Gemeinde Rudelzhausen
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- Clara Regina Meyer
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1 Gemeinde Rudelzhausen Landkreis Freising Sachbearbeitung Rufnummer Zimmer Aktenzeichen Datum Lorenz Söckler / OG söc Protokoll der öffentlichen 5. Sitzung des Gemeinderats Rudelzhausen im Jahr 2020 vom (konstituierende Sitzung) in der Turnhalle der Grundschule Rudelzhausen Soweit in diesem Protokoll das generische Maskulinum verwendet wird, schließt dies stets auch die weibliche und die andersgeschlechtliche Form gleichberechtigt ein. Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:50 Uhr Anwesend: Von den 17 Mitgliedern sind 17 anwesend. Neben den Mitgliedern des Gemeinderats sind mehrere Zuhörer/innen sowie Frau Fuchs vom Freisinger Tagblatt, Herr Becker von der Süddeutschen Zeitung und Herr Kuhn für die Hallertauer Zeitung anwesend. Die Sitzung findet unter dem Vorsitz des neugewählten Ersten Bürgermeisters Michael Krumbucher statt. Der Erste Bürgermeister stellt fest, dass zu der für den anberaumten Sitzung des neugewählten Gemeinderats alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden. In der Ladung wurde mitgeteilt, dass in dieser Sitzung die Vereidigung des neuen Ersten Bürgermeisters und der neuen Gemeinderatsmitglieder, die Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bürgermeister sowie deren Wahl und Vereidigung erfolgen soll. Das Gremium erhebt keine Einwände gegen die Tagesordnung. 1. Vereidigung des neugewählten Ersten Bürgermeisters Das lebensälteste anwesende Gemeinderatsmitglied, Herr Paul Walter, nimmt dem neugewählten Ersten Bürgermeister Michael Krumbucher den nach Art. 27 Kommunal-Wahlbeamten-Gesetz (KWBG) vorgeschriebenen Diensteid ab. Der Erste Bürgermeister leistet den Eid Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. 2. Vereidigung der neugewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder Der Erste Bürgermeister nimmt den neugewählten ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern Markus Würtele, Dr. Ingeborg Müller, Theresa Baum, Georg Brunner, Alfons Kreitmair, Wieland Scheer und Nicole Gabriel den in Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebenen Eid in feierlicher Form ab. Die neugewählten Gemeinderatsmitglieder leisten den Eid Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe. Das neugewählte Gemeinderatsmitglied Richard Linseisen ist bei diesem TOP noch abwesend. 3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
2 Seite 2 Der Gemeinderat muss aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeister wählen, siehe Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO. Das bedeutet, dass der Gemeinderat einen zweiten Bürgermeister wählen muss und einen dritten Bürgermeister wählen kann. Hingegen ist die Rechtsstellung des/der weiteren Bürgermeister(s), d. h. die Frage, ob sie ehrenamtlich oder berufsmäßig tätig werden sollen, Gegenstand der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, vgl. Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO und öff. TOP 8. Der Erste Bürgermeister lässt darüber abstimmen, ob nur ein zweiter Bürgermeister gewählt werden soll. Beschluss: Es soll nur ein zweiter Bürgermeister gewählt werden. Ergebnis: 16 : 0 Beschlussbuchnummer 40 / 2020 (GR Linseisen abwesend) Damit steht fest, dass kein dritter Bürgermeister zu wählen ist. Der in der Ladung hierfür vorgesehene Tagesordnungspunkt entfällt. 4. Wahl des zweiten Bürgermeisters Der zweite Bürgermeister ist in geheimer Abstimmung mit Stimmzetteln zu wählen, da das Gesetz eine Wahl und keinen offenen Beschluss vorsieht. Wählbar sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen, siehe Art. 35 Abs. 2 GO in Verbindung mit Art. 39 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG). Wählbar ist, wer Deutscher im Sinn des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, in der Gemeinde Rudelzhausen ansässig ist und keinem Wahlausschlussgrund (z. B. Wählbarkeitsverlust durch deutschen Richterspruch) unterliegt. Demnach sind alle 16 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar. Es gibt keine verbindlichen Wahlvorschläge. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss zu bilden, dem folgende Gemeinderatsmitglieder angehören sollen: Andreas Kellner Wieland Scheer Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwendungen. Als Kandidaten werden GR Edwin Lambert und GR Robert Forster aus der Mitte des Gemeinderats vorgeschlagen. Der Erste Bürgermeister lässt die Stimmzettel austeilen und fordert dazu auf, den Stimmzettel einzeln in der aufgestellten Wahlkabine auszufüllen und in die Wahlurne zu werfen. GR Richard Linseisen erscheint zur Sitzung. Von den anwesenden 17 Mitgliedern des Gemeinderats (einschließlich des Ersten Bürgermeisters) geben 17 den Stimmzettel ab. Die Stimmzettel werden im Anschluss an den Wahlvorgang durch den soeben gebildeten Wahlausschuss geöffnet und auf ihre Gültigkeit geprüft.
