Örtliches Raumordnungsprogramm 2008

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1 Marktgemeinde Aschbach-Markt A-3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 1 Tel.: +43(0)7476/77321, Fax: +43(0)7476/ [email protected] GZ 62E Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung Entwurf Text- und Plandokumente Erläuterungsbericht Flächenwidmungsplan Änderungsplan Aschbach-Markt, Juli 2014

2 Impressum Ersteller des Entwurfs GEMEINDERAT der Marktgemeinde Aschbach-Markt A-3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 1 T F E [email protected] mit fachlicher Unterstützung Kommunaldialog Aufhauser-Pinz OG Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung Dipl. Ing. Margit Aufhauser-Pinz Mag. Stefan Aufhauser A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 T F E [email protected]

3 Marktgemeinde Aschbach-Markt A-3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 1 Tel.: +43(0)7476/77321, Fax: +43(0)7476/ [email protected] GZ 62E Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung Entwurf Text- und Plandokumente Erläuterungsbericht Flächenwidmungsplan Änderungsplan Aschbach-Markt, Juli 2014

4 Impressum Ersteller des Entwurfs GEMEINDERAT der Marktgemeinde Aschbach-Markt A-3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 1 T F E [email protected] mit fachlicher Unterstützung Kommunaldialog Aufhauser-Pinz OG Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung Dipl. Ing. Margit Aufhauser-Pinz Mag. Stefan Aufhauser A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 T F E [email protected]

5 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf Inhaltsverzeichnis 1 VERORDNUNG EINLEITUNG KG ABETZBERG: WIDMUNG GRÜNLAND-LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE HOFSTELLE KOSTEN DER ÄNDERUNG ANHANG... Genderhinweis: Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Soweit sich die in diesem Bericht verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Bei der Anwendung dieser Bezeichnungen auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. E, -1-

6 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf 1 VERORDNUNG ÖROP 8 der Marktgemeinde Aschbach-Markt 4. Änderung E n t w u r f Der Gemeinderat der Marktgemeinde Aschbach-Markt beschließt nach Erörterung der eingelangten Stellungnahmen folgende Verordnung: 1 Gemäß 22 ivm 21 NÖ ROG 1976, LGBl 00 wird das Örtliche Raumordnungsprogramm für die Marktgemeinde Aschbach-Markt in der Katastralgemeinde Abetzberg abgeändert. 2 Die Widmung und Nutzung der einzelnen Grundflächen werden so abgeändert bzw. festgelegt, wie dies in dem von der Aufhauser-Pinz OG, Feldgasse 1, 3130 Herzogenburg, GZ 62E, verfassten Plan auf dem Planblatt 2 neu dargestellt ist. Diese Plandarstellung ist Bestandteil der Verordnung. 3 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und mit dem auf dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. E, -2-

7 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf 2 EINLEITUNG Gegenstand des geplanten Änderungsverfahrens ist eine Umwidmung in der Katastralgemeinde Abetzberg in Form einer so genannten Hofstellen -Widmung im geplanten Hofverband eines bestehenden Agrarbetriebes. Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Aschbach-Markt mit verordnetem Entwicklungskonzept stammt aus dem Jahr 8, es wurde bisher 3 Mal geändert. Das Verfahren zur 3. Änderung ist noch nicht abgeschlossen. Strategische Umweltprüfung Im Zuge der generellen Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogramms 8 (Rechtskraft seit August 8) wurde für das verordnete Örtliche Entwicklungskonzept eine Strategische Umweltprüfung mitsamt Umweltbericht durchgeführt. Beim gegenständlichen Änderungsverfahren handelt es sich um eine Widmungsänderung, die Bestandteil des Örtlichen Entwicklungskonzeptes war und damit fachlich inhaltlich bereits einer Strategischen Umweltprüfung unterzogen wurden. Eine strategische Umweltprüfung kann daher entfallen. E, -3-

