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1 Nr September 2019 BERUFSPOLITIK INFORMATIONEN MITTEILUNGEN Amtliches Bekanntmachungsorgan der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Mit Amtlichen Bekanntmachungen mit aktuellen Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen > ab Seite 43 Wechsel im KVWL-Vorstand komplett Dr. Dirk Spelmeyer zum neuen 1. Vorsitzenden der KVWL gewählt > Seite 4 Impfaufklärung: Mit Fakten gegen Fake-News > Seite 12 Elf 6 und Elf 7 die Nummer mit den Elfen. Große Werbekampagne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist gestartet > Seite 22

2 Inhalt 4 Wechsel im KVWL-Vorstand komplett Dr. Dirk Spelmeyer zum neuen 1. Vorsitzenden der KVWL gewählt Impfaufklärung: Mit Fakten gegen Fake-News 20 Impfcheck NRW Jetzt Impfschutz prüfen NRW-Gesundheitsministerium startet Kampagne zur Steigerung der Impfquoten / Kassenärztliche Vereinigungen unterstützen 22 Elf 6 und Elf 7 die Nummer mit den Elfen Große Werbekampagne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist gestartet 24 Neues Fortbildungsportal der KBV startet mit Angebot zum Medikationsplan Barrierefreie Arztpraxis: Informieren Sie die KVWL und Ihre Patienten! Gut frequentierte Arztsuche bietet viele Auswahlmöglichkeiten / Nutzen Sie den online abrufbaren Fragebogen 28 KVWL begleitet den Aufbau der medizinischen Fakultät an der Uni Bielefeld Dr. Gerhard Nordmann in engem Austausch mit Gründungsdekanin Prof. Dr. Claudia Hornberg 29 Landeskampagne Sucht hat immer eine Geschichte im neuen Layout Präventionskampagne wird in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet 30 KBV-Versichertenbefragung: Vertrauen in Ärzte nach wie vor gut 9/ Klare Struktur, bessere Übersicht, effektive Therapie: Schon mehr als Teilnehmer sind beim AdAM -Modellprojekt dabei 34 Ärztinnen und Ärzte für den mobilen Blutspendedienst gesucht 36 Virtuelle Realität (VR): Chancen auch für die Psychotherapie 40 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL 2 Nr September 2019 mit praxisrelevanten Informationen in der Heftmitte zum Heraustrennen STANDARDS 38 Kurznachrichten 42 Amtliche Bekanntmachungen 42 Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psycho therapeutensitzen in Westfalen-Lippe 55 Impressum

3 Reden hilft, Impfen schützt! Impfen schützt. Den Geimpften selbst, aber auch die Menschen in seinem Umfeld. Das ist eine Tatsache, die Ihnen als Mitglieder der KVWL natürlich hinlänglich bekannt ist. Mit großer Sorge beobachte ich die aktuellen Tendenzen in der Bevölkerung, das Impfen gerade für Erwachsene mehr und mehr zu vernachlässigen. Nicht jeder Mensch mit einem lückenhaften Impfschutz ist aber auch gleich ein ausgesprochener Gegner dieser bewährten Vorsorgemaßnahme. Ich bin der Überzeugung, dass viele Menschen schlichtweg nicht daran denken, ihren Impfstatus im Blick zu behalten. Und genau an dieser Stelle kommt uns als niedergelassenen Vertragsärzten eine Schlüsselposition zu. Die behandelnden Haus- und Fachärzte können entscheidenden Einfluss nehmen auf die zukünftige Entwicklung der Impfquoten in Westfalen-Lippe. Und zwar indem sie mit ihren Patienten sprechen. Sie daran erinnern, einen Blick in ihren Impfausweis zu werfen und, wenn nötig, den Impfschutz auffrischen zu lassen. Auch das Praxispersonal kann mit freundlichem Nachfragen und entsprechenden Hinweisen das Thema immer wieder ansprechen und so in den Köpfen der Patienten verankern. Aus meiner eigenen langjährigen Berufserfahrung als Hausarzt weiß ich, dass die meisten Patienten solche Hinweise und Beratungen dankbar annehmen und sich in der Folge dann auch impfen lassen. Reden hilft, Impfen schützt. In diesen Wochen startet das NRW-Gesundheitsministerium seine neue Kampagne Impfcheck NRW Jetzt Impfschutz prüfen (s. auch S. 20). Die KVWL begrüßt dieses Engagement ausdrücklich und unterstützt die Kampagne nach Kräften. Auf diese Weise rückt das Thema Impfen gerade in den infektionsträchtigen Herbstmonaten wieder verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Die KVWL selbst bietet aktuell auch wieder Informationsveranstaltungen rund ums Impfen an (s. auch Seite 17), die erfahrungsgemäß immer sehr gut besucht sind. Und natürlich beraten wir unsere Mitglieder auf Wunsch individuell zu allen Impf-Fragen. Heute gibt es wirksamen Schutz vor Masern und Influenza. Und dennoch erkranken und im schlimmsten Fall sterben immer wieder Menschen daran, weil der notwendige Impfschutz nicht gegeben ist. Lassen Sie uns gemeinsam gegen diesen gefährlichen Trend angehen. Denn Impfen schützt! Dr. Volker Schrage, 2. KVWL-Vorsitzender 9/2019 3

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5 Wechsel im KVWL- Vorstand komplett Dr. Dirk Spelmeyer zum neuen 1. Vorsitzenden der KVWL gewählt Der sanfte und lange geplante Übergang im Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) ist perfekt: Anfang September wählten die Vertreter der in Westfalen-Lippe niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit überwältigender Mehrheit Dr. Dirk Spelmeyer nicht nur in den KVWL-Vorstand, sondern in einem zweiten Wahlgang auch in das Amt des 1. KVWL-Vorsitzenden. Damit tritt der Facharzt für Urologie aus Dülmen zum 1. Februar 2020 die Nachfolge von Dr. Gerhard Nordmann an, der mit seiner frühzeitigen Ankündigung, im kommenden Jahr in den verdienten Ruhestand treten zu wollen, diesen geordneten und gut vorbereiteten Wechsel im Vorstand der Körperschaft ermöglicht hat. Somit besteht das Führungsgremium der KVWL ab dem kommenden Februar aus Dr. Dirk Spelmeyer (1. Vorsitzender), Dr. Volker Schrage (2. Vorsitzender) sowie Thomas Müller (Vorstandsmitglied). Das neue Führungstrio bekräftigte seine Absicht, die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen als Team angehen zu wollen. Schrage und Müller setzten mit ihrem Verzicht, gegen Spelmeyer um den Vorstandsvorsitz zu kandidieren, ein eindrucksvolles Zeichen. 9/2019 5

6 Krankenkassen signalisieren erstmals Unterstützung für den Notfalldienst 9/ Das neu zusammengesetzte Vorstandsteam übernimmt eine gut organisierte KV, wie der amtierende 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann in seinem Bericht zur Lage deutlich machte, bevor er sich dem aktuellen gesundheitspolitischen Geschehen zuwandte. Zwar habe die KVWL in den Honorarverhandlungen für das Jahr 2019 (wie alle anderen KVen im Bundesvergleich) nur eine schwarze Null also den Inflationsausgleich erreichen können, es gebe in finanzieller Hinsicht trotzdem ein positives Zeichen. Denn die KVWL erhält von den regionalen Krankenkassen für das Jahr 2019 zusätzliche Strukturhilfen in Höhe von fünf Millionen Euro, die ausdrücklich auch für den weiteren Ausbau der Portalpraxen im Notfalldienst verwendet werden können. Es sei, so Dr. Nordmann, ein wichtiges Signal, dass die Krankenkassen erstmalig ihre Mitverantwortung für die Finanzierung der Strukturen im Notfalldienst der niedergelassenen Ärzte eingestehen. In diesem Zusammenhang wiederholte Nordmann noch einmal seine Überzeugung, dass die gesamte Notfallversorgung zu einer eigenständig finanzierten dritten Säule in der Versorgung ausgebaut werden solle. Damit leitete er zu einem weiteren Gesetzentwurf aus dem Hause des umtriebigen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn über, der allerdings noch nicht mit der Hausleitung abgestimmt sei. Soll heißen, der Vorschlag kommt nicht im üblichen Gewand eines Referentenentwurfs daher, sondern als Steinwurf ins Wasser, um ohne Risiko beobachten zu können, welche Kreise er zieht. Neben einigen Vorschlägen, die in Westfalen-Lippe schon umgesetzt (Portalpraxen)

7 oder erprobt (Ersteinschätzungsverfahren, elektronische Fallakte) werden, enthält der Entwurf allerdings auch ein paar krude Ideen, so Nordmann. Die Folgenschwerste: Es gibt Überlegungen bei den Ministerialen, den KVen den Sicherstellungsauftrag für die sprechstundenfreien Zeiten zu entziehen und auf die Länder zu übertragen. Da wünsche ich den zuständigen Behörden viel Spaß: Fällt der Sicherstellungsauftrag für die Zeiten des Notfalldienstes weg, entfällt auch die rechtliche Grundlage für die KVen, ihre Mitglieder zum Notfalldienst zu verpflichten und einzuteilen, betonte Nordmann. Regionale Auswirkungen der Bedarfs planungsrichtlinie Beim Thema Bedarfsplanung knüpfte der KV- WL-Chef an die erste Prognose vom Juni an, wonach durch die neue Bedarfsplanungsrichtlinie in Westfalen-Lippe zirka 300 neue Sitze für Ärzte und Psychotherapeuten entstehen werden. Zusätzliche Arzt- und Psychotherapeutensitze bedeuten vor allem auch die Öffnung von bislang gesperrten Planungsbereichen. Dies hat grundlegende Auswirkungen auf die Praxisübergabe. Eine Ausschreibung mit einem entsprechenden Verfahren über die KV ist dann nicht mehr erforderlich und auch nicht mehr möglich. Jeder muss sich selbst um einen Praxisnachfolger kümmern jedenfalls bis zur möglichen erneuten Sperrung des Planungsbereichs, erläuterte Nordmann. Er fasste die prognostizierten Veränderungen folgendermaßen zusammen: 9/2019 7

8 Bürokratiekosten anschaulich erklärt 9/ Die neue Richtlinie wirkt sich in der Versorgung erst ab Dezember 2019 aus die Beschlüsse des Landesausschusses müssen abgewartet werden. Vorher passiert nichts. Große Veränderungen gibt es bei den Kinderärzten, Nervenärzten und Psychotherapeuten. Bei diesen Gruppen werden Anfang 2020 viele Planungsbereiche entsperrt und es entstehen zahlreiche neue Sitze. Für alle neu entstehenden Sitze gibt es kein Windhundrennen! Die Bewerbungsfrist wird voraussichtlich im Dezember beginnen und bis Februar laufen, abhängig von der Beschlussfassung des Landesausschusses. Veröffentlicht wird das in KVWL kompakt im Dezember. Alle fristgerecht eingegangenen Anträge müssen berücksichtigt und ggf. in einem Auswahlverfahren gegeneinander abgewogen werden. Solange Planungsbereiche nicht mehr von Zulassungssperren betroffen sind je nach Bewerbungslage also von Dezember 2019 bis Mai 2020 können Praxen ohne Ausschreibungsverfahren weitergegeben werden. Die KVWL wird die Ärzte mit laufenden Ausschreibungsverfahren und die Bewerber zeitnah über die neue Situation informieren. Dr. Volker Schrage machte in seinem Vortrag deutlich, dass Bürokratiekosten nicht nur durch Vorgaben des Gesetzgebers entstehen. Der 2. KV- WL-Vorsitzende rechnete einmal ganz konkret vor, welche Kosten durch KVWL-Mitglieder verursacht werden, die entweder immer noch manuell abrechneten oder ihre Abrechnung regelmäßig verspätet abgeben, was zur Folge habe, dass die Abrechnung der gesamten Fachgruppe ins Stocken gerate. Gemeinsam mit Widersprüchen, die ohne jede Begründung eingereicht werden, verursachen diese Verzögerungen einen Arbeitsaufwand, der in etwa zwei Sachbearbeiterstellen pro Jahr entspricht. Stellen, die die pünktlich abrechnenden Kolleginnen und Kollegen bezahlen müssen, kritisierte Schrage. Dabei betonte er, dass es ihm keinesfalls darum gehe, Kolleginnen und Kollegen generell davon abzuhalten, gegen aus ihrer Sicht nicht plausible Bescheide Widerspruch einzulegen: Das ist ihr gutes Recht. Sinnvoll wäre es aber, sich auf jene Fälle zu beschränken, in denen der Antragssteller auch selbst eine Begründung für seinen Widerspruch nennen kann. Gute Quoten bei Fortbildung und Qualität Darüber hinaus gab er einen Überblick über weitere Themen aus seinem Ressort, in die er sich in den ersten Monaten seiner Vorstandstätigkeit intensiv eingearbeitet hat. So gebe es beispielsweise bei der Fortbildungsverpflichtung für niedergelassene Ärzte, die laut Gesetz ebenfalls von den KVen überprüft werden müsse, in Westfalen-Lippe eine Erfolgsquote von 98 Prozent. Diese hohe Zahl von Erfüllern sei einem ausgeklügelten Erinnerungs- und Beratungssystem zu verdanken, das die KVWL über die Jahre aufgebaut habe. Ähnlich gute Werte sah Schrage im Bereich der Qualitätsüberprüfungen: In einzelnen Bereichen der Datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS)

9 müssen wir uns nicht hinter den Krankenhäusern verstecken; hier dürfen wir ruhig etwas selbstbewusster auftreten! 90 Prozent an die Telematikinfrastruktur angebunden Eine gute Quote konnte schließlich auch KVWL-Vorstandsmitglied Thomas Müller vermelden: Nach seinen Angaben sind inzwischen gut 90 Prozent aller Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Das ist im Sinne der angestrebten Vernetzung wichtig, aber auch vor dem Hintergrund der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sanktionsmaßnahmen durch die KVen im Falle einer verspäteten Anbindung. Müller erläuterte in seinem Vortrag das Vorgehen der KVWL gegenüber den restlichen zehn Prozent von Ärzten und Psychotherapeuten, die aktuell noch nicht an die 9/ Der Vorsitzende der KVWL-Vertreterversammlung Dr. Ulrich Oeverhaus (l.), KVWL-Vorstandsmitglied Thomas Müller (2. v. l.), der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Volker Schrage (2.v.r.) und der amtierende 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann gratulierten dem neu gewählten 1. KVWL-Vorsitzenden Dr. Dirk Spelmeyer (Mitte) zur Wahl an die Spitze der Körperschaft.

10 Wahl von Dr. Dirk Spelmeyer zum Vorstandsmitglied der KVWL Wahl von Dr. Dirk Spelmeyer zum 1. Vorsitzenden der KVWL Ja-Stimmen Enthaltungen Nein-Stimme Ja-Stimmen Enthaltungen Nein-Stimmen TI angebunden sind. Um unbillige Härten in solchen Fällen zu vermeiden, in denen nachweislich externe Dienstleister (Softwarehäuser, Systembetreuer) die Verzögerung des Anschlusses zu verantworten haben, wird die KVWL bei folgenden Szenarien keine Sanktionen aussprechen: Informations veranstaltungen Update Telematik infrastruktur für Ärzte und Psychotherapeuten am 15. November 2019 in Dortmund am 26. November 2019 in Dortmund am 3. Dezember 2019 in Münster für MFA am 2. Oktober 2019 in Münster am 16. Oktober 2019 in Dortmund Der Bestellnachweis lag bis 31. März 2019 vor. Der Bestellnachweis und die Installation sind im 2. Quartal 2019 erfolgt. Entwarnung konnte Thomas Müller auch bezüglich der Haftung bei möglichen Datenlecks in der Telematikinfrastruktur, insbesondere den Konnektoren, geben. Hierzu zitierte er aus einer Verlautbarung der gematik, wonach bei vorschriftsgemäßer Installation und bestimmungsgemäßem Konnektor-Gebrauch eine Haftung des Leistungs erbringers nach DSGVO in jedem Fall ausscheide. Da jedoch mögliche Streitfälle letzten Endes juristisch geklärt werden müssten und um das Risiko so gering wie möglich zu halten, fordere das KV-System so genannte Penetrationstest, also Sicherheitstests mit simulierten Angriffen unter festgelegten Standards, bekräftigte Müller. Zu den ersten Anwendungen der TI sollen das Notfalldatenmanagement (NFDM) sowie der elektronische Medikationsplan gehören (emp). An einem entsprechenden Feldtest, der im vierten Quartal 2019 starten soll, beteiligen sich unter anderem über 70 Praxen aus Westfalen-Lippe. Um allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich bezüglich der Telematikinfrastruktur auf den aktuellen Stand zu setzen, kündigte Müller mehrere Informationsveranstaltungen für Ärzte, Psychotherapeuten und MFA an (s. Kasten). -ms

11 Machen Sie mit, helfen Sie mit, lernen Sie mit! CIRS-NRW ist ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der medizinischen Versorgung. Mit Ihrer Teilnahme an CIRS-NRW engagieren auch Sie sich für Sicherheitskultur und Patientensicherheit. CIRS-NRW ist: freiwillig einfach anonym übersichtlich interaktiv effektiv

12 Impfaufklärung: Mit Fakten gegen Fake-News Werden Impfungen Opfer ihres eigenen Erfolgs? Werden Impfskepsis und Impfmüdigkeit auch dadurch befördert, dass die meisten Menschen in Deutschland lange Zeit kaum noch schwere Infektionskrankheiten gesehen haben geschweige denn tödliche Verläufe in ihrem engeren Lebensumfeld mitverfolgen mussten? Und wieso halten sich Mythen um Schwermetallvergiftungen oder Autismus- Erkrankungen als angebliche Folge von Immunisierungen so hartnäckig? Die Lage wird zusehends unübersichtlich und man gewinnt den Eindruck, dass es evidenzbasierte Fakten immer schwerer haben, Mythen, Vorurteile oder bewusste Falschinformationen auszustechen. Der Fall von Riko Muranaka ist alarmierend: Die japanische Ärztin und Journalistin wollte sich nicht damit abfinden, dass Impfgegner in ihrem Heimatland die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) ohne

13 wissenschaftlich fundierte Argumente derart in Verruf brachten, dass die HPV- Impfquote von zirka 70 Prozent auf unter ein Prozent (!) abstürzte. Mitverantwortlich für den dramatischen Rückgang der Impfung, die noch 2013 von der japanischen Regierung explizit empfohlen worden war, sei unter anderem eine Studie mit einigen wenigen Mäusen, deren zweifelhafte Ergebnisse, als Beweis für unerwünschte Wirkungen der HPV-Impfung beim Menschen herangezogen wurden, kritisierte Muranaka. Nach ihrer Auffassung wurden dabei grundlegende Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens grob missachtet, was sie öffentlich machte und sich für eine evidenzbasierte Beurteilung des Nutzens und der Risiken einer HPV-Impfung stark machte. Doch viele impfkritische Japaner sahen in ihr der Überbringerin der schlechten Nachricht das eigentliche Übel und versuchten ihre Reputation als Ärztin und Wissenschaftsjournalistin zu zerstören. Rückblickend schreibt Muranaka auf dem Blog Medwatch daher auch von einem Scheitern der japanischen Medien ( hpv-impfung-wie-japan-von-einem-anti-impftsunami-erfasst-wurde/). Impfgegner für die Weltgesundheit so gefährlich wie Ebola Neben dem persönlichen Schicksal Muranakas ist vor allem die Trivialisierung ehemals wissenschaftlicher Diskurse bemerkenswert. Da wo die einen das Internet als Instrument der Demokratisierung allen Wissens feiern, reichen andererseits offensichtlich Behauptungen und Unterstellungen, Fake News und alternative Fakten aus, um sich Gehör zu verschaffen. Die dramatischen Folgen: Inzwischen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Vermeidung oder Verzögerung von Impfungen in die Liste der bedeutendsten globalen Gesundheitsrisiken aufgenommen. Aus der Sicht der Experten geht von Impfgegnern damit ein ähnlich großes Risiko für die weltweite Gesundheit aus wie von Ebola, Antibiotikaresistenzen und Luftverschmutzung, kommentierte Spiegel Online. Impfpflicht als Ultima Ratio Nachdem absehbar war, dass auch Deutschland das WHO-Ziel verfehlen würde, die Masern bis zum Jahr 2020 auszurotten, brachte zunächst der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe 2015 eine Pflicht zur Masernimpfung ins Gespräch. Sein Amtsnachfolger und Parteigenosse Jens Spahn konkretisierte diese Überlegungen und ließ die wichtige Präventionsmaßnahme in einen Gesetzestext gießen. Im Juli beschloss das Kabinett das Masernschutzgesetz, das nach der parlamentarischen Sommerpause dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass unter anderem alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Aber eine generelle Impfpflicht ist umstritten. So sieht beispielsweise der Deutsche Ethikrat zwar eine moralische Verpflichtung, sich und die eigenen Kinder gegen Masern impfen zu lassen, lehnt die gesetzlich festgeschriebene Pflicht jedoch ab. Hier besteht die Gefahr, dass die Diskussion für und wider das Impfen durch die Debatte für und gegen die Impfpflicht überlagert wird. Vermutlich sind die Lager der Befürworter und Kritiker nicht in beiden Fällen identisch, denn eine gesetzliche Pflicht, sich bzw. die eigenen Kinder impfen zu lassen, geht weit über medizinische Implikationen hinaus. Hier kämen unter anderem (haftungs-) rechtliche und ethische Fragen hinzu. Mit der derzeitigen Entwicklung steht ausgerechnet eine der effizientesten und effektivsten Präventionsmaßnahmen der modernen Medizin unter einem kaum nachvollziehbaren Rechtfertigungsdruck. Positive Meldungen ( Nigeria ist als letztes afrikanisches Land polio-frei! ) wechseln sich mit negativen ( USA und Irland melden neue Mumps-Fälle ) ab. Wobei und das muss man in diesem Zusammenhang deutlich betonen die negativen Meldungen in aller Regel nicht durch das Impfen ausgelöst werden sondern durch das Nicht-Impfen! 9/

14 Anzahl geimpfter Personen in Westfalen-Lippe gegen Influenza und Humane Papillomviren (HPV) Quelle: KVWL / Humane Papillomviren (HPV), männliche Geimpfte (seit 2018) Influenza Prozentuale Veränderung Jahreswerte bezogen auf 2018 zum Vorjahr 3 Jahre 6 Jahre 11,95 % 3,42 % -6,52 % Humane Papillomviren (HPV), weibliche Geimpfte Prozentuale Veränderung Jahreswerte bezogen auf 2018 zum Vorjahr 3 Jahre 6 Jahre -4,44 % -10,82 % 28,30 % 14 Ja, auch das Impfen (sofern man bei der Vielzahl von Immunisierungen und individuellen Voraussetzungen überhaupt derart pauschal urteilen darf) birgt Risiken. Es gibt unerwünschte Nebenwirkungen und leider in sehr seltenen Fällen auch bleibende Impfschäden. Es ist jedoch unredlich, unwissenschaftlich und sowohl aus individueller wie auch gesellschaftlicher Perspektive gefährlich, gerade in diesem Fall nur die eine Seite der Medaille zu betrachten, ohne überhaupt wahrzunehmen, dass es noch eine andere gibt. Moderne Impfstoffe sind aus der Nutzen-Risiko-Perspektive betrachtet sichere Arzneimittel. Das ist evidenzbasiert, also nach wissenschaftlichen Kriterien überprüfbar und nachvollziehbar! Wie aber geht man mit Skeptikern und Kritikern um, die wissenschaftliche Beweise und daraus abgeleitete Argumente schlicht ignorieren?

