HEFT I. Merkblatt: HEFT II. Merkblatt: GEBÄUDETECHNIK UND GEBÄUDEHÜLLE. Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse. Beiträge an die Sozialkassen
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- Heidi Ziegler
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1 Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website: GEBÄUDETECHNIK UND GEBÄUDEHÜLLE HEFT I Merkblatt: Sozialversicherungen Arbeitsverhältnisse HEFT II Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen
2 BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN Im Nachfolgenden erhalten Sie eine detaillierte Übersicht der Beiträge an die vom Bureau des Métiers verwalteten Beruflichen Sozialeinrichtungen (CPS). Diese soll Ihnen bei der Erstellung der Lohnabrechnung gemäss den gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen helfen und so Ihre Unternehmensbuchführung um ein Vielfaches erleichtern. Beitrag Unter dem Begriff Beitrag wird unterschieden zwischen dem Totalbetrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen an die CPS bezahlen, und den AG- und AN-Beiträgen als solchen. Lohnabzug Wie der Name schon sagt, handelt es hierbei um den Abzug auf den Lohn des Arbeitnehmers, der gleichbedeutend mit den AN-Beitrag ist. SUVA Der Prämiensatz der Suva-Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) kann in einigen Fällen variieren. In unseren Tabellen wurde der Basissatz der Berufsbranche verwendet. Wir bitten Sie ausdrücklich, diesen Beitragssatz mit demjenigen zu vergleichen, den Sie von der Suva für Ihr Unternehmen erhalten haben, und gegebenenfalls anzupassen. Was den Anschluss Ihrer Mitarbeiter an die verschiedenen Beruflichen Sozialeinrichtungen (CPS) betrifft, so finden Sie alle nützlichen Informationen im Heft I, das Sie auf unserer Internetseite herunterladen oder bei einer unserer Abteilungen (siehe Heft-Rückseite) bestellen können. Inkassostelle Bureau des Métiers
3 BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2015 (ARBEITGEBER und ARBEITNEHMER) Gebäudetechnik und Gebäudehülle Erwerbstätige Beiträge in % im Stundenlohn (< 3 Monate) 1 mit konstantem Lohn oder im Monatslohn (> 3 Monate) AG AN Familienzulagen SPIDA 3.65% 3.65% 3.35% 0.30% Kantonaler Berufsbildungsfonds 0.10% 0.10% 0.10% Bezahlte Ferien und Feiertage % 13.50% Militärdienstentschädigung (einschl. Entsch. für Absenzen) 0.10% 0.10% 0.10% Krankentaggeldversicherung 2.80% 2.80% 1.40% 1.40% Pensionskasse CAPAV 10.50% 10.50% 5.25% 5.25% Vorpensionierung RETAVAL 1.70% 1.70% 0.85% 0.85% Berufsbeitrag 0.80% 0.80% 0.80% Total (ohne AHV/IV/EO/ALV) 33.15% 19.65% 24.55% 8.60% AHV-IV-EO (Verwaltungskosten inbegriffen) 10.55% 10.55% 5.40% 5.15% Arbeitslosenversicherung % 2.20% 1.10% 1.10% Total (mit AHV/IV/EO/ALV) 45.90% 32.40% 31.05% 14.85% Die Unfallversicherung wird bei der Suva abgerechnet. 1 nur bei einem befristeten Arbeitsvertrag unter drei Monaten 2 auf den Bruttolohn (Stundenlohn x Anzahl effektive Arbeitsstunden) 3 für Löhne bis zu pro Monat oder pro Jahr. Auf den Lohnanteil ab 126'001. (ohne Obergrenze) wird ein Solidaritätsprozent erhoben.
