Familienwegweiser Informationen und Tipps für junge Eltern

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1 Familienwegweiser Informationen und Tipps für junge Eltern Informierte Eltern haben es leichter... in Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden

2 1 Herzlich Willkommen 1 Herzlich Willkommen

3 1 Herzlich Willkommen 1.1 Inhaltsverzeichnis Herzlich Willkommen 1.1 Inhaltsverzeichnis 1.2 Vorwort des Landrates 1.3 Wichtige Hinweise zum Elternbegleitbuch 2. Durch den Behörden-Dschungel 2.1 Angebote und Hinweise Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstelle Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Kinderleicht Familienhebammen Betreuung bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) - Betreuung bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes Offene Sprechstunde für Eltern von Schreibabys Frühförderung Der Kinderarzt - ein wichtiger Partner Mutterschutz Kündigungsschutz Wiedereinstieg und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Elternzeit Schulpflichtbefreiung von Müttern Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Vaterschaftsanerkennung Elterliche Sorge 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Kindergeld Kinderfreibetrag Kinderzuschlag Elterngeld Arbeitslosengeld I Arbeitslosengeld II Sozialhilfe nach dem SGB XII Wohngeld Förderung beim Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung Schuldnerberatung Bildungs- und Teilhabepaket Förderung der Familienerholung

4 1 Herzlich Willkommen 1.1 Inhaltsverzeichnis Sind Sie alleinerziehend? Unterhaltsvorschuss Beistandschaft 2.4 Kindertagesbetreuung Tageseinrichtung für Kinder Betreuung von Kindern unter drei Jahren Tagesmütter und Tagesväter Familienzentren 2.5 Familienbildung und Familienberatung Begleitung und Beratung für Eltern und Kinder Der Elternbildungsgutschein Kostenfrei: Elternstart NRW Elternbriefe Lesestart 3. Checklisten, Formulare und Persönliches 3.1 Was? Wann? Wo? Checkliste für Behördengänge 3.2 Wissenswertes rund um die Kindertagesbetreuung 3.3 Wichtige Telefonnummern, Adressen und Internetseiten 3.4 Impfkalender

5 1 Herzlich Willkommen 1.2 Grußwort des Landrates 1.2 Informierte Eltern haben s leichter! Informationen und Tipps für junge Familien Liebe Familie, zur Geburt Ihres Kindes gratuliere ich Ihnen im Namen des Kreises Coesfeld ganz herzlich. Eltern zu werden ist ein ganz besonderes Ereignis. Es verbindet die große Freude auf die nun beginnende neue Lebensphase mit der Verantwortung für das Kind und mit zahlreichen kleinen und großen Veränderungen in Ihrem täglichen Leben. Ihr Kind braucht ein positives und liebevolles Umfeld, Geborgenheit, Emotionalität, Sorgsamkeit ebenso wie Achtung und Vertrauen. Betreuung, Gesundheitspflege und Erziehung eines Kindes sind verantwortungsvolle Aufgaben, die Sie von nun an Tag und Nacht fordern und zu der Sie sicher viele Fragen haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Städte und Gemeinden sowie des Kreises Coesfeld stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Bewältigung Ihrer neuen und wichtigen Aufgabe zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wie gelingt der richtige Start in dieses neue Leben? In Ihrer Gemeinde und im gesamten Kreis Coesfeld gibt es ein dichtes Netz von Beratungsangeboten und Informationen für Familien mit Kindern. Das Elternbegleitbuch vermittelt einen Überblick über die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten und gibt gerade für die ersten Lebensmonate Ihres Kindes wichtige Hinweise für die Erledigung der notwendigen Formalitäten und über mögliche finanzielle Hilfen. Es enthält eine Fülle von konkreten Angeboten für Familien und Kinder, die Ihnen helfen können, die vielen Herausforderungen an die Organisation des Alltags zu meistern. Neben einem kleinen Geschenk für Sie und Ihr Kind enthält das Elternbegleitbuch einen Gutschein für ein Elternbildungsangebot in Höhe von 20,00 Euro. Ich lade Sie ein, mit diesem Gutschein einen Kurs oder eine Informationsveranstaltung in einem Familienzentrum, bei der Familienbildungsstätte oder einem Bildungsträger zu besuchen. Nutzen Sie diese Angebote und Informationen und scheuen Sie sich nicht, die angebotenen Hilfen anzunehmen, um Ihrem Kind einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Die Welt zu entdecken, eigene Erfahrungen zu machen, Vertrauen und Halt zu finden sind wichtige Voraussetzungen für eine positive Entwicklung. Sie als Eltern tragen das Ihre für eine gelingende Kindheit bei und ich unterstütze Sie gerne. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie alles Gute. Dr. Christian Schulze Pellengahr Landrat des Kreises Coesfeld

6 1 Herzlich Willkommen 1.3 Wichtige Hinweise zum Elternbegleitbuch Wichtige Hinweise zum Elternbegleitbuch Elternzeit, Kindergeld, Anmeldung zur Krankenkasse als ob Eltern in der ersten Phase mit einem Säugling die nötige Zeit und Ruhe hätten, sich mit verschiedenen Behörden und Formularen auseinander zu setzen. In diesem Elternbegleitbuch sind alle nützlichen und erforderlichen Informationen für Sie zusammengetragen worden, damit Sie sich möglichst schnell und unkompliziert einen Weg durch den Behörden-Dschungel bahnen können. Damit mehr Zeit bleibt für die wirklich wichtigen Dinge im Leben - für Sie und Ihr Kind. Der vorliegende Wegweiser befindet sich im Aufbau und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anregungen und Wünsche zum Inhalt sind daher herzlich willkommen. Unbedingt ansehen: Unter der Rubrik Checklisten, Formulare, Persönliches finden Sie wichtige Tipps noch einmal im Überblick. Herausgeber: Kreis Coesfeld Der Landrat Jugendamt Schützenwall Coesfeld Telefon: 02541/18-0 Mail: jugend-und-familie@kreis-coesfeld.de Kreis Coesfeld Coesfeld, Januar 2016 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

