Richtlinien für die Berechnung des
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- Friederike Lange
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1 Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichenexistenzminimums (Notbedarf) nach Art. 93 SchKG vom 24. November 2000 I. Monatlicher Grundbetrag Für heitspflege, Nahrung, Unterhalt Kleidung der und Wohnungseinrichtung, Wäsche einschliesslich Kulturelles deren Instandhaltung, sowie Auslagen Körper- für und Beleuchtung, Gesund- Kochstrom Grundbetrag und/oder als unumgänglich Gas ist der notwendig Regel vom im monatlichen Sinne von Art. Einkommen 93 SchKG des von Schuldners der Pfändung folgender geschlossen: aus- 1. für einen alleinstehenden Schuldner Fr. 1' für einen alleinerziehenden Schuldnermit Unterstützungspflichten Fr. 1' bildendeerwachsene für ein Ehepaaroder Personen zwei andere eine dauernde Hausgemeinschaft Fr. 1' Unterhalt für jedes Kind der Kinder im Alter bis von zu Jahren Jahren 250. über 12 Jahren Fr II. Zuschläge zum monatlichen Grundbetrag 1. Effektiver und/oder Gas, Mietzins weil im für Grundbetrag Wohnung inbegriffen oder Zimmer unter ohne Berücksichtigung Auslagen für Beleuchtung, von Ziff. V/2. Kochstrom Benützt ein der Schuldner lediglich zu seiner grösseren Bequemlichkeit eine teure Wohnung oder Normalmass teures Zimmer, herabgesetzt so kann werden der Mietzins (BGE 119 nach III 73 Ablauf m.h.). des nächsten Kündigungstermins auf ein Besitzt Liegenschaftsaufwand der Schuldner ein zum eigenes Grundbetrag von ihm bewohntes hinzuzurechnen. Haus, Dieser so ist anstelle besteht des aus Mietzinses dem Hypothekarzins (ohne Amortisation), den öffentlich-rechtlichen Abgaben und den (durchschnitt- der lichen)unterhaltskosten. 1/5
2 2. Die Heizkosten Wohnräume. durchschnittlichen - auf zwölf Monate verteilten - Aufwendungen für die Beheizung der 3. Sozialbeiträge(soweit nicht vom Lohn bereits abgezogen), wie Beiträge bzw. Prämien an: AHV, IV und EO Arbeitslosenversicherung - Pensions- Kranken- und und Sterbekassen Fürsorgekassen - Unfallversicherung Berufsverbände Der berücksichtigt Prämienaufwand werden. für nicht obligatorische Versicherungen kann nur in begründeten Fällen 4. Unumgängliche Berufsauslagen (soweit der Arbeitgeber nicht dafür aufkommt) a) Erhöhter Schuldner, Nahrungsbedarf bei Schwerarbeit, Schicht- und Nachtarbeit, ferner für Fr. 5. pro die Arbeitstag einen sehr weiten Arbeitsweg zurücklegen müssen: b) Auslagen Bei für auswärtige Verpflegung Fr. 8. Nachweis bis Fr. von 10. für Mehrauslagen jede Hauptmahlzeit für auswärtige Verpflegung: c) Überdurchschnittlicher (beispielsweise Kleider- und Wäscheverbrauch bis Fr. 50. pro beiservicepersonal, Monat Handelsreisenden, usw.) d) Fahrten zum Arbeitsplatz Öffentliche Verkehrsmittel: effektive Auslagen Fahrrad: Fr. 10. bis Fr. 15. pro Monat für Abnützung Mofa/Moped: Fr. 20. bis Fr. 30. pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. Motorrad: Fr. 35. bis Fr. 55. pro Monat für Abnützung, Betriebsstoff usw. Automobil: und Sofern einem Automobil Kompetenzqualität zukommt, sind die festen Benützung veränderlichen Kosten Amortisation berechnen. Bei Auslagenersatz eines wie Automobils bei der Benützung ohnekompetenzqualität: öffentlicher Verkehrsmittel. 5. Rechtlich oder moralisch geschuldete Unterstützungs- und/oder Unterhaltsbeiträge, die der Schuldner an nicht in seinem Haushalt wohnende Personen in der letzten Zeit vor der Pfändung leisten nachgewiesenermassen wird (BGE 121 III 22). geleistet hat und voraussichtlich auchwährend der Dauer der Dem weisen. Betreibungsamt sind für solche Beiträge Unterlagen (Urteile, Quittungen usw.) vorzu- 2/5