4 KONSTANTER LOHN: BERECHNUNGSBEISPIEL Seit dem 1. Januar 2009 sind die dem GAV unterstellten Unternehmen angehalten, einen konstanten Lohn einzuführen. Unter konstantem Lohn versteht man die Überweisung einer fixen Lohnsumme, ab-/zuzüglich des Betrages der Korrekturabrechnung, die nach einer festgelegten Periode, spätestens aber auf Ende Jahr erstellt wird. 1. AN mit befristetem Arbeitsvertrag Beispiel: Stundenlohn Anz. durchschnittliche Monatsstunden Std. a) Std. Abzüge 17.24% c) a) theoretischer Durchschnitt (inkl. Ferien u. Feiertage) oder b) jährlicher effektiver Durchschnitt (inkl. Ferien u. Feiertage) gemäss Stundentabelle c) Soziallasten -> Details siehe nächste Seite b) Beispiel 1: Lohnabrechnung für einen AN mit konstantem Lohn (inkl. Ferien- und Feiertage) Stundenlohn Auf der monatlichen Abrechnung des BM figurierender Grundlohn Wahl A Std. 4' Wahl B Std. 4' /. AHV-IV-EO 5.15%./. ALV 1.10%./. Familienzulagen SPIDA 0.30%./. Krankentaggeldversicherung 1.40%./. Pensionskasse CAPAV 5.25%./. Vorpensionierung RETAVAL 0.85%./. Berufsbeitrag 0.80%./. SUVA (NBUV) 2.39% Total Abzüge An den AN zu entrichtender Nettolohn 3' ' Für Arbeitnehmer, die einen konstanten Lohn beziehen, müssen demzufolge keine Abrechnungen für die Ferienkasse erstellt bzw. keine Beiträge mehr entrichtet werden; der Lohn für Ferien und Feiertage ist in dem oben genannten Betrag bereits enthalten. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sind die Krankheitstage von dem Durchschnitt für die Berechnung des konstanten Lohnes abzuziehen. Dasselbe gilt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall. Die Karenzstunden, die zu Lasten des Arbeitnehmers (80 %) gehen, werden indes nicht abgezogen (Art. 22 Abs. 3 GAV). 2. AN mit einem befristeten Arbeitsvertrag (unter drei Monaten) Für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie für Temporärangestellte im Allgemeinen kann kein konstanter Lohn entrichtet werden. Für diese Arbeitnehmer kann weiterhin bei der Ferienkasse abgerechnet werden. Da die % somit nicht mehr automatisch in der Tabelle figurieren, sind die Unternehmen gehalten zu überprüfen, ob die periodische Abrechnung korrekt ist und diese gegebenenfalls von Hand zu korrigieren (siehe Beispiel 2 auf der nächsten Seite). Ferien- und Feiertagsanspruch für AN mit einem befristeten Arbeitsvertrag (unter drei Monaten) 25 Tage = % (bis zum 56. Altersjahr) 30 Tage = % (ab dem 57. Altersjahr) Der Lohn für Ferien und Feiertage ist Teil des bei den Sozialkassen abzurechnenden Einkommens. Er muss Ende Jahr auf einer Zusatzrechnung angegeben werden. 13. Monatslohn = 8.33 % vom Bruttolohn inkl. Ferien- & Feiertagsentschädigung
5 LOHNABZÜGE DER ARBEITNEHMER 2015 IM MONATS- ODER STUNDENLOHN Gebäudetechnik und Gebäudehülle Löhne 13. Monatslohn Abs.-Ent. Lohnart Kassen EO / MSE Militär-Ent. AHV-IV-EO 5.15% 5.15% 5.15% ALV (bis 126'000.