MPC Best Select 9 Alles in einem

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MPC Best Select 9 Alles in einem"

Transkript

1 Alles in einem VERMÖGENSSTRUKTURFONDS

2

3 Mehr Sicherheit und mehr Rendite durch geschlossene Fonds Das Konzept des MPC BEST SELECT 9 basiert auf dem Grundgedanken, Vermögenswerte auf verschiedene Anlageklassen zu verteilen. Die Beimischung geschlossener Fonds hat äußerst positive Auswirkungen auf das Anlegerportfolio. Ganz einfach erreicht man dies mit dem MPC BEST SELECT 9, der eine professionelle Vermögensstrukturierung in einer einzigen Beteiligung bietet. Das Anlegerkapital wird dabei über zahlreiche geschlossene Fonds aus den Bereichen Immobilie, Private Equity, Schiffsbeteiligungen oder z. B. Energie- und Rohstoff- oder Lebensversicherungsfonds gestreut. Die breite Kapitalstreuung und die richtige Kombination der Anlagen kann die Sicherheit und gleichzeitig die Rendite erhöhen. Schon ab EUR hat der Anleger somit ein professionell gemanagtes Portfolio von geschlossenen Fonds, das in Verbindung mit traditionellen Anlagen wie Anleihen und Aktien den Vermögensaufbau optimieren kann.

4 Inhaltsverzeichnis 6 Angaben über die Vermögensanlage 12 Prospektverantwortung 14 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage 25 Das Konzept: Eine professionelle Anlagestrategie mit geschlossenen Fonds 33 Die einzelnen Anlageformen 34 Immobilienfonds 36 Private-Equity-Fonds 38 Schiffsbeteiligungen 40 Weitere geschlossene Fonds 44 Der Anbieter die MPC Capital Investments GmbH 46 Angaben über die Emittentinnen 46 Die Emittentinnen und das Kapital der Emittentinnen 50 Die Gründungsgesellschafter 54 Die Geschäftstätigkeit 57 Die Anlageziele und Anlagepolitik 58 Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und die Prüfung des Jahresabschlusses 70 Mitglieder der Geschäftsführung, Treuhänderin, Mittelverwender sowie sonstige Personen 73 Angaben über den jüngsten Geschäftsgang sowie die Geschäftsaussichten 73 Gewährleistete Vermögensanlagen 73 Angaben über durchgeführte Vermögensanlagen 4 INHALTSVERZEICHNIS

5 77 Prognostizierter Finanz- und Investitionsplan 78 Erläuterungen zum prognostizierten Finanz- und Investitionsplan 81 Sensitivitätsanalyse 87 Vertragliche Rahmenbedingungen 89 Übersicht über weitere Vertragspartner 90 Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 91 Steuerliche Rahmenbedingungen 110 Gesellschaftsverträge 136 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 141 Mittelverwendungsvertrag 146 Verbraucherinformation für den Fernabsatz 150 Abwicklungshinweise 152 Glossar Beitrittsunterlagen Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). VERMÖGENSSTRUKTURFONDS INHALTSVERZEICHNIS 5

6 Angaben über die Vermögensanlage DAS KONZEPT Mit einer Zeichnung des MPC Best Select 9 sind Anleger an verschiedenen attraktiven Anlageformen beteiligt: Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Private-Equity-Fonds sowie weiteren geschlossenen Fonds wie z. B. Energie- und Rohstoff- oder Lebensversicherungsfonds. Das Konzept beruht auf dem Grundgedanken der modernen Portfoliotheorie. Durch die richtige Kombination verschiedener Anlageformen steigen die Renditechancen eines Vermögensportfolios bei gleichzeitig optimierter Sicherheit. Die Auswahl der Zielfonds erfolgt über die MPC Vermögensstrukturfonds Managementgesellschaft mbh. Der Erwerb von Zielfonds erfolgt erst nach Abschluss der Einwerbungsphase, d. h. ab März ART DER BETEILIGUNG Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist oder Treugeber an der Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG und der Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG (im Folgenden auch Die Emittentinnen genannt). Der Zeichnungsbetrag wird dabei zu 40 % auf die Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG und zu 60 % auf die Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG aufgeteilt. Der Beitritt erfolgt jeweils mittelbar über die Treuhandgesellschaft. Die beiden Gesellschaften sollen sich bei der Auswahl der Zielfonds an nachfolgender Aufteilung orientieren. Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG: 50 % Private-Equity-Fonds 50 % Immobilienfonds Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG: 50 % Schiffsbeteiligungen 50 % weitere Anlageklassen wie z. B. Energie- und Rohstoffoder Lebensversicherungsfonds ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER BETEILIGUNG Die Anzahl und der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht fest. Die Mindestzeichnungssumme der Anleger beträgt EUR 5.000, höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Die Anzahl der einzuwerbenden Anteile ist nicht festgelegt und ergibt sich aus den individuellen Zeichnungsentscheidungen der Anleger. Die Mindestanzahl der zu begebenden Anteile beträgt 1. Das Mindestfondsvolumen (Mindestbetrag) beträgt EUR 5 Millionen. MIT DER VERMÖGENSANLAGE VERBUNDENE RECHTE Jeder Anleger ist mit weitgehenden Auskunfts- und Kontrollrechten, insbesondere auf Übersendung des Jahresabschlusses und Überprüfung des Abschlusses durch Einsicht in die Bücher und Papiere der Gesellschaft, ausgestattet. Der Anleger kann von der Geschäftsführung Auskünfte über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen. Weitere Rechte der Kommanditisten sind beispielsweise das Recht auf Teilhabe an Gesellschafterversammlungen, das Stimmrecht, die Ergebnisteilhabe, das Entnahmerecht, das Kündigungs- und Liquidationsrecht, das Recht auf Auseinandersetzungs- und Abfindungsguthaben. Jeder Anleger kann die Gesellschaft mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ordent lich kündigen, erstmals jedoch zum 31. Dezember Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Den Rechten stehen Pflichten wie die Erbringung der Einlage und weitere Treue pflichten gegenüber. WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN KONZEPTION Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung voraussichtlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Immobilien) Gewerbebetrieb (Schiffsbeteiligungen, Energie- und Rohstoff- oder Lebensversicherungsfonds) Kapitalvermögen (Private-Equity-Fonds) und ggf. ausländische Immobilienfonds) 6 ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE

