Studienjahr 2012/2013. Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA zugleich Fachanwalt für Steuerrecht
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1 Studienjahr 2012/2013 Berufsbegleitender Masterstudiengang Abschluss: LL.M./EMBA zugleich Fachanwalt für Steuerrecht
2 2 Der Inhalt 3 4 Das Konzept Der Studiengang in Kürze Das Schloss der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. (Foto: Presseamt Münster /Joachim Busch) 6 Ihre Termine und Klausuren 8 Studienganginformationen 12 Die Inhalte der Module 30 Ihre innen und en 34 Das Leben in Münster 36 Die Studiengebühren 37 Anmeldung & Bewerbung 38 Ihre Ansprechpartner Ausschließlich zur leichteren Lesbarkeit verzichten wir auf die durchgängige geschlechterdifferenzierte Schreibweise.
3 3 Das Konzept Steuerwissenschaften: Master of Laws (LL.M.)/Executive Master of Business Administration (EMBA) Ausgezeichnete Berufs- und Karrieremöglichkeiten auf höchstem Niveau In der Praxis der Rechts- und Unternehmensberatung kommt dem Steuerrecht größte Bedeutung zu. Entscheidend für Beratung und Fallbearbeitung auf höchstem Niveau ist dabei nicht nur das steuerliche Fachwissen, sondern auch die Frage, wie man es für seine Klienten ökonomisch und zielgerichtet einsetzen kann. Das Executive Board Steuerwissenschaften : Die hierfür erforderlichen Fertigkeiten vermittelt der Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der im Oktober bereits ins elfte Studienjahr startet, in besonderem Maße. Ein Abschluss empfiehlt unsere Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem steuer-, rechts- oder wirtschaftsberatenden Beruf. Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Universität Münster zeichnet sich durch seine besondere interdisziplinäre Gesamtsicht aus und ist nicht nur auf die einseitige Vermittlung von Detailwissen oder bestimmte Beratungsschwerpunkte ausgerichtet. Der Studiengang vermittelt Juristen und Ökonomen sowohl die steuerrechtlichen als auch die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen und Entscheidungsalternativen vor dem Hintergrund steuersystematischer, verfassungsrechtlicher und ökonomischer Zusammenhänge. Darüber hinaus zeichnet sich der Studiengang durch seine erstklassigen innen und en aus, die sowohl aus der Wissenschaft als auch aus der Rechtsprechung und führenden Unternehmen der Steuerrechtspraxis kommen. So bieten wir den Absolventen die Gewähr für die Vermittlung erstklassigen wissenschaftlichen und praxisbezogenen Fachwissens. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Absolventinnen und Absolventen der Hochschulgrad eines Master of Laws (LL.M.) bzw. Executive Master of Business Administration (EMBA) verliehen. Zudem behandelt der Studiengang alle relevanten Bereiche des Fachgebiets Steuerrecht gemäß 9 der Fachanwaltsordnung und ermöglicht dadurch den juristisch vorgebildeten Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Erwerb und Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse im Sinne der FAO für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung. Wir würden uns freuen, Sie im Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster begrüßen zu dürfen. Prof. Dr. Joachim Englisch Institut für Steuerrecht (Vorsitzender) Prof. Dr. Dieter Birk Institut für Steuerrecht Prof. Dr. Torsten Ehmcke Präsident des Finanzgerichts Münster (a.d.) Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft Dr. Thomas Töben, M.B.A. P+P Pöllath + Partners, Berlin Prof. Dr. Christoph Watrin Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung Michael Wendt Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München Prof. Dr. Joachim Englisch Institut für Steuerrecht Prof. Dr. Aloys Prinz Institut für Finanzwissenschaft Prof. Dr. Christoph Watrin Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung
4 4 Der Studiengang in Kürze 10 Vorteile für Ihre Karriere 1. Erwerb eines international anerkannten und akkreditierten akademischen Mastergrads 2. Ausbildung zu einem hochqualifizierten Berater auf dem Gebiet des Steuerrechts 3. Studieren bei voller Berufstätigkeit durch modularen Aufbau des Studiengangs und Blockveranstaltungen 4. Erwerb von Wissen und Fachkompetenz an einer der renommiertesten Universitäten Deutschlands, basierend auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Praxis 5. Interdisziplinäre Ausrichtung des Studiengangs durch Kooperation der Rechts- und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster 6. Einzigartige Kombination von erfahrenen Hochschullehrern und renommierten Praxisdozenten 7. Ideale Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen 8. Veröffentlichung der besten Masterarbeiten im Jahrbuch Forum Steuerrecht 9. Begrenzte Teilnehmerzahl garantiert eine persönliche Atmosphäre und optimiert den Lernerfolg 10. Einrichtung und Förderung eines steuerrechtlichen Netzwerkes, von dem Absolventen noch über den Studiengang hinaus profitieren können (siehe Alumniverein, Seite 10) Der Studiengang Steuerwissenschaften findet in den modernen Tagungsräumlichkeiten im Kettelerschen Hof, im Zentrum von Münster, statt.
5 5 Studienablauf Studiendauer: 3 Semester zzgl. 4 Monate Master Thesis (Umfang: Seiten) Unterrichtssprache: Deutsch 8 Module mit insgesamt 441 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten); Anwesenheitspflicht an mindestens 75 % der Unterrichtsstunden Kurze Präsenzphasen: Eine Einführungswoche und insgesamt 15 Präsenzwochenenden jeweils einmal im Monat von Donnerstag bis Samstag Prüfungen: 8 Klausuren à 3 Zeitstunden; die Gesamtnote setzt sich zu 70 % aus den Klausurleistungen und zu 30 % aus der Note der Masterarbeit zusammen 60 ECTS-Punkte (ECTS = European Credit Transfer and Accumulation System) Versäumte Module können flexibel und kostenfrei nachgeholt werden Intensive und individuelle Betreuung der Studierenden durch die gemeinnützige JurGrad ggmbh basierend auf jahrelanger Erfahrung (WS 2012/2013: Start des 11. Jahrgangs) Online-Zugriff auf Kursunterlagen Nutzung der Bibliotheken der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät möglich Bewerbung, Anmeldung und Kosten Studienbeginn: 24. September 2012 Anmeldeschluss: 15. Juli 2012 Kosten: (drei Raten à ) bzw (drei Raten à ) bei Anmeldung bis zum 15. Juni 2012 Keine Zusatzkosten: In den Gebühren sind die Teilnahme an den Veranstaltungen und Prüfungen, die Verpflegung, die Kursunterlagen und Gesetzestexte enthalten. Zahlungskonditionen: Ratenzahlung, Teilstipendien und Frühbucherrabatt Einzureichende Unterlagen: Anmeldeformular, tabellarischer Lebenslauf, beglaubigte Kopien des Diplomzeugnisses (inkl. Einzelnotennachweis), des Master- bzw. Bachelorzeugnisses oder des Staatsexamens (soweit vorhanden: beider Staatsexamina) sowie ggf. der Promotionsurkunde Einschreibung an der WWU: Es besteht die Möglichkeit, sich als ordentlich Studierender an der WWU einzuschreiben. Hierfür fallen Gebühren von derzeitig 206,34 pro Semester an. Die Einschreibung beinhaltet das Semesterticket (NRW-Ticket) und ermöglicht die Nutzung der digitalen Datenbanken der Universität.