7 2 Durch den Behördendschungel 2 Durch den Behördendschungel

8 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatungsstelle Zum Angebot der Schwangerenberatungsstelle gehören neben der Beratung und Hilfe für Schwangere und deren Partner bei persönlichen und familiären Schwierigkeiten, Vermittlung finanzieller Hilfen z.b. aus der Bundesstiftung Mutter und Kind zur Beschaffung einer Erstausstattung, Informationen zu Methoden der vorgeburtlichen Untersuchung einschließlich psychosozialer Begleitung, Beratung in Fragen zur Sexualität und Verhütung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme für ein Langzeitverhütungsmittel und die Unterstützung in der Zeit nach der Geburt. Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes bekommen Sie umfassende Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen in Bezug auf Mutterschutz, Elternzeit, bei Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Lage Alleinerziehender und zur Familienplanung. Die Beratung ist kostenfrei, unabhängig von der Nationalität und Konfession und unterliegt der Schweigepflicht. Kreis Coesfeld Untere Gesundheitsbehörde Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Schützenwall Coesfeld Telefon: 02541/ oder 0151/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung ) Öffnungszeiten: Mo Do: 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Persönliche Gesprächstermine werden individuell vereinbart. In Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen stehen jeweils Beratungsräume zur Verfügung. Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.v. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Rosenstraße Coesfeld Telefon: 02541/ coesfeld@dw-st.de Internet: Öffnungszeiten: Mo - Fr: Uhr, Di: Uhr und nach Vereinbarung. Donum vitae Kreisverband Coesfeld e.v. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Bahnhofstraße Dülmen Telefon: 02594/ duelmen@donumvitae.org Internet: Beratung auch in Lüdinghausen, Senden und Werne

9 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SkF) Ortsverein Coesfeld Schwangerschaftsberatung Süringstraße Coesfeld Telefon: 02541/ Internet: Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SkF) Ortsverein Dülmen Schwangerschaftsberatung Mühlenweg Dülmen Telefon: 02594/ Internet: Sozialdienst katholischer Frauen e.v. (SkF) Ortsverein Lüdinghausen Schwangerschaftsberatung Luidostr Lüdinghausen Telefon: 02591/ Internet: pro familia Lüdinghausen Burgstr Lüdinghausen Telefon: 02591/ Internet: Hebammenbetreuung vor und nach der Geburt Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme Ihrer Wahl während der Schwangerschaft, der Geburt und für den Zeitraum von acht Wochen nach der Entbindung. Von Ihrer Hebamme erhalten Sie in der ersten Zeit Hilfe bei der Pflege und Ernährung Ihres Kindes, beim Stillen und vieles mehr. Die Kosten für die Betreuung durch Ihre Hebamme werden für die Zeit bis zu acht Wochen nach der Entbindung vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ein Verzeichnis der Hebammen an Ihrem Wohnort erhalten Sie bei Ihrer Gynäkologin oder bei Ihrem Gynäkologen, Ihrer Geburtsklinik, bei Schwangerenberatungsstellen oder im Internet unter Einige Hebammen bieten in einem Familienzentrum oder in der Kindertageseinrichtung kostenfreie Wiegesprechstunden an. Damit haben Eltern auch nach acht Wochen Hebammenhilfe eine Ansprechpartnerin für ihre Fragen rund ums Baby. Termine und weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem örtlichen Familienzentrum bzw. in der Kindertageseinrichtung.

10 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Kinderleicht Frühe Hilfen im Kreis Coesfeld Die ersten Lebensjahre eines Kindes sind für das gesamte Leben prägend. Eltern kommt dabei eine wichtige Rolle zu, eine Rolle, in die sie sich erst einmal hineinfinden müssen. Besondere Lebenssituationen von Eltern, wie z.b. ein zu früh geborener Säugling, familiäre Veränderungen durch Trennung bzw. Scheidung, der Umzug an einen neuen Wohnort oder Arbeitslosigkeit erfordern manchmal schnelle und unbürokratische Hilfe. Verschiedene Dienste und Anlaufstellen im Kreis Coesfeld können Sie und Ihr Kind auf diesem Weg begleiten, unterstützen und Sie in Ihrer Elternverantwortung stärken. Professionelle Fachkräfte aus Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Bildungseinrichtungen, kinderärztlichen und therapeutischen Praxen, Geburtskliniken, Frühförderstellen sowie dem Gesundheitsamt, Jobcenter und Jugendamt bieten Ihnen ihre Hilfe an. Informationen zu den Angeboten in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Jugendamt des Kreises Coesfeld und vor Ort bei den Städten und Gemeinden. sind unter anderem: Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen oder bezüglich der Entwicklung des Kindes, (Familien-)hebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen Verschiedene Angebote der Elternbildung (z.b. Mutter-Kind-Gruppen, Elterntrainings, Vorträge), Willkommensbesuche nach der Geburt Ihres Kindes durch geschulte Ehrenamtliche, Entlastung und Unterstützung im Familienalltag bei Ihnen zu Hause (z.b. Wellcome PRimA Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.v.) Familienhebammen Betreuung bis zum 1. Geburtstag Ihres Kindes Eltern, die sich in einer besonderen oder schwierigen Lebenssituation befinden und die auch nach der Wochenbettzeit die Hilfe einer Hebamme benötigen, können die Unterstützung einer Familienhebamme im Kreis Coesfeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Wenn das Kind zu früh oder mit Behinderung geboren wurde, aber auch, wenn ein Elternteil selbst schwer oder chronisch krank ist, kann eine Familienhebamme bei der Bewältigung des Alltags helfen. Gründe können ebenfalls schwerwiegende Konflikte der Eltern untereinan-

