Allgemeine Geschäftsbedingungen der BE Perfect Eagle GmbH

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der BE Perfect Eagle GmbH Die BE Perfect Eagle GmbH wird im Folgenden als Agentur bezeichnet, der Kunde als Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und der Agentur abgeschlossenen Vereinbarungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur insoweit wirksam, als sie ausdrücklich und schriftlich durch die Agentur anerkannt werden. Sämtliche ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Für die Teilnahme an Veranstaltungen/Kongresse gelten zusätzlich die unten angeführten Bedingungen. I. Allgemeine Geschäftsbedingen für Agenturkunden 1. Honorar Die Honorare der Agentur richten sich grundsätzlich nach den Empfehlungen der österreichischen Wirtschaftskammer für die Bereiche PR/Werbung/ Eventmanagement, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart und sind nicht bindend für andere Projekte, Leistungen etc. 2. Reisekosten Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, zuzüglich Kilometergeld sowie Diäten verrechnet. 3. Fremdkosten Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Projekten bzw. Events entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit- und Organisationsaufwandes weiterverrechnet. 4. Copyrights Die Urheber- und Nutzungsrechte für sämtliche von der Agentur erstellten Projektideen, Ideen-Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen stehen im Eigentum der Agentur, dies auch dann, wenn ein Honorar bezahlt wurde. Der Auftraggeber erwirbt im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck das Nutzungsrecht. Dieses Nutzungsrecht des Auftraggebers darf ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht an Dritte übertragen werden. Eine Weitergabe der Unterlagen der Agentur im Ganzen oder in Teilen sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der präsentierten Vorschläge, Ideen bzw. Lösungen ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. Werden in der Agentur zur Ausführung eines Auftrages Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, ist der Auftraggeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind oder dass der Auftraggeber zur Verwertung oder Nutzung der Unterlagen berechtigt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur diesbezüglich von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. 5. Gewährleistung und Schadenersatz a. Gewährleistung Der Auftraggeber hat sämtliche Reklamationen innerhalb von fünf Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht grundsätzlich nur das Recht auf Verbesserung der Leistung zu, soweit dies nach der Art der Leistung möglich ist. b. Schadenersatz Die Agentur haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Der Höhe nach wird die Schadenersatzverpflichtung mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. 6. Haftungsausschluss Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur für ihre Gesetzeskonformität, insbesondere auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Die Agentur haftet nicht für allfällige

2 Gesetzesverstöße. Sollte die Agentur von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur hinsichtlich sämtlicher daraus entstehenden Kosten inkl. Anwaltskosten schad- und klaglos zu halten. 7. Zahlungen Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Honorars und zur Deckung von Fremdleistungen Anzahlungen zu fordern. Je nach Veranstaltung gilt eine Anzahlung von bis zu 90 % des Auftragsvolumens als üblich. Die von der Agentur gelegten Rechnungen sind prompt netto Kassa ohne Skonto zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. vereinbart. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, seine von der Agentur anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen. 8. Storno Alle von der Agentur geleisteten Vorarbeiten sind im Fall einer Stornierung zum Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu bezahlen. Sollte das Projekt bzw. die Veranstaltung und/oder Teile davon vom Auftraggeber storniert werden, so ist das vereinbarte Honorar nach Maßgabe folgender Stornobedingungen zur Zahlung fällig bis 16 Wochen vor dem Event/Projekt 80 % der Auftragssumme bis 8 Wochen vor dem Event/Projekt 90 % der Auftragssumme bis 3 Tage vor dem Event/Projekt 100 % der Auftragssumme Anders lautende Stornovereinbarungen sind zwischen der Agentur und dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. 