Nr 303 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht

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1 Nr 303 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr zum Antrag der Abg. Dr. Reiter und Schwaighofer (Nr 266 der Beilagen) betreffend das Ökostromgesetz sowie des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Mag. Rogatsch, Mag. Scharfetter und Illmer (Nr 148 der Beilagen) betreffend die rasche Beschlussfassung der Novelle zum Ökostromgesetz im Nationalrat Der Ausschuss für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr hat sich in der Sitzung vom 18. Jänner 2006 in Anwesenheit von dem für Energieangelegenheiten ressortzuständigen Regierungsmitglied Landesrat Eisl sowie von Experten geschäftsordnungsgemäß eingehend mit den Initiativanträgen der Grünen betreffend das Ökostromgesetz (Nr 266 der Beilagen) sowie der ÖVP betreffend die rasche Beschlussfassung der Novelle zum Ökostromgesetz im Nationalrat (Nr 148 der Beilagen) befasst. Der Initiativantrag der Grünen betreffen das Ökostromgesetz (Nr 266 der Beilagen) zielt darauf ab, die Landesregierung dahingehend zu ersuchen, die Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit und den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie die im Nationalrat vertretenen Parteien aufzufordern, die vorliegende, am 25. November 2005 im parlamentarischen Wirtschaftsausschuss mehrheitlich beschlossene Novelle zum Ökostromgesetz vor einer Beschlussfassung im Nationalrat zu überarbeiten. In der Folge werden im Antrag die Zielsetzungen der Überarbeitung dargestellt. In der dem Antrag zugrunde liegenden Präambel wird auf die Ziele des Ökostromgesetzes aus dem Jahr 2003 hingewiesen. Danach sollten Ökostromanlagen bis 2008 wenigstens 4 % des Strombedarfs in Österreich decken, die Wasserkraft solle weitere 9 % beitragen. Ermöglicht werde das durch langfristig garantierte Einspeisetarife für alle Ökostromanlagen. Die Kosten für Haushalt und Industrie halten sich nach Auffassung der Antragsteller dabei in Grenzen bzw werden mittelfristig sinken, je ausgereifter die erneuerbaren Technologien werden und je höher der Ölpreis klettert. Auch viele andere europäische Staaten setzen mittlerweile auf vergleichbare Erfolgsmodelle. Darüber hinaus seien aufgrund des Ökostromgesetzes aus dem Jahr 2003 tausende Arbeitsplätze geschaffen worden. Weitere ca Arbeitsplätze könnten in den nächsten Jahren entstehen, wenn der Ökostromausbau engagiert fortgesetzt werden würde. Am 25. November 2005 hätten sich so die Antragsteller die Regierungsparteien mit der SPÖ auf eine Ökostromnovelle geeinigt, die zahlreiche gravierende negative Auswirkungen nach sich zöge. 1

2 Auf die detaillierte, dem Antrag zugrunde liegende Präambel sowie den Antragstext in Nr 266 der Beilagen wird verwiesen. Ganz anders lautet die Zielsetzung des von der ÖVP eingebrachten Initiativantrages (Nr 148 der Beilagen). Danach sollte nach entsprechender Beschlussfassung durch den Landtag der Landtagspräsident ersucht werden, im Sinne der dem Antrag zugrunde liegenden Präambel an alle im Nationalrat vertretenen Parteien heranzutreten, um eine rasche Beschlussfassung der Novelle zum Ökostromgesetz möglich zu machen. In der zum Antrag Nr 148 der Beilagen vorliegenden Präambel wird ausgeführt, dass die im Nationalrat vorliegende Novelle des Ökostromgesetzes eine Voraussetzung für den Bau des geplanten Kraftwerkes Werfen Pfarrwerfen sei, weil sich die neue Anlage erst dadurch wirtschaftlich rechen würde. Über die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit dieses Projektes bestehe im Landtag breiter Konsens. So habe der Landtag am 15. Oktober 2003 