6 6 Ihre Termine und Klausuren 2012/2013 September 2012 Oktober 2012 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So November 2012 Dezember 2012 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Januar 2013 Februar 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So März 2013 April 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mai 2013 Juni 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
7 7 2013/2014 Juli 2013 August 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So September 2013 Oktober 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So November 2013 Dezember 2013 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Januar 2014 Februar 2014 Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Präsenzphase Klausuren Ausgabe der Masterarbeiten: 22. Februar 2014
8 8 Studienganginformationen Das Konzept: Ganzheitlicher Ansatz bessere Karrierechancen Nach wie vor ist das Angebot von steuerrechtlich versierten Juristen und Ökonomen auf dem Arbeitsmarkt vergleichsweise gering. Die Nachfrage übersteigt bei Weitem das Angebot. So liegt es auf der Hand, dass eine Spezialisierung auf diesem Gebiet die eigenen Chancen erheblich verbessert. Der berufsbegleitende Masterstudiengang Steuerwissenschaften an der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster vermittelt den Teilnehmern interdisziplinäres Spezialwissen und Fachkompetenz im Bereich des Steuerrechts auf universitärem Niveau. Dabei wird im Gegensatz zu vielen anderen Zusatzausbildungen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt: Die Vorlesungen sind nicht nur auf bestimmte Beratungsschwerpunkte oder ausgewählte Detailbereiche ausgerichtet, sondern vermitteln Steuerrecht als Teil der Rechtsordnung unter Einbeziehung der ökonomischen Grundlagen und Entscheidungsalternativen. Die Zielgruppe: Juristen und Ökonomen Der Studiengang ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Rechtsund Wirtschaftswissenschaftler, die eine Führungsposition in der Steuer-, Rechts- oder Wirtschaftsberatung anstreben. Angesprochen sind vor allem Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Mitarbeiter in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung. Der Studiengang eignet sich aber auch für junge Absolventen und Berufseinsteiger sowie für Referendare, die eine zusätzliche, international anerkannte Qualifikation erwerben möchten. In den vergangenen Jahren haben viele Teilnehmer den Studiengang zudem zur unmittelbaren Vorbereitung auf das Steuerberaterexamen genutzt. Sowohl Umfang als auch Inhalt gehen über das in speziellen Vorbereitungskursen vermittelte Wissen weit hinaus. Der Abschluss: LL.M. oder EMBA Eine Besonderheit des Studiengangs Steuerwissenschaften ist die Möglichkeit, zwischen zwei akademischen Hochschulgraden wählen zu können. Je nach Wahlfachbereich und Ausrichtung der Masterarbeit können Juristen und Ökonomen entweder den rechtswissenschaftlichen Titel Master of Laws (LL.M.) oder den wirtschaftswissenschaftlichen Grad Executive Master of Business Administration (EMBA) erwerben. Beide Titel sind national und international anerkannt und stehen für eine exzellente Ausbildung auf höchstem Niveau. Durch den Erwerb eines Mastergrades werden die Absolventen als Experten auf dem Gebiet des Steuerrechts ausgewiesen, können sich von ihren Mitbewerbern absetzen und verfügen über deutlich bessere Berufs- und Gehaltschancen. Ein abgeschlossenes Masterstudium berechtigt zudem gemäß den Promotionsordnungen der Universitäten im jeweiligen Fachbereich zur Promotion und ist formale Zugangsberechtigung für den höheren Dienst. Häufig bilden sich Netzwerke, die auch nach Abschluss des Studiengangs fortbestehen.
9 9 Zusatzqualifikation für Rechtsanwälte: Fachanwalt für Steuerrecht Ein Fachanwaltstitel wird für Rechtsanwälte zunehmend bedeutender; das signalisiert nicht nur die ständig wachsende Anzahl an Fachanwaltsbezeichnungen. Ein Fachanwalt steht insbesondere auch für eine hohe fachliche Beratungsqualität. Anwälte müssen zur Erlangung eines solchen Titels nicht nur die Theorie aus dem Effeff beherrschen, sondern auch viele Fälle aus dem jeweiligen Fachbereich bearbeitet haben. Gerade Mandanten freiberuflicher Rechtsanwälte und kleinerer Kanzleien legen Wert auf diese Zusatzqualifikation. Der Studiengang Steuerwissenschaften bietet Juristen die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch jene theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht Voraussetzung sind. Qualitätssicherung & Akkreditierung Der hohe Qualitätsstandard des Studiengangs spiegelt sich nicht nur im Curriculum oder in der Auswahl der en wider; auch die Rückmeldungen der Teilnehmer und Absolventen belegen, dass das Programm bei ihnen und ihren Arbeitgebern auf große Resonanz stößt. Um den hohen Standard langfristig zu gewährleisten, wird die strategische Ausrichtung des Programms in regelmäßigen Abständen von einem Executive Board überprüft. Dabei wird das Curriculum zeitnah an veränderte Marktlagen angepasst. Darüber hinaus werden interne Qualitätsprüfungen und regelmäßig stattfindende Absolventenbefragungen analysiert, ausgewertet und zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms herangezogen. Der Studiengang ist durch die Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.v.) akkreditiert worden und entspricht somit nationalen und internationalen Anforderungen. Studienort und Übernachtung Die Vorlesungen des Studiengangs Steuerwissenschaften finden nicht wie sonst oft üblich in beengten Hörsälen oder Universitätsräumen statt. Alle Veranstaltungen werden im Kettelerschen Hof abgehalten, einem 2007 neu errichteten Tagungs- und Bürogebäude im Herzen der Münsteraner Innenstadt. Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet. Da die meisten Teilnehmer von außerhalb anreisen, benötigen sie eine Übernachtungsmöglichkeit während der Präsenzveranstaltungen. Hier hat die Stadt Münster einiges zu bieten: von der gemütlichen westfälischen Pension bis zum anspruchsvollen Designhotel. Bei vielen Unterkünften erhält die Westfälische Wilhelms-Universität Münster Vergünstigungen und Rabatte, die auch von den Teilnehmern unserer Masterstudiengänge in Anspruch genommen werden können (Preise: ab 45 1 pro Nacht).
