Bürgermeister. Mitglieder. Von der Verwaltung. Entschuldigt: Mitglieder. Punkt 1) der Tagesordnung: Eröffnung der konstituierenden

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1 Niederschrift über die 1.) öffentlichen, konstituierenden Sitzung des Ausländerbeirates am Donnerstag, den 2. Dezember 2010, 19:00 Uhr, im Magistratszimmer des Rathauses, 1. Stock, Gutenbergstraße 13, Eltville am Rhein Bürgermeister Patrick Kunkel Mitglieder Abdul Wakil Amarkehl Hülya Braun Dominika Daszkiewicz Stephan Fleschner Anna Maria Lentini-Fleschner Marzena Volkmann Von der Verwaltung Saskia Habelt Dieter Schenk Bürgermeister Oberamtsrätin Amtsrat Entschuldigt: Mitglieder Mustapha Bahrini Punkt 1) der Eröffnung der konstituierenden Sitzung durch den Bürgermeister 1.) Bürgermeister Kunkel begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausländerbeirates und beglückwünscht die Mitglieder zur Wahl. Die Einladung zur konstituierenden Sitzung ist form- und fristgerecht zugestellt gewesen. Gegen die Einladung wurden keine Einsprüche erhoben. Zu Beginn der Sitzung lässt Bürgermeister Kunkel das Ergebnis der Ausländerbeiratswahl, ein Exemplar der HGO, einen Auszug aus der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, eine Hauptsatzung sowie ein Personalbogen an die Mitglieder verteilen. Punkt 2) der Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes und Übertragung der Sitzungsleitung auf dieses 2.) Der Ausländerbeirat ist einvernehmlich damit einverstanden, dass Bürgermeister Kunkel die komplette Sitzung leitet. Somit entfällt die Feststellung des an Jahren ältesten Mitgliedes und Übertragung der Sitzungsleitung auf dieses.

2 Punkt 3) der Feststellung der Beschlussfähigkeit 3.) Herr Kunkel stellt die Beschlussfähigkeit fest, sechs von sieben Mitgliedern sind anwesend. Punkt 4) der Wahl eines vorsitzenden Mitgliedes des Ausländerbeirates 4.) Gemäß 87 Abs. 1 HGO wählt der Ausländerbeirat in seiner ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n. Für die Wahl des Vorsitzenden gemäß 87 Abs. 1 HGO finden die Bestimmungen des 55 Abs. 1 HGO Anwendung (Wahl nach Stimmenmehrheit, da nicht mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind). Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Ausländerbeirates ( 55 Abs. 3 HGO). Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben Das Marzena Volkmann wird zur Vorsitzenden Anschließend lässt Bürgermeister Kunkel über die Wahl von Frau Volkmann zur Vorsitzenden abstimmen. - 5 Ja - 1 Enthaltung Damit ist Frau Marzena Volkmann zur Vorsitzenden des Ausländerbeirates der Stadt Eltville am Rhein für die Wahlzeit vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 ( 2 Abs. 1 KWG) gewählt. Die Frage, ob sie die Wahl annimmt, wird bejaht. Frau Volkmann ist ebenfalls damit einverstanden, dass Bürgermeister Kunkel die weitere Sitzungsleitung durchführt. 2

3 Punkt 5) der Wahl einer/oder mehrerer Stellvertretung/en des Vorsitzenden 5.) Gemäß 87 Abs. 1 HGO wählt der Ausländerbeirat in seiner ersten Sitzung nach der Wahl aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und einen oder mehrere Stellvertreter. Für die Wahl des stellv. Vorsitzenden gemäß 87 Abs. 1 HGO finden die Bestimmungen des 55 Abs. 1 HGO Anwendung (Wahl nach Stimmenmehrheit, da nicht mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind). Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Ausländerbeirates ( 55 Abs. 3 HGO). Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben Das Hülya Braun wird zur stellv. Vorsitzenden Anschließend lässt Bürgermeister Kunkel über die Wahl von Frau Hülya Braun zur stellv. Vorsitzenden abstimmen. - 5 Ja - 1 Enthaltung Damit ist Frau Hülya Braun zur stellv. Vorsitzenden des Ausländerbeirates der Stadt Eltville am Rhein für die Wahlzeit vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 ( 2 Abs. 1 KWG) gewählt. Die Frage, ob sie die Wahl annimmt, wird bejaht. Punkt 6) der Wahl der Schriftführung 6.) Gemäß 82 Abs. 6 und 61 HGO ist die Niederschrift der Sitzung u. a. auch von der/dem Schriftführerin/Schriftführer zu unterzeichnen. Aus diesen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, eine/einen Schriftführerin/Schriftführer und Stellvertreterin/Stellvertreter zu wählen. Nach 55 Abs. 3 HGO wird schriftlich und geheim gewählt aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Auslän- 3