7 Die Einkünfte unterliegen bei in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anlegern der deutschen Einkommensbesteuerung. Auch für die Einkünfte aus britischen Lebensversicherungsfonds ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Großbritannien eine Besteuerung in Deutschland anzunehmen. Bei Investitionen in Immobilien und Energie- und Rohstoff-Fonds, die nicht in Deutschland getätigt werden, kann das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat der jeweiligen Anlageobjekte zugesprochen werden. Dabei ist in den meisten Fällen von einer Freistellung der im Ausland erzielten Einkünfte unter Berücksichtigung dieser Einkünfte beim Steuersatz des Anlegers auszugehen. Für Schiffsbeteiligungsgesellschaften besteht die Möglichkeit zur pauschalen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer. Dadurch bleiben die laufenden Gewinne dieser Gesellschaften für die Anleger weitgehend steuerfrei. Veräußerungsgewinne im Rahmen von Immobilien- und Private-Equity- Investitionen sind nach dem vorliegenden Beteiligungskonzept grundsätzlich steuerfrei. Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sind mit dem pauschal nach der Tonnagesteuer ermittelten Gewinn abgegolten. Veräußerungsgewinne aus den gewerblichen Beteiligungen an Lebensversicherungs- und Energie- und Rohstoff-Fonds unterliegen einem ermäßigten Steuersatz, sofern der gesamte Anteil veräußert wird. (Vergleiche hierzu Kapitel Steuerliche Rahmenbedingungen, S. 91 ff.) Der Anbieter übernimmt nicht die Zahlung von Steuern. ÜBERTRAGBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE Die Beteiligung an den beiden Kommanditgesellschaften hat eine unbestimmte Laufzeit Der Prognose wurde eine Laufzeit von ca. 18 Jahren ab dem 30. Oktober 2008 zugrunde gelegt. Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2029 ordentlich gekündigt werden. Da einige Zielfonds eine längere Laufzeit als die prognostizierten 18 Jahre haben können, wurde mit dem frühest möglichen Kündigungsdatum 31. Dezember 2029 ein Handlungsspielraum zur Auflösung der Gesellschaften, Ermitt- lung der Liquidationserlöse und Verwertung des Gesellschaftsvermögens eingeräumt. Die Gesellschaften können mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung zum Ende eines Geschäftsjahres aufgelöst werden. Vor Ablauf des frühestmöglichen Kündigungsdatums 31. Dezember 2029 kann die Beteiligung gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages 20 im Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung, Vererbung, Verpfändung oder im Wege der Abtretung entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte übertragen werden. Die Übertragung kann jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres erfolgen. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nur zusammen mit den korrespondierenden Anteilen beider Gesellschaften möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Ohne Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin können die Übertragungen durch die Treuhandkommanditistin, eine Übertragung an Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie, die Übertragung und/oder Verpfändung zum Zwecke der Erstfinanzierung von Einlagen, eine Sicherungsübereignung oder die Bestellung des Nießbrauchs durchgeführt werden. Eine teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nur möglich, wenn sich die Beträge des zu übertragenden und des beim Veräußerer verbleibenden Anteils auf jeweils mindestens EUR belaufen. Die Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin gilt als erteilt, wenn diese der Übertragung nicht innerhalb von vier Wochen, bei einem Handel über die MPC Münchmeyer Petersen FundXchange GmbH innerhalb einer Woche, widerspricht. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem Grund versagt werden. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Gesellschaft gegen den betreffenden Gesellschafter fällige Ansprüche zustehen oder wenn der Erwerber ein Unternehmen betreibt, das mit der Gesellschaft im Wettbewerb steht. Verweigert die geschäftsführende Kommanditistin ihre Zustimmung, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Gesellschafterversammlung. Für Anteile an geschlossenen Fonds existiert kein geregelter Zweitmarkt, sodass möglicherweise die Veräußerung der Beteiligung nicht oder VERMÖGENSSTRUKTURFONDS ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 7

8 nicht zu einem angemessenen Preis möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung sollten die steuerlichen Konse quenzen mit dem persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden. Im Falle der Übertragung hat die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh ein Vorkaufsrecht, welches sie innerhalb einer Frist von einer Woche, nachdem ihr der Kaufvertrag angezeigt worden ist, dergestalt ausüben kann, dass sie selbst oder ein von ihr benannter Dritter den Anteil erwirbt. In diesem Fall bedarf die Übertragung keiner Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Der Übergang der Beteiligungen durch Erbfall ( 24 der Gesellschaftsverträge) ist jederzeit möglich. Erben des Gesellschafters treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Mehrere Erben dürfen ihre gesellschafterlichen Rechte nur durch einen gemeinsamen, schriftlich bevollmächtigten Vertreter ausüben, sofern es sich nicht um Beschlüsse über die Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages handelt. ZAHLSTELLE Zahlstelle ist die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh (TVP), Palmaille 67, Hamburg. Die TVP übernimmt gleichzeitig die treuhänderische Verwaltung der Beteiligung. Der Verkaufsprospekt zu diesem Beteiligungsangebot wird bei der MPC Capital Investments GmbH, Palmaille 67, Hamburg zur Ausgabe bereitgehalten. ZAHLUNG DES ERWERBSPREISES Die Einzahlung der Zeichnungssumme erfolgt in zwei Raten: 20 % der Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio auf den gesamten Zeichnungsbetrag nach Annahme der Beitrittserklärung 80 % zum 2. März 2009 Kontoinhaber: MPC Best Select 9-Pool Gemeinschaftskonto der Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG, Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG Kontonummer: BLZ: Bank: Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG Verwendungszweck: Bitte tragen Sie die mit der Beitrittsbestätigung übermittelte Treuhandnummer sowie den Nachnamen und Vornamen des Zeichners ein. ENTGEGENNAHME DER BEITRITTSERKLÄRUNG Zeichnungsscheine werden von der TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Palmaille 67, Hamburg, entgegengenommen. 8 ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE

