Schulleitungsreglement neu V1.docx. Schulleitungsreglement für den Kindergarten und die Primarschule

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schulleitungsreglement neu V1.docx. Schulleitungsreglement für den Kindergarten und die Primarschule"

Transkript

1 Schulleitungsreglement neu V1.docx Schulleitungsreglement für den Kindergarten und die Primarschule

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis Text Seite INHALTSVERZEICHNIS... 2 PRÄAMBEL... 3 SCHULLEITUNGSREGLEMENT 1. GRUNDLAGEN 1.1. Gesetzliche Grundlagen Zweck Auftrag FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE ORGANISATORISCHE UND PERSONELLE RAHMENBEDINGUNGEN QUALIFIKATION UND WEITERBILDUNG ANSTELLUNG UNTERSTELLUNGEN INSTANZENWEG IM KONFLIKTFALL AUFGABEN SCHLUSSBESTIMMUNGEN GENEHMIGUNGSVERMERKE... 6 ÄNDERUNGSVERMERKE... 7 ANHANG: FUNKTIONENDIAGRAMM Legende der Akteurinnen und Akteure... 8 Legende der Grundlagen ORGANISATIONSVERANTWORTUNG ZIELBILDUNGSVERANTWORTUNG FÜHRUNGS- UND FÖRDERUNGSVERANTWORTUNG 3.1. Personelle Führung Fachliche, administrative und organisatorische Leitung Schulentwicklung INFORMATIONSVERANTWORTUNG Interne Kommunikation Externe Kommunikation KONTROLLVERANTWORTUNG GENEHMIGUNGSVERMERKE ÄNDERUNGSVERMERKE... 13

3 - 3 - SCHULLEITUNGSREGLEMENT FÜR DEN KINDERGARTEN UND DIE PRIMNARSCHULE DER EINWOHNERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL Der Gemeinderat gestützt 56 lit. a des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992 beschliesst: PRÄAMBEL Gleichstellung der Geschlechter Sämtliche Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieses Schulleitungsreglementes gelten unbesehen der Formulierung in gleicher Weise für beide Geschlechter. SCHULLEITUNGSREGLEMENT 1. GRUNDLAGEN 1.1. Gesetzliche Grundlagen Volksschulgesetz des Kantons Solothurn vom 14. September 1969 (Stand ) Dienst- und Gehaltsordnung der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil vom 10. Dezember Zweck Die Schule Starrkirch-Wil ist eine geleitete Schule. Sie umfasst den Kindergarten, alle 1. bis 6. Primarschulklassen inklusive Werken und den Deutschunterricht für Fremdsprachige Auftrag 1 Die Schulleitung führt die Schule nach den Vorgaben des Qualitätsleitbildes und gemäss den gesetzlichen Grundlagen wie: Volksschulgesetz Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Lehrplan des Kantons Solothurn Reglemente der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil

4 - 4-2 Der Schulleitung wird die operative Führung der Schule übertragen. Sie wahrt die Zusammenarbeit mit der Behörde und die Interessen aller an der Schule Beteiligten. 2. FÜHRUNGSGRUNDSÄTZE a) Die Schulleitung geht bewusst mit ihrer Verantwortung und ihren Kompetenzen um. b) Führen heisst für uns Ziele setzen, planen, entscheiden, realisieren, kontrollieren, evaluieren und verbessern. c) Die Schulleitung pflegt einen kollegialen Führungsstil. Das Team trägt die Entscheide. d) Sollte bei einem Entscheid kein gemeinsamer Nenner gefunden werden, entscheidet der Schulleiter abschliessend. 3. ORGANISATORISCHE UND PERSONELLE RAHMEN- BEDINGUNGEN a) Die Besoldung der Schulleitung richtet sich nach den kantonalen Vorgaben (RRB ) b) Der Schulleitung steht ein professionelles Sekretariat zur Verfügung. c) Für den Schulleiter und das Sekretariat steht eine angemessene Infrastruktur zur Verfügung (Räumlichkeiten, Material,...) d) Die Schulleitung respektive der Gemeinderat kann für spezielle Aufgaben bzw. Vorbereitung von Geschäften temporär und beratend einen Schul-Beirat einsetzen. Die Zusammensetzung des Beirates und deren Auftrag werden von der Schulleitung und/oder dem Gemeinderat von Fall zu Fall definiert. 4. QUALIFIKATION UND WEITERBILDUNG Abgeschlossene Schulleitungsausbildung oder in Ausbildung stehend Mehrjährige pädagogische Berufserfahrung und Kenntnisse des Solothurner Schulsystems Sozialkompetenz Führungserfahrung und Kenntnisse der Betriebswirtschaft erwünscht Der Schulleitung werden im Rahmen des Budgets jährlich Ressourcen (Zeit und Geld) für permanente Weiterbildung zur Verfügung gestellt.

5 ANSTELLUNG Die Schulleitung wird durch den Gemeinderat angestellt Beim Auswahlverfahren ist eine Lehrperson der Schule Starrkirch-Wil mit beratender Stimme vertreten. 6. UNTERSTELLUNGEN Die Schulleitung ist dem Gemeinderat unterstellt Die Lehrpersonen unterstehen der Schulleitung Das Sekretariat untersteht der Schulleitung Hauswart: Der Hauswart ist personell dem Gemeindepräsidenten und fachlich der Liegenschaftskommission unterstellt. Die Schulleitung ist weisungsberechtigt. 7. INSTANZENWEG IM KONFLIKTFALL Der Dienstweg ist einzuhalten (Lehrperson - Schulleitung- Behörden) Bei ausserordentlichen Ereignissen gilt ein separates Konzept (Konzept für das Vorgehen bei ausserordentlichen Ereignissen in der Schule der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil) 8. AUFGABEN 1 Details regelt das Funktionendiagramm im Anhang dieses Reglementes und die separate Stellenbeschreibung für die Schulleitung am Kindergarten und an der Primarschule der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil. 2 Die Anpassung des Funktionendiagramms und der Stellenbeschreibung für die Schulleitung am Kindergarten und an der Primarschule der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil obliegt dem Gemeinderat. 9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1. Inkrafttreten Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung auf den 1. August 2011 in Kraft.

