Aktuelle und künftige Herausforderungen der Europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP

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1 Aktuelle und künftige Herausforderungen der Europäischen Chemikalienverordnungen REACH und CLP Umweltforum Saar Dr. Arno P. BIWER CRP Henri Tudor REACH & CLP Helpdesk Luxemburg Copyright aller Fotografien, wenn nich t anders angegeben, bei European Chemicals Agency

2 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 2

3 Public Research Center Henri Tudor Drei Ziele (RTO): Forschung Innovation Policy support Vier Themen: Materialien, Umwelt, Gesundheitstechnik und IT & Service Science 450 Mitarbeiter, 42 Mio. Jahresbudget REACH&CLP Helpdesk Luxemburg = Nationale Auskunftsstelle für luxemburgische Firmen Gemäß der REACH-Verordnung (Artikel 124) und der CLP-Verordnung (Artikel 44) 3

4 Was sind REACH und CLP? REACH CLP Verordnung (EG) 1907/2006 Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen; In Kraft seit 1. Juni 2007 Verordnung (EG)1272/2008 Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen; In Kraft seit 20. Januar 2009 Die Europäische Chemikalienagentur (ECH) stellt eine europaweit einheitliche Implementierung sicherzustellen. 4

5 Was sind REACH und CLP? Ziel: hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt bei gleichzeitiger Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Übertragung der Verantwortung für sichere Verwendung eines Stoffes auf Hersteller und Importeure Ohne Daten, kein Markt Einbeziehung der gesamten Lieferkette 5

6 Begriffe Stoffe: Chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren (Bsp.: Salzsäure, Ethanol, Eisen, Benzin, Kochsalz, Ammonium, etc.) Gemische: Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen (Bsp.: Reinigungsmittel, Farben, Beton, etc.) Erzeugnisse: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt Hersteller: Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt Importeur: Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist Nachgeschalteter Anwender: Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet ( Händler oder Verbraucher) 6

7 Bereiche in REACH und CLP Chemikalien C&L-Verzeichnis Einstufung Registrierung Bewertung Alle registrierten und gemeldeten Stoffe Alle Stoffe + Gemische Alle Stoffe > 1 t/a Alle Stoffe > 1 t/a CLP REACH Alle gefährlichen Stoffe + Gemische Kennzeichnung & Verpackung Unannehmbares Risiko festgestellt Beschränkung Unannehmbares Risiko möglich Zulassung Kommunikation in der Lieferkette (Sicherheitsdatenblatt) Alle gefährlichen Stoffe + Gemische, SVHC*, Gemische mit SVHC und andere * SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe 7

8 Wann sind Fristen, wann ändert sich etwas? Verfahren Frist / Änderung Hauptakteur Registrierung 2010 / 2013 / 2018 Aktualisierung Registrant jederzeit Bewertung Jederzeit ECHA Zulassung Besonders besorgniserregende Stoffe (2x Jahr), Zulassungspflicht (1-2x Jahr), Zulassungsfristen (mehrmals pro Jahr) Hersteller + Importeure von Stoffen Mitgliedstaaten, ECHA, EU Kommission Antragsteller Zulassung Beschränkung Jederzeit (mehrmals pro Jahr) Mitgliedstaaten, ECHA, EU Kommission CLP-Einstufung Gemische Harmonisierung CLP-Einstufung Sicherheitsdatenblatt 2015 (Übergangsfrist bis 2017) Hersteller + Importeure von Gemischen Jederzeit (mehrmals pro Jahr) Jederzeit Mitgliedstaaten, ECHA, EU Kommission Lieferant 8

9 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 9

10 Registrierung Hersteller und Importeure reichen Dossier mit Informationen zu Hersteller, Herstellung, Verwendung, Stoffidentität und -eigenschaften und Risiko bei ECHA ein. Alle Stoffe über 1 t/a und Hersteller/Importeur 2008: Vor-Registrierung für auf dem Markt befindliche Stoffe (= Phase-in-Stoffe), spätere Vor-Registrierung möglich Registrierungsfristen für Phase-in-Stoffe (abhängig von Menge und Stoffeigenschaften): 2010, 2013, Juni 2018: mindestens 1x seit 2007 mindestens 1 t/a und Hersteller/Importeur hergestellt/eingeführt Ca Dossiers erwartet, viele von KMUs Nicht-Phase-in-Stoffe müssen registriert werden, sobald über 1 t/a hergestellt/importiert 10