9 VORGESEHENE ZEICHNUNGSFRIST Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes. Die Fondsschließung erfolgt am 2. März Sofern bereits zu einem früheren Zeitpunkt Beteiligungen mit einem Nominalwert von EUR zzgl. Agio eingeworben worden sind, ist eine vorzeitige Schließung nach pflichtgemäßem Ermessen der Geschäftsführung möglich. Eine Kürzung der Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen ist möglich und liegt im Ermessen der Geschäftsführung. ANGEBOTENER TEILBETRAG IM AUSLAND Die Vermögensanlage wird nur in Deutschland angeboten. ERWERBSPREIS Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme. Die Mindestzeichnungssumme soll EUR betragen zzgl. Agio in Höhe von 5 %. Höhere Summen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Schiedsgutachter zu bestellen. Die Kosten des Gutachtens und die durch den Ausschluss entstehenden Kosten sind vom Anleger zu tragen. Für den Fall, dass auf den Erlös für die Veräußerung der Gesellschaftsanteile Gewerbesteuer anfällt, so ist diese vom Anleger zu entrichten. Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und Veräußerung. WEITERE VOM ANLEGER ZU ERBRINGENDE LEISTUNGEN /HAFTUNG Der Anleger beteiligt sich an einer deutschem Recht unterliegenden Kommanditgesellschaft. Die Haftung des Anlegers wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gem. 171 ff. HGB geregelt. Die Haftung des Anlegers ist danach auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme in Höhe von 10 % der übernommenen Pflichteinalge beschränkt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anleger als Treugeber über die Treuhandkommanditistin an der Gesellschaft beteiligt ist oder später in die Position eines Direktkommanditisten wechselt. WEITERE KOSTEN DER BETEILIGUNG Bei nicht fristgerechter Einzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ist die TVP berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu verlangen. Bei einer Beteiligung als Direktkommanditist (s. Seite 105 f.) fallen Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht an, die vom Anleger selbst zu tragen sind. Die Kosten der Handelsregisteranmeldung und -eintragung sind ebenfalls vom Anleger zu zahlen. Es können für eine Übertragung Kosten im Zusammenhang mit rechtlicher/steuerlicher Beratung und z. B. einer Verkaufsanbahnung entstehen. Bei Überweisung des Zeichnungsbetrages können für den Anleger Kosten anfallen. Eine steuerliche Beratung auf Ebene des Anlegers ist mit Kosten verbunden. Besteht bei Ausschluss oder Ausscheiden eines Gesellschafters ein Dissens über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens oder den Schiedsgutachter, so hat die Industrieund Handelskammer Hamburg auf Antrag eines Beteiligten einen Die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Hafteinlage geleistet ist. Allerdings können Ausschüttungen an die Anleger zum Wiederaufleben der auf die Haftsumme beschränkten Haftung führen, wenn hierdurch die Pflichteinlage unter die Haftsumme sinkt (sog. Wiederaufleben der Haftung). Die Haftung in Höhe der Hafteinlage gilt nach 160 HGB bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden der Anleger für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten fort. Eine entsprechende fünfjährige Nachhaftung des Kommanditisten/Treugebers entsteht auch bei Liquidation der Fondsgesellschaften für alle nach Eintragung der Liquidation im Handelsregister fällig gewordenen Ansprüche gegen die Fondsgesellschaften. Darüber hinaus bestehen keine Umstände, die den Anleger zu weiteren Leistungen, insbesondere Zahlungen, verpflichten. VERMÖGENSSTRUKTURFONDS ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 9

10 GESAMTHÖHE DER PROVISIONEN 98,5 % der Nominaleinlagen sind gemäß Investitionsplan für die Investition in Beteiligungen und Kapitalanlagen vorgesehen. Die verbleibenden 1,5 % sind Gebühren für Konzeption und Prospektierung, Steuer- und Rechtsberatung, Treuhandtätigkeit in der Investitions phase sowie die Mittelverwendungskontrolle. Die MPC Capital Investments GmbH erhält das Agio in Höhe von 5 % des Kommanditkapitals für die Kapitalbeschaffung. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt somit 6,5 % des Kommanditkapitals. Dies entspricht 6,2 % des Kommanditkapitals inkl. Agio. Die Beteiligungs gesellschaften investieren ohne Agio in die Zielfonds. Zielfonds sind geschlossene Fonds von MPC Capital oder anderen renommierten Initiatoren. Auf Ebene der Zielfonds fallen in der Investitionsphase ebenfalls Kosten für Kapitalbeschaffung, Konzeption, Prospektierung etc. an. Diese betragen prognosegemäß in Prozent des Kommanditkapitals (Gesamtinvestitionsvolumens) bei Immobilienfonds ca. 17 % (8 %), deutschen Lebensversicherungsfonds ca. 19 % (6 %), britischen Lebensversicherungsfonds ca. 18 % (7 %), Schiffsbeteiligungen ca. 24 % (6 %) und Private- Equity-Fonds ca. 6 % (6 %). GESELLSCHAFTSVERTRÄGE/TREUHAND- UND VERWALTUNGS VERTRAG / MITTELVERWENDUNGS- VERTRAG Die Kommanditgesellschaftsverträge, der Treuhand- und Verwaltungsvertrag sowie der Mittelverwendungsvertrag sind im vollen Wortlaut auf den Seiten 110 ff. abgedruckt. DIE BETEILIGUNGSOBJEKTE Anleger beteiligen sich an zwei Fondsgesellschaften, die in Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Private-Equity-Fonds sowie weitere geschlossene Fonds wie z. B. Energie- und Rohstoffoder Lebens versicherungsfonds investieren. Das Anlegerkapital wird zu 40 % auf die Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG und zu 60 % auf die Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG aufgeteilt. WICHTIGE VERTRAGSPARTNER Anbieter MPC Capital Investments GmbH, Hamburg Treuhänder TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbh, Hamburg Mittelverwender BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg DIE ANLAGESTRATEGIE Durch eine Beteiligung am MPC Best Select 9 ist der Anleger gleich zeitig an elementaren Anlageklassen geschlossener Fonds beteiligt : Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Private-Equity- Fonds sowie weiteren geschlossenen Fonds wie z. B. Energieund Rohstoff- oder Lebensversicherungsfonds. Die Anlagestrategie des MPC Best Select 9 trägt damit einem Grundgedanken der modernen Portfolio-Theorie Rechnung, eine Streuung der Anlageklassen auf Segmente vorzunehmen, die auf Marktschwankungen unterschiedlich reagieren. Diese syste matische Reduzierung des Anlagerisikos durch Verteilung des Vermögens auf verschiedene Anlagen wird in der Fachsprache als Asset Allocation bezeichnet. Bei einer geringen Mindestbeteiligung von EUR hat der Anleger somit ein professionell gemanagtes und breit gestreutes Portfolio von geschlossenen Fonds. Zielfonds der Investition sind geschlossene Fonds von MPC Capital oder anderen renommierten Initiatoren, für die ein von Wirtschaftsprüfern erstelltes Prospektgutachten nach dem IDW-Standard S4 oder ein steuerliches Kurzgutachten vorliegen sollte. 10 ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE

