BRENNPUNKT. Elternzeit. Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald. Zum Jahreswechsel

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1 BRENNPUNKT 3. Jhg. 4. Ausgabe 13. Dezember ,- Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Elternzeit Zum Jahreswechsel Erholungsurlaub + Kündigungsschutz während der Elternzeit Anrechnung Berufsschuluntericht KHS Rhein-Westerwald Montabaur PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 Mustertexte

2 Seite 2 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Inhalt 4/2005 Zum Jahreswechsel 3 Elternzeit und Erholungsurlaub 4-5 Anrechnung des Berufsschulunterichts 6 Steuern und Abgaben 7 Arbeits- und Sozialrecht 8 Empfang des Handwerks Neuregelung Entgeltfortzahlung + Riester-Rente 13 Internet über WLAN 15 Aus den Innungen 16 Fahrt zur Handwerksmesse 17 Handwerksmarketing + Rahmenvertrag Lexware 18 Reiseangebot Namibia Verrechnung Lehrlingslohn 22 Online Ausschreibung 23 Mustertexte Lehrlingstest 34 Mietrecht 36 Duale Oberschule 37 Vertrags- und Baurecht 38 Erscheinungstermine 2006 BRENNPUNKT 3. Jahresempfang der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid bei seiner Festansprache. Der Einladung zum diesjährigen Jahresempfang der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald in die Stadthalle Ransbach-Baumbach folgten fast 300 Gäste aus Handwerk, Wirtschaft, Politik, Kommunen und Schulen. Neben den Gedankenaustausch und interessanten Gesprächen zwischen den Gästen stand die Ehrung der Sieger und Prüfungsbesten der Innungen im Mittelpunkt des Empfangs. Stolz konnte der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid vermelden, dass aus dem Bezirk ein erster und ein zweiter Bundessieger zur Ehrung anstehen. Im festlichen Rahmen eröffnete Dirk Schmidt, Kreishandwerksmeister Westerwald, die Veranstaltung, die zum dritten Mal stattfand. "Gott schütze das ehrbare Handwerk." Mit diesem traditionellen Handwerksgruß hieß Schmidt die Gäste, darunter die Landtagsabgeordneten Ulla Schmidt, Angela Schneider-Forst und Harald Schweitzer, sowie zahlreiche Verbandsbürgermeister und Repräsentanten handwerksnaher Organisationen, Schulen und Verbände willkommen. Ganz besonders begrüßte er die erfolgreichen Prüflinge mit deren Eltern und Vertretern der Ausbildungsbetriebe. Der Westerwälder Landrat Peter-Paul Weinert fasste die Grüße der anwesenden Kommunalpolitiker zusammen und wand sich besonders an die Prüflinge: "Eine Gesellschaft kann nicht existieren ohne Eliten, sie sind wie die Lokomotive, die den Zug zieht." Weinert dankte allen Betrieben, die junge Menschen ausbilden und ihnen das Gefühl geben, gebraucht zu werden. Mit den neuesten Zahlen zur allgemeinen wirtschaftlichen Lage ermunterte er die Gäste. So sei beispielsweise der Westerwaldkreis beim Konjunkturindex immerhin vom zehnten auf den dritten Platz im Bezirk Koblenz hochgestiegen. Positiver Ehrgeiz muss sein, wenn es weiter gehen soll, erklärte Weinert weiter. Die heutige Auszeichnung sei für die Jugendlichen ein gutes Fundament für den weiteren Weg. Fleiß, Anpacken, nach neuen Zielen schauen, bei den Besten sein zu wollen, dass müsse man anstreben. (Fortsetzung auf Seite 10) Erscheinungstermine: Anzeigenschluss: 7./8. März 17. Februar 6./7. Juni 17. Mai 5./6. September 15. August 5./6. Dezember 15. November Brennpunkt Handwerk im Internet:

3 Zum Jahreswechsel Das alte Jahr liegt nun bald hinter uns. Für viele selbstständige Handwerker war es erneut kein leichtes Jahr. Zwar hat sich der Abwärtstrend etwas abgeschwächt. Für eine Entwarnung ist es jedoch noch zu früh. Nach wie vor kämpfen viele Betriebe mit der wirtschaftlichen Situation. Doch nicht nur Insolvenzen und Beschäftigtenabbau zeichnen das Bild des Handwerks. Viele Betriebe haben die letzten Jahre genutzt, um sich auf die veränderten Marktbedingungen einzustellen. Sie ernten heute schon die Früchte. Im Bereich der Innungen und der Kreishandwerkerschaft gibt es auch im vierten Jahr nach der Fusion noch viele neue Ideen und unternehmerischen Elan. Darauf können Sie in Ihren Betrieben und wir in der Handwerksorganisation weiter aufbauen. Mut machen erste Ansätze der neuen Regierung. Der Koalitionsvertrag ist allenfalls eine Eröffnungsbilanz. In vielen Punkten ist er offen formuliert und wir werden auf die Einhaltung der Zusagen drängen müssen und dort Nachforderungen einfordern, wo die Zusagen nicht genügen. Ob und in welchem Umfang die geplanten Maßnahmen jedoch umgesetzt werden und welche Wirkung sie zeigen, bleibt abzuwarten. Wie auch in der Vergangenheit haben wir Handwerker den notwendigen Optimismus, der uns trotz aller politischen und wirtschaftlichen Widrigkeiten zum verlässlichen Partner in der Gesellschaft macht. Daher gilt in diesem Jahr unser besonderer Dank allen, die sich entschlossen haben, Jugendliche auszubilden. Jeder Ausbildungsplatz ist eine Investition in unsere Zukunft. Und wer investiert, ist optimistisch. In wenigen Jahren werden wir Lehrlinge und Facharbeiter suchen. Deshalb verbinden wir diese Grüße mit dem Appell, auch im kommenden Jahr bei den Ausbildungsanstrengungen nicht nachzulassen. Allen Innungsmitgliedern, deren Familien- und Betriebsangehörigen sowie unseren Geschäftsfreunden wünschen wir ein friedliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr Kurt Krautscheid Vorsitzender Kreishandwerksmeister Erwin Haubrich Hauptgeschäftsführer Friedhelm Adorf Kreishandwerksmeister Daniela Kretschmann Raumausstatter-Innung RWW Hubert Quirmbach Bäcker-Innung WW Hiltrud Enkelmann Bekleidungs- u. Schuhmacher-Innung RWW Rainer Jung Kfz-Innung WW Dirk Hüttenbrauck Kälte- und Klimatechniker- Innung RLP Peter Kremer Schornsteinfeger-Innung MT Hans-Peter Vierschilling Maler- und Lackierer-Innung AK Eckard Kleppel Fleischer-Innung WW Dipl.-Ing. Jürgen Mertgen Baugewerks-Innung RWW Friedrich Heidrich Tischler-Innung AK Hilde Mallm Friseur-Innung WW Kurt Hof Maler- und Lackierer-Innung WW Udo Runkel Geschäftsführer Burkhard Löcherbach Dachdecker-Innung AK Wilhelm Schumacher Bäcker-Innung AK Bernd Becker Maler- und Lackierer-Innung NR Rudolf Röser Kfz-Innung NR Uwe Heuser Sanitär Heizung Klima-Innung RWW Heidi Thelen-Krämer Friseur-Innung NR Hartmut Räß Metallhandwerker- Innung AK Friedhelm Adorf Kfz-Innung AK Kurt Krautscheid Dachdecker-Innung NR Hans-Lothar Müller Dachdecker-Innung WW Pia Hillen Fleischer-Innung NR Elke Müller Friseur-Innung AK Siegfried Schmidt Tischler-Innung WW Dirk Schmidt Kreishandwerksmeister Franz-Josef Schmidt Elektrotechniker-Innung NR Christoph Hebgen Elektro-Innung WW Roland Giefer Töpfer- und Keramiker Innung RLP Norbert Dinter Tischler-Innung NR Wolfgang Held Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-WW Peter Müller Steinmetz-Innung WW Franz Beissel Uhrmacher-Innung Rhein-Ahr-WW Hans-Jörg Wirths Fleischer-Innung AK Wolfgang Hild Elektro-Innung AK Horst Stöbbauer Bäcker-Innung NR Volker Höhn Zimmerer-Innung RWW Frank Jonas Informationstechniker-Innung RLP Nord

