PFLEGEMODELL DER ZUKUNFT MENSCHLICH UND LEISTBAR

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1 AUSGANGSLAGE PFLEGEMODELL DER ZUKUNFT MENSCHLICH UND LEISTBAR 1. Das Pflegegeld Es deckt nur einen Teil der Pflegeaufwendungen. Fasst man alle Kosten zusammen ergibt sich - ohne Berücksichtigung der vorhandenen Zahlungsströme - ein Gesamtaufwand von mindestens 6,5 Milliarden Euro. Das ist über einen zusätzlichen Versicherungsbeitrag unfinanzierbar. Weiters hat das Pflegegeld (auch eine Pflegeversicherung) den Nachteil, dass die Leistung exportiert werden muss, weil all jene die gegenüber Österreich einen Pensionsanspruch haben, automatisch auch einen Anspruch auf Pflegegeld geltend machen können. Derzeit bekommen schon Personen im Ausland von Österreich Pflegegeld ausbezahlt (jährlicher Gesamtaufwand ca ,-- Euro). Durch die Saison- und Gastarbeiter ist diese Tendenz steigend. Österreich kann sich dieser Entwicklung nicht entziehen. (Österreich wurde schon in zwei Verfahren vor internationalen Gerichtshöfen zur Zahlung verurteilt.) Konsequenz: Es ist zweckmäßiger auch in Zukunft das eigene Einkommen bzw. Vermögen der Pfleglinge heranzuziehen die Erbringung der Sachleistung (Pflege und Bereitstellung von Pflegebetten) zu forcieren. 2. Verhinderung von Pflegebedürftigkeit Schon aus dem erst Gesagten ergibt sich, dass ein Schwerpunkt in der Verhinderung von Pflegebedürftigkeit liegen muss. Das kann sowohl durch bauliche Maßnahmen im Wohnbereich als auch durch die Erhaltung der geistigen und körperlichen Fitness erreicht werden. 3. Bedarf an Pflegebetten in Niederösterreich Dazu grundlegende Zahlen Anteil der über 60 Jährigen an der Gesamtbevölkerung in Zukunft: Alter und Älter Gesamt ,9 8,4 24, ,9 9,5 25, ,1 10,2 27, ,0 11,1 30,1 NÖ Sozialbericht 2008 Seiten 10 und 11

2 Nimmt man den vorausberechneten Anstieg des Anteils der über 60 Jährigen an der Gesamtbevölkerung (Basis gleich bleibende Gesamteinwohnerzahl in NÖ) so steigt die Zahl der Pflegegeldbezieher in den Stufen 4 bis 7 von derzeit und im Jahr Personen im Jahr 2015 auf Personen im Jahr 2020 auf Personen im Jahr 2025 auf Personen Die Zahl der Personen 80 Jahre und Älter steigt zwischen 2008 und 2021 von auf das ist eine Steigerungsrate von 26% laut Altersalmanach 2008 (Seite 42). Hier ist ein rasanter Anstieg des Pflegebedarfs zu erkennen. WICHTIG: Laut Verordnung der NÖ Landesregierung sind Pflegegeldbezieher der Stufen 4 bis 7 grundsätzlich Anspruchsberechtigte auf ein Pflegebett in einem Pflegeheim. Vorhandene Pflegebetten: Betten in Landespflegeheimen (lt. NÖ Sozialbericht Seite 30) Betten in privaten Pflegeheimen mit Landesvertrag (lt. Altersalmanach 2008 Seite 66) Betten insgesamt Ausbauplan bis Pflegebetten zusätzlich Das ergibt einen Gesamtstand im Jahr 2012 von Pflegebetten, mit Landesvertrag und in Landesheimen. Dann sind Pflegegeldbezieher (ab 61 Jahren mindestens Stufe 4) mit Pflegebetten versorgt. Das ist ein Anteil von 40,6%. Will man diesen Versorgungsgrad halten, muss man bis 2015 bis 2020 bis Betten schaffen 959 Betten schaffen Betten schaffen Anhang 2: Altersalmanach 2008 auf Seiten 144 und 145. Ein Versorgungsgrad von 100% weist jetzt schon einen Fehlbedarf von rund Betten aus. Eine so weit gehende Versorgung ist allerdings nicht notwendig, weil nicht jeder Pflegegeldbezieher ab Stufe 4 in einem Pflegeheim untergebracht werden muss und andererseits die Betreuung traditionell auch in der Familie unter Einbeziehung von externem qualifiziertem Betreuungspersonal (Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas etc.) erfolgt. Des Weiteren kann langfristig nicht abgeschätzt werden wie sich die 24 Stunden Pflege auswirkt. Im Jahr 2008 wurden Beispielsweise 2.113,- Anträge auf 24 Stunden Betreuung bewilligt. Anhang 3: Seite 37 NÖ Sozialbericht 2008

