Lacuna Windpark Feilitzsch

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1 HANDS ON SUCCESS Beteiligungsangebot Lacuna Windpark Feilitzsch

2 VORWORT Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien wird die zukünftige Energieversorgung sicher sauber unabhängig. Seit mehr als 15 Jahren gestalten wir für unsere Investoren innovative Investmentlösungen und Beteiligungen. Dabei legen wir den Schwerpunkt auf Nischenmärkte und Sektoren mit enormem Wachstumspotenzial bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem diese für viele Anleger noch weitgehend unbekannt sind. Hierzu gehört auch der Bereich Erneuerbare Energien, der erst in den letzten zehn Jahren richtig in Schwung gekommen ist und von Anlegern als rentables Investment entdeckt wurde. Mit dem vorliegenden Beteiligungsangebot bieten wir Ihnen ein attraktives Nischeninvestment an. Natürlich haben Sie recht, dass die Windenergie auf den ersten Blick bereits der Nische entwachsen ist in Bayern jedoch noch nicht. Denn in Bayern steckt in der Windenergie viel Potenzial und Aufholbedarf. So liegt hier per Jahresende 2011 die installierte Leistung bei erst 684 MW im Gegensatz zu einer Gesamtleistung von MW in ganz Deutschland. Dabei hat der Freistaat Bayern bei einer theoretischen Nutzung von nur 2 % der Landesfläche mit rund 80 TWh das größte Windenergiepotenzial von allen Bundesländern. Mit einem Anteil von rund 4,2 % an der im vergangenen Jahr in Bayern installierten Leistung haben wir mit der Realisierung des Windparks Trogen 1 bereits einen beachtlichen Beitrag zum Ausbau der Windenergie im Freistaat erbracht. An diese positive Entwicklung knüpfen wir jetzt mit dem Beteiligungsangebot für den Windpark Feilitzsch an. So entsteht bis 2014 mit diesen beiden Windparks sowie noch weiteren drei Teilprojekten im Landkreis Hof der größte zusammenhängende Windpark Bayerns mit einer stolzen Gesamtleistung von rund 60 MW. Lassen Sie uns gemeinsam dieses Vorhaben realisieren und den weiteren Ausbau sowie die zukünftige Energieversorgung in Bayern sicher, sauber und unabhängig gestalten. Regensburg, 19. März 2012 Bankbetriebswirt (BA) Thomas Hartauer Vorstand Lacuna AG 3

3 Lacuna Windpark Feilitzsch INHALT VORWORT... 3 INHALT... 4 VERANTWORTUNG FÜR DEN PROSPEKT... 6 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK... 9 Zusammenfassung... 9 Der Fonds auf einen Blick Der Windpark Emissionskosten Stand des Prospektes und Dauer des Angebotes RISIKEN DER BETEILIGUNG...13 Allgemeine Hinweise Maximalrisiko Prognose- und anlagegefährdende Risiken Anlegerbezogene Risiken Abschließender Risikohinweis CHANCEN...23 Realisierungsgrad Umspannwerk Hof-Nord Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Stromhandel ERFAHRUNGEN DER BETEILIGTEN UNTERNEHMEN...27 Lacuna-Gruppe Fronteris-Gruppe WINDENERGIE DER MARKT...29 Marktumfeld Erneuerbare Energien DER WINDPARK...33 Lage Die Anlage Gutachten Einspeisetarif Genehmigungsstand Netzanschluss Grundstückspacht DIE BETRIEBSPHASE...41 Betriebsführung und Wartung Kaufmännische und technische Betriebsführung Versicherungen GESCHÄFTSGANG 2011 UND AUSSICHTEN FÜR DAS LAUFENDE GESCHÄFTSJAHR

4 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT UND ANLAGEZIEL...43 Anlageziel und Anlagepolitik KONKRETE INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLANUNG...45 PROGNOSERECHNUNG...49 KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG...55 SENSITIVITÄTSANALYSEN (ABWEICHUNGEN VON DEN PROGNOSEN)...59 ERÖFFNUNGSBILANZ DER LACUNA WINDPARK FEILITZSCH GMBH & CO KG ZUM 4. NOVEMBER Zwischen-Bilanz zum 31. Januar Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung vom 4. November 2011 bis zum 31. Januar VORAUSSICHTLICHE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE...67 Einleitung Plan-Bilanzen der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG (PROGNOSE) Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG (PROGNOSE) Plan-Liquiditätsrechnung der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG (PROGNOSE) Planzahlen der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG nach der Vermögensanlagen- Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) (PROGNOSE) RECHTE UND PFLICHTEN DER ANLEGER...71 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen Steuerliche Grundlagen RECHTLICHE STRUKTUR...87 Unternehmensdaten der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG Wesentliche Verträge Laufende Investitionen WICHTIGE PARTNER...99 ERGÄNZENDE HINWEISE (NEGATIVERKLÄRUNGEN) ANHANG Gesellschaftsvertrag der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG Treuhandvertrag Mittelverwendungskontrollvertrag Fernabsatzrechtliche Informationen für den Verbraucher Hinweise zur Zeichnung Hinweis zum Ablauf der Beteiligung Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. 5

5 Lacuna Windpark Feilitzsch VERANTWORTUNG FÜR DEN PROSPEKT Anbieterin der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen ist ausschließlich die Lacuna AG Sitz: Regensburg Geschäftsanschrift: Furtmayrstr Regensburg. Emittentin der mit diesem Prospekt angebotenen Vermögensanlagen ist ausschließlich die Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG Sitz: Regensburg Geschäftsanschrift: Furtmayrstr Regensburg. Die Anbieterin, vertreten durch den Vorstand, übernimmt für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes die Verantwortung und erklärt, dass die im Prospekt genannten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Regensburg, 19. März 2012 (Datum der Prospektaufstellung) Lacuna AG gez. Thomas Hartauer Vorstand 6