4 Seite 4 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Ab dem gilt das Gesetz zum Erziehungsgeld und Elternzeit BErzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz). Es hat grundlegende Neuerungen gegenüber der früheren Rechtslage gebracht. Nach der neuen Regelung haben Mutter bzw. Vater je Kind das Recht, 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Diese "Elternzeit" von insgesamt 3 Jahren (36 Monaten) je Kind, kann in bis zu 2 Zeitabschnitten zwischen Mutter und Vater gestückelt werden und von der Geburt bis zum 3. Geburtstag des Kindes für gemeinsame oder getrennte Elternzeit genutzt werden. Das einmal gewählte Elternzeitmodell ist verbindlich. Der Mutterschutz nach der Geburt (8 Wochen, bei einer Frühgeburt 12 Wochen) wird auf die Höchstgrenze von 36 Monaten angerechnet. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 der 36 Monate auch in die Zeit vom 3. bis 8. Geburtstag des Kindes gelegt werden. Wechselt der Elternzeitnehmer während der Elternzeit den Arbeitgeber, so kann der Rest der Elternzeit beim neuen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Wie auch beim alten Arbeitgeber genießt er dort wieder besonderen Kündigungsschutz. Elternzeit und Erholungsurlaub Soll die Elternzeit direkt nach der Geburt oder dem Mutterschutzurlaub angetreten werden, muss dem Betrieb spätestens 6 Wochen vorher schriftlich Mitteilung gemacht werden. Wird er zu einem späteren Zeitpunkt begonnen, spätestens 8 Wochen vorher. Der Arbeitnehmer muss dabei exakt erklären, wann und wie lange er in den nächsten 2 Jahren Elternzeit in Anspruch nimmt. Während der Elternzeit darf jeder Elternteil bis zu 30 Stunden Teilzeitarbeit leisten. Beabsichtigt ein Elternteil eine Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden aufzunehmen, hat er beim Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag zu stellen. In Betrieben bis zu 15 Beschäftigten (ohne Lehrlinge) besteht kein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, es sei denn, der Arbeitnehmer hat schon vor der Geburt des Kindes ein Teilzeitarbeitsverhältnis. In Betrieben ab 16 Beschäftigten (ohne Lehrlinge) haben Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate im Betrieb sind, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Bei der Berechnung der Betriebsgröße zählen Teilzeitkräfte als Vollarbeitskraft (nicht anteilig). Voraussetzung ist, dass dies 8 Wochen vorher dem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt wird und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Was versteht man unter betrieblichen Gründen? Betriebliche Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Der Gesetzgeber kann hierzu wegen der Vielgestaltigkeit der in den einzelnen Betrieben denkbaren Sachverhalte nur einen Rahmen vorgeben. Zu den betrieblichen Gründen gehören aber eindeutig erhebliche Beeinträchtigungen der Organisation, des Arbeitsablaufes so z.b. das Fehlen einer Ersatzkraft, der Sicherheit im Betrieb oder auch unverhältnismäßig hohe Kosten. Der Elternzeitnehmer ist weiter berechtigt, zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit zu beanspruchen. Ist der Arbeitgeber damit nicht einverstanden, muss er diesen Antrag innerhalb von 4 Wochen schriftlich ablehnen. Dagegen kann der Elternzeitnehmer vor dem Arbeitsgericht klagen. Soll Teilzeitarbeit bei einem anderen Unternehmen erfolgen, bedarf dies der Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Wird während der Elternzeit ein weiteres Kind geboren, kann von den Eltern die Elternzeit nicht mit dem Hinweis auf neue Mutterschutz- oder Elternzeitansprüche vorzeitig beendet werden. Ein Teil des Anspruchs geht verloren. Allerdings kann die Elternzeit mit Einverständnis des Arbeitgebers verkürzt werden. Änderungen ab Juni 2001 Am sind wichtige Neuerungen in Kraft getreten. Danach sind Zeiten, in denen eine Schwangere oder Mutter wegen eines Beschäftigungsverbotes oder während der Mutterschutzfrist nicht arbeitete, als Beschäftigungszeit anzusehen. Diese Fehlzeiten sind also bei der Berechnung des Jahresurlaubs mit anzurechnen. Auch erhalten die schwangeren Mitarbeiterinnen einen Anspruch auf Urlaubsübertragung. Wurde vor der Geburt nicht der gesamte Resturlaub genommen, so kann er auf das Jahr übertragen werden, in dem die Mutterschutzfrist endet. Ist dies nicht möglich, kann der Resturlaub auch auf das folgende Urlaubsjahr übertragen werden. Eine Urlaubsabgeltung kommt nicht in Betracht. Der jährliche Erholungsurlaub kann aber für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Elternzeit nimmt, um ein Zwölftel gekürzt werden. Einzelheiten zum Urlaub sind 17 BErzGG zu entnehmen. Einen Antrag auf Elternzeit finden Sie im hinteren Teil. Durch Nutzung der Elternzeit können vor allem kleinere Betriebe vor erhebliche personelle Probleme gestellt werden. Es bietet sich als möglicher Ausweg eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche an. So kann in den Fällen, in denen weder auf eine Ersatzkraft zurückgegriffen oder eine befristete Neueinstellung möglich ist, eine Lösung für den Betrieb gefunden werden. Als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag sollten Sie mit der Elternzeit eine Vereinbarung über die

5 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite 5 wöchentliche Arbeitszeit und deren Verteilung treffen. Falls möglich, kann auch schon eine Vereinbarung über den Umfang der Arbeitszeit nach Beendigung der Elternzeit getroffen werden. Wegen der Ausweitung der Wochenarbeitszeit auf max. 30 Stunden und der damit verbundenen höheren Entlohnung sowie Überschreitung der Freigrenze, reduziert sich möglicherweise der Erziehungsgeldanspruch des Elternzeitnehmers oder er entfällt ganz. Kündigung und Kündigungsschutz während der Elternzeit Kündigung durch den Arbeitgeber Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder er innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung von seiner Mitarbeiterin darüber informiert wird. Versäumt die Arbeitnehmerin die Zwei-Wochen-Frist unverschuldet, behält sie den Kündigungsschutz, wenn sie die Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber unverzüglich nachholt. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, ist nicht nur für die Zeit der Elternzeit (max. 3 Jahre), sondern bereits ab Antragstellung, höchstens jedoch 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit, geschützt. Wichtig: Der Kündigungsschutz ist zwingend und das Kündigungsverbot absolut. Es ist deshalb auch eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund unzulässig. Wird trotzdem eine Kündigung egal aus welchem Grund ausgesprochen, ist diese unwirksam. Das Mutterschutzgesetz sieht zwar die Möglichkeit der Kündigung in besonderen Fällen und nach Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde (nach Bundesländern unterschiedlich) vor, dem Autor sind aber nur ganz wenige Fälle bekannt, in denen außergewöhnliche Umstände die Kündigung nach vorheriger Zustimmung ermöglichten. Vereinbarungen mit einer Arbeitnehmerin, die eine Umgehung der besonderen Kündigungsschutzbestimmungen zum Inhalt haben, sind ungültig. Kündigung durch die Arbeitnehmerin In der Praxis ist häufig festzustellen, dass eine Arbeitnehmerin entgegen ihren vorherigen Aussagen nach der Geburt des Kindes die Arbeit nicht wieder aufnehmen will. Besonders häufig sind die Fälle, in denen von einem Vollzeit auf ein Teilzeitarbeitsverhältnis gewechselt werden soll. Die Arbeitnehmerin kann während der Schutzfrist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen. Auch kann sie während der Schwangerschaft und acht Wochen bei Früh und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis zum Ende der Schutzfrist kündigen. Kündigungsfristen brauchen dabei nicht eingehalten zu werden. Unter Einhaltung einer Kündigungszeit von einem Monat kann die Arbeitnehmerin ferner das Arbeitsverhältnis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs kündigen. Andere Kündigungsfristen sind in diesem Fall je nach tariflicher oder einzelarbeitsvertraglicher Vereinbarung möglich. Kündigt eine schwangere Mitarbeiterin oder tritt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag ein, muss der Arbeitgeber sofort die Aufsichtsbehörde unterrichten. Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag im gemeinsamen Einvernehmen ist möglich. Auf die besonderen Informationspflichten des Arbeitgebers vor Abschluss der Vereinbarung ist hinzuweisen, Einzelheiten dazu finden Sie in der letzten Ausgabe von Brennpunkt Handwerk (3/2005). Was gilt bei: Befristeten Arbeitsverhältnissen Ein von Anfang an befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit Zeitablauf, auch während der Elternzeit. Lehrlingen Die Elternzeit wird auf die Berufsbildungszeiten nicht angerechnet. Die Ausbildungszeit verlängert sich also grundsätzlich entsprechend. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Berufsbildung zu verkürzen, wenn auch ohne Verlängerung das Ausbildungsziel erreicht werden kann Sonstigen Anspruchsberechtigten Auch Personen, die Kinder in Vollzeitpflege ( 33 SGB VIII) oder in Adoptionspflege ( 1744 BGB) aufgenommen haben, haben Anspruch auf Elternzeit. Bei ihnen besteht der dreijährige Anspruch auf Elternzeit nicht ab der Geburt des Kindes, sondern ab der Aufnahme bei der berechtigten Person, längstens jedoch bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes. Haftungsausschluss: Die in diesem Magazin abgedruckten Artikel, Formulare und Empfehlungen sind mit Sorgfalt recherchiert. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Verfallzeit von Gesetzen und Verordnungen wird immer kürzer. Sie werden deshalb verstehen, dass keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden kann. Sollten Sie bei der Anwendung Zweifel an der Gültigkeit haben oder benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung von Ergänzungen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft.

