DER DEUTSCHE PFANDBRIEFMARKT

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1 DER DEUTSCHE PFANDBRIEFMARKT EINE FACHTHEMENREIHE DER DG HYP SEPTEMBER 2013 HYPOTHEKENPFANDBRIEFE GEWINNEN MARKTANTEILE

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3 Inhalt Vorwort 3 Das Wichtigste in Kürze 5 Marktentwicklung 6 Kontinuität bei den Veränderungen 6 Entwicklung der Renditeaufschläge bei Pfandbriefen 11 Rechtliche Grundlagen 15 Pfandbrieflizenz erforderlich 15 Risikomanagement für das Pfandbriefgeschäft 16 Unabhängige Kontrolle durch den Treuhänder 17 Besondere öffentliche Aufsicht durch die BaFin 18 Allgemeine Deckungsanforderungen und Kongruenzvorschriften 18 Besondere Anforderungen an die ordentlichen Deckungswerte je Pfandbriefgattung 23 Regelmäßige Informationen zu den Deckungsmassen gemäß Transparenzvorschriften 32 Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit und die Aufgaben des Sachwalters 37 Rechtliche Restrisiken nach Insolvenz der Pfandbriefbank 40 Refinanzierungsregister 41 Aufsichtsrechtliche Behandlung 44 Zusammenfassung 44 Impressum 46 Disclaimer 47 Anschriften der DG HYP 48 1

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5 Vorwort Im Vergleich zu anderen europäischen Covered Bond Segmenten haben sich die deutschen Pfandbriefe weiterhin gut behauptet. Auch in unruhigen Marktphasen ist der Pfandbrief ein besonders solides Finanzprodukt, das die Bedürfnisse der Anleger nach Sicherheit und Transparenz in hohem Maße erfüllt. Seine ausgezeichnete Bonität und die stabilen Renditen werden von Investoren im In- und Ausland geschätzt. Dies dürfte unter anderem an den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zu den Pfandbriefen liegen, aus denen die Anleger Vertrauen schöpfen. Zudem hat die Bundesregierung immer wieder die Bedeutung für den deutschen Finanzmarkt betont. Dass der Pfandbriefmarkt einem kontinuierlichen Wandel unterzogen ist, zeigt die Veränderung der Anzahl lizensierter Pfandbriefemittenten. Per Juni 2013 wurden 71 Lizenzen für Hypothekenpfandbriefe und 59 für Öffentliche Pfandbriefe von der BaFin erteilt. Gemessen an der Anzahl der Lizenzen baut der Hypothekenpfandbrief damit seine Bedeutung gegenüber den Öffentlichen Pfandbriefen weiter aus. Zwar liegt das Umlaufvolumen der Öffentlichen Pfandbriefe noch immer über dem Umlaufvolumen von Hypotheken- und Schiffspfandbriefen der relative Anteil der Hypothekenpfandbriefe am Gesamtvolumen ausstehender Pfandbriefe hat sich seit dem Jahr 2000 aber verdoppelt und beträgt mittlerweile fast die Hälfte. Das rückläufige Umlaufvolumen bei den Öffentlichen Pfandbriefen dürfte den veränderten Geschäftsmodellen einiger Hypotheken- und Landesbanken geschuldet sein. Vor dem Hintergrund der anhaltend guten Entwicklung auf den gewerblichen Immobilienmärkten ist auch weiterhin mit einer steigenden Bedeutung des Hypothekenpfandbriefs zu rechnen. Seit 2007 ist die Spread-Volatilität im Covered Bond Markt gestiegen. Bei den deutschen Pfandbriefen haben sich die Spreads hingegen sehr stabil entwickelt. Dies dürfte auf die breite Investorenbasis sowie die rückläufige Emissionstätigkeit deutscher Pfandbriefemittenten in den vergangenen Jahren zurückzuführen sein. Das Volumen der neu aufgelegten Pfandbriefe fiel teilweise wesentlich niedriger aus als die Summe der fällig gewordenen Pfandbriefe. Dies hat zu einem insgesamt geringeren Umlaufvolumen bei den Pfandbriefen geführt. Bei der BaFin als Pfandbriefbank lizenziert ist die DG HYP ermächtigt, Pfandbriefe zur Refinanzierung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen und Staatsfinanzierungskrediten zu nutzen. Darüber hinaus verfügt die DG HYP über eine starke Refinanzierungsbasis durch die Einbindung in die genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Hypothekenpfandbriefe gewinnen Marktanteile ist das zentrale Thema, mit dem sich der vorliegende Bericht zum deutschen Pfandbriefmarkt 2013/2014 beschäftigt. Die Publikation gibt einen Überblick über den aktuellen Wandel auf dem Pfandbriefmarkt, die Entwicklung der Renditelandschaft und informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Vergabe von Pfandbriefen. Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG September

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7 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Die vorliegende Studie informiert Sie über den Pfandbriefmarkt. Sie enthält im Vergleich zu unserem Bericht aus dem Vorjahr aktualisierte Informationen zur Marktentwicklung. Darüber hinaus haben wir die ab geltenden Änderungen im Pfandbriefgesetz mit in die Darstellung der rechtlichen Grundlagen für das Pfandbriefgeschäft eingearbeitet. Aktualisierte Studie Marktentwicklung Im Vergleich zu anderen europäischen Covered Bond Segmenten haben sich die deutschen Pfandbriefe auch in den sehr unruhigen Marktphasen seit 2008 gut behauptet. Ein Grund dafür ist nicht zuletzt die loyale Investorenbasis für Pfandbriefe. Die Anleger scheinen unter anderem aus den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zu den Pfandbriefen Vertrauen zu schöpfen. Auch hat die Bundesregierung immer wieder die Bedeutung des Pfandbriefs für den deutschen Finanzmarkt betont. Loyale Investorenbasis stützt die Spreadentwicklung von Pfandbriefen Gemessen am Anteil der Hypothekenpfandbriefe am Brutto-Neuemissionsvolumen und Umlaufvolumen des gesamten Pfandbriefmarktes ist deren Bedeutung in den vergangenen Jahren beständig gewachsen. Insbesondere Geschäftsbanken neigen bei der Aufnahme des Pfandbriefgeschäfts dazu, zunächst Hypothekenpfandbriefe als neues Refinanzierungsinstrument zu nutzen. Obwohl in den vergangenen Jahren immer mehr Sparkassen und Geschäftsbanken eine Pfandbrieflizenz erhalten haben, wird das Gros des Umlaufvolumens nach wie vor von Hypotheken- und Landesbanken aufgelegt. Hypothekenpfandbriefe gewinnen an Bedeutung Der Anteil von Namenspfandbriefen am Umlaufvolumen steigt weiter, der Anteil von Jumbo-Pfandbriefen sinkt. Diese Verschiebung in der Zusammensetzung der umlaufenden Pfandbriefe ist für uns ein Indiz der weiter sehr dünnen Liquidität am Sekundärmarkt für Pfandbriefe. Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) versucht seit einigen Jahren, mit einer Transparenzinitiative gegenzusteuern. Dünne Liquidität Rechtliche Grundlagen Die wesentliche gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Pfandbriefen ist das Pfandbriefgesetz, das im Jahr 2005 das Hypothekenbankgesetz abgelöst hat und seitdem zuletzt 2013 immer wieder erweitert und verbessert worden ist. Das Pfandbriefgesetz sieht besondere Sicherungsmechanismen vor, die die Pfandbriefgläubiger vor möglichen Verlusten schützen sollen. Die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen stellen wir im zweiten Teil dieser Studie vor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ein wichtiger Faktor, um die Qualität des Produkts Pfandbrief zu unterstützen, und sie sollten helfen, die bislang makellose Geschichte des Pfandbriefs auch künftig fortzuschreiben. Rechtlicher Rahmen als Grundlage für die Qualität des Pfandbriefs Das Pfandbriefgesetz lässt Deckungswerte zu, die von anderen geeigneten Kreditinstituten treuhänderisch zugunsten der Pfandbriefbank gehalten und verwaltet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vermögensgegenstände die allgemeinen Anforderungen des Pfandbriefgesetzes erfüllen und dass eine eventuelle Insolvenz des Treuhänder-Kreditinstituts keine negativen Auswirkungen auf die Deckungsmasse der Pfandbriefe hat (insolvenzfeste Treuhand). Das Refinanzierungsregister bietet eine Möglichkeit, diese Anforderung zu erfüllen. Refinanzierungsregister im Rahmen von Pfandbrieftransaktionen 5