11 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise der sein, wenn die Versorgung des Kindes betroffen ist. Auch bei Unsicherheiten, was die Pflege und Entwicklung des Säuglings betrifft, gibt eine Familienhebamme gern praktische Tipps, damit Eltern die Hürden des Alltages gut meistern können. Ebenso könnte die Hilfe einer Familienhebamme infrage kommen, wenn Mütter und Väter Schwierigkeiten haben, sich emotional in ihre neue Rolle als Eltern einzufinden oder es ihnen schwer fällt, die Signale ihres Kindes zu verstehen und auf seine Bedürfnisse angemessen einzugehen. Sie bringen Verständnis für die Lebenssituation von belasteten Familien auf und vermitteln ihnen auf Wunsch auch andere Hilfsangebote vor Ort. Denn eine Familienhebamme versteht sich als Lotsin durch diese Lebensphase. Wenn Sie die Unterstützung einer Familienhebamme wünschen, können Sie sich gerne direkt vertrauensvoll an eine der im Babypass genannten Hebammen bzw. Familienhebammen wenden. Diese Leistung ist für Sie kostenlos Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) - Betreuung bis zum 3. Geburtstag Ihres Kindes Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern, die sich in besonderen oder schwierigen Lebenssituationen befinden, können die Unterstützung einer Familien-Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin im Kreis Coesfeld bis zum dritten Geburtstag des Kindes schnell und unbürokratisch in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien mit einem zu früh geborenen, einem (chronisch) kranken oder einem Kind mit (drohender) Behinderung. Dabei wird immer die ganze Familie in den Blick genommen und Eltern werden z.b. darin unterstützt, typischen Auffälligkeiten von Geschwistern kranker Kinder vorsorglich zu begegnen. Auch bei Unsicherheiten, was die Pflege, Gesundheit und die altersgerechte Entwicklung des Kindes betrifft, berät eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin gerne und gibt praktische Tipps, damit Eltern die Hürden des Alltages gut meistern können. Ebenso könnte die Hilfe einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin infrage kommen, wenn Mutter und Vater Schwierigkeiten haben, die Signale ihres Kindes zu verstehen und auf seine Bedürfnisse angemessen einzugehen oder sie sich Anleitung für einen entwicklungsfördernden Umgang mit ihrem Kind wünschen (Anreize durch Sprache und Spiel). Eine Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bringt Verständnis für die Lebenssituation von belasteten Familien auf und vermittelt ihnen auf Wunsch auch andere Hilfsangebote vor Ort. Dieses Unterstützungsangebot ergänzt die Arbeit der Familienhebammen im Kreis Coesfeld und kann von Eltern bei Bedarf auch über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus in Anspruch genommen werden. Wenn Sie die Unterstützung einer Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin wünschen, können Sie sich gerne direkt vertrauensvoll an eine der im Babypass genannten Fachkräfte wenden. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.

12 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Offene Sprechstunde für Eltern von Schreibabys Vielleicht fragen Sie sich, warum Ihr Kind übermäßig weint und schreit, nur sehr wenig und unregelmäßig schläft und sich schlecht füttern lässt oder nicht essen möchte? Manchmal fällt es Ihnen schwer, die Bedürfnisse Ihres Kindes richtig zu lesen und Sie wundern sich, warum Ihr Kind häufig unzufrieden wirkt und extreme Nähe sucht? Entlastung erhalten Sie in dieser angespannten Situation von der Beratungsstelle für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern des Caritasverbandes. Sie erhalten dort kostenfreie Hilfe, um Ihr Kind und dessen Signale besser zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Mit Unterstützung der Beratungsstelle kann es gelingen, Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten zurück zu gewinnen und die Eltern-Kind-Bindung zu vertiefen. Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Persönliche Gesprächstermine werden individuell vereinbart. In Lüdinghausen gibt es jeden Montag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eine Sprechstunde. Caritasverband für den Kreis Coesfeld Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche Standort Lüdinghausen Liudostraße Lüdinghausen Telefon: 02591/ Standort Coesfeld Osterwicker Straße Coesfeld Telefon: 02541/ Internet: caritas-coesfeld.de Frühförderung Wenn Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen, zum Beispiel um seine Bewegungsentwicklung, seine Sprachentwicklung, sein Verhalten oder seine geistige Entwicklung, dann können Sie sich an eine Frühförderstelle wenden. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind zu früh geboren wurde oder wenn bei Ihrem Kind eine Behinderung festgestellt wurde. Die Frühförderung ist ein freiwilliges und kostenloses Angebot mit dem Ziel, Hilfen anzubieten, die dazu beitragen, dass sich Kinder möglichst gut entwickeln können. Die Angebote unterstützen Kinder dabei, ihre Stärken zu nutzen, ihre Fähigkeiten zu entfalten und an ihrer Lebenswelt teilzuhaben. Um den vielen Seiten der kindlichen Entwicklung gerecht zu werden, arbeiten Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen. Die Angebote der Interdisziplinären Frühförderstelle stehen Eltern mit Kindern von der Geburt bis zur Einschulung zur Verfügung. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Kind mehr Unterstützung braucht als andere Kinder, um sich gut zu entwickeln, wenden Sie sich an eine der Frühförderstellen. Gerne beraten Sie die aufgeführten Frühförderstellen und besprechen mit Ihnen, ob Frühförderung eine geeignete Hilfe sein kann. Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle der Kinderheilstätte Nordkirchen Neustr.1a Lüdinghausen Telefon: 02591/94770