6 Aufhebung bisherigen Rechts Auf diesen Zeitpunkt sind alle ihm widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere das Schulleitungsreglement für den Kindergarten und die Primarschule der Einwohnergemeinde Starrkirch-Wil vom 11. Dezember ********************************** GENEHMIGUNGSVERMERKE Genehmigt vom Gemeinderat Starrkirch-Wil am 30. Mai 2011 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Daniel Thommen Beat Gradwohl Genehmigt von der Gemeindeversammlung Starrkirch-Wil am 27. Juni 2011 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Daniel Thommen Beat Gradwohl **********************************

7 - 7 - ÄNDERUNGSVERMERKE Formelle Anpassungen in Art sowie komplett neuer Anhang (Funktionendiagramm). Inkraftsetzung per 01. Januar Genehmigt vom Gemeinderat Starrkirch-Wil am 06. November 2017 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Christian Bachofner Beat Gradwohl

8 - 8 - ANHANG FUNKTIONENDIAGRAMM Legende der Akteurinnen und Akteure L = Lehrer = Volksschulamt (kommunale Aufsichtsbehörde) = Schulleiter RR = Regierungsrat ko A = kommunale Aufsichtsbehörde (Gemeinderat) DBK = Departement für Bildung und Kultur GV = Gemeindeversammlung VG = Verwaltungsgericht El = Eltern SPD = Schulpsychologischer Dienst Legende der Grundlagen VSG = Volksschulgesetz, BGS VV VSG = Vollzugsverordnung zum Volks- Schulgesetz, BGS GAV = Gesamtarbeitsvertrag, BGS DGO = Dienst- und Gehaltsordnung = Laufbahnreglement für die Volks- Schule, BGS

9 Organisationsverantwortung Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Grundlagen (Auswahl) 1001 Organisationsgrundlagen schaffen (Struktur, koa GV DBK 40 ff, 71 Abs. 2,, 72 bis VSG Organigramm) RR 1002 Planerische, administrative und organisatorische 78 bis, 5 quater VSG Aufgaben (inkl. Prognosen, Statistiken) 1003 Leitung der Lehrer- und Lehrerinnenkonferenz koa 78 ter VSG 1004 Unterrichtspensen beantragen (Grund- und Lektionenpauschalen) koa DBK VG 13 ter, 13 octies VV VSG 1005 Klasse bilden, Schüler und Schülerinnen zuteilen, koa 78 bis VSG Klassen resp. Pensen den Unterrichtenden zuteilen (Pensenmeldung) 1006 Lektionspläne erstellen koa 10, 10 bis VSG 1007 Ferienplan erstellen 8 VSG, 6 VV VSG 1008 Schulveranstaltungen (Projekte, Schulfeste etc.) organisieren L koa Lehrplan für die Volksschule des Kantons Solothurn, Information und Kommunikation nach aussen koa 78 bis VSG sicherstellen 1010 Qualitätsmanagement umsetzen koa 78 ter VSG 2. Zielbildungsverantwortung Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Grundlagen (Auswahl) 2001 Leistungsvereinbarung mit Volksschulamt koa DBK 5 bis, 72 VSG abschliessen 2002 Leistungsauftrag mit Schulleitung abschliessen koa 5 ter, 72 VSG 2003 Reporting zum Leistungsauftrag koa 5 ter, 72 VSG 2004 Reporting zur Leistungsvereinbarung koa DBK 5 bis, 72 VSG 2005 Leitbild entwickeln koa 13 bis, 72 VSG 2006 Leitbild umsetzen koa 13 bis VSG 2007 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen koa 72 VSG entwickeln 2008 Lokal angepasste pädagogische Massnahmen L koa 78 VSG umsetzen 2009 Schulprogramm entwickeln koa 72 VSG 2010 Schulprogramm umsetzen koa 78 VSG 2011 Qualitätsmanagement entwickeln koa 72 VSG 2012 Qualitätsmanagement umsetzen koa 78 ter VSG 2013 Massnahmen nach externer Schulevaluation koa 13 quater ff. VV VSG entwickeln 2014 Massnahmen nach externer Schulevaluation umsetzen koa 13 septies VV VSG

