Lizenzbedingungen für Online - Produkte der Maas & Peither AG GMP-Verlag
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- Käte Maurer
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1 Lizenzbedingungen für Online - Produkte der Maas & Peither AG GMP-Verlag Bitte lesen Sie diese Lizenzbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie die Datenbank erwerben und nutzen. Mit dem Erwerb und der Nutzung der Datenbank stimmen Sie unseren Lizenzbedingungen zu. Sind Sie mit unseren Lizenzbedingungen nicht einverstanden, dürfen Sie diese Datenbank nicht erwerben und auf Ihrem Computer verwenden. 1. Vertragsgegenstand Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen ("Lizenznehmer") und der Maas & Peither AG GMP-Verlag ("Lizenzanbieter") über die Rahmenbedingungen der Nutzung der Datenbank EU-GMP-Leitfaden Online und kein Kaufvertrag. Die Datenbank bleibt Eigentum der Maas & Peither AG GMP-Verlag. Rechte an den Inhalten werden nicht erworben, sie liegen alleine bei der Maas & Peither AG GMP-Verlag. 2. Nutzung der Datenbank 2.1 Bei einer Einzelpersonenlizenz erhalten Sie das einfache, nicht ausschließliche, auf die Dauer des Vertrages befristete und auf Dritte nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Datenbank. 2.2 Bei einer Firmenlizenz ist die Nutzung innerhalb der Firma unbegrenzt und auf die Dauer des Vertrages befristet. Eine Lizenz kann immer nur von einem Mitarbeiter genutzt werden; bei mehreren Lizenzen können entsprechend der Lizenzanzahl mehrere Mitarbeiter parallel zugreifen. 2.3 Die Nutzung im Unternehmen ist bei Verwendung der IP-Überprüfung uneingeschränkt zulässig. Die abgerufenen Dokumente dürfen vom Lizenznehmer nur für den eigenen Gebrauch verwendet werden. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme oder Dokumente, ist unzulässig. 2.4 Die Nutzung der Datenbank durch beim Lizenzanbieter nicht notierte Dritte ist unzulässig. Insbesondere ist es unzulässig, zur Fremdnutzung durch unberechtigte Dritte Elemente der Datenbank oder zur Datenbank gehörige Computerprogramme zu sammeln, zu vervielfältigen oder auf weitere Datenträger zu kopieren oder auf Retrievalsysteme abzuspeichern. 2.5 Der Lizenzanbieter ist berechtigt, technische Vorkehrungen zu treffen, durch die eine Nutzung über den vertraglich zulässigen Umfang hinaus verhindert wird, insbesondere entsprechende Zugangssperren zu installieren. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lizenzanbieter die zur Überprüfung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
2 3. Zugang zu Online - Produkten 3.1 Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen, die mit eigener und fester IP-Adresse (statische IP-Adresse) mit dem Internet verbunden sind, können mit der Maas & Peither AG GMP-Verlag einen Vollzugang vereinbaren, um sich per IP - Überprüfung mit der Datenbank zu verbinden (IP = Internet-Protokoll). Für die in der Institution tätigen Nutzer entfällt dann die Anmeldung mit Benutzername und Passwort, da die von ihnen benutzten Rechner über die feste IP-Adresse identifiziert werden. 3.2 Sie sind verpflichtet, den IP-Zugang zur Datenbank auf die Räume und die berechtigten Nutzer Ihrer Institution zu beschränken sowie den Missbrauch durch Dritte zu verhindern. Sie stellen außerdem sicher, dass die in Ihrer Institution tätigen Nutzer diese Verpflichtung ebenfalls einhalten. 3.3 Wenn Sie Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, der Passwörter oder der IP- Überprüfung erhalten, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch sind wir berechtigt, den Zugang zur Datenbank zu sperren. Sie haften für einen von Ihnen zu vertretenden Missbrauch. 4. Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für den Zugang zur Datenbank geschaffen werden, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen Browsersoftware. Der Anbieter wird den Kunden auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informieren. 4.2 Im Falle der Weiterentwicklung der Softwareplattformen und sonstiger technischer Komponenten des Systems durch den Lizenzanbieter obliegt es dem Kunden, nach Information durch den Anbieter die notwendigen Anpassungsmaßnahmen bei der von ihm eingesetzten Softund Hardware zu treffen. 4.3 Die ordnungsgemäße Nutzbarkeit der Funktionen der Datenbank sowie die gebotene Kontrolle der Einhaltung der erlaubten Nutzungsgrenzen setzen voraus, dass bei den vom Kunden eingesetzten Rechnern jeweils Uhrzeit und Zeitzone aktuell und richtig eingestellt sind und dass das System des Kunden die vom Server des Lizenzanbieters übermittelten Cookies akzeptiert. Es obliegt dem Kunden, die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen. Kommt der Kunde dieser Pflicht aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht nach, so ist der Lizenzanbieter für hieraus resultierende Funktionseinschränkungen nicht verantwortlich. Ist aufgrund der Pflichtverletzung die Kontrolle der Einhaltung von Nutzungsgrenzen beeinträchtigt, so kann der Lizenzanbieter den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe auffordern und nach fruchtlosem Fristablauf den Zugang des Kunden bis zur Leistung von Abhilfe sperren. Des Weiteren kann der Lizenzanbieter den Nutzungsvertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist kündigen.