11 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung steht die endgültige Auswahl der Zielfonds noch nicht fest. Angestrebt wird die Berücksichtigung von mehr als einem Fonds je Anlageklasse. Die MPC Best Select 9-Gesellschaften werden keine Beteiligungen an Fondsgesellschaften erwerben, die zu einer Beteiligung von 50 % oder mehr am Kapital der Fondsgesellschaft oder 50 % oder mehr der Stimmen dieser Fondsgesellschaft führen. Die Auswahl der Zielfonds im Einzelnen übernimmt die geschäftsführende Kommanditistin der MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften, die MPC Vermögensstrukturfonds Managementgesellschaft mbh, Hamburg. ZIELGRUPPE UND BINDUNGSDAUER Die Fondsanteile sollten einem Portfolio aus festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen traditionellen Anlagen beigemischt werden. Der Anleger sollte über einen langfristigen Investitionshorizont und einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. Die Vermögensanlage ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. WIRTSCHAFTLICHKEIT/PROGNOSTIZIERTE AUSSCHÜTTUNGEN Frühzeichnungsverzinsung Zeichner erhalten eine Frühzeichnungsverzinsung in Höhe von 3 % p. a. bezogen auf die an die Gesellschaft auf das Nominalkapital geleistete erste Einzahlungsrate. Sie wird berechnet vom Eingang der Zahlung bei der Gesellschaft bis zur Schließung der Gesellschaft. Die Ausschüttung der Zinsen erfolgt, sobald die Gesellschaft über genügend Liquidität verfügt. Prognostizierte Ausschüttungen während der Laufzeit Zeitpunkt und Höhe der Ausschüttungen sind unbestimmt. Auf Grundlage eines Musterportfolios von derzeit am Markt verfügbaren Beteiligungen aus den vorgesehenen Anlageklassen wäre für den Anleger erstmals im Jahr 2010 mit einer Ausschüttung zu rechnen. Die Fondsgeschäftsführung ist bestrebt, einen möglichst kontinuierlichen Ausschüttungsverlauf zu generieren. Ausschüttungen sollen in der Regel jährlich, im vierten Quartal des jeweiligen Jahres erfolgen. Die Ausschüttungen beinhalten die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Der prognostizierte kumulierte Kapitalrückfluss inklusive der Erlöse aus der Veräußerung von Fondsobjekten nach einer Laufzeit von ca. 18 Jahren könnte knapp 186 % nach Steuern, bezogen auf die Beteiligungssumme bei mittlerem Szenario und mittlerem Steuersatz (ohne Agio) betragen. VERMÖGENSSTRUKTURFONDS ANGABEN ÜBER DIE VERMÖGENSANLAGE 11

12 Prospektverantwortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes ist die MPC Capital Investments GmbH mit Sitz und Geschäftsanschrift, Palmaille 67, Hamburg. Prospektaufstellungsdatum Hamburg, 21. Juli 2008 Die Prospektverantwortlichen erklären, dass ihres Wissens nach die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine wesentlichen Angaben fehlen. Die wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Beteiligungsangebotes können sich in der Zukunft ändern (vgl. Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage, Seite 14 ff.). Vertriebsbeauftragte, die die Platzierung des Kapitals vornehmen, sind selbstständig tätige Unternehmer. Sie sind nicht berechtigt, von diesem Prospekt abweichende Auskünfte oder Zusicherungen zu geben. Der Prospektherausgeber ist nicht verantwortlich für die persönliche Beratung oder Vermittlung des Anlegers durch selbstständig tätige Anlageberater oder -vermittler. Für diese und ihre Mitarbeiter wird eine Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Marcel Becker (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Karen Key (Geschäftsführerin MPC Capital Investments GmbH) Von dem Inhalt dieses Prospektes abweichende Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die MPC Capital Investments GmbH. Bert Manke (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Ulrich Oldehaver (Geschäftsführer MPC Capital Investments GmbH) Katrin Stehr (Geschäftsführerin MPC Capital Investments GmbH) 12 PROSPEKTVERANTWORTUNG

13

14 Die wesentlichen Risiken der Vermögensanlage Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt die aus der Sicht des Heraus gebers für die Entscheidungsfindung des Anlegers wichtigen Informationen wieder. Für die umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar. Das Angebot zu einer Beteiligung an den Fondsgesellschaften richtet sich an einen Personenkreis mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung, der selbst ein Gespür für die vorhandenen Risiken besitzt. Die Beteiligung ist als langfristige Kapitalanlage konzipiert. Der Zeichner sollte daher bei Erwerb der Beteiligung über einen entsprechenden Anlagehorizont verfügen. Bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft wird empfohlen, individuellen Rat bei einem Steuerberater einzuholen. Zusätzliche Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet sind, können vom Prospektherausgeber nicht erfasst werden. Neben den allgemeinen Risiken sind Investitionen in Form von geschlossenen Fondsbeteiligungen als unternehmerische Beteiligung auch speziellen bzw. wesentlichen Risiken ausgesetzt. Diese können unterteilt werden in prognosegefährdende Risiken (Risiken, die zu einer schwächeren Prognose führen können), anlagegefährdende Risiken (Risiken, die entweder das Anlageobjekt oder die gesamte Vermögensanlage gefährden und damit zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Zeichnungssumme führen können) und anlegergefährdende Risiken (Risiken, die nicht nur zu einem Verlust der gesamten Zeichnungssumme führen können, sondern auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden). (maximales Risiko) hingewiesen werden, soweit die Anteile des Anlegers fremdfinanziert wurden. Die aus den Beteiligungen resultierenden steuerlichen Belastungen fallen unabhängig davon an, ob der Anleger mit seiner Beteiligung Gewinne oder Verluste erzielt. Es besteht somit das Risiko, dass der Anleger nicht nur seine Einlage verliert, sondern auch die aus der Beteiligung resultierenden Steuerbelastungen tragen muss. Die Haftung des Anlegers ist auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme von 10 % der übernommenen Pflichteinlage beschränkt. Die Fondsgesellschaften werden auch in ausländische Zielfonds investieren. In einem Falle von Rechtsstreitigkeiten im Ausland kann es daher nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ausländische Gerichte die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nach deutschem Recht nicht anerkennen und auf Vermögen der Anleger in dem betreffenden Staat zurückgreifen. Darüber hinaus kann es zu einem Wiederaufleben der Haftung kommen, wenn Anleger im Rahmen von Ausschüttungen bereits Teile ihrer Kommanditeinlage zurückerhalten haben. In diesem Falle besteht das Risiko, dass bereits ausgeschüttete und in das Privatvermögen des Anlegers geflossene Beträge zurückgefordert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass die gewählte Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb einer Kategorie weder eine Aussage über deren Eintrittswahrscheinlichkeit noch über die Schwere bzw. die Bedeutung der einzelnen Risiken trifft. Des Weiteren können Risiken bei starker oder extremer Ausprägung in die jeweils höhere Risikoklasse fallen. Es ist darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Risiken einzeln oder kumuliert auftreten können und dadurch negative Auswirkungen auf Gewinn und Liquidität entfalten. Für den Fall eines kumulierten Auftretens der dargestellten Risiken muss auf die Möglichkeit von Kapitalverlusten bis hin zum Totalverlust der Zeichnungssumme zzgl. Agio und zzgl. einer Anteilsfinanzierung ALLGEMEINE RISIKEN VON BLIND POOLS Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die endgültigen Kapitalanlagen und Beteiligungen, in die das MPC Best Select 9- Fondsmanagement das Anlegerkapital investiert, noch nicht fest. Die Investitionen werden erst nach Abschluss der Einwerbungsphase vorgenommen. Für den Anleger besteht bei Unter- 14 DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE

15 zeichnung der Beitrittserklärung nicht die Möglichkeit, sich ein abschließendes Bild über die endgültige Zusammensetzung des Investitionsportfolios zu machen. PROGNOSEGEFÄHRDENDE RISIKEN Wertentwicklung Die Wertentwicklung der Gesamtbeteiligung ist abhängig von der Wertentwicklung der einzelnen Investments in den unterschiedlichen Anlageklassen. Die nicht wertbildenden Aufwendungen der Investitionsphase sowohl auf Ebene der Beteiligungsgesellschaften, in die die MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften investieren, als auch auf Ebene der Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG sowie der Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG selbst z. B. Konzeptionsaufwand, Kosten der Eigenkapitalbeschaffung u. ä. müssen zunächst durch Wertzuwächse ausgeglichen werden, ehe die Beteiligung insgesamt eine Werterhöhung erfährt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung/Prognose Die dargestellte Prognose beruht auf Erfahrungswerten über die Rendite einzelner Anlageklassen sowie auf vorliegenden Prognoserechnungen marktüblicher, für das MPC Best Select 9- Beteiligungsangebot in Frage kommender Beteiligungsfonds. Trotz konservativer Kalkulation ist nicht auszuschließen, dass diese teilweise auf Vergangenheitsdaten beruhenden Werte für das vorliegende Beteiligungsangebot nicht erreicht werden. Das tatsächliche Anlageergebnis kann daher nach unten abweichen. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen Bei Änderung der derzeitigen Rechtsprechung oder infolge einer neuen Rechtsprechung bzw. von Änderungen der Gesetze oder Ver waltungsanweisungen in Deutschland oder einem anderen Staat können sich für den Anleger ungünstigere als die dargestellten rechtlichen oder steuerlichen Konsequenzen ergeben. Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft aufgehoben oder geändert werden oder sollte die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus anderen Gründen (z. B. wegen Nichterfüllung von Voraussetzungen für die Tonnagesteuer, insbesondere des Merkmals der inländischen Bereederung) nicht möglich sein, müssten die Gesellschaften zur Gewinnermittlung durch den Betriebsvermögensvergleich zurückkehren. Dies würde in Bezug auf die Anlageklasse Schiffsbeteiligungen zu höheren Steuerbelastungen sowohl beim Anleger (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag) als auch bei den Schiffsgesellschaften (Gewerbesteuer) führen. Die Darstellungen der Anlageklasse Immobilien fonds beziehen sich auf Deutschlandimmobilienfonds. Bei einer Investition in andere Länder weichen die steuerlichen Rahmenbedingungen von dem hier Dargestellten ab. Die Ermittlung der steuerlichen Ergebnisse wird von den Fondsgesellschaften sorgfältig vorgenommen. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass von Seiten der Finanzverwaltung im Rahmen der steuerlichen Veranlagung oder einer Betriebsprüfung von den eingereichten Steuer erklärungen abgewichen wird, mit der Folge, dass höhere Steuern zu entrichten sind. Etwaige Steuernachzahlungen wären gem. 233a AO mit 6 % p. a. zu verzinsen. Ausschüttungen Zeitpunkt und Höhe der Ausschüttungen sind unbestimmt (Blind- Pool-Konzeption). Die auf Seite 83 dargestellte Ausschüttungsreihe basiert auf einem Musterportfolio von derzeit am Markt verfügbaren Fonds der angestrebten Anlageklassen. Die tatsächlichen Ausschüttungen werden daher von dieser Darstellung abweichen. Grundsätzlich hängen Höhe und Häufigkeit der Ausschüttungen von vielen Faktoren ab und können Schwankungen unterliegen. Dies kann dazu führen, dass in einzelnen Jahren keine Ausschüttungen erfolgen. Private-Equity-Fonds werden in zunehmendem Maße auch als gewerbliche Gesellschaften konzipiert. Die Neunte MPC Best I GmbH & Co. KG, unter der die Private-Equity-Fonds erfasst werden sollen, soll dagegen vermögensverwaltend tätig sein. Die Fondsgeschäftsführung wird sicherstellen, dass keine gewerbliche Infizierung nach 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eintritt. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2007 (IV R 49/04) entschieden, dass Erwerb, Vermietung und Veräußerung von Flugzeugen gewerbliche Tätigkeiten sind, wenn die Vermietung mit dem An- und Verkauf aufgrund eines einheitlichen VERMÖGENSSTRUKTURFONDS DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 15

