Tarifpolitik. DemografieTV

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1 Tarifpolitik DemografieTV EVG, Agv MoVe und DB AG haben sich für die Erstellung von Informations- und Schulungsmaterialien zur Darstellung und Erklärung des DemografieTV auf Absprachen zu einer gemeinsame Sprachregelung verständigt. Im Sinne dieser Vereinbarung, sind die folgenden, von DB AG-HB/HBP erstellten, Charts mit der EVG abgesprochen. Diese Charts geben einen guten Überblick über die wesentlichen Inhalte des Verhandlungsergebnisses zum Abschluss des DemografieTV.

2 Personal-, Sozial- und Tarifpolitik gemeinsam gestalten DemografieTV Überblick über wesentliche Inhalte des Verhandlungsergebnisses vom Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG VB Regina Rusch-Ziemba Abteilung Tarifpolitik Frankfurt/M, Deutsche Bahn AG HB/HBP Vergütungs- und Sozialpolitik (HB) Berlin,

3 Mit dem Demografietarifvertrag wollen die Tarifvertragspartei EVG und die DB neue Wege der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit mit den Betriebspartnern und der Belegschaft einschlagen Arbeitgeber Tarifvertragspartei DemografieTV Mitarbeiter Betriebspartner 3

4 Abschluss Demografietarifvertrag mit der EVG Grundlage für die partnerschaftliche Gestaltung einer demografiefesten Personalpolitik - Überblick über wesentliche Inhalte - Übernahmeverpflichtung für Auszubildende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Erstausbildung. DemografieTV Geltung ab 01. April 2013 Perspektiven in jeder Berufs- und Lebensphase Individuellere und flexiblere Gestaltung der Beschäftigungsbedingungen von der Ausbildung bis zum gleitenden Übergang in die Rente. Demografiemodell zur Absenkung Arbeitszeit und Demografievolumen Entlastung für Arbeitnehmer in Wechselschicht, Nachtarbeit und Rufbereitschaft ab dem 60. Lebensjahr durch Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit um 20% mit teilweisem Entgeltausgleich. Weiterentwicklung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Mehr Spielraum für die Betriebsparteien zur Individualisierung der Arbeitszeit, Förderung von Teilzeitmodellen, Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege. Beschäftigungssicherung Ausbau und unbefristete Verlängerung Unbefristeter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sowie Schutz für Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Zusätzlich: Equal Pay und Job-Ticket Vergütung Zeitarbeitnehmer nach 12 Monaten auf Niveau der DB Tarifmitarbeiter; Ausbau und Sicherung Job-Ticket, neu: inkl. SPNV Dritt-Gesellschaften und Verbundticket ÖPNV. 4

5 Der DemografieTV ist Grundlage für die gemeinsame Gestaltung einer zukunftsorientierten und demografiefesten Personal-, Sozial- und Tarifpolitik in den Unternehmen des DB Konzerns Struktur des DemografieTV A. Grundsatzregelung für das gemeinsame Handeln B. Schwerpunkte I. Festlegung langfristiger Handlungsschwerpunkte Kernthemen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel Nachwuchskräfte gewinnen Potenzialentfaltung lebenslang fördern und fordern Beschäftigungsfähigkeit bewahren Beruf und Biografie vereinbaren Tätigkeitswechsel gestalten Arbeitnehmer binden Umgang mit Zeitarbeit Beschäftigungssicherung und Neuorientierung II. Ausweitung der Handlungsspielräume der Betriebspartner III. Demografie und Planungsgrundlagen C. Zukunftsgerechte Tarifverträge Konkrete Ansatzpunkte zur Realisierung Kapitel 1 Grundlagen für die demografiefeste Gestaltung der Qualifizierung Kapitel 2 Arbeitszeitgestaltung Kapitel 3 Grundlagen für die demografische Gestaltung der Arbeitsorganisation und des Gesundheitsmanagements Kapitel 4 Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Kapitel 5 Sicherheit der Beschäftigung D. Inkrafttreten und Schlussbestimmungen Inkrafttreten am 01. April 2013 Keine Laufzeit für die Abschnitte A und B Ausschluss von Kündigungen in unbefristetem Tarifvertrag 5