11 Registrierung Statistik Registrierungsfrist 2013: 9,084 Registrierungen durch 3,215 Firmen 3000 Stoffe erstmals, 770 bereits 2010 Registranten: 40% Hersteller, 12% Hersteller und Importeur, 25% Importeure, 23% Alleinvertreter 92% über gemeinsame Einreichung (durchschnittlich 3.9 Firmen); 19% KMUs Höchste Zahl von Registrierungen aus DE, UK, IT, NL, FR Insgesamt: Registrierungen für Stoffe (Stand 19. März 2014) Registranten sind verpflichtet ihr Dossier aktuell zu halten 11

12 Bewertung - Verfahren Bewertung Stoffbewertung Dossierbewertung Prüfung Reg.-dossiers Versuchsvorschläge ECHA (Kontrolle MS) -> ein Registrant MS -> alle Registranten MS = Mitgliedstaat 12

13 Dossierbewertung - Versuchsvorschläge Bestimmte Tests müssen von den Registranten vorgeschlagen und dann von ECHA genehmigt werden. Bisher 868 Dossiers mit 1802 Versuchsvorschlägen Öffentliche Konsultationen für Versuche an Wirbeltieren ECHA Entscheidungsentwurf: Versuchsvorschlag akzeptieren, modifizieren, ablehnen oder einen anderen Versuch fordern Registrant: Bemerkungen zu Entscheidungsentwurf + informeller Austausch (wichtig!) Entscheidung über Konsultation der Mitgliedstaaten (zahlreiche Änderungsvorschläge durch MS (50%), dann Ausschuss der Mitgliedstaaten und ggf. Komitologieverfahren) 13

14 Dossierbewertung Prüfung Registrierungsdossiers Mindestens 5% aller Dossiers, bisher 1550 Prüfungen (Okt. 2013) Mitwirkung des Registranten (Kommentierung, informeller Austausch) Ergebnisse der Prüfung (Stand Oktober 2013): Keine weiteren Maßnahmen (591) Entscheidungsentwurf (615) Quality Observation Letter (61) Targeted Compliance Check partielle, zielorientierte Prüfung, neue systematische Auswahl von Dossiers (IT Tools) Häufige Kritik-/Diskussionspunkte: Read-across (Stoffgruppen- und Analogiekonzept) Waiving -Argumente Sicherheitsfaktoren in der Risikobewertung Zwischenprodukte Stoffidentität Häufig zusätzliche Datenanforderungen an Registranten 14

15 Stoffbewertung - Grundlagen Ziel: Klären, ob ein Stoff ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt Fortlaufender Aktionsplans der Gemeinschaft (CoRAP, Community Rolling Action Plan) für jeweils drei Jahre Keine schwarze Liste! Durchführung durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten Alle Registrierungsdossiers, alle anderen verfügbaren Informationen Mögliche Ergebnisse: Keine weiteren Maßnahmen Entscheidungsentwurf für Datenforderung (nicht auf Anhänge VII- X beschränkt, Kommentierungsmöglichkeit für Registranten) Zulassungspflicht, Beschränkung, Einstufung und Kennzeichnung Maßnahmen in anderem Gesetzesrahmen 15

16 Stoffbewertung Aktueller Stand Fortlaufender Aktionsplans (CoRAP) 1. CoRAP: März 2012 ( ; 90 Stoffe) 2. Aktualisierung: 26. März 2014 ( , 120 Stoffe, 53 neu) Häufige Themen: CMR*, PBT*, Alllergene, Endokrin wirksame Stoffe Registranten: CoRAP verfolgen Bewertenden Mitgliedstaat so früh wie möglich kontaktieren und, wenn vorhanden, zusätzliche Daten zur Verfügung stellen Schlussfolgerungen der Bewertung verfolgen * CMR = krebserregend, mutagen, fortpflanzungsgefährdend PBT = Persistent, bioakkumulierend, toxisch 16