16 Geschäftskonzepts verklammert ist. Dieses Urteil kann auch Auswirkungen auf geschlossene Fonds haben, die bislang als vermögensverwaltend angesehen werden (hier: Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG mit den Anlageklassen Immobilien und Private Equity). Nach den Grundsätzen des Urteils kann ein einheitliches Geschäftskonzept dann vorliegen, wenn sich die Tätigkeit nicht auf die bloße Fruchtziehung aus den Wirtschaftsgütern beschränkt, sondern die Gegenstände nur für einen Teil der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer genutzt bzw. vermietet werden und erst durch die Erzielung eines Veräußerungserlöses der angestrebte Totalgewinn der Gesellschaft erreicht wird. Die dargestellte Rechtsprechung könnte bei bestimmten Immobilienfonds eventuell zu einer Qualifizierung als gewerbliche Tätigkeit führen mit der Folge, dass die Gesellschaften gewerbesteuerpflichtig sind und die Veräußerungserlöse der Immobilien zudem der Einkommensteuer unterliegen. Auf Ebene der Fondsgesellschaft Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG würde die Umqualifizierung der Tätigkeit einer Beteiligungsgesellschaft zu einer Gewerblichkeit des gesamten Fonds führen. Das gleiche Risiko besteht bei einer Umqualifizierung einer Beteiligung der Anlageklasse Private Equity. Nach Auffassung des Prospektherausgebers ist bei den Zielfonds aus dem Bereich britischer Lebensversicherungsfonds, in die investiert werden kann, davon auszugehen, dass in Großbritannien keine Umsatzsteuer entsteht. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die britische Finanzverwaltung eine abweichende Rechtsauffassung vertritt und die Umsätze der Fondsgesellschaft der Umsatzsteuer unterwerfen könnte. Soweit die Gesellschaft auch in britische Lebensversicherungsfonds investiert, ist beabsichtigt, nur in solche Fonds zu investieren, bei denen nach Auffassung des Anbieters aufgrund des Betriebskonzepts keine Betriebsstätte in Großbritannien begründet wird. Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass die britische Finanzverwaltung entgegen der Auslegung des zwischen Deutschland und Großbritannien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens aus deutscher Sicht vom Bestehen einer Betriebsstätte in Großbritannien ausgehen und das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus britischen Lebensversicherungsfonds der Gesellschaft zum Teil für sich beanspruchen könnte. Sollten Meinungsverschiedenheiten bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens bestehen, wären die Finanzbehörden beider Staaten nach dem Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung angehalten, diese im Rahmen eines Verständigungsverfahrens im gegenseitigen Einvernehmen zu beseitigen. Nach den Planungen der Bundesregierung soll es 2008 eine grundlegende Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer geben. Der am 11. Dezember 2007 vom Kabinett vorgelegte Gesetzesentwurf sieht vor, dass bei Betriebsvermögen von Personengesellschaften (Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) der gemeine Wert (Verkehrswert) als Bewertungsmaßstab heranzuziehen ist. Derzeit erfolgt die Bewertung noch mit den Steuerbilanzwerten. Auch die Bewertung von Immobilien und von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften soll sich zukünftig am Verkehrswert orientieren. Die derzeit noch anzuwendenden Bewertungsverfahren führen meist zu Bewertungen unter dem Verkehrswert. Die geplanten Änderungen würden bei Beteiligungen an Immobilien-, Lebensversicherungs- und Schiffsfonds in der Regel und möglicherweise auch bei Private-Equity-Fonds zu höheren erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werten als bisher führen. Ob der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Form umgesetzt wird, ist derzeit nicht absehbar. Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 sind seit Anfang 2008 zahlreiche Änderungen eingetreten. Diese Änderungen wurden im vorliegenden Beteiligungskonzept berücksichtigt; dennoch ist nicht auszuschließen, dass sich insbesondere auf Ebene der Zielfonds negative Auswirkungen auf das vorliegende Beteiligungskonzept ergeben können. Durch die Einführung einer Zinsschranke kann die steuerliche Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen eingeschränkt sein. Danach sind die Zinsaufwendungen grundsätzlich in Höhe des Zinsertrages desselben Wirtschaftsjahres abziehbar, darüber hinaus nur bis zur Höhe von 30 % des um die Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und um die Zinserträge verminderten Gewinns. Nach Auffassung der Prospektherausgeber kommt die 16 DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE

17 Zinsschranke voraussichtlich weder bei den beiden Beteiligungsgesellschaften noch bei den Zielfonds zur Anwendung. Es ist jedoch nicht gänzlich auszuschließen, dass der Anwendungsbereich der Zinsschranke auch den vorliegenden Fonds erfassen könnte. 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Überschussbeteiligungspolitik an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen, was zu negativen Abweichungen von der Prognoserechnung führen könnte. Bei Investitionen in Private-Equity-Fonds wird im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 der Werbungskostenabzug weiter eingeschränkt werden. Des Weiteren können insbesondere bei Private-Equity-Beteiligungen aus den geänderten Regelungen beim Verlustabzug von Körperschaften (sog. Mantelkauf) auf Ebene der Zielfonds nachteilige Folgen resultieren. Da derzeit noch nicht feststeht, in welche Zielfonds genau investiert wird, können mögliche steuerliche Risiken noch nicht konkret abgeschätzt werden. Insbesondere in der Anlageklasse Energie- und Rohstoff-Fonds kommen Fonds mit unterschiedlichen steuerlichen Konzepten und Risiken in Betracht. Unterschiedliche Risiken können beispielsweise im Hinblick auf die steuerliche Anerkennung einzelner Gestaltungen, eine abweichende steuerliche Qualifizierung durch die Finanzverwaltung oder ausländische Behörden und die Entstehung zusätzlicher Steuern im Ausland entstehen, die geringere Mittelrückflüsse an den Anleger zur Folge haben könnten. Im Zuge des Gesetzesverfahrens des Jahressteuergesetzes 2009 kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Abschaffung der körperschaftsteuerlichen Steuerfreiheit von Dividenden- und Veräußerungsgewinnen bei Streubesitz beschlossen wird. Dies könnte die Anlageklasse der Private-Equity-Fonds negativ beeinflussen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Emittentinnen und/ oder die Anleger nach ausländischem Recht verpflichtet sind, in einem anderen Staat Steuererklärungen abzugeben und/oder Steuern zu zahlen. Dies würde den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligungen schmälern. Durch die Reform des Versicherungsvertragsrechts sind die Versicherungsnehmer künftig angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten Überschüssen und den stillen Reserven zu beteiligen. Das Gesetz ist von einigen Übergangsregelungen für Altverträge abgesehen am Bonitätsrisiko Es besteht das Risiko, dass an der Durchführung des Beteiligungsangebots Beteiligte ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Fondsgesellschaften wegen Zahlungsschwierigkeiten nicht oder nicht in voller Höhe nachkommen können. In diesem Fall könnten sich negative Auswirkungen auf die dargestellte Renditeprojektion und auf die Werthaltigkeit der gehaltenen Beteiligungen ergeben. Schlüsselpersonenrisiko Das Anlageergebnis des Beteiligungsangebots hängt in erheblichem Maße von den Fähigkeiten des Managements sowie der Qualität der externen Berater und der beauftragten Vertragspartner sowohl auf Ebene der Neunte MPC Best Select I GmbH & Co. KG und Neunte MPC Best Select II GmbH & Co. KG als auch auf Ebene der Zielfonds, in die investiert wird, ab. Der Verlust von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf die Entwicklung der Fondsgesellschaften auswirken. Naturgemäß sind trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt Fehlentscheidungen des Managements der MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften und der Zielfondsgesellschaften nicht völlig auszuschließen. Guthabenverzinsung Die Fondsgesellschaften legen freie Liquidität in verzinsliche Anlagen an. Risiken ergeben sich dann, wenn erwartete Erträge aus Verzinsungen nicht oder nicht dauerhaft erzielt werden können, weil Veränderungen am Kapitalmarkt mit der Folge niedrigerer Zinsen eintreten. Negative Kapitalmarkteinflüsse können zu Renditebeeinträchtigungen führen. Anleger- bzw. Gesellschafterversammlung Erfahrungsgemäß nimmt nur eine Minderheit der Anleger persönlich an den Anleger- bzw. Gesellschafterversammlungen teil VERMÖGENSSTRUKTURFONDS DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 17

