Mobile Hilfsdienste Familienhilfe-Fachdienst Hauskrankenpflege-Fachdienst Bericht über die Jahre 1998, 1999, 2000

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1 AUSGEWÄHLTE MOBILE DIENSTE FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE MENSCHEN IN VORARLBERG Mobile Hilfsdienste Familienhilfe-Fachdienst Hauskrankenpflege-Fachdienst Bericht über die Jahre 1998, 1999, 2000

2 MOBILE HILFSDIENSTE FAMILIENHILFE FACHDIENST HAUSKRANKENPFLEGE FACHDIENST IN VORARLBERG BERICHT ÜBER DIE JAHRE 1998, 1999, 2000 Herausgegeben von der Abteilung Gesellschaft und Soziales im Amt der Vorarlberger Landesregierung in Zusammenarbeit mit Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste Arbeitsgemeinschaft Familienhilfe Hauskrankenpflege Vorarlberg, Landesverband Institut für Gesundheits und Krankenpflege Bregenz, im November 2001

3 Impressum Verfasser Mag. Johannes Barbisch, Sozialforschungen, Rankweil Unter maßgeblicher Mitwirkung von Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste, Feldkirch Wolfgang Breuß, Vorstandsvorsitzender Uschi Österle, Geschäftsführerin Arbeitsgemeinschaft Familienhilfe, Bregenz Mag. Marielle Manahl, Geschäftsführerin Hauskrankenpflege Vorarlberg, Landesverband, Dornbirn Ing. Franz Fischer, Obmann Gisela Hyden, Geschäftsführerin Institut für Gesundheits und Krankenpflege, Bregenz Maria Lackner, Leiterin Fachbereich Hauskrankenpflege Wolfgang Mungenast, Geschäftsführer Land Vorarlberg, Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Soziales, Bregenz Peter Hämmerle Theo Kremmel Anita Kresser Eigenverlag des Amtes der Vorarlberger Landesregierung 6900 Bregenz, Römerstraße 15

4 Mobile Dienste 1998/99/00 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Ambulante Dienste eine tragende Säule im Pflegenetz Vorarlberg... 5 Einleitung...7 I Mobile Hilfsdienste in Vorarlberg Grundlagen Angebot und Leistungen der Mobilen Hilfsdienste Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste und Servicestelle Finanzierung Zusammenfassung und Ausblick...17 II Familienhilfe Fachdienst in Vorarlberg Grundlagen Angebot und Leistungen des Familienhilfe Fachdienstes ARGE Familienhilfe und Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen Finanzierung Zusammenfassung und Ausblick...24 III Hauskrankenpflege Fachdienst in Vorarlberg Grundlagen Organisationsstruktur des Hauskrankenpflege Fachdienstes Übersicht: Aktuelle Zahlen zur Organisationsstruktur des Hauskrankenpflege Fachdienstes in Vorarlberg 1998, 1999 und Örtliche und regionale Krankenpflegevereine Landesverband Hauskrankenpflege Vorarlberg Pflegefachkräfte der Hauskrankenpflege Institut für Gesundheits und Krankenpflege, Fachbereich Hauskrankenpflege Leistungen der Landesverbände der Hauskrankenpflege Landesverband Hauskrankenpflege Vorarlberg Institut für Gesundheits und Krankenpflege (IGK) Fachbereich Hauskrankenpflege Patienten der Hauskrankenpflege Grundzahlen: betreute Patienten, Zugänge, Abgänge Durchschnittswerte: Patienten je Pflegefachkraft, Pflegedauer und Pflegehäufigkeit Dauer der Hauskrankenpflege Mitglieder beim Krankenpflegeverein Vorsorge, Solidarität, Bürgerbeteiligung, Bürgerselbstorganisation Geschlecht vor allem Frauen Alter und Geschlecht vor allem hochbetagte Patienten und mit dem Alter steigende Pflegequoten Neue ausführliche Patienteninformationen ab Familienstand und Lebenssituation der Patienten Pflegesituation zu Hause Einsatzgründe der Hauskrankenpflege

5 Inhaltsverzeichnis Mobile Dienste 1998/99/00 5 Leistungen des Hauskrankenpflege Fachdienstes Gesamtzahl der Pflegeleistungen Durchschnittswerte der Pflegeleistungen Patientenkontakte Spezielle Pflegeleistungen Beratungen von Personen Leistungstage nach Versicherungsträgern Aufwendungen und Finanzierung des Hauskrankenpflege Fachdienstes Kostenstruktur der Hauskrankenpflege Aufwendungen der Krankenpflegevereine Aufwendungen der Landesverbände Leistungen der Sozialversicherungsträger Leistungen der Gemeinden Leistungen des Landes Zusammenfassung Gesamtaufwendungen für die Hauskrankenpflege Finanzierung der Krankenpflegevereine Zusammenfassung und Ausblick Zusammenfassung Ausblick Anhang Inhaltsverzeichnis zum Anhang Verzeichnisse zum Bericht Verzeichnis der Strukturbilder im Bericht Verzeichnis der Tabellen im Bericht Verzeichnis der Grafiken im Bericht Ergänzende Karten zum Bericht Ergänzende Tabellen zum Bericht Erhebungsbogen Hauskrankenpflege Förderungsrichtlinien Literaturverzeichnis Geschlechtsspezifische Schreibweise Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, umfassen die in diesem Bericht verwendeten personenbezogenen Ausdrücke Frauen und Männer gleichermaßen. 4

6 Mobile Dienste 1998/99/00 Vorwort Ambulante Dienste eine tragende Säule im Pflegenetz Vorarlberg Vorarlberg ist ein Land mit hoher Lebensqualität und einem umfassenden und vorbildlichen sozialen Netz. Die wichtige und wertvolle Arbeit der Mobilen Hilfsdienste, der Fachdienste von Familienhilfe und Hauskrankenpflege bilden dabei ein tragende Säule im Pflegenetz Vorarlbergs. Als soziale Nahraumversorgung mit wertvollem Anteil an ehrenamtlichen Einsatz erfüllen die ambulanten Dienste wesentliche sozialpolitische Zielsetzungen des Landes. Das Subsidiaritätsprinzip und die Zielrichtung ambulant vor stationär finden hier in ausgeprägter Weise ihre Anwendung. Vielen Betroffenen, die auf Pflege und Betreuung von außen angewiesen sind, ermöglicht das vorbildliche System der ambulanten Dienste weiterhin in der vertrauten Umgebung wohnen zu können. Ganz zurecht genießt dieser Einsatz in der Bevölkerung hohes Ansehen und größte Akzeptanz. Die gesellschaftlichen Entwicklungen mit einem starken Zuwachs an älteren Menschen und dem Trend zu Singlehaushalten tragen zugleich neue Herausforderungen an uns heran. Wie bisher wollen wir diesen Entwicklungen frühzeitig und mit innovativen Konzepten Rechnung tragen und damit den hohen Pflegestandard in Vorarlberg weiter bewahren. Der vorliegende Bericht fasst die Leistungen der letzen 3 Jahre zusammen und liefert zu den Entwicklungen wichtige Informationen. Mit Bezug auf den Bedarfs- und Entwicklungsplan für pflegebedürftige Menschen von 1997 lassen sich so Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen fachlich fundiert vorantreiben. Wir setzen dabei auch in Zukunft auf die bewährte Zusammenarbeit aller, die im Bereich der ambulanten Dienste unverzichtbare Arbeit leisten. Neben der Arbeitsgruppe zur Erstellung dieses Berichtes gilt mein besonderer Dank allen Hauptamtlichen sowie den vielen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ihr verlässlicher Einsatz und großes Engagement, nimmt Familien und gerade älteren Menschen Ängste, schafft wertvolle Lebensqualität bis ins hohe Alter und entlastet pflegende Angehörige sowie ihre Familien. Diese Vorbildfunktion trägt wesentlich zur fest verankerten Kultur des Helfens in unserem Land bei. Für die Zukunft wünsche ich alles Gute und viel Erfolg in ihrer Arbeit zum Wohl unserer pflegebedürftigen Menschen. Dr. Greti Schmid Sozialreferentin der Vorarlberger Landesregierung Bregenz, im November