10 10 Studienganginformationen Der Alumniverein Der Kettelersche Hof in Münster Absolventen des Studiengangs Steuerwissenschaften sind herzlich eingeladen, dem Alumni-Verein des Studiengangs beizutreten. Der Alumni Steuerwissenschaften e.v. verfolgt ausschließlich (und unmittelbar) gemeinnützige Zwecke und hat sich zum Ziel gesetzt, den Kontakt zwischen Mitgliedern zu fördern und aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck organisiert der Verein in regelmäßigen Abständen Vortragsreihen und Workshops zu interessanten und aktuellen Themen aus dem Bereich des Steuerrechts. Die Stimmen zum Studiengang Wir befragen regelmäßig unsere Absolventen. Einige Antworten lesen Sie hier; detaillierte Erfahrungsberichte von Absolventen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Äußerst überzeugend ist die Zusammenstellung der Themen, die vorgetragen werden. Das Verständnis von Dienstleistung bei den Mitarbeitern und der Geschäftsführung ist sehr gut; insbesondere Verbesserungsvorschläge wurden sofort umgesetzt. Besonderes Lob gilt noch einmal den en, die es zumeist geschafft haben trotz langer Vorlesungstage meine Aufnahmebereitschaft und Konzentrationsfähigkeit zu fördern, so dass dieser Studiengang für mich besonders wertvoll war. Vielen Dank! Namhafte en, die (bis auf eine Ausnahme) ihrem Ruf mehr als gerecht geworden sind. Insgesamt sehr gute Veranstaltung in angenehmer Atmosphäre. Jede Veranstaltung in Münster war die Reise wert. Gute Verpflegung (Essen + Trinken in den kleinen Pausen); gute Räumlichkeiten (alle drei Räume); gute en (keine Ausnahme); gute Skripte (nur wenige Ausnahmen); interessante Themen (z.b. Umwandlungssteuerrecht, BWL usw.); sehr qualifizierte Korrekturen der Klausuren! Studiengang ist gut organisiert, der Teilnehmer wird gut betreut. Der Standort Königsstraße ist gut, die Räumlichkeiten schön. en sind gut gewählt. Hat neben Mühe auch viel Spaß gemacht. Die Auswahl der en ist überwiegend sehr hochkarätig (++). Zusammensetzung der Kursteilnehmer war sehr angenehm. Was jetzt? Schade, dass die Zeit vorbei ist! Insgesamt vermittelt der Studiengang einen sehr guten Überblick über das Gebiet des Steuerrechts, der sicherlich bei der Vorbereitung auf das StB-Examen helfen wird. Das Studium fand ich sehr gut. Nach dem Steuerberater bin ich gerne bereit, ein weiteres Studium hier zu belegen! Wahrscheinlich Immobilienrecht oder Private Wealth Management. Phantastischer Kurs, sehr weiterzuempfehlen. Lob: Rundum gelungen & empfehlenswert. Lob an die Organisation! Kritik: Keine.
11 11 Die JurGrad School of Tax and Business Law Die JurGrad School of Tax and Business Law ist Trägerin des Fortbildungsangebotes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Gegründet wurde sie im Sommer 2002 mit dem Ziel, eine zentrale Anlaufstelle für die professionelle Organisation und Durchführung von berufsbegleitenden Masterstudiengängen zu schaffen. Die JurGrad übernimmt dabei ausschließlich Zwecke für die Universität und besitzt daher Gemeinnützigkeitsstatus. Alleingesellschafter der JurGrad ggmbh ist der Freundeskreis Rechtswissenschaft e.v., der Förderverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Entsprechend dem Gesellschaftszweck kommen erwirtschaftete Überschüsse unmittelbar der Rechtsund der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zugute. Dabei konnten in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Projekte gefördert und finanziell unterstützt werden: z.b. Ausdehnung der Öffnungszeiten der rechtswissenschaftlichen Bibliothek auf Sonn- und Feiertage, Einrichtung von Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte, Sachmittel zur Aufbesserung des Literaturbestandes beider Fakultäten. Die Aufgaben der JurGrad umfassen die gesamte Organisation und Durchführung der Studiengänge, die ständige Aktualisierung und Weiterentwicklung der Lehrangebote sowie die kontinuierliche Evaluation der Studieninhalte und -veranstaltungen. Darüber hinaus fungiert die JurGrad als ständiger Ansprechpartner für die Teilnehmer und en. Die Summer Courses International Taxation und Value Added Tax Jedes Jahr im Sommer veranstaltet das Institut für Steuerrecht an der Universität Münster in Kooperation mit mehreren internationalen Sozietäten die einwöchigen Summer Courses International Taxation und Value Added Tax. Dieses englischsprachige Zusatzangebot behandelt aktuelle Themen aus dem Internationalen Steuerrecht bzw. aus dem Umsatzsteuerrecht und gliedert sich in einen First Part, in welchem die Teilnehmer mit den grundlegenden Begriffen und Zusammenhängen vertraut gemacht werden, sowie einen Second Part, welcher spezielle Problematiken aufgreift und vertieft. Die Referenten sind allesamt renommierte Praktiker sowie führende Steuerrechtler aus dem In- und Ausland. Teilnehmer und Absolventen des Studiengangs Steuerwissenschaften haben die Möglichkeit, zu einem reduzierten Beitrag teilzunehmen. Der Westfälische Steuerkreis e.v. Der Westfälische Steuerkreis e.v. wurde 1988 am Institut für Steuerrecht der Westfälischen Wilhelms- Universität Münster gegründet und hat sich zum Ziel gesetzt, die steuerrechtliche Forschung und Lehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität, aber auch den Austausch zwischen Theorie und Praxis finanziell und ideell zu fördern. Zu diesem Zweck bietet der Westfälische Steuerkreis in regelmäßigen Abständen interessante Vortragsveranstaltungen sowie Praktikerseminare an. Der Besuch dieser Veranstaltungen ist für die Teilnehmer unseres Studiengangs Steuerwissenschaften kostenfrei. Medizinrecht, Mergers & Acquisitions, Real Estate Law, Unternehmensnachfolge, Erbrecht & Vermögen, Versicherungsrecht sowie Wirtschaftsrecht & Restrukturierung sind weitere Masterstudiengänge an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
