Übersicht zur Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung von Selbständigen in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), Stand
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- Benedikt Fürst
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1 1 Übersicht zur Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung von Selbständigen in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), Stand Gegenüber den gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) als öffentlich-rechtliche Träger der GUV haben Unternehmer insbesondere folgende Pflichten: Anmeldepflicht (gebührenfrei): Unternehmer haben ihren Betrieb innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens bei der für das Unternehmen fachlich zuständigen BG anzumelden. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Finanzierung des Unfallversicherungsschutzes für Beschäftigte: Beschäftigte sind bei ihrer Beschäftigung gesetzlich unfallversichert. Bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten erhalten sie Leistungen von der BG. Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen der Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber infolge dadurch verursachter Gesundheitsschäden sind regelmäßig ausgeschlossen. Zur Finanzierung der Versicherungsleistungen ist allein der Arbeitsgeber beitragspflichtig. Finanzierung der Unternehmerpflichtversicherung abhängig von der BG-Satzung: Wenn die Satzung der zuständigen BG eine Unternehmerpflichtversicherung vorsieht, sind Unternehmer (nicht GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer) und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten und Lebenspartner bei ihrer Tätigkeit selbst gesetzlich unfallversichert. Bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit erhalten Unternehmer dann selbst Leistungen. Beitragspflichtig sind die Unternehmer. Die für den Bereich des Handwerks in Bayern einschließlich des Einzelhandels zuständigen BGen haben den Unfallversicherungsschutz für Unternehmer durch Satzung unterschiedlich ausgestaltet. In der Anlage befindet sich die überarbeitete Aufstellung für die Unternehmerversicherung. Der Übersicht kann in den Spalten 1 bis 4 entnommen werden: 1. Name und Adresse der Hauptverwaltungen sowie der für Bayern zuständigen Bezirksverwaltungen (inkl. Telefon- und Telefax-Nummern, - und Internetadressen), sowie eine Aufstellung der wichtigsten dort im Regelfall versicherten Berufe. 2. Hinweis auf das Bestehen einer Unternehmerpflichtversicherung sowie evtl. Befreiungsmöglichkeiten hiervon. 3. Die Versicherungssumme, die ausgehend von einer Mindestversicherungssumme auf Antrag bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (z.b EUR) aufgestockt werden kann, ist maßgebend für die Berechnung des Beitrags und der Geldleistungen. Sachleistungen der BG werden auf die Versicherungssumme nicht angerechnet. 4. Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Beitragsberechnung die Formel: Gefahrklasse x Beitragsfuß x Versicherungssumme./.100. Anlage
2 2 BG Bau Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Berlin Hildegardstraße 29/ Berlin Telefon: 030/ Telefax: 030/ Internet: Bezirksverwaltung München Loristraße München Tel.: 089/ Fax: 089/ info-7@bgbau.de Holz- und Bautenschützer Beton- und Stahlbetonbauer Betonstein- und Terrazzohersteller Bodenleger, Parkettleger Bootsbauer auch in Holz und Kunststoff Dachdecker Einbauer v. genormten Baufertigteilen Estrichleger Feuerungs- und Schornsteinbauer Fliesen-, Platten- und Mosaikleger Gerüstbauer Gebäudereiniger Glaser Installateur (Gas-, Wasser-, Sanitär) Isolierer (Wärme- und Schallschluck) Kabelverleger im Hochbau Kaminkehrer Maler und Lackierer Maurer Spengler Steinmetzen und Steinbildhauer Stukkateure Zimmerer Keine Unternehmerpflichtversicherung. Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bis Gefahrklasse x Beitragsfuß x Versicherungssumme./ x Beitragssatz interner Lastenausgleich x Versicherungssumme./. 100 Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2006) für Unternehmer einheitlich 5,0 0,406% (Regionalabschlag enthalten) Beitragssatz 2009 für den internen Lastenausgleich (gefahrklassenunabhängig) 0,39 %