8 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf 3 KG ABETZBERG: WIDMUNG GRÜNLAND-LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE HOFSTELLE Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Grünland-land- und forstwirtschaftliche Hofstelle im Ausmaß von 5.360m² (davon gelten 4.000m² als bebaut) Umwidmung von Grünland-Land- und Forstwirtschaft in Grünland-Freihaltfläche im Ausmaß von 700m³ Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Plan "Darstellung der Änderungen" zum Entwurf der 4. Änderung Die Eigentümer (Burgersberg 2) des landwirtschaftlichen Spezialbetriebes haben sich in den letzten Jahren auf Beerenzucht, Gemüsebau und Ab-Hof-Vermarktung spezialisiert und planen die Errichtung eines neuen landwirtschaftlichen Wohnhauses. Beschreibung der Ist-Situation und Beschreibung der geplanten Änderung Der gegenständliche Betrieb liegt in der Ortschaft Burgersberg am nordöstlichen Gemeinderand der Marktgemeinde Aschbach-Markt. Gemeinsam mit dem südlich gelegenen Vierkanter bildet er einen klassisch bebauten Streulagenstandort des Mostviertels auf eine Seehöhe von 355m. Der gegenständliche Betrieb Dorner (Burgersberg 2) wird im Nebenerwerb geführt und ist spezialisiert auf Beerenobst und Gemüsebau. Die Produkte werden Ab-Hof verkauft. Weiters werden 400 Hühner gehalten, sowie Wiesen, Äcker und Waldflächenbewirtschaftet. Die bewirtschaftete Fläche umfasst 20ha. Der Nachbarbetrieb (Burgersberg 1) ist E, -4-

9 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf ein klassischer Grünland- und Ackerbaubetrieb mit Tierhaltung. Das gleiche gilt für den südöstlich liegenden Betrieb Pyhrahof 1. Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Orthophoto Die Hofkomplexe und die umgebende Landschaft bilden das klassische Mostviertler Landschaftsbild, das durch seine Geländestaffelungen, lockeren Baumbewuchs und Wiesen geprägt wird. Es handelt sich um eine stark anthropogen geformte Kulturlandschaft. Im unmittelbaren Nahbereich liegen die Siedlungsgebiete der Nachbargemeinden Oed- Öhling im Osten und Amstetten (Mauer) im Südosten. E, -5-

10 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Orthophoto Die Verkehrserschließung des Bereiches erfolgt über eine Gemeindestraße. Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung werden über private Anlagen geregelt. Der bestehende Vierkanter (Burgersberg 2) wird als Wohnraum für das ehemalige Übergeberehepaar und zur Privatzimmervermietung genutzt. Unabhängig von diesen Wohnräumlichkeiten beherbergt der Vierkanter für den Betrieb erforderliche Wirtschaftsräume. E, -6-

11 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf Der Vierkanter liegt am Fuße einer Böschung. Die Gefahrenhinweiskarte Rutschprozesse weist auf eine mögliche geologische Gefährdung nördlich und nordöstlich des bestehenden Objektes hin. Abbildung 4: Ausschnitt aus der Gefahrenhinweiskarte Rutschprozesse 1 Der Baugrundkataster des Landes NÖ hat in diesem Bereich keine Aufzeichnungen zu einer Massenbewegung. Eine Gefährdung durch Hangwasser oder Überflutung ist aus den Daten der Österreichischen Bodenkarte nicht ablesbar, ein Gefahrenzonenplan ist in diesem Bereich nicht erlassen. Die Flächen liegen außerhalb von Schutzgebieten: Brunnen- und Quellschutzgebiet Landschafts- und/oder Naturschutzgebiet FFH- Und/oder Vogelschutzgebiet Meliorationsgebiet Die Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes planen die Errichtung eines neuen Wohnhauses und haben ein schlüssiges Betriebskonzept vorgelegt, dass die Ziele, Umsetzungs- 1 Quelle: Amt der NÖ Landesregierung, 2013 E, -7-