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8 DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Zusammenfassung Fondsgesellschaft und Beteiligung Fondsgesellschaft Sitz Geschäftsfelder Geschäftsführung Komplementärin (persönlich haftende Gesellschafterin) Treuhandkommanditistin Beteiligungsform Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG Regensburg Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Errichtung und das Betreiben von Windenergieanlagen am Standort Feilitzsch und die Veräußerung der erzeugten Energie. Komplementärin Lacuna Projektverwaltungs GmbH SW Energie Treuhand GmbH Fondsvolumen Euro Mindestzeichnungssumme Ausgabekurs Agio Hafteinlage Einkunftsart Rechte des Anlegers Prognostizierte Gesamtausschüttung Beteiligungsdauer Mittelverwendungskontrolle Handelbarkeit Fondsschließung Angesprochene Anlegerkreise Kommanditbeteiligung; entweder als Direktkommanditist oder über eine Treuhandbeteiligung Euro , höhere Beträge müssen durch teilbar sein 100 % der Pflichteinlage zzgl. Agio bis zu 5 % der gezeichneten Kapitalanlage 10 % der Pflichteinlage gewerbliche Einkünfte - Teilnahme an und Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung - Ergebnisbeteiligung - Auszahlungen ca. 253 % bezogen auf die Pflichteinlage ohne Agio inklusive der Rückführung der Pflichteinlage 31. Dezember 2032 endet durch Veräußerung der Anteile an die Fronteris Business Development GmbH unabhängige Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase auf der Ebene der Fondsgesellschaft Mit Zeichnung schließt der Anleger gleichzeitig einen Vertrag über den Verkauf seiner Beteiligung zum 31. Dezember Die Übertragung der Beteiligung ist nur mit Zustimmung möglich. Die freie Handelbarkeit ist stark eingeschränkt. 31. Dezember 2012 die Komplementärin ist berechtigt, einmalig oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um maximal 24 Monate zu verlängern Anleger, die zum einen ökologisch investieren wollen und zum anderen einen langfristigen Anlagehorizont haben. Dabei muss sich der Anleger der im Kapitel Risiken der Beteiligung (siehe Seiten 13 bis 21) dargestellten Risiken bewusst sein. 9

9 Lacuna Windpark Feilitzsch DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK Der Windpark Die Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG (im Folgenden Fondsgesellschaft, Gesellschaft oder Emittentin genannt) beabsichtigt, am Standort Feilitzsch in der Nähe der Stadt Hof vier Windenergieanlagen zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien zu errichten und zu betreiben (im Folgenden auch Windpark oder Windpark Feilitzsch genannt). Dieses Projekt soll unter dem Regime des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgen. Ziel der Fondsgesellschaft ist es, die Windenergieanlagen für die Dauer von 20 Jahren zu nutzen und somit laufende Einkünfte zu erzielen. Die Finanzierung des Windparks soll zum Teil aus dem Mittelzufluss aus den mit diesem Prospekt angebotenen Kommanditbeteiligungen erfolgen. Die Emittentin hat zur weiteren Finanzierung der Errichtung des Windparks den auf Seite 94 des Prospektes dargestellten Finanzierungsvertrag geschlossen. Eine kurze Darstellung des Windenergieanlagentyps ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Anlagentyp Nennleistung Rotordurchmesser Nabenhöhe Anlagenkonzept Turm Windnachführung Der Fonds auf einen Blick ENERCON E-82 E kw 82 m 138,4 m getriebelos, variable Drehzahl, Einzelblattverstellung Hybridturm, Kombination aus Beton und Stahl aktiv über Stellgetriebe, lastabhängige Dämpfung Das vorliegende Angebot ermöglicht Anlegern die Beteiligung an der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG. Anleger beteiligen sich unmittelbar als Direktkommanditisten oder mittelbar über die Treuhandkommanditistin, SW Energie Treuhand GmbH, als Treugeber am Emissionskapital der Fondsgesellschaft. Der Fonds ist eine Kommanditgesellschaft nach deutschem Recht. Fondsvolumen Mit diesem Verkaufsprospekt werden Beteiligungen als Direktkommanditist und als Treugeber über die Treuhandkommanditistin angeboten. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlagen beträgt Euro Mindestzeichnungssumme Die im Rahmen dieser Kommanditbeteiligung zulässige Mindestzeichnungssumme beträgt Euro (höhere Beträge müssen durch ohne Rest teilbar sein). Demzufolge werden unter Zugrundelegung der Mindestzeichnungssumme maximal 468 Kommanditanteile ausgegeben. Als einmalige Abschlussgebühr fällt ein Agio an. Das Agio beträgt bis zu 5 % des Erwerbspreises. Der Erwerbspreis besteht aus der gewählten Einlage des Anlegers. Bei Erbringung der Mindestzeichnungssumme beträgt der Erwerbspreis dementsprechend Euro , wobei mit dem Erwerb weitere Kosten im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage, unter anderem das Agio in Höhe von bis zu 5 % des Erwerbspreises, verbunden sind. Beendigung der Beteiligung Die Anleger schließen mit der Zeichnung der Beteiligung gleichzeitig auch einen Vertrag über den Verkauf der Kommandit- und Treuhandanteile an die Fronteris Business Development GmbH oder einen von ihr benannten Dritten zum 31. Dezember 2032, sodass die Anleger ordnungsgemäß zu diesem Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausscheiden. Entnahmen/Ausschüttungen Über Entnahmen und Ausschüttungen sowie deren Höhe beschließt die Gesellschafterversammlung. Steuerliche Grundlagen Die Anleger erzielen aus der Beteiligung an der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die jeder Anleger entsprechend seinen persönlichen Verhältnissen zu versteuern hat. Laufende Entnahmen lösen keine Besteuerung beim Anleger aus. Entscheidend sind die auf Ebene der Fondsgesellschaft gesondert und einheitlich festgestellten Einkünfte. Haftung/Nachschusspflicht Grundsätzlich ist die Haftung des Anlegers auf die Höhe seiner Einlage beschränkt. Nach Einzahlung der vollständigen Einlage besteht für den Anleger keine Nachschussverpflichtung. Die Außenhaftung ist für jeden Anleger jeweils auf die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage in Höhe von 10 % der gezeichneten Pflichteinlage beschränkt. Wurde die Einlage in voller Höhe geleistet und im Handelsregister eingetragen, so kann die persönliche Haftung des Kommanditisten bis zur Höhe der übernommenen Hafteinlage dann wieder aufleben, wenn durch Entnahmen das Kapital des Anlegers un- 10