3 4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Systems und seiner Datenbank gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere eine aktuelle Schutzsoftware zur Abwehr von Computerviren einzusetzen. Der Lizenzanbieter haftet nicht für Virusschäden, die durch entsprechende Software hätten abgewehrt werden können. 4.5 Der Kunde ist verpflichtet, das übermittelte Passwort sowie den Benutzernamen gegen unbefugtes Benutzen zu schützen und sorgfältig aufzubewahren. 4.6 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, einfaches Nutzungsrecht an den Datenbankinhalten. Er ist nicht berechtigt, die Inhalte an Dritte weiterzugeben oder zu veröffentlichen. 5. Änderungsbefugnis des Anbieters Der Lizenzanbieter ist berechtigt, die Inhalte der Datenbank zu verändern oder einzuschränken oder Inhalte auszutauschen. Führt eine solche Veränderung zu einer wesentlichen Beschränkung der dem Kunden gemäß Nutzungsvertrag verfügbaren Inhalte, so ermäßigt sich die vom Kunden zu leistende Vergütung entsprechend. 6. Urheberrecht 6.1 Alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte an der Datenbank liegen alleine bei der Maas & Peither AG GMP-Verlag. Die Datenbank ist geistiges Eigentum der Maas & Peither AG GMP- Verlag. Sie ist gemäß deutschem Urheberrecht, internationalen Copyright-Verträgen und einschlägigen Gesetzen des Landes geschützt, in dem sie genutzt wird. Struktur, Organisation und Code der Datenbank sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen der Maas & Peither AG GMP-Verlag und ihrer Lieferanten. Sie dürfen die Datenbank oder Teile der Datenbank ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Maas & Peither AG GMP- Verlag weder kopieren, verändern oder in andere Programme integrieren. Sie müssen die Datenbank daher so behandeln, wie Sie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material behandeln. Sie dürfen die Datenbank und das Begleitmaterial nur im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts Nutzung der Datenbank kopieren. Alle Kopien und Ausdrucke, die Sie gemäß dem vorliegenden Vertrag anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechtsund sonstigen Eigentumshinweise enthalten wie die Original- Datenbank. Sie verpflichten sich, die Datenbank weder zu ändern noch anzupassen. Sie dürfen die Datenbank weder zurückentwickeln, dekompilieren, noch disassemblieren oder auf andere Weise versuchen, den Quellencode oder die Ursprungsdaten der Datenbank herauszufinden. 6.2 Die Rechte an allen sonstigen Elementen der Datenbank, insbesondere die Nutzungs- und Leistungsschutzrechte an den enthaltenen Inhalten und Dokumenten, stehen ebenfalls dem Lizenzanbieter zu. 6.3 Marken, Firmenlogos, sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Datenbank oder einzelner Elemente davon dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Das gilt ebenso für Ausdrucke und Kopien aus der Datenbank.