12 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf schritte und Detailmaßnahmen anschaulich und nachvollziehbar dokumentiert. Das Betriebskonzept (in der Anlage) ist Bestandteil des Erläuterungsberichts. Bereits im Vorfeld gab es von Seiten der heutigen und zukünftigen Betriebsführer Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche mit dem agrarischen Amtssachverständige Dipl. Ing. Pumpler. Die Lage der Hofstellung sowie die Grundsatzüberlegungen zur Planung des Übernehmerwohnhauses in Kombination mit einem Wirtschaftsgebäude ist ein Ergebnis dieser Beratungsgespräche. Die Gemeinde plant entsprechend den Vorgaben des Niederösterreichischen Raumordnungsgesetzes Abs 2 Zi 1b die Widmung Grünland-land- und forstwirtschaftliche Hofstelle. Aufgrund der Lage des bestehenden Vierkanters am Böschungsfuß und der geologischen Situation wird der gelbe Bereich der Gefahrenhinweiskarte als Grünland- Freihaltefläche gewidmet. Die Fläche scheint für eine Bebauung nicht geeignet (weder für Wirtschaftsgebäude noch für ein Wohngebäude). Aufgrund der geologischen und wirtschaftlichen Situation ist die Formation der Widmungsflächen atypisch ausgeprägt. Sie richtet sich nach dem Betriebskonzept und geologischen Verhältnissen und nimmt besonders Bedacht auf einen flächenschonenden Umgang mit der Ressource Boden. Aufgrund der bestehenden Bebauungen und wirtschaftlichen Nutzungen im Umgebungsbereich wird durch die Widmung und die Errichtung des geplanten Wohn- und Wirtschaftsgebäudes der Hofkomplex in seiner Gesamtheit vergrößert ohne dass das Landschaftsbild, die ökologische Funktionstüchtigkeit sowie der Erholungswert der Landschaft beeinträchtigt werden. Durch die Widmung werden keine schutzwürdigen Interessen Dritter beeinträchtigt. Die Widmungsänderung entspricht den Zielsetzungen der Stammverordnung 8: 3 Abs. 4 Zi 1 Erhaltung und Verbesserung der derzeitigen Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Agrarstruktur in der Marktgemeinde Aschbach und langfristige Sicherung der Nahrungsmittelproduktion in der Gemeinde Bestandssicherung der landwirtschaftlichen Betriebe sowohl durch Schaffung nicht landwirtschaftlicher Arbeitsplätze für Nebenerwerbslandwirte als auch durch Rücksichtnahme auf landwirtschaftliche Produktionsbedingungen bei der Flächenwidmung Änderungsanlass entsprechend 22 NÖ ROG 1976 Änderung des NÖ ROG: keine Wohngebäude in der Widmung mehr möglich Verwirklichung der Ziele der Stammverordnung 8 zur Erhaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstätten und landwirtschaftlichen Produktivität E, -8-

13 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf 4 KOSTEN DER ÄNDERUNG Durch die geplanten Umwidmungen entstehen der Gemeinde keine Kosten für infrastrukturelle Maßnahmen. Aschbach-Markt, Aufhauser-Pinz OG Marktgemeinde Aschbach-Markt Ingenieurbüro für Raumplanung und Raumordnung Fn v, LG. St. Pölten Bgm. Franz Kirchweger Dipl.-Ing. Margit Aufhauser-Pinz A-3361 Aschbach-Markt, Rathausplatz 1 A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 (für den Ersteller) T:+43 (0) , E: [email protected], H: (für die fachliche Ausarbeitung) E, -9-

14 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 4. Änderung, E nt wurf 5 ANHANG Betriebskonzept Familie Dorner Gutachten Dipl. Ing. Pumpler Flächenwidmungsplan, Blatt 2 Darstellung der Änderungen E, --

15 BETRIEBSKONZEPT 1. Allgemeines: - Bauwerber: (= Betriebsführer Alter, Berufe, Ausbildungen) Josef Dorner, geb , landwirtschaftlicher Facharbeiter, Dipl.- Krankenpfleger Christa Dorner, geb , Landwirtin - Grundeigentümer: (Übergabevertrag) Josef und Christa Dorner, seit 4 - Betriebsinhaber: Josef und Christa Dorner - Betriebsnachfolge: David oder Florian Dorner - Betriebsstandort: 3361 Aschbach, Burgersberg 2, Katastralg. Abetzberg 2. Flächenausstattung: (Kopie des aktuellen Mehrfachantrages) - Landwirtschaftliche Nutzfläche: 13,35 ha davon Ackerfläche: 8 ha Wiesen/Weiden: 3 ha Weingärten: Sonstiges: Strauchbeeren 1,5 ha Gemüse 0,7 ha Himbeeren, Heidelbeeren, Brombeeren, Erdäpfel, Saisonsalate, Karotten, Zwiebel, Sellerie, Tomaten, Gurken, Paprika, Melanzani, Kürbisse. - Wald: (extra angeben) 5,3 ha - Selbstbewirtschaftete Gesamtfläche: 20,25 ha davon Eigengrund: 18,65 ha Pachtgrund: 1,6 ha

