EU-Herkunftsschutz: g.g.a/ g.u. am Beispiel Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. und Steirischer Kren g.g.a.
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- Thilo Walter Hoch
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1 EU-Herkunftsschutz: g.g.a/ g.u. am Beispiel Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. und Steirischer Kren g.g.a. Netzwerk Land Seminar traditionelle/regionale Lebensmittel und Qualitätssicherung, 14. Juni 2011 Mag. iur. Barbara REITHMAYER
2 Einleitung Mit der wachsenden Globalisierung des Handels sowie mit einer immer größeren und komplexeren Produktpalette steigt die Qualitäts- und Herkunftsunsicherheit der Konsumenten. Qualitätssignale, wie die (gesicherte)regionale Herkunft werden wichtiger. Produktdiversifizierung Qualität Echtheit -Herkunft; Klasse statt Masse; Strategie der Qualitäts- und Herkunftssicherung (verstärkt durch Abbau traditioneller Agrarpreispolitikinstrumente, Marktliberalisierung) Marktpositionierung Marketingmaßnahmen Wie können sich Landwirte einen gerechten Anteil am Mehrwert verschaffen? Wie kann man geistiges Eigentum ganzer Regionen nachhaltig schützen? Barbara Reithmayer/ / Folie 2
3 Herkunft- Wert Schutz von geistigem Eigentum Traditionelles Wissen in der Landwirtschaft wie z.b. Anbautechnik, Kulturen, Erntetechniken, Verarbeitungsprozesse von Agrarprodukten sind untrennbar mit dem geografischen Gebiet (Klima, Boden) und den Bauern und Verarbeitern, die diese Produktentwicklung oft über Generationen, Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelt haben, verbunden. Dieser besonderer Wert spiegelt sich in den Produkten und in ihrem Ruf solcher Produkte wieder. «Qualifizierte» Herkunftsangaben dh nachweislich traditionnelle Herkunftsbezeichnungen können einen europaweiten Schutz des geografischen Namens (als g.g.a. oder g.u.) und der damit verbundenen Produktion im Gebiet erringen. = Besondere Auszeichnung Schutzsystem- Kontrolle =«geistiges Eigentum von Regionen». Barbara Reithmayer/ / Folie 3
4 EU - Qualitätspolitik Europa ist bekannt für die Vielfalt seiner Lebensmittelerzeugnisse. Insgesamt gibt es 4 europäische Gütezeichen für Lebensmittel: Bio Geschützte geografische Angabe (g.g.a) Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u) Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.s) g.g.a., g.u., g.t.s. ist das Gemeinschaftsrecht zur Aufwertung und zum Schutz von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln Barbara Reithmayer/ / Folie 4
5 Rechtliche Grundlagen g.g.a., g.u., g.t.s. Europäisches Schutzsystem von Herkunftsangaben seit 1992 (Vorbild national F, It) WTO Panel 2005 (daher erste Revision der EU-Verordnungen 2006, Drittlandsregiestierungen möglich) Österreich hat KEIN nationales Schutzregime für geografische Herkunftsangaben. Das Europäische g.g.a. und g.u. Schutzregime wurde in nationales Recht übernommen (MSchG). Das g.g.a./g.u. - Antragsverfahren ist zweistufig: Nationale und EU Ebene. VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel VERORDNUNG (EG) Nr. 1898/2006 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 628/2008 der Kommission vom 2. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 izm VO(EG)510/06 Mitteilung der Kommission Leitlinien für die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Zutaten mit geschützten Ursprungsbezeichnungen (g.u.) und geschützten geografischen Angaben (g.g.a.) enthalten, Abl.(2010)C341 vom VERORDNUNG (EG) Nr. 509/2006 DES RATES vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. (dazu DVO(EG) 1216/2007) : ist kein geografischer Herkunftsschutz sondern ein Rezepturenschutz; EU-weit: ca 30 Produkte registriert; Öst : 0. Barbara Reithmayer/ / Folie 5