12 12 Die Inhalte der Module Modul 1 Modul 1.1 und 1.2 Einführung und Systematik des Steuerrechts Mo. 24. September Uhr Die Vorlesung zur Einführung und Systematik des Steuerrechts gibt einen Überblick über das System des Steuerrechts und die verschiedenen Steuerarten. Nach einer kurzen Darstellung des geschichtlichen Hintergrundes des Steuerrechts werden die ökonomischen und rechtlichen Prinzipien (bspw. das Leistungsfähigkeits- und das Äquivalenzprinzip) und das System der Besteuerung erläutert. In diesem Zusammenhang wird auf die Steuern auf den Hinzuerwerb, auf den Vermögensbestand und auf die Einkommens- bzw. Vermögensverwendung eingegangen. Prof. Dr. Joachim Englisch, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 1.1 Gewinneinkunftsarten I insbes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Grundlagen) Mo. 24. September Uhr Di. 25. September 2012 Mi. 26. September Uhr Die Vorlesung Gewinneinkunftsarten I vermittelt zunächst einen Überblick über das Einkommensteuersystem (Dualismus der Einkunftsarten, einkommensteuerliche Grundsätze, persönlicher Anwendungsbereich, Grundzüge der Ermittlung des Einkommens samt Prüfungsstruktur, Einkünfteerzielungsabsicht und Einkünftezurechnung). Ferner werden die Grundlagen der Gewinnermittlung (Maßgeblichkeitsgrundsatz, steuerrechtliche Bilanzierungsgebote und -verbote, Bewertung, Grundlagen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und des intertemporalen Verlustausgleichs ( 10d EStG) behandelt. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Vorlesung mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dabei sollen ausgehend von der Definition des Gewerbebetriebs in 15 Abs. 2 S. 1 EStG und dessen Tatbestandsmerkmalen die verschiedenen Gewinneinkunftsarten (Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und selbstständige Arbeit) voneinander abgegrenzt werden. In diesem Rahmen sollen die Merkmale der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit dargestellt werden. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zu den Überschusseinkunftsarten. Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster 1.2 Gewinneinkunftsarten II insbes. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Spezialfragen) Mi. 26. September Uhr Do. 27. September Uhr Im Rahmen der Vorlesung Gewinneinkunftsarten II werden Spezialfragen im Zusammenhang mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb behandelt. Dabei wird an die durch die Veranstaltung Gewinneinkunftsarten I gelegten Grundlagen angeknüpft, und es werden die Kenntnisse in einzelnen Gebieten vertieft. Schwerpunkt dieser Veranstaltung ist insbesondere die Beendigung des (Gewerbe-)Betriebs. Dabei werden die Betriebsverpachtung, die Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung ( 16 EStG), einschließlich der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach 17 EStG behandelt. Zudem werden die Grundsätze der Betriebsaufspaltung dargestellt. Prof. Dr. Torsten Ehmcke, Präsident des Finanzgerichts Münster (a.d.)
13 13 Modul 1 Modul 1.3 bis Ertragsteuerrecht I sonstige Einkünfte, insbes. Veräußerung von Immobilien, Rentenbesteuerung und Altersvorsorge Gegenstand der Veranstaltung sind die sonstigen Einkünfte einschließlich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Neben der Besteuerung der Renteneinkünfte und der Einkünfte aus der privaten und betrieblichen Altersversorgung wird die Besteuerung der privaten Veräußerungsgeschäfte mit Immobilien ausführlich dargestellt. Darüber hinaus werden die privaten Abzüge (Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) behandelt. Do. 27. September Uhr Dr. Bernd Früchtl, Weil, Gotshal & Manges LLP, München 1.4 Ertragsteuerrecht II insbes. Einkünfte aus Kapitalvermögen (inkl. Veräußerung von Wertpapieren), Vermietung und Verpachtung Die Vorlesung behandelt die Überschusseinkünfte und beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Darstellung der Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die sonstigen Einkünfte sind Bestandteil der Vorlesung Ertragsteuerrecht I. Im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008 wurde die Veräußerung von Wertpapieren in die Einkünfte aus Kapitalvermögen einbezogen. Daher werden im Rahmen dieser Veranstaltung eine solche Veräußerung sowie die Besteuerung derselbigen in Form der Abgeltungssteuer erläutert. Fr. 28. September 2012 in Dr. Barbara Koch-Schulte, P+P Pöllath + Partners, München 1.5 Ertragsteuerrecht III Lohnsteuerrecht Die Vorlesung befasst sich mit der Erhebung der Einkommensteuer für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit in Form der Lohnsteuer. Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden die Wirkungsweise einer Quellenbesteuerung darzulegen. Neben der Ermittlung von der Lohnsteuer unterliegenden Einkünften ( 19 EStG, insbes. Arbeitslohnbegriff; Werbungskosten) steht daher das Lohnsteuer-Abzugsverfahren im Vordergrund der Vorlesung. Sa. 29. September 2012 Klausur zu Modul 1 Ulrich Krömker, Vorsitzender Richter am Finanzgericht Münster Do. 25. Oktober Uhr
14 14 Modul 2 Modul 2.1 und Ertragsteuerrecht IV insbes. Besteuerung von Personengesellschaften Do. 25. Oktober Uhr Fr. 26. Oktober 2012 Sa. 27. Oktober 2012 Der Modulteil Ertragsteuerrecht IV beginnt mit einer kurzen Darstellung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ( 13 EStG) und deren Besonderheiten. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildet die Darstellung der einkommensteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern. Dies schließt auch eine Erörterung bilanzieller Besonderheiten bei Personengesellschaften, ertragsteuerlicher Folgen von Rechtsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschafter und besonderer Regelungen für bestimmte Arten von Personengesellschaften ein. Die eingeschränkten Möglichkeiten zur Nutzung von Verlusten durch nicht voll haftende Personengesellschafter werden ebenso vorgestellt wie die Besonderheiten, die sich für die Besteuerung von Veräußerungs- und Aufgabegewinnen von Personengesellschaften gegenüber Einzelunternehmen ergeben. Gleichfalls wird ein Überblick über Personengesellschaften mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft gegeben. Michael Wendt, Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München 2.2 Buchführung Do. 29. November Uhr Fr. 30. November Uhr Buchführung ist die Umsetzung der steuer- und handelsrechtlichen Rechtsgrundlagen ( 140 ff. AO, 4 ff. EStG, 238 ff. HGB) in die tägliche Rechnungslegung der Unternehmen. Anhand einer praktischen Fallstudie sollen ausgehend von den Buchführungspflichten die Eröffnungsbilanz erstellt, laufende Geschäftsvorfälle verbucht, die Schlussbilanz gefertigt und der steuerrechtlich maßgebliche Gewinn sowohl durch Betriebsvermögensvergleich als auch in Form der sog. Gewinn- und Verlustmethode ermittelt werden. Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt, Münster
15 15 Modul 2 Modul Ertragsteuerrecht V Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht Die Vorlesung behandelt vor allem die Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften nach dem KStG. Im Mittelpunkt werden dabei die Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) stehen. Besonderer Wert wird auf die Herstellung von Bezügen zur Besteuerung von Personengesellschaften sowie zur Besteuerung der Anteilseigner gelegt. Ferner werden die Grundzüge des Gewerbesteuerrechts (nicht nur für Körperschaften, sondern auch für Personenunternehmen) behandelt. Die Vorschriften dieser beiden Rechtsgebiete sind für die betriebliche Steuerplanung von überragender Bedeutung. In den letzten Jahren hat es hier grundlegende Umwälzungen in der gesetzlichen Systematik gegeben. Diese Neuerungen durch die Unternehmensteuerreform 2008 werden in der notwendigen Tiefe besprochen. Dr. Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof, München Fr. 30. November Uhr Sa. 01. Dezember 2012 Do. 24. Januar Uhr Fr. 25. Januar 2013 Sa. 26. Januar 2013 Klausur zu Modul 2 Do. 21. Februar Uhr Alle Studienunterlagen des Masterstudiengangs Steuerwissenschaften werden den Teilnehmern zu Beginn einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
16 16 Modul 3 Modul 3.1 und Handels- und Steuerbilanzrecht I (Grundlagen) Do. 21. Februar Uhr Fr. 22. Februar 2013 Die Vorlesung Handels- und Steuerbilanzrecht I behandelt die Grundlagen des Bilanzrechts nach dem HGB sowie die Grundzüge des Rechts der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Schwerpunkt liegt bei den HGB und den 4-7g EStG unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Grundlagen sollen in den Bereichen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, des Maßgeblichkeitsgrundsatzes, der Aktivierung, Passivierung und Bewertung von Wirtschaftsgütern und der Korrekturen der Bewertung gelegt werden. Vorteilhaft sind Grundkenntnisse der Buchführung. Vorausgesetzt werden Kenntnisse des Einkommensteuerrechts (vor allem über das System der Einkunftsarten), die in Modul 1 vermittelt wurden. Prof. Dr. Christoph Uhländer, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen 3.2 Handels- und Steuerbilanzrecht II (Vertiefung und Einzelfragen) Sa. 23. Februar 2013 Aufbauend auf der Vorlesung Handels- und Steuerbilanzrecht I sollen die dort gelegten Grundlagen ergänzt und vertieft werden. Die Darstellung umfasst Vertiefungen sowie Einzel- und Spezialfragen in den Bereichen der Aktivierung, Passivierung, Bewertung und Korrekturen. Des Weiteren werden Einzelprobleme im Zusammenhang mit dem Maßgeblichkeitsgrundsatz dargestellt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung aktueller Entwicklungen und Entscheidungen im Handels- und Steuerbilanzrecht. Prof. Dr. Eginhard Werner, Fachhochschule Bielefeld, HLB Stückmann und Partner, Bielefeld Die Vortragsräume sind mit modernster Präsentationstechnik ausgestattet und verfügen über einen freien WLAN-Zugang zum Internet.
17 17 Modul 3 Modul 3.3 und Einführung in die BWL insbes. Investitions- und Finanzierungsrechnung In der Einführungsveranstaltung zum betriebswirtschaftlichen Teil des Studiengangs liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Investition und Finanzierung, wobei unter Darstellung der finanzmathematischen Grundlagen und mit Hilfe verschiedener Beispiele Methoden der Investitions- und Finanzierungsrechnung aufgezeigt werden. Auch die bilanzielle Abbildung der entsprechenden Vorgänge findet im Rahmen der Einführung Berücksichtigung. Do. 14. März Uhr in Dr. Christiane Pott, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 3.4 Steuerbilanzpolitik Aufbauend auf den Vorlesungen Handels- und Steuerbilanzrecht I und II soll diese Vorlesung einen Überblick über die Steuerbilanzpolitik geben. Unter Steuerbilanzpolitik versteht man die zielgerichtete, durch Wahrnehmung gesetzlich zulässiger Wahlrechte bewirkte Beeinflussung des im Rahmen einer Steuerbilanz zu ermittelnden bzw. auszuweisenden steuerpflichtigen Gewinns. Nach einer Einordnung der Steuerbilanzpolitik in die Unternehmenspolitik wird auf die Ziele Steuerbarwertminimierung, Nettokapitalwertmaximierung und Gewinnegalisierung eingegangen. In einem weiteren Abschnitt werden zunächst die Handelsbilanzpolitik und deren Instrumente dargestellt. Darauf aufbauend werden die Instrumente der Steuerbilanzpolitik erarbeitet. Hierbei werden die gesetzlichen Wahlmöglichkeiten und Ermessens- bzw. Schätzungsspielräume in der Steuerbilanz erläutert und ihre Wirkung auf den Steuerbarwert dargelegt. in Prof. in Dr. Eva Eberhartinger, LL.M., Wirtschaftsuniversität Wien Fr. 15. März 2013 Sa. 16. März Uhr Klausur zu Modul 3 Do. 11. April Uhr