10 Führungs- und Förderungsverantwortung Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Grundlagen (Auswahl) 3.1 Personelle Führung 3101 Anforderungsprofil / Pflichtenheft für Schulleiter / Schulleiterin koa 3102 Anforderungsprofil / Pflichtenheft für Unterrichtende in Ergänzung zum Gesamtarbeitsvertrag 3103 Bewerbungsverfahren Schulleiter / Schulleiterin koa durchführen 3104 Anstellung Schulleiter / Schulleiterin und koa Kündigung vornehmen 3105 Bewerbungsverfahren Unterrichtende vornehmen koa 78 ter VSG 3106 Anstellung Unterrichtende vornehmen koa 52 VSG 72, 78, 78 bis-quater VSG , 350 GAV VSG 72 Abs.1 Bst. i VSG 72 Abs. 1 Bst. i VSG; DGO Gemeinde 3107 Anstellung von Stellvertretungen 337 bis Abs. 4, 338 bis Abs. 2 GAV 3108 Unterrichtende einführen 3109 Kündigungen von Unterrichtenden vornehmen koa RR 339, 42,43,44-47 GAV 3110 Lohn Schulleiter / Schulleiterin festsetzen koa DGO Gemeinde 3111 Anordnung Administrativverfahren gegenüber koa RR 208, 217 GAV Lehrpersonen 3112 Anordnung von Disziplinarmassnahmen L koa DBK 24 bis quinquies VSG gegenüber Eltern 3113 Schulleiter / Schulleiterin beurteilen und Zielvereinbarung abschliessen koa 72 Abs. 1 Bst. k VSG, DGO Gemeinde 3114 Unterrichtende im Unterricht besuchen 78 ter VSG 3115 Mitarbeitendengespräche durchführen koa 198 ff GAV 3116 Unterrichtende beurteilen und Zielvereinbarung koa 198 GAV abschliessen 3117 Weiterbildung: einzelne Lehrperson L 349 GAV; 66, 67 VSG 3118 Weiterbildung: Kollegium 340 GAV; 66, 67 VSG 3119 Pflichterfüllung Unterrichtende überwachen (z.b. koa 78 ff GAV Einhaltung Lehrplan) 3120 Nebenbeschäftigungen der Unterrichtenden koa 63 65, 364 GAV überwachen 3121 Arbeitszeugnisse ausstellen L RR 201, 202 GAV 3122 Einschreiten und die erforderlichen Massnahmen treffen bzw. einleiten, wenn Unterrichtende Vorschriften und Beschlüsse nicht einhalten. 3.2 Fachliche, administrative und organisatorische Leitung 3201 Einhaltung Schulpflicht koa/ 72 VSG 3202 Schüler und Schülerinnen bis 4 Halbtage dispensieren EL L 22 VSG; 27 VV VSG 3203 Schüler und Schülerinnen für mehr als 4 EL koa 22 VSG; 27 VV VSG Halbtage dispensieren 3204 Schüler und Schülerinnen vom Besuch einzelner EL koa 22, 87 VSG; 27 VV VSG Fächer dispensieren 3205 Massnahmen bei unbegründetem Fernbleiben vom Unterricht L 23 VSG; 3206 Disziplinarmassnahmen gegenüber Schüler und L DBK 24 bis sexies VSG Schülerinnen 3207 Schulausschluss bis 7 Tage L 24 ter Abs. 2 Bst. f VSG 3208 Schulausschluss bis 12 Wochen L DBK 24 ter Abs. 3 Bst. e VSG 3209 Disziplinarmassnahmen gegenüber L koa 23 Abs. 2 VSG Erziehungsberechtigten: Ermahnung 3210 Disziplinarmassnahmen gegenüber koa 23 Abs. 3 VSG Erziehungsberechtigten: Busse bis Fr Verfahren für Konfliktbewältigung festlegen koa 3212 Im Konfliktfall intervenieren und im Kollegium und zwischen der Schule (bzw. Unterrichtenden) und anderen Partnern vermitteln L koa

11 Unterrichtende bis 2 Wochen beurlauben L 63 VSG 3214 Unterrichtende über 2 Wochen beurlauben DBK 63 VSG Schullaufbahnentscheide L DBK 25 Abs. 3 VSG Laufbahnreglement für die Volksschule Klasse überspringen DBK VG 19 Abs. 4 bis VSG 3216 Provisorische Beförderung (Sek I) L DBK 25 Abs. 3 VSG 43 Abs. 1 Laufbahnreglement für die Volksschule 3217 Zuteilung von Schüler und Schülerinnen zu SPD DBK VG 37 ter VSG Sonderschule 3218 Befreiung von der Schulpflicht EL DBK 20 VSG 3219 Pensenplanung koa DBK VG 13 ter Abs. 2 VV VSG 3220 Statistik / Berichte / Stellungnahmen / Anträge zu Handen Aufsichtsbehörden stellen 5 quater VSG 3.3 Schulentwicklung 3301 Innovationen einleiten und umsetzen 78, 78 bis, 78 ter VSG 3301 Schulinterne Regelungen erarbeiten und 3303 umsetzen Diverse Konzepte für den Schulbetrieb erstellen koa Rahmenkonzept Qualitätsmanagement der (z.b. Personalentwicklung, Kommunikation, Beschwerdemanagement, Zusammenarbeit Eltern-Schule, u.a.) Volksschule Kanton Solothurn, Betriebskultur entwickeln und pflegen koa 4. Informationsverantwortung Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Grundlagen (Auswahl) 4.1 Interne Kommunikation 4101 Interne Kommunikation sicherstellen koa 78 bis VSG 4102 Führungsgrundsätze festlegen koa 78 bis VSG 4103 Regeln der Schul- und Unterrichtsorganisation L koa 78 bis VSG und des Schullebens (Hausordnung) festlegen 4104 Umsetzung der Regeln der Schul- und L Unterrichtsorganisation und des Schullebens (Hausordnung) überwachen 4105 Konferenzen einberufen und leiten, koa 78 bis VSG Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse moderieren 4106 Arbeitsweise im Kollegium festlegen (z.b. L koa 78 bis VSG Sitzungsrhythmus, Protokollführung) 4107 Zusammenarbeit mit Behörden koa 78 bis VSG 4108 Kontakt mit externen Fachstellen (Schulpsychologischer Dienst, Sozialarbeit, L / 78 ter VSG 350 GAV Berufsberatung, KESB, etc.) 4109 Öffentlichkeitsarbeit organisieren und durchführen koa 78 bis VSG 4.2 Externe Kommunikation 4201 Externe Kommunikation sicherstellen koa 78 bis VSG 4202 Zusammenarbeit Schule und Erziehungsberechtigte regeln koa 78 ter VSG 104 Verfassung des Kantons Solothurn 60 VSG 4203 Allgemeine Information der koa 78 bis VSG Erziehungsberechtigten über die Schule 4204 Information der Erziehungsberechtigten über die L 60 VSG Klasse und die Schülerinnen und Schüler 4205 Beratung / Unterstützung von Erziehungsberechtigten 341 GAV L / 60, 78 ter VSG 341 GAV