6 Seite 6 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Anrechnung des Berufsschulunterichts auf die wöchentliche Ausbildungszeit Die Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die wöchentliche Ausbildungszeit stellt sich für alle Beteiligten immer wieder problematisch dar. Anhand einiger Beispiele wollen wir Ihnen Hilfestellung geben. Die Freistellung für die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist für alle Auszubildenden im 7 BBiG geregelt. Zu beachten ist, dass zwischen minderjährigen und volljährigen Auszubildenden zu unterscheiden ist. Impressum Brennpunkt Handwerk - Magazin der Kreishandwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich. Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG, Rheinstraße 41; Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax: 02624/ ; Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald e.g.; Andreas Brobeck, Geschäftsführer Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Ahrweiler: KHM Peter Gieraths; Ausgabe A: Auflage: 650 Exemplare KHS Limburg Weilburg: GF Stefan Lassmann, Ausgabe B: Auflage: Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Erwin Haubrich, Ausgabe C: Auflage Exemplare KHS Mainz-Bingen; RA Tobias Schuhmacher Ausgabe D: Auflage Exemplare KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3, e /Stück zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften keine Haftung; sie werden nicht zurückgeschickt. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlagsrechte und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften sind für Inhalte, Formulierungen, Richtigkeit und verfolgten Zielen von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften. Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald e.g., Bismarckstr. 7, Betzdorf; Telefon 02741/ Fax: 02741/ Die Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die wöchentliche Ausbildungszeit ist für unter 18-jährige Auszubildende im Jugendarbeitsschutzgesetz in 9 geregelt. Für erwachsene Auszubildende fehlt seit 1997 (Änderung des JArbSchG) eine gesetzliche Anrechnungsregelung. Daher gab vor allem die Regelung für über 18- jährige immer wieder Anlass, zu allerlei unterschiedlichen Varianten der Anrechnung hatte über dieses Thema das Bundesarbeitsgericht zu urteilen: Auf Grund der gegebenen Gesetzeslage kamen die Arbeitsrichter zu dem Schluss, dass sowohl für über als auch für unter 18-jährige die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen und der Wegstrecken zwischen Betrieb und Schule oder umgekehrt auf die wöchentliche Ausbildungszeit anzurechnen sind. Dabei gilt für unter 18-jährige weiterhin: Der Berufsschultag, der mindestens sechs Unterrichtseinheiten hat (also mindestens 6 x 45 Minuten), ist mit 8 Stunden auf die wöchentliche Ausbildungszeit anzurechnen. Für unter 18-jährige wird der zweite Berufsschultag und für über 18-jährige werden beide Berufsschultage mit der tatsächlich in der Schule verbrachten Zeit einschließlich der Pausen angerechnet. Kommt der Auszubildende direkt von der Berufsschule zum Ausbildungsplatz oder geht der Auszubildende direkt vom Betrieb in die Schule, zählen diese Wegstrecken ebenfalls mit zur wöchentlichen Ausbildungszeit. Nicht zur Ausbildungszeit zählen Wegstrecken zwischen zu Hause und Schule oder Betrieb und zu Hause. Allgemein gilt für die Berechnung der Berufsschulzeiten auf die wöchentliche Ausbildungszeit für: -> Unter 18-jährige <- Die tägliche Höchstarbeitszeit für unter 18-jährige beträgt nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz 8 Stunden, die wöchentliche Höchstarbeitszeit 40 Stunden. Wird an einzelnen Wochentagen die tägliche Ausbildungszeit verkürzt, kann sie an den anderen Tagen auf achteinhalb Stunden verlängert werden. Der Ausgleich muss aber in der selben Woche stattfinden! Beginnt der Berufsschulunterricht vor 9 Uhr, darf der Jugendliche vorher nicht beschäftigt werden. Berechnungsbeispiel: Der Hauptberufsschultag (Erster Berufsschultag) hat z.b. 5 Unterrichtseinheiten, d.h. 5 x 45 Minuten. Diese sind als 8 Stunden auf die wöchentliche Ausbildungszeit anzurechnen, der Lehrling darf an diesem Tag nicht mehr im Betrieb beschäftigt werden. Der zweite Berufsschultag wird mit der tatsächlichen Unterrichtszeit plus Pausen angerechnet, beispielsweise von 7:45 Uhr bis 14:50 Uhr. Dies sind somit 7 Stunden 5 Minuten wöchentliche Ausbildungszeit. Der Lehrling könnte an diesem Tag noch 55 Minuten beschäftigt werden. Bei diesem Beispiel gilt aber zu bedenken: kommt der Lehrling direkt von der Schule in den Betrieb, wird die Wegezeit mit zur täglichen Ausbildungszeit gerechnet. Beträgt in diesem Fall die Wegstrecke 1 Stunde, ist die tägliche Ausbildungszeit überschritten. In diesem Falle empfiehlt es sich, die Zeiten anzusammeln und bei anderer Gelegenheit nacharbeiten zu lassen. Sind also in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden, ist der Jugendliche verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zu kommen. An welchem der beiden Tage, bestimmt der Betrieb. Ausnahmen hiervon kann ein geltender Tarifvertrag regeln. -> über 18-jährige <- Die tägliche Höchstarbeitszeit für über 18-jährige ist im Arbeitszeitgesetz geregelt. Auch hier gilt, dass 8 Stunden täglich nicht überschritten werden dürfen. Allerdings kann die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn gewährleistet ist, dass innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet wird. Berechnungsbeispiel: Beide Schultage werden mit der tatsächlich in der Schule verbrachten Zeit einschließlich der Pausen berechnet. Beginnt der Berufsschulunterricht z. B. um 7.45 Uhr und geht bis 15 Uhr, sind dies 7 Stunden 15 Minuten. Geht der Berufsschulunterricht von 9 Uhr bis 14 Uhr, sind das 5 Stunden. Geht der Berufsschulunterricht von 11 Uhr bis 17 Uhr, sind dies 6 Stunden. Die Differenz zur täglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden kann angesammelt werden und in sinnvollen Abschnitten nachgearbeitet werden. Denn auch hier gilt: Kommt der Auszubildende direkt von der Schule in den Betrieb oder geht der Auszubildende vom Betrieb direkt in die Schule, sind die Wegstrecken mit auf die wöchentliche Ausbildungszeit anzurechnen.

7 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite 7 Steuern, Abgaben und Finanzen Wollen Sie am Jahreswechsel Geld verlieren? Auch an diesem Jahreswechsel werden am wieder Forderungen in Milliardenhöhe verjähren. Das muss nicht sein. Deshalb: Rechtzeitig zum Jahresende alle Außenstände auf mögliche Verjährung überprüfen. Säumige Schuldner profitieren häufig davon, dass Gläubiger ihre Ansprüche nicht geltend machen, so dass diese schließlich verjähren. Denn: Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann sich der Schuldner auf die Verjährung berufen und die Zahlung verweigern. Eine gerichtliche Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs ist dem Gläubiger dann nicht mehr möglich, obwohl sein Anspruch durch die Verjährung nicht erlischt. Der Schuldner kann den Anspruch aber nur noch freiwillig erfüllen, was er in der Regel nicht mehr tut. Bitte beachten: Alle Forderungen die aus dem Jahre 2002 stammen, verjähren mit Ablauf des Entgegen der landläufigen Meinung kann der Ablauf der Verjährungsfrist weder durch einfache Mahnungen noch durch Mahnungen per Einschreiben gehemmt werden. Hierzu bedarf es der Erhebung einer entsprechenden Klage oder des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Die Verjährung einer Forderung tritt nicht ein, wenn sie unterbrochen ist. Wer die Verjährung wirkungsvoll unterbrechen will, ist am besten mit dem Antrag und der Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheides beraten. Bitte denken Sie aber an die Feiertage und eventuell längere Postlaufzeiten während der Feiertage und dem Jahreswechsel. Soll ein Mahnbescheid Rechtskraft erwirken, muss er spätestens am beim Mahngericht eingegangen sein. Auch die Einreichung einer Klage unterbricht den Lauf der Verjährung. Bitte beachten Sie, dass eine Mahnung von Ihnen die Verjährung nicht unterbricht. Erbschaftssteuer Wenn ein Unternehmer innerhalb von fünf Jahren seinen geerbten Betrieb aufgibt, fällt die Steuerbefreiung nach dem Erbschaftssteuergesetz in jedem Fall weg. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem Fall entschieden, in dem ein Minderheitsgesellschafter die Betriebsaufgabe nicht verhindern konnte und dazu sogar noch Geld zuführen musste (BFH, II R 39/03). Lohnsteuer: Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers Die Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH wegen nicht abgeführter Lohnsteuer greift unabhängig von der Höhe seiner Beteilung, auch wenn diese unter 50% liegt und auch dann, wenn die Löhne aus den eigenen privaten Mitteln des Geschäftsführers unmittelbar an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Gutscheine ohne Verfallsdatum Geschäfte, die Geschenkgutscheine, die zuvor bereits bezahlt wurden, nur bis zu einem bestimmten Datum einlösen, handeln nicht rechtens. So urteilte das Landgericht (LG) München unter dem Aktenzeichen /95. Egal, welche Frist oder Gültigkeit auf die Scheine gedruckt ist, es gibt kein Verfallsdatum. Kunden, die einen Geschenkgutschein besitzen, können diesen somit theoretisch auch noch nach Jahren einlösen. Beiträge zur Berufsgenossenschaft absetzbar Unternehmer können ihren Beitrag zur Berufsgenossenschaft von der Steuer abziehen. Das betrifft die Beiträge für die Mitarbeiter ebenso wie für die Unternehmer. Dies gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer höheren Versicherungssumme als der Mindestversicherungssumme abgesichert hat. In allen Fällen handelt es sich um Betriebsausgaben. Die Beiträge für im Unternehmen tätige Ehepartner können ebenfalls abgezogen werden, sind aber als Sonderausgaben zu deklarieren. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater. Abgrenzung Zahlungsunfähigkeit Zahlungsstockung Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wann ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und Insolvenz anmelden muss und wann nur eine - vorübergehende - Zahlungsstockung vorliegt, die noch keinen Insolvenzgrund darstellt. Eine bloße Zahlungsstockung ist anzunehmen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mittel zu leihen. Dafür erscheinen drei Wochen erforderlich, aber auch ausreichend. Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 Prozent seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 Prozent erreichen wird. Beträgt die Liquiditätslücke des Schuldners 10 Prozent oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Liquiditätslücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt werden wird und den Gläubigern ein Zuwarten nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zuzumuten ist. (BGH, , IX ZR 123/04) Leasing von Berufskleidung...kann sich lohnen. Beim Kauf von Berufskleidung sind lediglich die reinen Kaufkosten als betriebliche Ausgaben steuerlich absetzbar. Beim Leasing fließen Folgekosten wie Pflege, Reparaturen und Lieferung komplett in fest kalkulierbare, monatliche Raten ein. Somit ist der gesamte Aufwand, den Sie als Arbeitgeber für Berufskleidung tragen, erfasst und steuermindernd absetzbar. Verzugszinssätze, Stand Zinsberechnung nach 16 Nr. 5 VOB/B Fassung 2000: alle Verbrauchergruppen 5% über Spitzenrefinanzierungsfacilität ab Datum SRF Satz Verzugszinsen ,0 % 8,0 % Zinsberechnung nach 16 Nr.5 VOB/B Fassung 2002, bzw. 247, 288 BGB für: (Privat-) Verbraucher 5% über Basiszins Unternehmen 8% über Basiszins ab Datum Basissatz Verzugszinsen ,17% 6,17% Verbr. 9,17% Untern. Der Basiszinssatz kann sich am 1.1. und 1.7. eines Jahres ändern! Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch ein höherer Verzugszins berechnet werden. Link auf den Zinsrechner:

8 Seite 8 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Kein Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Urlaub Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung seines nicht genommenen Urlaubs des Vorjahres, den er wegen einer Erkrankung nicht antreten konnte. ( 7 BUrlaG). Zudem kann ein Ausgleichsanspruch nicht auf Zahlung eines Geldbetrages gerichtet werden, sondern nur mit einer Befreiung von der Arbeitspflicht erfüllt werden. (AG FFM, Ca 3046/04) Rauer Ton ist noch kein Mobbing Nicht jede scharf formulierte Kritik des Chefs ist gleich Mobbing. Allein geschmacklose Äußerungen und Kritik an der Arbeit rechtfertigen noch keinen Mobbing-Vorwurf. Erforderlich für den Sachverhalt des Mobbings sei eine...fortgesetzte, aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweise, die in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. (LAG München, Urteil vom , Az.: 15 O 25369/04) Befristeter Arbeitsvertrag Wird ein Arbeitnehmer in einem Betrieb befristet eingestellt, so hat der Arbeitgeber nicht schon bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses die Pflicht, ihn vorsorglich darauf hinzuweisen, dass er die Arbeitsagentur rechtzeitig über das Ende seiner Tätigkeit zu informieren hat. (LAG Düsseldorf, 4 Sa 1919/04) Arbeits- und Sozialrecht Chef haftet nicht für fehlenden Arbeitsagenturhinweis Melden sich Arbeitnehmer verspätet arbeitslos, können sie dafür nicht ihren Arbeitgeber verantwortlich machen. Auch wenn Firmen ihre Mitarbeiter nicht über die Meldepflicht bei den Arbeitsagenturen informieren, müssen sie dennoch keinen Schadensersatz zahlen, stellte jüngst das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest. Die im Gesetz festgeschriebene Informationspflicht diene nicht dem Schutz des Vermögens des Arbeitnehmers. Sie bezweckt viel mehr eine bessere Zusammenarbeit von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitsagenturen. (BAG, , Az.: 8 AZR 571/04) Bitte beachten: Ungeachtet dieses Urteils sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, Ihren Mitarbeiter über die Meldepflicht beim Arbeitsamt aufzuklären. Daher sollte in keiner Kündigung der Hinweis auf die umgehende Meldepflicht fehlen. Im Einzelfall kann auch wieder anders entschieden werden. Achtung: Bei unberechtigter Kündigung ist der Lohn nachzuzahlen Spricht ein Arbeitgeber eine unberechtigte Kündigung aus, dann muss er dem Betroffenen grundsätzlich den vollen Lohn nachzahlen. Das gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter verboten hat, weiter für ihn tätig zu sein. Der Mitarbeiter hat dann das Recht, zu Hause zu bleiben und dennoch den vollen Lohn einzufordern. (LAG RLP, , Az.: 9 Sa 1026/04 Falsche Anschrift schützt nicht vor Kündigung Arbeitnehmer können sich nicht auf die verspätete Postzustellung einer Kündigung berufen, wenn sie die Verzögerung selber zu verantworten haben. Arbeitnehmer müssen sich so behandeln lassen, als habe der Arbeitgeber die entsprechenden Fristen gewahrt. Nach einem Urteil des BAG gelte dies zumindest dann, wenn der Arbeitgeber alles Erforderliche und ihm Zumutbare getan habe, damit eine Kündigung den Adressaten erreichen konnte. Im Streitfall war dem Arbeitgeber während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses die richtige Anschrift des gekündigten Mitarbeiters nicht bekannt. Der Arbeitnehmer hatte dem Unternehmen wiederholt die Adresse einer Wohnung gegeben, aus der er schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgezogen war. Das Gericht sah in diesem Fall die Voraussetzungen einer treuwidrigen Zugangsvereitelung als erfüllt an. Die Kündigung sei fristgemäß erfolgt. (BAG, , Az.: 2 AZR 366/04) Kundenabwerbung Ein Beschäftigter, der vor dem Ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis unter Verwendung des Adressenmaterials seines Arbeitgebers ein Verabschiedungsschreiben an die bislang von ihm betreuten und ihm dabei durch ein Vertrauensverhältnis verbundenen Kunden richtet, handelt wettbewerbswidrig, wenn er direkt oder indirekt (hier u.a. durch Angabe seiner privaten Adresse und Telefonnummer) auf seine zukünftige Tätigkeit als Wettbewerber oder für einen Wettbewerber hinweist. (BAG, Az.: I ZR 303/I) Qualm erlaubt Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, dass an seinem Arbeitsplatz auch außerhalb seiner Arbeitszeit nicht geraucht wird. (LAG Berlin, 6 Sa 2585/04) Kündigungsschutz - Eltern gehen vor Mitarbeiter mit Kindern sind bei Kündigungen besonders schutzbedürftig. Nach derzeitiger Meinung bestehe für Eltern regelmäßig eine besondere soziale Schutzbedürftigkeit, hinter die andere soziale Aspekte, wie etwa das Lebensalter des Arbeitnehmers oder die Dauer seiner Betriebszugehörigkeit, zurücktreten müssten. Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage einer Mutter statt und hielt dem Arbeitgeber vor, seine Sozialauswahl falsch gewichtet zu haben. So nahmen die Richter insbesondere daran Anstoß, dass ein Kind etwa genau so bewertet wurde wie zwei Jahre Betriebszugehörigkeit. Das Gericht räumte zwar ein, dass das BAG in der Vergangenheit ein solches Punktesystem gebilligt habe. In der heutigen Zeit sei es jedoch mit Blick auf die katastrophalen Geburtenraten nicht mehr zu verantworten. (AG Lgh, , Az.: 8 Ca 2824/04) Man sieht: auch Entscheidungen eines BAG haben nur eine beschränkte Haltbarkeit. Schon morgen kann der gleiche Fall ganz anders abgeurteilt werden.

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10 Seite 10 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Frank Sander, Vorstandsvorsitzender der KSK Westerwald, dankte für die Einladung der Sparkassen, auch im Namen der KSK Altenkirchen und der SK Neuwied: " Unsere Anwesenheit zeigt die enge Verbundenheit zum Handwerk. Die Sparkassen kennen die Ziele und Wünsche. Diese Nähe erlaubt es uns, nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden, wenn es um Investitionen oder Ausbildungsplätze geht." Sander überreichte Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich aus Anlass seines 25-jährigen Dienstjubiläums ein Präsent: "Sie haben sich um das Handwerk sehr verdient gemacht, stellte Sander unter dem Beifall der Gäste fest. Der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid, Neustadt/Wied, zeigte sich erfreut über die gute Resonanz des nunmehr dritten Jahresempfangs. Vielleicht können wir bald schon von einer traditionellen Veranstaltung sprechen, freute sich Krautscheid. Er lobte die jungen Handwerkskollegen und kolleginnen und ermunterte sie, sich nach den Tugenden des Handwerks wie Zuverlässigkeit, Fleiß, Pünktlichkeit und Pioniergeist zu richten. Zugleich forderte er sie auf, sich weiterzubilden und sich nicht auf den Staat zu verlassen, denn gut ausgebildete Fachkräfte seien das A und O der Gesellschaft. Krautscheid ging in seiner Ansprache auch auf die aktuelle Lage ein. Das Handwerk sei einem ständigen Wandel unterzogen. Die Geiz-ist-geil Manie hätte sich in vielen Köpfen verankert und schlage immer seltsamere Blüten. Das auch in diesem Jahr erneut gesunkene Realeinkommen der Verbraucher habe nicht nur den privaten Konsum geschwächt, sondern auch den Preisdruck weiter verschärft. Ich- AG ler und Wettbewerber aus den osteuropäischen Ländern machten den seriösen Handwerkern das Leben noch schwerer. Dabei solle jeder der Aufträge vergibt daran denken, dass nur die Betriebe vor Ort Arbeits- und Ausbildungsstellen bereitstellen. Erfreut zeigte sich Krautscheid über die Zahl der Lehrstellen in diesem Jahr. Trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sei es gelungen, die Anzahl der Lehrlinge im Bezirk der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald auf dem Niveau des Vorjahres zu halten. Ausdrücklich dankte er den Betrieben für ihr Engagement und die Bereitschaft einzelner, auch über den eigenen Bedarf hinaus auszubilden. Diese hohe Ausbildungsbereitschaft müsse, so Krautscheid, auch in den kommenden Jahren wegen hoher Schulentlassjahrgänge noch beibehalten werden. Allen Gästen gab Krautscheid mit auf den Weg, sich aktiv in die Politik einzubinden. Jeder könne dadurch seinen Unmut an richtiger Stelle äußern und mithelfen, das die Politik die notwendigen Änderungen einleite. Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich moderierte die anschließenden Ehrung der vielen Prüflinge. Dabei war die schon große Bühne der Stadthalle fast zu klein. Haubrich stellte die Leistungen der Prüflinge in den einzelnen Wettbewerben auf Kammer-, Landesund Bundesebene vor. So stiegen die Sieger auf Kammerebene in den Landeswettbewerb und schließlich in den Bundeswettbewerb auf. Die Bilanz der Jugendlichen aus dem gesamten Bezirk der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald könne sich sehen lassen. Unter den Ausgezeichneten befindet sich mit dem Sattler Nicolei Paravicini (Obersteinebach), Aus-bildungsbetrieb Christoph Rieser (Obersteinebach) ein erster und mit Feinwerkmechaniker Viktor Penner (Giershofen), Ausbildungsbetrieb Egon Reuth (Großmaischeid) ein zweiter Bundessieger. Aber auch die Leistung der anderen Prüflinge war hervorragend. Auffallend, dass in einigen der sogenannten Männerberufe die jungen Frauen ihre männlichen Kollegen schlecht aussehen ließen. Als Dank und Anerkennung für ihre herausragende Leistung erhielten die geehrten Prüflinge ein Geld- und ein Buchgeschenk von Innung und Kreishandwerkerschaft. Die komplette Siegerund Ehrenliste ist auf der gegenüberliegenden Seite abgedruckt. Friedhelm Adorf, Kreishandwerksmeister Altenkirchen, war es vorbehalten das Schlusswort zu sprechen. Die Ausbildung bezeichnete er als Grundstock für das wahre berufliche Leben und stellte fest, dass die Ansprüche an jeden, vom Chef bis zum jüngsten Mitarbeiter, heute ungleich höher sind als sie es einmal waren. Er riet den Gesellen und Gesellinnen, es nicht bei der guten Grundausbildung zu belassen. Die Zukunft liegt vor euren Füssen. Denkt daran, auch heute noch hat Handwerk goldenen Boden, wenn ihr selbstbewusst zum gelernten Beruf steht und euch ständig weiterbildet, zog Adorf sein Resümee. Ganz besonders dankte Adorf der Gruppe Vocal Heroes, die nun schon zum zweiten Mal einem Jahresempfang den musikalischen Rahmen gegeben hatte sowie Horst Schuster, Mitarbeiter der Kreishandwerkerschaft, für die Moderation. Zum Abschluss lud Adorf für den Jahresempfang im November 2006 wieder in den Kreis Altenkirchen ein. Gestärkt durch einen leckeren Imbiß, setzten sich interessante Gespräche und ein intensiver Gedankenaustausch bis in den frühen Abend fort.