6 Eine europäische Erfolgsgeschichte Cirka 1000 registrierte g.g.a. und g.u. Produkte im EU Herkuntsschutzregister: dh vor allem aus der EU und Drittland (Drittlandsregistrierungen seit 2006 möglich - z.b. Café di Columbia) Vollständige Liste der registrierten Produkte Studie EU Kommission (aus 2007) : landw. Erzeugnisse mit g.u. oder g.g.a.: mehr als 800 Produkte und ein Umsatz von 14,2 Mrd. Euro. (Folder/Newsletter der EK DG Agri aus 2010 dazu liegt bei Veranstaltung auf). Registrierte Produkte: Italien (>150), Frankreich (>140), Spanien (>90), Portugal(>90) Österreich: derzeit insgesamt 14 g.g.a. und g.u. Garantiert traditionelle Spezialitäten: Europaweit: ca 30; 0 Österreich Barbara Reithmayer/ / Folie 6
7 geschützte geografische Angabe (g.g.a.) Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.a.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung und/oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet oder es kann sich um ein Erzeugnis mit besonderem Ansehen handeln. Es gilt immer die für jedes Produkt im Detail festgelegte Produktspezifikation (Name, geografisches Gebiet, Herstellungsverfahren etc wird veröffentlicht+extern kontrolliert) Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. Steirischer Kren g.g.a. Barbara Reithmayer/ / Folie 7
8 geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.) Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen müssen - Eigenschaft aus Herkunft. g.u. ist rechtlich und damit auch im Antragsnachweis stärker an die geografische Herkunft gebunden als g.g.a., es gilt jedoch immer die festgelegte Produktspezifikation! (veröffentlicht + wird extern kontrolliert) zb Wachauer Marille g.u., Parmigiano Reggiano,g.U. Ab Juli 2008 Bis Mai 2010 Barbara Reithmayer/ / Folie 8
9 Österreichische g.g.a. und g.u. (14) Die Produktspezifikationen/sog. Einziges Dokument auf Homepage des Österreichischen Patentamtes downloadbar unter Markenschutz-Herkunftsangaben Steirisches Kürbiskernöl g.g.a.(1996) Gailtaler Almkäse g.u.(1996) Tiroler Graukäse g.u. (1996) Marchfeldspargel g.g.a.(1996, geändert 2002) Wachauer Marille g.u. (1996, geändert 2011) Tiroler Almkäse/Tiroler Apkäse g.u. (1997) Tiroler Bergkäse g.u. (1997) Tiroler Speck g.g.a. (1997) Vorarlberger Alpkäse (1997) Vorarlberger Bergkäse g.u. (1997) Waldviertler Graumohn g.u. (1997) Gailtaler Speck g.g.a. (2002) Steirischer Kren g.g.a. (2008) Mostviertler Birnmost g.g.a. (2011) Barbara Reithmayer/ / Folie 9
10 Eintragungsfähigkeit gem VO 510/2006 gga/gu -eintragungsfähig sind Lebensmittel aus den Produktgruppen Fleisch u. Fleischerzeugnisse, Käse, Milcherzeugnisse,Öle, Fette, Backwaren, Bier,Obst, Gemüse, Getreide, sonstige (Kork,ätherische Öle).. -Ausgeschlossen von der Registrierung nach VO(EG) 510/2006: -Wein (eigenes Herkunftsschutzsystem; Sondervorschriften) -ausgeschlossen Tierrassen, Pfanzensorten (zb Grazer Krauthäuptl) -«Gattungsbezeichnungen» (Art 3 VO 510/2006): Name des Agrarerzeugnisses bezieht sich zwar auf einen Ort bzw Gebiet in dem das Erzeugnis ursprünglich hergestellt wurde, der jedoch in der Gemeinschaft der gemeinhin übliche Name für ein Agrarerzeugnis geworden ist. Streitfälle zb Emmentaler - Drittland CH. EuGH z.b. Feta : wurde zu Recht von Griechenland registriert und ist nicht generisch/gattungsbezeichnung. Barbara Reithmayer/ / Folie 10