16 Nutztierhaltung: 2 mobile Hühnerställe mit ca. 400 Hühner 6-8 Freilandschweine 4. Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte: Siehe Auflistung 5. Lage des Betriebes und äudeausstattung: - Wohnhaus/Wohnverhältnisse: erbaut 1914 (~ Alter, welche Wohnräume sind vorhanden, - Erdgeschoss - Obergeschoss) (Wohnhausskizze) (Wer wohnt in diesen Wohnräumen?) - Wirtschaftsgebäude: (welche?) Siehe beiliegende Skizze. 6. Verwendung des geplanten Bauvorhabens und Motive für die Errichtung: (Von wem wird das neue Wohnobjekt bewohnt?) Josef Dorner, Christa Dorner, Florian Dorner(Sohn), David Dorner(Sohn) (Von wem soll alter Wohnteil zukünftig genutzt werden?) Weiterhin von den Eltern. 6-8 Betten für Privatzimmervermietung. (Motive/Hintergründe für Bauvorhaben) Wohnhaus: Konfliktentspannende Lösung für den familieneigenen Wohnbedarf, da ein Zusammenleben mit den Eltern nicht möglich ist. Die Antragsteller (Josef u. Christa Dorner) haben vor 4 Jahren das gemeinsame Haus durch immer größer werdende Konflikte verlassen (Enkelkinder haben sich vor den Großeltern gefürchtet). Dadurch ist ein dementsprechender Abstand zum bestehendem Haus notwendig. Schlechte Bausubstanz des bestehenden Wohngebäudes.

17 - 3 - Keine weiteren Baumöglichkeiten rund um das bestehende äude, siehe beiliegendes Gutachten von Sachverständigem Starnberg, Rutschgefahr durch Grundbruch. Erdkeller: Bedarf von zusätzlichen Lagermöglichkeiten für vermehrten Gemüseanbau für die Direktvermarktung. Flugdach: Da an dieser Stelle schon Wasser und Ablauf vorhanden sind, ist bestens geeignet für saisonelle Arbeiten wie, Gemüse waschen, Obst pressen und Reinigung diverser Geräte auch bei Schlechtwetter. Halle: Bedarf eines Kühlraumes für vermehrten Gemüseanbau Lagerplatz für Gemüsekisten und Leergut für Direktvermarktung Einstellplätze für Sämaschine, Walze, Spritze für Gemüseanbau Kartoffellegemaschine und Kartoffelerntemaschine Kleingeräte für Gemüse- und Beerenkultur Traktor und Anhänger Lagerplatz für Bewässerungsbedarf (Schläuche und Kleinteile) Lagerplatz für Zäune und Zaunpfähle Lagerplatz für Pfähle und Draht für Erziehung der Beerenkultur 7. Stehen Standorte im gewidmeten Bauland auf Eigengrund zur Verfügung? Sind diese Baulandstandorte für das beabsichtigte Bauvorhaben geeignet? Nein

18 - 4 - Zu Punkt 4: Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte: 3 Traktoren 1 Pflug 1 Grubber Kreiselegge Sämaschine Egge Kombination Feldspritze Motormäher Mähwerk Kreiselzetter Heuschwader Güllefaß 2 Kipper Dieselstapler Seilwinde 3 Motorsägen Diverse Geräte für Obst- und Gemüsekulturen Werkstattgeräte

