Gemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken
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- Erich Hauer
- vor 8 Jahren
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1 Gemeinderat Schulordnung der Gemeinde Däniken Ausgabe 2015
2 Schulordnung der Gemeinde Däniken Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Zweck Amtsgeheimnis Schulleitung Aufgaben Organisation Mitarbeiterführung Weiterbildung Anstellungen und Voraussetzungen Anstellungen Lehrpersonen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 10 Entwicklungsziele Schulleitungssekretariat... Fehler! Textmarke nicht definiert. 11 Aufgaben Anstellung Schlussbestimmungen Instanzenwege Rechtsmittel Aufhebung bisherigen Rechts Inkrafttreten... 5 Anhang: Funktionendiagramm 6-2 -
3 Schulordnung der Gemeinde Däniken Der Gemeinderat, gestützt auf - das Volksschulgesetz vom 14. September die Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz vom 5. Mai die Schulleitungsverordnung vom 22. November Gesamtarbeitsvertrag für das Staatspersonal GAV vom die Verordnung über die Fortbildung der Volksschullehrer vom 16. März den RRB Nr vom 31. August 1999 Geleitete Schulen - die Gemeindeordnung (GO) - die Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) beschliesst: Präambel Gleichstellung der Geschlechter Sämtliche Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieser Schulordnung geltenunbesehen der Formulierung-in gleicher Weise für beide Geschlechter. 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 1 Die Schulordnung gilt für den Kindergarten, die Primarschule, das Schulleitungssekretariat und die Schulleitung in Däniken. 2 Die Schule Däniken umfasst den Kindergarten und die Primarschule. 2 Zweck 1 Ergänzend zu den kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen macht die Schulordnung Vorgaben an die Schule, das Schulleitungssekretariat und die Schulleitung. Sie legt deren Aufgaben, Verantwortungen und Kompetenzen fest. 2 Die Schule Däniken ist eine Geleitete Schule und wird als pädagogische und betriebliche Einheit geführt. 3 Die Schulleitung führt die Schule und die unterrichtenden Lehrpersonen in den Bereichen Schulentwicklung, Qualitätssicherung und entwicklung, Organisation, Information, Öffentlichkeitsarbeit, Personalführung und entwicklung, Aufsicht und Krisenbewältigung. 4 Die Schulordnung dient als Leitfaden für die Arbeit der Schulleitung. 3 Amtsgeheimnis 1 Die Beratungen, Geschäfte, Unterlagen und Sitzungen der Schulleitung sind nicht öffentlich. 2 Die Schulleitung und die Mitarbeitenden der Schule Däniken sind an das Amtsgeheimnis gebunden. 3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz sind einzuhalten
4 Schulordnung der Gemeinde Däniken 2. Schulleitung 4 Aufgaben 1 Die Schulleitung leitet die Schule gemäss Vorgaben des Gesetzes im operativen Bereich laut Funktionendiagramm und orientiert sich am Qualitätsleitbild der Schule Däniken. 2 Sie wahrt die Zusammenarbeit mit den Behörden und die Interessen aller an der Schule Beteiligten. 5 Organisation 1 Der Schulleiter ist gemäss der DGO angestellt und gehört zum Verwaltungskader. 2 Der Schulleiter ist dem Gemeindepräsidenten unterstellt. Der Gemeindepräsident führt jährlich ein Mitarbeitergespräch durch. 6 Mitarbeiterführung 1 Die Führung des Teams als ganzes und der einzelnen Lehrpersonen ist Aufgabe des Schulleiters. 7 Weiterbildung 1 Die Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Schulentwicklung und der persönlichen Entwicklung. Sie wird zu diesem Zweck gezielt eingesetzt. 2 Der Schulleiter bewilligt Schulausfälle gemäss der Verordnung über die Fortbildung der Volksschullehrer. Die Übernahme der Kurskosten durch die Gemeinde wird gemäss dem Weiterbildungskonzepts bewilligt. 3 Als Kriterien für die Bewilligung von Kursen sind die Konformität zu den Entwicklungszielen der Schule und zur Förderplanung der Lehrpersonen anzuwenden. 4 Im Rahmen des Schulprogrammes, der Jahresplanung und der Quartalsplanung sind Weiterbildungen zu planen. 8 Anstellungen und Voraussetzungen 1 Der Schulleiter wird durch den Gemeinderat angestellt und in seiner Funktion eingesetzt. 2 Die Schulleitung verfügt über geeignete Voraussetzungen für die Funktion oder erwirbt sie innerhalb möglichst kurzer Zeit. Der Schulleiter verfügt über eine anerkannte Schulleiterausbildung oder ist bereit, diese zu absolvieren. 9 Entwicklungsziele 1 Die Entwicklungsziele der Schule werden im Qualitätsleitbild verankert. Sie sind so auszulegen, dass sie über mehrere Jahre Bestand haben. Die Entwicklungsziele werden periodisch überprüft und nach Bedarf überarbeitet. 2 In einem höheren Detaillierungsgrad werden die Entwicklungsziele im Schulprogramm etappiert. Das Schulprogramm ist die mittelfristige Planung der Schule. Die Massnahmen zur Umsetzung und Zielerreichung werden in der Jahresplanung bzw. Quartalsplanung in Form von Jahreszielen bzw. Quartalszielen formuliert. Die Zielerreichung aller Detaillierungsstufen wird überprüft