10 Stand des Prospektes und Dauer des Angebotes ter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt. Für Treugeber gilt Entsprechendes im Verhältnis zum Treuhänder. Anlegerkreis Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich an Anleger, die ihren Wohnsitz bzw. Gesellschaftssitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Ein gleichzeitiges Angebot in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch nicht vorgesehen. Emissionskosten Die Kosten der Emissionsplatzierung umfassen zum einen die erfolgsabhängigen Platzierungsprovisionen und zum anderen fixe Kosten für die Initiierung der Beteiligung, das Marketing und die Gewinnung der Finanzvertriebe. Erfolgsabhängige Kosten Das aus der Emission platzierte Kapital (inkl. Agio) fließt vollumfänglich der Gesellschaft zu. Dabei entstehen variable Kosten, die im Wesentlichen die Aufwendungen für die Platzierung und den Vertrieb (Provisionen) beinhalten und mit durchschnittlich 11,4 % des Fondsvolumens kalkuliert sind. Die Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen und vergleichbare Vergütungen, beträgt bei Vollplatzierung Euro Dem stehen Einnahmen aus dem Agio (5 %) in Höhe von voraussichtlich Euro gegenüber, sodass die Nettoplatzierungskosten voraussichtlich Euro betragen. Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG ist der 19. März Das öffentliche Angebot der Kommanditanteile beginnt gemäß 9 Abs. 1 VerkProspG einen Tag nach Veröffentlichung dieses Verkaufsprospektes. Die Zeichnungsfrist endet am 31. Dezember 2012, jedoch spätestens mit Vollplatzierung der Kommanditanteile. Die Komplementärin ist berechtigt, einmalig oder mehrmalig die Zeichnungsfrist um insgesamt maximal 24 Monate zu verlängern, ohne dass es hierzu eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Ferner ist die Komplementärin berechtigt, die Zeichnung vor Erreichen des Emissionsvolumens vorzeitig zu schließen, ohne dass es hierfür eines Beschlusses der übrigen Gesellschafter bedarf. Soweit während der Zeichnungsfrist Veränderungen eintreten, die für die Beurteilung der Emittentin oder der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, werden diese unverzüglich in einem Nachtrag zu diesem Verkaufsprospekt veröffentlicht. Sonstige Kosten Es wird der Lacuna AG eine Vergütung für die laufende Betreuung der Anleger während der Beteiligung gewährt, wobei die Höhe dieser Vergütung jährlich 0,64 % der platzierten Pflichteinlagen beträgt. Für die Beteiligungskonzeption, die Prospekterstellung, den Druck, ein Gutachten zur Abnahme des Windparks und ein Gutachten über die Einhaltung des Standards IDW S4 im Prospekt fallen Aufwendungen in Höhe von etwa Euro an. Gesamtkosten Insgesamt betragen die Emissionskosten bei vollständiger Platzierung brutto voraussichtlich Euro Dem stehen plangemäß Einnahmen aus dem Agio in Höhe von Euro gegenüber. Daher entsteht bei einer Vollplatzierung aus den Emissionskosten eine Nettobelastung der Beteiligung in Höhe von voraussichtlich Euro

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12 RISIKEN DER BETEILIGUNG Allgemeine Hinweise Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung an der Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG, welche mit Risiken verbunden ist. Der Anleger sollte daher die nachfolgende Risikobelehrung vor dem Hintergrund der übrigen Angaben in diesem Prospekt aufmerksam lesen und bei seiner Entscheidung entsprechend berücksichtigen. Insbesondere sollte die Beteiligung des Anlegers seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen und seine Einlagenhöhe nur einen unwesentlichen Teil seines übrigen Vermögens ausmachen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken dargestellt, die für die Bewertung der Vermögensanlage von wesentlicher Bedeutung sind, sowie die Risikofaktoren, die die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen können, die kalkulierten Ergebnisse zu erwirtschaften. Die Reihenfolge der aufgeführten Risiken lässt keine Rückschlüsse auf mögliche Eintrittswahrscheinlichkeiten oder das Ausmaß einer potenziellen Beeinträchtigung zu. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusätzliche Risiken sich auch aus der individuellen Situation des Anlegers ergeben können. Daher sollte der Anleger alle Risiken unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse prüfen und gegebenenfalls individuellen fachlichen Rat einholen. Der Eintritt einzelner oder das kumulative Zusammenwirken verschiedener Risiken kann erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben, mit der Folge, dass sie nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die in Aussicht gestellten Ergebnisse zu erwirtschaften. Maximalrisiko Das Maximalrisiko der hier angebotenen Kapitalanlage liegt im Totalverlust der Einlage zzgl. Agio sowie der Gewinnansprüche und der Gefährdung des weiteren Vermögens des Anlegers. Das Maximalrisiko kann bei einem negativen Verlauf der Kapitalanlage eintreten, wenn der Anleger seine Vermögensanlage fremdfinanziert und er wirtschaftlich nicht in der Lage ist, die sich aus der Fremdfinanzierung ergebenden Verbindlichkeiten unabhängig von der Entwicklung seiner Vermögensanlage zu bedienen und/oder zusätzliche Steuern auf den Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Kommanditanteile erhoben werden. Der Eintritt des Maximalrisikos kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen. Es wird keine Gewähr für den Eintritt der wirtschaftlichen Ziele und Erwartungen des Anlegers übernommen. Prognose- und anlagegefährdende Risiken Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, durch deren Realisierung die prognostizierten Ergebnisse durch die Emittentin nicht erzielt werden und im ungünstigsten Fall zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitaleinlage des Anlegers führen können. Rating Für die Emittentin wurden bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung kein Rating zur Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit und kein Emissionsrating in Bezug auf die angebotenen Kommanditanteile durchgeführt. Eine Beurteilung der angebotenen Beteiligung ist ausschließlich anhand dieses Prospektes und sonstiger öffentlich zugänglicher Informationen über die Emittentin möglich. Es besteht insoweit das Risiko, dass diese Informationen und die Sachkunde des einzelnen Anlegers nicht ausreichen, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. Qualifizierte Beratung Die Ausführungen in diesem Prospekt ersetzen nicht eine gegebenenfalls notwendige qualifizierte Beratung durch einen Fachmann. Eine Anlageentscheidung sollte nicht alleine aufgrund der Ausführungen in diesem Abschnitt und/oder Prospekt getroffen werden, da die hierin enthaltenen Informationen eine auf die Bedürfnisse, Ziele, Erfahrungen und/oder Kenntnisse und Verhältnisse des individuellen Anlegers zugeschnittene Beratung und Aufklärung nicht ersetzen können. Sollte ein Anleger auf eine entsprechende qualifizierte Beratung verzichten, besteht das Risiko, dass seine eigene Sachkunde zur Einschätzung der angebotenen Kommanditanteile nicht ausreicht, um eine an den persönlichen Zielen ausgerichtete individuelle Anlageentscheidung zu treffen. Quellenangaben Sofern in diesem Prospekt Angaben von Dritten verwendet wurden, wurden diese entsprechend kenntlich gemacht. Eine Überprüfung dieser Angaben durch die Anbieterin ist nicht erfolgt. Es besteht das Risiko, dass diese von dritter Seite übernommenen Angaben zum Teil oder in Gänze unrichtig, unvollständig oder auch in dem hier gebrauchten Zusammenhang irreführend sind. Eine solche Unrichtigkeit könnte sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Geschäftstätigkeit Folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf die Errichtung und den Betrieb der Windenergieanlagen und/oder auf das quantitative Energieaufkommen nachteilig auswirken: 13