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ die Landesregierung aufgefordert, alle Möglichkeiten zu prüfen, die zur raschen Realisierung des Kraftwerksprojektes führen. Weiters kommen derzeit nur Wasserkraftwerke bis zu einer Engpassleistung von 10 MW in den Genuss der Ökostromförderung. Dies erschwere den Bau von neuen Kraftwerken, die knapp über dieser Grenze liegen, wie dies mit rund 15 MW beim Pongauer Projekt der Fall sei. Faktum sei, dass in Österreich und auch in Salzburg die Schere zwischen Stromverbrauch und Stromerzeugung immer weiter auseinander klafften. Es werde weit mehr Strom verbraucht als produziert werden könne. Laut E-Controll verbraucht Österreich jährlich 62,6 Mrd. Kilowattstunden, produziert jedoch nur 59,9 Mrd. Kilowattstunden. Daher appellieren die Antragsteller an alle Parteien im Nationalrat, der vorlegenden Novelle zum Ökostromgesetz zuzustimmen, um sicher zu stellen, dass Fördermittel vom Bund für den Kraftwerksbau flüssig gemacht werden können. Sodann kommen die Ausschussmitglieder des Ausschusses für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr sowie des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses übereinstimmend zur Auffassung, beide Verhandlungsgegenstände gemeinsam zu beraten. Die Verhandlungsführung liegt beim Vorsitzenden des Ausschusses für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr, Abg. Schwemlein. Nach Aufruf der Verhandlungsgegenstände durch Frau Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) und Abg. Mag Scharfetter (ÖVP) führt Frau Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) aus, dass die beiden vorliegenden Anträge einander diametral gegenüber stünden. Die derzeit vom zuständigen Nationalratsausschuss verhandelte Gesetzesnovelle zum Ökostromgesetz sei für die gesamte Branche eine Katastrophe. So sei die Produktion von Ökostrom um bis zu 80 % zurückgegangen. Es gäbe auf dem Gebiet des Ökostroms eine große Unsicherheit. Zum einen, ob in Zukunft der 2

3 Strom überhaupt abgenommen werde, und zum anderen, ob dieser noch produziert werden könnte. Wenn die ausgearbeitete Novelle Gesetzeskraft erlangt, wäre das der Todesstoß für den Ökostrombereich. Darüber hinaus gäbe es erhebliche Zweifel, ob dieses aus wettbewerbsrechtlichen Gründen überhaupt EU-konform sei. Daher appellierten die Grünen an die Landtagsparteien und insbesondere an den Nationalrat, dass das Gesetz von Plenum nicht verabschiedet werden solle. Der für Energieangelegenheiten ressortzuständige Landesrat Eisl hebt hervor, dass das Ökostromgesetz vom zuständigen Ausschuss im Nationalrat bereits fertig verhandelt sei. Der Beschlussvorschlag liege nunmehr in Brüssel. Man müsse nämlich die Frage der im Ökostromgesetz vorgesehenen Mechanismen für die Ökostromzuschläge prüfen. Das Gesetz wird auch in Zukunft inhaltlich dazu beitragen, dass die Produktion aus erneuerbarer Energie forciert werde. Einzugestehen sei, dass es aber nicht mehr im bisherigen Tempo erfolgen könne. Aber es sei auf jeden Fall besser, kleine Fortschritte zu erzielen als gar keine. So solle der Anteil an erneuerbarer Energie am Gesamtenergieaufkommen bereits jetzt rund 10 % betragen. Die Förderung der Ökostromproduktion wurde allerdings gedeckelt. Die Länder müssten im Budget Mittel dafür vorsehen. So werde das Land Salzburg ,-- einplanen müssen, weil die Länder die Photovoltaik Technik fördern müssen. Föderalismuspolitische Aspekte gebe es überdies im Ökostromgesetz. Früher war dies eine reine Länderangelegenheit. Und so wie in vielen anderen Bereichen wurde die Forderung erhoben, diese Kompetenz an den Bund abzutreten. Es konnte allerdings sicher gestellt