3 4. Aufstellung der Gesamtkosten Unterbringung im Pflegeheim bzw. Pflege zuhause durch externes Pflegepersonal (Volkshilfe, Hilfswerk, Caritas, etc.). Laut Sozialbericht 2008 des Landes Niederösterreich beträgt der Gesamtaufwand Brutto rund Kostenersatz der Hilfeempfänger rund Nettoaufwand des Landes und der Gemeinden 270 Millionen Euro 149 Millionen Euro 121 Millionen Euro Anmerkung: Der Kostenersatz der Hilfeempfänger resultiert aus eigenem Einkommen (Pension und Pflegegeld etc.) bzw. eigenem Vermögen. Seit Jänner 2008 werden die Angehörigen nicht mehr zum Kostenersatz herangezogen, allerdings noch das Vermögen des zu Pflegenden.

4 Das Pflegemodell Das Modell beruht grundsätzlich auf drei Säulen: 1. Barrierefreiheit in der Wohnung Ziel ist die Schaffung einer Wohnumgebung in der man sich mit einem Mindestmass an Betreuungsaufwand solange wie möglich aufhalten kann. 2. Erhalt der körperlichen und geistigen Fitness Ziel ist animierende und unterstützende Maßnahmen zu offerieren die zum Erhalt der Fitness beitragen. Punktekarte? 3. Optimale Voraussetzungen für Pflege Ziel ist das Pflege dort geleistet wird wo sie entsprechend dem jeweiligen körperlichen und geistigen Zustand optimal ist. Spannweite: von Zuhause bis zum Pflegeheim

5 Das drei Säulenmodell ist in vier Schritten umzusetzen: 1. Schritt Slogan: Älter werden kann jeder, nur wenige glauben an die ewige Jugend. Richte deine Wohnung so, dass du sie auch im Alter benützen kannst! MOTTO: DAHAM IS DAHAM Ziel: Selbstbestimmtes Wohnen so lang wie möglich in den eigenen vier Wänden. Maßnahmen: 1. Umbau bestehender Wohnungen, um weitestgehende Barrierefreiheit zu erreichen. 2. Betreubares Wohnen schaffen für jene NiederösterreicherInnen, die derzeit noch keine oder nur geringe Betreuung benötigen, aber sicher sein wollen, diese im Bedarfsfall vor Ort zu haben; die grundsätzlich noch alleine leben können und wollen, aber doch zumindest zeitweise in Gesellschaft sein möchten. Die Bedarfserhebungen haben in diesem Bereich ergeben, dass zumindest 2 Wohnungen pro 1000 EinwohnerInnen vorzusehen sind, was rund 3000 Wohnungen allein in NÖ nötig machen würde. Bei Errichtungen von neuen Wohnungen sollte die Barrierefreiheit durch die Planung gewährleistet sein. Finanzierung des Umbaus a) Mittel der Wohnbauförderung b) Bundessozialamt Mitfinanzierung wenn es sich um Behinderte mit Ausweis handelt bei denen die Behinderung mindestens 50% beträgt. Das gilt auch für Bezieher einer Invaliditäts-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitspension sowie für Pflegegeldbezieher. Finanzierung von betreubaren Wohnungen Wohnbauförderung Politische Forderungen: a) Änderung der Richtlinien für die Wohnbauförderung im Sinne einer Erhöhung und Ausweitung. b) Änderung der Bauordnung mit dem Ziel der Barrierefreiheit c) Bei der Errichtung von Seniorenwohnanlagen sollen deren Mietverträge die verbindliche Zusicherung eines Pflegeplatzes beinhalten. d) Die Bauträger müssen diese Zusicherung vertraglich mit dem Land sicherstellen Diese Phase sollte von einem gemeindeeigenen Besuchsdienst für Personen ab 65 begleitet werden; Propagierung durch übliche Öffentlichkeitsarbeit.

6 2. Schritt Slogan: Fit Bleiben Angebot an körperlichen und geistigen Aktivitäten durch: a) Flächendeckenden und qualitativen Ausbau entsprechender Angebote in allen bestehenden und zukünftigen öffentlichen Pflegeheimen und Tagesbetreuungsstätten. b) Zusammenarbeit mit auf lokaler Ebene bestehenden Vereinen und Nutzung schon vorhandener Einrichtungen (z.b.: Turnsäle) c) allgemein zugängliche Einrichtungen für Freizeit und Fitness in Anlagen von betreubaren oder betreutem Wohnen. Die Möglichkeit zur Mobilitätserhöhung, aber auch der Rehabilitation zur Mobilität sollte durch eine qualitativ hohe Ausstattung mit Geräten und Personen gegeben sein. Politische Forderungen zur Finanzierung: a) Pflegefonds b) Landesmittel c) Teilfinanzierung der Aktionsteilnehmer mit Grundbeitrag wie z.b. bei der NÖ Card d) Mitgliedsbeitrag in Vereinen e) Einbindung der Krankenkassen f) Einbindung privater Versicherungsträger soweit eine Pflegeversicherung angeboten wird. Diese Phase sollte von einem gemeindeeigenen Besuchsdienst für Personen ab 65 begleitet werde; Propagierung durch übliche Öffentlichkeitsarbeit. Weiters ist die österreichische Plattform für interdisziplinäre Alternsfragen bei Problemen von grundsätzlicher strategischer Bedeutung heranzuziehen.