3 Seite 3 Die gültigen Stimmzettel werden verlesen. Alle Stimmen sind gültig. Es entfallen auf Nr. Familienname, Vorname, Gruppierung Stimmen 1. Lambert, Edwin, Freie Wähler Forster, Robert, CSU 6 Der Erste Bürgermeister verkündet das Wahlergebnis und stellt fest, dass GR Edwin Lambert die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist. Er fragt den Gewählten, ob er die Wahl annimmt. Der Gewählte nimmt die Wahl an. 5. Vereidigung des zweiten Bürgermeisters Der Erste Bürgermeister vereidigt den zweiten Bürgermeister Edwin Lambert gemäß Art. 27 KWBG: Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe. 6. Vereidigung des neugewählten Gemeinderatsmitglieds Richard Linseisen Das erst während TOP 4 hinzugekommene ehrenamtliche Gemeinderatsmitglied Richard Linseisen wird vom Ersten Bürgermeister gemäß Art. 31 Abs. 4 GO in feierlicher Form vereidigt. GR Linseisen legt dabei den folgenden Eid ab: Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe. Dass die Vereidigung erst zu diesem Zeitpunkt stattfinden kann, ist dem faktischen Sitzungsverlauf geschuldet. Auswirkungen auf die Wirksamkeit der Teilnahme von GR Linseisen an der Wahl des zweiten Bürgermeisters (TOP 4) hat der Umstand, dass die Vereidigung erst nach der Wahl durchgeführt wird, nicht (vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, 106. Lfg., GO Art. 31, RdNr. 23; Conrads/Dillmeier, Art. 31, El. 19; Widtmann/Grasser, Art. 31, RdNr. 16). 7. Festlegung der weiteren Stellvertretung des Ersten Bürgermeisters Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung des Ersten und des zweiten Bürgermeisters kann der Gemeinderat aus seiner Mitte weitere Stellvertreter bestimmen, die Deutsche im Sinn des Art. 116 Abs. 1 GG sind, siehe Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO. Es muss über die Anzahl, die konkreten Personen und die Reihenfolge der weiteren Stellvertretung beschlossen werden. Es handelt sich dabei um keine Wahl, sondern um einen offenen Beschluss. Die Namen und die Reihenfolge der weiteren Stellvertreter werden deklaratorisch in die Geschäftsordnung des Gemeinderats aufgenommen. In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es drei weitere Stellvertreter des Bürgermeisters. Beschluss 1:
4 Seite 4 In der Wahlperiode 2020 bis 2026 soll es drei weitere Stellvertreter des Bürgermeisters geben. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 41 / 2020 Aus der Mitte des Gemeinderats werden drei Gemeinderatsmitglieder als weitere Stellvertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen: Wieland Scheer, Andreas Kellner und Robert Forster. Alle drei Kandidaten erklären sich bereit, die weitere Stellvertretung zu übernehmen. Beschluss 2: Die Gemeinderatsmitglieder Wieland Scheer, Andreas Kellner und Robert Forster werden als weitere Stellvertreter des Bürgermeisters festgelegt. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 42 / 2020 Sodann wird die Reihenfolge der Stellvertreter beraten. Es wird folgende Reihenfolge vorgeschlagen: 1. Robert Forster 2. Wieland Scheer 3. Andreas Kellner Beschluss 3: Die Reihenfolge der weiteren Stellvertreter des Bürgermeisters wird wie folgt festgelegt: 1. Robert Forster 2. Wieland Scheer 3. Andreas Kellner Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 43 / Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts Der Ladung der