Redaktionsstatut für das Internetportal

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1 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Redaktionsstatut für das Internetportal 1. Präambel Das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt betreibt den Internetauftritt nach dem Prinzip «Lebenslagen». Das Internetportal hat die Aufgabe, folgende Zielgruppen über alle relevanten Fragen zu den Themen Erziehung, Bildung und Sport zu informieren: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Eltern und Familien Lehrpersonen und Dozierende Sportlerinnen und Sportler Öffentlichkeit und Medien Institutionen Weiter wird die Organisationsstruktur des Erziehungsdepartements mit den Bereichen «Bildung», «Jugend, Familie und Sport», «Zentrale Dienste» und «Generalsekretariat» abgebildet. 2. Einleitung Das Redaktionsstatut regelt die redaktionelle Zusammenarbeit innerhalb des Erziehungsdepartements. Offene Punkte werden in konstruktiver Zusammenarbeit gelöst. Redaktionsverantwortliche erarbeiten die Inhalte ihres Zuständigkeitsbereichs eigenverantwortlich, wo nötig sprechen sie sich mit beteiligten Stellen direkt ab. 3. Online-Redaktion Der Internetauftritt wird durch die Online-Redaktion betreut. Zur Online- Redaktion zählt, wer eine Einführung erhalten hat. Bei der Erarbeitung von Inhalten halten sich die Mitglieder der Online-Redaktion an die vereinbarten publizistischen Grundsätze. Sie bemühen sich um eine einheitliche Darstellung und eine einheitliche Schreibweise (gemäss den Hilfeleistungen im «Help»). Für die Mitglieder der Redaktionsleitung besteht die Pflicht zur Hilfestellung, Beratung, Schulung sowie zur Anregung von Neuerungen und Verbesserungen. Die Mitglieder der Online-Redaktion beachten den Styleguide des Kantons Basel-Stadt, sorgen für die Einhaltung der in diesem Redaktionsstatut definierten Gestaltungs- und Redaktionsgrundsätze und übernehmen die Aufgabe der Qualitätssicherung bezüglich ihrer

2 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 2 Inhalte, insbesondere bezüglich Aktualität, inhaltlicher Korrektheit, sprachlicher Richtigkeit sowie nutzerorientierter Informationsaufbereitung. Entsprechend dem Vier-Augen-Prinzip werden Inhalte in der Regel von Mitgliedern der Online-Redaktion erarbeitet und von «Publishern» veröffentlicht. Das Vier-Augen-Prinzip dient der Qualitätssicherung. 3.1 Redaktionsleitung und erweiterte Redaktionsleitung Die Redaktionsleitung trägt die inhaltliche und publizistische Gesamtverantwortung für Die technische Leitung ist für den Betrieb der Homepage verantwortlich. Die erweiterte Redaktionsleitung ist für die redaktionelle und konzeptionelle Koordination und Weiterentwicklung der Seiten und Inhalte verantwortlich und ist zentraler Ansprechpartner. Die Redaktion setzt sich wie folgt zusammen: Redaktionsleitung: Technische Leitung: Erweiterte Redaktionsleitung: Bildung: Jugend, Familie und Sport Zentrale Dienste Thomas Haberthür, Bildung Crispin Hugenschmidt, Generalsekretariat Thomas Mächler, Jugend, Familie und Sport Markus Bäumler, Bildung Valérie Rhein, Susanne Brassel Jeannine Borer, Rolf Keller Andreas Avanzini, Thomas Riedtmann Die Redaktionsleitung und die erweiterte Redaktionsleitung sowie die technische Leitung haben Lese-, Schreib- und Publikationsrechte für den gesamten Internetauftritt. Sie veröffentlichen die Seiten ihres Bereichs und können in dringenden Fällen auch Seiten aus anderen Bereichen veröffentlichen. Weiter veröffentlichen sie eingereichte Veranstaltungen, unabhängig vom Thema oder der Zielgruppe. Die Mitglieder der Redaktionsleitung können Artikel offline stellen, die gegen das Redaktionsstatut oder die Gestaltungsvorgaben verstossen oder dem Erziehungsdepartement schaden könnten. 3.2 Redaktorinnen und Redaktoren Redaktionelle Aufgaben können die Mitglieder der Redaktionsleitung und der erweiterten Redaktionsleitung an Redaktor/innen delegieren. Redaktor/innen erhalten grundsätzliche Lese- und Schreibrechte für die von ihnen verwalteten Seiten. Redaktor/innen reichen neue wie auch zur Überarbeitung zurückgezogene Artikel zur Veröffentlichung ein. Es besteht die Möglichkeit, dass für bestimmte Bereiche (z.b. Stellenbörse) Redaktor/innen ausnahmsweise auch Publikationsrechte erhalten. Sie können so kleine Änderungen ohne inhaltliche Bedeutung direkt publizieren.