11 2 stufiges Registrierungsverfahren (National und EU die Produktspezifikation) Produzenten müssen sich zusammenschließen (Vereinigung von Erzeugern und Produzenten) und ihr Erzeugnis in einem Lastenheft beschreiben/produktspezifikation (sog. Einziges Dokument ist Kurzform dazu). Name des Produkts Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Rohstoffe und physikalischen,chemischen, mikrobiologischen Eigenschaften) Abgrenzung des geografischen Gebiets Nachweis, dass das Produkt aus dem betreffenden Gebiet stammt Beschreibung des Verfahrens zur Gewinnung des Produkts, ggf. Angaben zu örtlichen Produktions-, Verarbeitungsverfahren usw. Angaben zum Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem betreffenden geografischen Gebiet besondere Etikettierungsvorschriften Es sind entsprechende Nachweisunterlagen erforderlich. Barbara Reithmayer/ / Folie 11
12 2 stufiges Registrierungsverfahren national +EU Die Antragserarbeitung ist eine umfassende Arbeit. der Antrag wird in Österreich schliesslich beim Österreichischen Patentamt gestellt. Siehe Merkblatt Patentamt zu g.g.a./g.u. auf ( (Reithmayer in Bäuerliche Direktvermarktung, Holzer(Hg), NWV 2010) - Tipp: Umfassende Beschreibung des Erzeugnisses und ausreichende Nachweis( Beweisführung) notwendig+kontrollplan und Organisation bedenken! Umfassend Recherchieren, neben den Produzenten und Branche auch Wissensträger (Wissenschaft, Universität, Kultur, Tourismus) einbinden. -alles rund um das Produkt (Saatzucht, Anbau, Ernte, Verarbeitung) -Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet Klima, Boden, Geschichte, des Anbaus, Erntemethoden, Entwicklung von Techniken etc -Kulturelle Bedeutung zb. in Küche, Kulinarik, Veranstaltungen, Traditionen, Sprachgebrauch -Organisationsgrad und Repräsentanz der Antragsteller. Barbara Reithmayer/ / Folie 12
13 Registrierungsverfahren g.g.a./g.u. (National und EU) Es gibt KEIN nationales Sonderschutzregime für geografische Herkunftsangaben in Österreich. Weiters auch Hinweis: Nichtschutzfähigkeit nach Markenschutzgesetz. Registrierungsantrag g.g.a oder g.u. nationale Ebene Österreich: zuständige Behörde: Österreichisches Patentamt EU-Ebene: Europäische Kommission Nach nationaler Überprüfung (Österreichisches Patentamt, Abstimmung mit Gesundheitsministerium und Lebensministerium) wird der Antrag zur Prüfung an die EK übermittelt. Erste Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als Information aller Mitgliedsländer. Wenn von den Mitgliedsländern kein Einspruch erhoben wird (6 Monate) registriert die Europäische Kommission die geschützte Bezeichnung (Amtsblatt der EU) und der Schutz bzw. die Nutzbarmachung am Markt kann sich entfalten. Herkunftsschutzregister wird bei der Europäischen Kommission geführt. Barbara Reithmayer/ / Folie 13
14 Registrierungsverfahren g.g.a./g.u. (national und EU) Darstellung EU Kommission Barbara Reithmayer/ / Folie 14