Gemeinderatsmitglieder war der Entwurf zur Neufassung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (kurz Hauptsatzung ) beigefügt. Der Satzungsentwurf mit den hervorgehobenen Neuerungen wird nochmals in der Sitzungspräsentation gezeigt. Der Erste Bürgermeister stellt kurz die einzelnen Paragraphen der Reihe nach vor. Er geht dabei auf die Anzahl der Mitglieder des vorgesehenen Rechnungsprüfungsausschusses ein. Die Anzahl soll sich von insgesamt 4 Mitgliedern inklusive Vorsitzenden (Wahlperiode 2014 bis 2020) auf 6 Mitglieder inklusive Vorsitzenden erhöhen, um die Mehrheitsverhältnisse des Gemeinderats im Ausschuss spiegelbildlich wiedergeben zu können. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, in 3 Abs. 2 des Satzungsentwurfs den Betrag des Sitzungsgelds, das die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten sollen, von 20,00 EUR auf 30,00 EUR zu erhöhen. Dies sei im Vergleich zu anderen Gemeinden angemessen. Beschluss 1:
5 Seite 5 In 3 Abs. 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird die Betragsangabe von 20 auf 30 abgeändert. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 44 / 2020 Weitere Änderungen am vorgelegten Satzungsentwurf, insbesondere an anderen Entschädigungsbeträgen, soll es laut Erstem Bürgermeister nicht geben. Der Gemeinderat erhebt dagegen keine Einwendungen. Sodann lässt der Erste Bürgermeister über die Satzung als Ganzes abstimmen. Beschluss 2: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026 mit der beschlossenen Änderung. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 45 / Erlass einer Geschäftsordnung Der Ladung der Gemeinderatsmitglieder war der Entwurf zur Neufassung der Geschäftsordnung beigefügt. Der Geschäftsordnungsentwurf mit den hervorgehobenen Neuerungen wird nochmals in der Sitzungspräsentation gezeigt. Der Erste Bürgermeister stellt kurz die einzelnen Paragraphen und die Änderungen im Vergleich zur Geschäftsordnung der Wahlperiode 2014 bis 2020 vor. Er geht auch auf die im Entwurf neu aufgenommenen Regelungen zur Sitzverteilung und der Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein. Diskussionsbedarf ergibt sich dabei im Gremium nicht. GR Lambert fragt an, ob es datenschutzrechtlich wirklich erforderlich ist, dass die Gemeinderatsmitglieder die Protokolle zu den nichtöffentlichen Sitzungen nicht zugestellt bekommen. Die Gemeindeverwaltung sichert zu, diese Anfrage an den gemeindlichen Datenschutzbeauftragten weiterzuleiten. Der Erste Bürgermeister schlägt vor, den 6 Abs. 2 des Geschäftsordnungsentwurfs ersatzlos zu streichen. 6 Abs. 2 des Entwurfs sieht vor, dass es für jedes Rechnungsprüfungsausschussmitglied einen Stellvertreter geben soll. Bei Umsetzung dieser Regelung wären insgesamt zwölf Gemeinderatsmitglieder unmittelbar oder mittelbar am Rechnungsprüfungsausschuss beteiligt, was eine zu hohe Anzahl sei. Beschluss 1: 6 Abs. 2 des vorgelegten Geschäftsordnungsentwurfs wird ersatzlos gestrichen. Der vorgesehene Absatz 3 wird zum neuen Absatz 2. Der vorgesehene Absatz 4 wird zu Absatz 3. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 46 / 2020 Sodann lässt der Erste Bürgermeister über die Geschäftsordnung als Ganzes abstimmen. Beschluss 2: Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Geschäftsordnung für die Wahlperiode 2020 bis 2026 mit der beschlossenen Änderung.