werden, dass die Länder weiterhin ein Mitspracherecht hätten. Für Salzburg ergäbe das Gesetz einen guten Aspekt. Es werde nämlich in Zukunft nicht nur erneuerbare Energie (Windkraft, Photovoltaik, Biomasse) gefördert sondern auch Wasserkraft in einem bestimmten Umfang. Das Kraftwerk Werfen Pfarrwerfen wäre im Bereich der mittleren Wasserkraft anzusiedeln. Alle Genehmigungen für die Errichtung dieses Kraftwerkes seien samt den sehr modernen naturschutzrechtlichen Auflagen aufrecht. Energiepolitisch sei dieses Kraftwerk notwendig, weil Salzburg sonst immer weiter von Energieimporten aus dem Ausland abhängig werde. Daher plädiert Landesrat Eisl dafür, die schon vorberatene Ökostromgesetz- Novelle zu empfehlen. Abg. Illmer (ÖVP) spricht sich gegen die Positionierung von Dr. Reiter aus. Das Ökostromgesetz soll so rasch wie möglich beschlossen werden. Dies hätte den Vorteil, dass in Zukunft auch Wasserkraft ausgebaut werden könne. Darüber hinaus habe die Salzburg AG weitere Projekte zur Verbesserung und zur Vergrößerung schon bestehender Anlagen. Er müsse als Pongauer in der Tat darauf hinweise, dass es gerade bei den letzten Schneefällen bei der Stromversorgung in verschiedenen Betrieben Probleme gegeben hätte. So seien auch technisch sensible Unternehmen von den Stromschwankungen betroffen gewesen, ebenso wie Liftunternehmungen. Dies habe zu Protesten der Unternehmen geführt. Es bestehe die Gefahr der Abwanderung. Man müsse also das Arbeitsplatzargument nicht nur während der Bauzeit 3

4 eines Kraftwerkes sehen sondern das gesamte Umfeld, welches auch mit der Versorgungssicherheit zusammenhänge. Abg. Mag. Scharfetter (ÖVP) weist daraufhin, dass sowohl sonstiger Ökostrom als auch Wasserkraft notwendig wären. Insofern gebe es eine Gemeinsamkeit zwischen dem Grünen Antrag und dem ÖVP-Initiativantrag. Alternative Stromgewinnung sei sehr willkommen, man müsse aber den Marktpreis auch beachten. Der Preis für Wasserkraft betrage zum Marktpreis ein Zehntel des Preises für Strom aus Photovoltaikanlagen. Weiters müsse man den Zuwachs an Stromverbrauch von 2,5 bis 3 % im laufenden Winter sehen. Salzburg sei weit weg von einer Autarkie. Deshalb plädiere dieser auch auf Verabschiedung der Ökostromgesetznovelle. Frau Dritte Präsidentin Mosler-Törnström (SPÖ) erklärt, dass es für sie nicht nachvollziehbar sei, wenn die Grünen vom Todesstoß für die alternative Energiegewinnung sprechen würden. Im Gegenteil, Wasserkraft war bisher nicht als erneuerbare Energie anerkannt, obwohl dies in der einschlägigen EU-Richtlinie enthalten und vorgesehen wäre. Das alte Ökostromgesetz würde alternative Stromproduktionsanlagen ohne Rücksicht auf Kosten fördern. Das Dach für die Förderungen und für die Kosten sei nach oben offen. Die Kosten seien explodiert. Deshalb sei es auch verständlich, warum nunmehr das Förderungsvolumen mit 17 Mio. gedeckelt sei. Es sei immerhin darauf hinzuweisen, dass der Ökostromzuschlag derzeit 19,-- und im Jahr ,-- betragen werde. Darüber hinaus gelte für die Wasserkraftenergie das Arbeitsplatzargument und der Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze. Dem hingegen seien die Effekte für die Arbeitsplätze bei Ökostrom eher umstritten. Sehr oft würde die Wirkung nur in Forum eines Verdrängungswettbewerbs bestehen. Dipl. Kfm. Gaubinger (Wirtschaftskammer Salzburg) hebt hervor, dass die Wirtschaftskammer bereits seit 2004 vehement auf Änderung des Ökostromgesetzes gedrängt habe. Die Belastung der gewerblichen Wirtschaft sei durch die Ökostrom-Zuschläge zu groß geworden. Die zu geringe Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der alternativen Energiegewinnung habe sich negativ auf die Wirtschaft ausgewirkt. Überdies sei das Ziel der alternativen Stromgewinnung längst überschritten gewesen. Das ursprüngliche Ziel von 4 % Ökostrom-Anteil habe bereits in nächster Zukunft 8 % bis 10 % erreicht. Durch die Belastung der Stromtarife und die Verdoppelung der Förderzuschläge wäre über die Belastung eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft gegeben. Dem hingegen seien die nunmehr vorgesehen Belastungen nach dem neuen Gesetz durch die Deckung besser verkraftbar. Sodann antwortet DI Mag. Strebl auf die von den Abgeordneten Illmer (ÖVP), Mag. Scharfetter (ÖVP), Dritte Präsidentin Mosler-Törnström (SPÖ) und Dr. Reiter (Die Grünen) aufgeworfenen Fragen wie folgt: 4

5 Zu den Stromausfällen im Pongau: Die Salzburg AG bedauert die Stromausfälle im Pongau und die damit verursachten Unannehmlichkeiten für die Kunden. Die Salzburg AG ist selbstverständlich bemüht, die gewohnt hohe Versorgungssicherheit im Bundesland Salzburg auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Es sei zu bedenken, dass es in dem Zeitraum zwischen Neujahr und Hl Drei Könige besonders intensive Schneefälle gegeben hat und es sich auch um einen besonders schweren Schnee gehandelt hatte, sodass gewissen Ausfälle einfach unvermeidlich waren. Selbstverständlich waren die unternehmenseigenen Störungsmannschaften rund um die Uhr im Einsatz, um die Kunden der Salzburg AG so rasch als möglich wieder zu versorgen. In nächster Zeit wird die Salzburg AG auch direkten Kontakt zu den betroffenen Kunden aufnehmen, um Maßnahmen zu diskutieren, die geeignet sind, solche Störungen in Zukunft noch mehr hintanzuhalten wie bisher. Zur Frage der Kosten einer Ökostrommenge, die der Erzeugungsmenge von Werfen-Pfarrwerfen entspricht: Das Kraftwerk Werfen-Pfarrwerfen kann ca Haushalte versorgen. Zur Frage, wie viel Förderungen aus Ökostrommitteln erforderlich sind, wenn man diese Menge aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse oder Solaranlagen liefert: Aus Basis eines Einspeisetarifes für Windenergie von 7,8 Cent, von Biomasse und Waldhackgut von 10,2 bis 16,00 Cent, sowie für Solarenergie von 47 bis 60 Cent/kWh, ergeben sich für eine zu liefernde Ökostrommenge in der Größenordnung Pfarrwerfen (76 Mio kwh) folgende Beträge über einen Zeitraum von zehn Jahren: - Wasserkraft ca 6 Mio - Windenergie ca 24 Mio - feste Biomasse (Waldhackgut) ca 40 bis 75 Mio und - Photovoltaik ca 260 bis 345 Mio Zur Frage, wie hoch waren Fördermittel für Ökostrom in den Jahren für 2004, 2005 und 2006: Diese Fördermittel werden auf der Homepage der E-Control veröffentlicht und sind daher frei zugänglich. Laut Aussage der E-Control haben diese Fördermittel im Jahr 2004, 104 Mio, im Jahre 2005, 156 Mio betragen, im Jahre 2006 steigen diese Mittel auf voraussichtlich 183 Mio und werden im Jahr 2007 auf ca 260 Mio ansteigen. Bei der Beschlussfassung des Ökostromgesetzes 2002 wurden Mittel von ca 110 bis 120 Mio prognostiziert. Für diese Mittel haben die Österreicher eine Ökostromeinspeisung erhalten, die im Jahr 2008 vermutlich rund 8 % des Strombedarfes produzieren. Im Ökostromgesetz war eine Zielquote von 4 % vorgesehen gewesen, sodass die eingespeiste Ökostrommenge ca doppelt so hoch ist als ursprünglich angenommen. 5