17 Stoffbewertung Erste Ergebnisse (2012 Stoffe) Vier von 36 ohne Datenanforderungen abgeschlossen: Toluen: Überprüfung Arbeitsplatzgrenzwerte (50/20 ppm) Tributylphosphat: Verdacht geklärt, kein Risiko M-tolylidene diisocyanate: Verdacht geklärt, Risiko bereits ausreichend unter Kontrolle Ethylenoxid: Harmonisierte Einstufung als Hautallergen notwendig (Kat. 1) Erste ECHA-Entscheidungen zu 14 Stoffen am 1. April 2014: U.a. Bisphenol A, MCCP (Medium chained chlorinated paraffins), Imidazol Datenanforderungen zu Toxikologie, Ökotoxikologie, Exposition Entscheidungsentwürfe zu den übrigen Stoffen in Vorbereitung 17

18 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 18

19 Zulassung - Verfahren Schritt 1: Ermittlung besonders besorgniserregender Stoffe Hauptakteur: ECHA und Mitgliedstaaten (MS) Ergebnis: Kandidatenliste Schritt 2: Aufnahme von bestimmten SVHC in Anhang XIV Hauptakteur: ECHA und MS Ergebnis: Zulassungspflicht für diese Stoffe Schritt 3: Zulassungserteilung (für Anhang XIV-Stoffe) Hauptakteur: Antragsteller (Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender), ECHA und MS Ergebnis: Zulassung einer bestimmten Anwendung 19

20 Zulassung - Grundlagen Ziel (Art. 55): von besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) ausgehende Risiken ausreichend beherrschen diese Stoffe schrittweise durch geeignete Alternativstoffe oder - technologien ersetzen, sofern wirtschaftlich und technisch tragfähig Kriterien zur Auswahl von SVHC: Einstufung als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend (CMR; Kat. 1A oder 1B) PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) vpvb (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) Ebenso besorgniserregende Stoffe (z.b. endokrin wirksame Stoffe, Allergene) Kriterien zur Auswahl von Stoffen für Anhang XIV: PBT- oder vpvb- Eigenschaften, weit verbreiteter Verwendung, großen Mengen, weitere Betrachtungen 20

21 Zulassung Verpflichtungen SVHC SVHC als solcher Sicherheitsdatenblatt SVHC in Gemischen Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage des Kunden, wenn ein nicht als gefährlich eingestuftes Gemisch einen SVHC über 0,1% enthält (PBT, vpvb) SVHC in Erzeugnissen Kunden und auf Anfrage auch Verbrauchern Namen der SVHC im Erzeugnis und (soweit vorhanden) Informationen zur sicheren Verwendung mitteilen Hersteller/Importeure von Erzeugnissen: Mitteilung an ECHA wenn SVHC 1 t/a und über 0,1% (Ausnahme: Exposition kann ausgeschlossen werden) ECHA-Datenbank: SVHC in Erzeugnissen ( 21

22 Zulassung Aktueller Stand SVHC Kandidatenliste (= Liste der identifizierten SVHC): Zurzeit 151 SVHC (sieben neu im Dez 2013) Mehrzahl CMR-Stoffe Einige Stoffe nur mit PBT/vPvB-Eigenschaften Einige mit ebenso besorgniserregenden Eigenschaften (endokrin wirksame Stoffe, Atemwegsallergene) Aktualisierung zweimal jährlich Vier weitere Stoffe im Februar 2014 vorgeschlagen (Perboric acid, sodium salt; sodium perborate, 1,2-Benzenedicarboxylic acid, dihexyl ester, branched and linear, Cadmium chloride, Sodium peroxometaborate) Dossiers für sechs weitere Stoffe angekündigt (Registry of Intentions) 22

23 Zulassung Aktueller Stand Anhang XIV Anhang XIV (= zulassungspflichtige Stoffe): Zurzeit 22 Stoffe im Anhang XIV Neun weitere im Juni 2014 (technisches MDA, Arsensäure, Diglyme, 1,2-Dichlorethan (EDC), MOCA, Dichromtris(chromat), Strontiumchromat, Zink-Kalium-Chromat, Pentazinkchromatoctahydroxid) Antragsschluss für Zulassung Oktober 2014: Trichlorethylen 5. ECHA-Empfehlung für Anhang XIV im Februar 2014 (DMF, ADCA, Al-RCF, Zr-RCF, 4-tert-OPnEO) 6. ECHA-Empfehlung: Anfang 2015 Übergangsfristen in Anhang XIV: Ablauftermin (sunset date) = Zeitpunkt, ab dem Inverkehrbringen und Verwendung des Stoffes ohne vorherige Zulassung verboten sind Antragsschluss (latest application date) = Zeitpunkt bis zu dem Anträge eingegangen sein müssen, wenn der Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin bis zur endgültigen Zulassungsentscheidung weiterhin verwenden oder in Verkehr bringen möchte 23