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23 ANSICHT NORD-OSTEN ANSICHT NORD-WESTEN ANSICHT SÜD-WESTEN ANSICHT SÜD-OSTEN /2 718/1 Absturzsicherung Lebender Zaun od. Geländer Min. 1,00m hoch / ± NZE ± URGE LÄNDE ± WOHNZIMMER SPEIS 20,06 m² 4,11 m² PARKETT FLIESEN PARKETT FLIESEN FLIESEN FLIESEN FLIESEN FLIESEN/ PARKETT PARKETT FLIESEN 136,09 m² SCHRANKRAUM SCHLAFZIMMER KIND 1 WC DIELE BAD KIND 2 7,78 m² 11,64 m² 17,18 m² 3,68 m² 29,26 m²,83 m²,38 m² NUTZFLÄCHE OG 2,75 m² PARKETT PARKETT PARKETT FLIESEN PARKETT FLIESEN PARKETT FUNDAMENTE LT. STATIK UND IN FROSTFREIER TIEFE!! NUTZFLÄCHE GES. 238,84 m² SCHNITT B-B NZ E GRU NDG RE PH= + 3,750m PH= m 1 PH= m PH= m E PH= m B-B B-B 0 B-B PH= m IN S PH= m W T E ca LL. 8.- L 00 AG,0 E 0m R H ² A LL E GEMÄSS NÖBTV 4 JE STELLPLATZ cm2 LÜFTUNG ZWINGEND VORGESCHRIEBEN!! PH= m PH= m 0 60 oh nh au s A-A A-A Do pp elg ara ge Absturzsicherung Lebender Zaun od. Geländer Min. 1,00m hoch adius 14m R 715/ SCHNITT A-A e üch 0m ftsk 0x6,0 a h 2,4 tsc Wir ainer nt o C 2x ± S T,5 1/ G. 30,0 0 FUNDAMENTE LT. STATIK UND IN FROSTFREIER TIEFE!! 718/ , m² 4,01 m² 15,39 m² 15,00 m² 4,33 m² 4,98 m² 15,39 m² 36,02 m² NUTZFLÄCHE EG +3.9 URGELÄNDE IX F RE NDG GRU BÜRO WC GÄSTE/HWR. TECHNIK/AR. SCHLEUSE WINDFANG DIELE KÜCHE/ESSEN 1 B-B R LE EL /1 PH= m E NZ RE E ENZ DGR N U GR 1 G ND RU EG I T IG PH= m PH= m 1 PH= m PH= m ZE N ZE A-A A-A s diu Ra m 4 1 GRU NDG RE 690/1 R DE CH NO.43/2 F ca LU.1 G DA,6 C 0m H ² DK ER 1 713/ PH= m PH= m OBERGESCHOSS LAGE M 1: /2 ERDGESCHOSS WNFL.: 2,75 m² WNFL.: 136,09 m² H/B = 600 / 1370 (0.82m²) Allplan 2014

24 !"#$ %&''!"#$()$*%&!" # $% &'!( %)(%* $ :( ( +,'-./-01-2/2'!'00333(%* :";3(%< $4% *56(-./ '2119# ;-./-<1-2 $"% $ 73 7 *(9-7!%:! /2-9="-/ ++,-+.(**/(%%0&1.1. 2*3$ +21.+$1.+$$()4* %>$4%? 7 *(9(*- % (%!(%:"%$ 3 $% %-+7(6 4!/0!/0-# *("4@+( 3 6;A6B<4@ 6( 3 6>(6 ;A(B<"= 7 *( %% =C3% *6 6(("3$%(6+=3%> 6% &% 3 6D( * D 6 3 6>(6!( *3 6$%% F1 "-/ (% % " % 3 -.(*-3$ *(>G( 6+H 7( &%%64D %;4 <$ ("! +7(*(+-/ I$%@%!;8(36<