15 Nicht Impfen ist gefährlich sondern Nichtimpfen! Impfungen gehören zu den wirksamsten und sichersten medikamentösen Behandlungsmethoden, um Menschen vor schweren Infektionskrankheiten zu schützen. Gerade Säuglinge sind bei einigen Erkrankungen besonders gefährdet und benötigen daher möglichst frühzeitig einen eigenen Schutz. Das betrifft vor allem Pertussis, weil diese Infektion in den ersten Lebensmonaten zu Apnoen führen können. Diese Atemstillstände waren Mitauslöser für die früher höhere Zahl von an SIDS (sudden infant deathsyndrome) verstorbenen Säuglingen. Da die kleinen Säuglinge aber erst einen Schutz aufbauen müssen, nutzen auch wir in der Praxis schon den Erstkontakt zu den Eltern, um bei Bedarf (die Mütter sind oft schon von den Gynäkologen geimpft), die Großeltern, Verwandte und andere Besucher sowie Babysitter zu bitten, ihren Impfstatus zu prüfen und ggf. die Gelegenheit zu nutzen, den eigenen Schutz zu verbessern. Hier ist Gelegenheit, auch gleich die Masern-Impfung anzusprechen, die uns wahrscheinlich noch längere Zeit beschäftigen wird. Apropos Sicherheit der Impfstoffe: das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) ist Meldestelle für Impfnebenwirkungen. Seit 2000 sind Impfreaktionen, die das normale Maß übersteigen sowie auftretende Komplikationen für Ärzte meldepflichtig. Aber seit geraumer Zeit können auch Patienten dort Meldungen einreichen. Jeder Fall wird akribisch geprüft. Zusätzlich ist das Institut mit den anderen europäischen Ländern digital vernetzt, um auf gehäuft auftretende Meldungen sofort reagieren zu können. Das Fazit der Abteilungsleiterin Dr. Brigitte Keller-Stanislawski: Impfstoffe sind nicht unsere Problemkinder. Sie gehören zu den sichersten Medikamenten überhaupt! Bei Jugendlichen benutze ich das Wort Impfen oft gar nicht mehr. In der heutigen digitalen Welt werde ich besser verstanden, wenn ich darauf hinweise, dass der eigene Virenschutz nicht mehr dem aktuellen Stand entspricht und dringend eines Updates bedarf. Bei der HPV-Impfung ist es wichtig, dass man danach vor Genitalwarzen geschützt ist, die offensichtlich in diesem Alter stigmatisierend sind. Das Ausmaß der Bedrohung durch Tumoren, die viele Jahre später entstehen, wird häufig besser verstanden, wenn ich erkläre, dass derzeit noch etwa 2000 Frauen und ca Männer an HPV-bedingten Krebsarten in unserem Land versterben und dass diese Zahl etwa einem Ferienflieger -Absturz alle zwei bis drei Monate entsprechen würde. Übrigens erleichtern es gut geschulte MFA und ein einfach zu bedienendes Impfprogramm im Patientenverwaltungssystem erheblich, bei den eigenen Patienten eine gute Impfquote zu erreichen und damit weniger schwere Verläufe von Infektionskrankheiten behandeln zu müssen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Politik und die Krankenkassen die Bedeutung des Impfens als grundlegende Präventionsmaßnahme akzeptieren und die Ärzteschaft in ihrem Bemühen um die Steigerung der bestehenden Impfquoten unterstützen. Burkhard Frase, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin aus Münster

16 Klares Votum: Mehr als acht von zehn Bundesbürgern befürworten Impfpflicht für Kinder. 73 % 87 % 81 % 39 % 45 % 51 % Säuglinge Krippen- und Kindergartenkinder Schulkinder Erwachsene Menschen ab 65 Jahren Chronisch Kranke Quelle: Die Schwenninger Krankenkasse Mit Beratung gegen die Verunsicherung Möglicherweise hat man eine Zielgruppe schon verloren: Die Resistenten. Jedenfalls die Beratungsresistenten. Auch wenn deren Kakophonie verstärkt durch die sogenannten sozialen Medien oftmals unverhältnismäßig laut erscheinen mag: Glücklicherweise stehen (noch) viele Menschen dem Impfen positiv gegenüber, wie zum Beispiel die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in einer Befragung* 2016 herausfand, in der unter anderem Eltern zu Wort kamen, die die Impfentscheidung für ihre Kinder treffen müssen: Die überwiegende Mehrheit der befragten Eltern (85 Prozent) steht dem Impfen (eher) befürwortend gegenüber (befürwortend: 62 Prozent; eher befürwortend: 23 Prozent). 13 Prozent geben an, dass ihre Einstellung zum Impfen teils ablehnend, teils befürwortend ist. Kaum jemand hat eine (eher) ablehnende Haltung zum Impfen (jeweils 1 Prozent). Ähnliche Ergebnisse förderte eine repräsenta-

17 Fax: 0231 / oder per service-center@kvwl.de Impfveranstaltungen in Westfalen-Lippe ein Termin zwei Veranstaltungen zertifiziert mit zwei Punkten In der einen Veranstaltung werden wir Sie die ärztlichen Kollegen und Kolleginnen über weitgehend medizinische Änderungen zum Thema Impfen informieren. In der zweiten Veranstaltung am selben Veranstaltungsort informieren wir Ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zielgerichtet über Änderungen und Neuerungen rund ums Impfen. Verbindliche Anmeldung Ich/wir nehme/n am folgenden Termin teil: Stadthalle Vennehof Dienstag 8. Oktober Uhr Am Vennehof 1, Borken (Parkplatz Am Boltenhof) Kongresszentrum Siegerlandhalle Donnerstag 7. November Uhr Koblenzer Str. 151, Siegen KVWL, Ärztehaus Dortmund Donnerstag 14. November Uhr Robert-Schimrigk-Straße 4 6, Dortmund für Ärzte ausgebucht Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten finden Sie auf der Homepage der KVWL unter BSNR Arztname(n) (bitte alle teilnehmenden Ärzte angeben) Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wenn ja, formulieren Sie diese bitte hier vorab. Wir werden während der Veranstaltung darauf eingehen. 9/ Ort Straße, Hausnummer Telefon Anzahl FAX Nr. Ärzte MFAs Unterschrift und Praxisstempel Achtung: Es werden keine Anmeldebestätigungen versendet.

18 tive Umfrage der Schwenninger Krankenkasse unter Bundesbürgern Anfang 2019 zu Tage: Die überwiegende Mehrheit trägt eine Impfpflicht für Kita- und Schulkinder mit (siehe Grafik S. 16). Die unentschlossenen, unsicheren Eltern bzw. Patienten sind die richtige Zielgruppe. Nicht selten rühren solche Unsicherheiten aus eigenen Internet-Recherchen, bei denen Informationssuchende oft auf impfkritische Initiativen und Foren treffen, die versuchen, sich einen seriösen, mitunter pseudo-wissenschaftlichen Anstrich zu geben. Dadurch kann der Aufwand für Impf-Aufklärung und -Information in den Praxen erheblich zunehmen. Ein weiteres Argument für die angemessene Honorierung der sprechenden Medizin. Denn der Nutzen des Impfens geht weit über die individuelle Präven tion hinaus. -ms * Horstkötter N, Müller U, Ommen O, Platte A, Reckendrees B, Stander V, Lang P, Thaiss H (2017): Einstellungen, Wissen und Verhalten von Erwachsenen und Eltern gegenüber Impfungen Ergebnisse der Repräsentativbefragung 2016 zum Infektionsschutz. BZgA-Forschungsbericht. Köln: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Eine entscheidende Säule der Gesundheit In den zurückliegenden einhundert Jahren haben drei Entwicklungen entscheidend dazu beigetragen, die Lebenserwartung der Menschen deutlich zu erhöhen: eine verbesserte Hygiene, die Erfindung und der Einsatz von Antibiotika und natürlich das Impfen. In unserer hausärztlichen Praxis gehört es wie selbstverständlich dazu, unsere Patienten nach ihrem Impfstatus zu fragen zum Beispiel im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen oder in Indikationsfällen bei der Behandlung von Verletzungen. Wir weisen mit Aushängen und Flyern auf die Bedeutung des Impfens hin und suchen das Gespräch mit unseren Patienten. Meine Erfahrung dabei: Unsere Patienten sind dankbar, wenn sie ans Impfen erinnert werden. Dass einer unserer Patienten mit dem Impfausweis zu mir in die Sprechstunde kommt und um Prüfung bittet, passiert tatsächlich eher selten. Aber darauf angesprochen, habe ich während meiner Tätigkeit als niedergelassener Hausarzt von Seiten meiner Patienten nie Skepsis oder gar Ablehnung erfahren. Impfen ist wichtig. Das verstehen und akzeptieren die Menschen. Sie möchten nur gern beizeiten daran erinnert werden. Der Wille und die richtige Einstellung sind also da. Umso erstaunter bin ich darüber, dass es gerade in den zurückliegenden fünf Jahren immer wieder zu Lieferengpässen bei bestimmten Impfstoffen kommt. Das ist besonders ärgerlich, vor allem weil auch der impffreudigste Patient nicht gern mehrere Wochen wartet, um seinen Schutz zu vervollständigen. Wer geimpft werden möchte, sollte nicht vertröstet werden müssen. Dr. med. Hans-Ulrich Weller, Hausarzt aus Bielefeld

19 Der Flyer Impfen schützt kann kostenlos in gewünschter Menge über die KVWL bezogen werden. Und zwar bequem im Internet unter und den Rubriken Dienste sowie Patienteninformation/Prävention. Für Nachfragen erreichen Sie den Formularversand der KVWL unter der oder Im Dienst der Medizin. Impfen schützt! Nebenstehend finden Sie ein Ansichtsexemplar des aktuellen KVWL-Impfflyers (Stand: Juli 2019). Impfen schützt! Wichtige Informationen für Ihre Patienten in der praktischen Übersicht 9/

20 Impfcheck NRW Jetzt Impfschutz prüfen NRW-Gesundheitsministerium startet Kampagne zur Steigerung der Impfquoten / Kassenärztliche Vereinigungen unterstützen 9/ Rechtzeitig zum Beginn der kälteren Jahreszeit hat die Landesregierung die Kampagne Impfcheck NRW Jetzt Impfschutz prüfen gestartet. Ziel der Initiative, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt wird, ist die Steigerung der Impfquoten in Nordrhein-Westfalen. Die Bürger sollen motiviert werden, ihren Impfstatus überprüfen zu lassen. Im Rahmen der Kampagne erhalten rund Arztpraxen im Land Informationspakete mit auffälligen Plakaten und Postkarten zum Aushang und zur Auslage in den Praxen. Müsste, Hätte, Könnte Hilft leider nicht! : Dieser Spruch auf einem der Plakate bringt die Kampagne auf den Punkt. Noch immer lassen sich zu viele Menschen nicht gegen Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern, Mumps und Röteln impfen. Sie sind nicht unbedingt gegen das Impfen an sich, aber sie unterschätzen die Gefährlichkeit der vermeintlichen Kinderkrankheiten und versäumen, einen Impftermin zu vereinbaren, erklärt NRW- Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zum Kampagnenstart. Manche Krankheiten wie die Masern, die in jüngster Zeit wieder auf dem Vormarsch sind, könnten schon längst ausgerottet sein. Unser gemeinsames Ziel sollte es daher sein, die Impfraten zu steigern. Also: Packen Sie Ihr Impfbuch ein und sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin beim nächsten Besuch auf einen Impfcheck an! MÜSSTE. HÄTTE. KÖNNTE. Hilft leider nicht! Durch das Aufhängen der Poster in den Praxisräumen soll das Arzt- Patienten-Gespräch zum Thema Impfungen angeregt werden und falls nötig idealerweise direkt eine Impfung durchgeführt werden. Postkarten mit dem Text Lachen ist ansteckend Masern leider auch machen humorvoll auf das wichtige Thema der Masernimpfung aufmerksam.

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22 Elf 6 und Elf 7 die Nummer mit den Elfen Große Werbekampagne für den ärztlichen Bereitschaftsdienst ist gestartet Auffällig und ganz sicher einprägsam: So lassen sich die beiden Damen beschreiben, die als Elf 6 und Elf 7 zukünftig für den ärztlichen Bereitschaftsdienst werben. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die bislang größte Kampagne für den Bereitschaftsdienst ins Leben gerufen. Die Idee hinter der Kampagne ist so einfach wie clever: Ein Problem der ist nämlich, dass die Nummer nicht so prägnant ist wie etwa die 112. Aus der einhundertsechzehn, einhundertsiebzehn (zehn Silben) wird deshalb zukünftig die Elf 6 und Elf 7 (fünf Silben). Und die Nummer bekommt zwei sympathische Figuren, die sie sinnbildlich verkörpern und im Kopf bleiben. Elf 6 und Elf 7 : Nach dem offiziellen Startschuss Ende August wird die Kampagne drei Jahre lang laufen. Ein humorvoller TV-Spot, der bundesweit auf privaten TV-Kanälen wie RTL, Sat 1 und Pro Sieben zu sehen ist, soll die Popularität der beiden Elfen in der Startphase ankurbeln. Flankiert von Online- Werbung und Plakatwerbung in allen Landeshauptstädten sind die zwei aktuell in ganz Deutschland präsent. Starter-Set und bestellbare Werbemittel für Praxen Auch Praxen können sich in den kommenden Jahren aktiv an der Kampagne beteiligen. In Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen hat die KBV dafür den rund Arzt- und Psychotherapeutenpraxen in Deutschland ein kostenloses Starter-Set aus Werbemitteln zugesendet. Das Starter-Set beinhaltet ein Info- Poster für Wartezimmer sowie Infokarten für Patienten. Beide Werbemittel können zudem kostenlos auf der Website de nachbestellt werden. Wir laden alle Ärzte und Psychotherapeuten ein, sich aktiv an der Kampagne zu beteiligen, erklärt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. Sie stehen täglich mit den Menschen in Kontakt, die wir über die Kampagne erreichen wollen. Zudem können wir mit der Kampagne einmal sichtbar machen, was Ärzte im Bereitschaftsdienst zusätzlich zu ihrer Arbeit in der eigenen Praxis leisten: Sie garantieren, dass es für Patienten in Deutschland rund um die Uhr ärztliche Hilfe gibt. Phase 1: Bekanntheit der Nummer Phase 2: Die neuen Leistungen ab 2020 Während die Kampagne in diesem Jahr ausschließlich die Nummer und die (bisherige) Aufgabe des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bewirbt, informiert sie ab 2020 auch über die neuen Leistungen der In Pha-

23 se 1 wollen wir zunächst die Nummer bekannter machen und mehr Menschen darüber informieren, dass sie sich mit akuten Beschwerden außerhalb der Praxiszeiten an den Bereitschaftsdienst wenden können, erklärt Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Ziel ist eine Entlastung der Notaufnahmen, die immer noch von vielen Menschen mit nichtlebensbedrohlichen Beschwerden aufgesucht werden. In Phase 2 ab 2020 rückt die Kampagne dann verstärkt die neuen Leistungen in der Notfallversorgung und den Terminservicestellen in den Blick. Auch das Online-Angebot auf de wird die KBV 2020 erweitern und zudem neues Informationsmaterial zu den Leistungen bereitstellen. Die KBV will die neuen Leistungen erst bewerben, wenn die technische Infrastruktur in allen KVen erprobt ist. Die Umsetzung ist für uns alle eine Herkulesaufgabe, erklärt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. Wir wollen deshalb nicht durch eine verfrühte Kampagne falsche Erwartungen wecken. Keine falschen Erwartungen zu wecken, ist ganz grundsätzlich ein Ziel der Kampagne. Die KBV wird deshalb stets kommunizieren, was die leisten kann und was nicht. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist für akute Beschwerden da hat aber mitunter auch Wartezeiten. Und auch bei der Terminvermittlung ab 2020 kann es zu Wartezeiten auf einen Termin von bis zu vier Wochen kommen, so Kriedel. Mehr zur Kampagne Mehr zur Kampagne und den Werbemitteln erfahren Sie auf der Website de. 9/

24 Neues Fortbildungsportal der KBV startet mit Angebot zum Medikationsplan 9/ IHR PERSÖNLICHER MEDIKATIONSPLAN ALLE MEDIKAMENTE AUF EINEN BLICK INFORMATION FÜR UNSERE PATIENTEN Die KBV hat ihr Fortbildungsportal modernisiert und bietet nun auch multimediale Fortbildungen an. Den Auftakt bildet eine Fortbildung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Teilnahme ist kostenfrei und mit drei CME-Punkten zertifiziert. Mit dem Relaunch hat das Fortbildungsportal ein zeitgemäßes Design und zusätzliche Features erhalten. Bilder und Teaser bieten den Ärzten einen schnellen Überblick über die angebotenen Online-Fortbildungen. Diese lassen sich als Favoriten markieren, um sie später schneller wiederzufinden. Zudem können Ärzte die Fortbildungen über den Button Meine Meinung bewerten und Kommentare abgeben. Eine weitere Neuerung ist, dass die Fortbildungsinhalte nun auch multimedial dargestellt werden können: So enthält die neue Fortbildung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan erstmals auch Videos. In der Fortbildung geht es um die Bedeutung des Medikationsplans für die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Denn seit Oktober 2016 haben gesetzlich krankenversicherte Patienten, die regelmäßig mindestens drei Arzneimittel einnehmen oder anwenden, Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan. Die Fortbildung informiert über Einführung und Entwicklung des Medikationsplans und erklärt die Struktur, das richtige Ausfüllen sowie die jeweiligen Zuständigkeiten von Haus- und Fachärzten beziehungsweise Apothekern. Entscheidend dabei ist, dass der Medikationsplan vollständig und aktuell ist, lautet eine der Kernbotschaften. Die Online-Fortbildung dauert etwa 45 Minuten und richtet sich an niedergelassene Haus- und Fachärzte. Sie setzt sich zusammen aus dem Lerninhalt Texte, Abbildungen und Videos und aus der Prüfung, bestehend aus zehn Multiple-Choice-Fragen. Beantwortet der Arzt mindestens sieben Fragen richtig, erhält er drei CME-Punkte. Wenn er im Fortbildungsportal seine Einheitliche Fortbildungsnummer angegeben hat, werden die Punkte elektronisch an seine Ärztekammer übertragen und dem Fortbildungskonto gutgeschrieben. Das Fortbildungsportal der KBV gibt es seit zehn Jahren. Gestartet mit regelmäßigen Fortbildungen zur Arzneimitteltherapie werden mittlerweile auch Fortbildungen zu folgenden Themen angeboten: Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (auch für Psychotherapeuten relevant), ambulante MRSA-Versorgung und Vermeidung postoperativer Wundinfektionen. Darüber hinaus sind für das laufende Jahr Fortbildungen zum

25 So finden Ärzte das KBV-Fortbildungsportal Das Fortbildungsangebot der KBV ist ein Angebot für Vertragsärzte. Der Zugang erfordert einen Anschluss des Praxiscomputers an das Sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen (z. B. über die Telematikinfrastruktur). Hier finden Sie das Fortbildungsportal unter Alternativ können Sie in Ihrem KV-Portal aus der Übersicht der Anwendungen das Fortbildungsportal auswählen oder die Einstiegsseite der KBV nutzen unter Hinweis Aufgrund von Inkompatibilitäten des Internet Explorers empfehlen wir Ihnen, die Browser Mozilla Firefox oder Google Chrome für das Fortbildungsportal zu verwenden. Disease-Management-Programm Herzinsuffizienz, zum Umgang mit Kindesmisshandlung sowie zu Schutzkonzepten in der vertragsärztlichen Praxis gegen sexuellen Missbrauch geplant.