3 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Zuständige Stelle für den Bereich Energie Textil Elektro: BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel.: 0221/ Fax: 0221/ Internet: Bezirksverwaltung Augsburg Böheimstr Augsburg Telefon: Telefax: bv.augsburg@bgetem.de Augenoptiker Büchsenmacher Elektrotechniker, -maschinenbauer Feinwerkmechaniker, -optiker Hörgeräteakustiker Herren- und Damenschneider Informationstechniker (Büroinformations-, Fernmeldeanlagen-, Radio- und Fernsehtechnik) Kfz-Elektriker Kürschner Modisten Musikinstrumentenmacher Orthopädie- und Chirurgiemechaniker Orthopädieschuhmacher Schilder- und Lichtreklamehersteller Schuhmacher Seiler und Segelmacher Sticker und Stricker Textilreiniger Uhrmacher Wäscheschneider Weber Zahntechniker Unternehmerinnen und Unternehmer der Textil- und Bekleidungsbranche sind versicherungspflichtig ( 46 i.v.m. 3 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung). Sind sie nicht mehr als 100 Tage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen tätig, werden sie auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit (gem. 46 Abs. 2 der Stzung). Die Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bis , 54 der Satzung bestimmt: Die Beitragsberechnung erfolgt nach... der halben Gefahrklasse, zu der das Unternehmen veranlagt ist, mindestens jedoch nach der jeweils niedrigsten Klasse des Gefahrtarifs. Bis zur Aufstellung eines gemeinsamen Gefahrtarifes gelten die Gefahrtarife der ehemals selbständigen BGen fort: Gefahrklasse (Gefahrtarif der ehemaligen BG Feinmechanik und Elektrotechnik gültig ab 2008) Augenoptiker 2,5 Büchsenmacher 5,0 Damen-u. Herrenschneider 3,4 Elektrotechniker 9,5 Elektromaschinenbauer 4,5 Feinmechaniker 2,5 Fernmeldeinformationselektroniker 4,5 Hörgeräteakustiker 2,0 Informationstechniker (Büroinformations-, Radio-/Fernsehtechnik) 5,5 Kfz-Elektriker 4,5 Kürschner 3,4 Musikinstrumentenm. 3,5 Orthopädiemechaniker 3,5 Schilder- und Lichtreklameherstellung 9,5 Schuhmacher 4,0 Stricker (ohne Veredlung) 3,6 Textilreiniger 5,2 Uhrmacher 5,0 Kaufmänn./verw. Teil 1,0 Weber (ohne Veredlung) 5,8 Zahntechniker 3,5 Betriebe der ehemaligen BG Feinmechanik Textil Elektrotechnik: 0,349 %
4 4 BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Zuständige Stelle für den Bereich Druck- u. Papierverarbeitung (Medienerzeugnisse): BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Branchenverwaltung Druck- u. Papierverarbeitung Rheinstraße Wiesbaden Unternehmerinnen und Unternehmer der Druck- u. Papierverarbeitung (einschl. Fotografen) sind versicherungspflichtig ( 46 i.v.m. 3 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung). Sind sie nicht mehr als 100 Tage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen tätig, werden sie auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit (gem. 46 Abs. 2 der Stzung) bis Gefahrklasse (Gefahrtarif der ehemaligen BG Druck- und Papierverarbeitung): Die Einstufung der Unternehmen erfolgt nach der niedrigsten Gefahrklasse des technischen Teils seines Unternehmens Betriebe der ehemaligen BG Druck- und Papierverarbeitung: 0,724 % Telefon: Telefax: info.dp@bgetem.de Bezirksverwaltung Nürnberg Gleißbühlstr Nürnberg Telefon: Telefax: E.Mail: bv4.dp@bgetem.de Buchbinder Buchdrucker Fotografen
5 5 Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft Ottenser Hauptstr Hamburg Telefon: (0 40) Telefax: (0 40) Internet: Bezirksverwaltung München Deisenhofener Str München Telefon: 089/ Telefax: 089/ Bestatter Rohr- und Kanalreiniger Fleischerei-BG Lortzingstr Mainz PA: PF , PLZ Tel.: 06131/785-1 Fax: 06131/ info@fleischerei-bg.de Internet: Ausbeiner Kuttler Metzger Die Satzung bestimmt u.a. für die Unternehmer des gesamten straßengebundenen Verkehrsgewerbes mit seinen Einrichtungen (u.a. Bestattungsunternehmen und Kanalreiniger) Versicherungspflicht: 44 der Satzung bestimmt u.a.: Unternehmer können von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn im Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als fünf Personen beschäftigt werden. Teilzeitkräfte sind entsprechend auf Vollzeitkräfte umzurechnen, dabei wird von 40 Stunden ausgegangen. Sie können für die Zeit von der Versicherungspflicht befreit werden, in der sie einen Existenzgründungszuschuss nach 421 l SGB III beziehen. Die übrigen Unternehmen können befreit werden, wenn sie nach ihren Angaben dauernd nicht oder nur geringfügig tätig werden. Eine geringfügige Tätigkeit kann... angenommen werden, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet. Unternehmer und der im Unternehmen tätige Ehegatte sind versicherungspflichtig. 