13 Lacuna Windpark Feilitzsch RISIKEN DER BETEILIGUNG Investitionskosten Die Investitionskosten für die Errichtung des Windparks, also der vier Windenergieanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur, sind durch einen Generalunternehmervertrag vertraglich fixiert. Trotzdem besteht das Risiko, dass die Kosten aus noch unvorhersehbaren Gründen überschritten werden können, was zu einer Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen führen würde. Da die Emittentin die Windenergieanlagen errichtet, trägt sie auch das damit verbundene Bauherrenrisiko, sodass die überschreitenden Kosten von der Emittentin finanziert werden müssten. Dementsprechend könnten steigende Investitionskosten bei der Anlagenerrichtung die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin negativ beeinflussen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Standortrisiken Die von der Emittentin ausgewählten Standorte für die Errichtung der Windenergieanlagen müssen den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Betrieb der Windenergieanlagen genügen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin Standorte ausgewählt hat, die nicht über ausreichende Windverhältnisse verfügen oder deren Eignung für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht gegeben ist oder sich im Laufe der Zeit verändert. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Vertragsrisiken An den Standorten für die Windenergieanlagen wird kein Eigentum an den Grundstücken erworben. Um Grundstücke als Standorte für Windenergieanlagen nutzen zu können, werden mit den jeweiligen Eigentümern Pacht- und Nutzungsverträge über die gesamte Projektlaufzeit vereinbart. Eine juristische Anfechtbarkeit solcher Verträge kann die Emittentin trotz sorgfältigster Prüfung nicht ausschließen. Eine etwaige Anfechtung solcher Verträge kann zu Verzögerungen bei der Realisierung und Finanzierung des Windenergieprojektes führen. Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden, dass Nachbargrundstücke veräußert werden und neue Grundstückseigentümer im Falle fehlender oder nicht ausreichender grundbuchrechtlicher Absicherung der Leitungsrechte berechtigt sind, die Entfernung der Leitungen aus ihrem Grundstück zu fordern. Hierdurch kann der Betrieb der Windenergieanlagen vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein und zusätzliche Kosten für eine Neuverlegung der Leitungen auf anderen Grundstücken entstehen. Durch die genannten Vertragsrisiken ist es möglich, dass geplante Umsätze der Emittentin nicht realisiert werden. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin haben. Dieser Umstand könnte zur Folge haben, dass sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger sich reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Verzögerungen bei Inbetriebnahme Die bauliche Fertigstellung der jeweiligen Windenergieanlagen ist auch abhängig von den Witterungsbedingungen. Bei lang anhaltender schlechter Witterungslage kann sich die Fertigstellung verzögern, sodass es zu einer verspäteten Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen kommen kann. Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass beauftragte Lieferanten ihre Leistungen aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht termingerecht oder nicht spezifikationskonform erbringen. Durch eine verspätete Inbetriebnahme könnten geplante Umsätze nicht oder nur verspätet erreicht werden, sodass dadurch die Ergebnisse geringer als geplant ausfallen. Gleiches gilt für den Fall, dass Komponenten für die Errichtung der Windenergieanlagen nicht termingerecht verfügbar sind. Bei Eintritt einer oder mehrerer der aufgezählten Risiken könnte es zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin kommen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Reparatur- und Instandhaltungskosten Der Betrieb von Windkraftanlagen ist mit Kosten für den laufenden Betrieb, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltung, verbunden. Die Emittentin wird mit einem anderen Unternehmen einen langfristigen Wartungsvertrag abschließen. Dieser Vertrag, sog. ENERCON PartnerKonzept, bezieht sich auf die Instandhaltung sowie die Reparatur inklusive Ersatzteilbeschaffung der Anlagen. Die Laufzeit des Vertrages soll 15 Jahre betragen. Für die technische und kaufmännische Betriebsführung hat die Emittentin ebenfalls mit einem anderen Unternehmen einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin nach Vertragsende keinen Dienstleister oder nur einen Dienstleister zu deutlich schlechteren Konditionen für die Wartungstätigkeiten gewinnen kann. Für den Fall, dass die eingeplanten Mittel aufgrund von 14

14 hohen außerplanmäßigen Kosten nicht zur Gänze ausreichen sollten, gehen die zusätzlichen Kosten zulasten der Ertragslage und verschlechtern die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass einer der Vertragspartner vollständig ausfällt und ein möglicher Ersatz nur zu höheren Kosten beschafft werden kann. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Gewährleistung Es besteht das Risiko, dass Baumängel an den zu errichtenden Windenergieanlagen erst nach der Abnahme oder nach Ablauf der jeweiligen Gewährleistungsfristen auftreten. Dies könnte dazu führen, dass der Emittentin keine Gewährleistungsansprüche mehr zustehen. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Behördliche Anordnungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Genehmigungs- oder Umweltbehörden während der Betriebsphase der Windenergieanlagen nachträgliche Auflagen oder Einschränkungen in Bezug auf die erteilten behördlichen Genehmigungen beschließen, die zu vorübergehenden oder dauerhaften Betriebseinschränkungen der Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwendungen führen können. Gleiches gilt für Einsprüche gegen erteilte Genehmigungen. Der Eintritt eines oder mehrerer Risiken könnte bei der Emittentin zu Ergebnisausfällen führen. Dies könnte sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Technische Risiken Als technische Parameter sind die technische Verfügbarkeit und die Leistungskennlinie einer Windenergieanlage (diese gibt an, bei welcher Windgeschwindigkeit eine bestimmte Leistung erzeugt wird) für den Energieertrag entscheidend. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die technische Verfügbarkeit als auch die Leistungskennlinie geringer sein können als angegeben. Sollte die Leistungskennlinie langfristig unterschritten werden, würde die Emittentin schlechtere Ergebnisse als von ihr kalkuliert erzielen. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Energieertrag Den Planungen der Emittentin liegen die erwartete Stromerzeugung und die Einspeiseleistung in das öffentliche Stromnetz zugrunde, die durch zwei unabhängige Gutachten ermittelt wurden. Abweichungen der tatsächlichen Einspeisemenge von der prognostizierten Menge können zu geringeren Vergütungen führen. Abweichungen des jährlichen Windaufkommens gegenüber dem langjährigen Mittel sind aufgrund der wechselnden Windverhältnisse nicht ungewöhnlich. Eine zweifelsfreie Prognose der Wetterentwicklung und damit auch des Windaufkommens ist nicht möglich. Darüber hinaus können globale Klimaveränderungen ursächlich dafür sein, dass das künftige Windaufkommen von den in der Vergangenheit erfassten Daten abweicht. Auch können eine Leistungsverschlechterung der Windenergieanlage oder des Stromwandlers sowie Störungen im technischen Betrieb Ursache für einen geringeren Energieertrag der Anlage sein. Schwankungen und Verringerungen vom Windaufkommen können die Geschäftstätigkeit der Emittentin wesentlich beeinflussen. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Zudem können Abschattungsverluste durch die Kombination mehrerer Windenergieanlagen entstehen, da diese sich gegenseitig durch Windschatten und Turbulenzen beeinflussen können. Ferner können die Windenergieanlagen aus technischen Gründen unter Umständen nicht über die jeweils prognostizierte Lebensdauer bzw. Volllaststunden für ihren bestimmungsgemäßen Gebrauch nutzbar sein. Dies kann dazu führen, dass entweder zusätzliche Kosten für Ersatz und Aufrüstung der Anlagen anfallen oder aber der Betrieb der Anlagen vorzeitig beendet werden muss. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und zur Folge haben, dass sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. 15