4 6.4 Sie sind berechtigt, die im Rahmen der Programmfunktionalität zugelassene Anzahl von Zeichen im Rahmen von Zitierungen zu nutzen. Die Zitate müssen jedoch unverändert bleiben. Eine über das Zitatrecht hinausgehende Nutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die Maas & Peither AG. 7. Gewährleistung 7.1 Die Maas & Peither AG GMP-Verlag gewährleistet, bei der Auswahl und Pflege der Daten sowie bei der Erstellung der Datenbank mit der von einem Verlag üblicherweise zu erwartenden Sorgfalt und Fachkenntnis vorzugehen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte haftet der Verlag dann nicht, wenn er die Daten von Dritten (Behörden, Gesetzgebungsorganen, Autoren) erhalten hat. 7.2 Die Verfügbarkeit der Datenbank kann aus technischen Gründen, etwa wegen erforderlicher Wartungsarbeiten, zeitweise beschränkt sein. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum während der üblichen Dienstzeit verringert sich die Zahlungspflicht des Kunden entsprechend. 7.3 Mängel der Datenbank oder abgerufener Elemente werden nach schriftlicher nachvollziehbarer Fehlerbeschreibung durch den Kunden, soweit möglich, umgehend vom Lizenzanbieter behoben. Ist eine Fehlerbeseitigung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, so kann der Kunde anteilige Minderung verlangen. Bei wiederholten erheblichen Mängeln kann der Kunde darüber hinaus den Vertrag fristlos kündigen. 7.4 Eine Gewährleistung ist dann ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 verletzt. 8. Haftung 8.1 Die Datenbank ist mit größter Sorgfalt erarbeitet worden, dennoch können die Maas & Peither AG GMP-Verlag, Autoren, Programmierer oder Handel nicht für Fehler haften. 8.2 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte haften wir nicht, wenn wir die Daten von Dritten (Behörden, Gesetzgebungsorganen, Autoren) erhalten. 8.3 Für die Aktualität der Inhalte kann nur eingeschränkt gesorgt werden. Hinsichtlich aktueller Gesetze und Richtlinien nehmen wir zwar eine fortlaufende Pflege vor, wobei wir jedoch auf den Erhalt der Daten von Dritten angewiesen sind und insofern für die Aktualität nicht haften. Eine Aktualisierung zwischen zwei Druckauflagen kann aus urheberrechtlichen Gründen nicht zugesichert werden. 8.4 Die Maas & Peither AG GMP-Verlag gibt im vom Gesetz weitest zulässigen Umfang keine ausdrücklich erklärten oder sonstigen stillschweigenden Gewährleistungen zu dieser Software, deren Qualität, Performance oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Die Maas & Peither AG GMP-Verlag und ihre Lieferanten haften nicht für Schäden (einschließlich entgangenen Geschäftsgewinns und anderer finanzieller Verluste), die auf der Nutzung oder Unmöglichkeit
5 der Nutzung von Produkten der Maas & Peither AG GMP-Verlag beruhen, es sei denn, dass eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt oder dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht worden ist, auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Maas & Peither AG GMP-Verlag beruht. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. 8.5 In jedem Falle ist die Haftung der Maas & Peither AG GMP-Verlag auf den Betrag beschränkt, der von Ihnen für die Lizenzierung der Inhalte bezahlt wurde. 8.6 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Maas & Peither AG GMP-Verlag. 8.7 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 9. Anzuwendendes Recht und Allgemeine Bestimmungen 9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, soweit sie diesen Bedingungen zuwiderlaufen. 9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das für unseren Firmensitz [Schopfheim] zuständige Gericht, sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. 9.3 Dieser Vertrag endet automatisch, wenn Sie die darin enthaltenen Bestimmungen trotz Nachfristsetzung nicht erfüllen. Ansonsten endet der Vertrag mit der Beendigung des jeweils zugrunde liegenden Nutzungsvertrages. 9.4 Der vorliegende Vertrag kann nur schriftlich geändert oder ergänzt werden, wobei die Änderung von einem bevollmächtigten leitenden Angestellten der Maas & Peither AG GMP- Verlag unterzeichnet sein muss. Die Schriftform gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. 9.5 Stellt sich heraus, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, wird die Gültigkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt; dieser bleibt vielmehr gültig und gemäß seinen Bestimmungen durchsetzbar. Die Vertragspartner werden in diesem Fall eine unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem mit dem Vertrag verfolgten Ziel am nächsten kommt. (Stand: )
6 Sollten Sie Fragen zu dem vorliegenden Vertrag haben oder wünschen Sie Informationen, wenden Sie sich bitte an Maas & Peither AG GMP-Verlag Karlstraße Schopfheim (bei Basel) Telefon Telefax service@gmp-verlag.de Web:
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