11 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite 11 Deutsche Meister 2005 zugleich Landessieger RLP, Kammersieger HwK Koblenz und innungsbester Prüfling Raumausstatter-Innung Rhein-Westerwald 1. Bundessieger Sattler Nicolai Paravincini, Obersteinebach (Christoph Rieser, Obersteinebach) Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald 2. Bundessieger Feinwerkmechaniker Viktor Penner, Giershofen (Egon Reuth GmbH, Großmaischeid) Landessieger RLP 2005 zugleich Kammersieger HwK Koblenz und innungsbester Prüfling Bäcker-Innung Altenkirchen Bäckereifachverkäuferin Olga Richert, Etzbach (Dirk Müllers Backstube, Wissen) Informationstechniker-Innung Rheinland-Pfalz Nord Informationselektroniker Fachrichtung Bürosystemtechnik Christian Freund, Melzbach (Grigull Bürowelt, Neuwied) Metallhandwerker-Innung Altenkirchen Metallbauer Sebastian Cappi, Weitefeld (Stahlverarbeitung Weitefeld GmbH, Weitefeld) Steinmetz-Innung Westerwald Steinmetz Matthias Bell, Eitelborn (Thomas Gerling, Höhr-Grenzhausen) Zimmerer-Innung Rhein-Westerwald Zimmerer Jan Paul Fandler, Caan (Bernd Engel, Maxsain) Landessieger RLP 2005 zugleich Kammersieger HwK Koblenz Informationstechniker-Innung Rheinland-Pfalz Nord Informationselektroniker Fachrichtung: Geräte- und Systemtechnik Ingo Petri, Burbach-Lippe (Achim Opfer, Hof) Metallhandwerker-Innung Altenkirchen Metallbauer Fachrichtung: Konstruktionstechnik Heiko Klein, Erblingen (Strahltec Wirths GmbH, Hamm) Metallhandwerker-Innnung Rhein-Lahn-Westerwald Mechatroniker Benjamin Antwerber, Flammersfeld (Heinen GmbH, Neustadt) Kammersieger 2005 HwK Koblenz zugleich innungsbester Prüfling Fleischer-Innung Neuwied Fleischereifachverkäuferin Katharina Kaul, Anhausen (Pia Hillen, Neuwied) Kammersieger 2005 HwK Koblenz Elektro-Innung Altenkirchen Elektroinstallateur Patrick Seeger, Stürzelbach (Elektro Conze GmbH, Wissen) Kraftfahrzeug-Innung Neuwied Automobilkaufmann Sven Mürtz, Neuwied (Autohaus Mürtz GmbH, Neuwied) Steinmetz-Innung Westerwald Steinmetzin Antonia Wagner, Marienheide (Thomas Gerling, Höhr-Grenzhausen) Innungsbeste Prüflinge Bäcker-Innung Altenkirchen Bäcker Benjamin Romroth,Birkenbeul (Klaus-Josef Acher, Betzdorf) Bäcker-Innung Neuwied Bäckereifachverkäuferin Nina Bermel, Neuwied (Geisen GmbH, Neuwied) Bäcker-Innung Westerwald Bäckereifachverkäuferin Olga Janzen, Rehe (Heiko Reeh, Rehe) Bäcker-Innung Westerwald Bäckerin Nailja Zeh, Montabaur (Werner Burggraf GmbH, Staudt) Baugewerks-Innung Rhein-Westerwald Maurer Lukas Schmidt, Wallmerod (Berthold Hannappel & Söhne GmbH, Bilkheim) Bekleidungs- und Schuhmacher- Innung Rhein-Westerwald Damenschneiderin Sonja Richter, Wilnsdorf (Berufsbildende Schule Betzdorf-Kirchen) Dachdecker-Innung Altenkirchen Dachdecker Hendrik Zöller, Niedefischbach (Uwe Grossert, Kirchen) Dachdecker-Innung Neuwied Dachdecker Maximilian Schmuck, Bonefeld (Horst Rheinhard GmbH, Oberhonnefeld) Dachdecker-Innung Westerwald Dachdecker Cem Aykac, Siershahn (Theo Fetz, Welschneudorf) Elektro-Innung Altenkirchen Elektroinstallateur Stefan-Peter Weiler, Daaden (Tanja Schmidt, Wallmenroth) Elektro-Innung Neuwied Elektroinstallateur Johannes Peter, Michelbach (Hans-Peter Fritsch, Hanroth) Elektro-Innung Westerwald Elektroinstallateur Dominik Herold, Maxsain (Albert Pulte GmbH & Co. KG, Montabaur) Fleischer-Innung Altenkirchen Fleischer Fachrichtung Verkauf Evgenij Görlitz, Mammelzen (Hermes GmbH, Hamm) Fleischer-Innung Westerwald Fleischereifachverkäuferin Öznur Altun, Höhr-Grenzhausen (Rewe-Supermarkt, Höhr-Grenzh.) Fleischer-Innung Westerwald Fleischerin Regine Pitton, Rennerod (Karl Heinz Pitton, Rennerod) Friseur-Innung Altenkirchen Friseurin Helena Dilger, Altenkirchen (Elke Müller, Wissen) Friseur-Innung Neuwied Friseurin Katja Paffhausen, Neuwied (Christoph u. Petra Witteriede, Neuwied) Friseur-Innung Westerwald Friseurin Thi-Thuy-Ngoc Riedel, Ransbach-Baumbach (HBH Hair and Beauty-House GmbH, Wallmerod) Innung für Kälteund Klimatechnik RLP Kälteanlagenbauer Jens Häßner, Epgert (Gärtner GmbH, Mülheim - Kärlich) Kraftfahrzeug-Innung Westerwald Kfz.-Mechaniker Manuel Thielecke, Arzbach (Reinhold Efferz GmbH, Neuhäusel) Kraftfahrzeug-Innung Altenkirchen Kfz.-Mechaniker Christian Lichtenthäler, Neunkirchen (Roth GmbH, Daaden) Kraftfahrzeug-Innung Neuwied Kfz.-Mechaniker Hendrik Lehnert, Straßenhaus (Hans K. Schmitt, Oberhonnefeld) Maler- und Lackierer-Innung Neuwied Maler und Lackierer Christian Reidick, Erpel (Pitsch GmbH, Erpel) Maler- und Lackierer-Innung Westerwald Maler- und Lackiererin Annika Mohn, Mündersbach (Frank Krämer, Borod) Metallhandwerker- Innung Rhein-Lahn-Westerwald Werkzeugmacher Patrick Ecker, Meinborn (Egon Reuth GmbH, Großmaischeid) Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald Metallbau Konstruktionstechniker Marc-Florian Matern, Miehlen (Michael Schrobiltgen, Miehlen) Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald Technischer Zeichner Benjamin Müller, Bad Marienberg (Fahrzeugbau Kempf GmbH, Bad Marienberg) Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn-Westerwald Maschinenbaumechaniker Florian Nitschke, Nister (Wezek GmbH, Steinebach) Sanitär-Heizung-Klima Technik- Innung Rhein-Westerwald Zentralheizungs- und Lüftungsbauer Johannes Schochow, Kescheid (Dirk Lichtenthäler, Kescheid) Tischler-Innung Altenkirchen Tischlerin Ina Pick, Helmenzen (Klaus Schneider, Flammersfeld) Tischler-Innung Neuwied Tischler Emanuel Sommer, Leutesdorf (Gregor Sommer, Breitscheid) Tischler-Innung Westerwald Tischler Bastian Euteneuer, Höchstenbach (Gerd Schumann GmbH, Altenkirchen) Töpfer- und Keramiker-Innung Rheinland-Pfalz Keramikerin Nelly Thiessen, Hilgert (Hans-Werner Schmidt, Oberdreis) Stand ( )