8 MARKTENTWICKLUNG Kontinuität bei den Veränderungen Der Pfandbriefmarkt wandelt sich Schritt für Schritt, wobei die Veränderungen, die mit der Einführung des Pfandbriefgesetzes 2005 eingesetzt haben, sich kontinuierlich weiter fortsetzen. In diesem Abschnitt geben wir einen aktualisierten Überblick über die Emittentenlandschaft, die Entwicklung des Umlaufvolumens und der Renditeaufschläge für Pfandbriefe. Wandel des Pfandbriefmarkts seit 2005 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum Juni 2013 insgesamt 76 Finanzinstituten die Lizenz für mindestens eine Pfandbriefgattung erteilt. Mit Einführung des Pfandbriefgesetzes im Jahr 2005 wurde es allen Kreditinstituten in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das Pfandbriefgeschäft aufzunehmen. Von dieser Möglichkeit haben seitdem einige Universalund Geschäftsbanken Gebrauch gemacht. Aber auch mehrere Institute aus der Sparkassengruppe haben in den vergangenen Jahren eine Pfandbrieflizenz erhalten. Vor Einführung des Pfandbriefgesetzes im Jahr 2005 war das Pfandbriefemissionsprivileg vor allem Hypothekenbanken sowie öffentlichen Kreditinstituten wie Sparkassen und Landesbanken vorbehalten. Im Jahr 1999 verfügten insgesamt 25 Hypothekenbanken, zwei Schiffsbanken und 18 öffentlich-rechtliche Kreditinstitute über das Recht, Pfandbriefe aufzulegen. Die Veränderung der Anzahl lizensierter Pfandbriefemittenten lässt den Schluss zu, dass sich der Pfandbriefmarkt mit den neuen Emittenten weiter diversifiziert und damit an Breite gewinnt. Emittentenlandschaft verbreitert sich AUSSTEHENDES PFANDBRIEFVOLUMEN DER ZEHN VOLUMENSTÄRKSTEN EMITTENTEN Angaben zum Pfandbriefumlaufvolumen in Mrd. Euro Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Summe Hypothekenbank Frankfurt 28,40 22,12 50,52 Deutsche Pfandbriefbank 14,49 24,51 39,00 Landesbank Baden-Württemberg 7,00 25,72 32,72 Bayerische Landesbank 6,92 24,36 31,29 DG HYP 12,67 17,54 30,21 WL Bank 10,53 16,59 27,12 Dexia Kommunalbank Deutschland 0,00 25,76 25,76 UniCredit Bank 18,95 5,71 24,66 Landesbank Hessen-Thüringen 5,17 19,34 24,51 Münchener Hypothekenbank 14,75 7,34 22,09 Quelle: vdp, Berechnungen und Darstellung DZ BANK, Stand Q Betrachtet man die Verteilung der Lizenzen nach Bankensektor (siehe Grafik auf der folgenden Seite, links), so dominieren die Sparkassen als die mit Abstand größte Emittentengruppe, deren Anteil in den vergangenen Jahren sogar noch zugenommen hat. Wenn man in die Betrachtung der Marktanteile auch das ausstehende Emissionsvolumen der Pfandbriefbanken mit einbezieht, so wird deutlich, dass nach wie vor die Hypotheken- und Landesbanken den größten Anteil am Pfandbriefmarkt haben. So ist beispielsweise unter den zehn volumenstärksten Pfandbriefemittenten derzeit lediglich eine Universalbank vertreten. Alle anderen Pfandbriefemittenten in Die zehn volumenstärksten Emittenten machen bereits zwei Drittel des Marktvolumens aus 6

9 der Top-10-Liste sind dem Landes- oder Hypothekenbankensektor zuzurechnen. Die in der Tabelle aufgeführten Emittenten vereinen bereits etwa zwei Drittel des Pfandbriefumlaufvolumens auf sich, bezogen auf die 37 Mitgliedsbanken des Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) mit mindestens einer Pfandbrieflizenz beträgt deren Marktanteil über 95 Prozent des Umlaufvolumens (Stand Q2 2013). Die meisten Pfandbriefbanken verfügen sowohl über eine Lizenz für Hypothekenpfandbriefe als auch für Öffentliche Pfandbriefe. Insgesamt wurden per Juni 2013 laut Bundesbank 71 Lizenzen für Hypothekenpfandbriefe und 59 Lizenzen für Öffentliche Pfandbriefe von der BaFin erteilt. Darüber hinaus wurden laut Bundesbank sechs Lizenzen für Schiffspfandbriefe und eine Lizenz für Flugzeugpfandbriefe vergeben. Gemessen an der Anzahl der Lizenzen baut der Hypothekenpfandbrief damit seine Bedeutung gegenüber den Öffentlichen Pfandbriefen weiter aus und setzt damit den Trend der vergangenen Jahre fort. Anzahl der Hypothekenpfandbriefemittenten steigt In der wachsenden Anzahl der Lizenzen für Hypothekenpfandbriefe spiegelt sich die in den vergangenen Jahren gestiegene Bedeutung dieser Pfandbriefgattung im Vergleich zu den Öffentlichen Pfandbriefen wider. Zwar liegt das Umlaufvolumen der Öffentlichen Pfandbriefe mit 272 Mrd. Euro noch immer über dem Umlaufvolumen von Hypotheken- und Schiffspfandbriefen von gemeinsam 216 Mrd. Euro (Stand April 2013), aber der relative Anteil der Hypothekenpfandbriefe am Gesamtvolumen ausstehender Pfandbriefe ist von 22 Prozent im Jahr 2000 auf 44 Prozent im April 2013 angestiegen. Dieser Trend dürfte sich nach unserer Einschätzung weiter fortsetzen, auch wenn die Geschwindigkeit dieser Entwicklung sich eventuell in den kommenden Jahren etwas verlangsamen könnte. Hypothekenpfandbriefe gewinnen Marktanteile VERTEILUNG DER PFANDBRIEFLIZENZEN JE BANKENSEKTOR Spezialinstitute Hypothekenbanken Geschäftsbanken Genossenschaftssektor Sparkassen Landesbanken 6% 5% 17% 28% 9% 3% 5% 7% VERTEILUNG DER LIZENZEN JE PFANDBRIEFGATTUNG Flugzeugpfandbrief Schiffspfandbrief Öffentlicher Pfandbrief Hypothekenpfandbrief 4% 4% 1% 50% 43% 39% 49% 46% 52% 19% 13% Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK Die steigende Bedeutung der Hypothekenpfandbriefe zeigt sich auch im Brutto- Neuemissionsvolumen. Zwischen 1999 bis 2007 lag der Anteil der Hypothekenpfandbriefe am Brutto-Neuemissionsvolumen des gesamten Pfandbriefmarktes zwischen 17 Prozent und 28 Prozent. Seit 2008 ist dieser Anteil von Jahr zu Jahr angestiegen und lag seit dem Jahr 2009 über dem Brutto-Neuemissionsvolumen der Öffentlichen Pfandbriefe. Schiffs- und Flugzeugpfandbriefe sind im deutschen Pfandbriefmarkt Nischenprodukte, was sich auch in den derzeit niedrigen ausstehenden Pfandbriefvolumina widerspiegelt. Daran dürfte sich in den nächsten Jahren nach unserer Einschätzung auch nichts ändern. Hypothekenpfandbriefe liegen beim Neuemissionsvolumen vorne 7