15 Kontrolle (nationale Organisation + Zuständigkeit) Grundlage Kontrollsystem : die Produktspezifikation (Details des Erzeugnisses, z.b. geografisches Gebiet, Herstellungsverfahren sind festgelegt.) Für REGISTRIERTE g.g.a. und g.u. : Implementierung Jeder Produzent im festgelegten geografischen Gebiet darf unter Einhaltung der Produktspezifikation inklusive der Kontrollen die geschützte Herkunftsbezeichnung verwenden und das EU-Herkunftslogo führen. Die Einhaltung der g.g.a./g.u. Produktspezifikationen Aufzeichnungen, Mengenflusskontrolle- wird in Österreich von einer staatlich akkreditierten Kontrollstelle überprüft. (mehr dazu im Workshop am Nachmittag). Die Kontrollkosten sind von den Produzenten zu tragen. Ebenfalls wacht die Lebensmittelbehörde über die Inverkehrbringung von Produkten gemäß dem Herkunftsschutzsonderschutzregime + auch LMSVG Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz. Berechtigte haben zudem gerichtliche Klagemöglichkeit. Barbara Reithmayer/ / Folie 15
16 Schutz durch g.g.a. und g.u. - Kennzeichnungskonsequenzen Umfassender Schutz gem. Art 13 VO(EG) 510/2006. Eingetragene g.g.a./g.u.(cirka 1000! )sind geschützt: -gegen direkte und indirekte kommerzielle Verwendung -gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung selbst wenn tatsächlicher Ursprung des Produktes angegeben ist oder wenn der geschützte Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie Art, Typ, Verfahren, verwendet wird; Barbara Reithmayer/ / Folie 16
17 Schutz durch g.g.a. und g.u. -vor allen sonstigen irreführenden Angaben (in Bezug auf Herkunft, Ursprung, wesentlichen Eigenschaften und auf der Aufmachung od. Verpackung die in der Bewerbung eines ggaproduktes erscheint etc.) -Umfassender (gewerblicher Rechts-)schutz vor wiederrechlicher Ausbeutung, Rufausbeutung, Nachahmung, Zusätzen, Irreführung; -Die Bezeichnung kann kein Gattungsbegriff werden; -Schutzdauer ist zeitlich unbegrenzt!(generation, Region) Barbara Reithmayer/ / Folie 17
18 Etikettierung, Auslobung Wird die geschützte Bezeichnung in der Etikettierung genannt, so muss der Zusatz geschützte geografische Angabe bzw. geschützte Urpsprungsbezeichnung und/oder das von der Europäischen Kommission für g.g.a. und g.u. vorgeschriebene Logo beigefügt werden. Hinweis: normale Markenanmeldungen wären unter einer Klassifizierungseinschränkung nur für g.g.a. bzw. g.u.- Ware möglich. Barbara Reithmayer/ / Folie 18
19 Steirischer Kren g.g.a. / Marke und EU Logo Steirischer Kren g.g.a. g.g.a. seit Dezember 2008 ca 300 ha Anbau in der Steiermark Ca 50 Landwirte 2 Verarbeitungsunternehmen Antragstellende Vereinigung: Landesverband Steirischer Gemüsebauern Kontrolle: Verein Steirischer Kren g.g.a. und Kontrollstelle SLK. Steirischer Kren g.g.a.: unverarbeitet (Stange) und verarbeitet (Gebindeform) Fechser+Anbau+Verarbeitung in der Steiermark. Barbara Reithmayer/ / Folie 19
20 Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. g.g.a. seit 1996 (EU-Beitritt 1995) Antragstellende Vereinigung: AG Steirischer Kürbisbauern und Berufsgruppe der Ölpresser der Innung Müller WKStmk. Derzeit in Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. zusammengeschlossen: Ca 2000 Landwirte (davon ca 1000 Direktvermarkter) und 27 Ölmühlen + Kontrollstelle Lacon. Seit 2008 FIP+Kontrollstelle SGS. Ca 1/3 geht bereits in den Export. Steirisches Kürbiskernöl g.g.a.: Kürbiskern (schalenloser Steirischer Ölkürbis) aus einem festgelegten Gebiet in Österreich, va Stmk und Bezirke im Südburgenland und Nö und Pressung: in der Steiermark oder Südburgenland Nur Erstpressung (dh 100%rein) Barbara Reithmayer/ / Folie 20