18 oder erteilt explizit Weisungen zu Abstimmungen. In diesem Fall wird das Stimmrecht des Anlegers nach pflichtgemäßem Ermessen gegebenenfalls durch die Treuhandkommanditistin ausgeübt. Die MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften investieren das Anlegerkapital teilweise in andere Beteiligungs-Kommanditgesellschaften, in deren Gesellschafterversammlungen sie regelmäßig nicht über eine Stimmenmehrheit verfügen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften Beschlüsse gefasst werden, die nicht das Abstimmungsverhalten der dort beteiligten MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften repräsentieren. Versicherungen Aufgrund der von Seiten einzelner Beteiligungsgesellschaften (z. B. Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Energie-Fonds) abzuschließenden allgemeinen und marktüblichen Versicherungen besteht regel mäßig üblicher Versicherungsschutz für die Objekte der Zielfonds. Lücken im Versicherungsschutz können jedoch nicht ausgeschlossen werden. Bezüglich aller Versicherungen besteht das Risiko, dass im Schadensfall die Versicherungsgesellschaften ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommen. Da nicht alle Risiken vollständig versicherbar sind oder im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen könnten, um einen Schaden abzudecken, können gravierende Schadensfälle zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen oder Ersatz- bzw. Erweiterungsinvestitionen erforderlich machen, die zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wirtschaftlichkeit der Beteiligung bis hin zum Totalverlust der Einlage inklusive Agio führen können. Der wirtschaftliche Erfolg kann auch durch versicherte Schadensfälle geschmälert werden, da die Versicherungsverträge häufig Selbstbehalte beinhalten. Darüber hinaus kann das vermehrte Auftreten von Schadensfällen, oder hohe Schadensfälle, zu höheren Versicherungsprämien oder gar zur Kündigung des Vertrages führen. Kostenrisiko Der Großteil der anfänglichen und laufenden Kosten fällt in Relation zum Fondsvolumen an. Einige Kostenpositionen wie z. B. die Kosten für die Jahresabschlüsse und laufende Beratungskosten sind fest. Sollte das tatsächliche Fondsvolumen niedriger ausfallen als geplant, können diese vom Fondsvolumen unabhängigen Kosten das Anlageergebnis negativ beeinflussen. Behördliche Genehmigungen Für die Anlageklasse Energie-Fonds besteht das Ausfallrisiko von Erträgen aufgrund von Verzögerungen in der Bauphase oder Stillstandzeiten während des Betriebes der Anlagen zur Energiegewinnung. Diese können z. B. durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnungen bedingt sein. Ferner besteht das Risiko, dass die Eintragung in das Register für Energieerzeuger verspätet oder gar nicht und damit die erzeugte Energie erst verspätet oder gar nicht in das Versorgungsnetz eingespeist werden kann. Höhere laufende Kosten der einzelnen MPC Best Select 9- Fondsgesellschaften Es ist nicht auszuschließen, dass aufgrund von noch nicht absehbaren Umständen die laufenden Kosten auf Ebene der beiden MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften höher als kalkuliert ausfallen. Dies kann zu einer Verminderung der Ausschüttungen führen. Fungibilität, Anteilsveräußerung Das vorliegende Beteiligungsangebot stellt grundsätzlich eine langfristige Kapitalanlage dar. Das wirtschaftliche Ergebnis stellt sich in der Regel nur dann ein, wenn der Anleger die langfristige Konzeption berücksichtigt und die investierten Mittel nicht kurzfristig wieder benötigt. Spezielle Risiken ergeben sich bei einem geschlossenen Fonds aufgrund der eingeschränkten Veräußerbarkeit der Beteiligung. Aktuell entsteht zwar eine Art Zweitmarkt für geschlossene Beteiligungen. Dennoch besteht keine Gewähr, dass ein veräußerungswilliger Anleger einen Käufer findet. Weiterhin fehlt es bisher an objektiven Wertmaßstäben, die einer Preisfindung dienlich sind. Für den Anleger besteht somit die Ge- 18 DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE

19 fahr, dass er seine Beteiligung nicht oder nur unter ihrem Wert veräußern kann. Die vollständige oder teilweise Übertragung von Kommanditanteilen ist nur zusammen mit den korrespondierenden Kommanditanteilen an beiden Gesellschaften möglich. Das Gesellschaftsverhältnis kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres, erstmals jedoch zum 31. Dezember 2029 ordentlich gekündigt werden. Beabsichtigt ein überwiegender Teil der Anleger, seine Beteiligung zurückzugeben, könnte die Liquidität der Gesellschaften nicht ausreichend sein, um die Auseinandersetzungsguthaben sofort zu bedienen. Rückabwicklungsrisiko Es ist nicht auszuschließen, dass Zielfonds, in die die beiden MPC Best Select 9-Gesellschaften investieren, rückabgewickelt werden müssen. Dabei können je nach vertraglicher Regelung der Zielfonds die erbrachten Pflichteinlagen abzüglich gemäß Investitions- und Finanz plan verwendeter Mittel sowie der Zielgesellschaft entstandener Kosten zurückerstattet werden. Dies kann zu einem verminderten Investitionsvolumen, einer sinkenden Rendite und zu einer Änderung der prozentualen Aufteilung der Fondsarten führen. Sollten die eingeworbenen Mittel nicht mindestens EUR erreichen, so hat die geschäftsführende Kommanditistin eine Auflösung der Gesellschaften und die Rückabwicklung der von den Anlegern eingezahlten Leistungen vorzuschlagen. Die Anleger entscheiden hierüber in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung. Der Erlös aus der Verwertung wird zunächst für Verbindlichkeiten gegenüber Dritten verwendet. Das Ergebnis der Liquidation wird an die Gesellschafter im Verhältnis ihrer Kapitaleinlagen verteilt. Die Rückabwicklung kann den Verlust eines Teils oder der gesamten Einlage zur Folge haben. Währungsrisiko Währungsrisiken können sowohl bei Guthaben/Investitionen und Verbindlichkeiten als auch bei Aufwendungen und Erträgen auftreten, die in Fremdwährungen außerhalb des Euro-Währungsverbundes auftreten, so vor allem bei Private-Equity-, Energie- und Rohstoff-Investitionen in Fremdwährung, Investitionen in britische Lebensversicherungspolicen, Immobilieninvestitionen außerhalb der Euro-Zone, Darlehensverbindlichkeiten und einzelnen Ertrags - und Kostenfaktoren in Fremdwährung bei Schiffsbeteiligungen. Für den Anleger besteht damit die Gefahr einer wechselkursbedingten Verschlechterung der wirtschaftlichen Entwicklung seiner Beteiligung. Fremdkapital Die Finanz- und Investitionspläne einzelner Beteiligungsgesellschaften, in die die beiden MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften investieren, sehen vor, den kalkulierten Finanzbedarf teilweise mit Fremdkapital zu bestreiten. Sollte eine Fondsgesellschaft nicht in der Lage sein, die hieraus erwachsenden Zins- und Tilgungsleistungen vertragsgemäß zu erbringen, ist nicht auszuschließen, dass die Kredit gewährende Bank von etwaigen Verwertungsrechten Gebrauch macht und es zu einer Zwangsversteigerung der Objekte des Zielfonds kommt. Dies kann im Extremfall zum Totalverlust des Anlegerkapitals im Rahmen dieser Beteiligung führen. Anschlussfinanzierung Nach Ablauf der üblichen Zinsbindungsfristen wird in den Prognoserechnungen der jeweiligen Beteiligungsgesellschaften mit bestimmten Anschlusszinssätzen kalkuliert. Liegt der tatsächliche Zinssatz für eine Anschlussfinanzierung über dem kalkulierten Wert, ergibt sich hieraus eine Verschlechterung der prognostizierten Ergebnisse. Fertigstellungsrisiko Im Rahmen von Immobilien-, Schiffs- oder Energie-Fonds ist nicht auszuschließen, dass das jeweilige Fondsobjekt zum Beteiligungszeitpunkt noch nicht fertiggestellt ist. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass sich bei nicht vertragsgemäßem Verhalten, etwa der Garantiegeber, Nachteile für den Anleger mit der Folge einer Renditeverschlechterung ergeben. VERMÖGENSSTRUKTURFONDS DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE 19