--) 1.10% 1.10% 1.10% Familienzulagen SPIDA 0.30% Krankentaggeldversicherung 1.40% Pensionskasse CAPAV 5.25% Vorpensionierung RETAVAL 0.85% Berufsbeitrag 0.80% SUVA (NBUV) % 2.39% Total Abzüge in % auf die Löhne der Arbeitnehmer 17.24% 6.25% 8.64% Beachte! Beispiel 2: Lohnabrechnung für einen Arbeitnehmer, der bei Beispiel 3: Lohnabrechnung für einen Lehrling unter der Ferienkasse abrechnet 18 Jahren a Anzahl Stunden : Stundenlohn : Anzahl Stunden : Stundenlohn : 3.00 Auf der monatlichen Abrechnung des BM figurierender Grundlohn Auf der monatlichen Abrechnung 4' des BM figurierender Grundlohn Ferienanteil % /. Krankentaggeldversicherung 1.40% 7.50 Bei den Sozialkassen abzurechnendes Total./. AHV-IV-EO 5.15% /. ALV 1.10% /. Familienzulagen SPIDA 0.30% /. Krankentaggeldversicherung 1.40% /. SUVA (NBUV) % ' Total Abzüge Ausbezahlter Nettolohn /. Pensionskasse CAPAV 5.25% Anzahl Stunden : Stundenlohn : 6.00./. Vorpensionierung RETAVAL 0.85% Auf der monatlichen Abrechnung./. Berufsbeitrag 0.80% des BM figurierender Grundlohn 1' /. SUVA (NBUV) % /. AHV-IV-EO 5.15% Total Abzüge /. ALV 1.10% Nettolohn einschl. Ferien Beispiel 4: Lohnabrechnung eines Lehrlings ab 18 Jahren b 4' /. Familienzulagen SPIDA 0.30% 3.20./. Entschäd. d. Ferienkasse % /. Krankentaggeldversicherung 1.40% An den AN bezahlter Nettolohn 3' /. SUVA (NBUV) % Total Abzüge Ausbezahlter Nettolohn Bemerkungen : a die Lehrlinge rechnen nicht bei der Ferienkasse ab. b in gewissen Fällen sind die Lehrlinge ebenfalls BVG-Pflichtig. Sind die Löhne höher als in den Empfehlungen des Verbandes vorgesehen, wenden Sie sich bitte an die Kasse. Bemerkungen : 1 dieser Satz ist abhängig vom Alter des AN (siehe vorangehende Seite). 2 der Basissatz gilt als Richtlinie. Verbindlich ist einzig der von der Suva mitgeteilte, unternehmensspezifische Beitragssatz.
6 Centre encaissement Inkassostelle Liste nominative des salaires / Lohnliste (Décompte périodique mensuel / Periodische (monatliche) Abrechnung) Firma Rue de la Dixence 20 - Case postale/postfach Beispiel AG CH-1951 Sion/Sitten Bahnhofstr. 54 Tél Fax Muster IBAN : CH Siehe Meldeformular Indiquez les raisons d'absences : maladie, accident, vacances, service militaire, etc. Voir codes professionnels au verso. Abwesentheitsgründe wie : Krankheit, Unfall, bezahlte Ferien, Militärdienst, usw. müssen immer angegeben werden. Berufliche Qualifikation siehe Rückseite. Abrechnung Nr.: Total der Beitragssätze an die Sozialkassen No ouvrier Nr. des AN Nom et prénom de l'ouvrier Name und Vorname des Arbeiters Date de naiss. Geburtsdatum Code prof. Beruf. Code Nbre heures Anzahl Std. Sal. horaire Std. Lohn Total des salaires Grundlohn Taux contrib. Ansatz Nicht-AHV-/IV/EOpflichtiger Lohn Nicht-ALVpflichtiger Lohn Remarques Bemerkungen 2425 Werner Schmid Beispiel TQ ' % 602 Peter Meier Beispiel TQ ' % Beat Manz Beispiel AP % Hans Muster Beispiel AP ' % Total Löhne 10' AHV/IV/EO-ALV- Beiträge A/ Sozialkassen 2.80% S/ = % S/ 1' = % S/ 4' = % S/ 4' = 1' RICHTIGKEIT DER ANGABEN BESTAETIGT STEMPEL + UNTERSCHRIFT Geben Sie hier die Gründe für die Abwesenheit Ihrer Arbeitnehmer an (Ferien, Krankheit, Militärdienst, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfall, Ende des Arbeitsverhältnisses (Austritt am...)). Dieser Betrag muss direkt an das Bureau des Métiers überwiesen werden. Sie erhalten keine Rechung. B/ AHV/IV-EO 10.55% S/ 10' = 1' C/ ALV 2.20% S/ 10' = > 10' Total der Beiträge 3' Ort + Datum : Centre encaissement Inkassostelle Décompte complémentaire (janvier - décembre) Nachtragsabrechnung (Januar - Dezember) Firma Rue de la Dixence 20 - Case postale/postfach Beispiel AG CH-1951 Sion/Sitten Bahnhofstr. 