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13 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite 13 Wichtige Information! Neue Regelung zur Entgeltfortzahlungsversicherung Zum Jahreswechsel wird es voraussichtlich eine weitere gravierende Rechtsänderung geben. Die Regelungen zur Entgeltfortzahlungsversicherung im Lohnfortzahlungsgesetz sollen durch das Aufwendungsausgleichsgesetz abgelöst werden. Hintergrund: Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist die Beschränkung der Entgeltfortzahlungsversicherung auf Betriebe mit maximal 30 Arbeitnehmern bei den Kosten für Mutterschaft (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Entgeltzahlung während eines Beschäftigungsverbots), also die sogenannte U2, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar (Beschluss vom 18. November Aktenzeichen 1 BvR 302/96). Dem Gesetzgeber räumte das Gericht Zeit bis Ende 2005 ein, um eine neue, verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht folgende wesentliche Änderungen ab vor: Die Versicherung für die Erstattung der Mutterschaftsaufwendungen wird auf alle Unternehmen, unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer ausgeweitet. Zugleich werden die Ausnahmen für bestimmte öffentliche Arbeitgeber abgeschafft, sodass künftig auch diese die Beiträge zur U2 zu zahlen haben. Die U1 (Versicherung für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) wird auf Angestellte ausgedehnt (bisher galt sie nur für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende). Einmalig gezahltes Entgelt ist nicht mehr beitragspflichtig in der Entgeltfortzahlungsversicherung. Künftig führen alle Krankenkassen diese Versicherung durch. Der Gesetzentwurf muss noch durch (den neuen) Bundestag und den Bundesrat beschlossen werden, ein Inkrafttreten der neuen Regelungen ist aber sehr wahrscheinlich. Deshalb informieren wir Sie schon jetzt über die geplanten Änderungen, damit insbesondere die größeren Unternehmen, die bisher von der Entgeltfortzahlungsversicherung nicht betroffen waren, die zusätzlichen Kosten bei der Planung berücksichtigen können. Über Detailfragen informieren wir Sie, wenn die neuen Bestimmungen verabschiedet sind. "Riester-Rente" wird 2006 für Männer teurer Sie sind selbständiger Handwerksmeister und Ihre Ehefrau haben Sie im Betrieb angestellt? Dann ist dieser Tipp Geld für Sie wert: Männer müssen ab 2006 für die staatlich geförderte "Riester-Rente" tiefer in die Tasche greifen. Nur wenn "Mann" die entsprechende Riester- Rente noch 2005 vereinbart, sichert er sich den derzeitigen Beitragsvorteil. Und das für die gesamte Laufzeit des Vertrages. Warum diese Verteuerung? Versicherungsgesellschaften sind ab 2006 gesetzlich verpflichtet, für diese Vorsorgevariante ausschließlich sogenannte Unisex-Produkte anzubieten. Im Klartext: Männer und Frauen erhalten für den gleichen Beitrag eine gleich hohe Rente. Bisher wurden die Beiträge geschlechtsspezifisch kalkuliert, was bei allen anderen privaten Rentenversicherungen weiterhin der Fall ist. Für Männer, die durchschnittlich eine kürzere Lebenserwartung haben als Frauen, somit ihre Rente statistisch gesehen nicht so lange beziehen, ist diese Neuerung ein schlechtes Geschäft. Denn sie bezahlen die "Gleichbehandlung" mit einer geringeren Rente bei unverändertem Beitrag. Also, Männer: Nicht mehr warten, sondern noch 2005 starten. Günstiger ist die "Neue Rente"/"Neue Rente Invest" über das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft nicht zu haben. Zumal der Staat den tatsächlichen Eigenbeitrag durch "satte" Grund- und Kinderzulagen fördert. Der Schritt sollte umso leichter fallen, weil für dieses Produkt jetzt verbesserte Bedingungen gelten: So hat der Kunde bei Rentenbeginn das Recht, sich bis zu 30 Prozent des gesparten Kapitals auszahlen zu lassen. Auch ist der bürokratische Aufwand geringer als früher. Anders als in den Vorjahren, müssen Zulagen nicht immer wieder neu beantragt werden. Ab 2005 gestellte Anträge gelten als Dauerzulageanträge. Um diese Zulagen jederzeit in voller Höhe ausschöpfen zu können, sollte der Vertrag einschließlich der angebotenen "Zulagendynamik" vereinbart Die Riestertreppe Die Riestertreppe macht deutlich, wie sich Beiträge und Zulagen für die geförderte Rente (Neue Rente/ Neue Rente Invvest) entwickeln. Vor dem Start 2002 bis zur letzten Stufe im Jahre Um die staatliche Förderung komplett ausschöpfen zu können, ist der jeweilige Höchstbetrag zu entrichten. Also: Entweder der entsprechende Prozentsatz vom jährlichen Bruttoeinkommen des Vorjahres oder der Maximalbeitrag. Da die Zulagen auf die Beiträge ange- 2002/03 Jahresbeitrag: 1% - max. 525 e Grundzulage: 38 e Zulage pro Kind: 46 e 2004/05 Jahresbeitrag: 2% - max e Grundzulage: 76 e Zulage pro Kind: 92 e werden. So steigen Leistungen, Beiträge sowie Förderbeträge kontinuierlich an, wie es die so genannte "Riestertreppe" vorsieht. Nicht neu, aber gut zu wissen ist, dass die "Neue Rente"/"Neue Rente Invest" auch bei Arbeitslosigkeit nicht aufgebraucht werden muss weil "Hartz IV - sicher". Das Schattendasein dieser "Riesterprodukte" sollte damit ein Ende haben. Denn eines ist klar: Zusatzversorgung fürs Alter ist ein Muss. rechnet werden, kann es sein, dass der Kunde mit einem äußerst niedrigen Eigenbeitrag wegkommt. Bei geringem Einkommen und hoher Förderung z.b. Grundzulage plus Kinderzulagen könnte die staatliche Förderung den Beitrag für die Rente sogar übersteigen. In diesen Fällen wird allerdings ein jährlicher Sockelbeitrag von 60 e fällig. 2006/07 Jahresbeitrag: 3% - max e Grundzulage: 114 e Zulage pro Kind: 138 e ab 2008 Jahresbeitrag: 4% - max e Grundzulage: 154 e Zulage pro Kind: 185 e *vom Vorjahres- Bruttoeinkommen Grafik: SIGNAL IDUNA

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15 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite 15 Handwerk mobil: Internet über WLAN sicher nutzen Internet unterwegs: Drahtlose lokale Netze, kurz WLAN (Wireless Local Area Networks) erleichtern die mobile Kommunikation: Mit ihnen lassen sich unterwegs unkompliziert s lesen oder Daten aus dem Firmennetz bearbeiten. Mit dem Laptop und WLAN ausgestattet lassen sich bequem Daten mit Kunden oder Kollegen austauschen oder Aufträge und Info-Materialen übermitteln. Drahtlose Internet-Zugänge sogenannte Hotspots auf Messen, Flughäfen, Hotels und mittlerweile auch in vielen Cafe s unterstützen Reisende dabei, schnell und problemlos ins Internet zu gelangen. Die Vorteile dieser mobilen Kommunikation lassen sich aber nur effektiv nutzen, wenn die Sicherheit mitbedacht wird. Zwar bemühen sich die Anbieter der Hotspots um einen reibungslosen Zugang, für einen sicheren Weg ins Internet muss aber jeder Einzelne seinen Beitrag leisten. WLAN sicher nutzen: Hotspot-Checkliste Folgende Tipps betreffen die Einstellungen, die Sie an Ihrem Computer vornehmen sollten bzw. die Punkte auf die Sie Ihr Systemhaus ansprechen sollten: Die meisten Betriebssysteme wie Windows 2000 oder Linux erlauben es, Benutzern unterschiedliche Rechte zuzuweisen. Wenn Sie Hotspots nutzen, melden Sie sich nicht als Benutzer mit den Rechten eines Administrators Seit dem haben sich einige Änderungen beim Kreislaufwirtschaft- /Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ergeben. Eine Folge des Gesetzes zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen vom Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen für Handwerksbetriebe, aber statt zu verkomplizieren, wurden diesmal tatsächlich Bereiche vereinfacht. Insbesondere wurden Erleichterungen bei der Abfallbilanzierung und der Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten für Abfallerzeuger geschaffen. Bisher mussten Abfallerzeuger, die mehr als kg besonders überwachungsbedürftige Abfälle oder t überwachungsbedürftige Abfälle erzeugten, Abfallwirtschaftskonzepte ( 19 KrW-/AbfG) und Abfallbilanzen ( 20 KrW-/AbfG) erstellen. Hierzu sind sie seit dem nicht mehr verpflichtet. an. Der Administrator besitzt im Gegensatz zu einem normalen Benutzer zusätzliche Rechte, die bei einem unerlaubten Zugriff auf den Laptop größere Schäden ermöglichen. Nutzen Sie ein Benutzerkonto mit eingeschränktem Zugriff. Deaktivieren Sie in jedem Fall die Datei- und Verzeichnisfreigabe für Netzwerke. Ansonsten haben andere Rechner im WLAN-Funkbereich die Möglichkeit zum Zugriff auf Ihre Festplatte und andere Datenträger. Sind Sie auf die Freigabe bestimmter Dateien oder Verzeichnisse angewiesen, so achten Sie darauf, dass z.b. nicht die gesamte Festplatte oder alle Verzeichnisse eines USB-Sticks freigegeben werden. Die freigegebenen Dateien und Verzeichnisse sollten Sie mit einem sicheren Passwort schützen. Schalten Sie die Anzeige freigegebener Verzeichnisse ab, damit diese für Außenstehende nicht sichtbar sind. Für die Internetverbindung wird nur das TCP/IP-Protokoll benötigt. Lassen Sie weitere, nicht benötigte Netzwerk- Protokolle von Ihrem Administrator deaktivieren. Beachten Sie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen beim Internet- und -Zugriff, insbesondere die möglichst restriktive Konfiguration Ihres Bürokratieabbau im Abfallbereich Als besonders überwachungsbedürftige Abfälle gelten: Ölverschmutzte Betriebsmittel, Öl-/Benzinabscheiderinhalte, Farben, Lösemittel, Chemikalien, u.ä. und überwachungsbedürftige Abfälle sind zum Beispiel: Altreifen, wässrige Farb- und Lackabfälle, allgemeine Abfälle ohne gefährliche Bestandteile. Da waren kg bei einem KFZ-Fachbetrieb mit einem Ölabscheider mit einem Volumen von 3 cbm schnell erreicht, aber auch ölverschmutzte Betriebsmittel, Brems- / Kühlflüssigkeit, Farb und Lackabfälle summierten sich innerhalb eines Jahres schnell über dem genannten Grenzwert. Von der Abfallwirtschaftkonzept- und Bilanzpflicht nicht befreit bleiben: Kommunen zur Information der Öffentlichkeit Von öffentlichrechtlichen Entsorgungsträgern mit der Entsorgung beauftragte Dritte Abfallerzeuger, die Abfälle in eigenen Anlagen entsorgen (Selbstentsorger) Webbrowsers, Mail-Clients und Betriebssystems. Das Ausführen aktiver Inhalte (ActiveX, JavaScript) ist - sofern bei der Hotspot-Nutzung möglich - zu deaktivieren, ebenso das Speichern von Formulardaten und Kennwörtern durch den Browser. Fehlermeldungen wegen ungültiger SSL-Zertifikate sollten unbedingt beachtet und daraufhin die Verbindung beendet werden. Achten Sie darauf, dass Ihre Software (insbesondere Webbrowser, Mail- Client und Betriebssystem) immer mit den aktuellen Sicherheitsupdates der Hersteller ausgestattet ist. Deaktivieren Sie die WLAN-Komponenten stets, wenn Sie mit Ihrem Rechner keinen WLAN-Zugriff mehr benötigen, um keine unnötigen Angriffsmöglichkeiten auf Ihr System zu eröffnen. Ein Verzeichnis öffentlicher Hotspots finden Sie unter: hotspot ( Unabhängig davon sind aber durch alle Abfallerzeuger die Nachweisbücher entsprechend der Nachweisverordnung weiterzuführen! Und auch Entsorgungsfachbetriebe müssen weiterhin das Betriebstagebuch nach 5 EfbV führen. Bei Rückfragen und weiterreichenden Informationen stehen Ihnen die Fachberater der REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG, unter der Tel. Nr / gerne zur Verfügung.

