Gute Gründe für eine Zusammenarbeit. Mitgliederreglement von Basel Tourismus für Hotels.

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1 Gute Gründe für eine Zusammenarbeit. Mitgliederreglement von Basel Tourismus für Hotels.

2 1 Mitgliedschaft bei Basel Tourismus 1.1 Wesen und Zweck von Basel Tourismus Unter dem Namen Basel Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Basel. Der Verein ist im Handelsregister des Kantons Basel-Stadt eingetragen. Er wurde 1890 unter dem Namen Verkehrsverein Basel als eine Vereinigung all derer, denen das Wohl der Stadt Basel und ihrer Region am Herzen liegt, gegründet. Basel Tourismus bezweckt in enger Zusammenarbeit mit den Behörden, den touristischen Partnern und weiteren interessierten Kreisen die Förderung des Tourismus für die Stadt Basel und ihre Umgebung. Basel Tourismus Dient als Informations- und Auskunftsstelle für seine Gäste Stellt die touristische Basiswerbung für Basel sicher und profiliert die Marke Basel aus touristischer Sicht Hilft bei der touristischen Angebotsgestaltung und der Qualitätssicherung mit Strebt die Öffnung der Distributionskanäle für interessierte Partner an und fördert den Verkauf touristischer Angebote Bereitet touristische Marktinformationen als Entscheidungsgrundlage für sich und seine Mitglieder auf Vertritt die touristischen Interessen nach aussen und beteiligt sich aktiv am zielgruppenübergreifenden Marketing für Basel 1.2 Finanzierung und Haftung Basel Tourismus beschafft sich seine Mittel durch: Mitgliederbeiträge Abgeltung von Dienstleistungen unter Einschluss der Beiträge der öffentlichen Hand Freiwillige Zuwendungen und Beiträge Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 1.3 Mitgliedschaft Mitglied des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder Gesellschaften des privaten oder öffentlichen Rechts werden. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Er kann die Aufnahme ohne Angaben von Gründen ablehnen. Sein Entscheid ist endgültig. Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt auf das Ende eines Kalenderjahres, Tod, Auflösung der betreffenden Gesellschaft oder Körperschaft oder durch Ausschluss aus dem Verein. Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Leistung der Beiträge gemäss dem Beitragsreglement und berechtigt zur entsprechenden Teilnahme an den Vergünstigungen für Mitglieder. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand endgültig; der Beschluss kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie Basel Tourismus dabei, sich noch aktiver für Basel und die Region zu engagieren.

3 2 Zusammenarbeit 2.1 Ihre Vorteile Als Hotel-Mitglied kommen Sie in den Genuss folgender Leistungen: Eintrag im offiziellen Hotelführer von Basel und Umgebung («Logieren in Basel») Automatische Teilnahme an allen Promotions- und Werbeaktionen durch die Marketing- und Verkaufsabteilungen von Basel Tourismus (Präsenz an wichtigen internationalen Tourismusmessen) Eintrag im Internet-Verzeichnis der Hotelbetriebe auf Teilnahme am Hotelreservationssystem zur Online-Buchung Erweiterung der Promotions- und Verkaufskanäle durch die Verlinkung der Buchungsplattformen von Basel Tourismus und Schweiz Tourismus mit Partnerorganisationen (z.b. etc.) Zimmervermittlung durch unsere Incoming- & Reservationsabteilungen Basel Tourismus ist der offizielle Partner zur Vermittlung von Übernachtungen für die MCH Messe Schweiz AG Berücksichtigung der Mitglieder Berücksichtigung der Mitglieder bei der Organisation von Anlässen und Kongressen im Raum Basel Berücksichtigung Ihres Betriebes bei der Programmgestaltung von Journalistenreisen, vorbehältlich abweichender Interessen des Kunden Mitgliedermagazin «Basel aktuell» (viermal im Jahr) Kostenloser Bezug von Informationsmaterial von Basel Tourismus 2.2 Zimmerreservationssystem Basel Tourismus betreibt ein leistungsfähiges Hotelreservationssystem zur elektronischen Bewirtschaftung der Zimmerkontingente. Das Reservationssystem wird von allen Hotels und B&Bs, die Mitglied von Basel Tourismus sind, genutzt. Eine Teilnahme am Reservationssystem bietet dem Beherbergungsbetrieb die Möglichkeit, die ihm zur Verfügung stehenden Zimmer übers Internet anzubieten und somit in den freien Verkauf zu geben. Er alleine entscheidet, ob und wie viele Zimmer zu welchem Preis angeboten werden. Der Zugang zum System ist Passwort geschützt und erfolgt einfach und unkompliziert über das Internet. Dank dieser Bewirtschaftung der Zimmer durch die Hoteliers haben sowohl die Gäste wie auch die Mitarbeiter von Basel Tourismus die Möglichkeit, verfügbare Zimmer direkt online zu buchen. Die entsprechende Reservationsbestätigung stellt Basel Tourismus unmittelbar nach Buchungsabschluss dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast per Fax oder zu. Für die Teilnahme am Hotelreservationssystem wird keine Grundgebühr erhoben. Jedes über diesen Kanal verkaufte Zimmer ist jedoch kommissionspflichtig (12 % des Verkaufspreises, 10 % für BHV-Mitglieder).