26 Barrierefreie Arztpraxis: Informieren Sie die KVWL und Ihre Patienten! Gut frequentierte Arztsuche bietet viele Auswahlmöglichkeiten / Nutzen Sie den online abrufbaren Fragebogen 9/ Der Fußweg zur Praxis ist stellenweise uneben, die Beschriftung der Klingel schlecht oder gar nicht lesbar. Die Eingangstür lässt sich nur mit einem Ruck öffnen und dahinter beginnt eine unübersichtliche Szenerie mit wartenden Patienten. Wohin nun mit dem Rollator oder dem Rollstuhl? Für die fast zehn Millionen Bundesbürger, die mit einer Behinderung leben müssen, steckt der Teufel oft im Detail. Immer mehr Patienten legen daher auch immer mehr Wert auf Angaben zur Barrierefreiheit in Arztpraxen und machen diese oft zum Entscheidungskriterium für ihre Praxis-Wahl. Möglichst ausführliche und kontinuierlich aktualisierte Angaben dazu sind also ein gutes Marketinginstrument, vor allem aber ein wichtiger Service für die Patienten. Die KVWL bedient diese steigende Nachfrage schon seit einigen Jahren im Rahmen ihrer Arzt- und Psychotherapeutensuche unter Hier können Sie als niedergelassene Vertragsärzte und psychotherapeuten auch Angaben zur Barrierefreiheit Ihrer Praxen veröffentlichen. Insgesamt sind nach aktuellem Stand mehr als Betriebsstätten in Westfalen-Lippe barrierefrei. Nutzer der KVWL-Arztsuche können aus einem kleinen Katalog zur Barrierefreiheit die individuell wichtigen Aspekte als Suchkriterium auswählen (s. Screenshot rechts). Ihre Praxis ist barrierefrei, aber die Informationen fehlen in der Arztsuche? Dann nutzen Sie den online verfügbaren Fragebogen und bringen Sie Ihre Praxisinformationen auf den aktuellen Stand. Je detaillierter und aktueller diese Daten sind, umso besser kann Ihre Praxis über die Arztsuche gefunden werden. Alle Angaben rund um die Barrierefreiheit sind nicht mit den Namen der Niedergelassenen verknüpft, sondern über die Betriebsstättennummer (BSNR) direkt mit dem entsprechenden Standort. Nehmen Sie dabei auch gleich die Gelegenheit wahr, um Ihre im Internet veröffentlichten Praxisdaten auch im Allgemeinen auf Aktualität zu überprüfen. Die für Sie zuständigen Ansprechpartner, die notwendige Änderungen für Sie vornehmen können, finden Sie ebenso wie den Fragebogen zur Barrierefreiheit unter in der Rubrik Informationen zur Arztsuche. Zum Hintergrund: Inklusion ist eine der Herausforderungen, denen sich unsere Gesellschaft auf verschiedenen Ebenen stellt. Auf das Gesundheitssystem angewendet bedeutet dies, dass sich alle seine Mitarbeiter darunter Ärzte, Krankenpflegekräfte, Heilmittelerbringer usw. gezielt und systematisch auf die gesundheitlichen Belange, auf die medizinischen Bedarfslagen

27 Barrieren abbauen: Broschüre der KBV zum Thema Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt die Broschüre Barrieren abbauen Ideen und Vorschläge für Ihre Praxis kostenlos zur Verfügung. Die Broschüre kann per an direkt bestellt oder als PDF heruntergeladen werden unter: PraxisWissen EIN SERVICE DER KASSENÄRZTLICHEN BUNDESVEREINIGUNG BARRIEREN ABBAUEN IDEEN UND VORSCHLÄGE FÜR IHRE PRAXIS und die speziellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen der verschiedensten Art einzustellen lernen. Es heißt auch, dass es dafür die unterschiedlichsten Barrieren zu beseitigen gilt: Barrieren in den Einstellungen und Haltungen, Barrieren in Form von fehlendem Fachwissen, fehlender Handlungs- und Kommunikationskompetenz, natürlich auch in Form baulicher und anderer physischer Zugangsbarrieren. Umfassende Informationen sowie Hilfe bei der Planung von mehr Barrierefreiheit in der Arztpraxis gibt es im Internet unter 9/ DE/Themen/Barrierefreiheit/BaF_ node.html vity 27

28 KVWL begleitet den Aufbau der medizinischen Fakultät an der Uni Bielefeld Dr. Gerhard Nordmann in engem Austausch mit Gründungsdekanin Prof. Dr. Claudia Hornberg Der Aufbau der neuen medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld ist in vollem Gange. Unter der Gesamtleitung der Gründungsdekanin Professor Dr. Claudia Hornberg arbeiten verschiedene Projektgruppen daran, pünktlich zum Wintersemester 2020/21 die ersten Medizinstudierenden in Bielefeld begrüßen zu können. Ein Schwerpunkt des Bielefelder Curriculums soll die Allgemeinmedizin werden, weshalb das Gründungsteam von Anfang an auch auf die Expertise erfahrener Praktiker setzt. Als einziger KV-Vertreter wurde der 1. KVWL- Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann gebeten, den Gründungsprozess als Mitglied des externen Beirats beratend zu unterstützen. 9/ Nachdem Frau Professor Hornberg Ende August zu einem Hintergrundgespräch im Dortmunder Ärztehaus zu Gast war, sprach Dr. Nordmann am 4. September das Grußwort zum Symposium Allgemeinmedizin in Studium, Forschung & regionaler Krankenversorgung an der Universität Bielefeld. Das Programm des Workshops zeugt von den Chancen, die die Neugründung einer medizinischen Fakultät mit sich bringt: Vom Curriculum in den Praxisalltag: Welche Kompetenzen brauchen die Medizin- Absolvent*innen?, Forschung in der Hausarztpraxis versorgungsnah & vielfältig oder Hands-on! Vermittlung praktischer Fertigkeiten im Bielefelder Curriculum lauteten beispielsweise die Titel einzelner Workshops. Unsere volle Unterstützung haben die Universität und die Fakultät, wenn sie bei der Ausbildung junger Mediziner nicht nur an die klassischen Bereiche Lehre und Forschung denken, sondern in besonderer Weise auch die regionale Versorgung einbeziehen wollen. Die Wissenschaft, aber auch die praktische Arbeit der Ärztinnen und Ärzte sollen gleichberechtig nebeneinander stehen. Das gilt in besonderem Maße für die grundversorgende ambulante Medizin. Ich möchte es einmal so formulieren: Die Bielefelder Ausbildung soll solide auf zwei Beinen stehen. Und das finde ich sehr gut!, kommentierte der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann in seinem Grußwort die derzeitigen Planungen. Gleichzeitig betonte er die Bereitschaft der KVWL, die Entwicklung der medizinischen Fakultät in Bielefeld auch zukünftig zu begleiten: Hausärztinnen und Hausärzte sind die solide Basis der Patientenversorgung. Hier in Ostwestfalen werden sie nun zu einer ganz neuen Basis. Zum Sockel für einen ebenso wissenschaftlich wie praktisch ausgerichteten Lehrstuhl für Allgemeinmedizin. Dieses gemeinsame Tragen einer soliden ärztlichen Ausbildung für die Arbeit am Patienten bietet uns die Universität Bielefeld nicht allein in der Aufbauphase an. Sie steht auch für eine kontinuierliche gemeinsame Weiterarbeit. -ms

29 Landeskampagne Sucht hat immer eine Geschichte im neuen Layout Präventionskampagne wird in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen ausgeweitet Die Präventionskampagne Sucht hat immer eine Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen ist unter der Adresse de mit einem neuen Internetangebot an den Start gegangen. Modern und benutzerfreundlich ermöglicht die neu konzipierte Internetseite einen schnellen und leicht zugänglichen Einblick in die Suchtprävention des Landes. Unter dem gemeinsamen Dach der Kampagne Sucht hat immer eine Geschichte werden die bereits bestehenden Präventionsangebote Stark bleiben. Suchtfrei alt werden, Leben ohne Qualm. Tabakprävention NRW und Stark statt breit. Cannabisprävention NRW zusammengefasst. Gesundheitliche Prävention kann nur dann erfolgreich sein, wenn alle Akteure an einem Strang ziehen, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Ich freue mich daher besonders, dass das Land gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen und der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW die Suchtprävention weiterentwickelt hat. Hinter jeder Sucht steckt immer eine Geschichte und damit auch eine Ursache. Dieser Leitsatz bildet den Kern der nordrhein-westfälischen Strategie zur Suchtvorbeugung. Laumann: Ich bin überzeugt, dass eine ursachenorientierte und langfristig gedachte Suchtpolitik der richtige Weg zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln ist. Die Landeskampagne Sucht hat immer eine Geschichte wird seit ihrem Beginn 1992 im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen von der Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung NRW, angesiedelt bei der ginko Stiftung für Prävention in Mülheim, umgesetzt. Insgesamt fördert das Land die Landeskoordinierungsstelle Suchtvorbeugung mit rund Euro jährlich, davon rund Euro allein für die Landeskampagne. Die Krankenkassen unterstützen die beiden Module Leben ohne Qualm und Stark bleiben im Jahr 2019 ebenfalls mit insgesamt rund Euro.

30 KBV-Versichertenbefragung: Vertrauen in Ärzte nach wie vor gut Im August hat die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Ergebnisse ihrer alljährlichen Versichertenbefragung vorgestellt. Diese zeigen: Die deutschen Patienten vertrauen ihren Ärzten ein Trend, der sich aus den vergangenen Jahren fortsetzt. 91 Prozent der Befragten geben an, ein gutes (39 Prozent) oder sogar sehr gutes (52 Prozent) Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt zu haben. Ebenfalls 91 Prozent attestieren diesem zusätzlich eine gute bis sehr gute Fachkompetenz. Die Mehrheit der befragten Patienten ist also zufrieden mit ihren Ärzten. Gesetzlich Versicherte warten wenig länger Auch mit der Wartezeit auf einen Termin ist der Großteil der Befragten zufrieden. 79 Prozent geben an, dass ihnen die Wartezeit nicht zu lange gedauert habe. 15 Prozent warteten bis zu drei Tagen auf einen Arztter- 39 Wartezeiten für Termin (in Prozent) 2008 Quelle: FGW Telefonfeld: Versichertenbefragung der KBV 05 06/2008 (n = 5.106) 30 Auswahl der Patienten, die im vergangenen Jahr beim Arzt waren, bezogen auf den letzten Praxisbesuch gesetzlich versichert privat versichert keine Wartezeit ein Tag zwei bis drei Tage bis eine Woche bis drei Wochen über drei Wochen ohne Termin/Termin unnötig Praxis macht keine Termine

31 Die Befragung zeigt auch: Je länger die Patienten in der Praxis warten müssen, desto eher sinkt ihr Vertrauen in den Arzt. Bei Befragten, die nicht warten mussten, sprechen 93 Prozent von einem guten oder sehr guten Vertrauensverhältnis. Bei denjenigen, die über eine Stunde im Wartezimmer sitzen mussten, sind es nur noch 85 Prozent. min, 29 Prozent erhielten noch am selben Tag einen. Insgesamt gleichen sich diese Zahlen zu bei gesetzlich und privat Versicherten immer weiter an: Im Vergleich zu 2008 warten Privatversicherte heute oftmals ähnlich lange auf einen Termin, wie gesetzlich versicherte Patienten. Aber auch Patienten können ihre Arzttermine nicht immer einhalten. 18 Prozent der Befragten gaben an, in den letzten zwölf Monaten einen Arzttermin kurzfristig nicht wahrgenommen zu haben. Diese Zahl ist in den letzten fünf Jahren schon leicht gesunken. Zur Begründung der ausgefallenen Termine sagten die Wartezeiten für Termin (in Prozent) Auswahl der Patienten, die im vergangenen Jahr beim Arzt waren, bezogen auf den letzten Praxisbesuch 2019 Quelle: FGW Telefonfeld: Versichertenbefragung der KBV 03 04/2019 (n = 4.904) gesetzlich versichert privat versichert / keine Wartezeit ein Tag zwei bis drei Tage bis eine Woche bis drei Wochen über drei Wochen ohne Termin/Termin unnötig Praxis macht keine Termine

32 Insbesondere junge Patienten möchten Arzttermine online vereinbaren können (48 Prozent). Insgesamt gaben 47 Prozent aller Befragten an, dass ihnen dies wichtig (38 Prozent) oder sehr wichtig (neun Prozent) ist. Berufstätigen ist dies allgemein wichtiger ist, als Rentnern. Bisher haben allerdings nur 17 Prozent der befragten Patienten schon einmal einen Arzttermin über das Internet vereinbart. 91 Prozent der Patienten haben ein gutes bzw. sehr gutes Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt kaum bekannt Für Patienten, die außerhalb der regulären Sprechzeiten krank werden und keinen Notfall darstellen, gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Doch das Angebot ist noch wenig bekannt: Die entsprechende Telefonnummer des Notfalldienstes der niedergelassenen Ärzte kennen nur 19 Prozent der Befragten. Von denjenigen, die die und die 112 korrekt benennen konnten, finden 41 Prozent die Zusammenlegung der beiden Nummern sinnvoll. 9/ befragten Patienten am häufigsten, dass sie keine Zeit gehabt hätten (62 Prozent), 25 Prozent gaben gesundheitlich Gründe an und 18 Prozent hatten den Termin einfach vergessen. Für Videosprechstunde fehlt die Technik Für Patienten, die keine langen Anfahrtszeiten in Kauf nehmen möchten oder können, ist die Videosprechstunde eine denkbare Alternative. Die Aufgeschlossenheit diesem Thema gegenüber hängt bei den befragten Patienten erwartungsgemäß stark von deren Alter ab. Die 18- bis 29-jährigen würden das Angebot einer Videosprechstunde zu 48 Prozent nutzen, während in der Altersgruppe der 70- bis 79-jährigen nur 23 Prozent dazu bereit wären. Als Grund, warum sie die elektronische Visite nicht nutzen möchten, geben 72 Prozent der Befragten an, lieber direkt mit einem Arzt sprechen zu wollen. Weiteren 15 Prozent fehlt die nötige Technik dazu, diesen Grund gaben vor allem 70- bis 79-jährigen an. Wer nachts oder am Wochenende krank wurde, wandte sich nur in 26 Prozent an den ärztlichen Notfalldienst, ein größerer Anteil ging direkt ins Krankenhaus (42 Prozent) oder rief einen Rettungswagen (23 Prozent). Drei Prozent wandten sich auch am Wochenende an ihren Hausarzt. Im Vergleich zu 2005 wird deutlich: insgesamt gingen damals weniger Patienten direkt ins Krankenhaus (29 Prozent), dafür mehr auch außerhalb der Sprechstunden zum Hausarzt (15 Prozent). Die Anzahl derjenigen Befragten, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst nutzen, hat sich mit 25 Prozent hingegen kaum verändert. jae

33 Klare Struktur, bessere Übersicht, effektive Therapie: Schon mehr als Teilnehmer sind beim AdAM -Modellprojekt dabei AdAM, das Modellprojekt zur sinnvollen Behandlung von Patienten mit Multimedikation, entwickelt sich unter den Versicherten zum Dauerbrenner. Inzwischen vertrauen mehr als Menschen darauf, dass ihr behandelnder Arzt mit AdAM die notwendige Multimedikation individuell optimieren und somit unerwünschten Neben- oder Wechselwirkungen entgegenwirken kann. AdAM ist im Januar 2017 gestartet. Inzwischen sind rund Hausärzte mit an Bord, die Laufzeit des Projektes wurde inzwischen sogar bis zum Jahr 2020 verlängert. AdAM steht für Anwendung für digital unterstütztes Arzneimitteltherapie-Management und ist ein Gemeinschaftsprojekt der KVWL und der BARMER Krankenkasse in Kooperation mit verschiedenen Universitäten in NRW und Hessen. Das Einschreibeformular sowie weitere Informationen zum Thema AdAM finden die interessierten Ärzte im Internet unter de/adam. Der mit dem Modellprojekt verbundene Aufwand wird mit 80 Euro je Patient und Jahr und sollte eine Rücksprache mit dem mitbehandelnden Fachkollegen notwendig sein (Facharztkonsil) mit weiteren 40 Euro je Patient und Jahr vergütet. Durch die extrabudgetäre Honorierung haben die Hausärzte mehr Zeit, mit ihrem Patienten diese Aspekte zu diskutieren und eventuelle Verbesserungspotenziale zu definieren. Dazu erhalten die behandelnden Ärzte über eine spezielle Software nicht nur eine strukturierte Übersicht der eigenen Verordnungen, sondern auch über die Verordnungen der mitbehandelnden Fachkollegen, Krankenhausdaten sowieso weitere Verordnungen für den Patienten. Ergänzt durch spezifische Hinweise zu Kontraindikationen, Rote-Hand-Briefe und andere patientenrelevante Aspekte ist somit eine strukturierte und optimierte Betreuung dieser Patienten möglich. Die KVWL bietet regelmäßig Schulungen zur Arbeit mit der AdAM - Software an und bereitet die teilnehmenden Hausärzte und deren MFA so bestmöglich auf die Arbeit mit AdAM vor. AdAM ist ein Forschungsprojekt mit einer wissenschaftlichen Evaluation. Ziel: Es sollen im besten Falle so belastbare Daten zusammengetragen werden, dass eine Überführung in die Regelversorgung möglich ist. Aus diesem Grund begleiten verschiedene Universitäten das Projekt AdAM mit einer wissenschaftlichen Evaluation. vity AdAM : Ansprechpartner und weitere Informationen Sie haben Fragen zum AdAM -Modellprojekt? Ihre Ansprechpartnerin: Beratungsapothekerin Julia Jachmich Tel.: 0231 / adam@kvwl.de 9/

34 Ärztinnen und Ärzte für den mobilen Blutspendedienst gesucht Kenntnisse in der gängigen EDV- Anwendungssoftware Die Blutspendetermine finden überwiegend an Werktagen nachmittags bis abends statt, seltener vormittags und sonntags. Die Tätigkeit ist besonders geeignet für Ärztinnen und Ärzte, die eine flexible nebenberufliche Tätigkeit suchen. Sie haben Fragen? Hier sind Ihre Ansprechpartner 9/2019 Für die ärztliche Betreuung von mobilen Blutspendeterminen in Münster und Ostwestfalen/Lippe sucht das Zentrum für Transfusionsmedizin Münster/OWL ab sofort mehrere Ärztinnen und Ärzte als freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. an die Arbeitszeiten. Erforderlich sind allerdings die Bereitschaft zur Mobilität in überschaubarer Entfernung zum Wohn- oder Arbeitsgebiet, das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die Bereitschaft, den Spendewilligen aufmerksam und zugewandt gegenüberzutreten. Martina Volmerig Ärztliche Entnahmeleitung Tel: 0251 / Fax: 0251 / m.volmerig@bsdwest.de oder Birgit Walter-Bartels Entnahme Tel.: 0215 / Zu den ärztlichen Aufgaben gehört die Information und Aufklärung der Blutspender, die Prüfung der Spendetauglichkeit sowie die medizinische Betreuung der Spender im Rahmen der Blutspende, einschließlich der Behandlung von Entnahmezwischenfällen. Eine ausführliche Einarbeitung an mehreren Terminen ist selbstverständlich, die Honorierung erfolgt gestaffelt in Anlehnung Zu den fachlichen Voraussetzungen gehören: Approbation Einschätzung von Spenderisiken durch gute medizinische Fachkenntnisse Ausreichende Kenntnisse in der Notfallversorgung Serviceorientierte Grundeinstellung, Teamgeist, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten Interessenten können dem DRK- Blutspendedienst West natürlich gerne auch direkt eine Bewerbung zukommen lassen an: DRK BSD WEST/Münster Zentrum für Transfusionsmedizin z.hd. Martina Volmerig Ärztliche Entnahmeleitung Sperlichstr Münster

35 WER SUCHT, SOLL AUCH FINDEN! Haben Sie Interesse die Hausarztpraxis eines erfahrenen Kollegen zu übernehmen? Möchten Sie Ihr eigener Chef sein und sich niederlassen? Oder suchen Sie einen Interessenten für die Übernahme Ihrer Praxis? 9/2019 Besuchen Sie uns unter und finden Sie die geeignete Praxis für Ihre Niederlassung oder einen engagierten Nachfolger für Ihre Praxis KONTAKT:

36 Virtuelle Realität (VR): Chancen auch für die Psychotherapie 9/ Als virtuelle Realität (VR) wird die Darstellung und gleichzeitige Wahrnehmung der Wirklichkeit und ihrer physikalischen Eigenschaften in einer in Echtzeit computergenerierten, interaktiven virtuellen Umgebung bezeichnet. Die Wahrnehmung der virtuellen Umgebung als real wird vor allem durch die visuellen und akustischen, aber auch taktilen Reize der virtuellen Realität hergestellt. Verschiedene Geräte, zum Beispiel Datenbrillen, Datenhandschuhe oder Spracherkennungssysteme, erlauben eine Kommunikation mit der computergenerierten Umgebung anhand von Gestik, Körperhaltung und Sprache. VR in der Psychotherapie Durch wirklichkeitsnahe Darstellung bestimmter Situationen und Szenarien können VR-Konzepte auch in der Psychotherapie unterstützend eingesetzt werden. Denkbar ist zum Beispiel, Patienten in virtuellen Situationen neue Erfahrungen machen zu lassen. Sie können sich dadurch ihren Ängsten stellen, Achtsamkeit üben oder ihre eigenen Gedanken hinterfragen. Bei Phobien kann der virtuelle Raum passend zu der jeweiligen Angst gestaltet werden, egal ob Tiere, hohe Türme, Flugzeuge, Fahrstühle oder Menschenansammlungen. Die VR-Therapie ist für die Patienten leichter zugänglich, weil ihre Hemmschwelle geringer ist. So kann zum Beispiel ein virtueller Konferenzraum mit Rednerpult dabei helfen, die Angst abzulegen, vor anderen zu sprechen. Angstauslösende Szenarien sind auf diese Weise beliebig oft reproduzierbar. Dabei werden die Patienten schrittweise mit der gefürchteten Situation konfrontiert. Neben der Behandlung von Phobien kann VR auch in anderen Bereichen eingesetzt werden: Amputation In Schweden werden mithilfe von VR Gliedmaßen virtuell nachgestellt, um Menschen, die nach einer Amputation unter chronischen Phantomschmerzen leiden, zu behandeln. Depression In London haben Forscher mit einem Kind-Avatar das Empathievermögen depressiver Menschen trainiert. Auch das selbstkritische Verhalten kann durch VR-Therapie bei Depressionen reduziert werden. Posttraumatische Belastungsstörung Bei der Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen ist mit virtueller Realität das Wiedererleben und die aktive Verarbeitung des Traumas intensiver, was ggfs. therapeutisch genutzt werden kann.