6 Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Grundsätze für ihr gemeinsames Handeln verständigt Grundsätze für das gemeinsame Handeln Gemeinsame Ziele Neuausrichtung der künftigen Personal-, Sozial- und Tarifpolitik aufgrund der Herausforderungen des demografischen Wandels/ veränderter Rahmenbedingungen wesentlich stärkere Orientierung der Arbeitsbedingungen an individuellen Interessen bzw. Anforderungen einzelner Arbeitnehmergruppen adäquate Gewichtung der Eigenverantwortung für persönliche Entwicklung Anpassung der Qualifikation an jeweiligen Erfordernisse Fortführung der Beschäftigungssicherung Gemeinsames Handeln offener und fairer Dialog über gemeinsame Vorstellungen und jährlicher Austausch Öffnung von einzelnen Tarifbestimmungen für differenzierte passgenaue betriebliche Lösungen vor Ort Stärkung der Verantwortung und Entscheidungskompetenz der Betriebspartner passende Antworten auch für künftige Absprachen, Tarifverträge und betriebliche Regelungen Mitarbeiter der DB haben für ihr gesamtes Berufsleben Perspektiven und Entwicklungschancen im DB Konzern und damit auch in schwierigen betrieblichen bzw. persönlichen Situationen einen sicheren Arbeitsplatz 6

7 Zentrales Element des DemografieTV ist das Lebensphasen-Modell Mitarbeitern sollen Perspektiven und Entwicklungschancen für ein gesamtes Berufsleben im DB Konzern ermöglicht werden Kernthemen Alter DemografieTV bietet Perspektiven für ein gesamtes Berufsleben bei der DB Einstieg Beruf 1 Auszeit Beruf.. Ausstieg Individuelle Einflüsse Familienplanung, Pflege von Angehörigen, Situation des Partners, Soziales Netzwerk, Ehrenamt, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheit, Wunsch zur Weiterentwicklung, traumatisches Ereignis Lebensphasen Zur Umsetzung des Lebensphasen-Modells werden in erster Linie für folgende Beruf Kernthemen 1 gemeinsam Lösungen entwickelt: Nachwuchskräfte gewinnen Potentialentfaltung lebenslang fördern und fordern Beschäftigungsfähigkeit bewahren Beruf und Biografie vereinbaren Tätigkeitswechsel gestalten Arbeitnehmer binden Umgang mit Zeitarbeit Beschäftigungssicherung und Neuorientierung Die Themen sind nicht abschließend. Sie werden bei geänderten Rahmenbedingungen angepasst und ergänzt. 7

8 Mit Blick auf die erforderliche Individualisierung und Betriebsnähe zukunftsfester Lösungen werden die Gestaltungsräume der Betriebspartner durch den DemografieTV wesentlich erweitert Spielraum der Betriebspartner Betriebspartner erhalten zusätzliche Gestaltungsspielräume durch Öffnung einzelner Tarifregelungen schaffen flexible betriebliche Lösungen gestalten mit können sich stärker an individuelle Bedürfnisse der Arbeitnehmer ausrichten können dem einzelnen Arbeitnehmer mehr Optionen zur Mitgestaltung bieten Tarifparteien schaffen Spielraum unterstützen gemeinsam bei Umsetzung und Anwendung vermitteln und vertiefen Regelungsinhalte des DemografieTV an Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter zusammen 8 Grundsätze für den betrieblichen Prozess 1. Der DemografieTV definiert den betrieblichen Gestaltungsspielraum für die Betriebsparteien 2. Im Vordergrund stehen differenzierte betriebliche Lösungen, nicht bundesweite Standards. Entscheidungskompetenz und Verantwortung auf betrieblicher Ebene 3. Arbeitnehmer / -gruppen sollen im Vorfeld eingebunden bzw. befragt werden, um mehr Transparenz über individuelle Bedürfnisse zu erhalten 4. Unterstützung der Tarifvertragsparteien bei Bedarf 5. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Umsetzung neuer Regelungen fließen in Weiterentwicklung von Vereinbarungen ein 6. Arbeitnehmer werden über vereinbarte Maßnahmen durch geeignete gemeinsame Kommunikation informiert.