7 Mobile Dienste 1998/99/00 Einleitung Einleitung Mobile Hilfsdienste, Familienhilfe Fachdienst und Hauskrankenpflege Fachdienst als wichtige Bestandteile im Vorarlberger Pflegenetz Verschiedene ambulante und mobile Dienste sowie stationäre Einrichtungen bilden zusammen jenes ganzheitliche Vorarlberger Pflegenetz (siehe Strukturbild 1), auf das pflegebedürftige Menschen und ihr familiäres bzw. soziales Umfeld im Bedarfsfall zurückgreifen können, um Unterstützung und Entlastung bei der Pflege zu Hause zu erfahren oder einen Ersatz für das fehlende primäre Netz zu finden. Dieses Vorarlberger Pflegenetz wurde im Bedarfs und Entwicklungsplan des Landes Vorarlberg für pflegebedürftige Menschen (1997) detailliert dargestellt und beschrieben. Die Mobilen Hilfsdienste, der Familienhilfe Fachdienst und der Hauskrankenpflege Fachdienst als ambulante/mobile stützende Maßnahmen zur Sicherung der Pflege zu Hause sind ein wichtiger Bestandteil dieses Pflegenetzes. Unter Mobilen Hilfsdiensten sind ambulante Leistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen zu verstehen, die Betreuung und Hilfe benötigen. Die Tätigkeiten der Mobilen Hilfsdienste umfassen hauswirtschaftliche Hilfe, soziale bzw. betreuerischer Hilfe und pflegerische Hilfen (in Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal) (Bedarfs und Entwicklungsplan 1997, S. 44). Im Familienhilfe Fachdienst werden Familienhelferinnen unter anderem eingesetzt bei Erkrankung der haushaltsführenden Person, Phasen der Rekonvaleszenz, Todesfällen, Arbeitsüberlastung, Entbindungen und Kuraufenthalten. Sie sichern die Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Verstärkt erfolgt auch eine Entlastung von Pflegepersonen bzw. die Sicherung des selbstständigen Lebens von älteren Menschen. Um Überlastungen präventiv zu vermeiden, werden auch vorbeugende Einsätze angeboten (Bedarfs und Entwicklungsplan 1997, S. 45). Der Hauskrankenpflege Fachdienst ist laut dem Bedarfs und Entwicklungsplan ein organisierter mobiler Fachdienst von medizinisch ausgebildeten Pflegepersonen mit der Aufgabe, für kranke und pflegebedürftige Menschen in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung die notwendige fachlich qualifizierte Pflege zu leisten und sicherzustellen. Dazu gehören auch die Anleitung von Pflegepersonen aus dem familiären Umfeld sowie die Bereitstellung oder Vermittlung notwendiger Pflegebehelfe (Bedarfs und Entwicklungsplan 1997, S. 47). Neben der (haus ) ärztlichen Betreuung bildet die Hauskrankenpflege eine Grundvoraussetzung für die Pflege zu Hause und die Hilfe zur Selbsthilfe. Die aktuelle regionale Bedarfs und Entwicklungsplanung , eine Konkretisierung des Bedarfs und Entwicklungsplanes für pflegebedürftige Menschen in Vorarlberg (1997) in Hinblick auf die regional erforderlichen Kapazitäten im stationären Bereich für ältere Menschen, zeigt auf, dass die Versorgung der 17 Vorarlberger Planungsregionen mit Heimplätzen sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und die mit Heimplätzen unterversorgten Regionen ihr Defizit zum Teil mit einem sehr guten Ausbau der mobilen Dienste zu kompensieren versuchen (Regionaler Bedarfs und Entwicklungsplan , S. 30). 7

8 Einleitung Mobile Dienste 1998/99/00 Strukturbild 1 Vorarlberger Pflegenetz Kernbereich Pflegedienste und flankierende Dienste Angebotsart Schwerpunkt Hilfe * PFLEGEDIENSTE Schwerpunkt Betreuung * Medizinische, medizinisch technische, Rehabilitations und sonstige Dienste A Stützende Maßnahmen zur Sicherung der Pflege zu Hause Ambulante/ Mobile Dienste Teilstationäre Dienste Kurzzeitpflegedienste Seniorentreffpunkte Seniorenalarm Besuchsdienste Fahrdienste Mahlzeitendienste Mobile Hilfsdienste Familienhilfe Fachdienst Ambulant betreutes Wohnen Beschützende Werkstätten Förderwerkstätten Fachwerkstätten Tagesbetreuung Nachtbetreuung Probewohnen B Unbefristete stationäre Aufnahme Stationäre Dienste Seniorenwohnungen Seniorenwohngemeinschaften Wohnheime und Wohngemeinschaften für körperlich und geistig behinderte Menschen Wohnheime und Wohngemeinschaften für sozial ausgegrenzte Menschen Hauskrankenpflege Fachdienst Urlaub von der Pflege Übergangspflege Pflegeheime Pflegestationen (Chronischkrankenanstalten) Praktische Ärzte Fachärzte Psychotherapie Hospiz Seelsorge Physiotherapie Logopädie Ergotherapie Tages und Nachtklinik befristete stationäre Aufnahme allgemeine Akutkrankenhäuser Sonderkrankenanstalten Rehabilitations und Nachsorgeeinrichtungen Pflegebereich des LKH Rankweil Sozialpsychiatrische Wohnheime und Wohngemeinschaften *) Gemäß Pflegegeldgesetz Nach: Bedarfs und Entwicklungsplan des Landes Vorarlberg für pflegebedürftige Menschen, Bregenz 1997, S. 42 Entsprechend der Situation für diesen Bericht ergänzt. Als notwendige Begleitmaßnahmen der Entwicklung listet der regionale Bedarfs und Entwicklungsplan unter anderem den Ausbau ambulanter Angebote auf und weist in diesem Zusammenhang auf die künftigen Anforderungen an die mobilen Dienste zur Unterstützung der Pflege zu Hause hin. Die mobilen Dienste, insbesonders der Hauskrankenpflege Fachdienst und die Mobilen Hilfsdienste geraten nämlich unter einen mehrfachen Druck, ihre Kapazitäten auszubauen. Aufgrund der demografischen Entwicklung entsteht ein Wachstum des Bedarfes in der Größenordnung von 30 bis 40 % in den nächsten 10 Jahren (Regionaler Bedarfs und Entwicklungsplan , S. 35). Personen mit geringem Pflegebedarf, 8