4 Voraussetzungen für die Teilnahme am Reservationssystem: Internetzugang und Vertrautheit im Umgang mit dem Computer Konsequente sorgfältige Pflege der Kontingente Regelmässige Prüfung der eingegangenen Buchungen via System und/oder /Fax Kontrolle des Buchungsstandes vor der Bestätigung einer direkten Buchungsanfrage, die nicht über das System erfolgt (um Doppelbuchungen zu vermeiden). Weitere Auskünfte zum Reservationssystem erhalten Sie bei Herrn Alain Burger (Tel. +41 (0) , 2.3 Mitgliederbeitrag für Hotelbetriebe Die Leistungen von Basel Tourismus werden vom Hotelbetrieb durch einen jährlichen Beitrag abgegolten. Dieser setzt sich aus folgenden drei Teilbeiträgen zusammen: A: Mitgliederbeitrag für Kollektivmitglieder Gemäss Beitragsreglement beträgt der Mitgliederbeitrag für Kollektivmitglieder CHF 180 pro Jahr. B: Grundbeitrag Der Grundbeitrag für sämtliche angeschlossenen Hotelbetriebe beläuft sich auf jährlich CHF 270. Der Kollektiv-Mitgliederbeitrag und der Grundbeitrag bilden zusammen den jährlichen Basisbeitrag von CHF 450. C: Beitrag nach Betriebsgrösse und Hotelkategorie Dieser Beitrag bemisst sich unabhängig von Einzel- oder Mehrbettzimmern nach der Anzahl der Gästezimmer und berücksichtigt die Hotelkategorie. Diese wird an die Klassifikation des Schweizerischen Hoteliervereins (SHV) angelehnt bzw. vom SHV direkt übernommen. Berechnungsgrundlage: Kategorie SHV Entspricht für Nichtmitglieder SHV: Ansatz pro Zimmer ***** Hotel der führenden Klasse (Luxus) CHF 15 **** Erstklassiger Betrieb CHF 13 *** Gehobene Mittelklasse CHF 10 ** Guter Komfort CHF 7.50 * Einfacher Gasthof, Bed & Breakfast, JH CHF 5

5 Rabatt für Betriebe im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft Betriebe, die dem Gasttaxengesetz des Kantons Basel-Stadt vom 9. April 1942 unterstellt sind, erhalten auf den Beitrag nach Betriebsgrösse (C) eine Reduktion von 20 %, weil Basel Tourismus ein Teil der kantonalen Gasttaxe für einige seiner Leistungen ausgerichtet wird. Zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und Basel Tourismus besteht ein besonderer Kooperationsvertrag. Aus diesem Grund profitieren alle dort angesiedelten Betriebe von einem Rabatt von 5 % auf den Beitrag nach Betriebsgrösse (C). Alle Betriebe, die in einem anderen Kanton oder im Ausland liegen, erhalten keine Vergünstigung. Rechnungsbeispiel: 4-Sterne-Hotel im Kanton BS mit 60 Zimmern: A: Kollektiv-Mitgliederbeitrag CHF 180 B: Grundbeitrag CHF 270 C: Individueller Beitrag nach Betriebsgrösse & Kategorie 60 Zimmer x CHF 13/Zimmer CHF 780./. 20% von C (CHF 780 x 0.2 = CHF 156) CHF 156 Total Mitgliederbeitrag CHF Vergünstigung für BHV-Mitglieder Mitglieder des Basler Hotelier-Vereins erhalten auf den gesamten Hotelbeitrag einen Rabatt von 10 %. Initialbeitrag Zusätzlich zum Mitgliederbeitrag wird beim Abschluss der Hotel-Mitgliedschaft ein einmaliger Initialbeitrag von CHF 450 erhoben. Dieser gilt für die Initialberatung, Aufschaltung, Übersetzungen, Erfassung im Hotelreservationssystem und die Vertragsabwicklung. Eintrag im Hotelführer Der Anmeldeschluss für die Aufnahme im Hotelführer ist jeweils der 30. Juni (Erscheinung im November). Die Betriebe werden vorgängig von Basel Tourismus angeschrieben und erhalten ein Gut-zum-Druck ihres Eintrags. Bei einem Beitritt unter dem Jahr bzw. nach Anmeldeschluss kommen folgende Preisreduktionssätze zur Anwendung: Eintritt ab Eintritt ab Eintritt ab Eintritt ab voller Jahresbeitrag 25 % Reduktion auf den Jahresbeitrag 50 % Reduktion auf den Jahresbeitrag 75 % Reduktion auf den Jahresbeitrag