10 Der deutsche Pfandbriefmarkt UMLAUFVOLUMEN JE PFANDBRIEFGATTUNG (IN MRD. EURO) VERTEILUNG DES UMLAUFVOLUMENS JE PFANDBRIEFGATTUNG Hypotheken-/ Schiffs-/ Flugzeugpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Hypotheken-/ Schiffs-/ Flugzeugpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe % 22% 23% 24% 25% 25% 25% 24% 24% 28% 32% 36% 39% 43% 44% % 78% 77% 76% 75% 75% 75% 76% 76% 72% 68% 64% 61% 57% 56% Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK, 2013 = April 2013 Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK, 2013 = April 2013 BRUTTO-NEUEMISSIONEN JE PFANDBRIEFGATTUNG (IN MRD. EURO) VERTEILUNG DER BRUTTO-NEUEMISSIONEN JE PFANDBRIEFGATTUNG Hypotheken-/ Schiffs-/ 47 Flugzeugpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Hypotheken-/ Schiffs-/ Flugzeugpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe 17% 23% 25% 26% 28% 24% 20% 23% 20% 41% 53% 52% 57% 75% 77% 83% 77% 75% 74% 72% 76% 80% 77% 80% 59% 47% 48% 43% 25% 23% Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK, 2013 = bis einschließlich April 2013 Quelle: Bundesbank, Darstellung DZ BANK, 2013 = bis einschließlich April 2013 Das rückläufige Umlaufvolumen bei den Öffentlichen Pfandbriefen hängt nach unserem Dafürhalten mit den veränderten Geschäftsmodellen einiger Hypothekenund Landesbanken zusammen. Das Volumen des Staatskreditgeschäfts ist bei vielen Pfandbriefemittenten seit Längerem rückläufig, wodurch die Deckungsmassen der Öffentlichen Pfandbriefe nach und nach abschmelzen. Hinzu kommt, dass Altbestände an deckungsfähigen Forderungen gegen deutsche Sparkassen und Landesbanken mit der vor Juli 2005 geltenden Gewährträgerhaftung nach und nach weiter auslaufen. Vor Abschaffung der Gewährträgerhaftung wurden Forderungen gegen diese öffentlich-rechtlichen Finanzinstitute häufig als Deckungswerte für Öffentliche Pfandbriefe benutzt und in der Regel als sonstige öffentliche Schuldner in den Berichten der Pfandbriefbanken klassifiziert (siehe Abbildung zur Verteilung der Deckungsmasse nach Kreditnehmertyp). Deckungsmassen für Öffentliche Pfandbriefe schmelzen ab Öffentliche Pfandbriefe können aber auch zur Refinanzierung von (staatlich) garantierten Exportfinanzierungen eingesetzt werden. Es gibt darüber hinaus auch Modelle, bei denen Portfolios von (unbesicherten) Krediten an kleine und mittlere Unternehmen oder (besicherte) Immobilienkredite, die nicht die formalen Anforderungen als Deckung für Hypothekenpfandbriefe erfüllen, mittels Ausfallgarantie einer staatlichen Stelle oder einer staatlich garantierten Förderbank als Deckungsmasse für Öffentliche Pfandbriefe nutzbar gemacht werden können. Diese hier beispielhaft Garantierte Export- oder KMU-Finanzierungen statt Staatskreditgeschäft 8

11 genannten Möglichkeiten sind zwar nicht völlig neu, es scheint jedoch, dass einige Pfandbriefbanken in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt davon Gebrauch gemacht haben. Allerdings glauben wir nicht, dass diese Geschäftsfelder ausreichen werden, um das rückläufige Geschäftsvolumen im Staats- und Kommunalkreditgeschäft auszugleichen. Wir erwarten daher auch für die nächsten Jahre ein weiter rückläufiges Umlaufvolumen für Öffentliche Pfandbriefe. ENTWICKLUNG DER DECKUNGSMASSEN ÖFFENTLICHER PFANDBRIEFE NACH KREDITNEHMERTYP Staaten Regionale Gebietskörperschaften Örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Schuldner Weitere Deckungswerte 2% 2% 3% 2% 2% 40% 35% 33% 30% 29% 14% 17% 19% 21% 22% 35% 37% 36% 36% 35% 9% 9% 10% 11% 11% Q Q Q Q Q Quelle: vdp, Berechnungen und Darstellung DZ BANK Die Liquidität am Sekundärmarkt für Covered Bonds inklusive Pfandbriefe ist seit der Lehman-Krise sehr dünn. Das heißt, Pfandbriefe werden nur in deutlich geringeren Volumina umgesetzt als noch vor dem Lehman-Kollaps, auch wenn der deutsche Pfandbriefmarkt im europäischen Vergleich zu den eher liquiden Marktsegmenten zählen dürfte. Die Marktliquidität hängt daher auch von Impulsen durch Neuemissionen ab. Hier stehen insbesondere die auf Euro lautenden Neuemissionen im Mittelpunkt des Interesses, die ein Emissionsvolumen von mindestens 500 Mio. Euro (Benchmark-Anleihen) oder mindestens 1 Mrd. Euro (Jumbo-Anleihen) aufweisen. Diese Anleiheformate haben sich zu Beginn des Jahres 2013 bei den Pfandbriefemittenten eines großen Interesses erfreut. Ihr Anteil am Brutto-Neuemissionsvolumen legte in den ersten vier Monaten des Jahres 2013 auf 46 Prozent zu. Dennoch ist ihr Anteil am Umlaufvolumen aufgrund des hohen Volumens an fällig gewordenen Jumbo-Anleihen im gleichen Zeitraum insgesamt weiterhin rückläufig. Ihr Anteil am Gesamtumlaufvolumen der Pfandbriefe lag zum April 2013 bei nunmehr 26 Prozent. Emittenten nutzten zu Beginn des Jahres 2013 vermehrt großvolumige Anleihen Der Anteil von Namenspfandbriefen am Gesamtumlaufvolumen der Pfandbriefe hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und liegt inzwischen bei 47 Prozent (April 2013). Dieser steigende Anteil von Namenspfandbriefen kann allerdings auch als ein Indikator für die weiter geringere Sekundärmarktliquidität gedeutet werden. Anteil der Namenspfandbriefe am Pfandbriefumlauf wächst weiter 9