9 Mobile Dienste 1998/99/00 Einleitung das heißt in einer niedrigen Pflegestufe, werden von Pflegeheimen kaum mehr in die unbefristete stationäre Pflege aufgenommen, sodass auch dadurch die Anforderungen an die vorgelagerten Netze steigen. Als weiterer Faktor vergrößert das zu erwartende Nachlassen der familiären Pflegepotentiale zusätzlich den Bedarf an ambulanten/mobilen Diensten (vgl. Regionaler Bedarfs und Entwicklungsplan , S. 35). Berichte über den Hauskrankenpflege Fachdienst in Vorarlberg Der Grundsatzbeschluss der Vorarlberger Landesregierung vom zur Durchführung und Förderung der Hauskrankenpflege war die Grundlage für die koordinierte Entwicklung der Hauskrankenpflege in Vorarlberg und die landesweit einheitliche Dokumentation der Hauskrankenpflegeleistungen. Diese Dokumentation ermöglichte auch die ausführliche Darstellung der Tätigkeiten und Leistungen des Hauskrankenpflege Fachdienstes in Berichten: jeweils in Jahresberichten 1992 im Handbuch Hauskrankenpflege in Vorarlberg, darin enthalten die Jahresberichte 1990 und im Bericht Hauskrankenpflege in Vorarlberg 1992, 1993 und im Bericht Hauskrankenpflege in Vorarlberg 1995, 1996 und 1997 Daran anknüpfend wird im vorliegenden Bericht vor allem die Entwicklung des Hauskrankenpflege Fachdienstes in Vorarlberg von aufgezeigt. Erstmals werden auch die Struktur und Entwicklung der Mobilen Hilfsdienste und des Familienhilfe Fachdienstes als weitere stützende Maßnahmen zur Sicherung der Pflege zu Hause dargestellt. Inhalt des vorliegenden Berichts Der vorliegende Bericht informiert im Wesentlichen über die aktuellen Entwicklungen und Ergebnisse in den Jahren 1998, 1999 und 2000, mit einem traditionell umfangreichen Leistungsbericht der Hauskrankenpflege in Vorarlberg und Ansätzen zur Evaluation dieses qualifizierten fachlichen extramuralen Dienstes, der von den Krankenpflegevereinen angeboten wird, sowie kurzen Berichten über die Mobilen Hilfsdienste und den Familienhilfe Fachdienst, über die weit weniger Daten gleichwertig erfasst werden. Der aktuelle Bericht umfasst zwar nicht alle ambulanten/mobilen Pflegedienste und flankierenden Dienste laut dem Bedarfs und Entwicklungsplan des Landes, jedoch die drei besonders wichtigen Dienste mit einem entsprechend hohen Ausbaugrad. Weil in den beiden Bereichen Mobile Hilfsdienste und Familienhilfe Fachdienst keine zentrale personenbezogene Erfassung der Leistungen erfolgt, werden im Unterschied zum Hauskrankenpflege Fachdienst nur Gesamtdaten dargestellt. Im Bereich des Hauskrankenpflege Fachdienstes wurde 1998 die Leistungserfassung konsequent auf die Einzelfalldokumentation umgestellt. Die bis dahin gebräuchliche Sammeldokumentation, mit welcher die Krankenpflegevereine alle Leistungen für jene Patienten erfassten, die nicht längerfristig und intensiv gepflegt wurden, wurde mit Ende 1997 aufgelassen bzw. teilweise durch die Erfassung der Beratung von Nicht Patienten ersetzt. Darüber hinaus wurde im Rahmen der neuen Dokumentation ab 1998 auch der Umfang der erhobenen Informationen über die Patienten der Hauskrankenpflege ausgeweitet. Aufgrund 9

10 Einleitung Mobile Dienste 1998/99/00 dieser Änderungen muss im Bereich des Hauskrankenpflege Fachdienstes ein Vergleich mit den Werten vor 1998 differenziert betrachtet werden. Die Abfolge der Darstellung im Bericht orientiert sich an der Gliederung im Vorarlberger Pflegenetz (siehe Strukturbild 1) vom Schwerpunkt Hilfe zum Schwerpunkt Betreuung: Abschnitt I: Mobile Hilfsdienste Abschnitt II: Familienhilfe Fachdienst Abschnitt III: Hauskrankenpflege Fachdienst mit weiterer Differenzierung in: Organisationsstruktur der Hauskrankenpflege in Vorarlberg (Kapitel 2) Serviceleistungen der beiden Landesverbände (Kapitel 3) Patienten der Hauskrankenpflege (Kapitel 4) Pflegeleistungen der Hauskrankenpflege (Kapitel 5) Aufwendungen und Finanzierung dieses Dienstes (Kapitel 6) Die drei Abschnitte schließen jeweils mit einer kurzen Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und einem Ausblick auf die weitere Entwicklung. Im Anhang zum Bericht befinden sich die Verzeichnisse der Strukturbilder, der Tabellen und der Grafiken im Bericht. Fünf Vorarlberg Karten stellen die landesweite Verteilung der drei analysierten mobilen Dienste nach wichtigen strukturellen Merkmalen dar. Detaillierte Ergebnisse der Auswertung sind in zwölf Tabellen aufgelistet. Weiters sind die für die neue Hauskrankenpflege Leistungsdokumentation verwendeten Erhebungsbogen sowie wichtige Förderungsrichtlinien für die Mobilen Hilfsdienste und für die Hauskrankenpflege ausgewiesen. Im Literaturverzeichnis sind die verwendeten Quellen angeführt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit enthält der Anhang zum Bericht nur zwölf ausgewählte Tabellen. In einem eigenen Tabellenband, der nur in geringer Stückzahl herausgegeben wird, sind die gesamten Tabellen zum Bericht enthalten. 10

11 Mobile Dienste 1998/99/00 I Mobile Hilfsdienste I Mobile Hilfsdienste in Vorarlberg 1 Grundlagen Unter Mobilen Hilfsdiensten sind ambulante Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen zu verstehen, die Betreuung und Hilfe benötigen. Die Tätigkeiten der Mobilen Hilfsdienste umfassen (vgl. Bedarfs und Entwicklungsplan, S. 44): soziale/betreuerische Hilfen hauswirtschaftliche Hilfen pflegerische Hilfen (in Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal) Im ganzheitlichen Vorarlberger Pflegenetz stehen die Mobilen Hilfsdienste in einer Reihe von ambulanten/mobilen Pflegediensten mit dem Schwerpunkt Hilfe innerhalb der stützenden Maßnahmen zur Sicherung der Pflege zu Hause (siehe Strukturbild 1). Sie sind eine wichtige Ergänzung zu anderen niederschwelligen Angeboten wie Seniorentreffpunkten und Besuchsdiensten einerseits, den Fachdiensten der Familienhilfe und Hauskrankenpflege sowie teilstationären und Kurzzeitpflegediensten andererseits. Im Jahre 1993 wurden im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung und in Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe Leitlinien für die Entwicklung, Organisation und Finanzierung von Mobilen Hilfsdiensten erarbeitet, die 1996 zur Beschlussfassung von Richtlinien für die Förderung der Mobilen Hilfsdienste durch das Land Vorarlberg (siehe Anhang zum Bericht) führten. Wesentliche Grundlagen für die Formulierung der Leitlinien sowie den Aufbau und Ausbau der Mobilen Hilfsdienste und die Gestaltung der Förderungsrichtlinien war die Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen (kundgemacht in LGBl. Nr. 77/1993) und die Einführung des Bundespflegegeldgesetzes und des Landes Pflegegeldgesetzes am Damit standen ab diesem Zeitpunkt pflegebedürftigen Menschen vielfach höhere Mittel zur Abgeltung ihres Pflegebedarfs zur Verfügung. Ein Grundsatz in den Leitlinien und den Förderungsrichtlinien ist, dass die betreuten Menschen den ortsüblichen Preis für die Helferstunden aus Eigenmitteln und dem Pflegegeld bezahlen. Die Förderung vonseiten des Landes Vorarlberg und der Gemeinden beschränkt sich auf dieser Basis im Wesentlichen auf die Gemeinkosten der Anbieter für Organisation, Fort und Weiterbildung, Koordination und Administration des Angebotes. Diese werden in Abstimmung mit dem Vorarlberger Gemeindeverband bis zu einem Höchstausmaß pro Stunde derzeit 45, ATS je HelferInnenstunde gefördert. Dazu leistet das Land Beiträge im Ausmaß von 60%, die restlichen 40% sollen über Förderungen vonseiten der örtlich zuständigen Gemeinden abgedeckt werden. Für die Jahre seit 1995 stehen im Zusammenhang mit dieser Förderung landesweit vergleichbar erfasste Angebots und Leistungsdaten der Mobilen Hilfsdienste zur Verfügung, die im Folgenden dargestellt und in dieser Form erstmals veröffentlicht werden. Daher sind 11