13 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Außenstelle Dülmen An der Weberei Dülmen Telefon: 02594/ Einzugsgebiet: Nordkirchen, Olfen, Ascheberg, Lüdinghausen, Senden, Dülmen Internet: Frühförder- und Beratungsstelle Haus Hall Weßlings Kamp Coesfeld Telefon: 02541/ fruehfoerderung.coesfeld@ haushall.de Außenstelle Nottuln Uphovener Weg 5a Nottuln Telefon: 02502/ Einzugsgebiet: Coesfeld, Rosendahl, Billerbeck, Nottuln, Havixbeck Internet: Der Kinderarzt ein wichtiger Partner Wächst mein Kind gesund heran? Diese Frage werden Sie sich im Verlauf der Entwicklung Ihres Kindes immer wieder stellen. Ein sicherer Weg, die Entwicklung des Kindes zu verfolgen und zu prüfen, ist der Gang zum Kinderarzt. Hier werden Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt, um rechtzeitig Fehlentwicklungen zu entdecken und zu behandeln. Geprüft werden die körperliche, geistige und soziale Entwicklung Ihres Kindes. Ihr Kind wird gewogen, gemessen und gründlich untersucht. Je nach Entwicklungsphase werden spezielle Untersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Vorsorgeheft festgehalten, das Sie zu jedem Untersuchungstermin mitnehmen sollten. Sinnvoll ist auch, den Impfpass bereitzuhalten. Oft wird im Anschluss an die Untersuchung eine Impfung vorgenommen. Die Früherkennungsuntersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Nehmen Sie die Termine zu den Früherkennungsterminen bitte regelmäßig wahr. Werden Entwicklungsverzögerungen oder Erkrankungen frühzeitig erkannt, kann wesentlich mehr zu ihrer Behandlung getan werden. Wichtig ist auch, dass Sie dem Arzt oder der Ärztin auffällige Beobachtungen mitteilen. Damit möglichst alle Kinder an den Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, wurde die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit beim Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit eingerichtet. Sobald Ihr Kind an einer der Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 teilgenommen hat, schickt die Ärztin oder der Arzt eine Bestätigung an diese Zentrale Stelle. Die Zentrale Stelle kann nun ermitteln, welche Kinder nicht an der Untersuchung teilgenommen haben, und schickt den Eltern dieser Kinder ein Erinnerungsschreiben. Die Eltern haben noch genügend Zeit, die Untersuchung nachzuholen. Sollte jedoch auch dann das Kind nicht an der Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, informiert die Zentrale Stelle das Jugendamt des Kreises Coesfeld darüber, welche Kinder noch nicht bei einer Untersuchung waren. Das Kreisjugendamt wird dann in einem persönlichen Schreiben noch einmal an die Früherkennungsuntersuchung erinnern.

14 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise 2.1 Folgende kostenlose Früherkennungsuntersuchungen gibt es: U 1: U 2: U 3: U 4: U 5: U 6: U 7: U 7a: U 8: U 9: J 1 : direkt nach der Geburt Lebenstag Lebenswoche Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat Lebensmonat ca. 5 Jahre Jahre Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter und oder Sie wenden sich direkt an einen Kinderarzt vor Ort. Elternbriefe zu den U-Untersuchungen können Sie kostenlos per abonnieren unter: infomaterial-service/elternbriefe/ Informationen zu den Allgemeinen Notdienstzeiten finden Sie unter dem Punkt Wichtige Telefonnummern im letzten Abschnitt dieses Elternbegleitbuches Mutterschutz Als werdende Mutter genießen Sie einen besonderen Schutz sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit sind Sie von Ihrer Arbeit freigestellt, um sich auf die Geburt vorzubereiten bzw. sich nach der Geburt zu erholen und in Ruhe die erste Zeit mit Ihrem Kind zu verbringen. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Auch als geringfügig Beschäftigte stehen Sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes, in dem zwingende Schutzvorschriften für Mutter und Kind festgelegt sind. Während des Mutterschutzes erhalten Sie sofern Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld und ggf. von Ihrem Arbeitgeber einen Arbeitgeberzuschuss. Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss ergeben summiert Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen aus den letzten drei Kalendermonaten. Sofern Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden und privat versichert sind, ist nicht die Krankenkasse, sondern die Mutterschaftsgeldstelle beim Bundesversicherungsamt in Bonn die richtige Anlaufstelle. Auch wenn Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, steht Ihnen dennoch ein Mutterschaftsgeld zu. In diesem Fall können Sie sich ebenfalls an das Bundesversicherungsamt wenden oder den Antrag online stellen unter Beamtinnen können sich an die Personalstelle Ihres Dienstherrn wenden.