42 der Satzung enthält Bestimmungen über die Befreiung: Diese Bestimmung findet auf die Gruppe der Hausschlachter..., sofern sie Unternehmer im Sinne des 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII sind, keine Anwendung. Auf ihren schriftlichen Antrag werden Unternehmer bzw. ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten zum Ende des Monates nach Eingang des Antrages bei der Berufsgenossenschaft von der Versicherungspflicht befreit, sofern diese im Hauptberuf als Arbeitnehmer tätig sind und deren monatliches Bruttoentgelt aus dieser Tätigkeit mindestens den zwölften Teil der Versicherungssumme... erreicht.... Dies gilt entsprechend für Personen, die aus der gesetzlichen Sozialversicherung eine Monatsrente in Höhe von mindestens der Hälfte des sich nach Absatz 3 ergebenden Monatsbetrages beziehen bis Abs. 3 der Satzung bestimmt: Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Versicherungssumme... und den Gefahrklassen, und zwar für ein Drittel der Versicherungssumme nach der Gefahrklasse des verwaltenden Teils und für zwei Drittel der Versicherungssumme nach der Gefahrklasse des technischen Teils des Unternehmens, bei mehreren technischen Teilen nach der Gefahrklasse des Hauptunternehmens. Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2005) Kaufmänn. Teil 1,0 Bestattungsunternehmen 3,56 Rohr-/Kanalreinigung 8,63 0,305 % bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2007) Ausbeiner 15,2 Metzger 6,4 Zerleger 15,2 0,197 %
6 6 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Pappelallee 35/ Hamburg PA: PF , PLZ Hamburg Tel.: 040/ Fax: 040/ Internet: Bezirksverwaltung Wallensteinplatz München Tel.: 089/ Fax: 089/ PA: PF , PLZ München Friseure Kosmetiker Holz-BG Am Knie München PA: Briefpost, PLZ Tel.: 089/ Fax: 089/ hbg@holzbg.de Internet: Bezirksverwaltung (wie oben) Bootstischler Böttcher Bürsten- und Pinselmacher Drechsler Holzbildhauer Korbmacher Modellbauer Rollladen- und Jalousiebauer Schreiner Vergolder für Holz- und Schnitzwaren Die Versicherung wird auf Unternehmer des Friseurhandwerks und der Haarbearbeitung sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten ausgedehnt ( 50 der Satzung). Selbständige Friseure, die lediglich geringfügig tätig sind, können auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit werden. Eine geringfügige Tätigkeit liegt vor, wenn der Unternehmer seiner selbständigen Tätigkeit als Friseur auf Dauer a) nicht mehr als 10 Stunden wöchentlich, b) ohne Geschäftslokal und c) ohne Beschäftigte oder mitarbeitende Familienangehörige nachgeht. Sonstige Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung. Keine Unternehmerpflichtversicherung. Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2007) Friseure 5,9 Kosmetiker 3,5 0,214 % bis Für Unternehmer nach der für das Hauptunternehmen festgesetzten Gefahrklasse, höchstens jedoch nach der für Tischlereien, Schreinereien und Möbelfabriken festgesetzten Gefahrklasse ( 44e Abs. 1 der Satzung) Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2007) Bootstischler 4,5 Böttcher 6,5 Bürstenmacher 3,0 Holzbildhauer 4,0 Korbmacher 3,5 Modellbauer 3,0 Pinselmacher 3,0 Schreiner 4,5 0,515 %
7 7 BG Rohstoffe und chemische Industrie Chemische Industrie: Chemische Industrie: Chemische Industrie: Zuständige Stelle für Rohstoffe und chemische Industrie (ausser Lederindustrie): BG Rohstoffe und chemische Industrie Kurfürsten-Anlage Heidelberg PA: PF , PLZ Tel.: 06221/523-0 Fax: 06221/ Internet: Bezirksdirektion Südwestpark 2 und Nürnberg Tel.: 0911/ Fax: 0911/ Vulkaniseure Wachszieher Keine Unternehmerpflichtversicherung Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung Lederindustrie: Unternehmerpflichtversicherung Befreiung auf Antrag ist möglich bis Lederindustrie: bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2007) Vulkaniseure 3,2-6,2 Wachszieher 2,2 0,211 % Lederindustrie: Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2007) Dekorateure 7,3 Fahrzeugausstatter 1,9 Feinsattlereien 3,5 Gerber 7,4 Raumausstatter; Polsterer 7,3 Sattler 7,3 0,25 % Beitragsfuß interner Lastenausgleich 0,43% Zuständige Stelle für Lederindustrie: BG Rohstoffe und chemische Industrie Bezirksverwaltung Mainz Lortzingstr Mainz PA: PF , PLZ Mainz Tel.: 06131/785-1 Fax: 06131/ mitglied-leder@bgrci.de Internet: Dekorateure Feintäschner Gerber Raumausstatter Sattler
