Arbeits- und Gesundheitsschutz
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- Dorothea Frank
- vor 9 Jahren
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1 Arbeits- und Gesundheitsschutz Allgemeine Sicherheitsunterweisung für Büroarbeitsplätze im Verwaltungsbereich Erstellt von der Stabsstelle Sicherheit, 09/2012 Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz und Verantwortung Unfälle und Versicherungsschutz Ergonomie und Arbeitsumgebung 2
2 Warum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Europäische Union Grundgesetz Art. 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Grundgesetz Gesetze Verbindlich Grundgesetz Art. 5 (3): Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Verordnungen Tarifverträge Unfallverhütungsvorschriften Verbindlich mit Ausnahmen Richtlinien und Regeln Nicht verbindlich 3 Warum Arbeits- und Gesundheitsschutz? Gesetzliche Verpflichtung des Unternehmens (ArbSchG 3, 4 ) Rechtliche Sicherheit für das Unternehmen (straf- und zivilrechtliche Konsequenzen) 85 % aller Unfälle werden durch menschliches Versagen verursacht. Gewöhnungseffekt führt zur Unterschätzung von Risiken. 4
3 Verantwortung des Arbeitgebers - Delegationskette Rektor / Kanzler Verantwortlich! Fachkraft für Arbeitssicherheit (unterstützt und berät) Sicherheitsbeauftragte/r (unterstützt) Professor Betriebsarzt (unterstützt und berät) Verantwortlich! Verantwortlich! Gruppenleiter Werkstatt-Leiter Verantwortlich! Mitarbeiter Studierende Mitarbeiter Mitarbeiter Auszubildende 5 Aufgaben und Verantwortung von Vorgesetzten (Führungskräften) Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes im Zuständigkeitsbereich, wie z.b. Gefährdungsbeurteilungen erstellen Einweisung und Unterweisung von Mitarbeitern Regelungen für Jugendliche, gebärfähige Frauen, werdende und stillende Mütter beachten und umsetzen Regelungen zum Umgang mit Gefahrstoffen beachten und umsetzten Dokumentation der Durchführung Kontrolle der Durchführung 6
4 Aufgaben und Verantwortung der Mitarbeiter Für alle gilt: Für sich selbst und dritte Personen Sorge tragen, um Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu gewährleisten Betriebliche Regelungen und Unterweisungsinhalte befolgen Betriebsanweisungen beachten 7 Aufgaben und Verantwortung der Mitarbeiter Für alle gilt: Bestimmungsgemäße Benutzung von Arbeitsmitteln Persönlicher Schutzausrüstung Schutzvorrichtungen Arbeitgeber unterstützen Gefahren und Mängel melden Beinaheunfälle mitteilen Ideen und Vorschläge zum Arbeitsschutz unterbreiten Maßnahmen des Arbeitsschutzes unterstützen 8
5 Die Grundsäulen der Arbeitssicherheit Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilungen Betriebsanweisungen Unterweisungen 9 Gefährdungsbeurteilung 10
6 Betriebsanweisungen 11 Unterweisung Erstunterweisung vor Arbeitsbeginn regelmäßig wiederholend (mindestens einmal jährlich) spezifische Unterweisungen bei neuen Arbeitstechniken, neuen Gefährdungen Dokumentieren! 12
7 Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz und Verantwortung Unfälle und Versicherungsschutz Ergonomie und Arbeitsumgebung 13 Augenbeschwerden Die häufigste Beschwerden bei der Bildschirmarbeit äußern sich meist unspezifisch, z.b. durch Kopfschmerzen, brennende und tränende Augen, Flimmern vor den Augen oder Doppelbilder. Bildschirmarbeit ist für Ihre Augen Hochleistungssport Schon bei der alltäglichen Büroarbeit werden an die Augen und das Sehvermögen der Beschäftigte sehr hohe Anforderungen gestellt. 14
8 Augenbeschwerden Ursache für Augenbeschwerden können sein: - Ungünstige Arbeitsplatzgestaltung - Ungünstige Lichtverhältnisse - Störende direkte und indirekte Blendung (z.b. durch Lampen und Fenster) - Ungünstige Zeichenformen und Zeichenfarben auf dem Bildschirm (Software) - Mangelhafte Zeichendarstellung in Schärfe und Zeichenkontrast (Hardware) - Flimmern des Bildschirms (Hardware) - Unzureichende Korrektur des Sehvermögens 15 Augenbeschwerden Augenbeschwerden können durch eine falsche Ausrichtung des Monitors entstehen. Hohe Helligkeitsunterschiede und direkte oder indirekte Blendungen belasten das Auge. Ohne Blendschutz den Bildschirm daher bitte nicht direkt vor dem Fenster aufstellen! 16