15 Lacuna Windpark Feilitzsch RISIKEN DER BETEILIGUNG Netzanbindung Bei Vollauslastung des Stromnetzes kann die Einspeisekapazität kurzzeitig eingeschränkt werden, sodass die erzeugte Menge an Strom nicht oder nur teilweise abgesetzt werden kann. Dies könnte aufseiten der Emittentin zu geringeren Ergebnissen führen. Auch können Unregelmäßigkeiten oder Unterbrechungen im Umspannwerk und/oder über die Infrastruktur sowie Störungen und Ausfälle im Stromversorgungsnetz, die weder vom Netzbetreiber zu vertreten sind noch durch Versicherungen abgedeckt werden, zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen. Es besteht dann die Möglichkeit, dass die Emittentin keine oder nur eine nach der Höhe begrenzte Entschädigung erhält. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und zur Folge haben, dass sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Trasse Um den durch die Windenergieanlagen erzeugten Strom nutzen zu können, wird dieser durch eine Stromtrasse zu dem vertraglich verbundenen Umspannwerk geleitet. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde für den Windpark Feilitzsch eine gemeinsame Trassenführung für alle vier Windenergieanlagen zum Umspannwerk realisiert. Es besteht das Risiko, dass bei eventuell notwendigen Reparaturarbeiten an der Stromtrasse alle Windenergieanlagen ausgeschaltet werden müssen. Dies würde zu einer Verminderung der Einnahmen und somit auch der Wirtschaftlichkeit des Windparks führen. Dies könnte zur Folge haben, dass die Ertragslage der Emittentin beeinträchtigt wird. Als Folge daraus könnte sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/ Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst werden. Insolvenz von Vertragspartnern In dem Falle, dass einer oder mehrere wesentliche Vertragspartner insolvent werden, besteht das Risiko, dass bestimmte Leistungen nicht erbracht werden und neue Verträge mit anderen Anbietern abgeschlossen werden müssten. Der Abschluss neuer Verträge sowie die damit verbundenen zeitlichen Verzögerungen würden weitere Aufwendungen verursachen, die das Betriebsergebnis der Emittentin und somit die Auszahlungen an die Anleger verringern könnten. Darüber hinaus wäre die Emittentin möglicherweise gezwungen, höhere Vergütungen an die neuen Vertragspartner zu zahlen. Dies könnte zu einer Verschlechterung der Ergebnisse führen und könnte zur Folge haben, dass sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert wird als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Anspruchsdurchsetzung Bei Streitigkeiten der Emittentin mit Vertragspartnern oder Gesellschaftern über die Auslegung bestehender oder zukünftig noch abzuschließender vertraglicher Vereinbarungen kann eine gerichtliche Klärung erforderlich werden. Es kann bei einer solchen gerichtlichen Auseinandersetzung nicht ausgeschlossen werden, dass diese einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und zudem ein negatives Endergebnis für die Emittentin bedeuten kann. Selbst im Falle eines Obsiegens der Emittentin im Rechtsstreit könnte der in Anspruch zu nehmende Vertragspartner über die Zeit zahlungsunfähig geworden sein, sodass die gerichtlich festgestellten Ansprüche nicht durchgesetzt werden könnten. Diese Umstände könnten sich jeder für sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und damit sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Verkehrssicherungspflichten Als Betreiber von Windenergieanlagen unterliegt die Emittentin der allgemeinen gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht. Etwaige daraus resultierende Schadensersatzverpflichtungen, die nicht durch Versicherungsentschädigungen ausgeglichen werden, sind von der Emittentin zu tragen. Dies könnte zu einer Verminderung der Einnahmen führen und könnte zur Folge haben, dass sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Versicherung Durch die Primus Umspannwerk Hof-Nord GmbH & Co KG wurden umfangreiche Versicherungen hinsichtlich der Windenergieanlagen sowie der Infrastruktur des Windparks abgeschlossen, bei denen die Emittentin aufgrund des mit der Primus Umspannwerk Hof-Nord GmbH & Co KG geschlossenen Vertrages als mitversichertes Unternehmen geführt wird. Es kann jedoch trotz des Versicherungsschutzes nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Risiken nicht versicherbar sind, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist oder ganz versagt wird. Es können an den Windenergieanlagen Schäden durch Vandalismus oder Naturgewalten entstehen, die eine abgeschlossene Versicherung nicht deckt. Auch könnte aufgrund von mehrfach auftretenden Beschädigungen an den Anlagen eine Steigerung der Versicherungsprämie erfolgen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass nach einem Auslaufen eines Vertrages ein erforderlicher Neuabschluss eines Versicherungsvertrages nur zu höheren Prämien möglich ist. Dies könnte sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken und zur Folge haben, dass sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert 16