9. Unterbleiben von Veranstaltungen wegen höherer Gewalt etc. Können Veranstaltungen wegen höherer Gewalt, insbesondere Gewitter, Schlechtwetter, Lawinengefahr etc. nicht durchgeführt werden oder unterbleibt die Durchführung der Veranstaltung aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen, so ist das vereinbarte Honorar in der vollen Höhe ohne Abzüge vom Auftraggeber zu bezahlen. 10. Fremdleistungen Die Agentur ist berechtigt, Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen. Die von der Agentur beauftragten Künstler haben das Recht, ihr Programm den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Der Künstler ist berechtigt, seinen Auftritt zu verweigern, falls der Auftraggeber die vereinbarten Mindestanforderungen, wie etwa Bühnenbeschaffenheit, Licht- und Tontechnik sowie weiterer Zusatzleistungen wie Garderobe, Catering, Hotelreservierungen etc. nicht erbringt. II. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SPONSOREN 1. Geltung der Bedingungen Die Leistungen der Agentur erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 2. Auftrag und Vertragsschluss Sämtliche Aufträge an die BE Perfect Eagle GmbH bedürfen der Schriftform. Der jeweilige Auftrag wird für den Auftraggeber mit dessen Unterschrift verbindlich. Mit schriftlicher Bestätigung dieses Auftrages durch die Agentur kommt der Vertrag zustande. 3. Leistungen a. Industrie- und Fachausstellung / Standplatzvermietung Es obliegt der Agentur, nach freiem Ermessen, den Ausstellungsplan zu erstellen und die Verteilung der Ausstellungsfläche vorzunehmen; dieses ergeht unter möglichst weitauslegender Berücksichtigung der vom Auftraggeber geäußerten Wünsche hinsichtlich der Lage des Ausstellungsstandes. Die Agentur kann, sofern es die Umstände erfordern, unter Darlegung der Gründe abweichend von der vertraglichen Regelung die Standgröße und Standmaße (Standbreite und tiefe) geringfügig verändern. Letzteres berechtigt den Auftraggeber keinesfalls dazu, von dem Vertrag einseitig zurückzutreten. Ist die zugeteilte Fläche oder eine Austauschfläche aus einem von der Agentur verschuldeten Anlass nicht verfügbar, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung des

3 Vertragspreises. Weitergehende Forderungen in diesem Fall, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von BE Perfect Eagle GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der Agentur steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die Lage des dem Auftraggeber zugeteilten Standes wird diesem mit Hilfe eines Plans bekanntgegeben. Der Plan enthält den so genau wie möglich angegebenen Anteil des Standes. Es ist so weit wie möglich Sache des Auftraggebers, sich von der Richtigkeit des Plans vor dem Aufbau des Standes zu vergewissern. Die in dem Plan aufgenommenen Angaben dienen rein zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich. Diese Angaben können gewissen Abänderungen unterliegen. b. Aufbau und Ausstattung der Ausstellungsstände Beim Aufbau und der Ausstattung der Ausstellungsstände hat der Auftraggeber die technischen Richtlinien des jeweiligen Veranstaltungsortes einzuhalten. Diese sind Vertragsbestandteil und werden diesen Bedingungen beigefügt. Die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes und sogar die Durchführung der Veranstaltung selbst kann im Interesse aller Veranstaltungsteilnehmer untersagt werden, wenn diese technischen Richtlinien nicht eingehalten werden und vorgefundene Mängel bis zum Beginn der Veranstaltung nicht beseitigt worden sind. c. Sponsoring Die Einzelheiten der Sponsoringzahlungen sind mit dem jeweiligen Auftraggeber gesondert zu vereinbaren. Durch die vereinbarten Sponsoringzahlungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung beizutragen. Im Rahmen dieser Veranstaltungen bzw. von der Agentur angebotenen Leistungen erhält der Auftraggeber die Möglichkeit, sich zu präsentieren bzw. als Sponsor in Erscheinung zu treten. Auch die diesbezüglichen Einzelheiten sind mit dem Auftraggeber im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung abzustimmen. Der Sponsoringvertrag kann von beiden Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich die gesponserte Veranstaltung oder das gesponserte Projekt wegen von der Agentur zu vertretender Umstände oder unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere behördlicher Auflagen, gesetzlicher Verbote oder höherer Gewalt, als undurchführbar erweist. 