37 Suchttherapie In der Suchttherapie könnten Situationen simuliert werden, die normalerweise das Verlangen nach Drogen auslösen. Schmerztherapie Auch (chronische) Schmerzen können durch Ablenkung der Wahrnehmung, zum Beispiel das Zeigen einer Schneelandschaft beim Verbandswechsel von Verbrennungswunden, verringert werden. für die virtuelle Realität hinzu. Die VR-Therapie kann dabei grundsätzlich sehr individuell eingesetzt werden, ist reproduzierbar und ortsunabhängig, wodurch Kosten vermieden werden können. VR in Schulung und Ausbildung Auch außerhalb der Psychotherapie wird VR eingesetzt. So zum Beispiel in der medizinischen Ausbildung. In Form von Simulationssystemen können praxisnahe Erfahrungen gesammelt werden ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Das Lernen an Simulationen ist dabei schneller und effektiver als das bloße Zuschauen in einem echten Operationssaal. Aber auch erfahrene Ärzte können an virtuellen Patienten neue Behandlungstechniken trainieren und sich auf operative Eingriffe vorbereiten. Die Therapie mit virtueller Realität bringt viele Vorteile für Patienten und Psychotherapeuten. Durch verbesserte Arbeitsbedingungen hat der Therapeut mehr Zeit für die Patienten und vermeidet eine Überlastung. Therapiesituationen werden genauestens kontrollierbar und reproduzierbar und sind ortsunabhängig möglich. Die Rückfallprävention steigt durch transparente Daten. Die Therapiemotivation und Zufriedenheit der Patienten kann durch Erfolgsfeedback und einer weniger aversiven Therapie steigen. Die VR-Technologie kann als Hilfsmittel dienen, um Teile der Therapie zu erleichtern. Der Kontakt mit und die Begleitung durch einen Therapeuten kann damit selbstverständlich nicht ersetzt werden. Viele der oben beschriebenen Anwendungsgebiete beschränken sich derzeit noch auf wissenschaftliche Studien und Forschungsprojekte. Allerdings entwickelt sich die Technologie rasant weiter und es kommen immer mehr potenzielle Einsatzgebiete

38 Kurznachrichten Neuer UKM-Direktor zu Gast in der KVWL 9/2019 Ende August begrüßte der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hugo Van Aken, den Vorstandsvorsitzenden und Ärztlichen Direktor des Universitätsklinikums Münster (UKM, links im Bild) zu einem Hintergrundgespräch. Unter anderem ging es um die Frage, wie die Kooperation von KVWL und UKM auf den verschiedenen Ebenen ausgebaut werden kann. Van Aken ist neben seiner Funktion als UKM-Chef auch Vorsitzender der gemeinsamen Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL. 38

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40 Sicherung der ambulanten Versorgung: Förderverzeichnis der KVWL Die KVWL hat nach 105 Abs. 1 Satz 1 SGB V alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Besteht dringender Versorgungsbedarf für einen Standort, einen Planungsbereich oder einen Teil eines Planungsbereichs, so ist dieser in einem Förderverzeichnis auszuweisen. Anträge auf Fördermaßnahmen der KVWL können für die Übernahme eines Versorgungsauftrages in folgenden Städten, Gemeinden und Stadtbezirken gestellt werden: Fachgruppe Kreis / Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk 9/ Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Hausärzte Bad Salzuflen Bergkamen Breckerfeld Brilon Geseke Gronau Gütersloh Halle Herford Hille Isselburg Kierspe Kirchlengern Kreuztal Lage Löhne Lüdenscheid Menden Neuenkirchen Neuenrade Petershagen Porta Westfalica Rheda-Wiedenbrück Rhede Verl Vlotho Stadtbezirk Bielefeld-Senne

41 Fachgruppe Hausärzte Kinderarzt Fachinternist (Rheumatologie) Kreis / Stadt / Gemeinde / Stadtbezirk Stadtbezirk Bielefeld-Sennestadt Werdohl Kreis Siegen-Wittgenstein (Stand: 17. September 2019) Gefördert wird die Übernahme eines vollen oder teilzeitigen Versorgungsauftrages in Form einer Zulassung oder Anstellung oder auch die Einrichtung einer Zweigpraxis. Gefördert werden kann zum Beispiel durch ein Praxisdarlehen, durch eine Umsatzgarantie oder durch Kostenzuschüsse. Die möglichen Fördermaßnahmen sind in der Sicherstellungsrichtlinie der KVWL vom (KVWL-Kompakt 1/2014) aufgeführt. Der Vorstand gewährt die Förderung auf Antrag als Einzelfallentscheidung. Den aktuellsten Stand des KVWL-Förderverzeichnisses sowie eine Übersichtskarte der förderfähigen Städte und Gemeinden finden Sie unter Interessierte Ärztinnen und Ärzte wenden sich bitte an: KVWL - Team Nachwuchsförderung und Fördermaßnahmen Tel.: 0231 / kosta@kvwl.de 9/

42 Amtliche Bekanntmachungen Ausschreibung von Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitzen in Westfalen-Lippe September 2019 Im Auftrag der jetzigen Praxisinhaber bzw. deren Erben schreibt die KVWL die abzugebenden Arzt- und Psychotherapeuten-Praxen in Gebieten mit Zulassungsbeschränkungen zur Übernahme durch Nachfolger aus (gemäß 103 Abs. 4 SGB V). Bewerbungen können an die KV Westfalen- Lippe, Stichwort Ausschreibung, Robert-Schimrigk-Straße 4 6, Dortmund, gerichtet werden. Bitte geben Sie die Kennzahl aus der linken Spalte der Ausschreibung an. Die Frist für den Eingang der Bewerbungen ist der (Eingang KV). Ein Musterbewerbungsschreiben können Sie unter und den Rubriken Sicherstellung, Niederlassung/Bedarfsplanung sowie dem Stichwort Ausschreibungen, Niederlassungs- und Fördermöglichkeiten herunterladen. Wir leiten die Bewerbungen an den Praxisinhaber weiter. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine näheren Angaben zu den Praxen machen können. Bei den Bemerkungen zur zukünftigen Tätigkeit in der Praxis (Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft oder Anstellung) handelt es sich um Eigenangaben des verbleibenden Praxispartners, um deren Beachtung gebeten wird. Bewerbungen von Ärzten mit anderen Planungen sind jedoch dadurch nicht ausgeschlossen. Die ausgeschriebenen Vertragsarzt- bzw. Psychotherapeutensitze werden in den Bezirksstellen der KVWL öffentlich ausgehängt. Ende der Bewerberfrist: Wichtiger Hinweis für die Bewerbung auf einen Viertel-Versorgungsauftrag: 9/2019 Auf einen ausgeschriebenen Versorgungsauftrag mit dem Faktor 0,25 können sich bewerben: ein Vertragsarzt / Psychotherapeut, welcher bereits mit dem Faktor 0,5 oder 0,75 zugelassen ist, zum Zwecke der Erhöhung des Versorgungsauftrages ein Vertragsarzt / Psychotherapeut oder ein MVZ zum Zwecke der Anstellung eines Arztes mit dem Faktor 0,25 42 ein Vertragsarzt/ Psychotherapeut oder ein MVZ zum Zwecke der Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines bereits angestellten Arztes Es ist nicht möglich, eine Zulassung mit einem Viertel-Versorgungsauftrag zu beantragen. Entsprechende Ausschreibungen sind rot markiert.

43 Hausärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -) Kennzahl m6886 Vertragsarztpraxen MB Ahaus (auch Anstellung möglich - Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant) Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: d7165 MB Beverungen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) b6045 MB Bochum b6809 b6969 b6970 b7092 b7026 b7178 a6229 a6535 a6536 a7095 a7128 a7133 MB Bochum (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) MB Bochum (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) MB Dortmund (auch Anstellung möglich) MB Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 0,5 sofort 1 1/20 m6494 MB Emsdetten nach Vereinbarung m6589 MB Gelsenkirchen m6620 MB Gelsenkirchen m6767 MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) m6782 MB Gelsenkirchen m6846 m6847 MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 sofort 1 sofort 9/

44 9/ Hausärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -) Kennzahl m6899 m6925 m6926 m6929 m6930 Vertragsarztpraxen MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Gelsenkirchen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: m6961 MB Gelsenkirchen m6964 MB Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) m7118 MB Gelsenkirchen b6447 MB Gevelsberg b6971 MB Gevelsberg 1 1/20 b5706 b6528 b7000 m6426 d6692 MB Hagen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) MB Hagen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Herdecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) MB Herten (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Horn-Bad Meinberg (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 0,5 nach Vereinbarung 1 sofort a6756 MB Kamen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) a6140 MB Kamen 1 sofort a6906 a7096 MB Lünen (Diabetologische Schwerpunktpraxis) MB Lünen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) 1 sofort 1 sofort m7024 MB Münster 0,5 sofort m7204 m7206 b7029 MB Münster (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Ochtrup (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Plettenberg (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich -neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 1/20 1 1/20

45 Hausärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Mittelbereiche - MB -) Kennzahl m6882 Vertragsarztpraxen MB Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: m7114 MB Recklinghausen 1 3/20 m7212 b6718 MB Recklinghausen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Schwelm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 0,5 1/20 b7179 MB Schwelm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) a7136 MB Schwerte 1 1/20 a7137 MB Schwerte 0,5 1/20 a7219 a7220 m7063 m7065 MB Schwerte (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Schwerte (auch Anstellung möglich) MB Stadtlohn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) MB Steinfurt (Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant - auch Anstellung möglich) 0,5 nach Vereinbarung 1 3/20 0,5 nach Vereinbarung m7205 MB Waltrop (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 sofort m7199 MB Warendorf 1 sofort m7209 MB Warendorf a6670 MB Werne (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 sofort b7180 MB Wetter b7093 b7094 b7181 MB Witten (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) MB Witten (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) MB Witten (hälftiger Versorgungsauftrag - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) 1 1/20 0,5 sofort 9/

46 9/ Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl d5996 d6464 a7141 d7162 d7163 d7164 d7169 Vertragsarztpraxen Augenarztpraxen Krfr. Stadt Bielefeld (auch Anstellung möglich - neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Herford (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Herford (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Lippe (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Chirurgische / Orthopädische Praxen Chirurgie Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: 0,5 nach Vereinbarung 0,5 1/20 0,5 1/20 0,5 sofort d6472 Krfr. Stadt Bielefeld (Schwerpunkt Kinderchirurgie) 1 sofort b7031 Ennepe-Ruhr-Kreis b7188 d7175 d7157 m7216 b7190 b7189 d7160 m7214 m7215 Ennepe-Ruhr-Kreis (auch Anstellung möglich) Kreis Paderborn (auch Anstellung möglich) Orthopädie Krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Borken (auch dreiviertel Zulassung möglich - auch Anstellung möglich) Krfr. Stadt Herne (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Märkischer Kreis (Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant) Kreis Minden-Lübbecke (Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant) Krfr. Stadt Münster (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Krfr. Stadt Münster (Schwerpunkt Rheumatologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 1/20 0,5 sofort 1 2/20 1 1/20 0,5 nach Vereinbarung 0,5 1/20 1 1/20 1 1/20 d7167 Kreis Paderborn 1 1/20

47 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl m7202 m7207 m7217 m7011 m7197 d6287 Vertragsarztpraxen Kreis Recklinghausen (neuer Partner für KV-bereichsübergreifende überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) Kreis Recklinghausen (neuer Partner für KV-bereichsübergreifende überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Anstellung möglich) Kreis Recklinghausen (neuer Partner für KV-bereichsübergreifende überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Warendorf (Schwerpunkt Unfallchirurgie - auch Anstellung möglich) Kreis Warendorf (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Frauenarztpraxen Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Faktor Versorgungsauftrag 1 1/20 1 1/20 1 1/20 Abgabezeitraum Quartal: 1 sofort d6565 Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassung möglich - auch Anstellung möglich) d7073 Krfr. Stadt Bielefeld d7173 Krfr. Stadt Bielefeld (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 0,5 1/20 b5056 Krfr. Stadt Bochum (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) b7076 Krfr. Stadt Bochum b7184 Krfr. Stadt Bochum 0,5 nach Vereinbarung m6661 Kreis Borken (auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) a6728 Krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 sofort a7040 Krfr. Stadt Dortmund 1 1/20 a7099 Krfr. Stadt Dortmund b3813 Ennepe-Ruhr-Kreis 1 sofort b6973 Ennepe-Ruhr-Kreis b7032 Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 sofort m6507 Krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) d5761 Kreis Gütersloh a6409 Krfr. Stadt Hamm (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 1 sofort a6985 Krfr. Stadt Hamm b6574 Krfr. Stadt Herne 1 sofort d6572 Kreis Höxter 1 sofort d7156 Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 9/

48 9/ Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Faktor Versorgungsauftrag b6905 Märkischer Kreis 1 sofort b7079 Märkischer Kreis 1 sofort Abgabezeitraum Quartal: b7185 Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) b7186 Märkischer Kreis 1 sofort b7187 Märkischer Kreis 1 sofort m7203 Krfr. Stadt Münster 1 2/20 d7170 m4889 m6898 Kreis Paderborn (auch Anstellung möglich) Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Recklinghausen (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) 0,25 2/20 0,5 nach Vereinbarung m7221 Kreis Recklinghausen (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 1/21 a6987 Kreis Soest m6663 m7010 Kreis Steinfurt (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Hautarztpraxen 1 sofort 1 sofort a5167 Krfr. Stadt Dortmund (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) a6266 Krfr. Stadt Dortmund d7174 b6702 Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Krfr. Stadt Herne (auch Anstellung möglich) 1 1/20 0,5 nach Vereinbarung m7053 Kreis Steinfurt (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) HNO-Praxen d7171 Krfr. Stadt Bielefeld m6256 b6719 d7069 d6650 d6923 Krfr. Stadt Bottrop (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Höxter (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 1 1/20 1 sofort

49 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: d7166 Kreis Lippe b6703 Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 1 sofort d6715 Kreis Minden-Lübbecke d5886 m6753 m7198 d6498 d6499 d7176 Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Recklinghausen (neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Warendorf (neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) Kinder- und Jugendmedizinpraxen Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Krfr. Stadt Bielefeld (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Krfr. Stadt Bielefeld (auch Anstellung möglich) 0,5 1/20 0,5 sofort d7177 Krfr. Stadt Bielefeld (auch Anstellung möglich) 0,5 sofort m6900 Kreis Borken a7102 b7182 m7123 d7068 Krfr. Stadt Dortmund (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Ennepe-Ruhr-Kreis (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) Krfr. Stadt Gelsenkirchen (auch Anstellung möglich) Kreis Gütersloh (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 1/20 0,5 1/20 0,5 nach Vereinbarung 1 3/20 d7159 Kreis Herford (auch Anstellung möglich) 1 1/20 b7183 Krfr. Stadt Herne 1 2/20 d7019 Kreis Herford 0,5 nach Vereinbarung d7072 a6990 d6796 Kreis Herford (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Hochsauerlandkreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Höxter (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 1/20 9/

50 9/ Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl b6179 d5365 d6871 Vertragsarztpraxen Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Minden-Lübbecke (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft auch 2 hälftige Zulassungen möglich auch Anstellung möglich) Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: 1 sofort d7082 Kreis Minden-Lübbecke d7158 Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) 1 sofort m6780 Krfr. Stadt Münster m7066 b6975 b6824 Krfr. Stadt Münster (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Olpe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Siegen-Wittgenstein (Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant) 1 sofort 0,5 sofort b7003 Kreis Siegen-Wittgenstein (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) a6731 Kreis Soest 1 sofort Nervenarztpraxen m7196 Krfr. Stadt Bottrop (neuer Partner für Medizinisches Versorgungszentrum) 1 1/20 a6785 Krfr. Stadt Dortmund 1 sofort b6953 d7161 Ennepe-Ruhr-Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Höxter (neuer Partner für Medizinisches Versorgungszentrum - auch Anstellung möglich) 1 sofort d4887 Kreis Lippe (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) d6640 Kreis Lippe 0,5 sofort d6915 b7033 d6833 Kreis Lippe (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Märkischer Kreis (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Minden-Lübbecke (auch Anstellung möglich neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) 1 sofort 0,5 sofort d7155 Kreis Minden-Lübbecke 1 3/20 d6154 d7154 Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 sofort

51 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl b7191 a7104 m7194 m7195 d7153 d6916 a7127 b/p1595 Vertragsarztpraxen Kreis Siegen Wittgenstein (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Unna (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) Kreis Warendorf (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Kreis Warendorf (lokaler Sonderbedarf - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Urologische Praxen Kreis Minden-Lübbecke (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Paderborn (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Kreis Soest (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Psychotherapeutensitze * Ärztliche Psychotherapeutenpraxen Krfr. Stadt Bochum (TP, VT und APT) (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Faktor Versorgungsauftrag 1 1/20 Abgabezeitraum Quartal: 1 1/21 1 1/21 0,5 2/20 1 sofort 1 sofort d/p1555 Krfr. Stadt Bielefeld (TP) 0,5 sofort m/p1533 Krfr. Stadt Münster (TP und APT) 0,5 nach Vereinbarung d/p1599 Kreis Paderborn (TP) 0,5 nach Vereinbarung m/p1632 Kreis Recklinghausen (TP) 0,5 sofort b/p1346 Kreis Siegen-Wittgenstein (TP) a/p1567 Kreis Soest (TP und APT) 0,5 nach Vereinbarung a/p1618 Kreis Unna (TP) 0,5 1/20 a/p1527 Kreis Unna (TP) 0,5 sofort a/p1588 Kreis Unna (TP) 0,5 nach Vereinbarung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutenpraxen a/p1560 d/p1613 a/p1525 m/p1563 MB Arnsberg (VT) (neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) Kreis Herford (TP) (lokaler Sonderbedarf) MB Meschede (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich) Psychologische Psychotherapeutenpraxen Kreis Borken (TP und APT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 0,5 nach Vereinbarung 0,5 nach Vereinbarung 1 sofort 9/

52 9/2019 Allgemeine fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = kreisfreie Städte / Kreise) Kennzahl Vertragsarztpraxen Faktor Versorgungsauftrag Abgabezeitraum Quartal: a/p1362 Krfr. Stadt Dortmund (TP und APT) (qualitativer Sonderbedarf) 0,5 nach Vereinbarung a/p1414 Krfr. Stadt Dortmund (TP) 0,5 nach Vereinbarung d/p1611 Kreis Gütersloh (TP) (auch Anstellung möglich) 0,5 sofort b/p1543 Krfr. Stadt Hagen (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich) 1 4/19 d/p1420 Kreis Höxter (TP) 0,5 1/20 d/p1468 Kreis Höxter (TP) 0,5 nach Vereinbarung d/p1624 Kreis Lippe (TP und VT) 0,5 1/20 b/p1592 b/p1593 Märkischer Kreis (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) Märkischer Kreis (VT) (auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft) a/p1480 MB Meschede (APT und TP) (auch Anstellung möglich) 0,5 nach Vereinbarung m/p1631 Kreis Recklinghausen (VT) 0,5 nach Vereinbarung a/p1550 Kreis Soest (VT) 0,5 nach Vereinbarung m/p1489 Kreis Steinfurt (TP) 0.5 nach Vereinbarung m/p1500 Kreis Steinfurt (TP) 0,5 nach Vereinbarung m/p1608 Kreis Steinfurt (TP) (auch Anstellung möglich) 0,5 nach Vereinbarung m/p1633 Kreis Steinfurt (VT) a/p1478 a/p1558 Kreis Unna (TP) (auch Anstellung möglich) Kreis Unna (VT) (neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich) 0,5 sofort 0,5 nach Vereinbarung m/p1629 Kreis Warendorf (VT) 0,5 nach Vereinbarung * In Klammern ist die ausgeübte Therapieform des Praxisinhabers (VT = Verhaltenstherapie; TP = tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie; APT= analytische Psychotherapie) angegeben. Bei einem eventuell stattfindenden Auswahlverfahren berücksichtigt der Zulassungsausschuss u. a. die bislang angebotene Therapieform. 52

53 Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR) Kennzahl a6992 d7168 b7192 m7210 b7193 a7109 a7110 b7034 d7070 d7086 d7085 d7172 a4084 a7144 Vertragsarztpraxen Anästhesiologische Praxen ROR Arnsberg (Hochsauerlandkreis) - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - ROR Bielefeld (Kreis Gütersloh) - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - ROR Bochum/Hagen (krfr. Stadt Bochum) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - ROR Münster (Kreis Borken) - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - ROR Siegen (Kreis Siegen-Wittgenstein) - Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant - auch Anstellung möglich - Fachärztlich internistische Praxen ROR Arnsberg (Hochsauerlandkreis) - neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - ROR Arnsberg (Hochsauerlandkreis) Schwerpunkt Rheumatologie - neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - ROR Bochum/Hagen (Ennepe-Ruhr-Kreis) Schwerpunkt Nephrologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft -Besonderer Versorgungsauftrag zur Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patientinnen und Patienten - ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) Schwerpunkt Gastroenterologie - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - ROR Bielefeld (krfr. Stadt Bielefeld) Schwerpunkt Gastroenterologie - auch Anstellung möglich - ROR Bielefeld (Kreis Lippe) - auch Anstellung möglich - Gründung Berufsausübungsgemeinschaft geplant - ROR Bielefeld (Kreis Minden-Lübbecke) Schwerpunkt Gastroenterologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - ROR Dortmund (krfr. Stadt Dortmund) Schwerpunkt Angiologie ROR Dortmund (krfr. Stadt Hamm) Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - Faktor Versorgungsauftrag 1 sofort 1 1/20 1 sofort 1 sofort 0,5 1/20 1 1/21 1 1/21 Abgabezeitraum Quartal: 0,5 nach Vereinbarung 0,5 nach Vereinbarung 1 2/20 9/

54 Spezialisierte fachärztliche Versorgung (Planungsbereiche = Raumordnungsregionen/ROR) Kennzahl m7200 m7211 m7213 m6685 m7218 d5276 m7208 m7201 Vertragsarztpraxen ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Gelsenkirchen) Schwerpunkt Pneumologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich - ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghausen) Schwerpunkt Kardiologie ROR Emscher-Lippe (krfr. Stadt Bottrop) Schwerpunkt Nephrologie - auch Anstellung möglich - ROR Münster (Kreis Coesfeld) Schwerpunkt Gastroenterologie - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - ROR Paderborn (Kreis Paderborn) - auch 2 hälftige Zulassungen möglich - auch Anstellung möglich - Radiologische Praxen ROR Emscher-Lippe (Kreis Recklinghausen) - neuer Partner für überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich - ROR Münster (krfr. Stadt Münster) - neuer Partner für Berufsausübungsgemeinschaft - auch Anstellung möglich - Faktor Versorgungsauftrag 1 1/20 1 2/20 0,5 4/19 Abgabezeitraum Quartal: 1 1/20 1 1/20 0,5 sofort 9/2019 Ihre Ansprechpartner: Team Praxisberatung Tel.: 0231 / , Fax: 0231 / , Praxisberatung@kvwl.de 54

55 Impressum Herausgeberin Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße Dortmund Tel / Redaktionsausschuss Dr. Gerhard Nordmann (verantw.) Dr. Volker Schrage Thomas Müller Redaktion Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe Geschäftsbereich Kommunikation Heike Achtermann Jana Elbert (jae) Michael Hedergott (vity) Martin Steinberg (-ms) redaktion@kvwl.de Bildnachweis Titelseite und Seite 6 bis 9: KVWL/Hedergott / Seite 12: by-studio_adobestock und jameschipper_adobestock / Seite 15 und 18: TAlex_AdobeStock / Seite 16: Africa Studio_AdobeStock und RFBSIP_AdobeStock / Seite 19: AlexanderLimbach_Fotolia / Seite 20: MAGS / Seite 26: Adam Wasilewski_AdobeStock / Seite 27: Rawf8_AdobeStock / Seite 28: KVWL/Steinberg / Seite 32: glisic_albina_adobestock / Seite 33: rclassen_photocase; Grycaj_Fotolia und minoandriani_fotolia; Nakhlah_photocase und Grycaj_Fotolia; rclassen_photocase / Seite 34: Christian Schwier_AdobeStock / Seite 37: Ngampol_AdobeStock / Seite 38: KVWL/Steinberg September /2019 Layout Stephanie Schneider Druck Bonifatius GmbH Karl-Schurz-Straße Paderborn 55

56 Das Service-Center der Informationen aus einer Hand Service-Center 0231 / Die Service-Hotline der KVWL Ihr direkter Draht zu allen Fragen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit. Schnell, verlässlich, kompetent.

