Die Rot-Weiß-Rot-Karte das neue Zuwanderungssystem. Bessere Qualifikation, höheres Wirtschaftswachstum, raschere Integration

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1 Bessere Qualifikation, höheres Wirtschaftswachstum, raschere Integration Bundesminister Rudolf Hundstorfer 9. Dezember 2010

2 Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) wird ein neues, kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem für qualifizierte Arbeitskräfte auf Basis eines Punktesystems eingeführt. Durch die Rot-Weiß-Rot-Karte werden nicht mehr Menschen zuwandern als jetzt, sondern besser qualifizierte. Vorrang hat der in Österreich lebende Arbeitnehmer. Durch die Rot-Weiß-Rot-Karte werden Lücken am heimischen Arbeitsmarkt in Bereichen gefüllt, wo Hochqualifizierte, Schlüsselkräfte und Arbeitskräfte in Mangelberufen fehlen. Zudem wird ausländischen AbsolventInnen von österreichischen Universitäten und Fachhochschulen eine Option auf Beschäftigung in Österreich eröffnet. Mehr Wachstum durch qualifizierte Zuwanderung Besser qualifizierte Zuwanderer bringen für Österreich deutliche Vorteile für die Arbeitsmarktentwicklung und letztlich ein höheres Wirtschaftswachstum. Durch die Zuwanderung Hochqualifizierter sind keine Verdrängungseffekte zu erwarten. Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ergänzen die in Österreich vorhandenen, sodass die Beschäftigung von hochqualifizierten Zuwanderern zusätzliche Arbeitsplätze und Wachstumsimpulse schaffen werden. Hochqualifizierte Zuwanderer haben eine höhere Erwerbsbeteiligung, bessere Beschäftigungschancen, ein geringeres Arbeitslosigkeitsrisiko und eine höhere durchschnittliche Arbeitsproduktivität als niedrigqualifizierte. Wie funktioniert die Rot-Weiß-Rot-Karte? Die RWR-Karte wird die Niederlassungsbewilligung für Schlüsselkräfte ersetzen und in zwei Varianten ausgestellt: RWR-Karte: berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. RWR-Karte plus: berechtigt zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.

3 Die Zulassungsvoraussetzungen sind für besonders hochqualifizierte Personen, Fachkräfte in Mangelberufen und Schlüsselkräfte den jeweiligen Anforderungen entsprechend unterschiedlich geregelt. Die wichtigsten Kriterien sind: Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, Mindestentlohnung Die Mangelberufe werden vom BMASK im Einvernehmen mit dem BMWFJ auf Vorschlag eines sozialpartnerschaftlichen Gremiums in einer Verordnung jährlich festgelegt. Als Mangelberufe gelten Berufe, für die pro gemeldete offene Stelle höchstens 1,5 Arbeitslose vorgemerkt sind. Besonders Hochqualifizierte erhalten bei Erfüllung der Kriterien ein auf sechs Monate befristetes Visum zur Arbeitsuche. Finden sie innerhalb dieser Zeit einen Arbeitgeber, der sie qualifiziert beschäftigt, erhalten sie eine RWR-Karte. Schlüsselkräfte, ausländische AbsolventInnen und Fachkräfte in Mangelberufen erhalten bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien eine RWR-Karte. Für Schlüsselkräfte ist eine monatliche Mindestentlohnung vorgesehen (brutto): für unter 30-Jährige: 50 % der ASVG Höchstbeitragsgrundlage (2010: ) für über 30-Jährige: 60 % der ASVG Höchstbeitragsgrundlage. (2010: ) StudienabsolventInnen: 45 % der ASVG Höchstbeitragsgrundlage. (2010: 1.849,50 ) Außerdem können Schlüsselkräfte nur dann zugelassen werden, wenn für die beabsichtigte Beschäftigung keine gleich qualifizierte inländische oder integrierte ausländische Arbeitskraft zur Verfügung steht (Arbeitsmarktprüfung, Ersatzkraftstellung).

4 Zuwanderer aus den oben genannten Gruppen erhalten nach einem Jahr eine RWR-Karte plus, wenn sie zumindest 10 Monate entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt waren. Österreich braucht (hochqualifizierte) Zuwanderung Eine schrumpfende Erwerbsbevölkerung bei gleichzeitig stabiler oder wachsender Gesamtbevölkerung würde abgesehen vom Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen das Sozialsystem unter Druck bringen und den gewohnten Lebensstandard gefährden. Bereits ab 2015 ist ein Mangel an jungen Arbeitskräften absehbar. Ohne Migration würde die Zahl der 20- bis 24-Jährigen bis 2025 (im Vergleich zu 2010) um mehr als sinken und die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) im selben Zeitraum um über zurückgehen. Pro Jahr wandern derzeit im Schnitt rund Personen zu. In den letzten Jahren kommen rund zwei Drittel dieser Personen aus EU-Ländern, rund ein Drittel aus Drittstaaten. Ein Teil der zukünftigen Zuwanderung wird über die RWR-Karte stattfinden. Pro Jahr werden abhängig von der Konjunktur rund qualifizierte Arbeitskräfte mit der RWR-Karte nach Österreich kommen. Fachkräfte können etwa nur dann zuwandern, wenn ein Mangel vorliegt. Gibt es keinen Mangel, gibt es auch keine Zuwanderung aus diesem Segment. Laut Studien der OECD und der Vereinten Nationen wird sich der Arbeitskräftemangel mit dem Einsetzen der wirtschaftlichen Erholung verstärkt bemerkbar machen. Auch die Prognosen der österreichischen Wirtschaftsforschungsinstitute gehen von einem deutlich höheren Wirtschaftswachstum als im Vorjahr aus. Die Arbeitsmarktentwicklung, insbesondere der Rückgang der Arbeitslosigkeit, ist günstiger als erwartet.