4. Vergütung/Zahlungsbedingungen Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach der Bestätigung übersandt. Der Rechnungsbetrag wird, soweit nichts anderes vereinbart, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Agentur über den Betrag verfügen kann. Kann die Agentur bis zum Veranstaltungsbeginn keinen Zahlungseingang verzeichnen, ist sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5. Kündigung Auftraggeber und die Agentur können den Vertrag nur aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es nicht. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn sich die Veranstaltung auf Grund unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote als undurchführbar erweist. Wird der Vertrag vom Auftraggeber oder aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenen Grundes gekündigt, erhält die Agentur für die ihr übertragenen Leistungen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen werden auf 10 % der Vergütung für die noch nicht erbrachten Leistungen und Teilleistungen festgelegt. Dem Aufraggeber steht es jedoch frei, nachzuweisen, dass BE Perfect Eagle GmbH höhere ersparte Aufwendungen gehabt hat. Bleibt der Auftraggeber der Veranstaltung ohne wichtigen Grund fern, d.h. werden die von ihm bestellten Leistungen nicht vertragsgemäß abgerufen, bleibt dieser trotzdem zur Zahlung der Vergütung in voller Höhe verpflichtet. 6. Haftung/Schadensersatz Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht anderes vereinbart ist. Ansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur auf Schadensersatz wegen vertraglicher und/oder deliktischer Ansprüche sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Agentur die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Agentur beruhen. Einer Pflichtverletzung von der Agentur steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Die BE Perfect Eagle GmbH ist bei Vorliegen von nicht von ihr zu vertretenden außerordentlichen Gründen berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen. Der Auftraggeber hat in solchen begründeten Ausnahmefällen und überhaupt bei Vorliegen von nicht von BE Perfect Eagle GmbH zu vertretenden Gründen, insbesondere höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote, weder Anspruch auf Minderung des Vertragspreises, noch auf Schadensersatz. Für den Fall des Ausfalles der Veranstaltung aus den vorgenannten Gründen beschränkt sich die Rückerstattung des Vertragspreises auf das, was seitens der Agentur noch nicht verbraucht ist bzw. auf das, was die BE Perfect

4 Eagle GmbH als Surrogat von Dritten erhalten hat. Die insoweit noch verfügbaren Mittel werden unter den Auftraggebern anteilig aufgeteilt. Gleiches gilt für den teilweisen Ausfall der Veranstaltung. Darüber hinaus behält sich BE Perfect Eagle GmbH das Recht vor, die Veranstaltung innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich festgelegten Veranstaltungstermin zu gleichen Konditionen nachzuholen. In diesem Fall besteht weder ein Anspruch des Auftraggebers auf Rücktritt bzw. Kündigung dieses Vertrages, noch auf Minderung bzw. Rückzahlung der Vergütung. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist auch in diesem Fall nur insoweit gegeben, als BE Perfect Eagle GmbH oder einem seiner Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit am Ausfall der Veranstaltung zu Last fällt. Hat die Agentur den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, ist vom Auftraggeber kein, auch kein anteiliger Vertragspreis geschuldet. Ein Schadensersatzanspruch aus diesen Gründen gegen die Agentur besteht jedoch nur, wenn dieser oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertrag wegen Verletzung einer sich aus diesem ergebenden Pflichten sowie Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens mit dem ersten Tag des auf den Schlusstag der jeweiligen Veranstaltung folgenden Monats. III. Allgemeine Geschäftsbedingungen für TeilnehmerInnen Mit der Anmeldung für eine Veranstaltung der BE Perfect Eagle GmbH erkennen Sie als TeilnehmerIn diese Teilnahmebedingungen an. 1. Teilnahme Die Teilnehmeranzahl für Kongresse und Workshops sind begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Zahlungseinganges berücksichtigt. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Die Teilnehmenden werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass auf den Kongressen Fotografien, Videos und Tonaufnahmen der Teilnehmenden erstellt und nach dem Ende der Veranstaltung auf der Homepage des Veranstalters oder anderen Publikationen veröffentlicht werden. Die Teilnehmenden erklären sich mit der Anmeldung zur Verwendung bzw. Veröffentlichung dieser Aufnahmen einverstanden. 2. Anmeldebestätigung Die Anmeldung ist verbindlich, sobald Sie von der BE Perfect Eagle GmbH eine schriftliche Rechnung / Anmeldebestätigung per Mail erhalten haben. Die TeilnehmerInnen erklären sich mit einer Abrechnung der vereinbarten Leistungen per Fax oder per durch BE Perfect Eagle GmbH einverstanden. Eine postalische Rechnungsstellung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Teilnehmenden. 3. Kongressgebühr/ Zahlungshinweise Die Teilnahmegebühr ist mit Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Diese ist innerhalb von 14 Tagen auf das darin genannte Konto zu begleichen. Wird die Teilnahmegebühr nicht fristgerecht bezahlt, kann die Anmeldung verfallen. 4. Absagen/ Stornierungen Ein Rücktritt von der Anmeldung muss in schriftlicher Form erklärt werden und ist nur bis spätestens einen Tag vor der Veranstaltung möglich. Bei später eingehender Rücktrittserklärung ist eine Erstattung ausgeschlossen. Entscheidend ist das Datum, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung bei der BE Perfect Eagle GmbH eingeht. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr ist ebenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer nicht erscheint bzw. seine Teilnahme abbricht. Der Veranstalter behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen Gründen die er nicht zu vertreten hat, Veranstaltungen zu verschieben oder abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Änderungen bzw. Verschiebungen hinsichtlich der Seminarorte, Termine, Programmabläufe, Inhalte sowie Dozenten bleiben vorbehalten. Es können sich jederzeit Veranstaltungsorte und -zeiten ändern. Alle Angaben sind ohne Gewähr; jederzeitige Änderungen und Ergänzungen sind vorbehalten! 5. Haftung Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl der von den Teilnehmern mitgebrachten Gegenstände. Er haftet nur für Schäden, die von seinen MitarbeiterInnen oder von MitarbeiterInnen von der BE Perfect Eagle GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Die Teilnehmer haften nach den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Kongressbesuch verursachen. Die BE Perfect Eagle GmbH haftet keinesfalls für allfällige Schäden und Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die angegebenen Veranstaltungen nicht in dem Zeitraum oder in der angegeben Form (Zeit, Ort etc.) stattfinden!

5 6. Datenschutz Der Schutz der Privatsphäre der TeilnehmerInnen ist für die Agentur von höchster Bedeutung. Personenbezogene Daten von TeilnehmerInnen werden nicht an Dritte weitergegeben, außer es ist für die Durchführung der Veranstaltung notwendig oder Dienstleister, die zur Durchführung der Veranstaltung eingesetzt werden, benötigen die bettreffenden Daten zur Erbringung ihrer Dienste. Die BE Perfect Eagle GmbH nutzt die im Rahmen Ihrer Anmeldung erhobenen Daten einerseits zur Durchführung der Veranstaltung zu der sich die TeilnehmerInnen angemeldet haben (ggf. unter Einschaltung externer Dienstleister). Andererseits werden die Daten genutzt um TeilnehmerInnen über weitere Veranstaltungen der Agentur, die für TeilnehmerInnen von Interesse sein könnten, per Post oder zu informieren. IV. Sonstiges Für die Beziehung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber gilt ausschließlich österreichisches Recht. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der Agentur wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BE Perfect Eagle GmbH im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine wirksame und zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer in diesen Bedingungen bestehenden Regelungslücke.

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