12 Kontrollverantwortung Antrag Entscheid Kontrolle / Aufsicht Beschwerdeinstanz Grundlagen (Auswahl) 5001 Budget erstellen koa 72 VSG 5002 Budget überwachen koa 78 ter VSG 5003 Regelung über Ausgabenkompetenzen treffen koa 72, 72 bis VSG 5004 Über Ausgaben im Budgetrahmen entscheiden Verteilschlüssel bei Globalbudget festlegen koa 78 ter VSG 5005 Jahresrechnung erstellen koa 72 VSG, 78 ter VSG GV 5006 Gesuche um zusätzliche Lektionenpauschalen koa 13 ter VV VSG 5007 Unterricht auswerten (einzelne Unterrichtende) L 60 VSG, 67 VV VSG 341, 350 GAV Lehrplan für die Volksschule des Kantons Solothurn, Interne Evaluation der Schul- und Unterrichtsqualität koa 72, 78, 78 bis, 78 ter VSG Rahmenkonzept Qualitätsmanagement der Volksschule Kanton Solothurn, Externe Schulevaluation 13 quater ff. VV VSG 5010 Qualitätsmanagement überprüfen und anpassen koa 72, 78, 78 bis, 78 ter VSG

13 GENEHMIGUNGSVERMERKE Genehmigt vom Gemeinderat Starrkirch-Wil am 30. Mai 2011 Genehmigt von der Gemeindeversammlung Starrkirch-Wil am 27. Juni 2011 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Daniel Thommen Beat Gradwohl Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Daniel Thommen Beat Gradwohl ÄNDERUNGSVERMERKE Komplett neuer Anhang (Funktionendiagramm). Inkraftsetzung per 01. Januar Genehmigt vom Gemeinderat Starrkirch-Wil am 06. November 2017 Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Christian Bachofner Beat Gradwohl

Gemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken

Gemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken Gemeinderat Schulordnung der Gemeinde Däniken Ausgabe 2015 Schulordnung der Gemeinde Däniken Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Geltungsbereich... 3 2 Zweck... 3 3 Amtsgeheimnis... 3

Mehr

1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) SL KSK 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl.

1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) SL KSK 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl. Funktionendiagramm Legende der Akteurinnen und Akteure L = Lehrer/Lehrerin = Kreisschulkommission = Amt für Volksschule und Kindergarten = Schulleiter/Schulleiterin KSP = PräsidentIn Kreisschule RR = Regierungsrat

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG. Schulordnung

EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG. Schulordnung EINWOHNERGEMEINDE LOHN-AMMANNSEGG Schulordnung Stand: 24.03.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 1 Geltungsbereich... 3 2. Zweck... 3 2 Zweck... 3 3. Schulorganisation... 3 3 Organisation der

Mehr

Schulleitungsreglement. für den. Kindergarten und die Primarschule. der. Einwohnergemeinde Starrkirch - Wil

Schulleitungsreglement. für den. Kindergarten und die Primarschule. der. Einwohnergemeinde Starrkirch - Wil Schulleitungsreglement.doc EINWOHNERGEMEINDE STARRKIRCH-WIL SOLOTHURN Schulleitungsreglement für den Kindergarten und die Primarschule der Einwohnergemeinde Starrkirch - Wil - 2 - Inhaltsverzeichnis Text

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen 3. III. Schulleitung 3. IV Schulsekretariat 4. V. Lehrpersonen 4. VI. Eltern 4. VII. Schüler 5. VIII.

I. Allgemeine Bestimmungen 3. III. Schulleitung 3. IV Schulsekretariat 4. V. Lehrpersonen 4. VI. Eltern 4. VII. Schüler 5. VIII. Schulorganisation 2013 Einwohnergemeinde Gretzenbach Inhaltsverzeichnis Seite: I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Ressort-Gemeinderat Bildung und Kultur () 3 III. Schulleitung 3 IV Schulsekretariat 4 V.

Mehr

Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:

Schulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen: Der Gemeinderat Degersheim erlässt, gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 und Art. 40 der Gemeindeordnung vom 26. März 2012 folgende Schulordnung I. Grundlagen Art. 1 Zweck und

Mehr

FUNKTIONENDIAGRAMM. 1. Bereich: Pädagogische Führung. 2. Bereich: Qualitätsentwicklung und -sicherung

FUNKTIONENDIAGRAMM. 1. Bereich: Pädagogische Führung. 2. Bereich: Qualitätsentwicklung und -sicherung 1. Bereich: Pädagogische Führung Qualitätsleitbild erarbeiten, überprüfen und anpassen M Schulprogramm erstellen (mittel- und langfristig) Jahresprogramm erstellen Schulinterne Weiterbildung festlegen

Mehr

Teilrevision der Gemeindeordnung

Teilrevision der Gemeindeordnung Politische Gemeinde Bassersdorf Teilrevision der Gemeindeordnung vom 27. November 2005 Synopse Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bassersdorf 2 2. Die Stimmberechtigten 2. Die Stimmberechtigten

Mehr

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch

Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch 320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom

Mehr

Schulordnung der Stadt Rheineck

Schulordnung der Stadt Rheineck Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft

Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft .6. Reglement zum Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule Niveau P im Kanton Basel-Landschaft Vom. Februar 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur gestützt

Mehr

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist

GEMEINDE ROTHRIST. Gemeindeordnung. der Einwohnergemeinde Rothrist GEMEINDE ROTHRIST Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Rothrist vom. Juni 005 Ingress Die Einwohnergemeinde Rothrist erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz)

Mehr

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.

Schulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h. ssekretariat ssekretariat d.h. 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt 100 O Einschreibung V V V 101 O Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 VSG 102

Mehr

Einwohnergemeinde Trimbach. Konzept «Geleitete Schulen» Pflichtenheft Schulleitung Funktionen- und Kompetenzenmatrix

Einwohnergemeinde Trimbach. Konzept «Geleitete Schulen» Pflichtenheft Schulleitung Funktionen- und Kompetenzenmatrix Einwohnergemeinde Trimbach Konzept «Geleitete Schulen» Pflichtenheft Schulleitung Funktionen- und Kompetenzenmatrix 2007 Inhaltsverzeichnis Ziel und Zweck einer Schulleitung 3 Leitideen 3 Anforderungsprofil

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS

SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen

Mehr

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013

Gemeindeordnung. vom 3. März 2013 Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative

Mehr

Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015

Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Schule Pieterlen Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Legende: 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung V I M V Späterer Eintritt

Mehr

Reglement öffentliche Sicherheit

Reglement öffentliche Sicherheit EINWOHNERGEMEINDE ZÄZIWIL Reglement öffentliche Sicherheit gültig ab 1. Januar 2013 Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sinngemäss gilt sie auch für das weibliche Geschlecht.

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE

Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE vom 3. Dezember 2001 mit Änderungen vom 22. Oktober 2012 und 9. Dezember 2013 Die Einwohnergemeinde Rapperswil BE, gestützt auf

Mehr

Volksschulamt. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement der Volksschule Kanton Solothurn

Volksschulamt. Rahmenkonzept Qualitätsmanagement der Volksschule Kanton Solothurn Volksschulamt Rahmenkonzept Qualitätsmanagement der Volksschule Kanton Solothurn 2015 Einleitung Die Schulen sind für die Entwicklung und die Sicherung ihrer Schul- und Unterrichtsqualität verantwortlich.

Mehr

Verordnung über die Tagesschulen (VTS)

Verordnung über die Tagesschulen (VTS) 0.0.7 Verordnung über die Tagesschulen (VTS) (Gemeinderatsbeschluss Nr. 99 vom. September 00) Der Gemeinderat von Thun, gestützt auf Art. 0 Abs. des Bildungsreglements der Stadt Thun (BiR) vom. April 009

Mehr

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008.

Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) I. RECHTSFORM UND ZWECK. Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. Gesetz über die Trimmiser Industriellen Betriebe (TIB) Durch die Gemeindeversammlung genehmigt am 5. November 2008. I. RECHTSFORM UND ZWECK Art. 1 Unter der Bezeichnung Trimmiser Industrielle Betriebe

Mehr

Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen

Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen Gemeinde Wangen-Brüttisellen Ressort Bildung Schulpflege Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen Legende: ntscheid, rlass Volksschulgesetz A Ausführen, verantwortlich für Umsetzung oder rarbeitung

Mehr

Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr

Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr Schulordnung der Einwohnergemeinde Welschenrohr Die Einwohnergemeinde Welschenrohr beschliesst auf Antrag des Gemeinderates und gestützt auf 56 Bst.a des Gemeindegesetztes vom 6.Februar 99 und 7 Bst.m

Mehr

Musikschulreglement vom

Musikschulreglement vom Musikschulreglement vom 06.07.05 Gemeinde Aarburg Rathaus CH-4663 Aarburg Tel. 06 787 4 4 Fax 06 787 4 0 www.aarburg.ch Inhaltsverzeichnis I. Trägerschaft und Zielsetzung... 3 Trägerschaft / Zielsetzung...

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Schulzahnpflege

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Schulzahnpflege Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über die Schulzahnpflege Beschluss der Gemeindeversammlung vom 05. Juli 1993 mit Änderungen vom 02. Juli 2001 und 30. Juni 2002 gänzlich überarbeitet am 08. Dezember

Mehr

Sozialregion Wasseramt Ost

Sozialregion Wasseramt Ost Sozialregion Wasseramt Ost Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen betreffend die gemeinsame Führung - eines regionalen

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Allgemeine Information und Kommunikation

Allgemeine Information und Kommunikation 2_1_1 Allgemeine Information und Kommunikation Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1 Mittel 3.2 Interne Kommunikation 3.2.1 Kommunikationsleitsätze 3.2.2 MAG 3.2.3 Sprechstunde der

Mehr

Gemeinde Hettlingen. Gemeindeordnung

Gemeinde Hettlingen. Gemeindeordnung Gemeinde Hettlingen Gemeindeordnung In Kraft seit:. Januar 04 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 3 II. Die Stimmberechtigten 3. Politische Rechte 3. Urnenwahlen und Urnenabstimmungen 3 3. Gemeindeversammlungen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000,

Mehr

Mögliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm

Mögliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm ögliche ufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm nhang F1 = ntscheid, rlass u = usschuss SL = Schulleitung = itwirkung GL = Geschäftsleitung

Mehr

Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung

Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung Verordnung über die land- und hauswirtschaftliche Berufsbildung Vom 26. November 2003 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 3 Abs. 3 und 47 des Gesetzes über die

Mehr

in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September ) und des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September ),

in Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September ) und des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September ), .9 Verordnung über die Fachmittelschule Vom. Dezember 007 (Stand 0. Oktober 00) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und des Gesetzes über die kantonalen

Mehr

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal vom 25. November 2012 Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf (Standortgemeinde) und Waldenburg