6 2.4 Gasttaxe und Mobility Ticket (nur im Kanton Basel-Stadt und Basel- Landschaft) Basel-Stadt und Baselland erheben von ihren Gästen eine Gasttaxe (Kurtaxe), deren Einnahmen in die Erstellung und den Unterhalt der touristischen Infrastruktur fliessen. Alle Betriebe im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft unterliegen dem Gasttaxengesetz. Beschrieb Die Kurtaxe heisst in Basel-Stadt und Baselland Gasttaxe. Sie wird dem Hotelgast in Rechnung gestellt und beträgt pro Übernachtung CHF 3.50, in Jugendherbergen und Massenlagern CHF Von der Abgabepflicht befreit sind Personen, die im Kanton Wohnsitz haben, und Kinder unter 12 Jahren. Personen, die ununterbrochen während mehr als 30 Tagen von der gleichen Gaststätte beherbergt werden, zahlen vom 31. Tage an keine Taxe mehr. Alle Gäste, welche die Gasttaxe bezahlen, erhalten das Mobility Ticket, das während der Dauer ihres Aufenthaltes die freie Benützung von Tram und Bus in den Zonen 10, 11 und 13 des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) erlaubt. Kinder, die bis zum 12. Altersjahr keine Gasttaxe entrichten müssen, erhalten das Mobility Ticket unentgeltlich. Das Mobility Ticket ist persönlich und nicht übertragbar. Es ist während der Dauer des Aufenthalts, maximal aber während 30 Tagen gültig. Mit dem Entfallen der Gasttaxenpflicht ab dem 31. Aufenthaltstag erlischt auch der Anspruch auf das Mobility Ticket. Vorgehen Die Leitung des Beherbergungsbetriebs ist verantwortlich dafür, dass das Mobility Ticket mit Ausnahme der Kinder bis 12 Jahre ausschliesslich gasttaxenpflichtigen Übernachtungsgästen abgegeben wird. Der TNW ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Basel-Stadt Das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) stellt den Beherbergungsbetrieben monatlich Rechnung für die Gasttaxe. Die Rechnungsstellung erfolgt anhand der gemeldeten Übernachtungszahlen. Das Meldeformular kann beim AWA, Zentrale Dienste, Susanne Zeller (+41 (0) oder bezogen werden. An der gleichen Stelle sind Auskünfte zur Gasttaxe und zum Mobility Ticket erhältlich. Das Mobility Ticket erhält jedes Jahr ein neues Fotosujet. Im Oktober können die Beherbergungsbetriebe ihren Jahresbedarf bei Basel Tourismus bestellen. Die Ende Jahr nicht mehr benötigten Mobility Tickets sind zurückzugeben. Auskünfte zu Fragen der Bestellungen erteilt Basel Tourismus, Christine Waelti (Tel. +41 (0) , Baselland Auskünfte zur Gasttaxe sowie zum Mobility Ticket erteilt Baselland Tourismus, Tobias Eggimann, Geschäftsführer (Tel. +41 (0) , Zusätzliche Informationen sowie Dokumente finden Sie unter

7 Anmeldeformular Ja, wir möchten Mitglied werden! Eintritt ab (voller Jahresbeitrag) Eintritt ab (25 % Reduktion auf den Jahresbeitrag) Eintritt ab (50 % Reduktion auf den Jahresbeitrag) Eintritt ab (75 % Reduktion auf den Jahresbeitrag) Name des Hotels Adresse PLZ/Ort Kontaktperson Telefon Fax Internet Hotelkategorie: Luxus ***** Erstklasse **** Mittelklasse *** Guter Komfort ** Einfacher Gasthof / JH* andere: Anzahl Zimmer Wir sind Mitglied des Basler Hotelier-Vereins: Wir möchten Partner im Convention Pool Basel werden: Ja Nein Ja Nein Rechnungsadresse (falls nicht identisch mit oben angegebener Adresse) Name Adresse PLZ/Ort Bemerkungen Ort/Datum Unterschrift* * Mit der Unterschrift erklären Sie sich mit den Bedingungen gemäss Reglement einverstanden. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft ohne frühzeitige Kündigung auf Ende Jahr jeweils automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.

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