9 Eine demografiefeste Gestaltung der Qualifizierung ist zentral für Beschäftigungsfähigkeit und persönliche Entwicklung der Arbeitnehmer und damit für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit des DB Konzerns Qualifizierung 1 Ziele Lebenslanges Lernen wesentlich für Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit muss Selbstverständnis jedes Einzelnen werden Ausbau der Qualifizierungsbeteiligung in späteren Berufslebensphasen Stärkung Eigenverantwortung Arbeitnehmer Qualifizierungsverantwortung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam Transparenz über berufliche, auch geschäftsfeldübergreifende Entwicklungswege erforderlich Ansatzpunkte des DemografieTV Übernahme von Azubis Übernahme in unbefristetes Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss der beruflichen Erstausbildung Ausgestaltung der Qualifizierung neue Formen, z.b. Pilotprojekt Ausbildung in Teilzeit für bestimmte Berufe ab Herbst 2013 Ausbildung für Jugendliche, denen Ausbildungsreife fehlt Fortbildung auch in späteren Phasen des Berufslebens individuelle zeitliche und finanzielle Unterstützung bei Weiterbildung, Rahmen durch Betriebspartner regelbar Unterstützung durch Betriebspartner aktive Einbindung der betrieblichen Interessenvertretung erforderlich Schaffung der Rahmenbedingungen für frühzeitige Beratung erforderlicher Qualifizierungsmaßnahmen Übergreifende Rahmenbedingungen Anspruch auf Qualifizierungs- und Entwicklungsgespräche mit Führungskraft, in der Regel alle 2 Jahre* individuelle Gestaltung von Lernformen und Lernorten* Anspruch auf Bildungsurlaub auch ohne Gesetz Anspruch auf Übersicht zu Qualifikationsnachweisen 9

10 Das ganzheitliche Qualifizierungsverständnis erstreckt sich auf die gesamte Erwerbsbiografie - die verschiedensten Formen der Ausbildung werden durch den DemografieTV gefördert Qualifizierung 2 Berufliche Erstausbildung Freiwillige Weiterbildung Eine kontinuierliche Lernbiografie und lernfördernde Arbeitsbedingungen leisten einen zentralen Beitrag zur Beschäftigungsfähigkeit und persönlichen Entwicklung der Arbeitnehmer. Funktionsausbildung Ausbildung Betriebliche Fortbildung Fortbildung Qualifizierung Umschulung Einstieg für Gruppen mit Benachteiligungen Bildungsurlaub (5 Tage pro Jahr) Verantwortung für das lebenslange Lernen tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. Jeder Arbeitnehmer ist persönlich gefordert, daran intensiv mitzuwirken. 10

11 Besondere Teilzeit im Alter als Einstieg in ein Demografiemodell Demografievolumen: 25 Mio. EUR p.a. Arbeitszeitgestaltung 1 (dynamisch, zusätzliche Dotierung in zukünftigen Tarifverhandlungen möglich) Startmodell: Besondere Teilzeit im Alter Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung um 45 Regenerationsschichten (entspricht ca. 20% Arbeitszeit) Zahlung von 87,5% Entgelt Verblockung möglich Anspruchsvoraussetzungen: Perspektivisch: Anreizsystem für Nutzung Langzeitkonto Arbeitnehmer hat 60. Lebensjahr vollendet (bis ) 20 Jahre Betriebszugehörigkeit zuletzt 10 Jahre in Wechselschicht, regelmäßiger Nachtarbeit oder Rufbereitschaft beschäftigt* * Besondere Regelung für AN, die aufgrund betriebsärztlicher Feststellung Kriterium nicht erfüllen 11