24 Zulassung Verfahren Zulassungserteilung Stand Zulassungsanträge 2013: Elf Anträge (Phthalate DEHP und DBP) 2014 (Stand März): Fünf Anträge (C.I. Pigment Yellow 34, C.I. Pigment Red 104, Diarsenic trioxide) 2015/16: z.b. Chrom-VI- Verbindungen (Verwendungen: z.b. Stahlbeschichtung, Korrosionsschutzmittel in Dichtmassen (Automobil, Luftfahrt), Oberflächenbehandlung von Metallen) 24

25 Beschränkung Wenn die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen von Stoffen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringt Anhang XVII REACH = Liste der Beschränkungen für Stoffe als solchen, in Gemischen oder in Erzeugnissen (mit Bedingungen) Aus alter Gesetzgebung (Richtlinie 76/769/EWG) übernommen Beispiele (zurzeit insgesamt 104 Beschränkungen): Verbot bestimmter Bleiverbindungen in Farben Verbot von mit Arsenverbindungen behandeltem Holz in Wohnbauten Verbot der Cadmium-Metalloberflächenbehandlung von Geräten und Maschinen zur Lebensmittelherstellung und für die Druckerei 25

26 Beschränkung - Verfahren Vorschlag ECHA (KOM) Mitgliedstaat ECHA: Erste Prüfung Mitteilung an Registranten Öffentliche Konsultation Stellungnahme Ausschuss für Risikobeurteilung Ausschuss für sozioökonomische Analyse Entscheidung Kommission 26

27 Beschränkung aktuelle Entwicklungen Neue Beschränkungen 2013/2014 Verordnung (EU) 126/2013: Änderung mehrere bestehender Einträge, z.b. Asbestfasern (Eintrag 6), Bleikarbonate (16), Bleisulfate (17), CMR- Stoffe (28-30), entzündliche Stoffe (40), Chrom-VI-Verbindungen (47) Verordnung (EU) 1272/2013: Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) in Erzeugnissen Verordnung (EU) 301/2014: Chrom VI in Ledererzeugnissen Aktuell im Beschränkungsverfahren 1,4-Dichlorbenzol in Lufterfrischern (VO voraussichtlich April 2014) Blei in Erzeugnissen für die breite Öffentlichkeit (Stellungnahmen in Kürze) öffentliche Konsultation bis 18. März 2014: 1-methyl-2-pyrrolidone (NMP) in Beschichtungen und Reinigern; Nonylphenole und Nonylphenolethoxylate in Textilien Zurzeit öffentliche Konsultation: Cadmium und seine Verbindungen in Farben/Künstlerfarben; Chrysotile in diaphragms to electrolysis installations Vorschlag eingereicht (Jan 2014): Bisphenol A in Thermodruckpapier, Ammoniumsalze in Zellstoffisoliermaterial 27

28 Beschränkung aktuelle Entwicklungen Vorschläge in der Pipeline (ECHA-Liste der Absichtserklärungen): Methanol in Scheibenwaschanlagenflüssigkeiten DecaBDE (Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung) N,N-dimethylformamide; dimethyl formamide PFOA (Perfluorooctanoic acid) und ähnliche Verbindungen (Herstellung, Inverkehrbringen, Verwendung) Online-Liste der aktuellen Beschränkungen (Anhang XVII): 28

29 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 29

30 SVHC Road Map 2020 Fahrplan für besonders besorgniserregende Stoffe Dokument 5867/13, Februar 2013) + Implementation plan (Dez. 2103) Aufnahme aller bekannten und relevanten SVHC (besonders besorgniserregender Stoffe) in die Kandidatenliste bis 2020 Schwerpunkt auf: krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR; Kat. 1A oder 1B) Allergene PBT-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) vpvb-stoffe (sehr persistent und sehr bioakkumulierbar) Endokrin wirksame Stoffe CMR/PBT-Stoffe aus der Erdöl- und Kohleverarbeitung Schritt 1: Screening nach potenziellen Kandidaten (einige hundert) Schritt 2: Risk Management Options Analysis (RMOs): Regulatorische Maßnahmen notwendig? Wenn ja, welche? 30