18 18 Modul 4 Modul Internationale Rechnungslegung (IFRS) Do. 11. April Uhr Fr. 12. April Uhr Die IFRS (International Financial Reporting Standards) sind international abgestimmte Vorschriften zur Rechnungslegung. Ihr Ziel ist, die weltweite Vergleichbarkeit von Konzernabschlüssen zu verbessern. Verglichen mit den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs soll vor allem die Transparenz der Abschlüsse erhöht werden. Ziel der IFRS-Bilanzierung ist es aber auch, marktrelevante Informationen und entscheidungsrelevante Angaben für Investoren bereit zu stellen. Für alle börsennotierten Unternehmen der EU besteht seit 2005 die Verpflichtung, die konsolidierten Abschlüsse nach IFRS, ehemals IAS, aufzustellen. Tatsächlich betrifft die Umstellung auf IFRS mehr als 7000 Unternehmen in der Europäischen Union. In der Praxis werden häufig auch nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen freiwillig IFRS einführen. Denn durch IFRS wird das öffentliche Interesse am Jahresabschluss generell zunehmen als zentrale Informationsquelle über die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage und als Basis für die Prognose der künftigen Unternehmensentwicklung. Diese Einführung vermittelt wesentliche Grundsätze der IFRS in systematischer und kompakter Form. Die Struktur der Veranstaltung orientiert sich an den Abschlusspositionen der Bilanz. Zu jeder Abschlussposition werden die einschlägigen Regeln systematisiert nach Ansatz, Bewertung, Ausweis und Anhangangaben dargestellt. Durch zahlreiche Beispiele sollen die beschriebenen Bilanzierungsvorschriften verdeutlicht werden. en Dr. Christiane Pott, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
19 19 Modul 4 Modul 4.2 bis Bilanzanalyse Steuerliche Berater haben sich häufig in Beratungsprojekten auch mit Wirtschaftsprüfern und Mitarbeitern aus dem Bereich Rechnungswesen/Finanzen von Unternehmen auseinander zu setzen. Dazu werden die Kenntnisse im Bereich des Bilanzrechts durch die Erörterung der Möglichkeiten der Bilanzanalyse vertieft. Dabei werden verschiedene Kennzahlen erarbeitet, die dann im Rahmen einer Fallstudie angewandt werden. Fr. 12. April Uhr en Dr. Christiane Pott, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Prof. Dr. Christoph Watrin, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 4.3 Grundzüge der Konzernrechnungslegung Bei allen betriebswirtschaftlichen Gestaltungen sind die Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss des Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Dem Konzernabschluss kommt dabei ausschließlich eine Informationsfunktion zu. Dementsprechend eignet er sich in besonderer Weise zur Darstellung des Unternehmens nach außen. In der Vorlesung werden die betriebswirtschaftlichen Grundlagen dargestellt und die Aufstellung des Konzernabschlusses nach nationalem Handelsrecht erörtert. Auf Unterschiede zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) wird hingewiesen. Insbesondere werden folgende Themenschwerpunkte behandelt: Einheitsfiktion des Konzerns, Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie Konsolidierungsmaßnahmen. Sa. 13. April 2013 en Marc Fritz, BDO AG, Essen Markus Spinneken, BDO AG, Bielefeld 4.4 Gestaltungsfragen bei Verlusten Die Vorlesung gliedert sich in fünf Abschnitte, um den Teilnehmern die relevantesten Themengebiete im Zusammenhang mit der steuerlichen Gestaltung im Verlustfall näher zu bringen. Zunächst werden allgemein die Verlustinventur, das Verlustmanagement und Instrumentarien der Verlustnutzung behandelt. Daran schließt sich die Darstellung von Möglichkeiten zur Vermeidung einer Verlustvernichtung im Konzern an (mit Blick auf die Regelungen in 8c KStG, 10a GewStG sowie 2 Abs. 4 UmwStG). Besonderes Augenmerk wird die Verlustnutzung bei Gesellschafterdarlehen erfahren, die in der Praxis der Steuergestaltung eine herausgehobene Stellung einnimmt. Die letzten beiden Themenkomplexe in der Vorlesung befassen sich jeweils mit den Möglichkeiten zum Verlustabzug dies zum einen bei Auslandsbetriebsstätten und zum anderen im Regelungsbereich des 15a EStG, d.h. bei negativem Kapitalkonto eines Kommanditisten. Durch diese breit gefächerte, rechtsform- und steuerartübergreifende Themenauswahl werden die Kursteilnehmer mit den praktisch wichtigsten Gestaltungsfragen im Rahmen von entstehenden oder bereits entstandenen Verlusten vertraut gemacht. Do. 02. Mai Uhr Prof. Dr. Ulrich Prinz, KPMG, Köln
20 20 Modul 4 Modul 4.5 und Verfahrensrecht, Teil 1: AO Do. 02. Mai Uhr Fr. 03. Mai 2013 Sa. 04. Mai Uhr Beginnend mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben für das Steuerverfahren stehen die einzelnen Stadien des gestuften Besteuerungsverfahrens im Zentrum der Vorlesung. An das Ermittlungsverfahren mit zahlreichen steuerlichen Erklärungs- und Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und Dritten schließt sich das Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren an. Sodann folgen Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren. Da das Steuerrecht ein fehlergeneigtes Massenfallrecht ist, liegt ein natürlicher Schwerpunkt der Vorlesung im Korrekturverfahren zur Änderung/Berichtigung von Steuerbescheiden sowie im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Näher dargestellt wird darum auch das steuerrechtliche Rechtsschutzsystem der Abgabenordnung einschließlich der Aussetzung der Vollziehung. en Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, München 4.6 Verfahrensrecht, Teil 2: FGO Sa. 04. Mai Uhr Klausur zu Modul 4 In der Vorlesung wird der finanzgerichtliche Rechtsschutz erläutert. Neben den Zulässigkeitsvoraussetzungen, z. B. Klagebefugnis von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern, Bezeichnung des Klagebegehrens, Einhaltung der Klagefrist, werden die Verfahrensgrundsätze des Erkenntnisverfahrens dargestellt. Dabei werden auch der Umgang mit Ausschlussfristen angesprochen und Fragen der Feststellungslast erörtert. Des Weiteren werden der Ablauf und das Verhalten in der mündlichen Verhandlung sowie die Rechtsmittel gegen finanzgerichtliche Entscheidungen besprochen. Do. 06. Juni Uhr Dr. Matthias Loose, Richter am Bundesfinanzhof, München