9 Die optimale Aufstellung des Monitors ist parallel zur Fensterfront! 17 Betriebsärztliche Untersuchungen Für alle Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen besteht das Angebot einer speziellen arbeitsmedizinischen Untersuchung. Hauptbestandteil dieser Untersuchung ist ein Sehtest. Nach einer Erstuntersuchung sind alle drei Jahre Nachuntersuchungen empfohlen. Bei Augenbeschwerden kann die Untersuchung jedoch jederzeit auf Wunsch des Mitarbeiters durchgeführt werden. Geeignete Brillen (sog. Computerbrillen ) können für die Korrektur von Sehfehlern am Bildschirmarbeitsplatz von Bedeutung sein. Bitte wenden Sie sich an den Betriebsarzt der Universität, er berät Sie diesbezüglich. Arzt für Arbeitsmedizin der Universität Freiburg: Dr. Jürgen Pietsch, Tel
10 Haltungsbeschwerden Zu den Augenbeschwerden können Beschwerden des Haltungsapparates (Rückenschmerzen, Schulternverspannungen etc.) aufgrund der überwiegend sitzenden Tätigkeit kommen. Nackenschmerzen Rückenschmerzen abgeknickte Handgelenke eingeklemmter Magen eingeklemmte Oberschenkel 19 Ergonomie am Arbeitsplatz Haltungsbeschwerden können vermieden oder verringert werden durch: Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung Auswahl geeigneter Arbeitsmittel (z.b. Büroarbeitstische, Bürorollendrehstühle) Mischarbeit (sitzende Tätigkeiten wechseln sich mit anderen Tätigkeiten ab) Aktives Freizeitverhalten Quelle: HVBG 20
11 Wichtige ergonomische Kenngrößen für Büromöbel Bildschirmarbeitstische: o o o o o o o o Die Tischflächen müssen eine flexible Anordnung der Arbeitsmittel (Bildschirm, Tastatur, Maus, Arbeitsvorlage und ggf. Vorlagenhalter) zulassen. Die Tischplatte sollte matt (nicht glänzend) sein. Der Arbeitstisch sollte 160 cm breit sein, mindestens jedoch 120 cm ohne Unterschrank. Der Arbeitstisch muss eine Mindesttiefe von 80 cm aufweisen. Die Tischhöhe sollte im Normalfall 72 cm betragen. Für größere Mitarbeiter muss die Tischhöhe entsprechend angepasst sein. Werden Bildschirmarbeitsplätze von mehreren Mitarbeitern unterschiedlicher Körpergröße benutzt, wird die Ausstattung mit höheneinstellbaren Bildschirmarbeitstischen (60-80 cm Höhe) empfohlen. Auf ausreichende Beinfreiheit unter dem Arbeitstisch ist zu achten. Den Bildschirm im günstigen Sehabstand von cm aufstellen. 21 Wichtige ergonomische Kenngrößen für Büromöbel Bürorollendrehstühle: Zeitgemäße Bürodrehrollenstühle sind als fünfstrahlige Drehstühle ausgeführt. Sie ermöglichen ein dynamisches Sitzen durch körpergewichtsabhängige, bewegungssynchrone Rücken- und Sitzflächenneigungsänderung (Synchronmechanik) und besitzen ein höhenverstellbare Rückenlehne. Stellen Sie die Rückenlehne bzw. den Synchronmechanismus beweglich ein und wechseln Sie häufig die Sitzhaltung! 22
12 Leitern und Tritte benutzen Nicht auf Bürorollendrehstühle steigen, um Akten oder Bücher aus den Regalen zu holen! 23 Leitern und Tritte benutzen Leitern vor Benutzung kontrollieren! 24
13 Verletzungen im Büro vermeiden Kabel als Stolperfalle - Kabelbrücken nutzen! Schneidemaschine mit Handschutz verhindert Verletzungen 25 Emissionen aus Druckern und Kopierer Beim Betrieb von Laserdruckern können feine und ultrafeine Aerosole freigesetzt werden. Es handelt sich dabei um komplexe Gemische aus flüchtigen Verbindungen und Stäuben (u. a. auch Papierstaub), die häufig nur zu einem sehr geringen Anteil Tonerpartikel enthalten. Studien zeigen jedoch, dass die Partikelbelastung (freigesetzte Aerosole) durch den Druckprozess in der Umgebungsluft von Laserdruckern oder Kopieren mit der Außenluft vergleichbar und eher gering ist. Daraus wird gefolgert, dass die Belastungen für den Menschen weitgehend im derzeit akzeptablen Bereich liegen. 26
14 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Druckern und Kopierern Drucker und Kopiergeräte zur Minimierung der Staubexposition am besten in gut belüfteten, separaten Räumen aufstellen. Falls die Geräte im Büro stehen, sollten die Abluftöffnungen der Geräte nicht direkt auf Mitarbeiter gerichtet sein. Die Verwendung geeigneter Filter kann die Staubexposition reduzieren. Es ist ratsam, für jedes Gerät ist eine gerätekundige Person auszuwählen, die mit der sachgerechten Benutzung, der Durchführung von Nachfüll- und Wartungsarbeiten (z.b. Wechseln der Tonerkartuschen, Reinigung der Druckerwalzen) sowie der Beseitigung kleinerer Betriebsstörungen (z.b. Papierstau) vertraut ist. Wartung und Reinigung der Geräten sollte regelmäßig von Fachpersonal durchgeführt werden. 