16 wird als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Rückbau Nach Beendigung der Nutzung der Windenergieanlagen besteht für die Emittentin die Verpflichtung des Rückbaus der Windenergieanlagen, zu dessen finanzieller Absicherung sie sich eines Rückbauavals bedient. Auf dieses Aval hat im letzten Jahr der Fremdfinanzierung eine Bareinlage zu erfolgen. Aufgrund einer zwischen der Fronteris Business Development GmbH und der Emittentin getroffenen Vereinbarung übernimmt die Fronteris Business Development GmbH gegenüber der Fondsgesellschaft die Verpflichtung zur Barhinterlegung und die Rückbauverpflichtung. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Fronteris Business Development GmbH nicht genügend Rückstellungen für die Barhinterlegung gebildet hat und diese nicht leisten kann. In einem solchen Fall obliegt es der Fondsgesellschaft, die Sicherheiten für den Rückbau zu leisten. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und damit sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Höhere Gewalt Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass außergewöhnliche Risiken wie Erdbeben, Umweltkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Flugzeugabstürze oder sonstige Ereignisse höherer Gewalt auftreten und den Windpark betreffen. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass menschliche Eingriffe wie Vandalismus oder Diebstahl erfolgen. Jedes dieser Ereignisse kann die Rentabilität der Windenergieanlagen mindern. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Einspeisevergütung und staatliche Regelungen Die Geschäftstätigkeit der Emittentin wird wesentlich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflusst. Das Gesetz regelt u. a. die Höhe und Dauer von Einspeisevergütungen sowie die Verpflichtung der Energieversorger, den Strom einer Windenergieanlage zu einem festen Preis abzunehmen. Sollten daran gesetzgeberische Änderungen vorgenommen werden, welche Dauer und Höhe der Einspeisevergütungen deutlich verringern, kann dies die Wirtschaftlichkeit der Windenergieanlagen gefährden. Sollten Änderungen der bestehenden gesetzlichen Regelungen die Rahmenbedingungen deutlich verschlechtern, könnte dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen. Insbesondere eine Abschaffung der gesetzlichen Mindestvergütungen könnte die Grundlage der Geschäftstätigkeit entziehen und die Emittentin zwingen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Sollten die erforderlichen technischen und betrieblichen Vorgaben des EEG durch die Emittentin nicht fristgerecht erfüllt werden, könnte die Emittentin nur teilweise zu schlechteren Bedingungen oder nicht von der Einspeisevergütung und/ oder dem Systemdienstleistungsbonus profitieren. Die Anbieterin hat in den Kalkulationen für dieses Projekt den Erhalt des sogenannten Systemdienstleistungsbonus als Bestandteil der Vergütungen mit einbezogen. Sollte jedoch entgegen der Planung der Emittentin der Windpark Feilitzsch die Kriterien für den Systemdienstleistungsbonus nicht oder nicht dauerhaft erfüllen bzw. nach dem Anschluss der weiteren Windenergieanlagen die Kriterien nicht mehr erfüllen können, könnte die Emittentin von diesem Bonus nicht oder nicht langfristig profitieren. Diese Umstände könnten allein oder kumulativ zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Entwicklungsrisiken Die Entwicklung des Marktes für regenerative Energien ist fortwährenden und dynamischen Änderungen unterworfen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass allgemeine Veränderungen in der jeweiligen Branche oder auch eine sinkende Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber der von der Emittentin verwandten Systeme und/oder hierfür verwandten Komponenten negativen Einfluss auf bestehende oder vorbereitete Verträge der Emittentin haben könnte. Dies könnte zu einer Beeinträchtigung der Geschäftsergebnisse der Emittentin führen und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Subvention anderer Technologien Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch staatliche oder andere Organisationen andere Technologien als die von der Emittentin verwendeten Windenergieanlagen gefördert werden. In diesen Fällen kann der Betrieb derartiger Energieanlagen unwirtschaftlich werden, was zu nachteiligen Auswirkungen auf die Ertragslage der Emittentin führen kann. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und sowohl die Höhe 17

17 Lacuna Windpark Feilitzsch RISIKEN DER BETEILIGUNG der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Planungsunsicherheiten Die Kalkulationen für die Emittentin berücksichtigen die Erwartungen der Anbieterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung auf der Grundlage von vorliegenden Angeboten, Gutachten und Branchenberichten und/oder Marktanalysen. Daher bestehen hinsichtlich des zukünftigen Eintritts der kalkulierten Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Unwägbarkeiten in einem nicht genau bezifferbaren Umfang. Dies hätte einen gegenüber der Prognose ggf. stark verminderten Zufluss von Anlegergeldern zur Folge, was dazu führen könnte, dass sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Inflation Teilweise sind Betriebskosten der Fondsgesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigt als prognostiziert. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren. Fremdfinanzierung Die Finanzierung des Windparks Feilitzsch erfolgt teilweise über Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zusage der KfW sowie die Fixierung der Zinskonditionen sind bereits erfolgt. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 15 Jahren. Die Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit müssen die Zinsen den dann geltenden Konditionen angepasst werden. Es besteht dabei das Risiko, dass der dann maßgebliche Zinssatz höher liegt als eingeplant. Dies könnte sich negativ auf die Ergebnisse der Emittentin auswirken und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Höhe des Eigenkapitals Die Höhe des Eigenkapitalanteils kann sich durch unvorhergesehene Änderungen bei den Investitionskosten gegenüber den prognostizierten Investitions- und Finanzierungskosten verschieben. Bei dem Eintreten bestimmter Ereignisse kann von der finanzierenden Bank eine Erhöhung des Eigenkapitalanteils gefordert werden. Daher besteht das Risiko, dass bei einem höheren als dem prognostizierten Eigenkapitalanteil die Ergebnisse schlechter ausfallen als prognostiziert. Dieser Umstand könnte dazu führen, dass sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Liquidität Das Erreichen der Geschäftsziele sowie die Angaben zu der Kapitalrückzahlung haben darüber hinaus die Aufrechterhaltung einer ausreichenden Liquidität zur Voraussetzung. Es besteht folglich das Risiko, dass die Liquiditätslage der Gesellschaft möglicherweise die Auszahlung an Anleger nur teilweise oder auf Zeit nicht zulässt. Des Weiteren besteht keine Sicherheit hinsichtlich der angenommenen Ertragserwartungen, sodass auf die beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin auf den Seiten 13 ff. hinzuweisen ist, die für Anleger zu den dort beschriebenen negativen Folgen führen können. Schlüsselpersonenrisiko Durch den Verlust von Kompetenzträgern der Emittentin besteht das Risiko, dass Fachwissen nicht mehr zur Verfügung steht und somit ein qualifiziertes Investitions- und Risikomanagement nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet ist. Der Verlust solcher unternehmenstragenden Personen könnte einen nachteiligen Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklung der Emittentin haben. Dies könnte sich negativ auf das Ergebnis der Emittentin auswirken und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Interessenkonflikte Hinweise auf besondere Umstände Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hinblick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Ergebnisse der Emittentin und damit die Auszahlungen an die Anleger betroffen sein. Angabepflichtige Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Hinsicht bestehen bei der Emittentin dahingehend, dass Herr Thomas Hartauer sowohl Geschäftsführer der Lacuna Projektverwaltungs GmbH (Komplementärin der Emittentin) als auch zugleich Vorstand der Lacuna AG (Kommanditistin der Emittentin und zugleich Anbieterin der Beteiligungen an der Emittentin) ist. Des Weiteren soll der Vertrieb der Kommanditanteile durch die Lacuna AG erfolgen. 18