21 21 Modul 5 Modul 5.1 bis Einführung in die VWL Die Vorlesung bietet eine Einführung in die im Bereich Steuern bedeutsamen volkswirtschaftlichen Hintergründe. Insbesondere werden Grundkenntnisse des mikroökonomischen Instrumentariums vermittelt, die für das Verständnis der Wirkung von Steuern bedeutsam sind. Darauf aufbauend werden die Wirkungsweisen von Wettbewerbs- und Monopolmärkten aufgezeigt und die Reaktionen der Volkswirtschaft auf steuerliche Impulse analysiert. Do. 06. Juni Uhr Prof. Dr. Aloys Prinz, Westfälische Wilhelms-Universität Münster 5.2 VWL I Allgemeine Steuerlehre Die Allgemeine Steuerlehre untersucht die ökonomischen Grundlagen zur Beurteilung und Ausgestaltung von Steuern und Steuersystemen. Im Einzelnen werden folgende Bereiche behandelt: Prinzipien der Besteuerung, Steuertarif- und Steuersystemlehre, Theorie der optimalen Besteuerung sowie Aspekte der Steuerwirkungslehre. Darüber hinaus werden auch Fragen der internationalen Besteuerung angesprochen. Fr. 07. Juni 2013 Sa. 08. Juni 2013 Prof. Dr. Aloys Prinz, Westfälische Wilhelms-Universität Münster Für LL.M.-Anwärter 5.3 Unternehmenskauf Im Modulabschnitt Unternehmenskauf werden zunächst überblicksartig die verschiedenen Methoden der Unternehmensbewertung dargestellt. Des Weiteren werden die Bereiche Vorbereitung des Verkaufsprozesses, Letter of Intent, Due Diligence und Kauf- und Übertragungsvertrag behandelt. Do. 11. Juli Uhr Dr. Benjamin Waitz, MEB, AHB Rechtsanwälte, Hamburg 5.4 Steuerfahndungs- und Steuerstrafrecht Inhalt der Veranstaltung sind das materielle Steuerstrafrecht, also die Straftatbestände der Abgabenordnung, aber auch das Steuerfahndungsrecht, vor allem Aufbau, Zuständigkeit und Verfahren der Fahndungsbehörde als Finanz- und Strafverfolgungsbehörde. Schließlich wird die Rolle des Steueranwalts und des Steuerberaters im Besteuerungsverfahren behandelt. Das Steuerstrafrecht hat in den letzten Jahren besondere Relevanz erlangt und ist aufgrund der großen Aktualität von besonderem Interesse. In diesem Teilgebiet werden qualifizierte Mitarbeiter in hohem Maße benötigt. Fr. 12. Juli 2013 Sa. 13. Juli 2013 Dr. Franz Bielefeld, Rölfs RP Rechtsanwaltsgesellschaft, München
22 22 Modul 5 Modul 5.3 und 5.4 Für EMBA-Anwärter 5.3 VWL II Spezielle Steuerlehre Do. 11. Juli Uhr Fr. 12. Juli 2013 In der speziellen Steuerlehre werden das deutsche Steuersystem und dessen Einzelsteuern systematisch ökonomisch untersucht. In diesem Rahmen werden die Ansatzpunkte der Einzelsteuern im Wirtschaftskreislauf dargestellt sowie ökonomische Kriterien zur Bewertung von Steuern und Steuersystemen erarbeitet. Diese Kriterien werden auf einzelne Steuerarten angewandt. Darauf aufbauend wird analysiert, wie aus ökonomischer Sicht einzelne Steuern, aber auch das Steuersystem sinnvoll gestaltet werden können. Dr. Andreas Hadamitzky, Dr. von der Hardt & Partner, Münster 5.4 Unternehmensbewertung Sa. 13. Juli 2013 Klausur zu Modul 5 Do. 08. August Uhr Die Vorlesung stellt im Anschluss an eine Einführung in Grundsätze, Anlässe und Ziele der Unternehmensbewertung die wesentlichen Bewertungsverfahren vor. Im Vordergrund steht dabei eine Beschreibung des Bewertungsverfahrens nach der sogenannten Wirtschaftsprüfer-Methode (IdW S 1). Dieses Verfahren ist das im deutschen Raum am weitesten verbreitete Verfahren, das insbesondere in gerichtlichen Verfahren eingesetzt wird, in denen Unternehmenswerte eine Rolle spielen. Behandelt werden jedoch auch die DCF- (discounted-cashflow-) Verfahren, die aus dem angelsächsischen Raum stammen und in Deutschland zunehmende Bedeutung erlangen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Herleitung des für die Bewertung erforderlichen Kapitalisierungszinssatzes. Auf der Grundlage des CAPM (capital asset pricing model) werden die einzelnen Komponenten des Zinssatzes (Basiszins, Risikozuschlag, Wachstums- und Inflationsabschlag) erörtert. Auch auf den Einfluss von Steuern wird eingegangen. Die Darstellung besonderer Bewertungssituationen beinhaltet Bewertungen von Beteiligungen (impairment test) und die Besonderheiten der Bewertung von Konzernen und von kleinen und mittleren Unternehmen. en Martin Bartelt, Vaillant GmbH, Remscheid Dr. Christian Gorny, BDO AG, Düsseldorf
23 23 Modul 6 Modul 6.1 und Umsatzsteuerrecht I Systematik und Tatbestand der Umsatzsteuer Nach einer systematischen Einordnung der Umsatzsteuer und ihres Belastungsgrundes beschäftigt sich die Vorlesung mit den zentralen Elementen des Umsatzsteuertatbestandes. Die Konzepte steuerbarer Umsatz und Unternehmer sowie die Steuerbefreiungen, die Bemessungsgrundlage, der Steuersatz und der Vorsteuerabzug stellen dabei Schwerpunkte dar. Dabei werden zur Verdeutlichung jeweils Beispielsfälle, insbesondere aus der neuesten Rechtsprechung des BFH gebracht. Außerdem wird stets der Bezug zum Gemeinschaftsrecht (Mehrwertsteuersystem-Richtlinie) hergestellt, ohne den das nationale Umsatzsteuerrecht heute nicht mehr handhabbar wäre. Die Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt wird im Rahmen der Vorlesung Umsatzsteuerrecht II behandelt. Do. 08. August Uhr Fr. 09. August 2013 Dr. Christoph Wäger, Richter am Bundesfinanzhof, München 6.2 Umsatzsteuerrecht II Umsatzsteuer bei internationalen Sachverhalten Aufbauend auf die Vorlesung zum Modul 6.1 befasst sich diese Vorlesung mit der Umsatzsteuererhebung bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Ein Schwerpunkt der Vorlesung liegt dabei auf der Umsatzbesteuerung im Binnenmarkt (innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe sowie Ortsbestimmung bei Dienstleistungen) einschließlich ihrer verfahrenstechnischen Bewältigung. In den Grundzügen wird darüber hinaus auch auf Umsätze mit Drittstaatenbezug eingegangen. Zudem wird das grenzüberschreitende Vorsteuervergütungsverfahren erörtert. Sa. 10. August 2013 Dr. Christian Salder, küffner maunz langer zugmaier, München