15 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise Im Anschluss an die Mutterschutzfrist können Sie Elternzeit beantragen. Wichtiger Hinweis: Beginnt noch während einer Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes eine neue Mutterschutzfrist, besteht trotz Anspruch auf Mutterschaftsgeld grundsätzlich kein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, solange die neue Schutzfrist mit der laufenden Elternzeit zusammenfällt. (Es sei denn, die Mutter übt eine zulässige Teilzeitarbeit aus.) Endet die Elternzeit während der Schutzfristen oder wird die Elternzeit zur Inanspruchnahme der Schutzfristen durch die Mutter beendet, ist für den nach Ende der Elternzeit verbleibenden Zeitraum die Zuschusspflicht des Arbeitgebers gegeben. Die Höhe des Zuschusses richtet sich in diesen Fällen nach dem Arbeitsentgelt für das Arbeitsverhältnis, das nach Ablauf der Elternzeit wieder aufgelebt wäre, wenn nicht die neue Mutterschutzfrist eingetreten wäre. Dies wird sich für Sie finanziell positiv auswirken. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder sofern Sie privat oder nicht selbst gesetzlich versichert sind an das Bundesversicherungsamt in Bonn oder Ihren Dienstherrn. Einen Leitfaden zum Thema Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld erhalten Sie unter www. bmfsfj.de oder unter dem Servicetelefon: 030/ (Montag bis Donnerstag von 9.00 bis Uhr) Kündigungsschutz Während der Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Geburt darf Ihnen der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt unabhängig davon, ob Sie als Mutter nach Ablauf der Mutterschutzfrist wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren oder in Elternzeit gehen wollen. Der Kündigungsschutz besteht auch während der gesamten Dauer der in Anspruch genommenen Elternzeit. Weitere Informationen zum Kündigungsschutz während und nach der Schwangerschaft finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz unter oder in der kostenlosen Broschüre Kündigungsschutz, die Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter der Adresse herunterladen können Wiedereinstieg und Vereinbarkeit von Familie und Beruf Frauen und Männer aus dem Kreis Coesfeld haben die Möglichkeit, sich kostenlos über den beruflichen Wiedereinstieg nach einer familienbedingten Pause zu informieren und individuell beraten zu lassen. Dazu organisieren die Gleichstellungsbeauftragten Gesprächstermine in jeder Stadt und Gemeinde. In den persönlichen Beratungsgesprächen ist es möglich, Klarheit über die eigenen Ziele und Möglichkeiten zu gewinnen und die ersten Schritte für den Weg zurück in den Beruf zu planen. Die Orientierungsberaterin der Kreisverwaltung kommt dazu immer dienstags in eine Stadt- oder Gemeindeverwaltung und bietet Einzelgespräche an. Anmeldungen für Gesprächstermine nehmen die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten gerne entgegen.

16 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise 2.1 Weitere Informationen erhalten Sie von den Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld Kreis Coesfeld Gleichstellung Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Gleichstellung ) Das Internetportal möchte Ihnen auf Ihre Fragen zum Thema Wiedereinstieg erste Antworten geben. Diese Seite ist zugleich ein Wegweiser zu den Beratungseinrichtungen, die Ihnen in Ihrer Situation weiterhelfen. Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 0251/ Auch die Bundesregierung informiert mit dem Lotsenportal Perspektive Wiedereinstieg im Internet: Elternzeit Die Wirtschaftsförderung des Kreises Coesfeld verhilft Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Form eines Leitfadens zum Thema Beruf & Kind im Kreis Coesfeld zu einer gelungenen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Leitfaden unterstützt sowohl Eltern, als auch Arbeitgeber bereits ab der Schwangerschaft bei allen aufkommenden Fragen und gibt einen Überblick über Rechte und Pflichten. Wichtige Anlaufstellen sind für Sie in dem Wegweiser zusammengefasst. Den Leitfaden sowie Informationen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsförderung im Kreis Coesfeld Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 02594/ Sofern Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf Gewährung von Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes. Sind Sie beide erwerbstätig, steht Ihnen frei, wer von Ihnen Elternzeit nimmt und für welche Zeiträume. Die Elternzeit kann ganz oder teilweise von einem Elternteil allein in Anspruch genommen werden; die Eltern können die Elternzeit aber auch untereinander aufteilen und sich bei der Elternzeit abwechseln. Wenn Sie möchten, können Sie Anteile der Elternzeit oder aber die gesamte dreijährige Elternzeit vollständig gemeinsam nutzen. Während der Elternzeit ruhen die Arbeitspflichten. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen, so dass Sie nach Ablauf der Elternzeit wieder auf Ihren ursprünglichen oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückkehren können. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie auch bis zu zwölf Monate Ihrer Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag Ihres Kindes übertragen. Für Geburten ab