57 Praxisinformationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Ausgabe ABRECHNUNG 02 TSVG UPDATE: Was Sie über Abrechnung und Vergütung wissen müssen 10 Abklärungskolposkopie: Qualitätssicherungsvereinbarung 10 UV-Vernetzung mit Riboflavin bei Keratokonus Änderung zur GOP Plausibilitätsprüfung: Prüfzeiten für psychotherapeutische Leistungen angepasst 12 Änderungen zur Videosprechstunde 13 Änderung der Zuzahlungsbeträge für Heilmittel 13 Aufnahme der Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter Gabe von Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe 14 Änderung der Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein (Muster 6) Quartalsübergreifende Gültigkeit einer Überweisung FORUM 26 CIRSforte-Symposium II am 30. Oktober in Berlin 26 Workshop: Medizinprodukte richtig aufbereiten Offener Erfahrungsaustausch 27 Update E-Health für Medizinische Fachangestellte 28 Qualitätsmanagement bei der Instrumentenaufbereitung Hygiene und KPQM 29 Keine Angst vor Praxisbegehungen: Tipps für die professionelle Kooperation mit Gesundheitsamt und Bezirksregierung 29 Aufbereitung von Endoskopen mit Arbeitskanälen SEMINARE UND FORTBILDUNGEN 30 Workshop- und Seminarangebote der KVWL Consult GmbH 32 Fortbildungsangebote der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL 15 Aufnahme einer Vereinbarung über HIV-Präexpositionsprophylaxe und EBM-Änderung beschlossen 19 Aufnahme bzw. Ergänzung von Gebührenordnungspositionen des EBM zur Bestimmung von Biomarkern VERORDNUNG 20 Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses 25 Verordnungsfähigkeit von Nagelkorrekturspangen: Aktuelle Hinweise

58 ABRECHNUNG TSVG UPDATE: Was Sie über Abrechnung und Vergütung wissen müssen Nach der umfassenden Darstellung der wesentlichen Abrechnungs- und Vergütungsinformationen zum TSVG in der August-Ausgabe von praxis intern (s. KVWL kompakt 8/2019) hat der Bewertungsausschuss Ende August abschließende Beschlüsse gefasst. Da es sich hierbei um Konkretisierungen von Regelungen aller TSVG-Konstellationen handelt, haben wir für Sie auf den folgenden Seiten erneut eine Gesamtübersicht der wesentlichen Inhalte und Regelungen der einzelnen TSVG-Konstellationen zusammengestellt. Die Neuerungen sind grün gekennzeichnet. Bitte lesen Sie sorgfältig die für Ihre Arztgruppe relevanten Abschnitte sowie die für alle Konstellationen zutreffende Erläuterung der Abrechnung und Bereinigung. Wenn Sie in einer fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaft tätig sind, ist die Erklärung des Arztgruppenfalls ebenfalls wichtig für Sie. Bei allen TSVG-Konstellationen erfolgt eine Kennzeichnung im Praxisverwaltungssystem (PVS) der Arztpraxis über die Vermittlungsart. Dies betrifft die Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (TSS) den Hausarzt ebenso wie die fünf offenen Sprechstunden und die Behandlung neuer Patienten. Näheres zur Abrechnung finden Sie unter der Darstellung der TSVG-Konstellationen. Um auch weiterhin immer auf dem aktuellen Stand zum TSVG zu bleiben, besuchen Sie bitte regelmäßig unsere KVWL-Website, unter folgendem Link: Darstellung der TSVG-Konstellationen: TSS-Terminfall Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung/ Kennzeichnung Der Patient kommt über die TSS in die Praxis Alle außer: Laborärzte Pathologen alle Leistungen extrabudgetär bei gleichzeitiger Bereinigung des RLV Kennzeichnung im PVS: TSS-Terminfall Zuschlag auf die Versicherten-, und Grundpauschale: 50% ( Tag) 30% ( Tag) 20% ( Tag) Kontaktaufnahme bei der TSS gilt als erster Zähltag 1x im Arztgruppenfall neue GOP: Kapitel 3 bis 27 (ohne 12 u. 19), siehe KBV- Link in der Beschreibung unten Seit 11. Mai 2019 TSS-Terminfall: Ärzte und Psychotherapeuten erhalten für Patienten, die über eine Terminservicestelle (TSS) vermittelt in die Praxis kommen, alle Leistungen (außer Laborleistungen) extrabudgetär vergütet. Der budgetierte Teil der Vergütung wird im ersten Jahr entsprechend bereinigt. Dies bedeutet, dass alle extrabudgetär vergüteten Leistungen von Ihrem Regelleistungsvolumen (RLV) individuell abgezogen werden (s. Bereinigung, S. 7). Ein echtes Honorarplus mit entsprechender Mehrvergütung kann somit erst erfolgen, wenn keine Bereinigung des budgetierten Teils der Vergütung mehr stattfindet. Bei fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften beziehen sich die Vergütungsregelungen auf den Arztgruppenfall. (s. Arztgruppenfall, S. 8)

59 ABRECHNUNG Zuschläge ab 1. September 2019 TSS-Terminfall: In Abhängigkeit von der Wartezeit gibt es seit dem 1. September einen extrabudgetären Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschale oder Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern nach Abschnitt EBM. Für die Abrechnung des Zuschlags wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen (siehe Die Höhe des Zuschlags 50, 30 oder 20 Prozent ist je nach Länge der Wartezeit mit dem Buchstaben B, C oder D zu kennzeichnen. Das PVS ersetzt dann automatisch in die jeweilige altersklassenspezifische GOP für den Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale um. Um die jeweilige GOP abrechnen zu können, teilt die TSS den Ärzten und Psychotherapeuten das Datum des Tages mit, an dem sich der Patient an die TSS gewandt hat, dieser Tag gilt als erster Zähltag um die Zuschläge abrechnen zu können. TSS-Akutfall Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung/ Kennzeichnung Der Patient wählt die Rufnummer und wird von der TSS über ein Ersteinschätzungsverfahren in die Arztpraxis vermittelt und muss spätestens am nächsten Tag behandelt werden Alle außer: Laborärzte Pathologen alle Leistungen extrabudgetär bei gleichzeitiger Bereinigung des RLV 50% Zuschlag auf die Versicherten-, und Grundpauschale 1x im Arztgruppenfall Kennzeichnung im PVS: TSS-Akutfall neue GOP: Kapitel 3 bis 27 (ohne 12 u. 19), siehe KBV-Link in der Beschreibung unten Ab 1. Januar 2020 TSS-Akutfall: Patienten mit akuten Beschwerden werden über die Rufnummer in Verbindung mit einem standardisierten Ersteinschätzungsverfahren von der TSS in die Arztpraxis vermittelt. Die Leistungen zur Behandlung dieser vermittelten Patienten werden extrabudgetär (außer Laborleistungen) vergütet. Der budgetierte Teil der Vergütung wird entsprechend bereinigt. Dies bedeutet, dass alle extrabudgetär vergüteten Leistungen von Ihrem RLV individuell abgezogen werden (s. Bereinigung, S. 7). Ein echtes Honorarplus mit entsprechender Mehrvergütung kann somit erst erfolgen, wenn keine Bereinigung des budgetierten Teils der Vergütung mehr stattfindet. Voraussetzung: Der vermittelte Termin muss von der TSS als Akutfall eingestuft werden und spätestens am Tag danach erfolgen. Bei fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften beziehen sich die Vergütungsregelungen auf den Arztgruppenfall (s. Arztgruppenfall, S. 8). Für die Abrechnung des Zuschlags wurden neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen (siehe

60 ABRECHNUNG Hausarzt-Terminvermittlung (Weiterbehandlung durch den Facharzt) Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung/ Kennzeichnung Eine Weiterbehandlung durch den FA, einer vorausgegangenen dringenden Vermittlung durch den Hausarzt Alle außer: Hausärzte Kinder/ und Jugendmediziner (ohne Schwerpunkt) Laborärzte Pathologen alle Leistungen extrabudgetär bei gleichzeitiger Bereinigung des RLV Behandlung erfolgt innerhalb von vier Kalendertagen Kennzeichnung im PVS: HA-Vermittlungsfall Seit 11. Mai 2019 Weiterbehandlung durch den Facharzt: Für die Vermittlung dringender Termine vom Hausarzt zum Facharzt gilt: Weiterbehandelnde Fachärzte erhalten alle Leistungen (außer Laborleistungen) extrabudgetär vergütet. Hierbei wird der budgetierte Teil der Vergütung im ersten Jahr entsprechend bereinigt. Dies bedeutet, dass alle extrabudgetär vergüteten Leistungen von Ihrem RLV individuell abgezogen werden (s. Bereinigung, S. 7). Ein echtes Honorarplus mit entsprechender Mehrvergütung kann somit erst erfolgen, wenn keine Bereinigung des budgetierten Teils der Vergütung mehr stattfindet. Die Behandlung muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt erfolgen. Die Zählung beginnt mit dem Folgetag, einschließlich Feiertage und Wochenenden. Hierfür ist es wichtig, das Datum der Vermittlung im PVS mit anzugeben. Bei fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften beziehen sich die Vergütungsregelungen auf den Arztgruppenfall (s. Arztgruppenfall, S. 8). Hausarzt-Terminvermittlung (Terminvermittlung durch den Hausarzt) Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung Eine erfolgreiche Vermittlung, durch den HA eines dringenden FA-Termins nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit Hausärzte Kinder- und Jugendmediziner Zuschlag von 10,07 Euro (93 Punkte) für die Vermittlung an den FA Termin erfolgt innerhalb von vier Kalendertagen 1x im Arztgruppenfall GOP und EBM Angabe der BSNR der FA-Praxis, siehe unter Kollegensuche im Mitgliederportal Bitte beachten Sie die Voraussetzungen! Ab 1. September Terminvermittlung durch den Hausarzt: Der Hausarzt stellt dem Patienten eine Überweisung für die Konsultation beim Facharzt aus und muss den Termin organisieren bzw. die Terminvermittlung an sein Praxisteam delegieren. Voraussetzung: Der vermittelte Termin muss innerhalb von vier Kalendertagen nach Feststellung der dringenden Behandlungsnotwendigkeit durch den Hausarzt liegen. Die Zählung beginnt mit dem Folgetag. Eine entsprechende Dokumentation in der Patientenakte für die Erfordernis eines dringenden Termins ist zusätzlich zu empfehlen. Zur Abrechnung des Zuschlags rechnen Sie bitte die GOP oder des EBM als Zuschlag zu der jeweiligen Versichertenpauschalen GOP und GOP des EBM ab. Bitte stellen Sie für Überweisungen an verschiedene Fachgruppen innerhalb einer Praxis grundsätzlich je Fachgruppe, eine Überweisung aus (siehe 24 BMV). Der Zuschlag ist nicht berechnungsfähig, wenn der Hausarzt bei einem Facharzt einen Termin vermittelt, bei dem der Patient im laufenden Quartal bereits behandelt wurde. Dies ist vom Hausarzt beim Patienten zu erfragen. Bei der Vermittlung zu unterschiedlichen Arztgruppen einer Praxis auf jeweils separaten Überweisungsscheinen ist der Zuschlag mehrfach berechnungsfähig. Der Hausarzt erhält den Zuschlag unabhängig davon, ob der Patient den Termin wahrgenommen hat

61 ABRECHNUNG Offene Sprechstunde Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung/ Kennzeichnung Bestimmte Arztgruppen sind verpflichtet, fünf offene Sprechstunden pro Kalenderwoche, ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten. Augenärzte Chirurgen Gynäkologen HNO-Ärzte Hautärzte Kinder und Jugendpsychiater Nervenärzte, Neurologen, Neurochirurgen Orthopäden Psychiater Urologen alle Leistungen extrabudgetär bei gleichzeitiger Bereinigung des RLV bis max. 17,5 % (5,8% im 3. Quartal 2019) der Arztgruppenfälle einer Arztpraxis des Vorjahresquartals bei vollem Versorgungsauftrag Kennzeichnung im PVS: Offene Sprechstunde Ab 1. September 2019 Offene Sprechstunde Fachärzte der oben genannten Arztgruppen sind ab September verpflichtet, mindestens fünf offene Sprechstunden pro Woche anzubieten. Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren können jedoch flexibel handhaben, welcher Arzt der jeweiligen Arztgruppe die Versorgung in der offenen Sprechstunde übernimmt. Entscheidend ist, dass die aus der Anzahl der Ärzte der Arztgruppe folgende Gesamtzahl an offenen Sprechstunden von der Praxis erfüllt wird. (Beispiel: BAG mit drei Hautärzten = Insgesamt 15 offene Sprechstunden) Wie die offenen Sprechstunden auf die Arbeitswoche zu verteilen sind jeden Tag eine offene Sprechstunde, alle fünf Stunden an einem Tag, ist den Praxen freigestellt. Der Gesetzgeber hat hierzu keine Vorgaben gemacht. Sie müssen aber auch diese Zeiten bei der KV melden. Die KVen werden verpflichtet, die Versicherten im Internet über die Sprechstunden zu informieren. Hierzu wird daran gearbeitet, die Meldungen der Sprechstundenzeiten digital über das Mitgliederportal einzurichten. Es erfolgt eine Information, sobald die Möglichkeit der elektronischen Meldung geschaffen ist. Die offenen Sprechstunden können anstelle von Terminsprechstunden angeboten werden, wenn die Mindestsprechzeit von 25 Stunden erreicht wird. In der offenen Sprechstunde können auch eigene Patienten behandelt werden Leistungen in der offenen Sprechstunde werden bis zur Grenze von 17,5% (5,8% im 3. Quartal 2019) der Fallzahl (je relevanter Arztgruppe der Praxis) extrabudgetär (außer Laborleistungen), mit entsprechender Bereinigung des budgetierten Vergütungsanteils, vergütet. Dies bedeutet, dass alle extrabudgetär vergüteten Leistungen im ersten Jahr von Ihrem RLV individuell abgezogen werden (s. Bereinigung, S. 7). Ein echtes Honorarplus mit entsprechender Mehrvergütung kann somit erst erfolgen, wenn keine Bereinigung des budgetierten Teils der Vergütung mehr stattfindet. Bei fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften beziehen sich die Vergütungsregelungen auf den Arztgruppenfall (s. Arztgruppenfall, S. 8)

62 ABRECHNUNG Neupatient Inkrafttreten Erklärung Arztgruppen Vergütung Abrechnung/ Kennzeichnung Ein Patient sucht erstmals oder erstmals nach zwei Jahren einen Arzt auf. alle außer: Anästhesisten* Humangenetik Labor Mund-Kiefer- Chirurgie Nuklearmedizin Pathologie Radiologie alle Leistungen extrabudgetär bei gleichzeitiger Bereinigung des RLV begrenzt auf zwei Arztgruppen in einer Praxis Kennzeichnung im PVS: Neupatient * Es sei denn, Anästhesisten rechnen die GOP EBM in diesem Quartal ab. Ab 1. September 2019 Neupatient: Für Patienten, die weder im aktuellen noch in den acht vorangegangenen Quartalen in einer Praxis bestimmter Fachrichtungen behandelt wurden, werden alle Leistungen (außer Laborleistungen) extrabudgetär vergütet. Auch hier wird der budgetierte Teil der Vergütung im ersten Jahr entsprechend bereinigt. Dies bedeutet, dass alle extrabudgetär vergüteten Leistungen von Ihrem RLV individuell abgezogen werden (s. Bereinigung, S. 7). Ein echtes Honorarplus mit entsprechender Mehrvergütung kann somit erst erfolgen, wenn keine Bereinigung des budgetierten Teils der Vergütung mehr stattfindet. Für die ersten acht vollständigen Quartale nach Gründung einer Praxis oder nach einer Praxisübernahme gilt die extrabudgetäre Vergütung nicht. Bei fach- oder schwerpunktübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften erfolgt die Zählung als Neupatient nicht je Praxis, sondern je Arztgruppe, allerdings eingegrenzt auf maximal zwei Arztgruppen in einer Praxis. Wichtig ist daher die Anlegung eines gesonderten Abrechnungsscheins bei der Behandlung eines Patienten durch unterschiedliche Arztgruppen derselben Praxis

63 ABRECHNUNG Bereinigung Neben den dargestellten Vergütungsregelungen gibt das Gesetz vor, dass die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) um diese Leistungen unter Berücksichtigung der arztgruppenspezifischen Auszahlungsquoten des jeweiligen Vorjahresquartals begrenzt auf ein Jahr zu bereinigen ist. Im Ergebnis bedeutet dies, dass im Bereinigungszeitraum je 100 Euro extrabudgetärer Vergütung von TSVG-Leistungen gleichzeitig die MGV, und somit der Topf der jeweiligen Arztgruppe, um durchschnittlich zirka 92 Euro bereinigt wird. Wichtig ist hierbei, dass das einmal bereinigte Geldvolumen für das laufende Quartal und mit Folgewirkung für die Zeit nach der Bereinigungsphase dauerhaft weg ist und die MGV somit entsprechend vermindert ist. Mehrleistungen werden im Bereinigungszeitraum also praktisch nicht vergütet. Diese gesetzlich vorgegebene Vorgehensweise bei der Bereinigung wird nunmehr nach dem angepassten HVM individuell auf den einzelnen Arzt übertragen. Dies geschieht, indem das Honorarvolumen (RLV+QZV) jeder einzelnen Praxis zunächst berechnet wird, als gäbe es keine TSVG-Leistungen. Anschließend wird das Honorarvolumen um die TSVG-Leistungen, multipliziert mit der arztgruppenspezifischen Auszahlungsquote des jeweiligen Vorjahresquartals, vermindert (s. Beispiele TSVG Bereinigung auf Praxisebene). Durch diese Art der Bereinigung ist gewährleistet, dass keine Praxis durch das TSVG Honorareinbußen haben wird, unabhängig davon, ob sie viele, wenige oder auch gar keine TSVG-Leistungen erbringt. Die Vergütung derjenigen Leistungen, die nicht dem Regelleistungsvolumen oder einem QZV unterliegen, bleibt im Wesentlichen unverändert. Beispiel TSVG-Bereinigung auf Praxisebene (Überschreiter) Bisher (ohne TSVG) Angef. Leistungen Neu (mit TSVG) Angef. Leistungen (davon TSVG-Lstg.) Angef. Leistungen (ohne TSVG-Lstg.) Honorarvolumen (RLV + QZV) Honorarvolumen (RLV + QZV) TSVG-Lstg. *arztgruppenspez. Quote (VJQ) (3.000 * z.b. 92%) Bereinigtes Honorarvolumen = Vergütung im Honorarvolumen TSVG Honorar Rest Honorar Rest In diesem Fallbeispiel führen die TSVG-Leistungen lediglich zu einem Honorarzuwachs von 240 Euro

64 ABRECHNUNG Beispiel TSVG-Bereinigung auf Praxisebene (Unterschreiter) Bisher (ohne TSVG) Angef. Leistungen Neu (mit TSVG) Angef. Leistungen (davon TSVG-Lstg.) Angef. Leistungen (ohne TSVG-Lstg.) Honorarvolumen (RLV + QZV) Honorarvolumen (RLV + QZV) TSVG-Lstg. *arztgruppenspez. Quote (VJQ) (3.000 * z.b. 92%) Bereinigtes Honorarvolumen = Vergütung im Honorarvolumen TSVG Honorar Honorar In diesem Fallbeispiel führen die TSVG-Leistungen zu keinem Honorarzuwachs. Arztgruppenfall Wichtig für Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren unter Beteiligung verschiedener Fachgruppen! Die extrabudgetäre Vergütung gilt für die TSVG-Konstellationen auf den Arztgruppenfall (Definition umfasst alle Leistungen, die von derselben Arztgruppe, in derselben Arztpraxis innerhalb desselben Quartals, bei einem Versicherten ambulant, zulasten derselben Krankenkasse durchgeführt wurden) und damit jeweils für eine Arztgruppe und ein Quartal. Bitte legen Sie daher für die Behandlung eines Patienten in einem weiteren Arztgruppenfall (andere Fachgruppe) einen gesonderten Abrechnungsschein in Ihrem PVS an. Beispiel TSS: In einer Gemeinschaftspraxis behandelt der Orthopäde einen Patienten im Rahmen einer Vermittlung durch die TSS. Der Originalschein wird im PVS mit der Vermittlungsart TSS-Vermittlungsfall angelegt. Im Verlauf des Quartals wird auch der zweite Orthopäde in der Gemeinschaftspraxis hinzugezogen und rechnet seine Leistung auf demselben Arztgruppenfall (Abrechnungsschein) ab. Im weiteren Verlauf wird vom Radiologen derselben Gemeinschaftspraxis eine radiologische Untersuchung erbracht. Hierfür legt die Arztpraxis einen neuen Abrechnungsschein an und rechnet die erbrachten Leistungen des neuen Arztgruppenfalls auf diesem Schein ab

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66 ABRECHNUNG Abklärungskolposkopie: Qualitätssicherungsvereinbarung Zum 1. Januar 2020 wird eine neue Qualitätssicherungsvereinbarung (QS-V) zur Abklärungskolposkopie nach 135 Abs. 2 SGB V in Kraft treten. Die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der Abklärungskolposkopie wird erteilt, sobald die fachlichen, apparativen, räumlichen sowie die organisatorischen Voraussetzungen gegenüber der KVWL nachgewiesen wurden. Die fachlichen Voraussetzungen umfassen die folgenden Anforderungen: Berechtigung zum Führen der Facharztbezeichnung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Basiskolposkopiekurs (8 Std.) sowie an einem Fortgeschrittenenkurs (14 Std.) oder einer in Inhalt und Umfang gleichwertigen Qualifikation Nachweis von mind. 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherter Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten zwölf Monaten oder Nachweis einer klinischen Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten. Nachweis von Kenntnissen (z. B. Fort- und Weiterbildung) operativer Verfahren bei vulvaren, vaginalen und zervikalen Veränderungen Die Genehmigung wird mit der Auflage erteilt, dass die teilnehmenden Ärzte ihre fachliche Befähigung aufrechterhalten. Jährlich müssen dazu Nachweise über mindestens 100 Abklärungskolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherter Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome eingereicht werden. Darüber hinaus ist die regelmäßige Teilnahme (mindestens zwei Mal pro Halbjahr) an interdisziplinären Fallkonferenzen (z. B. Tumorkonferenzen) nachzuweisen. Alternativ können zehn themenbezogene Fortbildungspunkte in zwei Jahren anerkannt werden. Weitere Informationen zu den apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen können in der entsprechenden QS-V zur Abklärungskolposkopie nachgelesen werden. Diese wird in Kürze im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Eine entsprechende Gebührenordnungsposition nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) wird noch durch einen entsprechenden Beschluss des Bewertungsausschusses geschaffen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an die unter www. kvwl.de (Rubriken Navigation, Versorgungsqualität, Genehmigung sowie Anträge) angegebenen Ansprechpartner. Dort steht auch ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung. UV-Vernetzung mit Riboflavin bei Keratokonus Änderung zur GOP Der Bewertungsausschuss (BA) hat im August in seiner 441. Sitzung rückwirkend zum 1. April 2019 eine Änderung des Anhangs 3 beschlossen. Die postoperative Betreuung bei Überweisung durch den Operateur nach der Gebührenordnungsposition (GOP) EBM ist gemäß der Allgemeinen Bestimmung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) der fachärztlichen Grundversorgung zuzurechnen. Damit bekommt der auf Überweisung des Operateurs tätige Arzt für die postoperative Betreuung den Zuschlag für die fachärztliche Grundversorgung vergütet. (Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unsere KVWLkompakt Nr. 5 vom 27. Mai 2019 praxis intern Seite 2-5 und im Beschluss des BA in seiner 435. Sitzung.)