27 Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Druckern und Kopierern Tonerkartuschenwechsel erfordert keine speziellen Schutzmaßnahmen (z.b. Schutzhandschuhe). Ein Verschütten des Toners ist zu vermeiden. Bei Trockentonern reicht es in der Regel aus, verschüttetes Pulver mit einem feuchten Tuch aufzunehmen. Tonerabfälle und Reste müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Bei der Beseitigung eines Papierstaus sollte kein Papier gewaltsam aus dem Gerät herausgerissen werden, um die Freisetzung von unfixiertem Tonerstaub zu vermeiden. Beim Kopieren den Deckel geschlossen halten, um unnötigen Tonerverbrauch zu vermeiden. Nach längeren Kopierarbeiten oder größeren Ablagearbeiten empfiehlt sich gründliches Händewaschen mit kaltem Wasser und Seife (viele Tonerpulver werden unter heißem Wasser klebrig). 28
15 Umgang mit verschimmeltem Archivgut Umgang mit verschimmeltem Archivgut erfordert Schutzmaßnahmen nach der Technischen Regel TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut. Archivgut muss nach den Vorgaben der TRBA 240 fachkundig gesäubert und dekontaminiert werden. Für die Dekontamination muss ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Transport von kontaminiertem Archivgut darf nur in geschlossenen, desinfizierbaren Transportbehältern erfolgen. 29 Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeitsschutz und Verantwortung Unfälle und Versicherungsschutz Ergonomie und Arbeitsumgebung 30
16 Gesetzliche Unfallversicherung Sie sind versichert über die zuständige gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse/Berufsgenossenschaft) Versicherte Personen bei den Unfallkasse u.a. sind: o Führungskräfte, Beschäftigte, Gastwissenschaftler o Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen o Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind (z.b. Hilfeleistung bei Unfällen, Blutspenden) 31 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung Heilbehandlung Erstversorgung Ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich Versorgung mit Zahnersatz Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (auch Brillen) Behandlung in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen Leistungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes Berufsvorbereitung einschließlich einer wegen der Behinderung erforderlichen Grundausbildung Geldleistungen Verletztengeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit soweit kein Arbeitsentgelt gezahlt wird Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20% gemindert ist Jedoch: keine Zahlung von Schmerzensgeld kein Ersatz von Sachschäden 32
17 Versicherungsschutz: Arbeitsunfälle und Wegeunfälle Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen oder sonstigen versicherten Tätigkeit erleiden Unfälle auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit Wegeunfall Schnittverletzung im Labor Bänderriss durch Sturz von der Leiter in der Werkstatt Verblitzen der Augen durch UV- Strahlung Schnittverletzung am Sektglas bei Institutsfeier Verätzungen der Haut durch Lauge Unfall auf dem direkten Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz Unfall auf dem Umweg von der Wohnung zur Kinderbetreuung Unfall auf dem Umweg zum Bäcker 33 Beispiele für Versicherungsschutz Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen Betriebsfeste, Feiern oder Betriebsausflüge, die von der Leitung gewollt und gebilligt werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine solche Veranstaltung soll dazu dienen, die Verbundenheit zwischen Leitung und Mitarbeitern zu fördern. Voraussetzung für den Versicherungsschutz: die Anwesenheit der Leitung ist zumindest zeitweise erforderlich muss allen Mitarbeitern einer Arbeitsgruppe, einer betrieblichen Einheit oder einer zusammengehörenden Gruppe offen stehen Privatfeiern stehen nicht unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz. Im Einzelfall hängt der Versicherungsschutz entscheidend von den Umständen ab und muss geprüft werden. 34