17 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise dem ist die Übertragung von bis zu 24 Monaten möglich. Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn angezeigt werden. Dies gilt auch, wenn die Elternzeit gleich nach der Geburt des Kindes oder am Ende der Mutterschutzfrist beginnen soll. Mit dieser Anzeige legen Sie sich für die nächsten zwei Jahre fest. Wenn Sie die Elternzeit darüber hinaus verlängern wollen, informieren Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Ablauf dieser ersten beiden Jahre. Während der gesamten Dauer der Elternzeit genießen Sie Kündigungsschutz gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können dagegen das Arbeitsverhältnis auch während der Elternzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen. Zum Ende der Elternzeit gilt hier jedoch eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit ist zulässig. Darüber hinaus haben Sie in Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von 15 bis 30 Stunden, sofern Sie keine vollständige Arbeitsfreistellung wünschen. Weitere Informationen finden Sie unter sowie unter www. bmfsfj.de und bei der Elterngeldstelle des Kreises Coesfeld: Kreis Coesfeld Jugendamt Elterngeldstelle Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Elterngeld ) Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Schulpflichtbefreiung von Müttern Während der Schwangerschaft bleibt die Schulpflicht bis zum Eintritt des Mutterschutzes bestehen. Selbstverständlich kann nach Eintritt des Mutterschutzes weiterhin die Schule freiwillig besucht werden. Sofern Sie sich in einer Ausbildung befinden und in Elternzeit gehen, verlängert sich Ihre Ausbildungszeit entsprechend. Kann nach der Geburt die Betreuung des Kindes nicht anders sichergestellt werden, können Sie sich von der Schulpflicht befreien lassen. Dazu stellen Sie einen Antrag auf Befreiung der Schulpflicht. Anträge dazu sind in den Schulen erhältlich. Dem Antrag fügen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei sowie eine Bescheinigung des Jugendamtes des Kreises Coesfeld, dass die Betreuung Ihres Kindes von Ihnen allein wahrgenommen wird. Falls die Betreuung Ihres Kindes durch Andere (z.b. durch die Großeltern) sichergestellt werden kann, ist eine Schulbefreiung nicht möglich Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse Sofern noch nicht geschehen, müssen Sie Ihr Kind auch bei Ihrer Krankenkasse anmelden. Hierzu erhalten Sie vom Standesamt, bei dem Sie Ihr Kind in der ersten Woche

18 2 Durch den Behördendschungel 2.1 Angebote und Hinweise 2.1 nach der Geburt angemeldet haben, eine Bescheinigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Bei miteinander verheirateten Eltern wird Ihr Kind in die bestehende Familienversicherung kostenlos mit aufgenommen, ebenso bei minderjährigen Eltern, die selbst noch bei ihren Eltern mitversichert sind. Diese Regelung gilt bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse Vaterschaftsanerkennung Sofern Sie verheiratet sind, ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig, da hier per Gesetz der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, als Vater des Kindes gilt. Sofern Sie nicht verheiratet sind, besteht eine Vaterschaft erst dann, wenn sie anerkannt oder gerichtlich festgestellt ist. Um eine Vaterschaft anerkennen zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Kreises Coesfeld. Hier wird die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung durch Sie als Mutter beurkundet. Die Anerkennung sollte wenn möglich bereits vor der Geburt oder kurz danach erfolgen Elterliche Sorge Neben dem Wunsch, für ein gemeinsames Kind da zu sein, haben Eltern auch die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Es besteht ein gemeinsames Sorgerecht, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind oder wenn die Eltern nach der Geburt einander heiraten. Bei nicht verheirateten Eltern besteht ein gemeinsames Sorgerecht dann, wenn die Eltern erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung) oder wenn das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Die Sorgeerklärungen von Mutter und Vater müssen öffentlich beurkundet werden, was zum Beispiel beim Jugendamt oder beim Notar erfolgen kann. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Kreis Coesfeld Jugendamt Beistandschaft Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Vaterschaftsanerkennung ) Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Vereinbaren Sie nach Möglichkeit bitte vorab telefonisch einen persönlichen Gesprächstermin.

19 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Kindergeld Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Für die ersten zwei Kinder erhalten Sie derzeit jeweils 190 Euro monatlich. Für das dritte Kind erhöht sich dieser Betrag auf 196 Euro und für jedes weitere Kind auf 221 Euro monatlich. Ausgezahlt wird das Kindergeld an den Elternteil, bei dem das Kind lebt. Lebt das Kind mit beiden Elternteilen zusammen, können Sie bestimmen, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld auch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden. Zu beantragen ist das Kindergeld bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sofern Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, beantragen Sie das Kindergeld bei der Personalstelle Ihres Dienstherrn. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder sofern Sie im öffentlichen Dienst tätig sind bei Ihrem Dienstherrn. Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Besucheradresse: Holtwicker Straße Coesfeld Internet: Familienkasse-Nordrhein- Westfalen-Nord.F12@ arbeitsagentur.de Telefon: 0800/ Der Anruf ist für Sie kostenfrei. Postanschrift: Familienkasse Nordrhein-Westfalen Nord Bochum Kinderfreibetrag Das Kindergeld hat den Charakter einer monatlich vorab ausgezahlten Steuervergütung. Im Zuge der Einkommensteuerveranlagung wird für jedes Kind ein Kinderfreibetrag berücksichtigt. Abhängig von der Familiensituation ist für Sie entweder das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger. Was das im Einzelfall für Sie bedeutet, prüft Ihr zuständiges Finanzamt für Sie. Für die Eintragung oder Änderung der Kinderfreibeträge ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Seit 2012 werden Änderungen in der elektronischen Lohnsteuerkarte registriert. Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie mit Vorlage der Geburtsurkunde Ihrem zuständigen Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt leitet die Angaben an Ihren Arbeitgeber weiter Kinderzuschlag Einen Kinderzuschlag können Sie bei der örtlich zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn Sie zwar Ihren eigenen Unterhalt, nicht aber den Unterhalt Ihres Kindes sicherstellen können. Die Höhe des Kinderzuschlags beträgt bis zu 140 Euro pro Kind (ab Euro) und wird längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Weitere Informationen sowie einen Kinderzuschlagsrechner finden Sie unter www. bmfsfj.de oder bei Ihrer zuständigen Familienkasse (siehe auch: Kindergeld).