12 I Mobile Hilfsdienste Mobile Dienste 1998/99/00 die Zahlen nicht wie im Abschnitt III Hauskrankenpflege Fachdienst auf den Zeitraum beschränkt, sondern weitgehend für die Jahre dargestellt. Die Träger der Mobilen Hilfsdienste haben 1995 die Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste gegründet, die sich 1998 als Verein konstituierte. Der Verein, mit einer Geschäftsführerin und einer Servicestelle in Feldkirch, dient als Interessenvertretung und bietet ein landesweites Service insbesondere in Organisations und Finanzierungsfragen sowie Schulungen für die Anbieter vor Ort. 2 Angebot und Leistungen der Mobilen Hilfsdienste Die Mobilen Hilfsdienste bieten organisiert stundenweise Hilfe und Betreuung durch geschulte Laien. Es sind vielfach auch Nacht und Wochenenddienste möglich sowie in Feldkirch die Betreuung in einer eigens vom Mobilen Hilfsdienst eingerichteten Tagesbetreuung im Haus Nofels. Die Mobilen Hilfsdienste sind aufgrund der Organisation im Nahraum leicht erreichbar und mit anderen Fach und Hilfsdiensten vor Ort vernetzt. Von den Mobilen Hilfsdiensten werden vorwiegend alte, kranke und behinderte Menschen betreut, die aufgrund ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen. Die Betreuung erfolgt oft mangels Angehöriger, aber auch zur Entlastung von betreuenden Angehörigen. Die in den Mobilen Hilfsdiensten Tätigen vorwiegend Frauen sind verschiedenen Beschäftigungsformen zuzuordnen (etwa 60% Neue Selbstständige und 40% freie Dienstnehmer, wenige ehrenamtlich). Sie werden regelmäßig in Einschulungskursen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Diese Schulungen werden vorwiegend von der Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste, aber auch vom Österreichischen Roten Kreuz und von Krankenpflegevereinen angeboten. Die Mobilen Hilfsdienste sind unterschiedlich aufgebaut und organisiert. Bei 65% der Mobilen Hilfsdienste ist jeweils ein Krankenpflegeverein Träger. Andere Träger sind Gemeinden, Sozialsprengel, Sozialzentren, ein Verein, der Vorarlberger Familienverband und das Rote Kreuz. 4 Mobile Hilfsdienste sind eigenständige Vereine (siehe Tabelle 1 im Anhang). Mittlerweile gibt es in Vorarlberg 54 Mobile Hilfsdienste (gegenüber 30 Anbietern im Jahr 1995 siehe Grafik 1), und es ist auf die Einwohnerzahl gerechnet eine Flächendeckung von 95% erreicht. 85 Gemeinden (89% aller Gemeinden) werden von einem Mobilen Hilfsdienst betreut (siehe Karte 1 sowie Tabelle 1 und Tabelle 2 im Anhang). Grafik 1 Anzahl der Mobilen Hilfsdienste

13 Mobile Dienste 1998/99/00 I Mobile Hilfsdienste Die Entwicklung der Betreuungsstunden ist dynamisch (siehe Grafik 2). Wurden im Jahr 1995 knapp Einsatzstunden geleistet, so waren es im Jahr 2000 bereits über Stunden, was eine Steigerung um rund Stunden bzw. 163% bedeutet. Grafik 2 Anzahl der Einsatzstunden wurden 832 Personen von 488 HelferInnen betreut, 2000 waren es bereits Personen, die von HelferInnen betreut wurden (siehe Grafik 3 und Grafik 4). Dies entspricht einer Zunahme der Anzahl der betreuten Personen um 133% und der Anzahl der HelferInnen um 138%. Grafik 3 Anzahl der betreuten Personen

14 I Mobile Hilfsdienste Mobile Dienste 1998/99/00 Grafik 4 Anzahl der HelferInnen Die enorme Steigerung der Betreuungsstunden lässt sich auf die sich ändernden gesellschaftlichen und demografischen Verhältnisse zurückführen der Anteil und die Anzahl betreuungsbedürftiger Menschen in der Bevölkerung und damit der Pflegebedarf nehmen zu; die Anzahl der pflegenden Angehörigen nimmt tendenziell ab (weniger Kinder, Erwerbstätigkeit der Frauen, Scheidung usw.); pflegende Angehörige brauchen Entlastung in ihrer Tätigkeit und in ihrer Verantwortung und nehmen diese Hilfen verstärkt in Anspruch; der Zuwachs an finanziellen Mitteln für stationäre Einrichtungen ist begrenzt; Kapazitäten in stationären Einrichtungen werden bis 2010 nicht ausgebaut, sondern von Wohnheimen zu Pflegeheimen umstrukturiert; der Eintritt in eine stationäre Einrichtung erfolgt später, weil pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu Hause bleiben wollen und bei diesem Anliegen unterstützt werden. 3 Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste und Servicestelle Aufgrund der Wichtigkeit der Mobilen Hilfsdienste und der steigenden Anzahl solcher Einrichtungen in den einzelnen Gemeinden wurde am ein erstes landesweites Treffen von VertreterInnen bereits bestehender Hilfsdienste bzw. Betreuungsdienste durch das PRO Team in Götzis organisiert. Mitveranstalter waren der Vorarlberger Familienverband, der Landesverband des Österreichischen Roten Kreuzes und das Institut für Gesundheits und Krankenpflege. Es wurde eine Arbeitsgemeinschaft der Mobilen Hilfsdienste gegründet und eine Arbeitsgruppe für den Aufbau und die weitere Gestaltung der Arbeitsgemeinschaft eingesetzt. Zur Abwicklung der Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft wurde von 1996 bis Ende 1998 eine Geschäftsstelle im Institut für Gesundheits und Krankenpflege in Bregenz geführt. Von der Arbeitsgemeinschaft wurden wichtige Schritte für die Entwicklung der Mobilen Hilfsdienste gesetzt, vor allem Verhandlungen mit Land und Gemeinden bezüglich Förderung der Strukturkosten Verhandlungen mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse bezüglich freier Dienstverträge für HelferInnen Möglichkeit einer freiwilligen Pensions und Krankenversicherung für HelferInnen Weiterbildungsmöglichkeiten für HelferInnen 14