Mehr

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT

FEUERSCHUTZ- REGLEMENT FEUERSCHUTZ- REGLEMENT Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Art. 1 Geltungsbereich II. Feuerschau Art. 2 Art. 3 Aufgaben III. Kaminfegerwesen Art. 4 Art. 5 Art. 6 Reinigungskontrolle Stellvertretung IV. Feuerwehr

Mehr

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried

Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete

Mehr

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge

Kanton Zug 212.315. Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Kanton Zug.35 Ausführungsbestimmungen der Zentralschweizer BVGund Stiftungsaufsicht (ZBSA) über die berufliche Vorsorge Vom 6. September 005 (Stand. Juli 03) Der Konkordatsrat der Zentralschweizer BVG-

Mehr

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald

Tagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung

Mehr

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung

Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom

Mehr

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz

Reglement. zum. Öffentlichkeitsprinzip. und. Datenschutz Reglement zum Öffentlichkeitsprinzip und Datenschutz Der Gemeinderat, gestützt auf 10, Abs. 3 und 31, Abs. 3 des Informations- und Datenschutzgesetzes (Info DG), sowie 5, Abs. 1.1. und 1.2. der Gemeindeordnung,

Mehr

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen

Version 2004. Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Version 2004 Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Reglement über die Elternmitwirkung in den Schulen Der Grosse Gemeinderat von Steffisburg, gestützt auf - Artikel 3 des Volksschulgesetzes,

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule

Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule Amtliches Schulblatt.. Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule vom 18. Mai 016 1 Der Erziehungsrat und das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen

Mehr

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch

Konzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch Konzept Elternmitwirkung Schule Entlebuch Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept 4 1.1 Warum ein Konzept Elternmitwirkung? 4 1.2 Erziehungsberechtigte und Schule: Gesetzliche Bestimmungen 5 1.3 Grenzen

Mehr

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung:

Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: Schulordnung Der Primarschulrat Bütschwil erlässt gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 (SGS 213.1) folgende Schulordnung: I. Einleitung Art. 1 Die Schulordnung enthält ergänzende

Mehr

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst:

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Schulzahnpflege 1, beschliesst: EINWOHNERGEMEINDE RIEDHOLZ Reglement und Regulativ über die Schulzahnpflege Reglement Stand: 01.01.1998 Regulativ Stand: 01.01.2003 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Riedholz, gestützt auf

Mehr

Funktionendiagramm Schulen Bolligen

Funktionendiagramm Schulen Bolligen IBEM = ollzug 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung/Neueintritte M M Campus Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 SG Entscheid über

Mehr

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n

Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach. S t a t u t e n Alters- und Pflegeheim Bettlach-Selzach Baumgarten 2544 Bettlach S t a t u t e n Art. 1 Unter dem Namen ZWECKVERBAND ALTERS- UND PFLEGEHEIM BAUMGARTEN besteht eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Mehr

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3

gestützt auf Artikel 76 der Kantonsverfassung 2 und in Ausführung von Art. 35 Abs. 1 Ziff. 7 des Gemeindegesetzes (GemG) 3 Reglement über die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und der Arbeitsgruppen der Politischen Gemeinde Oberdorf (Entschädigungsreglement, EntschR) vom 21. Mai 2014 1 Die Gemeindeversammlung

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen 410.413 Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen vom 19. Juni 001 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 64, 65, 67 und 88 des Schulgesetzes vom 7. April 1981, auf 51 des

Mehr

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN

VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6

Mehr

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen 87.004 über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der und im vom 4. Januar 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausens und der Stadtrat der Stadt Schaffhausen, gestützt

Mehr

Violahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig)

Violahof Reglement GEMEINDERAT. Anhänge. Gebührenordnung. Benützungsordnung. Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig) GEMEINDERAT Violahof Reglement Anhänge Gebührenordnung Benützungsordnung Gebäude-Komplex (Plan) Vermietung (kostenlos/kostenpflichtig) www.kaiseraugst.ch e-mail: gemeinde.kaiseraugst@kaiseraugst.ch DORFSTRASSE

Mehr

SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION

SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION SCHULGESETZ DER GEMEINDE ILANZ/GLION Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. Gegenstand Art. Schulsprachen Art. Schulklassen Art. 4 Auswärtige Schüler II. Besondere Bestimmungen. Kindergarten

Mehr

Verordnung über das Inspektorat für Volksschule und Kindergarten

Verordnung über das Inspektorat für Volksschule und Kindergarten 4.5. Verordnung über das Inspektorat für Volksschule und Kindergarten (Inspektoratsverordnung Volksschule) RRB vom 8. September 998 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf 8 Absatz des Volksschulgesetzes

Mehr

Kreisschreiben zu den Inhalten und zur Organisation der kantonalen Orientierungsarbeit und der kantonalen Vergleichsarbeit

Kreisschreiben zu den Inhalten und zur Organisation der kantonalen Orientierungsarbeit und der kantonalen Vergleichsarbeit Amt für Volksschule und Kindergarten Amtsleitung St. Urbangasse 73 4509 Solothurn Telefon 032 627 29 37 Telefax 032 627 28 66 avk@dbk.so.ch www.avk.so.ch Andreas Walter Vorsteher An die Primarschulen im

Mehr

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement

Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Gemeindeführungsstab (GFS) Gemeindereglement Reglement Gemeindeführungsstab Baltschieder Seite - 1 von - 7 - Reglement über die Organisation im Falle von Katastrophen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlung

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen

Verfassung der Einwohnergemeinde Beringen Die Gemeinde Beringen erlässt gemäss Artikel 3 Absatz des Gemeindegesetzes des Kantons Schaffhausen () die folgende A. Allgemeines Einwohnergemeinde, Begriff Umfang Amtliche Publikation Orientierungsversammlungen