67 ABRECHNUNG Plausibilitätsprüfung: Prüfzeiten für psychotherapeutische Leistungen angepasst Bei der Prüfung der Abrechnungen auf zeitliche Plausibilität werden für bestimmte psychotherapeutische Leistungen künftig geänderte Zeiten in den Tagesprofilen zugrunde gelegt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom (Aktenzeichen B 6 KA 42/17 R). Gegenstand des Verfahrens war eine Besonderheit bei der Prüfzeitbewertung psychotherapeutischer Leistungen: Während die EBM-Leistungslegende eine Behandlungsdauer von 50 Minuten (bzw. 55 Minuten für eine Anamnese) vorsieht, waren nach dem Anhang 3 zum EBM als Kalkulationszeit 60 Minuten und als Prüfzeit 70 Minuten bei der Erstellung von Tages- und Quartalsprofilen zugrunde zu legen. Die Differenz von 20 Minuten wurde mit dem zusätzlichen Aufwand für Tätigkeiten wie Dokumentation sowie Vor- und Nachbereitung begründet. Da jener zusätzliche Aufwand allerdings nicht zwingend am Tag der Behandlung anfällt, hat die KVWL bisher sowohl für das Tages- als auch für das Quartalsprofil eine Prüfzeit von 50 Minuten zugrunde gelegt. Diesem Vorgehen ist jedoch nunmehr die Grundlage entzogen, denn das Bundessozialgericht hat entschieden, dass bei der Erstellung von Tagesprofilen die Kalkulationszeit von i. d. R. 60 Minuten anzurechnen ist. Gleichzeitig hält es die Prüfzeit von 70 Minuten für das Quartalsprofil für angemessen. Der Bewertungsausschuss hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Anlass genommen, Änderungen im Anhang 3 zum EBM vorzunehmen, die von der KVWL mit Wirkung für das Abrechnungsquartal 4/2019 umgesetzt werden. Nach dem EBM gilt für folgende Ziffern nunmehr, dass bei der Erstellung des Tagesprofils, nicht auf die Prüfzeit, sondern auf die Kalkulationszeit abzustellen ist: GOP Kurzlegende Kalkulationszeit = Prüfzeit Tagesprofil Prüfzeit = Prüfzeit Quartalsprofil Probatorische Sitzung Neuropsychologische Therapie (Einzelbehandlung) Biographische Anamnese Vertiefte Exploration Probatorische Sitzung Psychotherapeutische Sprechstunde Psychotherapeutische Akutbehandlung Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Tiefenpsychologische Psychotherapie (LZT, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Analytische Psychotherapie (LZT, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (KZT 1, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (KZT 2, Einzelbehandlung) Verhaltenstherapie (LZT, Einzelbehandlung) Wichtig: Für die Plausibilitätsprüfung der angeführten Ziffern im Quartalsprofil sind die im EBM genannten Prüfzeiten (in der Regel 70 Minuten) zugrunde zu legen. Bei Rückfragen steht die Abteilung Plausibilitätsprüfung unter Tel.: 0231/ gerne zur Verfügung

68 ABRECHNUNG Änderungen zur Videosprechstunde Der Bewertungsausschuss (BA) hat im August rückwirkend in seiner 441. Sitzung mit Wirkung zum 1. April 2019 eine Änderung der Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) beschlossen. Ein Teil des letzten Satzes wurde gestrichen und damit die Anwendung der Videosprechstunde nur zu bestimmten Anlässen aufgehoben: Bei den Gebührenordnungspositionen (GOP) 02310, 07310, 07311, 07330, 07340, 10330, 18310, 18311, und EBM, deren Berechnung mindestens drei oder mehr persönliche bzw. andere Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall voraussetzt, kann ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt auch als Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erfolgen, sofern die Videosprechstunde zu den in der GOP EBM genannten Zwecken erfolgt und dies berufsrechtlich zulässig ist. In derselben Sitzung des BA sind die GOP und EBM rückwirkend in die Präambel 23.1 Nr. 5 aufgenommen worden. Damit haben auch Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten die Möglichkeit, Videosprechstunden gemäß Anlage 31b des BMV-Ä abzurechnen. Darüber hinaus hat der BA mit dem Ziel einer Ausweitung und Etablierung von Videosprechstunden in seiner 449. Sitzung den EBM erneut angepasst. Zeitlich befristet vom 1. Oktober 2019 bis zum 30. September 2021 wird zur besonderen Anschubförderung der Videosprechstunde gemäß Anlage 31b BMV-Ä die GOP in den EBM aufgenommen. Aufnahme der GOP im Abschnitt 1.4 im EBM GOP Leistungsbeschreibung Punkte Anschubförderung für Videosprechstunden gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä im Rahmen der Betreuung von Patienten in der haus-/ fachärztlichen Versorgung, 92 je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde Für die GOP EBM wird ein Punktzahlvolumen je Praxis gebildet, aus dem alle gemäß der GOP EBM durchgeführten Leistungen im Quartal zu vergüten sind. Der Höchstwert für die GOP EBM beträgt insgesamt je Praxis Punkte im Quartal. Die GOP EBM wird der Praxis durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung je durchgeführter Videosprechstunde bis zum Höchstwert zugesetzt, sofern die Praxis mindestens 15 Videosprechstunden gemäß der GOP EBM im Quartal durchgeführt hat. Die GOP EBM wird in die entsprechenden Präambeln im EBM (s. Beschluss des BA zur 449. Sitzung) aufgenommen. Die Vergütung der Leistung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

69 ABRECHNUNG Änderung der Zuzahlungsbeträge für Heilmittel Die Zuzahlungen von Patienten bei Abgabe von Heilmitteln in Arztpraxen haben sich rückwirkend zum 1. Juli 2019 geändert. Gemäß 32 Abs. 2 Satz 1 SGB V besteht die Verpflichtung, eine Zuzahlung bei Heilmittelabgabe zu erheben. Die geänderten Zuzahlungsbeträge werden von der KVWL zum 1. Oktober 2019 umgesetzt und gelten somit ab dem 4. Quartal GOP Leistungsbeschreibung Zuzahlung je Anwendung Sensomotorische Übungsbehandlung Einzelbehandlung 1,90 Euro Sensomotorische Übungsbehandlung Gruppenbehandlung 1,20 Euro Massagetherapie 1,55 Euro Unterwasserdruckstrahlmassage 2,40 Euro Atemgymnastik Einzelbehandlung 2,10 Euro Atemgymnastik Gruppenbehandlung 0,95 Euro Krankengymnastik Einzelbehandlung 2,10 Euro Krankengymnastik Gruppenbehandlung 0,95 Euro Die Zuzahlungspflicht gilt nicht für Patienten, die generell von der Zuzahlung befreit sind: Versicherte vor Vollendung des 18. Lebensjahres Bei Vorlage einer Befreiungskarte der Krankenkasse (Härtefall) Für Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft Bei Patienten vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgt seitens der KVWL kein Abzug des Zuzahlungsbetrages vom Honorar. Bitte beachten Sie im Rahmen der Heilmittelabgabe bei der Erstellung Ihrer Abrechnung, dass für Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind oder für Leistungen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, die entsprechende GOP mit dem Buchstaben A zu kennzeichnen ist. Dadurch wird gewährleistet, dass die Zuzahlung nicht von Ihrem Honorar in Abzug gebracht wird. Aufnahme der Beobachtung und Betreuung eines Patienten unter Gabe von Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 441. Sitzung am 14. August 2019 zum 1. Oktober 2019 den Abschnitt 1.5 Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) um die bisher nicht berechnungsfähige Beobachtung und Betreuung von Patienten unter Gabe von Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe ergänzt. Mit der Ergänzung des zweiten Spiegelstrichs des obligaten Leistungsinhaltes zu den GOP bis wird der EBM geändert: und/oder - Beobachtung und Betreuung eines Kranken in einer Arztpraxis oder praxisklinischen Einrichtung gemäß 115 Abs. 2 SGB V, in ermächtigten Einrichtungen oder durch einen ermächtigten Arzt gemäß 31, 31a Ärzte-ZV unter parenteraler intravasaler Behandlung mit Zytostatika und/oder monoklonalen Antikörpern und/ oder Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe Mit dem Beschluss des BA wird eine weitere Anmerkung zu den GOP bis in den EBM aufgenommen. Danach sind für die Behandlung mit Alglucosidase alfa bei Morbus Pompe nur die GOP und EBM berechnungsfähig

70 ABRECHNUNG Änderung der Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein (Muster 6) Quartalsübergreifende Gültigkeit einer Überweisung Die Vordruckerläuterungen zum Überweisungsschein (Muster 6) wurden überarbeitet. Die Gültigkeit der Überweisung im Falle einer quartalsübergreifenden Behandlung wurde neu definiert. Konnte bisher eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen werden, war für die Weiterbehandlung im Folgequartal die Vorlage einer erneuten, im Folgequartal ausgestellten Überweisung notwendig. Durch die Ergänzung der Vordruckerläuterungen wird klargestellt, dass die erneute Ausstellung des Überweisungsscheins nicht erforderlich ist und der im Vorquartal ausgestellte Überweisungsschein auch im Folgequartal weiterverwendet werden kann. Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden. Überweisungsscheine (Muster 6) sind quartalsübergreifend gültig, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte (egk) vorlegen kann. Das Einlesen der egk ist grundsätzlich erforderlich. Dies ist in der Anlage 2 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) entsprechend geregelt. Die bisherige Regelung, dass eine Überweisung nur zur Abrechnung in einem Quartal genutzt werden kann, ist obsolet. Eine quartalsbezogene Abrechnung ist jedoch erforderlich. Beispiele: Der Hausarzt stellt am 20. September eine Überweisung (Muster 6) zum MRT Knie aus. Der Patient bekommt einen Termin zum MRT am 30. Oktober. Für die Inanspruchnahme am 30. Oktober (Quartal 4/2019) ist die Überweisung vom 20. September (Quartal 3/2019) gültig. Der Hausarzt stellt am 20. September eine Überweisung zum Röntgen der Brustorgane und MRT des Knies aus. Der Patient bekommt einen Termin zum Röntgen der Brustorgane am 21. September und zum MRT am 30. Oktober. Die Leistung vom 21. September (Röntgen Brustorgane) ist im Quartal 3/2019 abzurechnen. Für die Inanspruchnahme zum MRT am 30. Oktober (Quartal 4/2019) ist keine erneute Überweisung erforderlich, da es sich um eine Inanspruchnahme des Radiologen im Folgequartal handelt. Bitte beachten Sie: Das Gültigkeitsdatum der elektronischen Gesundheitskarte darf nicht überschritten sein. Leistungen sind immer an dem Tag abzurechnen, an dem der Leistungsinhalt einer Gebührenordnungsposition (GOP) vollständig erbracht wurde unabhängig vom Ausstellungsdatum der Überweisung. Folgequartal ist das Quartal, welches auf die Erstbehandlung folgt. Haben Sie Fragen? Das Service-Center der KVWL hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Tätigkeit. SERVICE-CENTER

71 ABRECHNUNG Aufnahme einer Vereinbarung über HIV-Präexpositionsprophylaxe und EBM-Änderung beschlossen Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben am 24. Juli 2019 eine Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe zur Prävention einer HIV-Infektion (PrEP) als neue Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) beschlossen. Diese tritt mit Wirkung vom 1. September 2019 in Kraft. Folgende Versicherte haben ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Anspruch auf die Versorgung mit einer PrEP: Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben oder Transgender Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten drei bis sechs Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten beziehungsweise einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion in den letzten zwölf Monaten serodiskordante Konstellationen mit einer virämisch HIV positiven Person ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV RNA, die nicht schon sechs Monate unter 200 RNA Kopien/ml liegt), nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler Injektionsmaterialien, nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer Person, bei der eine undiagnostizierte HIV Infektion wahrscheinlich ist (z. B. Partnern aus Hochprävalenzländern oder mit risikoreichen Sexualpraktiken). Grundsätzlich dürfen die Vertragsärzte eine PrEP durchführen, die eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Absatz 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV Infektion/Aids Erkrankung erhalten haben. Daneben können auch Ärzte folgender Fachgruppen eine Genehmigung erhalten: Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Urologie oder Haut und Geschlechtskrankheiten. Bei Fragen zu den Genehmigungsvoraussetzungen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner. Diese, sowie das entsprechende Antragsformular finden Sie im Internet unter de und den Rubriken Versorgungsqualität, Genehmigung sowie Anträge. In diesem Zusammenhang hat der Bewertungsausschuss (BA) in seiner 441. Sitzung am 14. August 2019 folgende Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) zum 1. September 2019 beschlossen: Aufnahme eines Abschnittes in den EBM HIV-Präexpositionsprophylaxe 1. Die Gebührenordnungspositionen (GOP) bis EBM können nur von Vertragsärzten berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 33 zum BMV-Ä verfügen. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Beratung vor Beginn einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 zum BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Prüfung der Indikation zur PrEP, einschließlich Kontraindikationen, - Beratung zu: - Ziel und Ablauf einer medikamentösen PrEP, - Prävention und Transmission von HIV und anderen sexuell übertragbaren Erkrankungen, - Notwendigkeit der Kombination mit anderen Präventionsmaßnahmen, - Risiko einer Resistenzentwicklung unter PrEP bei unerkannter HIV-Infektion, - Therapiebedingten Neben- und Wechselwirkungen, - Symptomatik einer primären HIV-Infektion, - Weiterführenden Beratungsangeboten, Dauer mindestens 10 Minuten, Fakultativer Leistungsinhalt: Symptombezogene Untersuchungen, je vollendete 10 Minuten

72 ABRECHNUNG Die GOP EBM ist höchstens dreimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die GOP EBM ist am Behandlungstag nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Einleitung einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 zum BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status, - Indikationsstellung zur PrEP, einschließlich Prüfung der Kontraindikationen, - Auswahl und Verordnung geeigneter Arzneimittel zur PrEP, 115 einmal im Krankheitsfall Die GOP EBM ist am Behandlungstag nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Kontrolle im Rahmen einer HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) gemäß Anlage 33 des BMV-Ä Obligater Leistungsinhalt - Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, - Überprüfung der Indikation zur PrEP einschließlich Kontraindikationen, - Überprüfung des HIV-Status, - Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapiebedingter Neben- und Wechselwirkungen, - Dauer mindestens 5 Minuten, 57 Fakultativer Leistungsinhalt - Symptombezogene Untersuchungen, - Beratung zu: - Risikoreduktion und Adhärenzstrategien, - Notwendigkeit der Kombination mit anderen Präventionsmaßnahmen, je vollendete 5 Minuten Die GOP EBM ist höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die GOP EBM ist frühestens vier Wochen nach Einleitung einer PrEP berechnungsfähig. Die GOP EBM ist am Behandlungstag nicht neben den GOP und EBM berechnungsfähig. Die GOP bis wurden in die Präambeln der Abschnitte 3 (Hausärztlicher Versorgungsbereich), 4 (Versorgungsbereich Kinder- und Jugendmedizin), 8 (Frauenärztliche, geburtshilfliche und reproduktionsmedizinische Gebührenordnungspositionen), 10 (Hautärztliche Gebührenordnungspositionen), 13 (Gebührenordnungspositionen der Inneren Medizin) und 26 (Urologische Gebührenordnungspositionen) des EBM aufgenommen. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Bestimmung des Kreatinin im Serum und/oder Plasma und Berechnung der egfr im Rahmen einer Präexpositionsprophylaxe, 3 zweimal im Krankheitsfall Die GOP EBM ist nicht neben den GOP und EBM berechnungsfähig

73 ABRECHNUNG GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen im Rahmen einer Präexpositionsprophylaxe, 41 einmal im Krankheitsfall Davon abweichend ist die GOP EBM im ersten Quartal zu Beginn einer Präexpositionsprophylaxe bis zu zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die GOP EBM ist nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern vor Beginn einer Präexpositionsprophylaxe, 105 einmal im Krankheitsfall Davon abweichend ist die GOP EBM im ersten Quartal zu Beginn einer Präexpositionsprophylaxe bis zu zweimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die GOP EBM ist nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von HBs-Antikörpern vor Beginn einer Präexpositionsprophylaxe ohne dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B, 51 einmal im Krankheitsfall Die GOP EBM ist nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von HCV-Antikörpern - vor Beginn einer Präexpositionsprophylaxe oder - während einer Präexpositionsprophylaxe nur bei seronegativen Anwendern, 91 höchstens zweimal im Krankheitsfall Die GOP EBM ist nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig

74 ABRECHNUNG GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von Treponemenantikörpern mittels TPHA/TPPA-Test (Lues-Suchreaktion) und/ oder Immunoassay nach individueller und situativer Risikoüberprüfung im Rahmen einer Präexpositionsprophylaxe, 42 einmal im Behandlungsfall Die GOP EBM ist nicht neben der GOP EBM berechnungsfähig. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Punkten Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und/oder Chlamydien in pharyngealen, anorektalen und/oder genitalen Abstrichen mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren (NAT) nach individueller und situativer Risikoüberprüfung im Rahmen einer Präexpositionsprophylaxe ggf. einschl. Pooling der Materialien der Abstrichorte, 320 einmal im Behandlungsfall Die GOP EBM ist nicht neben den GOP und EBM berechnungsfähig. Die Berechnung der GOP bis EBM setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor gemäß 135 Abs. 2 SGB V voraus. Die GOP bis EBM wurden darüber hinaus in die Präambel des Abschnittes 12 (laboratoriumsmedizinische, mikrobiologische, virologische und infektionsepidemiologische sowie transfusionsmedizinische Gebührenordnungspositionen) aufgenommen. Die sich aus den vorgenannten Änderungen ergebenden Abrechnungsausschlüsse und weitere Detailänderungen entnehmen Sie bitte dem Beschluss des Bewertungsausschusses zu seiner 441. Sitzung unter Unsere Ombudsmänner haben immer ein offenes Ohr für Sie. Bei Ärger mit der KVWL stehen Ihnen zwei erfahrene Kollegen als Ombudsmänner zur Verfügung. Nehmen Sie unter den nebenstehenden kostenlosen Rufnummern Kontakt auf. DORTMUND MÜNSTER Lothar Gussning MI Uhr Dr. med. Siegfried Treichel MI & FR Uhr

75 ABRECHNUNG Aufnahme bzw. Ergänzung von Gebührenordnungspositionen des EBM zur Bestimmung von Biomarkern Der Bewertungsausschuss (BA) hat in seiner 441. Sitzung am 14. August 2019 die Biomarker PlGF und sflt-1/plgf bei vorhandenen Symptomen als ergänzende Diagnostik beim Vorliegen des Verdachts auf eine Präeklampsie zum 1. Oktober 2019 in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Es wird ein Katalog mit Leistungen nach den GOP und EBM in den Abschnitt EBM aufgenommen: GOP Leistungsbeschreibung Quantitative Bestimmung frühestens ab der 24. SSW + 0 Tage, gilt für die GOP und 32363, je Untersuchung Bewertung in Euro PIGF 19, sflt-1/pigf-quotienten 62,25 Der Befundbericht muss innerhalb von 24 Stunden nach Materialeingang übermittelt sein. Voraussetzung für die Berechnungsfähigkeit der GOP und EBM ist die Erfüllung eines der folgenden Kriterien der Präeklampsie: - Neu auftretender oder bestehender Hypertonus - Präeklampsie-assoziierter organischer oder labordiagnostischer Untersuchungsbefund, welcher keiner anderen Ursache zugeordnet werden kann - Fetale Wachstumsstörung - Auffälliger dopplersonographischer Befund der Aa. uterinae in einer Untersuchung nach der GOP EBM Die GOP und EBM sind jeweils höchstens dreimal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Die GOP und EBM sind am Behandlungstag nicht nebeneinander berechnungsfähig. Mit Aufnahme der v.g. GOP und in das Kapitel 32.3 des EBM unterliegen diese somit der Genehmigungspflicht nach der QSV Spezial-Labor. Die Vergütung der Leistungen nach den GOP und erfolgt, mit Befristung auf zwei Jahre, außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Leistungen werden am Ende dieser Frist in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt, wenn die Mengenentwicklung eine weitere extrabudgetäre Vergütung nicht erfordert. Änderung der Legende der GOP im Abschnitt EBM Mit der Ergänzung der Leistungslegende der GOP EBM wird die Bestimmung des Biomarker HE 4 in den EBM aufgenommen. GOP Leistungsbeschreibung Bewertung in Euro CA 125 und/oder HE 4 10,

76 VERORDNUNG Informationen zu Änderungen der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses Im Folgenden haben wir die Beschlüsse und Änderungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in einer aktuellen Übersicht zusammengestellt und um wichtige Hinweise für die Praxis ergänzt. Die vollständigen Beschlüsse mit zusätzlichen Informationen zu den Entscheidungen im Detail finden Sie jeweils auf den Internetseiten des G-BA ( Zudem weisen wir jeweils darauf hin, wenn die KVWL oder die KBV zum Beispiel im ARZNEI- MITTEL-INFOSERVICE (AIS) hierzu noch ausführlichere Informationen gegeben haben. Stand: 10. September 2019 (Redaktionsschluss) Wirkstoff/ Präparat In Kraft getreten ERGEBNIS Weitere Informationen Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) Die Richtlinie regelt die Verordnung von Arzneimitteln durch die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und in ärztlichen Einrichtungen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten. Die Richtlinie konkretisiert den Inhalt und Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse und des Prinzips einer humanen Krankenbehandlung. Anlage XII: (Frühe) Nutzenbewertung nach 35a SGB V Der G-BA hat im letzten Monat folgende Beschlüsse zum Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln gegenüber einer zweckmäßigen Vergleichstherapie (zvt) getroffen. Die Beschlüsse sind Bestandteil der AM-RL und somit für die GKV verbindlich. In den nächsten sechs Monaten wird der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen mit den Herstellern einen neuen wirtschaftlichen Preis je nach Nutzen-Bewertung des Arzneimittels aushandeln. Der heutige Preis, d. h. der Preis seit Markteinführung, kann also, insbesondere für Indikationen ohne oder mit geringem Zusatznutzen, deutlich höher sein als der zukünftige verhandelte Preis. (Bei ungünstiger Nutzenbewertung oder Verlauf der Preisverhandlungen haben einige Hersteller schon mit Marktrücknahme reagiert.) Bitte informieren Sie sich vor Verordnungsentscheidung genau zu der indikationsbezogenen Nutzenbewertung des Arzneimittels und zur Preissituation, und dokumentieren Sie Ihre Verordnungsentscheidungen in der Patientendokumentation. Therapiegebiet: Onkologische Erkrankungen Lenvatinib Lenvima (erneute Bewertung nach Aufhebung des Orphan-Drug- Status) Der Wirkstoff Lenvatinib wurde erstmals am 1. Juli 2015 in Deutschland als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit progressivem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem differenziertem (papillärem/follikulärem/hürthle-zell-) Schilddrüsenkarzinom (DTC), das nicht auf eine Radiojodtherapie (RAI) angesprochen hat in den Verkehr gebracht. Der Orphan-Drug-Status für das Arzneimittel Lenvima wurde aufgehoben, infolge dessen wird eine erneute Nutzenbewertung durchgeführt. Als zvt wurde Sorafenib festgelegt. In der Gesamtschau liegen keine geeigneten Daten für den adjustierten indirekten Vergleich zwischen Lenvatinib und Sorafenib vor. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. G-BA KVWL-Internet