15 Mobile Dienste 1998/99/00 I Mobile Hilfsdienste Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Mobilen Hilfsdienste wurde es notwendig, dass die Arbeitsgemeinschaft eine Rechtsperson wurde. Am erfolgte in Bregenz die Konstituierung der Arbeitsgemeinschaft als eigenständiger Verein. Der Verein Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste hat folgende Aufgaben: Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für Einsatzleitungen und HelferInnen Verhandlungen mit Land, Gemeindeverband und Gebietskrankenkasse bezüglich Subventionen und sozialrechtlicher Bedingungen für HelferInnen Förderungsabwicklungen Informationsbeschaffung und weitergabe Mithilfe beim Auf und Ausbau von lokalen oder regionalen Mobilen Hilfsdiensten Veranstaltung von EinsatzleiterInnentreffen und HelferInnentagen Unterstützung bei der Lösung von Problemen Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung Dokumentation der Leistungen aller Mobilen Hilfsdienste, um die Entwicklungen aufzuzeigen Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen und ambulanten Diensten Vom Verein wurde 1999 eine Geschäfts und Servicestelle im Haus Nofels in Feldkirch eingerichtet. 54 Mobile Hilfsdienste sind gegenwärtig Mitglied beim Verein Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste. Die Geschäftsstelle des Vereins wird von einer Geschäftsführerin in einem 50% igen Dienstverhältnis geleitet. Der Vereinsvorstand setzt sich zusammen aus 9 Mitgliedern, die ausschließlich ehrenamtlich tätig sind. Die zukünftige Entwicklung der Mobilen Hilfsdienste ist dem Vorstand ein wichtiges Anliegen. Ziel ist es, den steigenden Bedarf auch weiterhin abdecken zu können und die Leistungen in entsprechender Qualität anzubieten. Das Land und die Gemeinden haben sich dazu bekannt, dass Betreuung und Pflege von alten und behinderten Menschen so lange wie möglich ambulant und nur wo nötig stationär erfolgen soll. Um diesem Grundsatz gerecht zu werden, braucht es die erforderlichen Rahmenbedingungen. Die Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste sieht es als wichtige Aufgabe, diese notwendigen Rahmenbedingungen aufzuzeigen und mögliche Modelle für die Zukunft zu entwickeln. 4 Finanzierung Wie bereits erwähnt wurde, ist es in den Leitlinien und den Förderungsrichtlinien für die Mobilen Hilfsdienste ein Grundsatz, dass die betreuten Menschen den ortsüblichen Preis für die HelferInnenstunden aus Eigenmitteln und dem Pflegegeld bezahlen. Diesen Umsatz kann man anhand der erfassten HelferInnenstunden und der bekannten Stundenentgelte als Basis für den Finanzierungsrahmen grob schätzen. 15

16 I Mobile Hilfsdienste Mobile Dienste 1998/99/00 Als Stundenentgelte können für 1995 ca. 60, bis 100, ATS, durchschnittlich also ca. 80, ATS, für 2000 ca. 80, bis 120, ATS, durchschnittlich also ca. 100, ATS, mit einer Steigerung von jährlich ca. 3, bis 5, ATS des Durchschnittswertes in diesem Zeitraum angesetzt werden. Die jährlich angefallenen Organisationskosten und Dienstgeberbeiträge der Anbieter und die Förderungen des Landes dazu sind genau erfasst worden und können ausgewiesen werden. Die ergänzende Finanzierung durch die Gemeinden in Form von Förderungen und Sachleistungen kann auf der Basis des Verteilungsschlüssels nach den Förderungsrichtlinien 60% Land und 40% Gemeinde(n) im Ausmaß von 2/3 der Leistungen des Landes angesetzt werden. Die verbleibende Differenz an Organisationskosten, das sind im Wesentlichen bei einzelnen Anbietern die Aufwände, welche die in den Förderungsrichtlinien festgelegte Obergrenze je HelferInnenstunde von 40, ATS für die Jahre 1996 bis 1998 und von 45, ATS für die Jahre 1999 bis 2001 überschreiten, wird von den Trägern aus sonstigen Einnahmen, Spenden, Förderungen, geringen Einbehalten bzw. Zuschlägen zu den Stundenentgelten usw. abgedeckt. Der Aufwand und die Förderung der Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste zur Deckung der Kosten für die Koordinations und Serviceaufgaben und die Geschäftsstelle sind ergänzend festzuhalten. Daraus ergibt sich folgendes Gesamtbild der Finanzierung der Mobilen Hilfsdienste seit dem Inkrafttreten der Förderungsrichtlinien ab : Tabelle 1 Finanzierung der Mobilen Hilfsdienste (in ATS) HelferInnenstunden Durchschnittspreis 83, 86, 90, 95, 100, Entgelte* Organisationskosten Förderung des Landes** Finanzierung der Gemeinden Aufbringung der Träger Aufwand der ARGE Förderung der ARGE Finanzierung insgesamt *) werden zum Teil nicht über die Mobilen Hilfsdienste, sondern direkt zwischen Betreuten und HelferInnen abgewickelt (nur Meldung der Einsatzstunden an die Trägerorganisation wegen Versicherung etc.) **) 60% zu begrenzten Organisationskosten: 1996 bis 1999 bis 40, ATS, dann bis 45, ATS je HelferInnenstunde und SV Beiträgen 16

17 Mobile Dienste 1998/99/00 I Mobile Hilfsdienste 5 Zusammenfassung und Ausblick Im Rahmen der Mobilen Hilfsdienste wurden im Jahr 2000 landesweit von geschulten LaienhelferInnen insgesamt vorwiegend alte, kranke und behinderte Menschen betreut. Diese Personen erhielten stundenweise soziale bzw. betreuerische Hilfen und/oder hauswirtschaftliche Hilfen und/oder (in Zusammenarbeit mit der Hauskrankenpflege) pflegerische Hilfen im Umfang von insgesamt Stunden. Der größte Teil (65%) der gegenwärtig 54 Mobilen Hilfsdienste in Vorarlberg ist Krankenpflegevereinen angegliedert. Die Entwicklung der Mobilen Hilfsdienste in Vorarlberg wird markiert durch die Leitlinien für die Entwicklung, Organisation und Finanzierung von Mobilen Diensten (1993), die Gründung der Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste (1995) mit einer Geschäftsstelle im Institut für Gesundheits und Krankenpflege, die Richtlinien für die Förderung der Mobilen Hilfsdienste durch das Land Vorarlberg (1996) und die Gründung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste (1998) mit der Verlegung der Geschäftsstelle nach Feldkirch (1999). Seit Gründung der Arbeitsgemeinschaft 1995 ist die Zahl der Mobilen Hilfsdienste in Vorarlberg von 30 auf 54 dynamisch gestiegen, die Zahl der HelferInnen hat sich um 138% erhöht, die Zahl der Einsatzstunden um 163% und die Zahl der betreuten Personen um 133%. Landesweit ist eine Flächendeckung von 95% der Einwohner des Landes erreicht worden. Der finanzielle Aufwand für die Mobilen Hilfsdienste im Jahr 2000 betrug grob geschätzt fast 35 Mio. ATS, wovon 23,5 Mio. ATS von den Betreuten selbst aufgebracht wurden. Ziel der Arbeitsgemeinschaft Mobile Hilfsdienste ist es, eine 100% ige Flächendeckung zu erreichen, damit alle die Möglichkeit haben, einen Mobilen Hilfsdienst in ihrem Nahraum in Anspruch zu nehmen, wodurch eine wichtige Unterstützung bei der Sicherung der Pflege zu Hause geleistet wird. Die demografische Entwicklung führt laut dem aktuellen regionalen Bedarfs und Entwicklungsplan des Landes Vorarlberg in den nächsten 10 Jahren zu einem Wachstum des Bedarfs an mobilen Diensten, insbesonders der Mobilen Hilfsdienste, von 30% bis 40%. Aufgrund der künftig stärkeren Ausrichtung der Pflegeheime auf Bewohner in höheren Pflegestufen und wegen des erwarteten Nachlassens der familiären Pflegepotentiale werden die Anforderung an die Mobilen Hilfsdienste noch weiter steigen (vgl. Regionaler Bedarfs und Entwicklungsplan , S. 35). Für die Deckung des längerfristig überdurchschnittlich steigenden Dienstleistungs und Finanzierungsbedarfs muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. 17