12 ANTEIL DER NAMENSPFANDBRIEFE AM GESAMTUMLAUF VON PFANDBRIEFEN STEIGT NEUEMISSIONEN: PFANDBRIEFBANKEN NUTZEN ZU BEGINN DES JAHRES 2013 VERMEHRT EURO-BENCHMARKS Andere Anleiheformate Namenspfandbriefe Euro-Benchmarks/ Jumbos Andere Anleiheformate Namenspfandbriefe Euro-Benchmarks/ Jumbos 47% 41% 38% 37% 33% 32% 31% 31% 31% 31% 30% 28% 28% 28% 28% 42% 40% 45% 56% 50% 46% 48% 49% 51% 62% 53% 51% 55% 58% 37% 25% 25% 25% 26% 28% 29% 31% 32% 34% 35% 38% 41% 42% 44% 47% 28% 33% 36% 37% 39% 39% 38% 36% 35% 35% 32% 32% 29% 28% 26% 24% 17% 15% 19% 26% 28% 25% 26% 25% 34% 42% 20% 29% 20% 23% 15% 40% 26% 24% 25% 27% 26% 24% 29% 18% 17% 21% 27% 17% 46% Quelle: Bundesbank, DZ BANK, Zahlen für 2013 per April Quelle: Bundesbank, DZ BANK, Zahlen für 2013 beinhalten Neuemissionen von Januar bis einschließlich April MINDESTSTANDARDS FÜR JUMBO-PFANDBRIEFE 1. Mindestemissionsvolumen Das Mindestvolumen von Jumbo-Pfandbriefen beträgt 1 Mrd. Euro. Wird das Mindestvolumen nicht bereits bei der Erstemission erreicht, so kann ein Pfandbrief auch durch Aufstockung zum Jumbo-Pfandbrief werden, wenn alle unter Ziff. 2 bis 7 genannten Anforderungen erfüllt werden. 2. Format Nur festverzinsliche, endfällige Pfandbriefe mit jährlich nachträglicher Zinszahlung (sogenanntes Straight Bond-Format) dürfen als Jumbo-Pfandbriefe angeboten werden. 3. Börseneinführung Jumbo-Pfandbriefe sind unverzüglich nach Begebung, spätestens jedoch 30 Kalendertage nach dem Valutierungstag, an einem organisierten Markt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einzuführen. 4. Syndikatsbanken Die Platzierung eines Jumbo-Pfandbriefs muss von einem aus mindestens fünf Banken (Syndikatsbanken) bestehenden Konsortium durchgeführt werden. 5. Quotierung Die Syndikatsbanken fungieren als Market Maker und verpflichten sich, neben ihrem eigenen System auf einer elektronischen Handelsplattform und im Telefonhandel auf Anfrage Preise, auf Wunsch von Investoren Zwei-Wege-Preise, zu quotieren. 6. Veröffentlichung von Durchschnitt-Spreads Die Syndikatsbanken verpflichten sich, täglich für jeden ausstehenden Jumbo-Pfandbrief (Restlaufzeit ab 24 Monate) den Spread vs. Asset-Swap zu melden. Die durch ein definiertes Verfahren für jeden Jumbo-Pfandbrief errechneten Durchschnitt-Spreads werden auf der vdp-internetseite veröffentlicht. 7. Umschreibung und Rückkauf Die nachträgliche Umschreibung auf den Namen eines Anlegers (Vinkulierung) ist unzulässig. Der Rückkauf zum Zwecke der Tilgung oder der Treuhänderverwahrung ist zulässig, sofern das ausstehende Emissionsvolumen von 1 Mrd. Euro zu keiner Zeit unterschritten wird. Der Emittent muss diesen Rückkauf, dessen geplantes Volumen und die für den Rückkauf vorgesehene Emission mindestens 3 Bankarbeitstage im Voraus öffentlich ankündigen und sicherstellen, dass eine umfassende Transparenz am Markt gegeben ist. Nach einem Rückkauf ist die Aufstockung einer betroffenen Emission vor Ablauf eines Jahres unzulässig. 8. Statusverlust Sollte eine der in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen nicht eingehalten werden, verliert die Emission die Eigenschaft als Jumbo-Pfandbrief. Jumbo- Pfandbriefe, die vor dem 28. April 2004 begeben wurden und ein Volumen von unter 1 Mrd. Euro aufweisen, behalten abweichend von Ziffer 1 den Status eines Jumbos, sofern die anderen in den vorgenannten Ziffern enthaltenen Regelungen eingehalten werden. Wohlverhaltensregeln für Emittenten: 1. Neuemissionen sollten mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden, um Zeit für den Bookbuilding-Prozess zu gewährleisten. 2. Neuemissionen und Aufstockungen sollten stets marktgerecht gepreist werden. 3. Bei Aufstockungen sind alle Syndikatsbanken vorab zu informieren und einzuladen, sich an der Aufstockung zu beteiligen. Wohlverhaltensregeln für Syndikatsbanken: 1. Die Syndikatsbanken stellen für den Handel mit Jumbo-Pfandbriefen ein angemessenes Bilanzvolumen bereit. 2. Unabhängig von den Linien für ungedeckte Verbindlichkeiten eines Emittenten halten die Syndikatsbanken für Pfandbriefe, in denen sie Preise quotieren, gesonderte Limite vor. 3. Das Market Maker and Issuer Committee (MIC), dem Vertreter von Syndikatsbanken und Emittenten angehören, fördert den kontinuierlichen Dialog zwischen Emittenten und Händlern und tagt zudem im Falle von Störungen des Handels mit Jumbo-Pfandbriefen eines Emittenten oder des gesamten Marktes. Quelle: vdp, Darstellung DZ BANK Der vdp hat für Jumbo-Pfandbriefe besondere Anforderungen an das Market Making veröffentlicht, die keine starren Geld-Brief-Spannen bei der Quotierung von Zwei- Wege-Preisen vorsehen. Das Fehlen der starren Geld-Brief-Spannen wird durch eine regelmäßige Veröffentlichung der Durchschnitts-Spreads gegenüber dem Sechs-Monats-Euribor für sämtliche Jumbo-Pfandbriefe mit einer Restlaufzeit von Durchschnitts-Spreads für Jumbo-Pfandbriefe werden täglich veröffentlicht 10