16 Wir begrüßen unsere neuen Innungsmitglieder in einer starken Gemeinschaft! Baugewerks-Innung RWW Glässer Massivbau GmbH, Meudt Bekleidungs- und Schuhmacher-Innung RWW Arno Klaus Metzler, Hilgert Elektro-Innung AK EBS Elektrotechnik GmbH, Kirchen Elektro-Innung NR Neumatec e. K., Inh. Werner Neumann, Roßbach ELKOM GmbH, Neuwied Elektro-Innung WW Kurt Decker, Montabaur Jung Elektrotechnik GmbH, Westerburg Irma und Patric Schuhen, Atzelgift Fleischer-Innung AK Christel Schmidt u. Rudolf Bleeser, Katzwinkel Fleischer-Innung NR Heike M. Fürste-Carnemolla, Neuwied J. Menzenbach Fleischwaren und Tiefkühlkost GmbH & Co. KG, Kurtscheid Friseur-Innung NR Susanne Günster-Furtwengler, Neuwied Innung für Kälteund Klimatechnik RLP Josef Burghuber GmbH, Zweibrücken Tischler-Innung NR Eric Schaaf, Großmaischeid Tischler-Innung WW Maik Leyendecker, Hattert Zimmerer-Innung RWW Rüdiger Vohl, Maxsain Kfz.-Innung NR Autohaus Mürtz GmbH & Co. KG, Neuwied Bierbaum GmbH, Neuwied Kfz.-Innung WW Jerome Breitenstein, Rennerod Frank Engels, Deesen Horst Fellenberg, Meudt Handycap Spezialumbauten Kfz.-Meisterbetrieb e. K., Inh. Bernd Puderbach, Ransbach-Baumbach Andreas Vohl, Hattert Maler- u. Lackierer-Innung AK Michael Grünebach, Herdorf Marcus Jung, Niederfischbach Horst Klein, Birken-Honigsessen Metall-Innung RLWW Sascha Schwaderlapp, Niedersayn Udo Schöffler, Herold Produktvorstellung: Sicherheitsschuhe mit Heizung Unser Rahmenvertragspartner engelbert strauss, entwickelte einen Winter- Sicherheitsschuh der Klasse S3 mit integriertem Heizsystem. Die Sicherheitsschuhe Thermic exklusiv bei engelbert strauss halten Ihre Füße während des gesamten Arbeitstages angenehm warm. Wie bei einer Heizung wird die Wärme gleichmäßig an den Fuß abgegeben. 3 verschiedene Wärme-Stufen ermöglichen die individuelle Einstellung der Temperatur. Die Akkupacks, die sich einfach an den Winterstiefeln befestigen lassen, versorgen das Schuhheizungs- System mit der benötigten Energie. Der Käufer hat die Wahl zwischen Batterie- oder Akkubetrieb. Gesunde Wärme: Durch das patentierte ic Impulse Control System erzeugen Therm-ic-Schuhheizungen nicht nur angenehm wohlige sondern auch gesunde Wärme. Sie regen auch gleichzeitig die Blutzirkulation auf natürliche Weise an. Berufsgruppen, die überwiegend im Freien arbeiten, profitieren besonders von dieser Entwicklung. Die Idee stammt ursprünglich aus dem Wintersportbereich. Für eine bis zu 50 % bessere Wärmeisolierung und 80 % besseren Feuchtigkeitstransport als herkömmliches Fleecematerial sorgt das Mali-Velours- Innenfutter. Wärmekomfort mit Sicherheit: Natürlich wird bei allem Wärmekomfort die Sicherheit und das Tragegefühl nicht außer Acht gelassen. Thermic ist ein Sicherheitsschuh der Klasse S3, d. h. Stahlkappe, Stahlsohle, hitzebeständig bis 140 C, öl-, benzin-, säureresistent, antistatisch. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Katalog von engelbert strauss. Diesen können Sie unter der Telefonnummer 0180/ anfordern. Denken Sie daran bei Ihrer Bestellung die Rahmenvertragsnummer anzugeben. Sie sparen dadurch weitere 3% zuzgl. evtl. Skonto. Wo Sie die Nummer eintragen steht im folgenden Artikel. Wollen Sie beim Bezug von Berufsbekleidung Arbeitsschutz und Handwerksbedarf richtig sparen? Wenn ja, nutzen Sie das Angebot der Rhein-Westerwald e.g. Durch ein Rahmenabkommen mit dem Handwerksausrüster Engelbert Strauss erhalten Innungsmitglieder bei jedem Einkauf 3% Nachlass zusätzlich zum eventuell gewährten Skonto. Dies ist umso erfreulicher, da Strauss ansonsten außer Skonto keine Rabatte gewährt. Die günstige Einkaufsmöglichkeit bei Strauss kann durch Angabe der Bestell- Nummer 8900 genutzt werden. Auch wenn Sie bereits Kunde sind, können Sie problemlos die günstigen Rahmenkonditionen nutzen, indem Sie diese Nummer angeben. Einen Katalog der Firma Strauss haben Sie mit der letzten Ausgabe unseres Magazins Brennpunkt Handwerk erhalten. Dort war die Nummer auf dem Bestellformular bereits eingedruckt. Sollten Sie weitere Kataloge benötigen, erhalten Sie diese von Engelbert Strauss unter der Telefonnummer 0180/ ; zudem finden sie das aktuelle Angebot im Internet unter Bitte beachten Sie, dass die Bestellnummer 8900 auch für zukünftige Kataloge und Bestellungen gilt. Sollten Sie ein neutrales Bestellformular benutzen, tragen Sie die Bestell-Nummer bitte wie auf dem Bild unten gezeigt ein. Haben Sie noch Fragen, dann wenden Sie sich an Andreas Brobeck oder einen anderen Mitarbeiter der Geschäftsstelle. (Telefon 02602/1005-0)

17 Brennpunkt Handwerk 4/2005 Rhein-Westerwald Seite Internationale Handwerksmesse München Die 58. Internationale Handwerksmesse in München findet in der Zeit vom 16. bis 21. März 2006 statt. Die Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald führt wieder eine Gruppenfahrt durch vom Die Fahrt in einem modernen Reisebus beginnt am Donnerstag, 16. März, 7.oo Uhr in Neuwied. Zusteigemöglichkeiten bestehen in Willroth, am ICE Bahnhof Montabaur. Am frühen Nachmittag erreichen wir München; somit bleibt auch am Anreisetag genügend Zeit für eine erste Stadterkundung. Unser Hotel Stachus ist zentral gelegen und bietet einen guten Ausgangspunkt für den Aufenthalt. Im günstigen Reisepreis von 220, e p. P. (zzgl. MwSt) sind folgende Leistungen enthalten: Die Fahrtkosten, ein hier abtrennen und per Post oder Fax einsenden 16. bis 19 März Kurt Krautscheid Vors. Kreishandwerksmeister Mittagessen (ohne Getränk) auf der Hinfahrt und drei Übernachtungen mit Frühstück im Doppelzimmer. Wenn Sie ein Einzelzimmer wünschen, bitten wir um frühzeitige Reservierung, da nur wenige Einzelzimmer zur Verfügung stehen. EZ-Zuschlag 75, e p. P. (zzgl. MwSt). Für den Messebesuch steht ausreichend Zeit zur Verfügung. Daneben bestehen Möglichkeiten zur Besichtigung der Münchner Sehenswürdigkeiten wie z. B. dem Olympiagelände, das Deutsche Museum, Theaterbesuche, Stadtbummel usw. Zurück Mit freundlichen Grüßen geht es am Sonntag um 14.oo Uhr ab dem Hotel Stachus. Die genauen Abfahrtszeiten und Haltepunkte werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Es stehen nur eine begrenzte Anzahl Plätze zur Verfügung. Wir bitten deshalb bei Interesse um kurzfristige Anmeldung. Diese berücksichtigen wir in der Reihenfolge ihres Eingangs. Ihr Vertragspartner ist die Rhein- Westerwald e.g., Betzdorf. Haben Sie Fragen? Informationen erhalten Sie bei GF Udo Runkel Tel / Udo Runkel Geschäftsführer Anmeldung zur 58. I.H.M. Einsenden per Post oder Fax an: / Hiermit melde(n) ich/wir... Personen verbindlich an. Der Betrag in Höhe von (220,- e/p.p ggf. + EZ-Zuschlag von 75,- e p.p. zzgl. MwSt) soll nach Rechnungsstellung abgebucht werden von meinem/unserem Konto Nr. bei Kreditinstitut BLZ. Ort, Datum Absenderanschrift/Stempel: Unterschrift Name der einzelnen Teilnehmer: An die Kreishandwerkerschaft RWW Langendorfer Straße Neuwied 1. Frau/Herr 2. Frau/Herr 3. Frau/Herr 4. Frau/Herr