18 Mobile Dienste 1998/99/00 II Familienhilfe Fachdienst II Familienhilfe Fachdienst in Vorarlberg 1 Grundlagen Familienhilfe ist ein ambulanter (mobiler) Fachdienst, der von Absolventinnen einer Fachschule für Familienhilfe geleistet wird. Familienhelferinnen übernehmen die Haushaltsführung und Betreuungsaufgaben verschiedenster Art. Die Hauptziele der Familienhilfe sind die Unterstützung, Entlastung und Begleitung von Familien mit Kindern. Weiters die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, vor allem, wenn in einer Familie Kinder und pflegebedürftige Menschen betreut werden. Der Familienhilfe Fachdienst hat in Vorarlberg eine lange Tradition. Seit der Gründung der Fachschule für Familienhilfe in Bregenz (1956) sind es vor allem Städte und Gemeinden, Pfarren, die Caritas und andere Träger der freien Wohlfahrt, die Familienhelferinnen beschäftigen und diesen Dienst anbieten. Die Fachschule für Familienhilfe hat in den ersten Jahrzehnten auch Aufgaben der landesweiten Koordination und Interessensvertretung wahrgenommen. In den letzten Jahren sind von der ARGE Familienhilfe (ein informeller Zusammenschluss aller Anstellungsträger) beim Vorarlberger Familienverband und der Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen wesentliche Impulse gesetzt worden. Aufgrund der bekannten gesellschaftlichen und demografischen Entwicklungen ist ein Wandel in den Anforderungen an den Familienhilfe Fachdienst erfolgt. Dies wurde in einer entsprechenden Anpassung der Fachausbildung berücksichtigt. Mittlerweile ist die Pflegehelferausbildung nach dem Gesundheits und Krankenpflege Gesetz Bestandteil der Ausbildung zur Familienhelferin, für die früheren Absolventinnen wird eine berufsbegleitende Nachschulung angeboten. Die Einflüsse auf Familien und familienstützende Maßnahmen und Dienste sind vielfältig: gesellschaftliche und demografische Veränderungen (gestiegene Frauenerwerbsquote; höhere Scheidungsraten; mehr AlleinerzieherInnen; geringere Kinderzahlen; geringere Haushaltsgrößen; Mehrfachbelastungen der haushaltsführenden Person durch Kinderbetreuung und Kindererziehung, Haushalt, Pflege von kranken und/oder alten Familienmitgliedern; Zunahme der Zahl von allein stehenden älteren Menschen) haben auch den Fachdienst Familienhilfe beeinflusst. Ebenso haben Veränderungen im Netz der sozialen Dienste Auswirkungen auf den Familienhilfe Fachdienst. 1998/1999 wurde ein Leitbild und ein Entwicklungskonzept für die Familienhilfe Vorarlberg erarbeitet, das diese Entwicklungen berücksichtigt. Das Leitbild trägt zur Vereinheitlichung der künftigen inhaltlichen Entwicklung bei und wurde im Juli 1999 vom Kuratorium des Sozialfonds angenommen. Aus Mitteln der Sozialhilfe erhalten die Anstellungsträger der Familienhilfe jährliche Beiträge (bis 1997 Förderung durch die Landesregierung, seit 1998 durch das Kuratorium des Sozialfonds). Den Einsatzfamilien wird ein Teil der Kosten nach sozial gestaffelten Tarifen verrechnet. Den restlichen Betrag deckt weitgehend die Wohnsitzgemeinde ab. Ein kleiner Teil wird von den Anstellungsträgern selbst oder anderen Förderern (Arbeiterkammer) aufgebracht. Weiters wird die Ausbildungsstätte (Lehranstalt für Sozialberufe) mit jährlichen 19

19 II Familienhilfe Fachdienst Mobile Dienste 1998/99/00 Beiträgen unterstützt (bis 1997 Förderung durch die Landesregierung, seit 1998 durch das Kuratorium des Sozialfonds). Gleichfalls werden der Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen für die Organisation von Fortbildungsveranstaltungen Beiträge gewährt (siehe Kapitel 4 Finanzierung). Eckdaten über das Angebot und die Leistungen des Familienhilfe Fachdienstes werden im Zuge der Förderung aus der Sozialhilfe seit langem jährlich landesweit einheitlich erhoben. Leistungsrahmen des Familienhilfe Fachdienstes wurden erstmals für 1995 im Bedarfs und Entwicklungsplan des Landes Vorarlberg für pflegebedürftige Menschen (Juli 1997) im Kontext seiner Stellung im Vorarlberger Pflegenetz veröffentlicht. Dieser Ansatz wird in diesem Bericht für die Jahre fortgesetzt. 2 Angebot und Leistungen des Familienhilfe Fachdienstes Seit vielen Jahren ist in Vorarlberg der personelle Umfang des Familienhilfe Fachdienstes relativ stabil bei ca Familienhelferinnen. Aufgrund der Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre (Integration des Pflegehelfers) ist der Beschäftigtenstand 2001 auf umgerechnet 39 Dienstposten gesunken (siehe Tabelle 3). Im Jahr 2001 werden in Vorarlberg bei 22 Anbietern voraussichtlich 42 Familienhelferinnen beschäftigt sein. Umgerechnet auf Vollzeitdienstposten ergibt dies 35,1. Anstellungsträger sind Gemeinden bzw. Gemeindeverbände und freie Wohlfahrtsträger (siehe Tabelle 3). Zwei Anbieter sind landesweit tätig. Alle Familienhelferinnen haben eine Fachschule für Familienhilfe absolviert. Bei der Lebenshilfe wird aufgrund der spezifischen Anforderungen eine andere Ausbildung vorausgesetzt. Der ambulante (mobile) Fachdienst Familienhilfe soll in seiner Kernkompetenz immer eine Kombination von Haushaltsführung und Übernahme von Betreuungsaufgaben sein. Die Einsätze erfolgen tage bis wochenweise. Inhaltlich einen ähnlichen, organisatorisch und fachlich aber einen anderen Bereich und Schwerpunkt decken im ambulanten Bereich die Mobilen Hilfsdienste ab. Sie bieten organisiert stundenweise Hilfe und Betreuung, vorwiegend zur Entlastung pflegender Angehöriger oder zur Unterstützung allein stehender älterer Menschen (siehe Abschnitt I Mobile Hilfsdienste in Vorarlberg). Tabelle 2 Leistungen und Einsatzgründe des Familienhilfe Fachdienstes Einsätze betreute Haushalte Personen in den Haushalten Einsatztage 8.630, , , ,0 Einsatzgründe nach Einsatztagen Schwangerschaft/Geburt 650,0 569,5 903,5 778,0 Krankheit, Unfall, Operation 2.693, , , ,0 Entlastung von Pflegepersonen 903,0 957, ,0 928,0 Genesungs und Erholungsurlaub/Kur 531,0 352,5 226,0 177,0 Todesfall 348,5 432,0 192,5 124,5 Sonstiges 3.463, , , ,0 20