18 Beispiele für Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Pausen Viele typische Pausenbeschäftigungen werden dem persönlichen Lebensbereich zugeordnet und sind nicht versichert. Dazu gehören z.b. Essen in der Mensa oder am Arbeitsplatz Die Erledigung eines Einkaufs im nahen Supermarkt Ein kühles Eis im Straßencafé Der Spaziergang im Park Versichert ist dagegen der Weg zum Essen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um den Weg zur Mensa, zu einer Gaststätte, zu einer Imbissbude oder zum Bäcker handelt. Der versicherte Weg endet jedoch immer an der Außentüre der aufgesuchten Lokalität. 35 Beispiele für Versicherungsschutz Versicherungsschutz auf der Toilette Vorsicht, wenn die Blase drückt. Versichert ist auch hier nur der Weg von und zur Toilette. Der Versicherungsschutz endet mit dem Durchschreiten der Tür zum Toilettenraum. Rechtlich gesehen falle die Verrichtung der Notdurft auch in der Freizeit an und zähle daher grundsätzlich zum privaten, unversicherten Bereich. Versicherungsschutz während der Zigarettenpause Beschäftigte sind während einer Zigarettenpause nicht versichert. Vorsicht: Auch wenn das Rauchen aufgrund von betrieblichen Regelungen nur an bestimmten Stellen erlaubt ist, sind weder der Weg zum Raucherbereich noch der Aufenthalt dort versichert. Grundsätzlich gehört das Rauchen zum privaten, unversicherten Bereich. 36
19 Beispiele für Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Wegeunfälle Als Arbeitsweg steht der unmittelbare Weg zum und vom Ort der versicherten Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg zur Arbeit beginnt dabei mit dem Verlassen des häuslichen Wirkungsbereichs, also dem Durchschreiten der Außentür. In Mehrfamilienhäusern entspricht die Außentür i.d.r. der Haustür und nicht der Wohnungstür. Auch Garagentore zählen als Außentüren, wenn durch sie das Wohngebäude betreten oder verlassen werden kann. Treppenhäusern in Mehrfamilienhäusern stehen grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz, da sie noch zum unversichertem häuslichen Bereich gehören. 37 Beispiele für Versicherungsschutz Versicherungsschutz bei Telearbeit Beschäftigte sind bei Telearbeit versichert. Dabei sind alle Tätigkeiten eines Beschäftigten versichert, die der Universität wesentlich dienen und mit der eigentlichen Arbeit in Zusammenhang stehen. Unterbrechungen der Arbeitstätigkeit hingegen werden als private Tätigkeiten angesehen und sind nicht versichert. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten des Arbeitszimmers. Der Weg zum Telefon kann unter Versicherungsschutz stehen, wenn ein beruflicher Anruf getätigt werden soll oder erwartet wird. Der Weg zur Toilette oder zur Einnahme einer Mahlzeit ist jedoch privaten Belangen zugeordnet und daher nicht versichert. 38
20 Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun? Bei Notfällen Ruhe bewahren! Erste Hilfe leisten! Fordern Sie unverzüglich den Rettungsdienst an, wenn es erforderlich ist: Tel.: oder Intern von allen Telefonen: Notrufnummer 2000 Informieren Sie den Vorgesetzten / Laborleiter Eine durch einen Arbeits- und Wegeunfall verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt (sog. D-Arzt-Verfahren ) vorgestellt werden. Bei isolierten Augen-, Hals-, Nasen- und Ohrenverletzungen kann direkt der entsprechenden Facharzt aufsucht werden. 39 Erste-Hilfe Aushänge Ersthelfer sind i.d.r. auf dem Erste-Hilfe Aushang der Universität mit Raum- und Telefonnummern aufgelistet. Diese können Sie bei einem Arbeitsunfall zur Unterstützung herbeirufen. Erste-Hilfe Maßnahmen Notrufnummern Ersthelfer 40
21 Unfallanzeige und Verbandbuch Arbeitsunfällen müssen bei der Unfallkasse angezeigt werden, wenn die Versicherten (Arbeitnehmer und Studierende) durch ihre Verletzung mehr als drei Tage arbeitsunfähig sind ( Unfallanzeige ). Kleinere Verletzungen wie z.b. Schnittwunden sind in das Verbandsbuch einzutragen. Hier ist keine Unfallanzeige notwendig. 41 Unfallanzeige für Beamte und Beamtinnen Beamte und Beamtinnen der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg sind nicht über die Unfallkasse Baden- Württemberg, sondern direkt beim Land Baden-Württemberg versichert. Da hierbei auch eventuelle Sachschäden mitversichert sind, gibt es dafür ein spezielles, 4-seitiges Unfallformular. 42
22 Unfallanzeige Alle Formulare finden Sie als Download auf der Homepage der Stabsstelle Sicherheit: 43
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