21 Schutz/Kontrolle- Sanktionen - Aus dem Kontrollsystem für das Produkt selbst: Interner Sanktionskatalog und Kontrollstelle (von..bis..ausschluss von Warenmengen von der Bezeichnung; Verlust der g.g.a.) - Maßnahmen der Lebensmittelbehörden (Verwaltungsstrafen z.b. auch für Etikettierungsverstöße isd der indirekten Rufausbeutung) - Zusätzlich zu den Maßnahmen der Lebensmittelbehörden können sich Berechtigte gegen den Missbrauch einer g.g.a. oder g.u. mit Unterlassung-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen gerichtlich zur Wehr setzen. Barbara Reithmayer/ / Folie 21
22 Denkbare Beispiele von Verstößen gegen g.g.a./g.u. - Sonderschutzregime: Es ist z.b. unrechtmäßig Kürbiskernöl mit Anspielungen wie aus der Oststeiermark, vom Steirischen Betrieb oder nach Steirischer Art zu verkaufen, ohne dass eine Erfassung im Kontrollsystem besteht. Die Durchsetzung des Rechtsschutzes gegen Trittbrettfahrer zb bei der Etikettierung wird immer wichtiger (Markt, Glaubwürdigkeit). Die Lebensmittelbehörden strafen zb auch (Steirische) Bauern, die Kürbiskernöl mit einem Steiermarkbezug am Etikett verkaufen, ohne im Steirischen Kürbiskernöl g.g.a. Kontrollsystem erfasst zu sein. Unrechtmäßig und direkt durch die Verordnung (EG) bzw. ihre Umsetzung wäre es auch sich an Ruf von geschützten Herkunftsnamen zu Nutze zu machen z.b. burgenländischer Feta oder Hartkäse nach Parmaart etc.. Barbara Reithmayer/ / Folie 22
23 Herausforderungen geografischer Herkunftsschutz Kostenpflichtige Eintragung (nationale Ebene 580 Euro; keine Kosten EU-Ebene) Die Anmeldung und Behördenverfahren benötigen Ausdauer Implementierung eines Kontrollsystems (Intern und Extern) Kontrollen/Laufende Kosten für Kontrollen für staatlich akkredidierte Kontrollstelle Festlegung der Rezeptur ;Eventuell höhere Produktionskosten zb durch die Festlegung auf einen Rohstoff der knapp werden könnte, Missernten Rechtsdurchsetzung gegen Trittbrettfahrer wichtig Barbara Reithmayer/ / Folie 23
24 Vorteile geografischer Herkunftsschutz Herkunftsbezeichnungen (g.g.a., g.u.) bieten umfassenden Rechtsschutz Umfassende Schutz, Vorgehen gegen Rufausbeuter möglich Vorteile am Markt erzielen und nutzen (auch Export) Vertrauen von Konsumenten durch unabhängige Kontrolle (externe Kontrollstelle, Lebensmittelbehörde) Wertschöpfung von Qualitätsprodukten optimal nutzen ; AUSBLICK Nutzung von Fördermaßnahmen (zb LE-M 124, 132, 133; Sondervorschriften staatliche Beihilfen; EU Absatzförderprogramme) Barbara Reithmayer/ / Folie 24
25 Diskussionen Ausblick -Europäische Kommission/JRC Projekt Pilotstudie zu Lebensmittelqualitätssicherungsund Zertifizierungssystemen in der Lebensmittelkette -Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen, KOM(08)641f. -Vorschlag Verordnung (EG) über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse (inklusive Revision von g.g.a/g.u.vo), KOM(2010)733f. - Vorschlag für eine Verordnung (EG) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (KOM(2008) 40) (diverse allgemein gültige Etikettierungsnormen für Lebensmittel in Diskussion (II Lesung) ua auch über Herkunft, Rohstoffkennzeichnung). Barbara Reithmayer/ / Folie 25
26 «My taste is very simple I always take the best.» Oscar Wilde Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag.iur. Barbara Reithmayer Referentin für Herkunftsschutz und Europarecht, Rechtsabteilung Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark Geschäftsführerin Verein Geografischer Herkunftsschutz barbara.reithmayer@lk-stmk.at Barbara Reithmayer/ / Folie 26
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