20 Mobile Dienste 1998/99/00 II Familienhilfe Fachdienst Tabelle 3 Entwicklung der Dienstposten* im Familienhilfe Fachdienst (siehe auch Karte 2 im Anhang) Region und Träger ** Bezirk Bregenz (ohne Bregenzerwald) Landeshauptstadt Bregenz 5,50 5,50 5,50 4,30 Gemeinde Fußach 1,00 0,90 1,00 1,00 Marktgemeinde Lauterach 1,40 1,40 1,40 1,40 Gemeinde Mittelberg 0,60 0,60 0,70 0,70 Marktgemeinde Wolfurt 1,00 1,00 1,00 1,00 Gemeinde Höchst 1,00 1,00 1,00 1,00 Gemeinde Schwarzach 0,90 1,00 Sozialsprengel Hard 2,00 2,00 2,00 2,00 Sozialsprengel Leiblachtal 1,75 1,75 1,75 1,50 Bregenzerwald Marktgemeinde Bezau 1,00 1,00 1,00 1,00 Gemeinde Andelsbuch 1,00 Krankenpflegeverein Alberschwende 1,00 0,85 0,85 1,00 Sozialsprengel Vorderer Bregenzerwald 2,00 2,00 2,00 1,00 Sozialsprengel Mittlerer Bregenzerwald 1,40 0,80 0,80 Sozialsprengel Hinterer Bregenzerwald 0,60 0,40 Bezirk Dornbirn Marktgemeinde Lustenau 1,50 1,50 1,50 1,50 Stadt Hohenems 3,00 2,80 2,80 2,80 Pfarrcaritas Dornbirn 4,25 4,00 4,80 3,00 Bezirk Feldkirch Marktgemeinde Frastanz 1,00 1,00 1,00 0,30 Marktgemeinde Rankweil 0,90 Marktgemeinde Götzis 0,40 0,50 0,50 0,50 Sozialzentrum GmbH Altach 1,00 1,00 1,80 1,25 Jagdberg 0,75 0,75 Bezirk Bludenz Stand Montafon 1,50 1,00 Krankenpflegeverein Nüziders 1,00 1,00 1,00 1,00 landesweit Caritas 5,75 5,75 6,50 5,75 Familienverband 2,00 2,30 2,30 2,30 Zwischensumme 42,90 42,30 42,20 35,10 Vorarlberger Lebenshilfe (ambulanter Bereich) 2,50 2,50 4,00 4,00 Gesamtsumme 45,40 44,80 46,20 39,10 *) umgerechnet auf Vollzeit und Ganzjahresbeschäftigungen im Fachdienst **) 2001 laut Voranschlag Quelle: Tätigkeitsberichte der Anstellungsträger unter Berücksichtigung des Abgleichs zwischen Dienstposten Planung und tatsächlichen Einsätzen Das organisatorische Umfeld der Familienhilfe ist dem vielschichtigen sozialen Netz Vorarlbergs entsprechend lokal sehr verschieden. Die personelle Besetzung der Einsatzleitung, die Vergaberegelungen bei Einsätzen, Dienstverträge, Öffentlichkeitsarbeit und 21

21 II Familienhilfe Fachdienst Mobile Dienste 1998/99/00 Information über die Dienstleistung usw. divergieren. Unter Beachtung einer möglichst großen Gestaltungsfreiheit und Kreativität für die einzelnen Organisationen und Kommunen muss künftig noch verstärkt versucht werden, die notwendige Vergleichbarkeit, Transparenz und ganzheitliche Grundorientierung sicherzustellen. 3 ARGE Familienhilfe und Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen Die ARGE Familienhilfe, eine informelle Plattform aller Anstellungsträger, ist beim Vorarlberger Familienverband situiert. Sie trägt die Verantwortung für die Aufbereitung der jährlichen Förderungsanträge und vertritt die Anstellungsträger im laufenden Entwicklungsprozess. Die Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen als Standesvertretung setzt ihre Schwerpunkte in Fortbildungsangeboten und in der Mitwirkung an der qualitativen Weiterentwicklung des Fachdienstes Familienhilfe. 4 Finanzierung Wie bereits erwähnt wurde, werden für die Familienhilfe jährlich aus Mitteln der Sozialhilfe (Land und Gemeinden) Förderungsbeiträge geleistet, und zwar sowohl für die Ausbildung der Familienhelferinnen als auch an die Träger des Fachdienstes. Mit diesen Beiträgen wird ein Teil des Aufwandes pauschal abgedeckt. Davon ausgehend können der Kostenrahmen und die weiteren Finanzierungsanteile geschätzt werden (konkrete Ergebnisse werden im Unterschied zu den Mobilen Hilfsdiensten und dem Hauskrankenpflege Fachdienst bisher nicht erfasst). Finanzierung des Fachdienstes Familienhilfe An die Anstellungsträger werden jährlich pauschale Beiträge geleistet ( , ATS, , ATS je ganzjährig vollbeschäftigter Familienhelferin, Erhöhung um 25% für Freie Wohlfahrtsträger und finanzschwache Gemeinden), die ca. 30% 40% der Personal und Sachkosten für den Fachdienst decken, im Durchschnitt etwa 35%. Den Einsatzfamilien wird ein Teil der Kosten nach sozial gestaffelten Tarifen verrechnet. Diese Einnahmen decken höchstens 25% 30% des Aufwandes. Der restliche Aufwand wird weitgehend von den Wohnsitzgemeinden abgedeckt, entweder direkt, falls sie selbst Anstellungsträger ist, oder indirekt durch Kostenersatz im Einzelfall bzw. durch Förderungsbeiträge an andere Anstellungsträger. Ein kleinerer Teil (ca. 1,0 1,5 Mio. ATS jährlich) wird von Einrichtungen der freien Wohlfahrt (Caritas, Familienverband) selbst oder anderen Förderern (z. B. Arbeiterkammer) aufgebracht. Von der jährlichen Förderungssumme ausgehend kann der Gesamtrahmen eingeschätzt werden (siehe Tabelle 4). Dabei handelt es sich um Untergrenzen, weil Kosten der Verwaltung, Einsatzleitung usw. nur ansatzweise berücksichtigt sind. 22