3 6. Besondere Schulung der Auslagen Kinder Das gilt auch für Studenten für Schulung bis zu der ihrer Kinder Volljährigkeit (öffentliche(bge Verkehrsmittel; 98 III 34 ff.), Schulmaterial wobei allfällige usw.). Stipendien und anderweitige Einkünfte derselben angemessen zu berücksichtigen sind. 7. Gemäss Abzahlung Kaufvertrag, oder Miete/Leasing jedoch nur von solange Kompetenzstücken Vertragserfüllung zur Abzahlung verpflichtet zu ist berücksichtigen, und über als die der Zahlungen Schuldner ausweist. bei richtiger aussetzung: Der Verkäufer muss sich das Eigentum vorbehalten haben. Vor- Die gleiche Regelung gilt für gemietete/geleaste Kompetenzstücke (BGE 82 III 26 ff.). 8. Stehen Auslagen dem für Schuldner Arzt, Arzneien, zur Zeit der Geburt, Pfändung Wartung unmittelbar und Pflege; grössere Wohnungswechsel Geburt und Wartung und Pflege von Familienangehörigen oder für Auslagen einen Wohnungswechsel für Arzt, Arzneien, bevor, des Existenzminimums so diesem Umstand Rechnung in zu billiger tragen. Weise durch eine entsprechende zeitweise Erhöhung Gleiches erwachsen. gilt, Eine wenn Änderung diese Auslagen der Lohnpfändung dem Schuldner erfolgt während hier in der der Regel Dauer jedoch der nur Lohnpfändung desschuldners. auf Antrag III. Steuern Diese sind bei der Berechnung des Notbedarfs nicht zu berücksichtigen (BGE 95 III 42 E. 3). Bei ausländischen Arbeitnehmern, die der Quellensteuer unterliegen, ist bei der Berechnung der pfändbaren Quote vom Lohn auszugehen, der diesen tatsächlich ausbezahlt wird (BGE 90III 34). IV. Sonderbestimmungen über das dem Schuldner anrechenbare Einkommen 1. Verfügt Beiträge der gemäss Ehegatte Art 163 des ZGB Schuldners über ein eigenes Einkommen, so ist das gemeinsame ihrer Existenzminimum von beiden Ehegatten (ohne Beiträge gemäss Art. 164 ZGB) im Verhältnis Existenzminimum Nettoeinkommen (114 III zu 12ff). tragen. Entsprechend verringert sich das dem Schuldner anrechenbare 2. Die Beiträge Beiträge gemäss aus dem Art. Erwerbseinkommen 323 Abs. 2 ZGB minderjähriger Kinder, die in Haushaltgemeinschaft III mit dem Schuldner leben, sind vorab vom gemeinsamen Existenzminimum abzuziehen (BGE 104 höchstens 77 f.). Dieser jedoch Abzug auf den ist für in sie der geltenden Regel auf Grundbetrag einen Drittel (Ziff. des I/4) Nettoeinkommens zu bemessen. der Kinder, 3/5
4 Der ist bei Arbeitserwerb der Berechnung volljähriger, des Existenzminimums in häuslicher Gemeinschaft desselben grundsätzlich mit dem Schuldner nicht zu lebender berücksichtigen. Kinder Dagegen (Mietzins und ist Heizung) dabei ein in angemessener Abzug zu bringen Anteil (Ziff. der V/2). volljährigen Kinder an den Wohnkosten Abzüge vom Existenzminimum V. 1. Naturalbezüge Existenzminimum wie in Abzug freie Kost, zu bringen: Dienstkleidung usw. sind entsprechend ihrem Geldwert vom Freie Dienstkleidung Kost mit 50% mit Fr. des 20. Grundbetrages bis Fr. 30. pro Monat 2. Angemessener Haushalt mit dem Anteil Schuldner an lebenden Wohnkosten volljährigen (Mietzins Kinder mit und eigenemerwerbseinkommen. Heizung) der in gemeinsamem 3. Reisespesenvergütungen, damit im Existenzminimum eingerechnete welche der Schuldner Verpflegungsauslagen von seinem Arbeitgeber in nennenswertem erhält, soweit Umfang er einsparen kann. VI. Barnotbedarf Der Barnotbedarf bei freier Kost - entspricht 50% des Grundbetrages(Ziff. I). VII. Abweichungen Betreibungsbeamte von sie den aufgrund Ansätzen der ihm gemäss im Einzelfall Ziff. l-v können obliegenden soweit Prüfung getroffenwerden, aller Umstände als der angemessen hält. für 4/5
5 VIII. Verdienstpfändungen Gastgewerbe usw.): (Einkommen aus selbständiger Berufstätigkeit, Trinkgeldeinnahmen im Hier finden die vorstehenden Richtlinien analogeanwendung. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Diese Punkte) Richtlinien ohne Teilfaktoren beruhen auf Miete, dem Heizöl Landesindex und Fernwärme der Konsumentenpreise von Ende Oktober (Basis Mai mit einem = Punkten lndexstand von aus Eine Änderung Punkten. Sie der gleichen Ansätze vorgabeweise ist erst beiüberschreiten die Teuerung eines bis lndexstandes zum Indexstand von 110 von vorgesehen. 5/5
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