5 Schulordnung der Gemeinde Däniken 3. Schulleitungssekretariat 10 Aufgaben 1 Das Schulleitungssekretariat ist gemäss der DGO angestellt und untersteht der Schulleitung. Es nimmt alle Aufgaben gemäss Pflichtenheft wahr. Der Gemeinderat genehmigt das Pflichtenheft auf Antrag des Schulleiters. 11 Anstellung 1 Das Schulleitungssekretariat wird auf Antrag der Schulleitung durch den Gemeinderat angestellt. 4. Schlussbestimmungen 12 Instanzenwege 1 Im Konfliktfall ist der Instanzenweg gemäss Funktionendiagramm der Schule Däniken zu durchlaufen. 13 Rechtsmittel 1 Wer von einer Verfügung, einem Beschluss oder einem Entscheid der Schulleitung berührt wird, kann beim Gemeinderat oder Departement für Bildung und Kultur gemäss Funktionendiagramm der Schule Däniken Beschwerde führen. 2 Zur Beschwerde ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse nachweist. Beschwerden sind innert 10 Tagen seit der anzufechtende Beschluss öffentlich bekannt gemacht oder schriftlich mitgeteilt wurde, einzureichen. Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. 3 Die Vorschriften der Spezialgesetzgebung, welche andere Beschwerdeinstanzen vorsehen, bleiben vorbehalten. 14 Aufhebung bisherigen Rechts 1 Mit dem Inkrafttreten der Schulordnung ist die Verordnung über die Organisation und Führung der Schule Däniken vom aufgehoben. 15 Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt nach Beschluss durch den Gemeinderat auf den 1. August 2015 in Kraft. Beschlossen durch den Gemeinderat am Einwohnergemeinde Däniken Gemeinderat Gery Meier Gemeindepräsident Andrea Widmer Gemeindeschreiberin Anhang: Funktionendiagramm der Schule Däniken - 5 -
6 Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Info an Anhang zur Schulordnung der Gemeinde Däniken: Funktionendiagramm Anhang zur Schulordnung der Gemeinde Däniken vom : Funktionendiagramm der Schule Däniken Legende der Abkürzungen EB = Erziehungsberechtigte L = Lehrer/Lehrerin = Schulleiter/Schulleiterin = Gemeinderat GP = Gemeindepräsident GV = Gemeindeverwaltung = Volksschulamt DBK = Departement für Bildung RR = Regierungsrat und Kultur SPD = Schulpsychologischer Dienst VG = Verwaltungsgericht 1. Organisationsverantwortung 1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl. Prognosen, Statistiken) 1003 Leitung der Lehrer- und Lehrerinnenkonferenz 1004 Einrichtung / Aufhebung von Abteilungen (Pensenplanung) DBK VG 1005 Klassen bilden, Schüler/innen zuteilen, Klassen resp. Pensen den Lehrpersonen zuteilen (Pensenmeldung) 1006 Lektionspläne erstellen 1007 Ferienplan erstellen GV 1008 Schulveranstaltungen (Projekte, Schulfeste, etc.) organisieren L 1009 Information und Kommunikation nach aussen sicherstellen GV 1010 Qualitätsmanagement umsetzen 2. Zielbildungsverantwortung 2001 Leistungsvereinbarung mit Volksschulamt abschliessen / DBK 2002 Leistungsauftrag mit Schulleitung abschliessen 2003 Reporting zum Leistungsauftrag 2004 Reporting zur Leistungsvereinbarung DBK 2005 Leitbild entwickeln 2006 Leitbild umsetzen / 2007 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen entwickeln 2008 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen umsetzen L / 2009 Schulprogramm entwickeln 2010 Schulprogramm umsetzen / 2011 Qualitätsmanagement entwickeln 2012 Qualitätsmanagement umsetzen / 2013 Massnahmen nach externer Schulevaluation entwickeln 2014 Massnahmen nach externer Schulevaluation umsetzen / 3. Führuns- und Förderungsverantwortung 3.1 Personelle Führung 3101 Anforderungsprofil/Pflichtenheft für Schulleiter/in 3102 Anforderungsprofil/Pflichtenheft für Lehrpersonen in Ergänzung zum Gesamtarbeitsvertrag 3103 Bewerbungsverfahren Schulleiter/in durchführen 3104 Anstellung Schulleiter/in und Kündigung vornehmen GV 3105 Bewerbungsverfahren Lehrpersonen durchführen 3106 Anstellung Lehrpersonen vornehmen GV 3107 Einsatz von Stellvertretungen GV 3108 Lehrpersonen einführen 3109 Kündigungen von Lehrpersonen vornehmen RR GV 3110 Lohn und Pensum Schulleiter/in festsetzen 3111 Anordnung Administrativverfahren gegenüber Lehrpersonen RR - 6 -