18 Seite 18 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 4/2005 Machen Sie 2006 zu Ihrem Jahr! Mit wirkungsvollem Marketing und pfiffiger Öffentlichkeitsarbeit Über die heilsame Wirkung von gezieltem Marketing fürs Handwerk ist in der letzten Zeit viel geredet worden. Viel passiert ist aber nicht. Dass etwas getan werden muss, um langfristig die Überlebensfähigkeit des Betriebes zu sichern, ist den meisten Handwerkern schon klar. Nur was? Fakt ist, dass das Handwerk in Zukunft mehr denn je unter Wettbewerbsdruck stehen wird. Märkte und Kunden haben sich geändert. Der Kunde wird immer anspruchsvoller und ist durch die Medien, besonders durch das Internet besser informiert denn je. Um in diesem veränderten Markt bestehen zu können, ist ein wirkungsvolles Marketing in Kombination mit gezielter PR dringend notwendig. Denn was nützt es Ihnen, wenn Sie auf Ihrem Gebiet einsame Spitze sind, aber der viel schlechtere Kollege sich geschickter in Ihrer Zielgruppe präsentiert? Kennt Sie heute schon jeder, der von Ihren Produkten oder Dienstleistungen profitieren könnte? Tue Gutes und sprich darüber, lautet eine alte Weisheit der PR-Arbeit. Und das sollten Sie im nächsten Jahr ausführlich tun! Nutzen Sie die letzten Wochen des Jahres und planen Sie Ihre Kommunikation für das Jahr Dafür sollten Sie Ihr Unternehmen, aber auch Ihre Wettbewerber, kritisch untersuchen. Rahmenvertrag mit Lexware bringt Innungsmitgliedern 20% Rabatt Lexware: wirksames Mittel gegen Bürokratie Allein dadurch, dass Sie sich mit dem Thema auseinandersetzen, können Sie nur gewinnen. Finden Sie Antworten z.b. auf folgende Fragen: Welche Ihrer Werbemaßnahmen haben in diesem Jahr gut funktioniert, welche weniger? Haben Sie überhaupt was gemacht? Auf welchen Veranstaltungen, bei welchen Sonderaktionen haben Sie sich präsentiert? Und hat dann die Presse darüber berichtet? Wie hat sich der Wettbewerb präsentiert, welche Sonderaktionen konnten Sie beobachten? Gibt es neue Konkurrenz oder hat wieder wer aufgeben müssen? Was hat sich generell am Markt verändert, gibt es neue Trends? Haben sich Ihre Kunden anders verhalten als sonst, vielleicht mehr oder andere Dinge nachgefragt als früher? Überhaupt: Wie genau kennen Sie Ihre Kunden? Sind Ihre Preise noch marktgerecht? Wann haben Sie das letzte Mal eine Nachkalkulation gemacht? Nehmen Sie sich auch ein bisschen Zeit und überlegen Sie in Ruhe, wie Sie sich nach Außen darstellen und welche Punkte vielleicht verbesserungsfähig wären. Als was sieht Sie Jetzt ist es amtlich: Die kleinsten Unternehmen leiden am stärksten unter den staatlich verordneten Aufgaben, bestätigt nun die Bürokratiekostenstudie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung. An der Spitze der Bürokratie-Hitliste stehen Zwangsaufgaben im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Sozialversicherung. Erschwerend kommen die häufigen Änderungen von Gesetzen, deren geringe Verständlichkeit und die Komplexität der Regelungen hinzu. Ab 01. Januar 2006 kommt nun der elektronische Versand der Versicherungsmeldungen und Beitragsnachweise zum Tragen. Mit Software aus dem Hause Lexware ist die Buchhaltung immer topaktuell und der Unternehmer braucht sich nicht um die permanenten Änderungen zu kümmern. Die Rhein-Westerwald e.g. hat für die Innungsmitglieder unserer Kreishandwerkerschaft ein Rahmenabkommen mit dem Finanzsoftware Hersteller Lexware geschlossen. Das Freiburger Unternehmen ist vor allem für seine anwenderfreundlichen und preisgünstigen Standardprodukte bekannt. Das Rahmenabkommen sieht vor, dass Mitgliedsunternehmen unserer Kreishandwerkerschaft auf die Finanz- und Lohnbuchhaltungssoftware aus dem Hause Lexware einen Rabatt von der Kunde oder anders gefragt: Wie möchten Sie wahrgenommen werden? Haben Sie ein aussagekräftiges Logo, das dafür sorgt, dass Ihre Firmenfahrzeuge, Baustellenschilder oder Anzeigen sofort ins Auge fallen? Sind Ihre Mitarbeiter auf Baustellen aufgrund ihrer bedruckten Arbeitskleidung sofort zu erkennen? Die Möglichkeiten, sich positiv vom Wettbewerb abzuheben, sind unendlich und können hier gar nicht abschließend aufgeführt werden. Nicht alles macht Sinn für jede Branche und jeden Geldbeutel. Trotzdem sollten Sie keine Scheu haben und damit beginnen. Und zwar nicht als einmalige Aktion, sondern planvoll und kontinuierlich. Und damit langfristig Ihre Existenz sichern. Denn die Zeiten, in denen der Handwerker entspannt, und lediglich mit einem Eintrag in den gelben Seiten bewaffnet auf seine Kunden warten konnte, sind vorbei. Fangen Sie an jetzt! Fragen zum Einsatz von wirkungsvollem Marketing im Handwerk, beantwortet Ihnen Frauke Krummeich, (Krummeich Kommunikation) unter 02626/ und Andreas Brobeck, (Rhein-Westerwald e.g.), unter 02602/ bis zu 20% erhalten. Als weiteres Bonbon stellt Lexware allen Mitgliedsunternehmen auf Anfrage Lernsoftware zum Thema Finanzund Lohnbuchhaltung kostenlos zur Verfügung. Denn nicht jeder, der selbstständig ist, hat automatisch ein Buchhalterzertifikat. Anhand des interaktiven Lernprogramms lernen Sie die Grundlagen der Finanzbuchhaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung kennen und können anschließend Ihre eigene Buchhaltung organisieren. Weitere Informationen zum Rahmenabkommen sowie zur kostenlosen Lernsoftware erhalten Sie von Frau Monika Ott, Tel.: / oder per Mail: Monika.Ott@hlsc.de. Fragen zum Rahmenvertrag beantwortet Ihnen Andreas Brobeck, Rhein-Westerwald e.g., unter 02602/

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20 Namibia Wunderbare Natur & Kultur mit deutscher Geschichte Die Wüste Namib, die Namibia seinen Namen gab, ist eine Wüste wie sie im Buche steht: staubtrocken, fast ohne Vegetation und brennend heiß. Bis an den Horizont reihen sich die Dünen im Namib Naukluft Nationalpark aneinander, deren Farbe von dunklem Braun über leuchtendes Rot bis zu sattem Gelb wechselt. Am berühmten Wüstenpunkt Sossusvlei türmen sie sich bis zu 350 Metern hoch. Nur ab und an zieht eine einsame Antilope ihre Spur, duckt sich ein uralter Kameldornbaum vor der gnadenlos sengenden Sonne. Autofahrer sind ohne Allrad verloren und ziehen eine kilometerlange Staubfahne hinter sich her. Sogar die einstmals reichste Stadt Afrikas, Kolmankop, konnte sich nicht gegen die Wüste wehren. In der verlassenen Diamantenstadt steht der Sand meterhoch in den Häusern. Verwehte Läden, Theater und Schulen sind zur Touristenattraktion geworden. Reisetermin: bis Reisepreis: ab h 1.899,- p. P. im DZ Veranstalter: mundo-reisen in Verbindung mit Rhein-Westerwald eg Änderungen vorbehalten, es gelten die AGB s und Reisebedingungen von mundo-reisen mit der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald vom 23. September bis 3. Oktober 2006 Ihr Reiseprogramm Tag: Deutschland Windhoek Gegen Abend startet Ihr Flug nach Namibia. 2. Tag: Windhoek Khomas-Hochland Sossusvlei Heute fahren Sie über den Remhoogtepass und durch das wunderschöne Khomas-Hochland Richtung Süden. Entlang des Namib Naukluft Parks erreichen Sie anschließend die Sossusvlei-Lodge. Übernachtung in der Lodge. 3. Tag: Sossusvlei Sesriem-Canyon Sossusvlel In den kühlen Morgenstunden starten Sie Ihren Ausflug zum Sossusviel, einer riesigen Lehmbodensenke, die von den höchsten Dünen der Welt umringt ist. Mit etwas Glück können Sie hier Antilopen, Springböcke und Strauße sehen. Während des Licht- und Schattenspiels des Snnenaufgangs stellt dieser Teil der Erde einen außergewöhnlich schönen und eindrucksvollen Platz dar. Das Frühstück nehmen Sie als Picknick inmitten der höchsten Sanddünen der Welt ein. Nach einer kurzen Fahrt durch die Dünen besuchen Sie den Sesriem Canyon, wo der Tsauchabfluss über Millionen von Jahren eine tiefe Schlucht in den Sand-, Kies- und Konglomeratschichten des Namib Randes gegraben hat. Übernachtung in der Lodge. 4. Tag: Sossusvlei Swakopmund Nach dem Frühstück geht es zurück durch das Khomas-Hochland und entlang der Namib-Wüste nach Swakopmund. Unterwegs erleben Sie die bizarre Mondlandschaft, ein zerrissenes, fast vegetationsloses Felstal des Swakop-Flusses, welches durch Erosion entstanden ist. Weiterhin sehen Sie die einzigartige Welwitschia Mirabilis, deren Hauptverbreitungsgebiet ein relativ schmaler Streifen entlang der Namib Wüste bis nach Südangola ist. Diese Pflanze kann bis zu 2000 Jahren alt werden und kommt allein mit der Nebelfeuchtigkeit aus. Die Straße führt immer weiter bergab und erreicht in den beliebten Bade- und Ferienort. Übernachtung im Hotel Hansa. 5. Tag: Swakopmund Walvis Bay Namib Wüste Swakopmund Sie haben am Vormittag die Gelegenheit an einem fakultativen Bootsausflug in der Hafenstadt Walfisch Bucht teilzunehmen. Sie wird mit mehreren kleinen Booten durchgeführt und von Ihrem Reiseleiter begleitet. Auf dem Boot werden Sekt und frische Austern gereicht. Abfahrt vom Hotel ist ca. gegen 8:30 Uhr und Rückkehr ca. gegen 12:30. Der Nachmittag steht zur freien Verfügung. Übernachtung im Hotel. 6. Tag: Swakopmund Henties Bay Twyfelfonte Heute verlassen Sie Swakopmund und fahren an der Küste entlang, über Wlotzkasbaken und Henties Bay zu den Robbenkolonien beim Kreuzkap. Hier leben bis Pelzrobben, auch Seelöwe oder Ohrenrobbe genannt. Kreuzkap ist auch von historischem Interesse, denn hier betrat Diego Cao im Jahre 1486 als erster Europäer namischen Boden und errichtete im Namen Portugals ein 2 m hohes Steinkreuz. Das Originalkreuz befindet sich heute in einem Berliner Museum. Danach geht die Reise in den Nordwesten Namibias, in das Damaraland. Ihre Route führt via Uis, an dem Brandberg Massiv vorbei nach Twyfelfontein. Übernachtung in der Twyfelfontein Lodge o.ä.. 7. Tag: Twyfelfontein Etoscha Nationalpark Heute geht die Fahrt in das Wildparadies Namibias, den Etoscha Nationalpark. Der Park wurde 1907 von Gouverneur von Lindequist als Nationalpark proklamiert und bedeckt heute ein Gebiet von Quadratkilometern. Der Blickfang des Parks ist die Etoscha Pfanne, eine salzverkrustete Fläche, die 129 km lang und 104 km breit ist. Gleich nach der Ankunft im Park unternehmen Sie Ihre erste Pirschfahrt. Unterwegs zur Etoscha Pfanne besuchen Sie den Versteinerten Wald, wo Sie die etwa 200 Millionen Jahre alten Überreste von Baumstämmen vorfinden. Übernachtung in der Okaukuejo Lodge o.ä.. 8. Tag: Etoscha Nationalpark Den ganzen Tag über unternehmen Sie Wildbeobachtungsfahrten im Park in Ihrem Reisebus, der mit Schiebefenstern ausgestattet ist und besuchen verschiedene Wasserstellen. Im Etoscha Nationalpark findet man große Herden an Wildarten, die einzigartig für das südliche Afrika sind, wie beispielsweise verschiedene Antilopenarten, Giraffen, Zebras und mit etwas Glück auch Löwen und Nashörner. Auch für den Vogelfreund bietet sich hier die Gelegenheit, eine Vielzahl von Vogelarten zu beobachten. Kurz vor Sonnenuntergang verlassen Sie den Park durch das Von-Lindequist-

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