20 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Elterngeld Sofern Sie sich Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld. Es beträgt höchstens Euro und mindestens 300 Euro. Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten einen Geschwisterbonus, d.h. einen Zuschlag in Höhe von 10 % des sonst zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld für jeden weiteren Mehrling um 300 Euro. Gezahlt wird das Elterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt. Diese Zeit können Sie sich als Eltern frei untereinander aufteilen, wobei jeder Elternteil mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen muss. Ein Elternteil allein kann jedoch nur maximal zwölf Monate der Zeit in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme gilt unter weiteren Voraussetzungen für Alleinerziehende. Eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche ist möglich. Das Elterngeld wird in diesem Fall gekürzt. Durch die Einführung des ElterngeldPlus für Geburten ab dem erhalten Eltern das ElterngeldPlus in maximal halber Höhe des bisherigen Elterngeldes, aber dafür doppelt so lange. Eltern, die in Teilzeit beschäftigt sind, werden somit länger unterstützt und können mehr Zeit mit der Familie verbringen. Elterngeld können Sie beim Jugendamt des Kreises Coesfeld beantragen. Kreis Coesfeld Jugendamt Elterngeldstelle Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ oder 02541/ elterngeld@kreis-coesfeld.de Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Elterngeld ) Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie unter Ein Elterngeldrechner wird unter nrw.de angeboten. Einen Planer finden Sie auch unter Arbeitslosengeld I Sofern Sie oder Ihr Partner arbeitslos werden, können Sie Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld I haben. Voraussetzung ist, dass Sie in der sogenannten Rahmenfrist (zwei Jahre) mindestens zwölf Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden haben. Das Arbeitslosengeld I stellt eine Entgeltersatzleistung dar, die dem Anspruchsberechtigten bei eintretender Arbeitslosigkeit ermöglichen soll, über einen gewissen Zeitraum hinweg den

21 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Lebensstandard zu sichern. Die Anspruchsdauer richtet sich nach Ihrem Alter und der vorangegangenen Beschäftigungsdauer. Im Regelfall beträgt die Bezugsdauer zwölf Monate. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt bis zu 67 % des letzten Nettoeinkommens. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten, müssen Sie sich bei der zuständigen örtlichen Stelle der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten gern weitere Fragen zum Arbeitslosengeld I. Agentur für Arbeit Coesfeld Coesfeld Internet: Telefon: 0800/ Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei Arbeitslosengeld II Sofern Sie den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf die Zahlung von Arbeitslosengeld II. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens eine Person in Ihrer Haushaltsgemeinschaft erwerbsfähig ist. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II ist einkommens- und vermögensabhängig. Zu beantragen ist das Arbeitslosengeld II im Jobcenter bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Ihnen in Fragen zum Arbeitslosengeld II gern weiter hilft. Weitere Informationen erhalten Sie auch von der Kreisverwaltung Coesfeld per E- Mail: jobcenter@kreis-coesfeld.de oder telefonisch unter 02541/ Sozialhilfe nach dem SGB XII Anspruch auf Zahlung von Sozialhilfe haben Sie dann, wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Darüber hinaus sieht das SGB XII weitere Hilfen im Falle einer Pflegebedürftigkeit oder bei Behinderung vor. Die Zahlung von Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Zuständig für die Zahlung von Sozialhilfe ist das örtliche Sozialamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen Wohngeld Das Wohngeld hilft Familien mit geringem Einkommen, die Wohnkosten zu tragen. Mieter erhalten das Wohngeld als Mietzuschuss, Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen erhalten einen Lastenzuschuss. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt ab vom Gesamteinkommen des Haushalts, der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Alleinerziehende erhalten für jedes Kind unter zwölf Jahren einen Freibetrag. Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil die Unterkunftskosten bereits durch das Jobcenter bzw. das Sozialamt übernommen werden. Ihren Wohngeldantrag reichen Sie bitte bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde ein. Dort berät man Sie gern.

22 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Förderung beim Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung Das Land NRW fördert die Neuschaffung und den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen. Diese Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch den Kreis Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.Bank. Anspruchsberechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind, die die Einkommensgrenze der sozialen Wohnraumförderung einhalten. Einige Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld bieten weitere Vergünstigungen für Familien z.b. beim Erwerb eines Grundstückes. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in Ihrem Bürgerbüro. Wenn Sie ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen, beraten Sie die zuständigen Stellen vor Ort über mögliche Förderungsmöglichkeiten durch Kommunen, Land, Bund und andere Stellen. Kreis Coesfeld Bauen und Wohnen Coesfeld Telefon: 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Darlehen für den Neubau und den Erwerb von Wohneigentum ) Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Schuldnerberatung Viele Familien geraten oft unverschuldet in die Schuldenfalle. Hilfe gibt es bei den zahlreichen Schuldnerberatungsstellen vor Ort. Bei existenzbedrohlichen Umständen bieten Ihnen die meisten Beratungsstellen das erste Beratungsgespräch ohne lange Wartezeiten an. Existenzbedrohliche Umstände sind beispielsweise Mietrückstände, Stromnachzahlungen, Kontenpfändungen, Ankündigungen von Inkassobüros oder Gerichtsvollziehern. Träger einer Schuldnerberatungsstellen im Kreis Coesfeld ist das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche. Unter folgender Telefonnummer erhalten Sie allgemeine Informationen zu Schuldnerberatungsstellen vor Ort: 030/ Weitergehende Informationen finden Sie im Internet unter Diakonisches Werk des ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.v. Geschäftsstellen in Dülmen, Coesfeld und Lüdinghausen Beratungsstelle Lüdinghausen Ev. Gemeindezentrum Stephanusweg 7, Lüdinghausen Telefon: 02591/22543 Fax: 02591/ SchuldnerberatungLh@dw-st.de

