,-), von 50 bis 74 km sind es 145,35 (ATS 2.000,-) pro Jahr und ab 75 km 196,22 (ATS 2.700,-) und wird im Nachhinein für ein Kalenderjahr gewährt Leistungen anderer Träger Bischöfliche Arbeitslosenstiftung Die bischöfliche Arbeitslosenstiftung in Oberösterreich ist ein Projekt der katholischen Betriebsseelsorge, die sich seit Jahren für arbeitslose Menschen engagiert. Dabei setzt sie sich folgende Ziele und Aufgaben: 86 Sozialbericht 2001

17 1. Die Förderung von Projekten und Hilfsmaßnahmen für Arbeitslose 2. Information und Bewusstseinsbildung über Ursachen und Auswirkungen von Arbeitslosigkeit 3. Die Zusammenarbeit mit Behörden und Einrichtungen, die sich mit der Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie mit Hilfsmaßnahmen für Arbeitslose befassen 4. Die Durchführung von Forschungsarbeiten sowie Bildungsund Medienarbeit zu den Themen Arbeit und Arbeitslosigkeit Bereits in den ersten zehn Jahren des Bestehens konnte die Bischöfliche Arbeitslosenstiftung mit einer Summe von mehr als 1,6 Mill. (das entspricht 22 Millionen Schilling) ca. 210 verschiedene Projekte und Maßnahmen konkret fördern oder erst ermöglichen. Bei den Projekten handelt es sich um Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Beratungs- und Betreuungsprojekte. Neben dieser Unterstützungsleistung unterhält die Bischöfliche Arbeitslosenstiftung seit 1994 auch ein eigenes Projekt, das JONA-Personalservice. JONA steht für Job nach Arbeitslosigkeit und stellt befristete Arbeitsplätze in Form von Zeitarbeit bereit. Mit Beschäftigern verschiedener Branchen werden Verträge im Sinne des Arbeitsüberlassungsgesetzes (AÜG) abgeschlossen, wobei die Personalauswahl in enger Zusammenarbeit mit dem AMS erfolgt. Das Ziel dieses Projekts ist die Übernahme der erst nur verleasten Person in ein anschließendes unbefristetes Dienstverhältnis beim Beschäftiger. Sozialplattform Oberösterreich Sozialprojekte bieten die Möglichkeit konkrete Maßnahmen und Hilfen für bedürftige Personen oder Gruppen anzubieten um deren soziale Situation zu verbessern. Sie ermöglichen auf diesem Weg auch benachteiligte Gruppen in den Arbeitsmarkt zu integrieren und stellen damit ein wichtiges Ausgleichsinstrument am heimischen Arbeitsmarkt dar. Seit Mai 1985 sind Oberösterreichs Sozialprojekte in der Sozialplattform Oberösterreich als deren Interessensvertretung koordiniert und werden so als sozial- und arbeitsmarktpolitische Instanz ernstgenommen. Als einer der gemeinsamen Grundsätze der zahlreichen einzelnen Sozialprojekte gilt an erster Stelle das Ermöglichen von Teilhabechancen am gesellschaftlichen Leben, über deren Fehlen Armut definiert werden kann. Als zweiter, sehr wichtiger Grundsatz gilt die Hilfe zur Selbsthilfe, die betroffene Menschen aus längerfristiger Abhängigkeit in ein selbstbestimmtes Leben führen soll. Wesentlich ist auch der regionale Ansatz der Projekte, da Menschen dort geholfen werden soll, wo sie sozial verankert sind. Des weiteren sind sich die oö. Sozialprojekte einig, für die Bedürfnisse der Menschen zu arbeiten um individuelle Lösungsmöglichkeiten für jede Klientin, jeden Klienten zu finden. Ein anderer gemeinsamer Grundsatz sieht die Parteilichkeit, aber Unabhängigkeit der Projekte vor. Damit ist gemeint, dass klar Partei für die zu vertretenden KlientInnen zu ergreifen ist, die Projekte aber selbst unabhängig von Parteien oder Gebietskörperschaften bleiben sollten, um besser mit diesen zusammenarbeiten zu können. Nicht zuletzt ist es wesentlich, gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsbereiche zu schaffen. So gibt es z.b. Projekte in Linz und Wels, die alte Möbel sammeln, reparieren und wiederverkaufen, ein Projekt im oberen Mühlviertel beschäftigt sich mit dem Aufbau des Wanderwegnetzes einer ganzen Fremdenverkehrsregion, in der Region Steyr wurden zwei alte Mühlen für die Landesausstellung renoviert, eine Arbeitsloseninitiative sammelt den Sperrmüll einer ganzen Region und eine andere sammelt jedes Jahr hunderte Tonnen Alttextilien. In den meisten Fällen sind die oö. Sozialprojekte als gemeinnützige Vereine oder GesmbH organisiert, die von sozial engagierten ehrenamtlichen Vorständen geführt werden. Die Projekte selbst werden durch qualifizierte MitarbeiterInnnen in ordentlichen Dienstverhältnissen professionell geführt. Die Sozialplattform Oberösterreich beinhaltet in ihrem Leistungsangebot Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte, Beratungs- und Betreuungsprojekte, Frauenprojekte und Wohnprojekte. In ihrem Buch Für viele ein Neubeginn... stellen sich 150 Sozialprojekte selbst dar und geben Einblick in ihre Tätigkeitsbereiche, Zielsetzungen und Leistungen. Ungefähr ein Drittel dieser Projekte sind nicht Mitglieder der Sozialplattform, die die anderen 100 Projekte, die von ca. 30 Trägerorganisationen getragen werden, koordiniert Ausblick Hilfe zur Arbeit In den nächsten fünf Jahren soll das Angebot der Hilfe zur Arbeit in allen Bezirken Oberösterreichs intensiviert werden und so arbeitssuchenden SozialhilfeempfängerInnen im gesamten Bundesland annähernd gleiche Chancen für eine Überwindung des Sozialhilfebezuges ermöglichen. Fußnote: 1 Weitere Informationen können über die Homepage: gefunden werden. Sozialbericht