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27 Der Entwurf ist vom.. bis.. zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen und mit Verordnung des Gemeinderates in der Sitzung vom.. beschlossen. Der Bürgermeister: Örtliches Raumordnungsprogramm 8 Marktgemeinde Aschbach-Markt 4 L8 Flächenwidmungsplan - 4. Änderung ENTWURF Niogas Aufsichtsbehördliche Genehmigung: Bescheid NÖ Landesregierung vom.., RU1-R-24/ Übersicht Nach der Kundmachung vom.. bis.. in Kraft getreten am... Der Bürgermeister: Blatt 2 Wallsee - Sindelburg Blatt Aukental Wolfsbach 4/3 3 g hlin rkt d-ö h-ma Oe ac MG Aschb MG 232/1 Blatt 2 Oed - Oehling 233/1 Oberaschbach Urfassung: Gemeinderat ; Rechtskraft NÖ Landesreg. RU1-R-24/021-6 vom Änderung (Blatt 2,3,4): Gemeinderat ; Rechtskraft NÖ Landesreg. RU1-R-24/023-9 vom Änderung (Blatt 3,4): Gemeinderat , Rechtskraft NÖ Landesreg. RU1-R-24/ vom Änderung (Blatt 3: Gemeinderat B1, B2; Rechtskraft NÖ Landesreg. RU1-R /4 827/1 824/3 829/3 828/1 824/2 Hochbruck Abetzberg Aschbach Markt Wolfsbach Gunnersdorf Aschbach Dorf Krenstetten Kematen an der Ybbs Blatt 3 829/4 Blatt 4 Biberbach 828/2 824/1 Amstetten Mitterhausleiten 512/ / Legende auf Blatt 4 829/2 531/2 829/ /2 876/2 BB-Kfz,LandMaReparatur+Handel 52 5/2 5 L / /3 raß hauptst Landes / / ha 519/ /2 Witzenleiten Witzenleiten / Maßstab M 1 : m².28/1 525/1 53 1/ /2 511/2 e / / / / Gobetzberg /1 862/2 505/ /1 552/ / /4 865/2 558/3 851/ / / / / / /1 551/1 503 GgüBiotop 552/3 Ggü-Uferbegleitgrün 944/ / / /3 548/ /2 942/ / / /1 937/1 937/ /2 560/ GgüBiotop /2 574 Gho 715/1 GgüBiotop 720/1 718/2 695/1 694/2 713/2 695/2 770 / /1 ße ra st es nd La / Fohra /5 Burgersberg / /2 Ggü-Uferbegleitgrün 9 Gross Kienberg.118/ /2 694/ Pirahof 585 Weg Ggü-Uferbegleitgrün / h ac t ark -M / / / GgüBiotop 1172/2 1172/ / /2 1344/2 / / /1 470 yra GW Ph 21/ / / / /1 61/5 13/ / /2 rn 56/1 53/ /3 La nd es sh au pt str aß e Kreuzberg 397/ /2 43/2 430/2 Edlach /4 793/ / /5 Kreuzberg / / /1 5 L /1 43/3 50/ / / /2 786/1 397/ /2 24 /2 As ch 2 5 ba ch -O ed er Str aß26 e /2 159 pe -S yra Ph eg terw 23/3 ü G er ed 3/ / Edlbauer / / / /2 54 La nd es str aß e / / / /2 50 / /2 471/ /1 eg / / /1 Ggü-Uferbegleitgrün / g We / W / /2 13/ /1.78/ / /1 630 g / We 437/ / /3 OBERASCHBACH 462/2 75/1 13/1 1334/ /1 625/1 437/ / / /2 MG A Stad t 663/3 625/ /1 758 Hauptmannsberg.37/ /2 1344/ /1 13/4 31 /6 1343/1 1269/3 Hauptmannsberg.37/ /1 1350/ / /2 624 BA-a Ggü-BiotopBöschungssicherung h 1262/ / ac 1262/ / /2.81/ /1 81 hb 1262/5 c As /2 663/1 We 1g6 51 /1 70 / / / /5 1337/ /2 1375/ /2 Oberaschbach /3 1259/ /2 666 / /2.154 Ze in er /2 664/ / G W / /1 1258/ GgüUferbegleitgrün /1 605/ /3 BA-a 39/1 BA-a 77/1 86 Gho /2 Oberaschbach 596/1 Weg /1 Weg / Haberger Wälder / / BA-a.89/3 664/ L8 BA-a / BA-a / /1 668/1 477/ GgüUferbegleitgrün /3 670/ / /1 668/ / Glp ling aße 06 09/2 477/ Ö arkt Oed M G h M bac s ch A MG tstr g hlin / / /2 593 h d-ö p hau b ch As des Lan /1.36 Pyhrahof 694/ Oe MG MG /3 Ggü-Uferbegleitgrün / /2 11 8/3 72 Ggü-Uferbegleitgrün / g We 677 Aschbach 15.45/1.42/2.33/ /7.42/3.33/ / /2 694/1 / /2 734/1 693/ / /1 694/6 Grosskienberg Gho.43/ /2 690/1 560/ /3 5 Weg Fohra /4 23 Edla 485 ng t hli ar k d-ö -M Oe ch ba ch As /2 Gfrei (Gfh: Rutschung) /1 Burgersberg /1 938/2 6/ / / Weg MG 767/2 715/3 558/2 938/1 Neen --/ /1 695/4 MG Vp.155 DKM-Beschluss: 713/ / / / /1 767/1 DKM-Stand: 709/1 491/1 2 9/ 90 Ggü-Uferbegleitgrün /1 491/ Datum: 562/3 967 Ggü-Uferbegleitgrün E 558/6 561/ /1 N Planzahl:.31/3 567/1.111/ Vp /1 500 Meter Copyright DKM by Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen; Rückfragen/Katasterberatung im zuständigen Vermessungsamt, aktuelle DKM-Daten im zuständigen Vermessungsamt oder via Internet-GDB-Provider Ggü-Uferbegleitgrün.31/1.31/2 567/2 944/2 793/ /2 558/ /1 552/ /1 713/ /3 792/2 We g 704/2 Kleinkienberg Klein Kienberg / / Planverfasser: Aufhauser-Pinz OG Ingenieurbüro für Raumplanung & -ordnung Fn v, LG St. Pölten A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 T.: +43(0)2782/ /1 509/6 865/ / /1 eg 868 2/1 551/2 15 W /2 509/2 507/ /2 501/2 862/1 708/3 553/ /1 509/ /1 534 Weg /2 530/3 Gobetsberg schb gem ach -Ma Ggü-Uferbegleitgrün 749 rkt. Am stet te 61 /8 n