12 Bei der Arbeitszeit können die Betriebspartner passgenauere Lösungen entwickeln, als es auf tariflicher Ebene möglich ist; die befristete Öffnung der Tarifverträge ermöglicht die Erprobung neuer Modelle Arbeitszeitgestaltung 2 DemografieTV Befristete Öffnung der Tarifverträge Betriebspartner können die Arbeitszeit zunächst bis im Einvernehmen passgenauer vor Ort gestalten und dabei ausgewogen von tarifvertraglichen Bestimmungen abweichen. Die Tarifvertragsparteien müssen vor Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung informiert werden. Tarifparteien bewerten Erfahrungen aus betrieblichen Gestaltungsprozessen und entscheiden über Weiterführung Verhandlungsauftrag an Betriebspartner Entwicklung / Erprobung passgenauer Lösungen in Modellprojekten insbesondere bei Wechselschicht und Nachtarbeit Fortsetzung und Erhöhung Betrieblicher Arbeitszeit-Projekte regelmäßige Evaluierung der Modelle Ziele Individualisierung der Arbeitszeit abgestimmte betriebliche Prozesse zur systematischen Berücksichtigung persönlicher Bedürfnisse bei Arbeitsplanung Einbeziehung aktueller arbeitsmedizinischer Erkenntnisse 12

13 Der DemografieTV erweitert die bestehenden tariflichen Möglichkeiten zur Arbeitszeitgestaltung und schafft Grundlagen zur konsequenten Weiterentwicklung Arbeitszeitgestaltung 3 Ansatzpunkte des DemografieTV Ausschöpfung bestehender Instrumente individualisierte Verteilung der Jahresarbeitszeit Nutzung des Vollzeitkorridors zwischen und h / Jahr (entspricht 35 und 40 h / Woche) Tarifliche Stärkung von Teilzeit-Angeboten Anspruch auf Teilzeit bei betrieblicher Möglichkeit Teilzeit-Modell Block-Freizeit als attraktives Modell insbesondere für Mitarbeiter im Schicht- und Wechseldienst Teilzeit im Alter für Arbeitnehmer außerhalb Startmodell Besondere Teilzeit im Alter Weiterentwicklung Arbeitszeit- / Langzeitkonto u.a. Betrachtung folgender Aspekte Flexizeiten (Freistellungsphasen auf Basis Minus-Stunden im Arbeitszeitkonto) Stärkung des Wahlrechts bei Überstunden: Ausgleich oder Zulage Ausweitung Zufluss-/ Verwendungsmöglichkeiten von Wertguthaben (z.b. für Sabbaticals) Integration von Wertguthaben, die bei externen Arbeitgebern erarbeitet wurden 13

14 Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten soll das Teilzeitmodell Block-Freizeit angeboten werden Arbeitszeitgestaltung 4 Arbeitszeit Teilzeit-Modell Block-Freizeit Bei einer Arbeitszeitreduzierung von z.b. 20 % - das entspricht im Durchschnitt einer 4-Tage-Woche sind bei 52 Wochen und 6 Wochen Urlaub im Jahr insgesamt 46 freie Tage möglich Arbeitsphase Block- Freizeit- Phase Arbeitsphase Block- Freizeit- Phase Monate Das Prinzip Vollzeit-Arbeitnehmer vereinbart Teilzeit und arbeitet in der Arbeitsphase Vollzeit weiter Die Freistellung erfolgt in sog. Block- Freizeit-Phasen, die eine tageweise Freistellung ermöglichen Arbeitnehmer erhält während der Arbeits- und Block-Freizeit-Phase ein Teilzeit-Entgelt Block-Freizeiten sollen entsprechend der Urlaubsplanung bereits im Vorjahr vereinbart und festgelegt werden 14

15 Aufgrund von Öffnungsklauseln können die Betriebspartner das Arbeitsvolumen sowohl nach oben als auch nach unten anpassen Arbeitszeitgestaltung 5 Reduzierung Erhöhung Öffnungsklauseln für kollektive Abweichungen bei der Arbeitszeit: Von der Regelarbeitszeit / Referenzarbeitszeit kann kollektiv abgewichen werden durch freiwillige Betriebsvereinbarung auch für einen gesamten Bereich, einzelne Bereiche, Funktionen und/oder Arbeitnehmergruppen unter proportionaler Anpassung des Entgelts Beschäftigungssicherung Laufzeit: max. 3 Jahre Einvernehmen der Tarifparteien nötig bei Absenkung auf weniger als h / Jahr (bzw. 35 h / Woche) teilweiser Entgeltausgleich (bis 50 % der Differenz) zum Ausgleich ist 12-telung von Entgeltbestandteilen (z.b. Weihnachtsgeld) möglich Laufzeit: max. 2 Jahre Einvernehmen der Tarifparteien nötig bei Erhöhung um mehr als 104 h / Jahr (bzw. 2 h / Woche) Erhöhung über tarifvertragliche Höchstarbeitszeit nur möglich, wenn Betriebspartner einen Zuschlag für Langzeitkonto regeln 15