3 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 3 Mitarbeiter/innen, die neu als Redaktor/innen arbeiten, haben eine Einführungsschulung zu absolvieren, in deren Rahmen ihnen die grundlegenden technischen und redaktionellen Kompetenzen vermittelt werden. Anleitungen sind auf abrufbar. (Nur im eingeloggten Modus möglich.) 3.3 Rechte zur Veröffentlichung («Publisher») «Publisher» haben das Recht, zur Veröffentlichung eingereichte Seiten zu publizieren. Die Mitglieder der Redaktionsleitung bestimmen in Absprache mit den Bereichsleitungen die Zugriffsrechte für Publisher für ihren Bereich. Die Redaktionsleitung erteilt die Publisherrechte auf Antrag des zuständigen Bereichs. Mutationen sind der technischen Leitung zu melden. Die technische Leitung führt ein aktuelles Zugriffsverzeichnis (Benutzer- und Gruppenrechte). Redaktionsleitung und Publisher sind bei Änderungen von Zuständigkeiten zu informieren. 3.4 Sitzungen der Redaktionsleitung und der erweiterten Redaktionsleitung Die Redaktionsleitung und die erweiterte Redaktionsleitung treffen sich in der Regel vier bis sechsmal jährlich zu einer Redaktionssitzung. Die Sitzungen werden protokolliert. Die Mitglieder der Geschäftsleitung des Erziehungsdepartements erhalten eine Kopie des Protokolls. 3.5 Aufgabenverteilung innerhalb des Erziehungsdepartements Für die einzelnen Bereiche und Zielgruppen sind verantwortlich: Organisationsstruktur ED Bereich Rubrik Zuständigkeit Bildung Bildung Kommunikation Bildung Jugend, Familie und Sport Jugend, Familie und Sport Kommunikation JFS Zentrale Dienste Zentrale Dienste Generalsekretariat/Leitung Zentrale Dienste (Abteilung Informatik) Generalsekretariat Generalsekretariat Generalsekretariat Startseite Startseite Redaktionsleitung Kontakte Kontakte Jeweiliger Bereich Aktuell Startseite Redaktionsleitung Veranstaltungskalender Veranstaltungskalender Redaktionsleitung und erweiterte Redaktionsleitung

4 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite 4 4. Werbung Die Inhalte von sind werbefrei. Ausgenommen ist bei Projekten der Hinweis auf Sponsoren (keine Banner, einfache Hinweise beispielsweise auf Swisslos-Fonds, Christoph Merian Stiftung usw.). 5. Gestaltung Der Styleguide des Kantons Basel-Stadt ( bildet die Grundlage für die Gestaltung von und ist für alle verbindlich. Er beinhaltet Aussagen zu Barrierefreiheit, Darstellungstechnik und -formen. Eingriffe in die Navigation dürfen nur von der Redaktionsleitung vorgenommen werden. 6. Finanzen Der Betrieb und Unterhalt sowie die Weiterentwicklung werden über die ordentlichen Budgets der Bereiche finanziert. Alle Bereiche beteiligen sich an der Finanzierung. 7. Weiterentwicklung Der Betrieb einer Website ist nicht statisch, sondern unterliegt einem ständigen Wandel. Alle Inhalte und Strukturen werden regelmässig einer kompletten Überarbeitung unterzogen. Updates des Internetauftritts erfolgen regelmässig und sind auf dokumentiert. Über besteht die Möglichkeit, geplante Anpassungen zu testen. 8. Streitigkeiten/Konflikte Dieses Redaktionsstatut ist für alle auf publizierten Inhalte massgebend. Bei Verstössen gegen das Redaktionsstatut innerhalb ist die Redaktionsleitung berechtigt Inhalte sofort offline zu stellen, sofern keine Einigung erfolgen konnte. Die Linie ist in solchen Fällen zu informieren und dafür verantwortlich, dass eine Einigung erzielt werden kann. 9. Gültigkeit Dieses Redaktionsstatut tritt per 1. April 2011 in Kraft. Es ersetzt das Statut vom 1. Juli 2009.

5 Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt Seite Weiterführende Dokumente Schreibweisungen für den Internetauftritt des Erziehungsdepartements ( «Teaser» im Internet 20 Tipps für bessere Informationstexte (Quelle: CD Basel-Stadt online (Style-Guide), Barrierefreie Webseiten: Erziehungsdepartement Basel-Stadt Dr. Christoph Eymann, Vorsteher Basel, / Mä P:\Word\redaktionsstatut-neu.doc

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