6 Seite 6 Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 47 / Rechnungsprüfungsausschuss 10.1 Bestellung der Ausschussmitglieder In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für die Wahlperiode 2020 bis 2026 hat der Gemeinderat festgelegt, dass es einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus einem Vorsitzenden und fünf weiteren Ausschussmitgliedern, geben soll, siehe öff. TOP 8. Wie viele Ausschusssitze jede Gruppierung erhält, ergibt sich aus dem in 6 Abs. 1 der neuen Geschäftsordnung (siehe öff. TOP 9) festgelegten Ausschussbesetzungsverfahren nach Hare/Niemeyer. Folgende Gemeinderatsmitglieder werden von den Gruppierungen für die Ausschussmitgliedschaft vorgeschlagen: Für die CSU (zwei Ausschusssitze): Thomas Roßmann Robert Forster Für die Freien Wähler (zwei Ausschusssitze): Paul Walter Richard Linseisen Für die Bürgerliste (ein Ausschusssitz): Wieland Scheer Für die Engagierten Bürger (ein Ausschusssitz): Andreas Kellner Beschluss: Die von den Gruppierungen des Gemeinderats vorgeschlagenen Gemeinderatsmitglieder Thomas Roßmann (CSU), Robert Forster (CSU), Paul Walter (Freie Wähler), Richard Linseisen (Freie Wähler), Wieland Scheer (Bürgerliste) und Andreas Kellner (Engagierte Bürger) werden als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 48 / Bestimmung des Vorsitzenden Ein Ausschussmitglied muss zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt werden, siehe Art. 103 Abs. 2 Halbsatz 1 GO. Aus der Mitte des Gemeinderats werden GR Paul Walter und Thomas Roßmann vorgeschlagen. Der Erste Bürgermeister lässt über beide Kandidaten abstimmen. Beschluss 1: Das Ausschussmitglied Paul Walter wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Ergebnis: 11 : 6 Beschlussbuchnummer 49 / 2020
7 Seite 7 (Gegenstimmen: GR Markus Würtele, Dr. Ingeborg Müller, Florian Huber, Thomas Roßmann, Robert Forster, Simon Senger) Beschluss 2: Das Ausschussmitglied Thomas Roßmann wird zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses bestimmt. Ergebnis: 6 : 11 Beschlussbuchnummer 50 / 2020 (Gegenstimmen: GR Edwin Lambert, Theresa Baum, Alfons Kreitmair, Paul Walter, Georg Brunner, Richard Linseisen, Nicole Gabriel, Wieland Scheer, Andreas Kellner, Johann Neumeier und Erster Bürgermeister Michael Krumbucher) Damit ist GR Paul Walter der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses in der Wahlperiode 2020 bis Bestellung der zu entsendenden Verbandsräte der Verbandsversammlung und der Mitglieder des Werkausschusses sowie der Stellvertreter für den Zweckverband Wasserversorgung Hallertau Folgende Verbandsräte werden nach Vorschlägen aus dem Gemeinderat durch Beschlüsse bestellt: Rudelzhausen Verbandsrat: Paul Walter Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 51 / 2020 Stellvertreter: Richard Linseisen Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 52 / 2020 Berg Verbandsrat: Georg Brunner Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 53 / 2020 GR Wieland Scheer wird als Stellvertreter vorgeschlagen. Dieser lehnt jedoch ab. Daraufhin wird Nicole Gabriel als Stellvertreterin vorgeschlagen. Sie ist damit einverstanden. Stellvertreterin: Nicole Gabriel Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 54 / 2020 Grafendorf Verbandsrat: Andreas Kellner Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 55 / 2020 Stellvertreter: Johann Neumeier
8 Seite 8 Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 56 / 2020 Grünberg Als Verbandsrat werden GR Simon Senger und GR Alfons Kreitmair vorgeschlagen. Der Erste Bürgermeister lässt über beide Kandidaten abstimmen. Beschluss 1: GR Simon Senger soll Verbandsrat werden. Ergebnis: 8 : 9 Beschlussbuchnummer 57 / 2020 (Gegenstimmen: GR Edwin Lambert, Theresa Baum, Alfons Kreitmair, Paul Walter, Georg Brunner, Richard Linseisen, Andreas Kellner, Johann Neumeier und Erster Bürgermeister Michael Krumbucher) Beschluss 2: GR Alfons Kreitmair soll Verbandsrat werden. Ergebnis: 9 : 8 Beschlussbuchnummer 58 / 2020 (Gegenstimmen: GR Markus Würtele, Dr. Ingeborg Müller, Florian Huber, Thomas Roßmann, Robert Forster, Simon Senger, Nicole Gabriel, Wieland Scheer) Damit ist GR Alfons Kreitmair als Verbandsrat bestellt. Als Stellvertreter wird GR Simon Senger vorgeschlagen. Stellvertreter: Simon Senger Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 