18 Des Weiteren gehört die Lacuna Windpark Feilitzsch GmbH & Co KG der Fronteris-Gruppe an. Verschiedene Unternehmen der Fronteris-Gruppe sind an der Projektierung und dem Bau der Windenergieanlagen beteiligt. So wurde der Generalunternehmervertrag zur Errichtung des Windparks Feilitzsch mit der Fronteris Projekt GmbH geschlossen und die kaufmännische und technische Betriebsführung wird durch die Fronteris Service GmbH erfolgen. Weiterhin soll der durch die Windenergieanlagen erzeugte Strom an das Umspannwerk der Primus Umspannwerk Hof-Nord GmbH & Co KG geleitet werden. Mittelverwendungskontrolle Die Emittentin hat mit Dr. Meiler & Kollegen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Regensburg, einen Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen. Dieser Vertrag bestimmt rein formale Kriterien, nach denen der Mittelverwendungskontrolleur die Beteiligungsgelder freizugeben hat. Es ist darauf hinzuweisen, dass durch diese Kontrolle der Mittelverwendung keine Überprüfung der Bonität der Vertragspartner und keine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Investitionen erfolgt. Insoweit unterliegen die vom Mittelverwendungskontrolleur freigegebenen Mittel den beschriebenen Risiken aus der Geschäftstätigkeit der Emittentin auf den Seiten 13 ff., die für die Anleger zu den beschriebenen negativen Folgen führen können. Vertrieb Der Kapitalzufluss der Emittentin ist von der Platzierung der Beteiligungen abhängig. Zwar wurde eine teilweise Platzierungsgarantie durch die Fronteris Business Development GmbH in Höhe von Euro abgegeben, dennoch besteht das Risiko, dass im Falle einer extrem niedrigen Platzierung nicht genügend Kapital für die Realisierung des Windparks generiert werden kann. In diesem Fall müsste die Beteiligung der Anleger rückabgewickelt werden. Im schlimmsten Fall kann dies zu einem Totalverlust der bis dahin geleisteten Einlagen führen. Kürzungs- und Schließungsmöglichkeit Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit und ohne die Angabe von Gründen, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Zudem endet die Platzierung mit dem Erreichen des Betrages der Kapitalerhöhung. Insoweit besteht das Risiko, dass dem Anleger nicht die gezeichnete Anzahl von Kommanditanteilen zugeteilt wird und die Anlage eine geringere als die bei Erklärung des Beitritts erwartete Rendite aufweist. Stellt die Emittentin die Platzierung der angebotenen Beteiligung vor der Zeichnung der gesamten Tranche ein, steht ihr nicht das den Kalkulationen zugrunde gelegte Kapital für Investitionen zur Verfügung. Dies kann dazu führen, dass nicht die angestrebten Ergebnisse für die Emittentin erwirtschaftet werden können und sich sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduziert als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst wird. Bindungsfrist des Kapitals und Kündigung Nach der Abgabe der Zeichnungserklärung ist ein Rücktritt vom Vertrag bzw. Widerruf der Erklärung soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben durch den Anleger nicht möglich. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Die Anleger haben mit der Zeichnung der Kommandit- und Treuhandanteile gleichzeitig auch einen Vertrag über den Verkauf der Kommandit- und Treuhandanteile an die Fronteris Business Development GmbH oder einen von ihr benannten Dritten zum 31. Dezember 2032 abgeschlossen, sodass die Anleger ordnungsgemäß zu diesem Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausscheiden. Der von dem Anleger eingezahlte Nennbetrag unterliegt demnach einer langfristigen Bindungsdauer, sodass der Anleger nicht vorzeitig über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Steuern Zukünftige Änderungen der Steuergesetze sowie abweichende Gesetzesauslegungen durch Finanzbehörden und -gerichte können nicht ausgeschlossen werden. Insoweit können für die Emittentin nachteilige Änderungen des Steuerrechts negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und/oder Ertragslage der Emittentin haben und somit zu einer Verringerung der wirtschaftlichen Ergebnisse führen. Dies könnte sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen. Für die Gesellschaft hat bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung (März 2012) noch keine steuerliche Betriebsprüfung stattgefunden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund abweichender Beurteilung der Sach- und Rechtslage durch die Steuerbehörden die Emittentin Steuernachzahlungen zu leisten hat, was sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken könnte und sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren könnte als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflussen könnte. Der Anleger sollte sich in Zweifelsfällen an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Gesetz Die Gesetzgebung unterliegt einem ständigen Wandel. So können Maßnahmen der Gesetz- und Verordnungsgeber auf Bundesund/oder Landes- bis hin zur Kommunalebene die Markt- und 19

19 Lacuna Windpark Feilitzsch RISIKEN DER BETEILIGUNG Wettbewerbsverhältnisse beeinflussen und sich negativ auf die Geschäftstätigkeit und/oder wirtschaftliche Situation der Emittentin auswirken. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass aufgrund derartiger gesetzgeberischer Maßnahmen insbesondere wenn sie die Voraussetzungen für die Errichtung oder den Betrieb von Windenergieanlagen betreffen die Emittentin zur Umstellung, Reduzierung oder auch der Einstellung einzelner geschäftlicher Aktivitäten gezwungen ist. Aufgrund dessen besteht das Risiko, dass die Emittentin schlechtere Ergebnisse erwirtschaften würde und sich dadurch sowohl die Höhe der Ausschüttungen/Entnahmen an die Anleger reduzieren könnte als auch die Fähigkeit der Emittentin, die Zahlung des Abfindungsguthabens an die Anleger vorzunehmen, negativ beeinflusst werden könnte. Prognosen Dieser Prospekt enthält zukunftsgerichtete Aussagen in Form von Prognosen, die mit Unsicherheiten verbunden sind. Diese beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen, Annahmen, Marktbeobachtungen und Erwartungen der Anbieterin. Es handelt sich bei den Prognosen um subjektive Einschätzungen der Anbieterin und nicht um wissenschaftlich gesicherte Annahmen und Vorhersagen oder feststehende Tatsachen. Die Prognosen können sich somit als unzutreffend erweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächliche, künftige Entwicklung der Beteiligung des Anlegers erheblich von den abgebildeten Prognosen abweicht. Beherrschender Einfluss, Majorisierung Die Zeichnung dieser Kapitaleinlage ist der Höhe nach nur durch das von der Emittentin angestrebte Gesamtkapital begrenzt. Aufgrund von hohen Zeichnungsbeträgen besteht das Risiko, dass einigen Gesellschaftern bei der Gesellschafterversammlung ein höheres Gewicht zukommt als einzelnen anderen Gesellschaftern. So besteht das Risiko, dass einzelne oder eine kleine Gruppe von Personen einen beherrschenden Einfluss auf die Emittentin gewinnen können, sog. Majorisierung. Diese Majorisierung kann ebenfalls eintreten, sofern eine größere Anzahl von Anlegern den gleichen Bevollmächtigten beauftragen und die gleiche Weisung erteilen. Dies kann für den einzelnen Anleger bedeuten, dass in der Gesellschafterversammlung auch Entscheidungen getroffen werden können, die nicht seinem Willen entsprechen. Eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte Den Anlegern stehen nur eingeschränkte Mitsprache- und Mitwirkungsrechte zu. Ein Weisungsrecht hinsichtlich der laufenden Geschäftsführung ist nicht gegeben. Darüber hinaus sind die Treugeber nur mittelbar beteiligt, da deren Einflussnahme über die Treuhandkommanditistin erfolgt, sofern sie nicht selbst an der Gesellschafterversammlung teilnehmen. Dies kann dazu führen, dass der einzelne Anleger seine Interessen nicht durchsetzen kann. Übertragbarkeit, Handelbarkeit Die Übertragbarkeit sowie die freie Handelbarkeit der Anteile ist stark eingeschränkt. Aufgrund der Veräußerung der Beteiligung an die Fronteris Business Development GmbH zum 31. Dezember 2032 sind die Übertragung der Nutzungsrechte der Beteiligung und auch die Übertragung der Beteiligung selbst nur mit Zustimmung der Emittentin und der Fronteris Business Development GmbH möglich. Darüber hinaus gibt es derzeit keinen organisierten Markt, an dem Kommanditbeteiligungen an der Emittentin gehandelt werden. Eine Veräußerung der Beteiligung ist daher nur durch einen privaten Verkauf durch den Anleger oder ggf. durch Vermittlung der Emittentin möglich. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer findet, sodass der Anleger zum 31. Dezember 2032 aus der Fondsgesellschaft ausscheidet und nicht vorher über sein eingesetztes Kapital verfügen kann. Anlegerbezogene Risiken Die nachfolgenden Abschnitte stellen die Risiken dar, die nicht nur zu einem Verlust des Beteiligungskapitals des Anlegers führen können, sondern darüber hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden könnten. Haftung Anleger haften in Höhe der im Handelsregister eingetragenen Einlage Gläubigern der Fondsgesellschaft gegenüber. Wurde die Einlage in voller Höhe geleistet und im Handelsregister eingetragen, so kann die persönliche Haftung des Kommanditisten Gläubigern der Gesellschaft gegenüber bis zur Höhe der übernommenen Hafteinlage dann gem. 172 Abs. 4 HGB wieder aufleben, wenn durch Entnahmen das Kapital des Anlegers unter den Wert der im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage sinkt. Prognosegemäß wird aufgrund gewinnunabhängiger Entnahmen im Jahr 2027 die Haftung wieder aufleben. Das Gleiche gilt, soweit ein Kommanditist Gewinnanteile entnimmt, während sein Kapitalanteil durch Verlust unter den Betrag der geleisteten Einlage herabgemindert ist, oder soweit durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den bezeichneten Betrag herabgemindert wird. Für Treugeber gilt Entsprechendes im Verhältnis zum Treuhänder. Kann der Anleger diese Kosten nicht ausgleichen, besteht im Extremfall das Risiko einer Insolvenz. 20