4 derbeirates ( 55 Abs. 3 HGO). Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben Das Stephan Fleschner wird zum Schriftführer Anschließend lässt Bürgermeister Kunkel über die Wahl von Herrn Stephan Fleschner zum Schriftführer abstimmen. Damit ist Herr Stephan Fleschner zum Schriftführer des Ausländerbeirates der Stadt Eltville am Rhein für die Wahlzeit vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 ( 2 Abs. 1 KWG) gewählt. Die Frage, ob er die Wahl annimmt, wird bejaht. Punkt 7) der Wahl der stellvertretenden Schriftführung 7.) Gemäß 82 Abs. 6 und 61 HGO ist die Niederschrift der Sitzung u. a. auch von der/dem Schriftführerin/Schriftführer zu unterzeichnen. Aus diesen Vorschriften ergibt sich die Notwendigkeit, eine/einen Schriftführerin/Schriftführer und Stellvertreterin/Stellvertreter zu wählen. Nach 55 Abs. 3 HGO wird schriftlich und geheim gewählt aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Ausländerbeirates ( 55 Abs. 3 HGO). Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben Das Dominika Daszkiewicz wird zur stellv. Schriftführerin 4

5 Anschließend lässt Bürgermeister Kunkel über die Wahl von Frau Daszkiewicz zur stellv. Schriftführerin abstimmen. - 5 Ja - 1 Enthaltung Damit ist Frau Dominika Daszkiewicz zur stellv. Schriftführerin des Ausländerbeirates der Stadt Eltville am Rhein für die Wahlzeit vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 ( 2 Abs. 1 KWG) gewählt. Die Frage, ob sie die Wahl annimmt, wird bejaht. Punkt 8) der Wahl eines Delegierten/einer Delegierten für die Teilnahme an den Plenarsitzungen des Landesausländerbeirates 8.) Für die Wahl des/der Delegierten finden die Bestimmungen des 55 Abs. 1 HGO Anwendung (Wahl nach Stimmenmehrheit, da nicht mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind). Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte des Ausländerbeirates ( 55 Abs. 3 HGO). Wenn niemand widerspricht, kann auch durch Zuruf oder Handaufheben Das Stephan Fleschner wird zum Delegierten 5

6 Anschließend lässt Bürgermeister Kunkel über die Wahl von Herrn Stephan Fleschner zum Delegierten abstimmen. Damit ist Herr Stephan Fleschner zum Delegierten des Ausländerbeirates der Stadt Eltville am Rhein für die Plenarsitzung des Landesausländerbeirates für die Wahlzeit vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2015 ( 2 Abs. 1 KWG) gewählt. Die Frage, ob er die Wahl annimmt, wird bejaht. Punkt 9) der Terminplanung ) Bürgermeister Kunkel verteilt einige Exemplar der vorläufigen Terminplanung der städtischen Gremien zur weiteren Planung der Sitzungen im Jahr In diesem Zusammenhang wird auf die Fristenregelung der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen. Die Fristenregelung soll bei der zukünftigen Terminplanung berücksichtigt werden, damit anfallende Projekte, Vorlagen etc. rechtzeitig in die Tagesordnungsplanung der Stadtverordnetenversammlung aufgenommen werden können. Punkt 10) der Mitteilungen und Anfragen 10.) Herr Fleschen verteilt ein Schreiben der AWO, Ortsbezirk Eltville, (Anlage 1) das der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Der Ausländerbeirat nimmt von dem Schreiben Kenntnis. Ende der Sitzung: Uhr Für die konstituierende Sitzung Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Die Ausländerbeiratsvorsitzende Patrick Kunkel Dieter Schenk Marzena Volkmann Bürgermeister Amtsrat 6

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