59 / 2020 Tegernbach Verbandsrat: Erster Bürgermeister Michael Krumbucher kraft Amtes Stellvertreter: Edwin Lambert Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 60 / Festlegung der Zahl und Art der Referenten im Gemeinderat Der Gemeinderat kann zur Vorbereitung seiner Entscheidungen einzelnen seiner Mitglieder bestimmte Aufgabengebiete (Referate) zur Bearbeitung zuteilen und sie insoweit mit der Überwachung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit betrauen, siehe Art. 46 Abs. 1 Satz 2 sowie Art. 30 Abs. 3 GO. In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es folgende Referenten: 1 Friedhofsreferent Rudelzhausen 1 Friedhofsreferent Tegernbach 1 Friedhofsreferent Hebrontshausen 1 Umweltreferent 1 Referent für Jugend, Senioren und Soziales
9 Seite 9 GR Scheer äußert Zweifel, ob die Friedhofsreferenten wirklich benötigt werden. Der Erste Bürgermeister und GR Neumeier entgegnen, dass die Friedhofsreferenten durchaus diverse Anfragen aus der Bevölkerung erhalten und sie eine wichtige Ansprechpartnerfunktion wahrnehmen. Der Erste Bürgermeister führt ferner aus, dass es sowohl für den Posten des Umweltreferenten als auch für den des Referenten für Jugend, Senioren und Soziales jeweils zwei Interessenten gibt. Beschluss: Für die Wahlperiode 2020 bis 2026 werden folgende Referentenposten festgelegt: 1 Friedhofsreferent Rudelzhausen 1 Friedhofsreferent Tegernbach 1 Friedhofsreferent Hebrontshausen 2 Umweltreferenten 2 Referenten für Jugend, Senioren und Soziales Ergebnis: 16 : 1 Beschlussbuchnummer 61 / 2020 (Gegenstimme: GR Wieland Scheer) 13. Bestellung der Referenten Auf Vorschläge des Gemeinderats hin werden die nachfolgenden Referenten durch Beschlüsse bestellt. Friedhofsreferent Rudelzhausen: Markus Würtele Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 62 / 2020 Friedhofsreferent Tegernbach: Thomas Roßmann Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 63 / 2020 Für den Posten des Friedhofsreferenten Hebrontshausen werden GR Johann Neumeier und GR Florian Huber vorgeschlagen. Herr Huber lehnt jedoch ab. Friedhofsreferent Hebrontshausen: Johann Neumeier Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 64 / 2020 Nach kurzer Beratung wird im Gemeinderat der Wunsch geäußert, drei Umweltreferenten zu bestimmen. Vorgeschlagen werden GR Alfons Kreitmair, GR Georg Brunner und GR Dr. Ingeborg Müller. Der Erste Bürgermeister lässt zuerst über die Anzahl der Umweltreferenten und anschließend über die Personen abstimmen. Beschluss 1:
10 Seite 10 In der Wahlperiode 2020 bis 2026 soll es drei Umweltreferenten geben. Der vorhergehende Beschluss Nr. 61/2020, der nur zwei Umweltreferenten vorsieht, wird dadurch in diesem Punkt geändert. Bezüglich der anderen Referentenposten bleibt der Beschluss 61/2020 unberührt. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 65 / 2020 Beschluss 2: Alfons Kreitmair, Georg Brunner und Dr. Ingeborg Müller werden als Umweltreferenten bestellt. Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 66 / 2020 GR Dr. Müller gibt an, dass sie auf die festgelegte Referentenentschädigung von 100,00 EUR pro Jahr verzichten will. Die Gemeindeverwaltung erklärt, dass auf die Ehrenamtsentschädigung nicht verzichtet werden kann, siehe Art. 20a Abs. 1 Satz 3 GO. Die Möglichkeit, den Betrag z. B. für gemeinnützige Zwecke zu spenden, ist dagegen unbenommen (vgl. auch Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, 106. Lfg., GO Art. 20a, RdNr. 12). Referenten für Jugend, Senioren und Soziales: Theresa Baum und Nicole Gabriel Ergebnis: 17 : 0 Beschlussbuchnummer 67 / Erledigungs- und Sachstandsbericht zur öffentlichen 4. Gemeinderatssitzung des Jahres 2020 vom Auf die Ausführungen in der Vorlage wird verwiesen. 15. Genehmigung des Protokolls zur öffentlichen 4. Gemeinderatssitzung des Jahres 2020 vom Das Protokoll wurde den Gemeinderatsmitgliedern mit der Ladung zu dieser Sitzung zugesandt. Beschluss: Das Protokoll wird ohne Einwände genehmigt. Ergebnis: 16 : 0 Beschlussbuchnummer 68 / 2020 (GR Thomas Roßmann abwesend) 16. Mitteilungen des Bürgermeisters 16.1 Rathaus wieder geöffnet Die Gemeindeverwaltung hat ab Mittwoch, , für den allgemeinen Publikumsverkehr unter folgenden Einschränkungen wieder geöffnet: Termine im Rathaus nur nach vorheriger Vereinbarung.
