Evaluation der Baustellenverordnung. Schlussfolgerungen
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- Margarete Neumann
- vor 8 Jahren
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1 Evaluation der Baustellenverordnung Schlussfolgerungen Dr. Volker Steinborn Achim Sieker
2 Forschungsprojekt des BMAS (Projektnummer 32/03) Untersuchung zur Umsetzung der Baustellenverordnung bei ausgewählten Bauvorhaben Forschungsnehmer: RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e.v., Eschborn Kooperationspartner: Technische Universität Dresden, Institut für Baubetriebswesen, Dresden Systemkonzept Gesellschaft für Systemforschung und Konzeptentwicklung mbh, Köln 2
3 Ziele der Untersuchung: Sammlung von statistisch belastbaren Aussagen zur Anwendung und zur Akzeptanz der Baustellenverordnung Ermittlung der Wirkungen der Baustellenverordnung und deren Instrumente auf die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen Ermittlung der wirtschaftlichen Auswirkungen und des Nutzens der Baustellenverordnung für die am Bau Beteiligten und deren Zusammenwirken Erarbeitung von Optimierungspotenzialen und Handlungsoptionen. 3
4 Wichtige Ergebnisse der empirischen Erhebungen (1) (vergl. Abschlussbericht vom November 2005): Allgemein: + Baustellenverordnung ist allgemein bekannt + Überwiegende Akzeptanz bei den Beteiligten o Koordination wird nicht mit Prozessgestaltung, sondern überwiegend mit Detailregelung/-Kontrolle assoziiert - Koordination setzt allgemein zu spät ein, keine Integration in überkommene Abläufe - Wirtschaftliche Vorteile werden nicht gesehen, => lediglich formale Umsetzung 4
5 Wichtige Ergebnisse der empirischen Erhebungen (2) - Mängel bezüglich Unterlage für spätere Arbeiten : Begriff schlecht gewählt, rechtliche Verankerung überarbeitungsbedürftig - Vorgaben zum SiGe-Plan zu starr - RAB 33 (Berücksichtigung von 4 ArbSchG durch den Bauherren) zu unpräzise/unkonkret - Primärqualifikation bei Planern u. Baustellenführungspersonal bezüglich Koordination verbesserungsbedürftig 5
6 Vorschläge der Forschungsnehmer für Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung der Wirksamkeitsoptimierung der Baustellenverordnung: Klarstellungen im Recht, Anpassung der RAB: SiGe-Plan Unterlage für spätere Arbeiten Bauaufsicht, Überwachung, Vollzug Öffentlichkeitsarbeit, Aufklärung, Unterstützung: Selbstregulierung, Anreize, Deregulierung Förderung von Verbünden und Kooperationen Qualifizierung 6
7 Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat um Stellungnahme zu den Vorschlägen für Handlungsoptionen zur Weiterentwicklung der Wirksamkeit der Baustellenverordnung gebeten. Einbezogen wurden 125 Vertreter der betroffenen Kreise, i. e. Ministerien, Sozialpartner, staatliche und berufsgenossenschaftliche Aufsichtsbehörden, wissenschaftliche Einrichtungen, Kammern, Verbände und Vereinigungen. 7
8 Bisher sind 20 Stellungnahmen folgender Einrichtungen eingegangen VUBIC (Verband unabhängig beratender Ingenieure und Consultants) VBI (Verband beratender Ingenieure) BGFE (Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik) VSGK (Verband der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren Deutschlands e. V.) VDSI (Verband Deutscher Sicherheitsingenieure) Senator für Arbeit Bremen Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Finanzministerium NRW BDK (Bundesverband Deutscher Baukoordinatoren) HSM (Hessisches Sozialministerium) BAK (Bundesarchitektenkammer) BGZ des HVBG SMWA (Sächsisches Staatsmin. für Wirtschaft und Arbeit) Ministerium für Soziales Niedersachsen Freie und Hansestadt Hamburg, Amt für Arbeitsschutz Freistaat Thüringen, Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz DVP (Deutscher Verband der Projektmanager in der Bau- und Immobilienwirtschaft) Bauministerkonferenz IG Bauen-Agrar-Umwelt 8
9 SiGe-Planung a) Instrumentarium SiGe-Plan ändern - Besinnung auf EU- Recht b) SiGe-Planung als iterativer Prozess c) Zweistufige SiGe-Planung und Integration der SiGe- Planung von Unternehmen im Rahmen der Koordination d) Pflicht zur Übergabe der Gefährdungsbeurteilungen der Bauunternehmern an den SiGeKo 9
10 Bauaufsicht, Überwachung, Vollzug a) Überwachung der BaustellV den Bauordnungs-/ Bauaufsichtbehörden übertragen b) Frühzeitige Einbindung des SiGeKo durch Meldung mit dem Bauantrag c) Information zur Notwendigkeit der Bestellung eines SiGeKo vor Ausführung der Baumaßnahme durch die Bauaufsichtsbehörde 10
11 Unterstützung, Öffentlichkeitsarbeit a) Beispielsammlung Best Practice zur Nutzung präventiver Potenziale b) Netzwerke zu SiGe erproben c) Hilfsmittel entwickeln 11
12 Qualifizierung a) SiGe-Wissen, Koordinationswissen und Koordinierungsfähigkeit generell verbessern 12
13 Selbstregulierung, Anreize, Deregulierung a) Kontrolle durch Bauunternehmen b) Leistungsgerechte Honorierung des SiGeKo sicherstellen c) Ökonomische Anreize für betriebsübergreifende SiGe- Belange setzen 13
14 Verbünde, Kooperationen a) Know-how von Unternehmensverbünden fördern und nutzen b) durch GU-Vergaben bzw. neue Vergabeverfahren frühzeitigen Transfer von Ausführungs-Know-how in die Planungsphase ermöglichen 14
15 Klarstellungen im Recht, Rechtsanpassungen a) Präzisierung der Berücksichtigung des 4 ArbSchG durch Bauherren b) Verantwortung der Arbeitgeber zur Berücksichtigung von 4 ArbSchG verstärken c) Begriff Unterlage ändern d) Klarstellung: 5 kollidiert mit 3 Abs. 3 Nr. 2 BaustellV e) einfacheres Instrumentarium für kleine Baustellen oder Ausnehmen von der BaustellV f) Verpflichtung zur Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten nicht von Baustellenbedingungen abhängig machen g) Rechtscharakter von Hinweise und berücksichtigen nach 5 (1) BaustellV klarstellen h) Klärung der Inhalte sowie die spätere Nutzbarkeit der Unterlage i) Fortschreibung der Unterlage für spätere Arbeiten j) Vereinheitlichung Begriffe und Regulierungen 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auf Wiedersehen! Dr. Volker Steinborn Achim Sieker Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Proschhübelstr Dresden Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bonn Tel. 0351/ Fax 0351/ steinborn.volker@baua.bund.de Tel / Fax 03018/ Achim.Sieker@bmas.bund.de 16
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