23 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen Bildungs- und Teilhabepaket Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungspaket: damit kein Kind ausgeschlossen wird. Wenn Sie (bzw. Ihr Kind) leistungsberechtigt nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach 2 AsylbLG oder Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, dann hat Ihr Kind Anspruch auf das Bildungspaket. Ab der Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. So können Väter und Mütter mit ihren Kindern auch Angebote der Elternbildung bei anerkannten Bildungsträgern besuchen, zum Beispiel das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern. Beratung und den Antrag erhalten Sie beim örtlichen Jobcenter Ihrer Stadt oder Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie unter

24 2 Durch den Behördendschungel 2.2 Wirtschaftliche Hilfen 2.2 Familienurlaub muss kein Traum bleiben... Foto: monkey business - fotolia.com Förderung der Familienerholung Viele Eltern und Alleinerziehende mit geringem Einkommen können sich keinen gemeinsamen Urlaub mit ihren Kindern leisten. Der Kreis Coesfeld möchte durch einen Zuschuss dazu beitragen, dass auch diese Familien zusammen verreisen können. Gefördert werden Familienurlaube, die in einer Familienferienstätte eines gemeinnützigen Trägers in Deutschland durchgeführt werden und mindestens 14 Tage andauern. In Deutschland gibt es über 90 Familienferienstätten. Man findet sie unter www. urlaub-mit-der-familie.de. Es werden auch Familienurlaube durch die Jugendherbergen angeboten. Diese Angebote sind unter zu finden. Leisten Sie sich einen Familienurlaub! Wir unterstützen Sie... Der Zuschuss beträgt gestaffelt nach Kinderzahl und Einkommen bis zu 13,50 Euro pro Tag und Familienmitglied. Kreis Coesfeld Jugendamt Familienförderung Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Familienerholung/Familienfreizeiten ) Öffnungszeiten: Mo Fr: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Förderung der Familienerholung Fördervoraussetzungen und weitere Informationen finden Sie unter oder direkt beim Jugendamt des Kreises Coesfeld Tel /18-0 Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und beraten Sie gerne!

25 2 Durch den Behördendschungel 2.3 Sind Sie alleinerziehend? 2.3 Sind Sie alleinerziehend? Wenn Sie Ihr Kind alleine groß ziehen, haben Sie sicher in jeder Hinsicht alle Hände voll zu tun. Hinzu kommt möglicherweise eine dauernde Geldknappheit, da sich (Vollzeit-)Arbeit und Kindererziehung für Sie als allein stehenden Elternteil besonders schwer vereinbaren lassen. Umso wichtiger ist es, dass Sie mögliche wirtschaftliche Hilfen und unterstützende und beratende Anlaufstellen kennen. Alleinerziehende Mütter und Väter können allein für die vollen 14 Monate Elterngeld beanspruchen. Zudem steht Ihnen bei Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag ein steuerlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit bei einem Kind 1908 Euro jährlich. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Alleinerziehende können außerdem mit Mehrbedarfszuschlägen zu Regelleistungen des Arbeitslosengeldes II oder der Sozialhilfe und mit zusätzlichen Hilfen während der Ausbildung rechnen. Hilfe in allen Fragen des täglichen Lebens bekommen Sie bei den lokalen Beratungsstellen für Alleinerziehende. Die Adressen erhalten Sie beim Jugendamt des Kreises Coesfeld oder in einem Familienzentrum vor Ort. Einige Informationen erhalten Sie auch im Internet unter de. Sofern Sie keinen oder nicht den Ihnen zustehenden Unterhalt vom Vater bzw. von der Mutter Ihres Kindes erhalten, bietet Ihnen das Jugendamt des Kreises Coesfeld folgende Hilfen an: Unterhaltsvorschuss Sofern Sie alleinerziehend sind und vom anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie beim Jugendamt des Kreises Coesfeld Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss wird für Kinder bis einschließlich des zwölften Lebensjahres für maximal 72 Monate (sechs Jahre) geleistet. Das Kind muss im Bundesgebiet bei einem Elternteil leben, der ledig, verwitwet, geschieden oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebend ist. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich wie der Unterhalt nach dem für die betreffende Altersstufe festgelegten Mindestunterhalt. Hiervon wird jeweils das Kindergeld für ein erstes Kind abgezogen. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder unter sechs Jahren 145 Euro monatlich und für Kinder unter zwölf Jahren 194 Euro monatlich. Weitere Auskünfte zur Zahlung von Unterhaltsvorschuss erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes oder unter unter dem Stichwort Unterhaltsvorschuss. Kreis Coesfeld Jugendamt Unterhaltsvorschuss Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Unterhaltsvorschuss ) Öffnungszeiten: Mo Fr: 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

26 2 Durch den Behördendschungel 2.3 Sind Sie alleinerziehend? Beistandschaft Die Einrichtung einer Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Kreisjugendamtes Coesfeld. Eine Beistandschaft hat insbesondere die Aufgaben, die Vaterschaft Ihres Kindes festzustellen und/oder die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend zu machen. Eingerichtet werden kann die Beistandschaft auf schriftlichen Antrag des Elternteils, mit dem das Kind in einer Haushaltsgemeinschaft lebt. Kreis Coesfeld Jugendamt Beistandschaft Coesfeld Telefon: 02541/ oder 02541/ oder 02541/ Internet: (Rubrik Bürgerservice, Anliegen Beistandschaft ) Öffnungszeiten: Mo Do: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Vereinbaren Sie nach Möglichkeit bitte vorab telefonisch einen persönlichen Gesprächstermin.

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