24 24 Modul 6 Modul 6.3 und Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Do. 12. September Uhr Fr. 13. September 2013 Die Vorlesung ist angelehnt an Fragestellungen der Praxis und soll einen Überblick über das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht geben. Schwerpunktmäßig behandelt werden die Übertragung von Grundbesitz und Unternehmensvermögen, auch im Rahmen vorweggenommener Erbfolge. Dabei werden insbesondere die im Dezember 2008 beschlossenen Änderungen im ErbStG dargestellt und es wird in gebotener Kürze ein Vergleich zur alten Rechtslage gezogen, die nach Ansicht des BVerfG als verfassungswidrig zu beurteilen war. Eingegangen wird zudem auf die wichtigsten erb-, familien- und gesellschaftsrechtlichen Regelungen, an die das Erbschaftsteuerrecht anknüpft. en Prof. Dr. Wilfried Schulte, KPMG, Essen Dr. Jan Sedemund, LL.M., KPMG, Köln 6.4 Unternehmensnachfolge Sa. 14. September 2013 Klausur zu Modul 6 Die Veranstaltung ist stark praxisorientiert; insbesondere werden viele in der Einkommen-, Erbschaft- und Schenkungsteuer (samt Bewertung) sowie im Gesellschaftsrecht gewonnenen Kenntnisse in konkreten Fällen der Unternehmensnachfolge spezifiziert. Dargestellt und diskutiert wird unter Einbeziehung des Privatvermögens die Nachfolge bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Freiberuflerpraxen, GmbHs sowie Betriebsaufspaltungen, und zwar als Nachfolge zu Lebzeiten wie von Todes wegen. Do. 10. Oktober Uhr Prof. Dr. Gerhard Vorwold, Fachhochschule für Finanzen NRW, Nordkirchen
25 25 Modul 7 Modul 7.1 bis Umwandlungsrecht Die Vorlesung Umwandlungsrecht behandelt die Kennzeichen des Rechts der Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und der Kapitalgesellschaften (AG, KGaA, GmbH) in Grundzügen. Außerdem werden die Möglichkeiten und das Verfahren eines Rechtsformwechsels sowie der Verschmelzung und Spaltung dargestellt. Do. 10. Oktober Uhr Dr. Jörg Tröder, Notare Dr. Jörg Tröder & Johanna Brücker, Düsseldorf 7.2 Grundlagen des Umwandlungssteuerrechts Die Veranstaltung bietet eine Einführung in das Umwandlungssteuerrecht als Grundlage für die Vorlesungen Umwandlungssteuerrecht I und II sowie Rechtsformplanung und Umwandlung. Behandelt werden die Strukturen und Zusammenhänge von Umwandlungs- und Umwandlungssteuergesetz. Die wesentlichen Fallkonstellationen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel werden systematisch aufgeschlüsselt und anhand von Fallbeispielen erläutert. Fr. 11. Oktober Uhr Prof. Dr. Marc Desens, Universität Leipzig 7.3 Umwandlungssteuerrecht I Das Umwandlungssteuerrecht spielt in der nationalen und internationalen Steuergestaltungsberatung eine wichtige Rolle. Die Vorlesungen Umwandlungssteuerrecht I & II vermitteln praxisrelevante Grundkenntnisse des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Umwandlungssteuerrecht I behandelt den allgemeinen Anwendungsbereich des UmwStG ( 1 UmwStG) sowie Umwandlungen von Kapital- in Personengesellschaften ( 3-9 UmwStG) sowie die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften ( UmwStG), jeweils unter Berücksichtigung internationaler Aspekte des Umwandlungssteuergesetzes und dargestellt an Fällen. Fr. 11. Oktober Uhr Sa. 12. Oktober 2013 Frank Schönherr, Bergemann Schönherr & Partner, München
26 26 Modul 7 Modul 7.4 bis Umwandlungssteuerrecht II Do. 07. November Uhr Die Vorlesung Umwandlungssteuerrecht II behandelt die Regelungen für Auf- und Abspaltungen von Vermögen von Kapitalgesellschaften auf andere Kapitalgesellschaften ( 15 UmwStG), die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Kapitalgesellschaften sowie den Anteilstausch ( 20 ff. UmwStG). Ferner sind Einbringungen von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in Personengesellschaften ( 24 UmwStG) Gegenstand der Vorlesung. Die Vorlesung berücksichtigt internationale Aspekte des Umwandlungssteuergesetzes und vertieft das Verständnis jeweils an Hand von Fallbeispielen. Claus Lemaitre, Lemaitre Taxperience, München 7.5 Rechtsformplanung und Umwandlung Fr. 08. November 2013 Die Wahl der Rechtsform ist ein entscheidendes Instrument im Rahmen der Unternehmenspolitik. Sie hat u. a. Auswirkungen auf die Haftungsverhältnisse, die Leitungsbefugnis, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Steuerbelastung eines Unternehmens. Als Rechtsformen kommen die einzelkaufmännische Unternehmung, eine Personengesellschaft, eine Kapitalgesellschaft und Mischformen zwischen Personen- und Kapitalgesellschaft, dabei insbesondere die GmbH & Co. KG, die Betriebsaufspaltung sowie die GmbH & Still in Betracht. Diese werden auf ihre steuerlichen Konsequenzen, die bei der Gründung des Unternehmens, im laufenden Geschäftsbetrieb oder im Zusammenhang mit der Beendigung des Unternehmens auftreten, untersucht. In einem weiteren Kapitel werden wichtige Aspekte der Konzernbesteuerung aufgezeigt. Zusätzlich werden diese Themen mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Umwandlungen verknüpft. Dr. Nico Fischer, P+P Pöllath+Partners, München 7.6 Verfassungsrechtliche Bezüge des Steuerrechts Sa. 09. November 2013 Klausur zu Modul 7 Verfassungsfragen spielen im Steuerrecht eine zunehmend wichtige Rolle, nachdem das Bundesverfassungsgericht seine Kontrollmaßstäbe präzisiert und verschärft hat und diesem auch immer häufiger steuergesetzliche Regelungen vorgelegt werden. Keine anspruchsvolle Steuerberatung kann heute die verfassungsrechtlichen Fragestellungen ausblenden. Der Kurs behandelt die verfassungsrechtlichen Vorgaben für Steuergesetze, geht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein und befasst sich mit den aktuellen Streitfragen. Do. 12. Dezember Uhr Prof. Dr. Dieter Birk, Westfälische Wilhelms-Universität Münster
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