13 mindestens 24 Monaten auf der Internetseite des vdp kompensiert. Diese Durchschnitts-Spreads werden auf Grundlage von indikativen Spreads errechnet, die von den Market Makern für Jumbo-Pfandbriefe (darunter auch die DZ BANK) an den vdp börsentäglich gemeldet werden. MARKET MAKING DER DZ BANK Die DZ BANK bietet für Jumbo-Pfandbriefe von ausgewählten Emittenten auf Anfrage Zwei-Wege-Preise, die bezogen auf die Rendite der Anleihen eine Geld-Brief-Spanne von höchstens fünf Basispunkten aufweisen. Derzeit werden Pfandbriefe der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank, der Münchener Hypothekenbank, der WL Bank sowie der Landesbank Baden-Württemberg und der DekaBank in diesem Market-Making berücksichtigt. Dies gilt nur für Pfandbriefe mit einer verbleibenden Restlaufzeit von mindestens zwei Jahren und einem ausstehenden Emissionsvolumen von 1 Milliarde Euro oder mehr. Dieses Angebot ist gut für Kundenorders von 2,5 Millionen Euro. Quelle: DZ BANK Entwicklung der Renditeaufschläge bei Pfandbriefen Im Jahr 1999 wurde der Covered Bond Markt für Jumbo-Anleihen von deutschen Pfandbriefen dominiert. So lag der Anteil deutscher Pfandbriefe am iboxx Euro Covered Index bei 94 Prozent. Bei der auch durch die Einführung des Jumbo- Pfandbriefs geförderten Internationalisierung des Covered Bond Marktes gewannen bis 2007 zunächst vor allem Emittenten aus Frankreich, Spanien oder Großbritannien Anteile im Markt für Jumbo-Anleihen, sodass der Anteil der Pfandbriefe im iboxx Euro Covered Index spiegelbildlich dazu auf 44 Prozent im Jahr 2007 zurückging. Inzwischen ist der Anteil der Pfandbriefe in diesem Index auf 12 Prozent zurückgegangen (Stand Juli 2013). Allgemeine Spread-Volatilität seit Mitte 2007 deutlich gestiegen SPREAD-VOLATILITÄT IST SEIT 2007 IM COVERED BOND MARKT DEUTLICH GESTIEGEN (GENERISCHE SWAPSPREADS IN BASISPUNKTEN) Jahre 5 Jahre 10 Jahre /00 07/01 07/02 07/03 07/04 07/05 07/06 07/07 07/08 07/09 07/10 07/11 07/12 07/13 UNTER DER LUPE: DEUTLICH ENGERE BANDBREITE DER RENDITE- AUFSCHLÄGE BIS 2007 (GENERISCHE SWAPSPREADS IN BASISPUNKTEN) Jahre 5 Jahre 10 Jahre /00 07/01 07/02 07/03 07/04 07/05 07/06 07/07 Quelle: DZ BANK Quelle: DZ BANK Dieser Internationalisierungsschub hatte bis 2007 in einem Marktumfeld stattgefunden, in dem die Marktteilnehmer für Kreditrisiken weniger sensibilisiert waren. Verglichen mit den aktuellen Renditeaufschlägen von europäischen Covered Bonds waren die Spread-Differenzierungen und die Spread-Volatilität bis Mitte 2007 entsprechend gering. Die von der DZ BANK berechneten generischen Swapspreads für europäische Jumbo Covered Bonds zeigen, dass die durchschnittlichen Renditeaufschläge der gedeckten Anleihen im Zeitraum von Mitte 2000 bis Mitte 2007 in einem Internationalisierungsschub in einem Umfeld, in dem die Marktteilnehmer für Kreditrisiken nicht sensibilisiert waren 11

14 engen Korridor von nicht mehr als 30 Basispunkten geschwankt haben. Die wachsenden Unsicherheiten im amerikanischen Immobilienmarkt sowie der Kollaps der isländischen Banken haben 2007 zu einer Erhöhung der Spreadvolatilität geführt, die sich nach Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman im September 2008 noch erheblich erhöht hat. RENDITEAUFSCHLÄGE DEUTSCHER PFANDBRIEFE WURDEN AUCH VON DER FINANZKRISE BEEINFLUSST (GENERISCHE SWAPSPREADS IN BASISPUNKTEN) UNTER DER LUPE: RENDITEAUFSCHLÄGE BEI PFANDBRIEFEN SEIT ÜBER EINEM JAHR STABIL AUF NIEDRIGEM SPREAD-NIVEAU (GENERISCHE SWAPSPREADS IN BASISPUNKTEN) Hypothekenpfandbriefe Öffentliche Pfandbriefe Jumbo-Swap Obligations Foncières Obligations à l'habitat Cédulas Hipotecarias (Einzelemittenten) Hypothekenpfandbriefe Jumbo-Swap Obligations à l'habitat Öffentliche Pfandbriefe Obligations Foncières /07 01/08 07/08 01/09 07/09 01/10 07/10 01/11 07/11 01/12 07/12 01/13 07/ /12 08/12 09/12 10/12 11/12 12/12 01/13 02/13 03/13 04/13 05/13 06/13 07/13 Quelle: DZ BANK Quelle: DZ BANK Natürlich konnten sich die Renditeaufschläge der Pfandbriefe der erhöhten Spread- Volatilität am europäischen Covered Bond Markt in den vergangenen Jahren nicht gänzlich entziehen. Allerdings engten sich die Renditeaufschläge der Pfandbriefe, die sich zwischen Mitte 2007 bis Anfang 2009 ausgeweitet haben, nach Ankündigung des Covered Bond Ankaufprogramms der Europäischen Zentralbank im Frühjahr 2009 schnell wieder ein. Im Verlauf des Jahres 2011 waren die Pfandbriefe ebenfalls wieder vom Druck auf die Risikoaufschläge europäischer Covered Bonds im Kontext allgemein steigender Renditeaufschläge an den Märkten durch die europäische Staatsschuldenkrise betroffen. Jedoch waren die Spreadausweitungen bei den deutschen Pfandbriefen wiederum deutlich geringer als in den meisten anderen europäischen Covered Bond Segmenten. Die Renditeaufschläge der deutschen Pfandbriefe sind seit 2012 annähernd wieder auf den Spreadniveaus der Zeit vor der Lehman-Krise (siehe Grafiken auf der Folgeseite). Die Spreadentwicklung der deutschen Pfandbriefe in den vergangenen Jahren ist daher aus unserer Sicht im Vergleich zur durchschnittlichen Spreadentwicklung europäischer Covered Bonds als sehr stabil zu bezeichnen. Pfandbriefe sehr stabil im Vergleich zu europäischen Covered Bonds Die Swapspreads einzelner Pfandbriefe sind aktuell verglichen mit dem Level der Renditeaufschläge von 2003 sogar teilweise auf einem niedrigeren sprich aus Investorensicht teureren Niveau. In diesem Vergleich fällt außerdem auf, dass die Marktteilnehmer heute stärker zwischen den einzelnen Pfandbriefemittenten unterscheiden. Im Juli 2013 reichte die Punktwolke der Swapspreads für Pfandbriefe beispielsweise im mittleren Laufzeitenbereich von etwa -15 bis +30 Basispunkten, während die Renditeaufschläge gegenüber der Swapkurve im gleichen Laufzeitensegment zehn Jahre zuvor lediglich von etwa null bis +25 Basispunkten streuten. Der Spread-Korridor war im Jahr 2003 also um etwa 20 Basispunkte enger als heute. Bezieht man die Bonitätsnoten der Pfandbriefe in diese Betrachtung mit ein, so lässt sich aus unserer Sicht feststellen, dass bei der Preisbildung auch am Pfandbriefmarkt die Ratings eine signifikante Rolle spielen. So sind die Renditeaufschläge Spread-Differenzierung bei deutschen Pfandbriefen 12