8 8 Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd Wilhelm-Theodor-Römheld-Str Mainz-Weisenau PA: PF 3780, PLZ Mainz Tel.: 0800/ o /802-0 Fax: 06131/ Internet: Bezirksverwaltung München Arnulfstr München PA: PF , PLZ München Tel.: 0800/ Fax: 089/ Feinwerkmechaniker (Dreher, Werkzeugmacher) Galvaniseure Gold- und Silberschmiede Graveure Karosseriebauer Kälteanlagenbauer Kraftfahrzeugtechniker Lackierer (Kfz und Metall) Landmaschinenmechaniker Maschinenbauer Mechaniker Metallbauer Metallbildner (Kupferschmiede) Metallschleifer Spengler Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Zweiradmechaniker Keine Unternehmerpflichtversicherung. Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bis Abs. 1 der Satzung regelt die Höhe des Beitrags für freiwillig Versicherte: Die Beitragsberechnung erfolgt nach der Versicherungssumme... und der Gefahrklasse des Unternehmens, bei mehreren gesondert veranlagten technischen Unternehmensteilen nach der Gefahrklasse des Hauptunternehmens. Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2010) Galvaniseure 3,12 Gold- und Silberschmiede 1,21 Graveure 1,21 Karosseriebauer 2,27 Kraftfahrzeugtechniker 2,27 Lackierer (Kfz) 2,27 Lackierer (Metall) 3,12 Landmaschinen-Reparaturwerkstätte 5,98 Maschinenbauer 1,78 Mechaniker 2,27-3,12 Metallschleifer 3,12 Schlosserei-Metallbauer 5,98-11,24 Schmiede 11,24 Werkzeugmacher 1,78 Zentralheizungs- und Lüftungsbauer 4,96 Zinngießer 1,21 Zweiradmechaniker 2,27 Für Betriebe, für die ehemals die BG Metall- Süd zuständig war: 0,591%
9 9 BG Nahrungsmittel und Gaststätten Dynamostr Mannheim Tel.: 0621/ Fax: 0621/ (Abt. Mitglied und Beitrag) Internet: Bezirksverwaltung München (für Bayern) Streiflacher Str. 5 a Germering Tel.: 089/ Fax: 089/ bezirksverwaltung_muenchen@bgn.de Bäcker Brauer und Mälzer Konditoren Müller Weinküfer Ab keine Unternehmerpflichtversicherung. Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung Die bis geltende Unternehmerpflichtversicherung wird als freiwillige Versicherung fortgeführt bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2008) Bäcker 5,2 Konditoren 3,2-5,2 Müller 5,0 Brauer u. Mälzer 3,2 Freiwillige Versicherung 5,2 0,4430 % Beitragsfuß für die Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) 0,008 Versicherungssumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß./ Versicherungssumme x Gefahrtarif x Beitragsfuß LVN./. 100 BG Handel und Warendistribution Niebuhrstr Bonn PA: PF:1208, PLZ Tel.: 0228/ Fax: 0228/ direktion-bonn@bghw.de Internet: Bezirksverwaltung Linprunstr München Tel.: Fax: muenchen-e@bghw.de Einzelhandelsunternehmen Die Versicherungspflicht wird auf die Unternehmer und die in den Unternehmen tätigen Ehegatten erstreckt ( 41 der Satzung). Dies gilt nicht a) für Unternehmer, die Waren nur außerhalb eines stehenden Gewerbes verkaufen (als stehendes Gewerbe in diesem Sinne gilt nicht der Verkauf im Wohnraum oder aus Automaten), b) für Unternehmer, die Einzelhandel nebenberuflich betreiben, wenn diese Tätigkeit im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer Beschäftigung als Arbeitnehmer ausgeübt wird. Befreiungsmöglichkeit ( 42 der Satzung): Unternehmer, die im Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als 5 Mitarbeiter Vollzeit beschäftigen, können sich auf Antrag befreien lassen bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2008) 1,2 11,2 Für Mitgliedsbetriebe der ehemaligen BG für den Einzelhandel: 0,382%
10 10 Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Deelbögenkamp Hamburg Tel.: Tel. (Call-Center): Fax: / Internet: Bezirksverwaltung (u.a. für Oberbayern) Ridlerstraße München Tel: Fax: Glas- und Porzellanmaler Glasapparatebauer Glasbläser Kachelofen- und Luftheizungsbauer (falls eigene Kachelherstellung) Keramiker Keine Unternehmerpflichtversicherung Ehegatten haben die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung bis Gefahrklasse (Gefahrtarif gültig ab 2009) Glasbläser 2,8 Glas- und Porzellanmaler 2,4 Kachelofen- und Luftheizungsbauer 3,1 Keramiker 1,7-3,1 0,48 %
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