6 Zur Frage, kann die mittlere Wasserkraft zur Erreichung des 78 %-Zieles beitragen: Das 78 %- Ziel, wie im Kyoto-Protokoll vorgesehen, ist ein extrem ehrgeiziges Ziel. Österreich wird alle Anstrengungen unternehmen müssen, um dieses Ziel auch zu erreichen. Im Hinblick darauf ist der Einsatz aller erneuerbaren Energien erforderlich, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, es soll daher auch nicht zu einem wechselseitigen Ausspielen der einzelnen erneuerbaren Energieträger untereinander kommen. Im vorliegenden Entwurf des Ökostromgesetzes wird davon ausgegangen, dass es österreichweit ca zehn Projekte für die mittlere Wasserkraft gibt, die in Summe eine jährliche Strommenge von rund 700 Mio kwh produzieren können. Zur Illustration sei angemerkt, dass diese Strommenge in etwa ein Drittel des Stromverbrauches des Bundesland Salzburg entspricht. Zur Frage Steuerbarkeit bzw Verfügbarkeit von Sonnenenergie und Wasserkraftenergie: Dazu ist anzumerken, dass die Wasserkraft, wenn sie aus Speicherkraftwerken kommt, im hohen Maße steuerbar ist und binnen weniger Minuten ans Netz gehen bzw wieder vom Netz genommen werden kann. Im Falle von Laufkraftwerken ist die Steuerbarkeit eingeschränkt, allerdings ist die Zuverlässigkeit extrem hoch, da die Wasserführung der Flüsse zwar eine jahreszeitlich Schwankung hat, jedoch immer von einer gewissen Konstanz und einer zuverlässigen Prognostizierbarkeit ausgegangen werden kann. Die Erzeugung aus Solarenergie ist natürlich sehr von der Sonnenstrahlung abhängig aber selbstverständlich auch von den Wetterverhältnissen wie zb regionalen Schneefällen die natürlich die Solarzellen auch abdecken können. Zum Abschluss der Debatte hält Frau Abg. Dr. Reiter (Die Grünen) fest, dass der Umfaller der SPÖ dramatisch sei. Es stelle sich überdies die Frage, warum das Kraftwerk Werfen Pfarrwerfen nicht gebaut werde, wenn es so wichtig und wirksam sei. Sodann erklärt Abg. Essl (FPÖ), dass dieser wegen der künftigen Förderung der Wasserkraft und der Ermöglichung des Baues des Kraftwerkes Werfen Pfarrwerfen dem ÖVP Antrag beitreten werde. Abschließend weist Frau Dritte Präsidenten Mosler-Törnström (SPÖ) die Kritik der Grünen an ihr zurück, betont die erzielten Verbesserungen im vorliegenden Gesetzesvorhaben und hebt auch die Berücksichtigung von Wasserkraft hervor. Weiter betont Landesrat Eisl, dass es in Zukunft auch darum gehen werde, den Strom bzw Energieverbrauch einzudämmen. Abg. Illmer verlangt abschließend die Gewährleistung und Herstellung der Versorgungssicherheit und verweist auf die Problematik, dass Strom aus Photovoltaikanlagen als "Zufallslast" oder als "Zusatzlast" also weder als Spitzen noch als Grundstrom angesehen werden könne. 6

7 Sodann wird der Vorschlag gemacht, den Antrag der Grünen durch förmliche Kenntnisnahme des Berichtes einer abschließenden Erledigung zuzuführen. Dies wird von den Antragstellern abgelehnt. Sodann kommen die Ausschüsse überein, den Antrag der Grünen mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ abzulehnen und mit dem gleichen Quorum den Antrag der ÖVP dem Landtag zur Beschlussfassung zu empfehlen. Als Berichterstatter wird gemäß 49 Abs. 2 GO-LT Abg. Mag Scharfetter bestimmt. Der Ausschuss für Raumordnung, Umweltschutz und Verkehr sowie der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellen mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimme der Grünen sohin mit Stimmenmehrheit den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen: Der Landtagspräsident wird ersucht, im Sinne der Präambel in Nr 148 der Beilagen an alle im Nationalrat vertretenen Parteien heranzutreten, um eine rasche Beschlussfassung der Novelle zum Ökostromgesetz möglich zu machen. Salzburg am 18. Jänner 2006 Der Vorsitzende Abg. Schwemlein eh Der Berichterstatter Abg. Mag. Scharfetter eh Beschluss des Salzburger Landtages vom 1. Februar 2006: Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Stimmen der Grünen sohin mehrstimmig zum Beschluss erhoben. 7

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