Mehr

Verordnung für die sozial-diakonischen

Verordnung für die sozial-diakonischen 314.5 EVANGELISCH-REFORMIERTE GESAMTKIRCHGEMEINDE BERN Verordnung für die sozial-diakonischen Mitarbeitenden und Praktikantinnen/Praktikanten (inkl. Einreihung von Sekretariats-Mitarbeitenden mit sozialdiakonischen

Mehr

HarmoS: der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Umsetzung auf das Schuljahr 2012/2013. Inhaltsverzeichnis

HarmoS: der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Umsetzung auf das Schuljahr 2012/2013. Inhaltsverzeichnis Amt für Volksschule und Kindergarten HarmoS: der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule Umsetzung auf das Schuljahr 2012/2013 Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Übergangszeit und Grundsätze

Mehr

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona

Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona SRRJ 411.002 Reglement für die Benützung der Schiessanlage Grunau in Rapperswil-Jona Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 3 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (sgs 151.2) sowie Art. 38 der Gemeindeordnung (SRRJ

Mehr

GEMEINDERAT. Verordnung. über die Tagesschule Heimberg (VTSH)

GEMEINDERAT. Verordnung. über die Tagesschule Heimberg (VTSH) GEMEINDERAT Verordnung über die Tagesschule Heimberg (VTSH) vom. März 05 Gestützt auf nachstehende Grundlagen erlässt der Gemeinderat Heimberg folgende Verordnung über die Tagesschule Heimberg (VTSH) Volksschulgesetz

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom

Entwurf. Gesetz über die Volksschulbildung. Gesetz über die Volksschulbildung. Teilrevision. vom 22. März 1999. Änderung vom Gesetz über die Volksschulbildung Gesetz über die Volksschulbildung Teilrevision vom. März 999 Änderung vom Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom beschliesst:

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN G E M E I N D E Münster-Geschinen REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION IM FALLE VON KATASTROPHEN UND AUSSERORDENTLICHEN LAGEN Die Urversammlung von Münster- Geschinen Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991

Mehr

Pflichtenheft und Stellenbeschreibung Stufenleitung Oberstufe Schule Küttigen-Rombach

Pflichtenheft und Stellenbeschreibung Stufenleitung Oberstufe Schule Küttigen-Rombach Pflichtenheft und Stellenbeschreibung Stufenleitung Oberstufe Schule Küttigen-Rombach Inhaltsverzeichnis 1. Funktion... 2 2. Ziele der Stelle... 2 3. Verantwortung und Kompetenzen... 3 4. Anforderungsprofil...

Mehr

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule

Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule Reglement über die Aufnahme in die Oberstufe der Volksschule.5 Vf des Erziehungs-Departementes vom. Juni 98 (Stand. Januar 007) Das Erziehungs-Departement ) des Kantons Solothurn gestützt auf 5 Absatz

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SISSACH. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach

EINWOHNERGEMEINDE SISSACH. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach EINWOHNERGEMEINDE SISSACH Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom. Dezember 00 Von der Finanz- und Kirchendirektion

Mehr

Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen

Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch 1 Gemeinde Steg-Hohtenn Gemeinde Gampel-Bratsch Interkommunales Reglement über die Organisation im Falle von besonderen und ausserordentlichen Gemeinde Steg-Hohtenn

Mehr

Gemeindeführungsstab Reglement

Gemeindeführungsstab Reglement Gemeindeführungsstab Reglement Gemeinde Visperterminen, CH-3932 Visperterminen Tel. +41(0)27 946 20 76, Fax +41(0)27 946 54 01, gemeinde@visperterminen.ch, www.heidadorf.ch Die Urversammlung von der Munizipalgemeinde

Mehr

Qualitätskonzept der Schule Affoltern i.e.

Qualitätskonzept der Schule Affoltern i.e. Qualitätskonzept der Schule Affoltern i.e. Ausgangslage Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes wurde die Steuerungsverantwortung der Gemeinden für ihre Schulen verankert. Teil dieser Steuerung ist

Mehr

Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS

Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Gemeinde Grengiols GEMEINDEREGLEMENT KOMMUNALER FÜHRUNGSSTAB GRENGIOLS Reglement für den Gemeindeführungsstab Die Urversammlung der Gemeinde Grengiols Eingesehen das Gesetz vom 2. Oktober 1991 über die

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

Verordnung zum Schulreglement

Verordnung zum Schulreglement Verordnung zum Schulreglement EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Genehmigt an der ssitzung vom 15. Dezember 2015 In Kraft ab 1. Januar 2016 www.pieterlen.ch Verordnung zum Schulreglement Verordnung zum Schulreglement

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG

EINWOHNERGEMEINDE SPREITENBACH GEMEINDEORDNUNG GEMEINDEORDNUNG 2015 Die Einwohnergemeinde Spreitenbach erlässt gestützt auf die 17 und 18 Gemeindegesetz vom 19. Dezember 1978 folgende G E M E I N D E O R D N U N G (GO) A. ALLGEMEINE BESTIMMUNG 1 Die

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen

Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Reglement über die Bewältigung im Falle von besonderen und ausserordentlichen Lagen Die Urversammlungen von Ried-Brig und Termen Eingesehen Artikel 79 der Kantonsverfassung Eingesehen das Gesetz vom 15.

Mehr

Vom 22. Juni 2004 1. 1. 2010 83. PrüfungsV IMS 413.750

Vom 22. Juni 2004 1. 1. 2010 83. PrüfungsV IMS 413.750 PrüfungsV IMS 41.750 Verordnung über die Bestehensnormen des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität an der Informatikmittelschule Basel (Prüfungsverordnung IMS) Vom.