77 VERORDNUNG Wirkstoff/ Präparat In Kraft getreten ERGEBNIS Weitere Informationen Nivolumab Opdivo (neues Anwendungsgebiet: in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen) Opdivo ist in Kombination mit Ipilimumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert. Die zvt wurde wie folgt bestimmt: a) Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 1-2) zvt: - Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a oder - Monotherapie mit Pazopanib oder - Monotherapie mit Sunitinib b) Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score 3) zvt: - Sunitinib oder - Temsirolimus Der deutlichen Verlängerung des Gesamtüberlebens und dem Vorteil bei den Nebenwirkungen stehen keine Nachteile bei der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität gegenüber. Für beide Patientengruppen wurde ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. G-BA KVWL-Internet Ipilimumab Yervoy (neues Anwendungsgebiet: in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen) Yervoy ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert. Die zvt wurde wie folgt bestimmt: a) Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit intermediärem Risikoprofil (IMDC-Score 1-2) zvt: - Bevacizumab in Kombination mit Interferon alfa-2a oder - Monotherapie mit Pazopanib oder - Monotherapie mit Sunitinib b) Erwachsene Patienten mit nicht vorbehandeltem fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom mit ungünstigem Risikoprofil (IMDC-Score 3) zvt: - Sunitinib oder - Temsirolimus Der deutlichen Verlängerung des Gesamtüberlebens und dem Vorteil bei den Nebenwirkungen stehen keine Nachteile bei der Morbidität und gesundheitsbezogenen Lebensqualität gegenüber. Für beide Patientengruppen wurde ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt. G-BA KVWL-Internet

78 VERORDNUNG Wirkstoff/ Präparat In Kraft getreten ERGEBNIS Weitere Informationen Rucaparib Rubraca (nach mind. 2 Vortherapien, mit BRCA-Mutationen) Rucaparib ist indiziert als Monotherapie zur Behandlung von erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem, rezidiviertem oder progressivem, high-grade epithelialem Ovarial-, Eileiter- oder Peritonealkarzinom mit BRCA-Mutationen (Keimbahn und/oder somatisch), die mit zwei oder mehr vorherigen platinbasierten Chemotherapielinien behandelt wurden und keine weitere platinhaltige Chemotherapie tolerieren. Zweckmäßige Vergleichstherapie ist die Monotherapie mit Topotecan oder Monotherapie mit pegyliertem liposomalen Doxorubicin (PLD). Auf Basis der vom pu vorgelegten Nachweise kann der Zusatznutzen nicht bewertet werden. Somit ist ein Zusatznutzen nicht belegt. G-BA KVWL-Internet Rucaparib Rubraca (Erhaltungstherapie) Rucaparib ist zugelassen als Monotherapie für die Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen mit platinsensitivem, rezidiviertem, high-grade epithelialem Ovarial-, Eileiter oder primärem Peritonealkarzinom, die nach platinbasierter Chemotherapie in Remission sind (vollständig oder partiell). Als zvt wurde Olaparib oder beobachtendes Abwarten bestimmt. Es liegen überwiegend Nachteile bei den Nebenwirkungen vor. Im Hinblick auf unreife Daten des Endpunktes Gesamtüberleben sind die Ergebnisse nicht abschließend bewertbar. Insgesamt ist ein Zusatznutzen nicht belegt. Der Beschluss ist bis zum 1. April 2023 befristet. G-BA KVWL-Internet Blinatumomab Blincyto (neues Anwendungsgebiet: zur Behandlung von pädiatrischen Patienten im Alter von einem Jahr oder älter mit Philadelphia-Chromosom-negativer,CD19- positiver B-Vorläufer-ALL) Das neue Anwendungsgebiet lautet: Blincyto wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten im Alter von einem Jahr oder älter mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL, die refraktär ist oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien rezidiviert ist oder nach vorangegangener allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation rezidiviert ist. Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Bei Orphan Drugs gilt der Zusatznutzen bis zum Erreichen einer Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro durch die Zulassung als belegt. Das Ausmaß des Zusatznutzens wird als nicht quantifizierbar eingestuft. G-BA KVWL-Internet

79 VERORDNUNG Wirkstoff/ Präparat In Kraft getreten ERGEBNIS Weitere Informationen Blinatumomab Blincyto (neues Anwendungsgebiet: zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosomnegativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL) Blincyto wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL in erster oder zweiter kompletter Remission mit einer minimalen Resterkrankung (MRD) von mindestens 0,1 %. Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Bei Orphan Drugs gilt der Zusatznutzen bis zum Erreichen einer Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro durch die Zulassung als belegt. Die vom pharmazeutischen Unternehmer (pu) vorgelegten Studien sind nicht für die Quantifizierung des Zusatznutzens geeignet. Im Ergebnis wird der Zusatznutzen von Blinatumomab in der vorliegenden Indikation als nicht quantifizierbar eingestuft. G-BA KVWL-Internet Brentuximab Vedotin Adcetris (neues Anwendungsgebiet: Behandlung bei erwachsenen Patienten mit bislang unbehandeltem CD30+ Hodgkin-Lymphom) Das neue Anwendungsgebiet von Adcetris lautet: Zur Behandlung bei erwachsenen Patienten mit bislang unbehandeltem CD30+ Hodgkin-Lymphom im Stadium IV in Kombination mit Doxorubicin, Vinblastin und Dacarbazin (AVD). Es handelt sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Bei Orphan Drugs gilt der Zusatznutzen bis zum Erreichen einer Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro durch die Zulassung als belegt. Der G-BA stellt das Ausmaß des Zusatznutzens fest. Für die Nutzenbewertung legt der pu die offene, randomisierte Phase III-Studie ECHELON-1 vor. In der Studie wurde Brentuximab Vedotin + AVD gegenüber ABVD (Doxorubicin, Bleomycin, Vinblastin, Dacarbazin) verglichen. Die vorliegende Bewertung bezieht sich gemäß Zulassung auf Patienten mit HL in Stadium IV. Da das im Kontrollarm eingesetzte ABVD-Schema nicht dem derzeit als allgemein anerkannt angesehenen deutschen Behandlungsstandard BEACOPPeskaliert entspricht, erscheint es gerechtfertigt, den Ergebnissen der ECHELON-1 Studie nur eine begrenzte Aussagekraft für den deutschen Versorgungskontext beizumessen. Bei den Endpunkten kommt es zu Unsicherheiten. Insgesamt wird daher ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen festgestellt. G-BA KVWL-Internet Therapiegebiet: Stoffwechselerkrankungen Lumacaftor/ Ivacaftor Orkambi (neues Anwendungsgebiet: zystische Fibrose, Patienten 2 5 Jahre) Das neue Anwendungsgebiet von Orkambi lautet: Behandlung der zystischen Fibrose (CF, Mukoviszidose) bei Patienten ab zwei Jahren, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind. Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das neu zugelassene Anwendungsgebiet vom 15. Januar 2019, d.h. auf Kinder von 2 bis 5 Jahren mit zystischer Fibrose, die homozygot für die F508del-Mutation im CFTR-Gen sind. Als zvt wurde Best-Supportive-Care bestimmt. Unter Berücksichtigung der nicht verfügbaren Therapie-Alternativen bei 2 5-jährigen Kindern, des Schweregrads der Erkrankung, des progredienten Krankheitsverlaufs und des therapeutischen Ziels der Behandlung liegt trotz vorliegender deutlicher Limitationen der verfügbaren Evidenz ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für den Endpunkt Lung Clearance Index (LCI 2,5) gegenüber der zvt Best-Supportive-Care vor, der aber nicht quantifizierbar ist, weil die wissenschaftliche Datenlage dies nicht zulässt. G-BA KVWL-Internet

80 VERORDNUNG Wirkstoff/ Präparat In Kraft getreten ERGEBNIS Weitere Informationen Therapiegebiet: Kardiovaskuläre Erkrankungen Regadenoson Rapiscan (neues Anwendungsgebiet: zur Messung der fraktionellen Flussreserve) Rapiscan ist ein selektiver koronarer Vasodilatator und wird als pharmakologischer Stressauslöser bei erwachsenen Patienten angewendet für die Messung der fraktionellen Flussreserve (fractional flow reserve, FFR) der Stenose einer Koronararterie bei Durchführung einer invasiven Koronarangiographie, wenn wiederholte FFR-Messungen nicht zu erwarten sind. Als zvt wurde eine pharmakologische Stressauslösung nach Maßgabe des Arztes bestimmt. Da der pu zum maßgeblichen Zeitpunkt kein vollständiges Dossier zur Nutzenbewertung einreichte, gilt der Zusatznutzen als nicht belegt. G-BA KVWL-Internet Therapiegebiet: Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe Emicizumab Hemlibra (neues Anwendungsgebiet: Routineprophylaxe bei Hämophilie A ohne Hemmkörper) Das neue Anwendungsgebiet lautet (Zulassung v. 13. März 2019): Hemlibra wird angewendet als Routineprophylaxe von Blutungsereignissen bei Patienten mit schwerer Hämophilie A (hereditärer Faktor-VIII-Mangel, FVIII < 1 %) ohne Faktor-VIII-Hemmkörper. Hemlibra kann bei allen Altersgruppen angewendet werden. Als zvt wurden vom G-BA rekombinante oder aus humanem Plasma gewonnene Blutgerinnungsfaktor-VIII-Präparate im Prophylaxeregime bestimmt. Der pu legt keine direkt vergleichende Studie für Emicizumab gegenüber der zvt vor. Die Nutzenbewertung basiert auf dem adjustierten indirekten Vergleich der Routineprophylaxe mit Emicizumab (Studie HAVEN 3) gegenüber der zvt einer Routineprophylaxe mit Faktor-VIII-Präparaten (Studie SPINART) über einen Brückenkomparator. Dieser zeigt weder für alle behandelten Blutungen, noch für behandelte Gelenkblutungen statistisch signifikante Unterschiede zwischen einer Routineprophylaxe mit Emicizumab und der zvt. Eine Abwägung eines Zusatznutzens bzw. geringeren Nutzens gegenüber der zvt ist auf Basis der vorgelegten Daten nicht möglich, sodass kein Zusatznutzen gegenüber der zvt abgeleitet werden kann. Ein Zusatznutzen ist nicht belegt. G-BA KVWL-Internet Häusliche Krankenpflege-Richtlinie Häusliche Krankenpflege und stationsäquivalente psychiatrische Behandlung Der Beschluss des G-BA vom 20. Juni 2019 zur Abgrenzung der stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung von der häuslichen und der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Der Beschluss ist am 23. August 2019 in Kraft getreten. Der G-BA hat damit klargestellt, dass bei einer Versorgung im Rahmen einer stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) keine gleichzeitige Verordnung von häuslicher und psychiatrischer häuslicher Krankenpflege erfolgen darf. Bei der StäB handelt es sich um eine Krankenhausleistung im häuslichen Umfeld von psychisch erkrankten Menschen. G-BA

81 VERORDNUNG Verordnungsfähigkeit von Nagelkorrekturspangen: Aktuelle Hinweise Zur Verordnungsfähigkeit von Orthonyxiespangen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Nagelkorrekturspangen nicht um gelistete Hilfsmittel handelt. Eine Verordnung durch den Vertragsarzt auf Muster 16 ist dennoch möglich. Bei einer medizinischen Indikation kann die jeweilige Krankenkasse im Einzelfall nicht gelistete Hilfsmittel genehmigen. Die Leistung muss dann aber durch den Arzt selbst und nicht durch den Podologen erbracht werden. Für das Anlegen und Wechseln von Nagelkorrekturspangen besteht für den Vertragsarzt keine gesonderte Berechnungsmöglichkeit. Vielmehr ist die Leistung mit der Abrechnung der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten. Das Anlegen und Wechseln von Nagelkorrekturspangen ist auch keine verordnungsfähige Heilmittelleistung im Rahmen der Podologie. Zusammengefasst Die Verordnung einer Nagelkorrekturspange unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Krankenkasse. Erfolgt die Verordnung durch den Vertragsarzt, muss dieser die Leistung auch selbst erbringen und kann nicht an den Podologen verweisen. EVA / EVA-NP / EVA-O Bild: Photographee.eu - fotolia. Save the Date 2. WESTFÄLISCHER EVA-TAG für EVA / EVA-NP und EVA-O und die, die es werden wollen VORTRÄGE / SEMINARE / ERFAHRUNGSAUSTAUSCH Samstag, 14. März Uhr KVWL Dortmund

82 FORUM CIRSforte-Symposium II am 30. Oktober in Berlin Das Innovationsfonds-Projekt CIRSforte strebt die Fortentwicklung von Fehlerberichts- und Lernsystemen (CIRS) in der ambulanten Versorgung an. Auf dem Symposium stellt das Projektteam vor, welche unterstützenden Maßnahmen besonders wertvoll waren, um ein Berichts- und Lernsystem in der Praxis einzuführen bzw. weiterzuentwickeln, und was sich in den CIRSforte-Praxen verändert hat. Die CIRSforte-Projektpartner laden ein, darüber zu diskutieren, wie der flächendeckende Transfer der Ergebnisse in die ambulante Versorgung erfolgreich gelingen kann. CIRSforte-Symposium II Wann: 30. Oktober 2019, 13 bis 17 Uhr Wo: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, Berlin Die Teilnahme ist kostenlos. Damit wir besser planen können, bitten wir um Anmeldung. Ihre Ansprechpartnerin Dagmar Lüttel, Tel.: 030 / , cirsforte@aps-ev.de. Weitere Informationen finden Sie auch unter symposium.html Workshop: Medizinprodukte richtig aufbereiten Offener Erfahrungsaustausch In diesem Workshop haben Sie die Gelegenheit, sich mit professioneller Hilfe über Aufbereitungstechniken von Instrumenten auszutauschen. Am Beispiel realer Instrumente werden die erforderlichen Aufbereitungsschritte besprochen und bestehende Fragen beantwortet. So können eventuelle Unsicherheiten beseitigt und Lösungen gefunden werden. Welche Desinfektionsmittel sind geeignet? Welche Aufbereitungsschritte sind erforderlich? Wann reicht eine Desinfektion, wann muss sterilisiert werden? Diese und andere Fragen tauchen immer wieder auf und werden von unserer Beraterin für Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung, Anke Westerberg, beantwortet. Bitte bringen Sie ein typisches Instrument und die dazugehörigen Herstellerangaben aus Ihrer Praxis mit. Zielgruppe: MFA aus Praxen, in denen Instrumente aufbereitet werden. Termin: Mittwoch 20. November 2019, 15 bis Uhr, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter de/terminkalender. Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax, oder Post zu. Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung Anke Westerberg Tel.: 0231 / Fax: 0231 / anke.westerberg@kvwl.de Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / Fax: 0231 / jasmin.lindemann@kvwl.de Hinweis: Dieser Workshop ersetzt nicht den Sachkundekurs Medizinprodukteaufbereitung

83 FORUM Update E-Health für Medizinische Fachangestellte E-Health-Anwendungen verändern die Arbeit in der ärztlichen Praxis. Das gilt für die niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten, aber natürlich auch für deren Medizinische Fachangestellte (MFA). Halten Sie auch Ihr Praxisteam auf dem Laufenden. Die KVWL gibt Ihnen dazu Gelegenheit - im Rahmen des Seminars Update E-Health für Medizinische Fachangestellte. An zwei Terminen im Oktober können sich interessierte MFA an den KVWL-Standorten Dortmund und Münster über folgende Themenbereiche informieren: Datenschutz & Informationssicherheit Datenschutz: Rechtsgrundlage, Information, Einwilligungen, technische und organisatorische Maßnahmen Informationssicherheit: Sicherer Umgang mit Informationen insb. Patientendaten, Gefahren, Schwachstellen, Maßnahmen Telematikinfrastruktur Der elektronische Arztbrief eine Entlastung für jede MFA Was kommt nach dem VSDM? Die zukünftigen Anwendungen in der TI Elektronische Akten Eine Einordnung: EPA / EFA / EGA Wie geht es mit der Elektronischen Patientenakte weiter? Einsatz der Elektronischen Fallakte bei uns in Westfalen-Lippe Die bekanntesten Elektronischen Gesundheitsakten in Deutschland und was die Praxis bei Patientenanfragen wissen muss Die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen ist kostenlos, bitte nutzen Sie das unten stehende Anmeldeformular. Update E-Health für Medizinische Fachangestellte Verbindliche Anmeldung Mittwoch, 2. Oktober 2019, ab 15 Uhr Ärztehaus Münster, Gartenstraße , Münster oder Mittwoch, 16. Oktober 2019, ab 15 Uhr Ärztehaus Dortmund, Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund (Gewünschte Veranstaltung bitte ankreuzen) Ihre Ansprechpartnerin: Eva Lehmann Tel.: 0231 / Fax: 0231 / eva.lehmann@kvwl.de Teilnehmer-Name Name der Praxis Ort Straße, Hausnummer Telefon FAX Nr

84 FORUM Qualitätsmanagement bei der Instrumentenaufbereitung Hygiene und KPQM Sie haben die Gelegenheit, sich über Aufbereitungstechniken von Instrumenten auszutauschen. Wir werden gemeinsam am Beispiel realer Instrumente die erforderlichen Aufbereitungsschritte besprechen, bestehende Fragen beantworten, eventuelle Unsicherheiten beseitigen und Lösungen finden. Gleichzeitig erarbeiten wir qualitätsmanagementgerechte Praxisanweisungen (Checklisten, Arbeitsanweisungen und/oder Flowcharts) nach KPQM für Ihr Qualitätsmanagement-Handbuch. Bitte bringen Sie ein typisches Instrument und die dazugehörigen Herstellerangaben aus Ihrer Praxis mit. Hinweis: Dieser Workshop ersetzt nicht den Sachkundekurs Medizinprodukteaufbereitung. Zielgruppe: MFA Termin: Mittwoch, 30. Oktober 2019, 5 bis Uhr, KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, Dortmund Die Teilnahme ist kostenfrei. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kinderbetreuung während der Fortbildung in Dortmund an. Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung Anke Westerberg Tel.: 0231 / Fax: 0231 / anke.westerberg@kvwl.de Ihr Ansprechpartner zum Thema Qualitätsmanagement und KPQM Jörg Otte Tel.: 0231 / Fax: 0231 / joerg.otte@kvwl.de Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / Fax: 0231 / jasmin.lindemann@kvwl.de Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax, oder Post zu. 6. CIRS-NRW-Gipfel 27. November 2019 Haus der Ärzteschaft Tersteegenstr Düsseldorf Mach mit! Gemeinsam sicher handeln

85 FORUM Keine Angst vor Praxisbegehungen: Tipps für die professionelle Kooperation mit Gesundheitsamt und Bezirksregierung Wir berichten über die von den Behörden am häufigsten in den Praxen vorgefundenen Mängel und informieren Sie darüber, wie die KVWL Ihnen bei der Umsetzung eines guten Hygienestandards behilflich sein kann. Sie können Ihre Fragen zum Ablauf der Begehungen stellen und mit uns Unsicherheiten oder Befürchtungen gegenüber den behördlichen Inspektionen besprechen. Folgende Themen werden angesprochen: Hygienepläne sachgerechte Desinfektionsverfahren und -mittel (Wirkstoffe) sachgerechte Sterilisationsverfahren und Verpackung Qualifikation des Personals Wir unterstützen Sie, damit das Ergebnis einer Begehung für beide Seiten zufriedenstellend ausfällt. Das Ziel ist ein reger Austausch untereinander. Zielgruppe: Ärzte und MFA Termin: Mittwoch, 13. November 2019, 15 bis Uhr, KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, Dortmund Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage unter de/terminkalender. Gerne senden wir Ihnen das Anmeldeformular auch per Fax, oder Post zu. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kinderbetreuung während der Fortbildung in Dortmund an. Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung Anke Westerberg Tel.: 0231 / Fax: 0231 / anke.westerberg@kvwl.de Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / FAX: 0231 / jasmin.lindemann@kvwl.de Aufbereitung von Endoskopen mit Arbeitskanälen Insbesondere bei der Aufbereitung komplexer Instrumente ergeben sich spezielle Herausforderungen. Die Teilnehmer dieses Workshops werden sich auch durch praktische Übungen mit dem Aufbau und dem allgemeinen Ablauf der Aufbereitung von Endoskopen mit Arbeitskanälen auseinandersetzen. Hierzu stehen verschiedene Geräte zur Verfügung. Neben der Aufbereitung des Zusatzinstrumentariums werden auch die mikrobiologischen Probenentnahmen ein Thema sein. Hinweis Dieser Workshop ersetzt nicht den Sachkundekurs Medizinprodukteaufbereitung/Sachkunde Endoskopie. Zielgruppe: Ärzte und MFA Termin: Mittwoch, 20. November 2019, 15 bis 19 Uhr, KVWL, Robert-Schimrigk-Str. 4-6, Dortmund Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr beträgt 65 Euro pro Person. Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie im Internet unter Hier finden Sie auch unsere Teilnahmebedingungen. Beachten Sie dabei bitte insbesondere die Hinweise zu den Stornogebühren ( 4). Wir bieten Ihnen eine kostenlose Kinderbetreuung während der Fortbildung in Dortmund an. Für weitere Informationen rufen Sie uns bitte an. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Hygiene und Medizinprodukteaufbereitung Anke Westerberg Tel.: 0231 / Fax: 0231 / anke.westerberg@kvwl.de Ihre Ansprechpartnerin für die Anmeldung Jasmin Lindemann Tel.: 0231 / Fax: 0231 / jasmin.lindemann@kvwl.de