54 Tél Fax Muster IBAN : CH Abrechnung Nr.: Vollständige Gratifikationen (Berichtigungen bei allfälligen Mehroder Minderstunden müssen auf den Abrechnungen vom November oder Dezember vorgenommen werden) Nur AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig (B + C) Indiquez les raisons d'absences : maladie, accident, vacances, service militaire, etc. Voir codes professionnels au verso. Abwesentheitsgründe wie : Krankheit, Unfall, bezahlte Ferien, Militärdienst usw. müssen immer angegeben werden. Berufliche Qualifikation siehe Rückseite. No ouvrier Nr. des AN Nom et prénom de l'ouvrier Name und Vorname des Arbeitnehmers Date de naiss. Geburtsdatum Code prof. Beruf. Code Vacances/Jours fériés 1 Ferien/Feiertage 2 Gratifications Gratifikationen Abs. justifiées Abs Entsch Total col 1,2,3 Total Kol. 1,2,3 Taux col. 1,2,3 Ansatz Kol. 1,2,3 APG + Compl. SM EO + MEK 4 Taux col. 4 Ansatz Kol Werner Schmid TQ 4' ' % 2' Peter Meier TQ 7' ' ' % Beat Manz AP % Hans Muster AP % 3 Total Löhne 18' RICHTIGKEIT DER ANGABEN BESTAETIGT STEMPEL + UNTERSCHRIFT 2' A/ Sozialkassen 2.80% S/ = % S/ = % S/ 17' = 3' Dieser Betrag muss direkt an das Bureau des Métiers überwiesen werden. Sie erhalten keine Rechung. B/ AHV/IV-EO 10.55% S/ 20' = 2' C/ ALV 2.20% S/ 20' = > 10' Bruttobeträge gemäss Abrechnung der Kasse (ohne Arbeitgeberanteil) Total der Beiträge 6' Ort + Datum :
7 ANZAHL MONATS- UND JAHRESSTUNDEN 2015 Gebäudetechnik und Gebäudehülle Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Oktober Nov. Dez. TOTAL Effektive Arbeitstage Feiertage Anzahl zu bezahlender Tage Anzahl zu bezahlender Stunden ' davon Ferien bis zum 56.Altersjahr = 25 Tage ab dem 57.Altersjahr = 30 Tage x 8.25 Std. = x 8.25 Std. = Std Std. davon Feiertage, die 01. Januar - Neujahr (Donnerstag) auf einen Arbeitstag 19. März - Josefstag (Donnerstag) fallen 14. Mai - Auffahrt (Donnerstag) 04. Juni - Fronleichnam (Donnerstag) 08. Dezember - Mariä Empfängnis (Dienstag) 25. Dezember - Weihnachtstag (Freitag) = 6 Tage x 8.25 Std. = Std. Berechnung des theoretischen konstanten Lohns 8.25 Std./T. x 5 T./W. x 52 W./J. = Std./Mt. 12 Mt. Bruttostunden (inkl. Ferien u. Feiertage) Monat (Art. 14 Abs. 5 GAV) Effektiver konstanter Lohn: 2' St. / Theoretischer konstanter Lohn (Durchschnitt über 4 J.)
8 Alle nützliche Unterlagen Arbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge, Meldeformulare, Tabelle der Beiträge und Abzüge an die Sozialkassen, usw. finden Sie unter: bureaudesmetiers.ch Sekretariat Unternehmungsgründungen / Sozialkassenbeitritte 5155 Aus- und Weiterbildung 5116 Mitarbeiter-Anmeldung / Meldeformulare 5140 Krankenkasse 5140 Familienzulagen / AHV 5160 Militärkasse/ Ferienkasse 5165 Pensionskasse 5161 Vorpensionierungskasse 5161 Arbeitsverhältnisse 5133 Lohnabrechnungen / Sozialabgaben 5171 Kantonaler Berufsbildungsfonds 5105 Bureau des Métiers, Rue de la Dixence 20, Postfach 141, 1951 Sitten Tel.: Fax: info@bureaudesmetiers.ch
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