7 3. Schritt Slogan: In den eigenen vier Wänden daheim mit Betreuung Aktuelle Problemlage: Vielfach werden Betreuungsdienste durch Familienmitglieder wahrgenommen. Soziale und ökonomische Veränderungen (Geburtenrückgang, Frauenerwerbsquote) werden diese Form der Betreuung zurückdrängen. Daher wird außerfamiliäre Betreuung immer notwendiger werden. Ziel ist: a) Auch mit Hilfe mobiler Dienste ein Leben in der eigenen Wohnung solange wie möglich gewährleisten. b) Auch mit 24 Stunden Betreuung c) Auch Versorgung mit Nahrung Dazu gibt es drei Möglichkeiten: 1. In der Wohnung wird entweder selbst bzw. von einer Betreuungsperson gekocht. 2. Das Essen wird über die Aktion Essen auf Rädern in die Wohnung gebracht. 3. Die Gemeinde organisiert einen Abholdienst der die Essenseinnahme in einer entsprechenden Einrichtung oder auch in einem Vertragsgasthaus ermöglicht. Diese Variante hat den Vorteil, dass die betreute Person nicht die ganze Zeit in der Wohnung verbringt. Politische Forderungen: a) Die Gemeinden werden verpflichtet den Versorgungsbedarf jährlich zu erheben. b) Die Leistbarkeit der Betreuung für jeden ist ständig durch den Seniorenbeirat zu prüfen, dem als Auskunftspersonen Vertreter jener Organisationen beizuziehen sind, welche die Betreuung durchführen jährliche Evaluierung des Kostenersatzes für die Betreuung des einzelnen aber auch Gesamtorganisatorisch Die Empfehlungen des Beirats sind Grundlage für einen jährlichen Finanzplan. Diese Phase sollte von einem gemeindeeigenen Besuchsdienst für Personen ab 65 begleitet werden bzw. Propagierung durch übliche Öffentlichkeitsarbeit.

8 4. Schritt Slogan: Pflegeheim und die neue Wohnung in deiner Heimat Aktuelle Problemlage Aus dem Sozialbericht 2008 des Landes Niederösterreich ist ersichtlich, dass die Zahl der in Landespflegeheimen untergebrachten Personen von Dezember 2002 zum Dezember 2008 von auf gesunken ist. Im selben Zeitraum ist die Unterbringung in privaten Heimen von auf gestiegen. (NÖ Sozialbericht 2008 Seite 25 Anhang 4) Diese privaten Heime haben einen Vertrag mit dem Land und werden nach den Richtsätzen des Landes entschädigt. Um Qualitätsstandards der Pflege sicherzustellen, ist eine ständige Kontrolle erforderlich. Außerdem sind dem Pflegepersonal Arbeitsbedingungen zu sichern, die diese Qualitätsstandards ermöglichen. Politische Forderung: Die Pflege muss auch in Zukunft Aufgabe öffentlicher Daseinsvorsorge bleiben. Wie sollen die Pflegeeinrichtungen der Zukunft aussehen? Ohne den bis 2012 paktierten Ausbauplan in Frage zu stellen müssen wir versuchen von den Megaeinrichtungen (Pflegekasernen mit über 50 bis 270 Betten) wegzukommen. Die langfristige Umgestaltung bestehender Einrichtungen bzw. durch die Errichtung neuer Einheiten ist eine möglichst starke Dezentralisierung zu erreichen. Sowohl Einrichtungen der Tagespflege als auch der ständigen Pflege sollen in Wohnsitznähe in Anspruch genommen werden können (Erreichbarkeit durch die Familie). Idealtypisch sind Einrichtungen in einer Größe mit etwa 40 bis 50 Betten anzustreben, wobei diese wiederum in Einzelzimmerwohnungen (ca. 40 m² mit Bad / WC) aufgeteilt sind. Drei bis vier solcher Wohnungen bilden eine Gruppe mit einem großen Gemeinschaftsraum, dem die Möglichkeit des Kochens und des Waschens der eigenen Wäsche angeschlossen ist. So wird eine Wohngemeinschaft und die Teilhabe der Pfleglinge am Alltag ermöglicht. Wie im Schritt 2 beschrieben sollen alle Wohnheime und Pflegeheime Tagesaufenthaltsmöglichkeiten anbieten und dazu gehören auch die schon erwähnten Rehabilitations- und Fitnesseinrichtungen. Dezentrale Wohn- und Pflegeheime könnten auch im Rahmen von Gemeindeverbänden errichtet werden. (Ökonomische Gründe). Daraus ergibt sich zwangsläufig ein Übergang vom dörflichen auf regionales Management. Politische Forderungen a) Die Errichtung zukünftiger Pflegeeinrichtungen soll den vorhin beschriebenen Grundsätzen entsprechen. b) Durch eine angemessene Reservehaltung ist die jederzeitige Verfügbarkeit von Pflegeplätzen sicherzustellen. Anmerkung: Nur dadurch ist die Zusicherung der Bauträger gewährleistet wie sie im ersten Schritt unter Punkt D der politischen Forderungen beschrieben ist. Finanzierung a) Anrechnung des Einkommens der Gepflegten b) Mittel des Landes aus der Sozialhilfe c) Pflegefonds