16 Für Erhalt und Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit werden Grundlagen für eine demografiefeste Gestaltung der Arbeitsorganisation und des Gesundheitsmanagements geschaffen Arbeitsorganisation und Gesundheitsmanagement Betriebsparteien (Unternehmen) konkretisieren und setzen um zusammen mit betrieblichen Sozialeinrichtungen, Betriebsärzten, gemeinsamen Einrichtungen Tarifparteien schaffen verbindliche Leitlinien Prinzip der gemeinsamen Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Vordergrund steht Prävention Evaluierung von Projekten / Programmen zusammen mit Betriebs- und Sozialpartnern Alterns- und altersgerechte Arbeitsorganisation Förderung altersgemischter Teams Prozesse / Projekte zur ergonomischen Optimierung von Arbeitsabläufen und -plätzen (z.b. Ergonomieberater in Werken) Berücksichtigung Beschäftigungsfähigkeit bei Entwicklung neuer Technologien Tauglichkeit und Eignung erhalten eigenverantwortliche Wahrnehmung von Präventionsangeboten Etablierung Konzernprozess zur Unterstützung befristet leistungsgewandelter Mitarbeiter Überprüfung von Tauglichkeits- und Eignungsanforderungen Gesundheit und Leistungsfähigkeit fördern Präventionsprogramme für besonders belastete und ältere Arbeitnehmer Sensibilisierung auch von Azubis für bestehende Risikofaktoren anonyme Beratung bei beruflichen / persönlichen Problemen 16

17 Die Personalpolitik des DB Konzerns orientiert sich an den Grundwerten der Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit und setzt einen Schwerpunkt bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Vereinbarkeit von Beruf und Biografie Förderung Telearbeit tarifliche Anerkennung als Instrument der modernen Arbeitsorganisation neben alternierender auch mobile Telearbeit (selbstdisponierter Arbeitsort) kein Anspruch, jeweils Einzelfallprüfung erforderlich (Clearingstelle) Persönliche Entwicklung im Beruf Berufliches Engagement Angebot von Familienpflegezeit Ausgestaltung in Konzernbetriebsvereinbarung Elternurlaub im Anschluss an die Elternzeit Ausweitung auf alle Unternehmen im Geltungsbereich DemografieTV Einbindung in betriebliche Informationen während Tätigkeitsunterbrechung (z.b. Patenmodelle), Ausgestaltung in Konzernbetriebsvereinbarung Unterstützung bei Kinderbetreuung / Pflege von Angehörigen Beratungs- und Vermittlungsleistungen Förderung des Angebots von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und der Versorgung pflegebedürftiger Angehöriger Perspektivgespräche Betriebliche Modellprojekte zur Beratung zu berufsphasenbezogenen Themen gemeinsame Evaluation bis Chancengleichheit bei der Qualifizierung Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen (z.b. wohnortnahe Angebote) 17

18 Mit dem DemografieTV wird die Beschäftigungssicherung weiter verbessert und in einem unbefristeten Tarifvertrag verlängert Beschäftigungssicherung 1 Voraussetzungen Arbeitsverhältnis bestand 2 Jahre Beschäftigungsverlust betriebsbedingt oder wegen dauerhafter Leistungswandlung Aktive Mitwirkung des Arbeitnehmers Abschluss Neuorientierungsvertrag Übernahme zumutbarer Beschäftigung Mitwirkung an Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung Beschäftigungssicherung im DemografieTV Ausschluss von Beendigungskündigungen auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse oder dauerhafter Leistungswandlung Umfang einheitliche Bedingungen der Beschäftigungssicherung auf dem konzernweiten Arbeitsmarkt zeitlich unbefristet Arbeitnehmer mit anerkanntem Arbeitsunfall bzw. anerkannter Berufskrankheit werden kündigungsbeschränkten Arbeitnehmern gleichgestellt 18