31 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 31

32 Nanomaterialien Phys-chem. Eigenschaften können von Eigenschaften der Stoffe in Bulkform abweichen. Nanomaterialien fallen unter REACH-Registrierungspflicht; Unternehmen müssen sichere Verwendung sicherstellen; ECHA stellt spezifische Anleitungen zur Verfügung Mehrere Aktivitäten, z.b. Zweite Überprüfung der Rechtsvorschriften zu Nanomaterialien (COM(2012) 572 final; öffentliche Konsultation zur Anpassung der REACH-Datenanforderungen an Nanomaterials (2013), nationale Nano-Register, OECD Diskussionspunkte: Nano-Definition (KOM-Vorschlag 2011), Anforderungen an Stoffidentifikation, zusätzliche Testanforderungen, geeignete Testmethoden Änderung der Anforderungen in den nächsten Jahren Weitere Informationen: Ähnlich: Polymere 32

33 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 33

34 Einstufung und Kennzeichnung - Grundlagen Ersetzt schrittweise Richtlinie 67/548/EWG für gefährliche Stoffe und Richtlinie 1999/45/EG für gefährliche Zubereitung Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen nach UN-GHS Kriterien (Gobal harmonisiertes System der UN) Fristen: Stoffe: Dezember 2010 (Übergangfrist für bereits in Verkehr gebrachte Stoffe: 1. Dezember 2012) Gemische: Juni 2015 (Übergangfrist: Juni 2017) Einstufung: Selbsteinstufung und Harmonisierte Einstufung (für Sensibilisierung der Atemwege, Keimzellmutagenität, Karzinogenität, Reproduktionstoxizität (CMR), andere nur in begründeten Fällen) Geänderte Einstufungskriterien (mögliche Umstufung!) 34

35 Einstufung und Kennzeichnung - Gemische Frist für Gemische: Juni 2015 Übergangfrist: Juni 2017 Betrifft große Zahl von Produkten Formulierer nicht unbedingt identisch mit Hersteller der Stoffe (= fehlende Erfahrung) 35

36 Einstufung und Kennzeichnung - Grundlagen Kennzeichnung: Neue Piktogramme ersetzen bisherige Gefahrensymbole Zusätzliche Signalwörter Gefahr und Warnung informieren über das Ausmaß der Gefahr Neue Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) ersetzen die bisherigen R- und S-Sätze. Source : INRS REACH&CLP Helpdesk Luxembourg - Jahreskonferenz 4. Dezember

37 Einstufung Harmonisierte Einstufung (HCL) Neue/aktualisierte Einstufung und Kennzeichnung 2013/14 Verordnung (EU) 758/2013: Korrekturen bestehender harmonisierter Einstufungen Verordnung (EU) 944/2013: 17 neu/überarbeitet, z.b. Nitrobenzol, pitch, coal tar, high-temp., gallium arsenide Aktuell im HCL-Verfahren: Fünf Stoffe zurzeit in der öffentlichen Konsultation (z.b. Phthalate) 19 weitere in vorherigen Konsultationen 2014 (z.b. Kupferverbindungen) ECHA-Ausschuss für Risikobewertung: 2013 Stellungnahmen zu 33 Stoffen (z.b. Pyridaben, Tebuconazol) Vorschläge angekündigt für (Registry of Intention): 43 Stoffe (z.b. Methylhydrazin, verschiedene Borverbindungen) 37

38 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis ECHA-Datenbank mit Einstufung und Kennzeichnungsinformationen zu allen registrierten und angemeldeten Stoffen ( 5,3 Millionen Meldungen zu Stoffen C&L von Hersteller/Importeure (Selbsteinstufung) und HCL 38

39 Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis Informationen: Stoffidentifikation Einstufung nach CLP (harmonisiert / eigenverantwortlich) Kennzeichnungselemente Konzentrationsgrenzwerte (soweit vorhanden) Meldepflicht (1 Monat nach Inverkehrbringen) Hersteller/Importeure: Stoffen als solche, in Gemischen oder in importierten Erzeugnissen mit Registrierungspflicht unter REACH Stoffe, die nach CLP als gefährlich einzustufen sind und in Verkehr gebracht werden Stoffe, die in Gemischen über einem Konzentrationsgrenzwert entsprechend DPD (1999/45/EG) enthalten sind und zu einer Einstufung des Gemisches führen Vorsicht: Selbsteinstufung sind nicht von ECHA überprüft! -> Plattform für Anmelder 39