15 der Pfandbriefe, die mit der Bestnote Aaa oder AAA der Ratingagenturen Moody s oder S&P aufwarten können, in der Regel geringer als die mit doppel-a oder einfach-a bewerteten Pfandbriefe. Innerhalb dieser Ratingkategorien unterscheiden sich die Renditeaufschläge ebenfalls in einem gewissen Umfang, wobei der Spread- Korridor für die doppel-a Pfandbriefe mit etwa 20 Basispunkten im Vergleich zu den dreifach- und einfach-a bewerteten Pfandbriefen per Juli 2013 am weitesten ist. Die Swapspreads scheinen sich insofern nicht ausschließlich aufgrund der Bonitätsnoten zu ergeben, sondern auch andere Faktoren wie die verschiedenen Geschäftsmodelle der Emittenten oder die Zusammensetzung der Deckungsmassen mit einzubeziehen. Insgesamt lässt sich jedoch festhalten, dass auch Pfandbriefe ohne eine Bestnote der Ratingagenturen im internationalen Vergleich auf recht engen Spreadniveaus handeln. Die auch im Pfandbriefmarkt zu beobachtenden Herabstufungen der gedeckten Anleihen in den vergangenen Jahren haben sich für die Pfandbriefbanken daher weniger negativ ausgewirkt als in anderen Segmenten des europäischen Covered Bond Markts. INDIKATIVE SWAPSPREADS DEUTSCHER PFANDBRIEFE NACH RATINGS (IN BASISPUNKTEN) INDIKATIVE SWAPSPREADS DEUTSCHER PFANDBRIEFE IM ZEITVERGLEICH (IN BASISPUNKTEN) Aaa Aa A AAA AA A NR Restlaufzeit (Jahre) Swapspreads (Juli 2013) Swapspreads (Januar 2003) Restlaufzeit (Jahre) Quelle: DZ BANK, Stand 17. Juli 2013, NR = ohne Rating Quelle: DZ BANK Die Spreadentwicklung bei den deutschen Pfandbriefen wurde nach unserer Einschätzung in der Vergangenheit durch mehrere Faktoren unterstützt: Die Pfandbriefemittenten können auf eine loyale und breite Investorenbasis zählen, was nicht zuletzt auf das Vertrauen der Anleger in die gesetzlichen Regelungen zur Pfandbriefemission zurückzuführen ist. Als weiterer spreadunterstützender Faktor dürfte die rückläufige Emissionstätigkeit deutscher Pfandbriefemittenten in den vergangenen Jahren gewirkt haben. Das Volumen der neu aufgelegten Pfandbriefe fiel teilweise wesentlich niedriger aus als die Summe der fällig gewordenen Pfandbriefe, was insgesamt zu einem geringeren Umlaufvolumen bei den Pfandbriefen geführt hat. Vor dem Hintergrund anstehender Fälligkeiten, insbesondere bei den Öffentlichen Pfandbriefen, schließen wir uns der Prognose des Verbands deutscher Pfandbriefbanken an und gehen in den kommenden Monaten von einem weiter leicht rückläufigen Umlaufvolumen bei Pfandbriefen aus. Rückläufiges Umlaufvolumen stützt Spreadentwicklung Die Swapspreads der Öffentlichen Pfandbriefe werden künftig von dem von uns weiter rückläufig erwarteten Umlaufvolumen profitieren. Allerdings bleibt die Qualität der Deckungsmassen vor dem Hintergrund der Schuldenkrise europäischer Staaten unter Druck. Denn die Schuldenkrise dürfte aus unserer Sicht nicht spurlos an den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften vorbeigehen. Letztere Kreditnehmer- Kaum Einengungspotenzial für Öffentliche Pfandbriefe 13

16 gruppen sind sehr häufig in Deckungsmassen der Öffentlichen Pfandbriefe vorzufinden. Vor diesem Hintergrund sehen wir kaum Einengungspotenzial für Öffentliche Pfandbriefe auf dem derzeitigen Spreadniveau. Das von uns erwartete vermehrte Angebot an Hypothekenpfandbriefen sollte nicht zu starken Spreadausweitungen bei dieser Pfandbriefgattung führen, denn das höhere Angebot wird insbesondere durch neue Pfandbriefemittenten genährt. Die neuen Emittenten sind Geschäftsbanken, deren Deckungsmassen in der Regel aus Krediten im deutschen Wohnbaugeschäft bestehen. Die Qualität dieser Deckungsmassen profitiert durch die aktuell positive wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und am deutschen Immobilienmarkt. Hypothekenpfandbriefe profitieren von der positiven Entwicklung am deutschen Immobilienmarkt Ein Risikofaktor für die Spreadentwicklung europäischer Covered Bonds und deutscher Pfandbriefe bleibt die Einstufung der Ratingagenturen. Durch strengere Stresstests der Ratingagenturen bei der Analyse der Deckungsmassen von gedeckten Anleihen und die weiter sinkenden Bonitätsnoten der Banken selbst zwei Trends, die sich in der nahen Zukunft nicht umkehren dürften wird es für Emittenten immer schwieriger, die Bestnoten Aaa/ AAA für ihre Pfandbriefe zu erreichen. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen für Banken und Versicherungen stellen immer stärker auf die Bonitätsnoten der Ratingagenturen ab. Die aufsichtsrechtliche Beurteilung der gedeckten Anleihen bildet hier keine Ausnahme. Im Umkehrschluss bedeutet das aus unserer Sicht eine künftig weiter zunehmende ratingabhängige Spread-Differenzierung zwischen den Pfandbriefemittenten, wie sie auch heute schon zu beobachten ist. Ratinginduzierte Spreaddifferenzierung dürfte steigen 14

17 RECHTLICHE GRUNDLAGEN Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Zusammenfassung der aus unserer Sicht wichtigsten Regelungen des Pfandbriefgesetzes (PfandBG) vor. Dabei beziehen wir uns im Wesentlichen auf die Ausführungen von Otmar Stöcker Grundzüge des Pfandbriefrechts und des Refinanzierungsregisters in Bankrechts-Handbuch (2011). Zusätzlich haben wir die jüngsten Änderungen zum Pfandbriefgesetz, die im Rahmen des CRD IV Umsetzungsgesetz diskutiert worden sind, in dieser Studie eingearbeitet. Das neue, überarbeitete PfandBG wird zum 1. Januar 2014 in Kraft treten. Zusammenfassung wichtiger rechtlicher Aspekte Pfandbrieflizenz erforderlich Durch die Berücksichtigung des Pfandbriefgeschäfts in der Definition des Bankgeschäfts im Kreditwesengesetz wird die Ausgabe von Pfandbriefen grundsätzlich allen Kreditinstituten ermöglicht, die über eine Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften verfügen. Dazu muss allerdings eine Lizenz zur Emission von Pfandbriefen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragt werden. Die Pfandbrieflizenz wird erteilt, wenn das Kreditinstitut bestimmte Mindestanforderungen erfüllt. Zu den Anforderungen gehören unter anderem die folgenden Punkte: Anforderungen zum Erhalt einer Pfandbrieflizenz» Das Kreditinstitut muss eine Erlaubnis für das Betreiben des Kreditgeschäfts besitzen. Durch einen Geschäftsplan ist der BaFin vom Pfandbriefemittenten nachzuweisen, dass das Pfandbriefgeschäft regelmäßig und nachhaltig betrieben werden soll. Regelmäßige Pfandbriefemissionen» Das Kernkapital der Bank muss mindestens 25 Mio. Euro betragen.» Die Pfandbriefbank muss über ein für das Pfandbriefgeschäft geeignetes Risikomanagementsystem verfügen. Der organisatorische Aufbau und die Ausstattung des Kreditinstituts müssen auf das Pfandbriefgeschäft eingerichtet sein. Eine einmal erteilte Pfandbrieflizenz kann von der BaFin auch wieder zurückgezogen werden, wenn die Bank die Anforderungen nicht mehr erfüllt. Dies ist auch möglich, wenn die Pfandbriefbank seit zwei Jahren keine Pfandbriefe mehr emittiert hat und die Aufnahme des nachhaltigen Pfandbriefgeschäfts innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu erwarten ist. Im Fall des Lizenzentzugs kann die BaFin die Abwicklung der Deckungsmassen durch einen Sachwalter anordnen. Mindestkapital und geeignetes Risikomanagement Lizenz kann auch entzogen werden Es gibt vier unterschiedliche Pfandbriefgattungen: Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe, Schiffspfandbriefe und Flugzeugpfandbriefe. Die Pfandbrieflizenz kann durch die BaFin auf bestimmte Pfandbriefgattungen begrenzt werden. Für den Erhalt der Lizenz sieht das Pfandbriefgesetz kein Mindestemissionsvolumen in Bezug auf die Summe der begebenen Pfandbriefe vor. Das Pfandbriefgesetz begrenzt auch nicht explizit das Pfandbriefumlaufvolumen einer Bank. Vielmehr ergibt sich eine implizite Begrenzung des Umlaufvolumens über das Aktivgeschäft der Bank, das heißt, inwieweit die Pfandbriefbank Vermögenswerte hat, die sich als Deckungsaktiva qualifizieren. Vier Pfandbriefgattungen mit besonderen Deckungsanforderungen 15