19 Die Beschäftigungssicherung wurde ausgebaut und unbefristet verlängert; durch die vier Phasen der Beschäftigungssicherung erfolgt eine längere Bindung an den Arbeitgeber vor Ort Beschäftigungssicherung 2 Abschluss Neuorientierungsvertrag 85 % bzw. 90 %* des Referenzentgelts (vorher: 80 bzw. 85%) Beendigung bisheriges Arbeitsverhältnis 80 % des Referenzentgelts (85% bei AV zur Integrationsbeschäftigung) Betriebsspezifische Phase Orientierungsphase 1 (9 Monate) Orientierungsphase 2 (24 Monate) Integrationsphase (bis zur neuen Regelbeschäftigung ) Zeit * bei Kündigungsbeschränkung bzw. anerkanntem Arbeitsunfall/Berufskrankheit Arbeitgeber ist bisheriger Arbeitgeber Arbeitgeber sind bisheriger Arbeitgeber (aktiver AG) DB JobService GmbH (unterstützend) Arbeitgeber sind bisheriger Arbeitgeber (passiver AG) DB JobService GmbH (aktiver AG) Arbeitgeber ist alleine JobService GmbH AN-Hauptpflicht ist weiterhin die bisherige Beschäftigung bzw. die Mitwirkung am BEM Arbeitnehmer-Hauptpflichten ergeben sich aus Neuorientierungsvertrag (NOV) Beschäftigungsbedingungen bleiben unverändert Beschäftigungsbedingungen bleiben im Übrigen unverändert Beschäftigungsbedingungen des DemografieTV, Abschnitt C, Kapitel 5 gelten 19 Beschäftigungsbedingungen des DemografieTV Abschnitt C, Kapitel 5 gelten

20 Eine enge Zusammenarbeit zwischen dem bisherigen Arbeitgeber und DB JobService ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung Beschäftigungssicherung 3 Abschluss Neuorientierungsvertrag 85 % bzw. 90 %* des Referenzentgelts (vorher: 80 bzw. 85%) Beendigung bisheriges Arbeitsverhältnis 80 % des Referenzentgelts (85% bei AV zur Integrationsbeschäftigung) Betriebsspezifische Phase Orientierungsphase 1 (9 Monate) Orientierungsphase 2 (24 Monate) Integrationsphase (bis zur neuen Regelbeschäftigung ) Zeit * bei Kündigungsbeschränkung bzw. anerkanntem Arbeitsunfall/Berufskrankheit Beginn mit Erkennbarkeit des betriebsbedingten Beschäftigungswegfalls bzw. mit Beauftragung des BEM-I Verantwortung liegt allein beim bisherigen Arbeitgeber Für Vermittlung gelten ggf. die allgemeinen Regeln zur Vermeidung des Beschäftigungsfortfalls Angebot und Abschluss des Neuorientierungsvertrags (NOV) Beginn mit Inkrafttreten des NOV Bisheriger Arbeitgeber bleibt verantwortlich, den beschäftigungslosen Arbeitnehmer zu betreuen und für diesen im Rahmen seiner Möglichkeiten eine zumutbare Regelbeschäftigung zu suchen Die Zumutbarkeit der Vermittlung ergibt sich aus den tarifrechtlichen Regelungen in Verbindung mit dem NOV Schließt unmittelbar an Orientierungsphase 1 an Hauptleistungspflichten bestehen zw. Arbeitnehmer und DB JobService Bisheriger Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bemühungen von DB JobService zu unterstützen und seine Arbeitnehmer bei Stellenbesetzungen zu berücksichtigen Arbeitsverhältnis mit bisherigem Arbeitgeber endet mit Ablauf Orientierungsphase 2 Unbefristeter NOV besteht ausschließlich zwischen Arbeitnehmer und DB JobService fort 20