40 Anpassung an den technischwissenschaftlichen Fortschritt (ATP) 4. ATP (Verordnung (EU) 487/2013): Übernahme 4. GHS-Revision: neue Gefahrenkategorien für chemisch instabile Gase und nicht entzündbare Aerosole Rationalisierung der Sicherheitshinweise Ausnahmen von den Kennzeichnungsvorschriften für Stoffe und Gemische, die als korrosiv gegenüber Metallen, aber nicht als hautund/oder augenätzend eingestuft wurden (Art. 23 CLP) Aktualisierung Anhänge (Text, Verlängerung Übergangsfristen) 5. ATP (Verordnung (EU) 944/2013): Neue + Aktualisierung bestehender HCL Änderung Sicherheitshinweis P210 ( Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. ) (5. GHS-Revision) 40

41 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 41

42 Kommunikation in der Lieferkette - Sicherheitsdatenblatt Sicherheitsdatenblatt (SDB) = Kommunikationsmittel für die Verbreitung von Informationen zur sicheren Verwendung von Chemikalien innerhalb der Lieferkette (neben Kennzeichnungsetikett) Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisch stellt dem Abnehmer ein SDB zur Verfügung, wenn gefährlich, PBT* oder vpvb**, Aufnahme in Kandidatenliste, für Gemische auf Verlangen wenn Kriterien Art. 31(3) zutreffen Aktuelles Format = Anhang I Verordnung (EU) 453/2010 In Amtssprache des Mitgliedstaates kostenlos auf Papier oder elektronisch Aktualisierungspflicht * PBT = Persistent, bio-akkumulierend, toxisch ** vpvb = sehr persistent, sehr bio-akkumulierend 42

43 Bereiche in REACH und CLP Chemikalien C&L-Verzeichnis Einstufung Registrierung Bewertung Alle registrierten und gemeldeten Stoffe Alle Stoffe + Gemische Alle Stoffe > 1 t/a Alle Stoffe > 1 t/a CLP REACH Alle gefährlichen Stoffe + Gemische Kennzeichnung & Verpackung Unannehmbares Risiko festgestellt Beschränkung Unannehmbares Risiko möglich Zulassung Kommunikation in der Lieferkette (Sicherheitsdatenblatt) Alle gefährlichen Stoffe + Gemische, SVHC*, Gemische mit SVHC und andere * SVHC = besonders besorgniserregende Stoffe REACH&CLP Helpdesk Luxemburg - Jahreskonferenz 4. Dezember

44 Infos und Informationsquellen Prüfmethodenverordnung (EG) 440/2008 (letzte Änderung durch Verordnung (EU) Nr. 260/2014, nächste Änderung Juni 2014) Gebühren und Entgelte: Verordnung (EG) 340/2008 (letzte Änderung VO (EU) 254/2013) REACH-Überprüfungsbericht der Kommission (SWD(2013) 25 final) Durchsetzung REACH&CLP: Nationale Behörden (Durchsetzungsberichte) Weitere Informationen: ECHA: ECHA: Suche nach Chemikalien Helpdesk DE: 44

45 Inhalt 1. Was sind REACH und CLP? 2. REACH a. Registrierung Bewertung b. Zulassung Beschränkung c. Road Map 2020 d. Nanomaterialien 3. CLP a. Einstufung und Kennzeichnung b. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis c. Anpassung an den technisch-wissenschaftlichen Fortschritt 4. Kommunikation in der Lieferkette 5. Ersetzen gefährlicher Stoffe 45

46 Ersetzen gefährlicher Stoffe Reduziert Risiken für menschliche Gesundheit und Umwelt (EU-)Gesetzgebung ist entscheidender Motor für Substitution (z.b. REACH&CLP, Pflanzenschutzmittel, Biozide, RoHS, VOC, etc.) Substitutionspflicht beeinflusst Innovation und unter Umständen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere KMU Frühzeitiges Erkennen entscheidend um zukünftige regulatorischer Beschränkungen schon heute in Innovationen umzuwandeln Konferenz Betriber an Emwelt : Substitution of hazardous chemicals - regulation-driven innovation (engl.) , Uhr, Handelskammer, Luxembourg Kirchberg Informationen: 46

47 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Arno P. BIWER CRP Henri Tudor REACH & CLP Helpdesk Luxemburg

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