7 Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Info an Anhang zur Schulordnung der Schule Däniken: Funktionendiagramm 3112 Anordnung von Disziplinarmassnahmen gegenüber Eltern L DBK 3113 Schulleiter/in beurteilen und Zielvereinbarung abschliessen GP 3114 Lehrpersonen im Unterricht besuchen 3115 Mitarbeitendengespräche durchführen 3116 Lehrpersonen beurteilen und Zielvereinbarung abschliessen 3117 Weiterbildung: einzelne Lehrpersonen L 3118 Weiterbildung: Kollegium 3119 Pflichterfüllung Lehrpersonen überwachen (z. B. Einhaltung Lehrplan) 3120 Nebenbeschäftigungen der Lehrpersonen überwachen L 3121 Arbeitszeugnisse ausstellen L 3122 Einschreiten und die erforderlichen Massnahmen treffen bzw. einleiten, wenn Lehrpersonen Vorschriften und Beschlüsse nicht einhalten 3.2 Fachliche, administrative und organisatorische Leitung 3201 Einhalten der Schulpflicht L 3202 Schüler/innen bis 4 Halbtage dispensieren EB L 3203 Schüler/innen für mehr als 4 Halbtage dispensieren EB 3204 Schüler/innen vom Besuch einzelner Fächer dispensieren EB 3205 Massnahmen bei unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht L DBK 3206 Disziplinarmassnahmen gegenüber Schüler/innen treffen L DBK 3207 Schulausschluss bis 7 Tage L DBK 3208 Schulausschluss bis 12 Wochen L DBK 3209 Disziplinarmassnahmen gegenüber Erziehungsberechtigten: Ermahnung L DBK 3210 Disziplinarmassnahmen gegenüber Erziehungsberechtigten: Busse bis Fr L DBK GV 3211 Verfahren für Konfliktbewältigung festlegen L DBK 3212 Im Konfliktfall intervenieren und im Kollegium und zwischen der Schule (bzw. L Lehrpersonen) und anderen Partnern vermitteln 3213 Lehrpersonen bis 2 Wochen beurlauben L GV 3214 Lehrpersonen über 2 Wochen beurlauben GV 3215 Schullaufbahnentscheide L DBK 3216 Zuteilung von Schüler/innen zu Sonderschule SPD DBK VG 3217 Befreiung von der Schulpflicht EB DBK 3218 Pensenplanung DBK VG GV 3219 Statistik / Berichte / Stellungnahmen / Anträge zu Handen Aufsichtsbehörden stellen 3.3 Schulentwicklung 3301 Innovationen einleiten und umsetzen L 3302 Schulinterne Regelungen erarbeiten und umsetzen L 3303 Diverse Konzepte für den Schulbetrieb erstellen (z.b. Personalentwicklung, Kommunikation, Elternmitwirkung u.a.) 3304 Betriebskultur entwickeln und pflegen 4. Informationsverantwortung 4.1 Interne Kommunikation 4101 Interne Kommunikation sicherstellen 4102 Führungsgrundsätze festlegen 4103 Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation und des Schullebens (Hausordnung) festlegen L 4104 Umsetzung der Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation und des Schullebens (Hausordnung) überwachen L 4105 Konferenzen einberufen und leiten, Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse moderieren 4106 Arbeitsweise im Kollegium festlegen (z.b. Sitzungsrhythmus, Protokollführung) L 4107 Zusammenarbeit mit Behörden 4108 Kontakt mit externen Fachstellen (Schulpsychologischer Dienst, Sozialarbeit, Berufsberatung etc.) 4109 Öffentlichkeitsarbeit organisieren und durchführen 4.2 Externe Kommunikation 4201 Externe Kommunikation sicherstellen 4202 Zusammenarbeit Schule und Erziehungsberechtigte regeln 4203 Allgemeine Information der Erziehungsberechtigten über die Schule 4204 Information der Erziehungsberechtigten über die Klasse und die Schüler/innen L 4205 Beratung / Unterstützung von Erziehungsberechtigten L 5. Kontrollverantwortung 5001 Budget erstellen GV - 7 -
8 Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Info an Anhang zur Schulordnung der Schule Däniken: Funktionendiagramm 5002 Budget überwachen 5003 Regelung über Ausgabenkompetenzen treffen 5004 Über Ausgaben im Budgetrahmen bis Fr. entscheiden 5005 Über Ausgaben im Budgetrahmen über Fr. entscheiden 5006 Subventionsgesuche GV 5007 Unterricht auswerten/evaluieren (einzelne Unterrichtende) L 5008 Interne Selbstevaluation der Schul- und Unterrichtsqualität / 5009 Externe Schulevaluation 5010 Qualitätsmanagement überprüfen und anpassen / / Genehmigt durch den Gemeinderat am Einwohnergemeinde Däniken Gemeinderat Gery Meier Gemeindepräsident Andrea Widmer Gemeindeschreiberin Verteiler (Verordnung inkl. Anhang): - Gemeinderat inkl. Ersatzmitglieder - Finanzverwaltung - Ruedi Rickenbacher, Schulleiter - 8 -
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