11 Seite 11 Die Besucherinnen und Besucher müssen im Rathaus eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch die Rathausmitarbeiter/innen tragen während der Kundengespräche eine entsprechende Bedeckung. Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 12:00 Uhr, Montag, Mittwoch und Donnerstag 13:00 16:00 Uhr oder Termine nach Vereinbarung Parkende Fahrzeuge auf der Volksfestwiese Anlässlich des am anstehenden Hendl-Drive-In des TSV Rudelzhausen auf der Volksfestwiese in Rudelzhausen ist der Umstand, dass der Volksfestplatz von vielen parkenden Fahrzeugen eingenommen wird, zur Sprache gekommen. Die Gemeinde wird prüfen, ob die Fahrzeuge entfernt werden können/müssen Weitere Aufgabenbestellung des Ersten Bürgermeisters In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen soll der Erste Bürgermeister zum Eheschließungsstandesbeamten bestimmt werden. Außerdem ist er kraft Amtes Schulverbandsrat im Schulverband Mittelschule Nandlstadt Sturmschaden auf dem Dach des Freibadkiosks Auf dem Dach des Freibadkiosks ist vor einigen Wochen ein Sturmschaden entstanden Bau des Regenwasserkanals in Tegernbach Die Bauarbeiten zur Errichtung des Regenwasserkanals in Tegernbach (Bauabschnitt I am Radweg) sind bereits im Gange. Das Ingenieurbüro Eiter wird in den nächsten Tagen Beweissicherungsmaßnahmen im Bereich der Mainburger Straße (Bauabschnitt II) durchführen und dazu auf die betroffenen Haushalte zugehen. Der Bauabschnitt III umfasst den Bereich der Kugelbergstraße. Die Fertigstellung wird voraussichtlich im Sommer 2020 geschehen. 17. Fragen und Anträge 17.1 GR Wieland Scheer Für die Parksituation auf der Volksfestwiese ist wohl die Firma Waser hauptverantwortlich. Schlimm ist jedoch auch die Verkehrs-/Falschparksituation in der Nähe des Kriegerdenkmals in Rudelzhausen. Trotz Parkverbotsschilder ist dort eine Gefahrenstelle durch falsches Parken entstanden. Gut wären ein härterer Vollzug und eine kommunale Verkehrsüberwachung. Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Polizei an dieser Stelle öfter kontrollieren müsste GR Georg Brunner Wurde mit der Firma Waser wegen der parkenden Fahrzeuge auf der Volksfestwiese schon gesprochen? Dies wäre gut, denn ggf. hat die Firma keine andere Möglichkeit, die Fahrzeuge abzustellen. Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Sache angegangen und mit den Beteiligten gesprochen wird GR Edwin Lambert
12 Seite 12 Offenbar hat der ehemalige Erste Bürgermeister Konrad Schickaneder Dritten mündlich die Erlaubnis zum Parken auf der gemeindeeigenen Volksfestwiese ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund wären Gespräche mit den Verursachern der Parksituation zu begrüßen. Der Erste Bürgermeister antwortet, dass die Sache angegangen und mit den Beteiligten gesprochen wird. gez.... Michael Krumbucher Erster Bürgermeister gez.. Lorenz Söckler Schriftführer
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