28 708/1 704/2 705 Weg 713/1 Örtliches Raumordnungsprogramm 8 Marktgemeinde Aschbach-Markt 715/2 Ggü-Uferbegleitgrün 709/1 717 Flächenwidmungsplan, 4. Änderung - Entwurf Darstellung der Änderungen / /3 715/3 718/ /2 Übersicht 561/1 560/1 560/3 558/ /1 695/ /1 Gfrei (Gfh: Rutschung) 694/2 713/2 690/1 Burgersberg 694/6.43/2 Gho.43/1 718/2 Burgersberg Gho 720/ / Ggü- Biotop Ggü- Biotop MG Oed-Öh Wolfsbach Aukental Wallsee - Sindelburg Oed - Oehling 703/2 695/ /1 694/1 690/2 725/2 734/ / /5 677 Weg.42/3.42/2 694/ /1 694/ /1 728/3 728/2 Pirahof Weg Pyhrahof 732 MG Aschbach-Markt 24 Oberaschbach Abetzberg Hochbruck / Wolfsbach Mitterhausleiten Aschbach Markt Gunnersdorf Amstetten /2 Aschbach Dorf 670/1 667/ /2 668/1 664/3 684/1 Krenstetten 667/ /4 664/2 665/ /2 738 Kematen an der Ybbs /3 625/2.37/1.37/5 625/ /1 626 Hauptmannsberg Hauptmannsberg 663/2 663/3.39/1.38/ / / MG Aschbach-Markt Stadtgem. Amstetten 61/8 Ggü-U beglei N m² Biberbach 1 ha Maßstab M 1 : / / /6 Weg Meter / /2.47/1 793/ /2 Edlbauer 9 786/ / /2 Planverfasser: Aufhauser-Pinz OG Ingenieurbüro für Raumplanung & -ordnung Fn v, LG St. Pölten A-3130 Herzogenburg, Feldgasse 1 T./F.: +43(0)2782/851 Planzahl: Datum: DKM-Stand: AE /2012 Edlach.47/4 788 Copyright DKM by Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen; Rückfragen/Katasterberatung im zuständigen Vermessungsamt, aktuelle DKM-Daten im zuständigen Vermessungsamt oder via Internet-GDB-Provider 793/1

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