18 TRANSAKTIONSSTRUKTUR EINES PFANDBRIEFS Bankaufsicht (BaFin) Aktiva Bank Passiva Andere Aktiva Andere Passiva Eigenkapital Treuhänder Deckungsmasse (je Pfandbriefgattung) Pfandbriefe (vier Gattungen möglich) Pfandbriefgläubiger Im Insolvenzfall Sachwalter Vorrecht bei Bankinsolvenz Derivate- Gegenpartei Quelle: DZ BANK Auch im überarbeiteten PfandBG gibt es keine Umlaufgrenze für Pfandbriefe. Im Gegensatz dazu sehen die rechtlichen Grundlagen für gedeckte Anleihen in vielen anderen Ländern Höchstgrenzen vor. Hintergrund für diese Auflage ist die Sorge, dass durch die zunehmende Reservierung von Vermögen der Bank (Vermögensverpfändung oder Asset Encumbrance) zugunsten bestimmter Gläubigergruppen die Bankbilanz ausgehöhlt werden könnte. Dies würde das Verlustrisiko der unbesicherten Bankgläubigern im Falle einer Insolvenz erhöhen. Covered Bonds sind allerdings nur ein Bankgeschäft, in dessen Rahmen Banken regelmäßig Sicherheiten hinterlegen. Im Rahmen des Artikels Asset Encumbrance und Pfandbriefe in der Publikation des vdp Der Pfandbrief Fakten und Daten 2012/ 2013 wird detailliert ausgeführt, dass neben gedeckten Anleihen auch die Zentralbankrefinanzierung, das Derivategeschäft und besicherte Geldmarktgeschäfte (Repos) zur Asset Encumbrance beitragen. Der bestehende Interessenkonflikt zwischen unbesicherten und besicherten Bankgläubigern ist systemimmanent und ergibt sich durch den Schutz der Pfandbriefgläubiger im Pfandbriefgesetz. Über besicherte Refinanzierungsinstrumente wie Pfandbriefe haben sich auch gerade in Krisenzeiten die Banken mit Liquidität eindecken können. Eine starre Emissionsgrenze für Pfandbriefe wird vom vdp daher als nicht sachgerecht angesehen. Starre Umlaufgrenzen für Pfandbriefe sind nicht sachgerecht Risikomanagement für das Pfandbriefgeschäft Das Risikomanagement eines Kreditinstitutes und das der Deckungsmasse haben einen hohen Stellenwert bezüglich des Schutzes der Pfandbriefgläubiger. Vor dem Hintergrund, dass sich Risiken des Pfandbriefgeschäfts von den allgemeinen Risiken des sonstigen Bankgeschäfts unterscheiden, stellt der Gesetzgeber spezifische Anforderungen an das Risikomanagement einer Pfandbriefbank. Danach muss jedes Pfandbriefinstitut über ein für das Pfandbriefgeschäft geeignetes Risikomana- Anforderungen an das Risikomanagement 16

19 gementsystem verfügen. Das Risikomanagementsystem muss sicherstellen, dass sämtliche mit dem Pfandbriefgeschäft verbundenen Risiken wie Ausfallrisiken, Zinsänderungs- oder Währungsrisiken sowie operationelle Risiken und Liquiditätsrisiken identifiziert, beurteilt, gesteuert und überwacht werden können. Das Risikomanagementsystem muss unter anderem die folgenden Anforderungen erfüllen:» Begrenzung der Konzentration von Risiken anhand eines Limitsystems.» Existenz eines Verfahrens, das bei starker Erhöhung eines Risikos die Risikorückführung sicherstellt und frühzeitige Information der Entscheidungsträger garantiert.» Flexibilität an sich ändernde Bedingungen neben einer mindestens jährlichen Überprüfung des Risikomanagementsystems. Limitsystem und Rückführung der Risiken, falls erforderlich Flexibilität und regelmäßige Überprüfung» Regelmäßige, mindestens jedoch eine vierteljährliche Vorlage eines Risikoreports an den Vorstand.» Das Risikomanagementsystem muss ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert sein. Sicherungsgeschäfte mit Derivaten, die die Veränderungen im Wert der Deckungsmasse gegen Zins- und Währungsschwankungen abfedern, können ebenfalls als weitere Deckungswerte Teil des insolvenzfesten Pfandbriefregisters sein. Der Einsatz der Derivate in Deckung wird jedoch durch das Pfandbriefgesetz beschränkt. Auf Grundlage der Barwertrechnung darf der Anteil der Forderungen aus Derivategeschäften an den Deckungswerten beziehungsweise der Anteil der Zahlungsverpflichtungen aus diesen Derivaten an den umlaufenden Pfandbriefen (plus Zahlungsverpflichtungen aus den Derivaten) 12 Prozent nicht überschreiten. In dieser 12 Prozent-Grenze werden Derivate, die zur Absicherung von Währungspositionen eingesetzt werden, jedoch nicht berücksichtigt. Für alle Derivate, die der Deckungsmasse zugeordnet werden, gelten besondere Anforderungen für die zugrundeliegenden Rahmenverträge. Unter anderem darf die Insolvenz der Pfandbriefbank nicht die vorzeitige Beendigung des Derivates auslösen. Besondere Anforderungen an Derivate in Deckung Unabhängige Kontrolle durch den Treuhänder Bei jeder Pfandbriefbank sind ein Treuhänder und mindestens ein Stellvertreter für den Treuhänder zu bestellen. Die Bestellung erfolgt durch die BaFin nach Anhörung der Pfandbriefbank. Der Treuhänder wacht unabhängig über die Einhaltung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften bezüglich der Deckung der Pfandbriefe. Die Pfandbriefbank darf nur mit Genehmigung des Treuhänders neue Pfandbriefe emittieren oder Vermögensgegenstände aus der Deckungsmasse entnehmen. Vor Ausgabe neuer Pfandbriefe hat der Treuhänder zu bescheinigen, dass auch nach der Neuemission ausreichend Deckung zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorhanden ist. Treuhänder prüft fortlaufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben Damit der Treuhänder seine Aufgaben erfüllen kann, darf er jederzeit Einsicht in die pfandbriefrelevanten Unterlagen der Bank und Auskünfte über deren ausstehende Pfandbriefe und die im Deckungsregister eingetragenen Werte verlangen. Das Weitreichende Informationsrechte 17