22 Mobile Dienste 1998/99/00 II Familienhilfe Fachdienst Nach einer ursprünglichen Vereinbarung sollten je etwa 1/3 der Kosten durch die Förderung aus der Sozialhilfe, im Durchschnitt von den betreuten Familien sowie von den Gemeinden und Anstellungsträgern aufgebracht werden. Dieses Konzept ist in der dargestellten Finanzierung noch weitgehend wirksam. Finanzierung der Ausbildung Die Lehranstalt für Sozialberufe in Bregenz führt die Fachschule für Familienhilfe und die Fachschule für Altendienste und Pflegehilfe. Sie erhält jährlich Beiträge zur Deckung des Sach und Verwaltungsaufwandes. Der Lehrpersonalaufwand wird durch den Bund getragen (Anstellung der Lehrenden bzw. Werkverträge mit den Lehrenden). Die Berufsgemeinschaft der Familienhelferinnen erhält Förderungsbeiträge für Fortbildungsveranstaltungen. Finanzierung Zusammenfassung Aufgrund der Schätzungen für die beiden Teilbereiche kann folgende Grobstruktur der Finanzierung der Familienhilfe dargestellt werden: Tabelle 4 Finanzierung der Familienhilfe nach Teilbereichen (in ATS) Familienhilfe Fachdienst Förderungsbeiträge an die Familienhilfe Träger* Beiträge der betreuten Familien in Mio. ca.** 3,5 4,5 3,5 4,5 4,0 5,0 4,0 5,0 3,5 4,5 Kostentragung durch Gemeinden und Träger in Mio. ca.** 8,0 9,0 8,5 9,5 10,0 11,0 9,5 10,5 8,5 9,5 Kostenrahmen des Familienhilfe Fachdienstes in Mio. ca.** 19,0 20,0 19,5 20,5 20,5 21,5 20,5 21,5 19,0 20,0 Familienhilfe Ausbildung Förderungsbeiträge an die Fachschule Lehrpersonal Aufwand Bund in Mio. ca.*** 1,5 1,5 1,7 2,2 2,2 Förderungsbeiträge an die Berufsgemeinschaft *) Im Jahr 2000 kamen nachträglich Förderungsbeiträge für das Jahr 1999 zur Anweisung. Periodenrein für 1999 und 2000 jeweils ca. 7,1 Mio. **) Grobschätzungen ***) Wirksamkeit der Verlängerung der Familienhilfe Ausbildung auf 3 Jahre seit Herbst

23 II Familienhilfe Fachdienst Mobile Dienste 1998/99/00 5 Zusammenfassung und Ausblick Hauptziele des Fachdienstes Familienhilfe sind die Unterstützung, Entlastung und Begleitung vom Familien mit Kindern. Weiters die Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger, vor allem, wenn in einer Familie Kinder und pflegebedürftige Menschen betreut werden. Die Familienhelferinnen übernehmen dabei die Haushaltsführung und Betreuungsaufgaben. Anstellungsträger sind Gemeinden bzw. Gemeindeverbände und freie Wohlfahrtsträger, zwei Anbieter sind landesweit tätig werden bei 22 Anbietern voraussichtlich 42 Familienhelferinnen beschäftigt sein. Umgerechnet auf Vollzeitdienstposten ergibt dies 35,1 Dienstposten. Vom Fachdienst Familienhilfe wurden 2000 insgesamt Einsatztage geleistet und Haushalte mit zusammen Personen betreut. Der Kostenrahmen des Familienhilfe Fachdienstes betrug grob geschätzt rund 19,0 21,5 Mio. ATS jährlich. Die Basis für die künftige Entwicklung stellt das Leitbild und Entwicklungskonzept für die Familienhilfe dar. Die ARGE Familienhilfe als Plattform aller Anstellungsträger, die Berufsgemeinschaft als Standesvertretung der Familienhelferinnen und die Lehranstalt für Sozialberufe als Aus und Fortbildungsstätte (Fachschule für Familienhilfe) waren am Leitbildprozess beteiligt und sind nach wie vor in ihrem jeweiligen Umfeld an der Weiterentwicklung tätig. Als Entwicklungsziel wird derzeit die Gründung von Anstellungspools bzw. eine engere regionale Kooperation diskutiert. 24

24 Mobile Dienste 1998/99/00 III Hauskrankenpflege Fachdienst III Hauskrankenpflege Fachdienst in Vorarlberg 1 Grundlagen Berichte über den Hauskrankenpflege Fachdienst in Vorarlberg wurden die Tätigkeiten und Leistungen der Hauskrankenpflege in jährlichen Berichten dargestellt. Vorangegangen war der Grundsatzbeschluss der Vorarlberger Landesregierung zur Durchführung und Förderung der Hauskrankenpflege (1978), der letztlich auch eine landesweit einheitliche Dokumentation der Hauskrankenpflegeleistungen initiierte wurde das Handbuch Hauskrankenpflege in Vorarlberg herausgegeben, in welchem die organisierte fachliche Hauskrankenpflege in Vorarlberg umfassend dargestellt ist und auf das im aktuellen Bericht im Zusammenhang mit grundlegenden Informationen wiederholt hingewiesen wird. Der einführende Teil A dieses Handbuchs gibt eine Übersicht und enthält Geleitwort, Vorworte sowie die Einleitung. Teil B bringt einen umfassenden Bericht über die Grundlagen und langfristigen Entwicklungen der Hauskrankenpflege in Vorarlberg (Leitbild und Organisation der Hauskrankenpflege, ihre rechtlichen Grundlagen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, die geschichtliche Entwicklung der Hauskrankenpflege in Vorarlberg, Leistungserfassung und Kostenbereiche der Hauskrankenpflege und die Entwicklung der Leistungen sowie der Kosten und Finanzierung). Teil C des Handbuchs beinhaltet die Jahresberichte 1990 und 1991, Teil D weitere Dokumente und Unterlagen zur Hauskrankenpflege in Vorarlberg. Anknüpfend an dieses Handbuch der Hauskrankenpflege und vor allem in Fortsetzung der im Handbuch enthaltenen Jahresberichte wurden in den folgenden Jahren jeweils umfangreiche 3 Jahres Berichte über die Hauskrankenpflege in Vorarlberg erstellt wurde der Bericht Hauskrankenpflege in Vorarlberg 1992, 1993 und 1994 veröffentlicht, 1998 der Bericht Hauskrankenpflege in Vorarlberg 1995, 1996 und Damit sind die seit 1979 erstellten Jahresberichte der Hauskrankenpflege ab 1990 in einer erweiterten Form fortgeführt worden. Im vorliegenden Bericht wird daran anknüpfend vor allem die Entwicklung des Hauskrankenpflege Fachdienstes in Vorarlberg von aufgezeigt und der gegenwärtige Stand der Hauskrankenpflege in Vorarlberg dargestellt. Neben dem Hauskrankenpflege Fachdienst werden aber erstmals auch die Mobilen Hilfsdienste und der Familienhilfe Fachdienst als weitere stützende Maßnahmen zur Sicherung der Pflege zu Hause dargestellt. Änderungen gegenüber den bisherigen Berichten Die Umstellung der Dokumentation der Hauskrankenpflege im Jahre 1998 brachte eine grundlegende Änderung der Leistungserfassung. Diese wurde konsequent auf die Einzelfalldokumentation umgestellt, das heißt, die Leistungen des Hauskrankenpflege Fachdienstes werden nur mehr personenbezogen erfasst. Die bisherige Einzelfalldokumentation wird somit bei allen Hauskrankenpflegepatienten angewendet. Die bis 1997 gebräuchliche Sammel- 25

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