21 Arbeitnehmer in der Beschäftigungssicherung nach BeSi(-Erweiterungs)TV und DB Vermittlung TV werden in den DemografieTV übergeleitet (BeSi-ÜberleitungsTV) BeSi-ÜberleitungsTV BeSiTV und BeSi-ErweiterungsTV DemografieTV BeSiTV und BeSi-ErweiterungsTV werden ab dem durch den DemografieTV ersetzt Arbeitnehmer mit Integrationsvertrag oder Re-Integrationsvertrag am erhalten einen Anschlussvertrag, mit dem sie zunächst in die Orientierungsphase 2 übergeleitet werden Das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber wird mit Abschluss der Orientierungsphase 2 beendet und unbefristet in der Integrationsphase durch DB JobService GmbH fortgesetzt DB VermittlungTV DemografieTV DB VermittlungTV wird ab ebenfalls durch den DemografieTV ersetzt Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag zur beruflichen Neuorientierung gemäß DB Vermittlung TV setzen gemäß BeSi-ÜberleitungsTV ab dem ihr beschäftigungsgesichertes Arbeitsverhältnis in der Integrationsphase bei der DB JobService GmbH fort 21

22 Mit dem Verhandlungsergebnis vom wurden die Nutzungsmöglichkeiten für ein Job-Ticket erweitert Job-Ticket 1 DB Job-Ticket SPNV Job-Ticket Verbund Job-Ticket Gültig für Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte des Arbeitnehmers schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers liegt vor Gilt für Schienenstrecken der DB- Verkehrsunternehmen und für Busstrecken der DB- Busunternehmen (besondere Linienbestimmungen) 100% Kostenübernahme durch Arbeitgeber Pauschalversteuerung ist anteilig durch Arbeitnehmer zu tragen Gültig für Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte des Arbeitnehmers Schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers liegt vor Nutzung des DB Job-Tickets ist nicht möglich Gilt auf den Schienenstrecken der jeweiligen Verkehrsunternehmen 100% Kostenerstattung durch Arbeitgeber Vsl. Pauschalversteuerung, die anteilig durch Arbeitnehmer zu tragen ist Schriftlicher Antrag des Arbeitnehmers liegt vor Nutzung des DB Job-Tickets ist nicht möglich Das kostengünstigste Ticket ist eine Verbund- oder Teilverbundfahrkarte, die neben den Zugfahrten auch die Nutzung anderer Verkehrsträger (Bus-, Straßen-, U-Bahnen) ermöglicht 50% Kostenerstattung durch Arbeitgeber; 50% Eigenanteil des Arbeitnehmers wegen erweiterten Leistungsumfangs Vsl. Pauschalversteuerung, die anteilig durch Arbeitnehmer zu tragen ist 22

23 Neu vereinbart wurde die Möglichkeit eines Fahrkostenzuschusses statt eines Job-Tickets für bestimmte Mitarbeitergruppen in den FGr-TVe Job-Ticket 2 Voraussetzungen für den Fahrkostenzuschuss in den FGr-TVe AN erklärt für einen 12-Monats-Zeitraum keinen Anspruch auf ein Job-Ticket geltend zu machen AN erhält im Verlauf dieses 12-Monats- Zeitraums in einem Kalendermonat mindestens 20,- aus der Nachtarbeitszulage gemäß 16 Abs. 3 Buchstabe b FGr-TVe Anspruch auf Sondernachtzulage (SNZ) in Höhe von 25,- für jeden dieser Monate 23

24 Zeitarbeit dient im Kontext des demografischen Wandels als personalpolitisches Instrument Zeitarbeit Besondere Anforderungen an Zeitarbeit 1. Kein Ersatz von Regelbeschäftigung 2. Grundvoraussetzung ist bestehende Personalplanung unter Beteiligung der Betriebsräte gemäß BetrVG Zeitarbeit dient auch als Instrument zur Nachwuchssicherung Qualifizierung von Quereinsteigern Stabilisierung der Beschäftigung Förderung des konzernweiten Arbeitsmarktes 3. Qualitätsnormen gelten auch für externe Zeitarbeitsanbieter 4. Qualitätsvereinbarung Zeitarbeit wird Inhalt der Weiterentwicklung der KBV Konzernarbeitsmarkt 5. Zeitarbeitnehmer haben nach max. 12 Monaten Beschäftigung im gleichen Einsatzbetrieb in der gleichen Tätigkeit Anspruch auf Tabellenentgelt und Zulagen, wie Arbeitnehmer in vergleichbarer Tätigkeit (Equal Pay) 24

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