20 Pfandbriefgesetz regelt außerdem, dass sowohl der Treuhänder als auch seine Stellvertreter über entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Eine formelle Anforderung an seine Qualifikation, wie zum Beispiel die offizielle Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, wird im Pfandbriefgesetz nicht explizit vorgeschrieben. Das Gesetz spricht lediglich die Vermutung aus, dass die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer hierfür ausreichend ist. Besondere öffentliche Aufsicht durch die BaFin Zusätzlich zur unabhängigen Kontrolle durch den Treuhänder übt auch die BaFin eine besondere Aufsicht über die Pfandbriefgeschäfte einer Bank aus. Pfandbriefemittenten stehen somit nicht nur als Bank unter der Aufsicht der BaFin, sondern auch unter einer besonderen Aufsicht hinsichtlich des Pfandbriefgeschäfts. Die BaFin ist befugt alle Anordnungen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, um das Geschäft der Pfandbriefbanken mit diesem Gesetz und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen im Einklang zu erhalten. Von zentraler Bedeutung ist das Recht der Aufsicht, stichprobenartig die Deckung der Pfandbriefe und damit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Diese Prüfungen erfolgen in der Regel nach jeweils zwei Jahren. Deckungsprüfung durch die BaFin in der Regel nach jeweils zwei Jahren Weiterhin kann die BaFin jederzeit eigene Maßnahmen, zum Beispiel Erlass von Anweisungen für die Geschäftsführung oder Bestellung von Aufsichtspersonen in Bezug auf die Deckungsmasse, treffen. Die BaFin schlägt auch spätestens bei Insolvenzeröffnung der Bank einen Sachwalter für die Deckungsmassen vor. Näheres zum Sachwalter und zu den Bestimmungen für den Insolvenzfall einer Pfandbriefbank siehe Abschnitt Pfandbriefbank mit beschränkter Geschäftstätigkeit und die Aufgaben des Sachwalters. BaFin hat im Insolvenzfall des Emittenten ebenfalls eine Schlüsselrolle Allgemeine Deckungsanforderungen und Kongruenzvorschriften Alle zur Deckung der umlaufenden Pfandbriefe einer Bank dienenden Werte müssen in ein für die jeweilige Pfandbriefgattung separat geführtes Deckungsregister eingetragen werden. Dieses ermöglicht die eindeutige Identifikation der zur Deckungsmasse gehörenden Vermögensgegenstände. Einzelheiten über Form und den notwendigen Inhalt des Deckungsregisters sowie zur vorzunehmenden Eintragung werden durch eine gesonderte Rechtsverordnung (Deckungsregisterverordnung) genau bestimmt. Getrenntes Deckungsregister je Pfandbriefgattung Das Pfandbriefgesetz sieht hinsichtlich der Deckungskongruenz und Überdeckung vor, dass der jeweilige Gesamtbetrag der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe einer Gattung jederzeit ihrem Nenn- und Barwert nach durch Werte von mindestens gleicher Höhe gedeckt sein muss. Die Deckungsrechnung, die auf den Barwerten der Pfandbriefe im Vergleich zu den Deckungswerten basiert, unterliegt besonderen aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die in der Pfandbrief-Barwertverordnung geregelt sind. Die Pfandbriefbank hat nach dieser Verordnung sicherzustellen, dass die barwertige Deckung auch in Stressszenarien gegeben ist. Deckung zum Nenn- und Barwert 18

21 STRESSTESTS NACH PFANDBRIEFRECHT Das Pfandbriefgesetz verlangt von den Emittenten, die Werthaltigkeit der Deckungsmassen wöchentlich mittels Stresstests zu prüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch im Fall sehr volatiler Märkte die barwertige Deckung der umlaufenden Pfandbriefe sichergestellt wird. Gemäß Pfandbrief-Barwertverordnung hat die Pfandbriefbank sicherzustellen, dass die barwertige Deckung der umlaufenden Pfandbriefe auch im Fall von Zins- und Wechselkursänderungen gegeben ist. Die Deckungsmasse muss ausreichen, um auch im unterstellten Stressszenario eine barwertige Überdeckung von mindestens 2 Prozent zu gewährleisten. Die Stressszenarien haben eine Zins- und eine Währungskomponente. Bei den beiden Komponenten kann sich der Emittent zwischen einem statischen oder dynamischen Test entscheiden. Beim statischen Test wird die Zinskurve, die zur Diskontierung der Deckungswerte und der umlaufenden Pfandbriefe verwendet wird, parallel um 250 Basispunkte verschoben. Beim statischen Währungsstresstest gibt die Pfandbrief-Barwertverordnung feste prozentuale Auf- und Abschläge für mögliche Währungen vor. Im Gegensatz zu den festen Vorgaben beim statischen Test werden beim dynamischen Verfahren die Stresswerte für die Verschiebung der Zinskurve beziehungsweise die Auf- und Abschläge bei den Währungen auf Grundlage der Volatilität der letzten 250 Handelstage bestimmt, wobei die Zinskurve um mindestens 100 Basispunkte verschoben werden muss. Quelle: DZ BANK auf Grundlage der Pfandbrief-Barwertverordnung Weiterhin ist eine Überdeckung in Höhe von 2 Prozent des Umlaufvolumens der Pfandbriefe auf Grundlage der Barwertrechnung vorzuhalten (auch für den Fall der gestressten Risikobarwerte), die als liquide Deckungswerte im Deckungsregister bereitzustellen sind (sichernde Überdeckung). Dabei stellt das Pfandbriefgesetz in diesem Zusammenhang besondere Anforderungen. Die Mindestüberdeckung kann beispielsweise als Guthaben bei der Deutschen Bundesbank oder auch als Guthaben bei der Europäischen Zentralbank beziehungsweise allen übrigen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gehalten werden. Es eignen sich auch Staatsanleihen von Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums oder Guthaben bei geeigneten Kreditinstituten, vorausgesetzt sie weisen die Bonitätsstufe 1 gemäß europäischer Bankenrichtlinie auf. Diese Regelung zielt darauf ab, die sichernde Überdeckung in Form von möglichst liquiden Vermögenswerten vorzuhalten, damit die Liquidität der Deckungsmasse unmittelbar nach einer Trennung von der Pfandbriefbank mit diesem Vermögen gesichert werden kann. Mindestüberdeckung 2 Prozent Eine über die gesetzliche Deckung hinausgehende freiwillige Überdeckung ist möglich. Das Pfandbriefgesetz stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Vermögenswerte, die über die gesetzlich verlangte Mindestüberdeckung hinausgehen, im Insolvenzfall der Pfandbriefbank zur Befriedigung der Pfandbriefgläubiger zur Verfügung stehen. Der Insolvenzverwalter kann Teile der Deckungsmasse zwar herausfordern. Allerdings muss er den Nachweis erbringen, dass die Deckungswerte auch in Zukunft nicht zur Befriedigung der Pfandbriefgläubiger notwendig sein werden. Das Pfandbriefgesetz spricht in diesem Fall von Deckungswerten, die offensichtlich nicht zur Deckung der Ansprüche der Pfandbriefgläubiger benötigt werden. Überdeckung steht den Pfandbriefgläubigern insgesamt zur Verfügung Hinsichtlich der Deckungs- und Kongruenzanforderungen zwischen Deckungswerten und umlaufenden Pfandbriefen schreibt das Pfandbriefgesetz darüber hinaus vor, dass für die nächsten 180 Tage ein taggenauer Abgleich fällig werdender Forderungen aus eingetragenen Deckungswerten und fällig werdenden Pfandbriefen vorzunehmen ist. Für jeden Tag ist die Summe aus den bis zu diesem Tag anfallenden Tagesdifferenzen zu bilden. Der größte sich aus dieser Rechnung ergebende Zahlungen auf Pfandbriefe für die nächsten 180 Tage muss sichergestellt werden 19

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