20 Fremdfinanzierung Den Anlegern steht es frei, den Erwerb der Kommanditbeteiligung ganz oder teilweise durch Fremdmittel, also z.b. durch Bankdarlehen, zu finanzieren. Bei einer Fremdfinanzierung erhöht sich die Risikostruktur der Anlage, weil die aufgenommenen Fremdmittel einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kreditzinsen) zurückzuführen sind. Dies gilt auch im Fall des vollständigen oder teilweisen Verlustes des eingesetzten/noch zu zahlenden Kapitals und/oder auch soweit die Beteiligung ggf. keine oder keine ausreichenden Ergebnisse abwirft. Kann der Anleger diese Kosten nicht ausgleichen, besteht im Extremfall das Risiko einer Insolvenz. Die von der Entwicklung der Beteiligung unabhängige Verpflichtung aus einer Fremdfinanzierung sollte der Anleger in jedem Fall wirtschaftlich tragen können. Steuern Die Aufrechterhaltung der steuerlichen und rechtlichen Akzeptanz und/oder Beurteilung von den angebotenen Kommanditbeteiligungen kann nicht für die Zukunft gewährleistet werden. Trotz des grundsätzlich bestehenden sogenannten Rückwirkungsverbotes kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch bestehende Rechtsverhältnisse aus Kommanditbeteiligungen von künftigen Steuer-, Gesellschafts- oder anderen Rechtsänderungen derart betroffen sind, dass auf die Ausschüttungen ein entsprechender Abschlag vorgenommen werden muss und somit die erwarteten Erträge für den Anleger nicht (mehr) erzielt werden können. Der Anleger sollte sich in Zweifelsfällen an seinen persönlichen Steuerberater wenden. Es ist darauf hinzuweisen, dass nach Kenntnis der Anbieterin bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine steuerliche Bewertung der Finanzverwaltung für geschlossene Windenergiefonds erfolgte, bei denen der Verkauf der Beteiligung mit der Zeichnung des Anlegers vorgesehen ist. Insoweit besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung nicht die Auffassung der Anbieterin zu der steuerlichen Konzeption der Beteiligung teilt. Dies kann für den Anleger Nachzahlungen von Steuern zuzüglich Zinsen zur Folge haben. Kann der Anleger diese Kosten nicht ausgleichen, besteht im Extremfall das Risiko einer Insolvenz. Insbesondere besteht zurzeit ein Unsicherheitsfaktor bezüglich des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes. Zum 01. Januar 2009 trat eine Reform der Erbschaftsteuer in Kraft. Die Notwendigkeit einer Reform dieses Gesetzes bestand aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) aus Anlass einer Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH), die das bis dahin geltende Recht für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun lässt der Bundesfinanzhof (BFH) erneut ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Abgabe erkennen (Beschluss v , Az. II R 9/11). Der BFH hat einen Verfahrensbeitritt zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes gefordert. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist unter diesen Umständen zu erwarten. Unter anderem wird durch den BFH die Möglichkeit der Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 GG dadurch gesehen, dass Vermögen, dessen Erwerb im Privatvermögen der vollen Besteuerung unterläge, ohne Anfall von Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer übergehen kann, wenn es in das Betriebsvermögen einer gewerblich geprägten Personengesellschaft eingelegt wurde und nicht zum Verwaltungsvermögen i. S. d. 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG gehört. Es kann insoweit keine Prognose hinsichtlich des Ausgangs dieses Verfahrens und der möglichen rechtlichen und steuerrechtlichen Folgen getroffen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu einigen der in dem Kapital Steuerliche Grundlagen aufgeführten Punkte keine Rechtssicherheit in Gestalt von Gesetzen, Rechtsprechung oder Verwaltungsanweisungen besteht. Abschließender Risikohinweis In dem Kapitel Risiken der Beteiligung werden nach der Kenntnis der Anbieterin alle zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehenden wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken vollständig dargestellt. Ferner besteht das Risiko, dass unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligung der Erwerb, die Veräußerung, die Aufgabe oder die Rückzahlung der Beteiligung besteuert wird, was für den Anleger zusätzliche Kosten zur Folge hätte. Diese Kosten wären auch im Falle des Totalverlustes der Beteiligung zu tragen. Kann der Anleger diese Kosten nicht ausgleichen, besteht im Extremfall das Risiko einer Insolvenz. 21

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