9 Phasenübergreifende Angebote 1. Tagespflegeplätze Derzeitige Situation: Solche Einrichtungen werden nur an sieben Standorten in Niederösterreich angeboten (NÖ Sozialbericht 2008 Seite 32). Ein weiterer Ausbau ist anzustreben, wobei der Bedarf vorrangig von den Gemeinden festzustellen ist. Derzeit werden solche nur von Vereinen angeboten. Politische Forderung: Ein weiterer Ausbau ist dann wenn das Land selbst solche Einrichtungen nicht schafft mit Landesförderungsmitteln zu betreiben. 2. Kurzzeitpflegeplätze In allen vom Land betriebenen Pflegeheimen sind, nachfrageorientiert dezentral solche Pflegeplätze anzubieten. Sie helfen vor allem Familienangehörigen die Urlaub von der Pflege brauchen. Politische Forderung: a) Unabhängig davon sollen auch mit Förderung des Landes gemeinnützige Vereine Kurzzeitpflegeplätze betreiben können. b) Ein Anteil der zukünftig zu errichtenden Pflegebetten soll der Kurzzeitpflege vorbehalten sein. 3. Übergangspflege Diese Pflegeform schließt an einen Krankenhausaufenthalt an. Sie ist daher in Wohnort - aber auch Krankenhausnähe anzubieten. In allen Krankenhäusern ist über entsprechende Betreuungspersonen sicherzustellen, dass diese Übergangspflege in Anspruch genommen werden kann. So wie bei der Kurzzeitpflege soll ein Anteil der zukünftig zu errichtenden Pflegebetten der Übergangspflege vorbehalten sein. 4. Hilfe in besonderen Lebenslagen der gepflegten Personen. a) Mobile Palliativteams b) Palliativkonsiliarteams c) Palliativstationen d) Hospizversorgung Der drei Stufenplan bis zum Jahr 2012 der ein integriertes Versorgungskonzept für Niederösterreich vorsieht, soll unter Einbeziehung von Akteuren an die Notwendigkeiten angepasst werden.

10 Pflegefonds 1. Finanzierung a) Krankenversicherung b) Pensionsversicherung c) Unfallversicherung d) Steuermittel unter der Einbeziehung vermögensbezogener Komponenten 2. Aufgaben nach dem Grundsatz: Mittel an die Länder nur unter Zweckbindung für Pflegemaßnahmen und zur Mobilitätsförderung a) Länder bekommen Geld aber nur wenn die der Eigenbeitrag der Hilfeempfänger für die jeweilige Hilfe in ganz Österreich vereinheitlicht wird. b) Maßnahmen zur Mobilitätsförderung müssen in angemessenem Ausmaß vorgesehen sein. 3. Verteilungsschlüssel Der Länderanspruch orientiert sich am Anteil der jeweiligen Wohnbevölkerung, gewichtet nach Pflegegeldbeziehern.

11 ANHANG 1 Aufstellung der Pflegegeldbezieher ab dem 61. Lebensjahr im Land Niederösterreich ab der Pflegestufe 4. Pflegestufe Land Allgemein Landesbeamte Landwirtschaftslehrer Landeslehrer Gesamt Pflegestufe Bund * Land Gesamt Gesamt 4 / 5 / 6 / Gesamt 5 / 6 / Gesatm 6 / * alle Entscheidungsträger - unselbstständige / selbstständige / Beamte und Sonderversicherungen des Bundes - Leistungsbezug ab dem 61. Lebensjahr

12 Beilage Seite 12 Anhang 2a - Bedarfsplanung Stationäre Betreuung bis 2011 Seite 13 Anhang 2b Seite 14 Anhang 3 Seite 15 Anhang 4

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