86 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Seminare 2019 Weitere Seminarinformationen und Anmeldung: Tel.: 0231 / Teamleiterin in der Arztpraxis: Führungsrolle, Selbstverständnis und Arbeitsauftrag optimal umsetzen Teamleitungen brauchen einen Plan und Werkzeuge, auch wenn es weder den richtigen Führungsstil noch Patentrezepte gibt. Wichtiger ist die Fähigkeit, Situationen authentisch zu meistern. Termin: 10. Dezember 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Als Teamleiterin Besprechungen gekonnt vorbereiten und durchführen Teamsitzungen, Projekt- und Arbeitsgespräche und Dienstbesprechungen müssen professionell moderiert werden. Vorbereitung und Durchführung zeichnen sich vor allem durch gute Struktur, thematische Transparenz, verlässliches Zeitmanagement und Zielorientiertheit mit verbindlichen Ergebnissen aus. Termin: 13. November 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Konflikt- und Kritikgespräche in der Arztpraxis In diesem Seminar wird Personalverantwortlichen und Teamleitungen ein fundierter Leitfaden für den Umgang mit Konflikt- und Kritikgesprächen vorgestellt. Termin: 27. November 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.) Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis Basiskurs In diesem Seminar lernen Führungsverantwortliche, ein Praxisteam aktiv und erfolgreich zu führen und ihre eigene Rolle als Teamleiter zu festigen. Termin: 29. November 2019 (Ringhotel Drees, Dortmund) Zeit: 13 bis 17 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Das 1x1 der Teamführung in der Arztpraxis Aufbaukurs In diesem Seminar werden herausfordernde Situationen in der Teamarbeit bearbeitet. Die Teilnehmer beschäftigen sich mit den Dynamiken und unterschiedlichen Ausprägungen im Praxisbetrieb. Termine: 11. Dezember 2019 (Ärztehaus Münster), 18. Dezember 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining Intensiv Das Intensivseminar für routinierte Arzthelferinnen im Umgang mit schwierigen Gesprächspartnern und herausfordernden Situationen im Praxisalltag. Termin: 20. November 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentinnen: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Kommunikationstraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen des Seminars lernen ein souveränes Auftreten in Gesprächen und im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Patienten. Termin: 13. Dezember 2019 (Ringhotel Drees Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxisorganisation Tipps und Tricks vom Profi (für Ärzte und MFA) Einige beispielhafte Fehler aus verschiedenen Bereichen der Praxisorganisation werden in diesem Seminar aufgezeigt und Möglichkeiten, sie zu verhindern. Termin: 4. Dezember 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis Uhr Dozent: Werner M. Lamers, Praxismanagementberater/-trainer Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Praxiswertermittlung/-bewertung Das Seminar geht auf die verschiedenen Anlässe einer Praxisbewertung ein und zeigt unterschiedliche Bewertungsmethoden. Termin: 20. November 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: bis 19 Uhr Dozenten: Dr. Hans-Joachim Krauter, Diplom-Volkswirt, Moritz Feldkämper, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer Kosten: 190 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Fit für den Empfang Möchten Sie, dass der Patient gleich von der ersten Begegnung an einen überzeugenden Eindruck von Ihnen und der Praxis gewinnt? Termin: 6. Dezember 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 13 bis 17 Uhr Dozentin: Mechthild Wick, (Personaltrainerin/Coach) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar

87 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Neu: Deeskalationstraining für MFA Angespannte Situationen im Arbeitsalltag zu erkennen, zu entzerren und deeskalierend einzuwirken ist das Ziel der Veranstaltung. Termin: 6. November 2019 (Ärztehaus Münster) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Neu: Auszubildende professionell einarbeiten, anleiten und unterstützen Ziel der Veranstaltung ist es, Hinweise und Hilfestellungen für einen erfolgreichen Ausbildungsverlauf zu vermitteln. Termin: 2. Oktober 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Neu: Intensivkurs Praxismanagerin Ziel des Kurses ist es, Sie in den wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxis- und Selbstmanagements zu stärken. Termine: 7. bis 11. Oktober 2019 (Ärztehaus Münster) Zeiten: Mo. 11 bis 17 Uhr, Di., Mi., Do. 9 bis 17 Uhr, Fr. 9 bis 14 Uhr Dozent: Andreas Schaupp, Dipl.-Betriebswirt Kosten: 650 Euro (zzgl. USt) inkl. Verpflegung und Unterlagen, Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Neu und unerfahren als Teamleiterin in der Arztpraxis Das Seminar beschäftigt sich mit Themen rund um Aufgaben, Voraussetzungen und Kompetenzen einer Teamleiterin. Termin: 4. März 2020 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 9 bis 16 Uhr Dozentin: Juliane Feldner (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 230 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining für Auszubildende Die Teilnehmer/innen werden in die Grundlagen des Telefonmanagements eingeführt. Termin: 4. Dezember 2019 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Juliane Feldner, (Personaltrainerin/Psychologin) Kosten: 160 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Telefontraining Basis Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse zu Verhaltensregeln und moderner Höflichkeit am Telefon und trainiert Ausschnittsituationen und Telefongespräche in der Arztpraxis. Termin: 5. Februar 2020 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozentin: Marion Creß, Kommunikationstrainerin Kosten: 170 Euro (zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Zeit gewinnen und Kosten sparen mit Lean Healthcare Kosten- und Zeitdruck stellen jede Arztpraxis vor immer größere Herausforderungen. Nur zu oft lautet der Rat dann, mehr sparen und härter arbeiten. Lean Healthcare zeigt neue und innovative Wege auf, diese Herausforderungen zu meistern (zertifiziert mit 6 Punkten). Termin: 11. März 2020 (Ärztehaus Dortmund) Zeit: 15 bis 19 Uhr Dozent: Dr. Stefan Beyerlein, (Arzt / Lean Healthcare Experte) Kosten: 190 Euro /zzgl. USt.), die Teilnahmegebühren sind steuerlich absetzbar Fortbildung einfach und unkompliziert: Wir akzeptieren auch Bildungsschecks!

88 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen ONLINE-FORTBILDUNGSKATALOG: Umfassende Informationen über das gesamte Fort- und Weiterbildungsangebot der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL finden Sie unter oder (Rubrik Terminkalender). Nutzen Sie den Online-Fortbildungskatalog oder die kostenlose Fortbildungs-App: um sich zu Veranstaltungen anzumelden. Ultraschallkurse ekursbuch PRAKTiSCHER ULTRASCHALL Sonographie Abdomen, Retroperitoneum einschl. Nieren, Harnblase, Thorax, Schilddrüse Grundkurs (mind. 20 Module), Aufbaukurs (mind. 16 Module), Refresherkurs (mind. 20 Module) Demo-Version: Teilnehmergebühr: 79 Euro (je Kursbuch) Zertifizierung: 1 Punkt (je Modul) Auskunft: Tel.: 0251 / /22 14 ekursbuch PÄDIATRISCHER UL- TRASCHALL Sonographie in der Pädiatrie (mind. 10 Module) Demo-Version: Teilnehmergebühr: 119 Euro Zertifizierung: 1 bzw. 2 Punkte (je Modul) Auskunft: Tel.: 0251 / Ultraschall-Fortbildungskurse Sonographie der Säuglingshüfte nach Graf Update 2020 QS-Vereinbarung Säuglingshüfte vom nach 135 Abs. 2 SGB V (Anlage V zur Ultraschall-Vereinbarung) Blended-Learning-Angebot elearning: Mai 2020 Präsenz-Termin: Samstag, 16. Mai 2020 Ort: Herne Leitung: Dr. med. H. D. Matthiessen, Münster, Dr. med. R. Listringhaus, Herne Teilnehmergebühr: 349 bis 399 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Darmsonographie DEGUM-Modul Appendizitis, CED, Divertikulitis, Karzinom / DEGUM zertifiziert Termin: Freitag, 27. März 2020 Ort: Witten/Hattingen Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A Tromm, Hattingen Teilnehmergebühr: 349 bis 399 Euro Zertifiziert: 9 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Refresherkurse erefresher Hautkrebs-Screening (5 UE) für ein professionelleres Screening einfach, flexibel, online Ort: Internetlernplattform ILIAS Leitung: Prof. Dr. med. E. Breitbart, Hamburg Teilnehmergebühr: 79 bis 99 Euro Zertifiziert: 10 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Sonographie DEGUM-Modul Abdomen, Retroperitoneum, Nieren, Harnblase und Schilddrüse / DEGUM zertifiziert Termin: Freitag, 6. März 2020 Ort: Witten/Hattingen Leitung: Prof. Dr. med. B. Lembcke, Frankfurt, Dr. med. M. Iasevoli, Witten, Prof. Dr. med. A. Tromm, Hattingen Teilnehmergebühr: 379 bis 435 Euro Zertifiziert: 10 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Strukturierte Curriculare Fortbildungen gemäß Curricula der Bundesärztekammer Antibiotic Stewardship Rationale Antiinfektivastrategien (184 UE) Leitung: Dr. med. Chr. Lanckohr, EDIC, Univ.-Prof. Dr. med. A. Mellmann, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / Ernährungsmedizin (100 UE) Leitung: Prof. Dr. med. U. Rabast, Hattingen Auskunft: Tel.: 0251 / Geriatrische Grundversorgung (60 UE) Leitung: Dr. med. Th. Günnewig, Recklinghausen, B. Zimmer, Wuppertal Auskunft: Tel.: 0251 / Gesundheitsförderung und Prävention (24 UE) Leitung: H. Frei, Dortmund, Dr. med. M. Junker, Olpe Auskunft: Tel.: 0251 / Medizinische Begutachtung (64 UE) Leitung: Dr. med. S. Reck, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / Medizinische Betreuung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung (50 UE) Leitung: Dr. med. J. Stockmann, Bielefeld, Dr. med. S. Elstner MBA, Berlin Auskunft: Tel.: 0251 / Osteopathische Verfahren (160 UE) Leitung: Dr. med. R. Tigges, Meschede, Dr. med. R. Kamp, MME, Dr. med. A. Schmitz, Iserlohn Auskunft: Tel.: 0251 / Reisemedizinische Gesundheitsberatung (32 UE) Leitung: Dr. med. N. Krappitz, Köln Auskunft: Tel.: 0251 / Curriculare Fortbildungen Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren und im Sozialen Entschädigungsrecht (24 bzw. 32 UE) Leitung: Dr. med. H. Bur am Orde-Opitz, Münster, Dr. med. M. Reker, Bielefeld Auskunft: Tel.: 0251 / ehealth eine praxisorientierte Einführung (10 UE) bzw. Informationstechnologie in der Medizin (40 UE) Leitung: Prof. Dr. P. Haas, Dortmund Auskunft: Tel.: 0251 /

89 Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis (40 Stunden) Leitung: Dr. med. K.-A. Hameister, Unna, Dr. med. H. Petri, Siegen Auskunft: Tel.: 0251 / Hautkrebs-Screening (8 UE) Leitung: A. Leibing, Selm, U. Petersen, Dortmund Auskunft: Tel.: 0251 / Herz und Diabetes Diagnostik/ Therapie/Nachsorge (30 UE) Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. D. Tschöpe, Bad Oeynhausen Auskunft: Tel.: 0251 / Hygienebeauftragter Arzt (40 UE) Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. PH F. Kipp, Jena, Univ.-Prof. Dr. med. A. Mellmann, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / Impfseminar zur Erlangung der Abrechnungsgenehmigung von Impfleistungen (16 UE) Basisqualifikation/Erweiterte Fortbildung Leitung: Dr. med. S. Ley-Köllstadt, Marburg, Dr. med. R. Gross, Osnabrück Auskunft: Tel.: 0251 / Lymphologie (55 UE) Leitung: Prof. Dr. med. M. Stücker, Bochum, Dr. med. P. Nolte, Meinerzhagen Auskunft: Tel.: 0251 / Medizinethik (40 UE) Leitung: Prof. Dr. med. B. Schöne-Seifert, Münster, Prof. Dr. phil. A. Simon, Göttingen, Dr. med. B. Hanswille, Dortmund, Prof. Dr. med. Dr. phil. J. Atzpodien, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / Medizinökonomie (40 UE) Leitung: Dr. med. J. Oberfeld, Münster Auskunft: Tel.: 0251 / Migration und Medizin (50 UE) Interdisziplinäre kulturelle Kompetenz im ärztlichen Alltag Leitung: PD Dr. med. A. Gillessen, Münster, Dr. med. univ. S. Golsabahi-Broclawski, Bielefeld Auskunft: Tel.: 0251 / Psychosomatische Grundversorgung/Patientenzentrierte Kommunikation (50 UE) Leitung: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. G. Heuft, Münster, Dr. med. I. Veit, Herne Auskunft: Tel.: 0251 / Psychotraumatologie (40 UE) Leitung: Dr. med. Th. Haag, Herdecke Auskunft: Tel.: 0251 / Psychotherapie der Traumafolgestörungen (100 UE) Leitung: U. Bluhm-Dietsche, Bielefeld, Dr. med. Th. Haag, Herdecke Auskunft: Tel.: 0251 / Schmerzmedizinische Grundversorgung Erstbehandlung und Prävention (40 UE) Leitung: PD Dr. med. D. Pöpping, Univ.-Prof. Dr. med. E. Pogatzki-Zahn, Münster, Dr. med. K.-M. Schregel, Gronau, Dr. med. Dr. phil. A. Schwarzer, Prof. Dr. med. P. Schwenkreis, Bochum, Dr. med. M. Klock, Siegen Auskunft: Tel.: 0251 / Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie (24 UE) Leitung: Dr. med. T. Güß, Münster, Prof. Dr. med. D. Domagk, Warendorf Auskunft: Tel.: 0251 / Sexuelle Gesundheit und Sexuell übertragbare Infektionen (STI) (32 UE) Leitung: Prof. Dr. med. N. Brockmeyer, Bochum Auskunft: Tel.: 0251 / Spezialisierte schlafmedizinische Versorgung Modul Neurologie/Psychiatrie (40 UE) Leitung: Dr. med. M. Boentert, Münster, PD Dr. med. O. Höffken, Bochum, Prof. Dr. med. P. Young, Bad Feilnbach Auskunft: Tel.: 0251 / Stressmedizin (52 UE) Leitung: Dr. med. Chr. Haurand, Dr. med. M. Weniger, Gelsenkirchen, Dr. med. H. Ullrich, Siegen Auskunft: Tel.: 0251 / Ärztlich begleitete Tabakentwöhnung (28 UE) Leitung: Dr. med. D. Geyer, Schmallenberg-Bad Fredeburg Auskunft: Tel.: 0251 / SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hugo Van Aken, Münster Stv. Vorsitzender: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. h. c. Diethelm Tschöpe, Bad Oeynhausen Ressortleitung: Elisabeth Borg Geschäftsstelle: Gartenstraße , Münster Postfach 40 67, Münster Fax: akademie@aekwl.de Internet: Akademie-Service-Hotline: Anfragen & Informationen, Informationsmaterial, Programmanforderung, Fragen zur Mitgliedschaft Verkehrsmedizinische Begutachtung (28 UE) Leitung: Dr. med. U. Dockweiler, Bielefeld Auskunft: Tel.: 0251 / Ärztliche Wundtherapie (54 UE) Leitung: Dr. med. O. Frerichs, Bielefeld, Prof. Dr. med. M. Stücker, Bochum Auskunft: Tel.: 0251 / Kurse/Seminare/Workshops KPQM KV-Praxis-Qualitätsmanagement Schulung zum Qualitätsmanagement Termine: jeweils Samstag, 30. November 2019 oder 8. Februar oder 16. Mai oder 22. August oder 14. November 2020 Orte: Dortmund (30.11., 8.2., 22.8.), Münster (16.5., ) Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. (FH) B. Schubert MBA, Bottrop, E. Göckeler-Leopold, Geseke, Dr. phil. H.-J. Eberhard, Gütersloh, Dr. med. R. Bredenkamp, Bad Oeynhausen Teilnehmergebühr: 339 bis 479 Euro Zertifiziert: 11 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Qualifikation zum Moderator von Qualitätszirkeln nach SGB V Termine: jeweils Samstag, 5. Oktober oder 7. Dezember 2019 oder 25. Januar oder 28. März oder 6. Juni oder 26. September oder 12. Dezember 2020 Orte: Dortmund (5.10., 25.1., 26.9.), Münster (7.12., 28.3., ), Borkum (6.6.) Leitung: Dr. med. G. Lapsien, Gelsenkirchen Teilnehmergebühr: 439 bis 499 Euro Zertifiziert: 12 Punkte Auskunft: Tel.: 0251 / Fortbildungen für Medizinische Fachangestellte und Angehörige anderer Medizinischer Fachberufe Fordern Sie kostenfrei unsere ausführliche Veranstaltungsbroschüre an bzw. informieren Sie sich unter im Internet. Auskunft: Tel.: 0251 /

90 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Arztpraxis und Krankenhaus als Tatort Gewalt gegen ärztliches und nichtärztliches Personal stellt ein zunehmendes Problemfeld des medizinischen Alltags dar. Viele Ärzte und auch Angehörige anderer Gesundheitsfachberufe in Notaufnahmen von Krankenhäusern und im niedergelassenen Bereich fühlen sich unsicher und hilflos. Zum Teil wurden sie in Ausübung ihres Berufs bereits selbst Opfer verbaler oder körperlicher Gewalt. Die Sicherheit von Ärzten sowie anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen ist unverzichtbare Voraussetzung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Jegliche Gewalt gegen Angehörige der Gesundheitsberufe ist gesamtgesellschaftlich zu ächten. Diese Veranstaltung soll im interprofessionellen Ansatz Grundlagenkenntnisse zu den verschiedenen Gewaltformen und ihre möglichen Auswirkungen vermitteln, die sogenannte Situation Awareness steigern, Möglichkeiten zur Gewaltprävention aufzeigen, best-practice-ansätze liefern und die eigene Gewaltresilienz und Handlungsfähigkeit auch in der Akutsituation erhöhen. Die wissenschaftliche Leitung der Veranstaltung übernimmt Dr. med. Karlheinz Fuchs, Facharzt für Allgemeinmedizin, Notfallmedizin, Palliativmedizin, Flugmedizin, Reisemedizin, Leitender Kreismedizinaldirektor sowie Ärztlicher Leiter des Rettungsdienstes im Kreis Steinfurt. Melden Sie sich bitte rechtzeitig an, für das praktische Training ist die Teilnehmerzahl begrenzt. IM ÜBERBLICK Gewalt gegen Ärzte und medizinisches Fachpersonal Arztpraxis und Krankenhaus als Tatort Gewaltursachen/-dimensionen und Möglichkeiten des Handelns Lösungen für einen sicheren Arbeitsalltag Zielgruppe: Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Angehörige anderer medizinischer Fachberufe, Mitarbeiter im Öffentlichen Gesundheitsdienst Inhalte: Theorie Gewaltbegriff Formen der Gewalt/Dimensionen der Gewalt gegen medizinisches Personal in Deutschland Gewaltursachen/rechtliche Aspekte Möglichkeiten des Handelns/best practice der Gewaltprävention und -bewältigung Gewalt aus polizeilicher Sicht Besondere Formen der Gewalt (Schlag - Schuss - Stich - Explosion - sexualisierte Gewalt) Deeskalationsstrategien/Situation Awareness Polizeiliche Unterstützungsmöglichkeiten best practice aus polizeilicher Sicht Hands on Präsentation von Gewaltmitteln im Kontext von Gewalt in Notaufnahmen, Arztpraxen und im Bereich des ärztlichen Bereitschaftsdienstes Anschauungsmaterialien und Begehung eines präparierten Gefährdungsraumes Praktisches Handlungstraining in Gruppen (nachmittags) Hinweis: Die Teilnahme nur am Vormittag ohne praktischen Handlungstraining ist möglich Termin: Samstag, 15. Februar 2020, 9 bis 16 Uhr Ort: Ärztehaus Dortmund, Robert-Schimrigk-Str. 4-6 Leitung: Dr. med. Karlheinz Fuchs, Steinfurt Kosten: 199 Euro für Mitglieder (nur Vormittag: 99 Euro), 239 Euro für Nichtmitglieder (nur Vormittag: 119 Euro) Auskunft: Kerstin Zimmermann, Tel.: 0251 / Internet: Die Veranstaltung ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit insgesamt 9 Punkten (Kategorie C) anrechenbar

91 SEMINARE UND FORTBILDUNGEN Schlafbezogene Atmungsstörungen richtig diagnostizieren Das Sozialgesetzbuch (SGB) legt in 135 SGB V für die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, abgekürzt BUB-Richtlinien, genau fest, in welchem Rahmen schlafmedizinische Diagnostik der Schlafapnoe zu erbringen ist. Mit dieser Richtlinie rückt die ambulante, klinische und technische Diagnostik mit der nächtlichen Polygraphie ins Zentrum des Screenings auf das Vorliegen einer Schlafapnoe. Diese Leistung ist auch für Nicht-Schlafmediziner erbringbar und abrechenbar, wenn die Qualifikation durch Teilnahme an dem BUB-Kurs Schlafapnoe nachgewiesen werden kann. National renommierte Schlafmediziner bieten Module an, die individuell, zeitlich flexibel bearbeitet werden können. Der praktische Hands-on- Teil umfasst eine Hospitation in einem durch die Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM) akkreditierten Schlaflabor und eine Präsenzveranstaltung, die im Schlafzentrum Ruhrgebiet in Herne stattfindet. Die Inhalte des BUB-Kurses Schlafapnoe als Blended-Learning-Konzept wurden von erfahrenen Schlafmedizinern gemäß den BUB-Richtlinien Schlafapnoe und den Vorgaben der DGSM konzipiert. Es wird eine Einführung in die gesamte Schlafmedizin mit Schwerpunkt der Differenzialdiagnose und Differenzialtherapie der Schlafapnoe geboten. Weitere Themen stellen Abrechnungsaspekte und das praktische Vorgehen in der nicht-schlafmedizinisch spezialisierten täglichen Praxis dar. IM ÜBERBLICK Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen (30 UE) Fortbildung gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung 135 Abs. 2 SGB V (ehem. BUB-Richtlinie) / Blended-Learning-Angebot / Fortbildungsseminar für Ärzte und Zahnärzte Termine: Hospitation (4 UE): bis zum 23. April 2020 elearning (12 UE): 1. März bis 23. April 2020 (Ein Einstieg in die laufende elearningphase ist möglich). Präsenz-Termin (14 UE): Freitag/Samstag, 24./25. April 2020 Ort: Evangelisches Krankenhaus Herne-Eickel, Thoraxzentrum Ruhrgebiet/Schlaflabor, Hordeler Straße 7-9, Herne Leitung: Dr. med. Martina Neddermann, Herne/Düsseldorf, Prof. Dr. med. Peter Young, Bad Feilnbach Kosten: 499 Euro für Mitglieder, 549 Euro für Nichtmitglieder Auskunft: Christoph Ellers, Tel.: 0251 / Internet: Die Veranstaltung wurde von der KVWL gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung 135 Abs. 2 SGB V anerkannt und ist im Rahmen der Zertifizierung der ärztlichen Fortbildung der ÄKWL mit 42 Punkten (Kategorie K) anrechenbar. Einfach und schnell zur Akademie-Mitgliedschaft Die Akademie-Mitgliedschaft können Sie bequem im Internet beantragen unter oder Sie fordern den Mitgliedsantrag telefonisch unter Tel.: 0251 / bei der Akademie für medizinische Fortbildung an

92 EVA Verstärken Sie Ihr Praxisteam kompetente Entlastung durch die qualifizierte Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) Nähere Informationen über die Spezialisierungsqualifikation unter Auskunft: Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL Tel.: /-2238 /-2207,

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