18 5.6. Zusammenfassung Der Arbeitsmarkt Oberösterreichs entwickelt sich günstiger als im Bundesschnitt. Das gilt sowohl für die Beschäftigung als auch für die Arbeitslosigkeit. Im Jahresschnitt 2001 waren in Oberösterreich rund Personen beschäftigt ( Männer, Frauen). Im Jahresschnitt 2001 waren Personen arbeitssuchend gemeldet, das waren 2,2 Prozent mehr als im Jahresschnitt Die oberösterreichische Arbeitslosenquote war dennoch mit 4,1 Prozent 1 die niedrigste aller österreichischen Bundesländer (Bundesschnitt Ende 2001: 6,1 Prozent). Große Probleme am Arbeitsmarkt hatten im Jahr 2001 die Arbeitsmarktbezirke Wels und Steyr, während sich die Arbeitsmarktlage insbesondere in den Arbeitsmarktbezirken Eferding und Linz günstig entwickelt hatte. Da (auch) der oberösterreichische Arbeitsmarkt stark von den beiden Saisonbranchen Gastgewerbe und Bauwirtschaft geprägt ist, sind hier saisonelle Schwankungen der Arbeitslosigkeit festzustellen: Der Höchststand der Arbeitslosigkeit liegt im Februar um ein Drittel über dem Tiefststand im Juli. Diese saisonelle Prägung des (oberösterreichischen) Arbeitsmarktes führt andererseits zu einer relativ kurzen durchschnittlichen Verweildauer in der Arbeitslosigkeit (mehr als die Hälfte der Arbeitslosen waren weniger als drei Monate lang arbeitslos). Frauen sind durchschnittlich stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer; wohl auch, weil sie im Schnitt immer noch schlechter qualifiziert sind als Männer. Besonders im Anschluss an die Karenz oder nach längeren Kinderbetreuungszeiten wird Arbeitslosigkeit für Frauen oft rasch zur Dauerarbeitslosigkeit. Neben Alter und Geschlecht sind vor allem Behinderungen oder komplexe soziale Probleme (Schulden, Vorstrafen, Haftentlassung, Alkohol- oder Drogensucht), aber auch ein bereits zugestellter Einberufungsbefehl oder eine Schwangerschaft für lang andauernde Arbeitslosigkeit bzw. schwere Vermittelbarkeit verantwortlich. Insbesondere an Personengruppen mit besonderen Vermittlungsproblemen und Sozialhilfebezug richtet sich die Unterstützung des Landes Oberösterreich durch das im Oö. SHG 1998 begründeten Programm Hilfe zur Arbeit. Fußnote: 1 Am Jahresende 2001 nach der EU-Berechnung 88 Sozialbericht 2001

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