Mehr

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB)

Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) 0. Verordnung über die Aktualisierung des Finanzplans und die Erstellung des Budgets (VFB) vom 7. Februar 05 [Stand vom. Januar 06] Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Risch, gestützt auf Abs. des Finanzhaushaltsgesetzes

Mehr

Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien

Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien Primarschule Töss Betriebsreglement Auszug Elterngremien 10. Juni 2009 genehmigt durch die Kreisschulpflege am 23. Juni 2009, inklusive Nachträge vom 18. Mai 2010, 30. November 2010 und Änderung vom 25.

Mehr

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden,

Synopse. Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Gesetz über die Wirtschaftsförderung. Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden, Synopse Teilrevision Gesetz über die Wirtschaftsförderung Gesetz über die Wirtschaftsförderung Der Kantonsrat von Appenzell Auserrhoden, gestützt auf Art. 4 der Verfassung des Kantons Appenzell A.Rh. vom

Mehr

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.

3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt. Reglement über die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten (Benutzungsreglement Aussenanlagen Steineggli) vom 4. Juli 206 (Stand 7. November 206) Der Gemeinderat

Mehr

Reglement der Stromversorgung

Reglement der Stromversorgung Reglement der Stromversorgung vom 15. September 2008 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 Art. 1.1 Aufgaben 2 Art. 1.2 Kommunaler Versorgungsbetrieb 2 Art. 1.3 Zweck des Reglementes 2

Mehr

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015)

vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Februar 2015) Nr. 54l Reglement über den Zertifikatsstudiengang (Certificate of Advanced Studies) Philosophie + Medizin an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 7. Dezember

Mehr

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) RB 10.4211 GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG) (vom ) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der

Mehr

ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKLEHRPERSONEN UND DIE MUSIKSCHULLEITUNG DER MUSIKSCHULE REINACH

ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKLEHRPERSONEN UND DIE MUSIKSCHULLEITUNG DER MUSIKSCHULE REINACH ANSTELLUNGSBEDINGUNGEN FÜR MUSIKLEHRPERSONEN UND DIE MUSIKSCHULLEITUNG DER MUSIKSCHULE REINACH I. ANSTELLUNG 1 Geltungsbereich 1 Dieses Reglement findet Anwendung auf die an der Musikschule von Reinach

Mehr

Änderungen des Volksschulgesetzes

Änderungen des Volksschulgesetzes Amt für Volksschule und Kindergarten Amtsleitung St. Urbangasse 7 4509 Solothurn Telefon 0 67 9 7 Telefax 0 67 8 66 avk@dbk.so.ch Änderungen des Volksschulgesetzes Spezielle Förderung und (KRB vom...006);

Mehr

Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017

Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 SGB 141/2014 Globalbudget Drucksachen und Lehrmittel für die Jahre 2015 bis 2017 Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat von Solothurn vom 9. September 2014, RRB Nr. 2014/1572 Zuständiges

Mehr

Kindergarten- und Schulgesetz

Kindergarten- und Schulgesetz Kindergarten- und Schulgesetz Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Kindergarten, Schulen 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter 3 Art. 3 Kindergartenbesuch, Schulpflicht

Mehr

GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros

GEMEINDE BOTTMINGEN. Pflichtenheft. des Wahlbüros GEMEINDE BOTTMINGEN Pflichtenheft des Wahlbüros I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand 3 Zusammensetzung, Aufsicht 3 3 Allgemeine Aufgaben des Wahlbüros 3 4 Pflichten

Mehr

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse

Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse vom 17. Juni 1994 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage... 3 2. Grundsätze... 3 3. Aufsichtskommission...

Mehr

Reglement für das. Alters- und Pflegeheim. im Winkel

Reglement für das. Alters- und Pflegeheim. im Winkel Reglement für das Alters- und Pflegeheim im Winkel Reglement Alters- und Pflegeheim im Winkel Neunkirch 2 Gestützt auf - Art. 52 Abs. 4 Gemeindegesetz vom 17. August 1998 - Gemeindeverfassung vom 28. Juni

Mehr

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE

REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE EINWOHNERGEMEINDE GELTERKINDEN REGLEMENT ÜBER DIE ORGANISATION DER SOZIALHILFE (IN KRAFT SEIT. MÄRZ 00) Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Gelterkinden Seite Die Gemeindeversammlung

Mehr

Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis

Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen. Elternrat - ERSH. Inhaltsverzeichnis Reglement Elternmitwirkung der Schule Hedingen Inhaltsverzeichnis Elternrat - ERSH 1 Grundlage... 2 2 Geltungsbereich... 2 3 Ziel und Zweck... 2 4 Grundsätze... 2 5 Abgrenzung... 2 6 Organisation... 3

Mehr

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule

Verordnung über die Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule 40.44 Verordnung über die der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule und an der Kantonsschule vom 9. Dezember 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 64, 65, 67 und 88 des

Mehr

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie

Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Prozessname Prozesseigner/in Prozessverantwortliche/r Zuweisungsverfahren Audiopädagogische Therapie Zentralschulpflege Kreisschulpflege-Präsident/in Beobachtungen in der Klasse 6 Konsens zu Beizug SPD?

Mehr

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG

PRIMARSCHULGEMEINDE. Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG PRIMARSCHULGEMEINDE Trüllikon SCHULGEMEINDEORDNUNG Schulgemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis Schulgemeindeordnung der Primarschulgemeinde Trüllikon...3 I.

Mehr

Kommunikationskonzept. Schule Rothenburg

Kommunikationskonzept. Schule Rothenburg Kommunikationskonzept (13. März 2013) Informations- und Kommunikationskonzept 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Geltungsbereich... 3 1.3 Grundsätze des Kommunikation...

Mehr