5 Auch bei Arbeitslosigkeit von unqualifizierten Arbeitskräften ist gleichzeitig in bestimmten höher qualifizierten Segmenten des Arbeitsmarktes ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitskräften zu erwarten. Mit einer kriteriengeleiteten Zuwanderung nach dem Modell der RWR-Karte soll dieser Bedarf an besonders hochqualifizierten, international gefragten Arbeitskräften gedeckt werden. Punktesysteme und Listen mit hochqualifizierten bzw. Mangelberufen werden in der OECD auch außerhalb der traditionellen Einwanderungsländer zunehmend zum Management der angebots- wie nachfrageseitigen Arbeitsmigration angewendet. Damit wird mehr Flexibilität, Transparenz und eine rasche Anpassung an sich verändernde Arbeitsmarkterfordernisse möglich. Sonstige Integrationsmaßnahmen Arbeitskräfte aus den 2004 beigetreten Mitgliedstaaten haben ab 1. Mai 2011 volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Über 50% der Saisoniers kommen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten und werden nach der Arbeitsmarktöffnung nicht mehr auf die Saisonkontingente angerechnet. Das Saisoniermodell ist daher entsprechend anzupassen. Die jährlichen Kontingente im Tourismus und in der Landwirtschaft werden stark reduziert. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für SchülerInnen und Studierende aus Drittstaaten werden erweitert. Sie erhalten für eine Beschäftigung bis zu 10 Wochenstunden eine Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung und können damit einen Teil der Kosten ihres Studiums aus einer legalen Beschäftigung zu bestreiten. Zeugen oder Opfer von Menschenhandel oder grenzüberschreitendem Prostitutionshandel, Opfer familiärer Gewalt sowie unbegleitete Minderjährige in Obhut von Pflegeeltern oder der Jugendwohlfahrt sollen eine Beschäftigungsbewilligung ohne Arbeitsmarktprüfung erhalten. So können sie durch legale Erwerbstätigkeit ihre finanzielle und soziale Situation verbessern.

6 Alle Familienangehörigen von Inhabern einer RWR-Karte und von bereits niedergelassenen DrittstaatsausländerInnen erhalten eine RWR-Karte Plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen können. Damit wird der Arbeitsmarktzugang für Familienangehörige deutlich verbessert. Sie können von Anfang an durch eigene Erwerbstätigkeit am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Härtere Strafen bei illegaler Beschäftigung von AusländerInnen Die illegale Beschäftigung von AusländerInnen ist kein Kavaliersdelikt. Arbeitgeber und Auftraggeber, die sich durch illegale Ausländerbeschäftigung unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen und den Arbeitskräften zustehende Löhne vorenthalten, müssen mit scharfen Sanktionen rechnen. Folgende Maßnahmen werden umgesetzt: Der Auftraggeber wird verpflichtet, dem AMS die Beschäftigung von AusländerInnen ohne Daueraufenthaltsrecht zu melden; Bei illegaler Ausländerbeschäftigung gilt die widerlegbare gesetzliche Vermutung, dass die Beschäftigung drei Monate gedauert hat; Bei Verstoß gegen bestimmte Sorgfaltspflichten haftet der Auftraggebers für den unmittelbaren Auftragnehmer; Haftung für Verstöße aller weiteren Subauftragnehmer bei wissentlicher Duldung (Geldstrafe bis pro illegal beschäftigten Ausländer möglich); Haftung des Auftraggebers für Lohnforderungen der ausländischen Arbeitskräfte seines Auftragnehmers; Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen (bis zu drei Jahren) und Rückzahlung der Förderungen der letzten 12 Monate bei wiederholten Verstößen gegen das AuslBG; Gerichtliche Strafen für besonders schwere Formen der illegalen Ausländerbeschäftigung (mögliche Freiheitsstrafe).

7 Unrechtmäßig Beschäftigte müssen über ihre Arbeitnehmerrechte informiert werden; Zuwanderung nach Österreich und Beschäftigungsintegration von MigrantInnen Anfang 2010 lebten rund ausländische Staatsangehörige in Österreich. Die größte Zuwanderergruppe waren die Personen deutscher Herkunft, gefolgt von Personen aus Serbien, Montenegro und dem Kosovo. An dritter Stelle folgten Personen aus der Türkei. Die Netto-Zuzüge von AusländerInnen erreichten im Jahr 2004 mit knapp ihren Höhepunkt, 2007 und 2008 stabilisierten sie sich zwischen und reduzierte sich die Netto-Zuwanderung auf Personen. Etwa ein Drittel davon (knapp 7.000) entfiel auf Drittstaatsangehörige. Im Ausland Geborene sind im Vergleich zur Gesamtbevölkerung häufiger niedriger aber auch häufiger höher qualifiziert zu Lasten der mittleren Kategorien. Der Anteil der Personen ohne formale Berufsausbildung lag bei Zuwanderern vor über 10 Jahren noch bei 35,6%. Bei Zuwanderern der neuen Generation ist der Anteil der gering Qualifizierten auf 21,3% zurückgegangen. Damit liegt der Anteil kaum über dem der österreichischen Bevölkerung (20,5%). Der Anteil an höher Qualifizierten (zumindest Maturaniveau) liegt bei Personen aus den (alten) EU-14-Staaten bei 49%, gefolgt von Zuwanderern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten mit 38% und jenen von Drittstaaten mit 23,4%. (Österreich: 19,6%)

8 Rückfragehinweis: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK) Mag. Norbert Schnurrer Pressesprecher des Sozialministers Tel. (01)

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