20 Anwendbarkeit ausländischen Rechts Die Zielfonds des MPC Best Select 9 investieren zum Teil auch in ausländische Fondsgesellschaften oder in Fondsgesellschaften mit Investitionsobjekten, die sich im Ausland befinden. Bei Investitionen im Ausland sind die Anleger indirekt den rechtlichen und politischen Risiken des Auslandes ausgesetzt. Durch die Berührung mit diesen Rechtskreisen entstehen Auslandsrisiken, wie z. B. steuerliche Besonderheiten, die sich aus dem ausländischen Steuerrecht und/oder aus den Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. Die abgeschlossenen Verträge unterliegen ausländischem Recht und Gerichtsstand, was im Falle einer Rechtsstreitigkeit mit höheren Rechtsverfolgungskosten verbunden sein kann. Es können sich auch Probleme im Zusammenhang mit dem ausländischen Steuerrecht ergeben. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die Zielfonds noch nicht fest, sodass Angaben zu Risiken über mögliche Auslandsbeteiligungen noch nicht abschließend darstellbar sind. Renditeprognose Der Renditeprognose auf Ebene der einzelnen Zielfonds, in die die beiden MPC Best Select 9-Fondsgesellschaften investieren, liegen Annahmen über die künftigen Aufwendungen und Erträge zugrunde. Die prognostizierten Werte können von den tatsächlichen Werten in ihrer Höhe abweichen. Ebenso können bei nicht vertragsgemäßem Verhalten z. B. der Mieter bei Immobilieninvestitionen oder der Charterer bei Schiffsbeteiligungen, den Betreibern von Energie-Anlagen etc. die tatsächlichen von den vertraglich festgelegten und kalkulierten Größen abweichen. Die Renditeprognose versteht sich daher als eine in regelmäßigen Abständen anzupassende Finanz- und Liquiditätsplanung. Bei Abweichungen der tatsächlichen von den prognostizierten Werten verändern sich die dargestellten Überschüsse sowie die steuer lichen Ergebnisse und damit letztlich das wirtschaftliche Gesamtergebnis für den Anleger. Wesentliche Einflussfaktoren für die Renditeprognose sind die Mietentwicklung, die Erträge aus Energie- und Rohstoff-Fonds, die Entwicklung der Schiffs- Charterraten, die kalkulierten Schiffsbetriebskosten, der Kaufpreis und die zukünftige Performance der Versicherungspolicen, Veräußerungserlöse, die Erträge aus Liquiditätsreserven, die laufenden Kosten einer Fondsgesellschaft, Anschlussfinanzierungen und Währungsentwicklungen. Ungünstige Entwicklung der Marktgegebenheiten der Zielfonds Immobilienmärkte Der wirtschaftliche Erfolg der vorgesehenen Immobilieninvestitionen hängt wesentlich von der Entwicklung der Mieteinnahmen ab. Maßgebliche Einflussgrößen hierfür sind das vertragsgemäße Verhalten und die Bonität der Mieter, die Mietkonditionen bei Anschlussvermietungen, die Entwicklung der Inflationsrate bei indexierten Mietverträgen, das Marktumfeld, die Standortentwicklung und die Wettbewerbssituation einer Immobilienanlage. Über die einkalkulierten Beträge hinausgehende Instandhaltungs- und Revitalisierungsmaßnahmen etwa zur Anpassung an geänderte Wettbewerbs- und Bedarfsstrukturen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Der Wert einer Immobilie, und damit auch der spätere Veräußerungserlös, bestimmt sich im Wesent lichen nach dem Ertragswert, der seinerseits von 20 DIE WESENTLICHEN RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGE

MPC Best Select Company Plan Lebensqualität sichern

MPC Best Select Company Plan Lebensqualität sichern Lebensqualität sichern MPC Best Select Company Plan betriebliche altersversorgung/pensionszusage MPC Capital 2 WWW.MPC-CAPITAL.DE Innovative Rückdeckung von Pensionszusagen Das bav-konzept von MPC Capital

Mehr

MPC SCHIFFSBETEILIGUNGEN SANTA P-SCHIFFE 2 4 VOLLCONTAINERSCHIFFE. Münchmeyer Petersen Capital

MPC SCHIFFSBETEILIGUNGEN SANTA P-SCHIFFE 2 4 VOLLCONTAINERSCHIFFE. Münchmeyer Petersen Capital MPC SCHIFFSBETEILIGUNGEN SANTA P-SCHIFFE 2 4 VOLLCONTAINERSCHIFFE Münchmeyer Petersen Capital Anbieter von Vermögensanlagen sind seit 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften

Mehr

Protokoll der Kundenberatung Oceania Agrar GmbH & Co. KG

Protokoll der Kundenberatung Oceania Agrar GmbH & Co. KG Protokoll der Kundenberatung Oceania Agrar GmbH & Co. KG Kundenname: Kontonummer des Kunden: Berater: Sachwert-Invest / Oliver P. Kaul Datum der Beratung: Beteiligungsangebot: Prospektherausgeber: Ort

Mehr

F O N D S H A U S Classic Value 4 GreenBuildinG HamBurG Quartier 21

F O N D S H A U S Classic Value 4 GreenBuildinG HamBurG Quartier 21 Fondsvergleich 00 titel 9 11.08.2011 11:22 Uhr Seite 2 Objektbild ZBI PROFESSIONAL 7 ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. SIEBTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING KG PROJECT REALE VERMÖGENSSICHERUNG MIT

Mehr

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio.

zeichne hiermit einen Kommanditanteil an der Astoria Organic Matters GmbH & Co. KG in Höhe von nominal: EUR... (in Worten: Euro...) zzgl. 5 % Agio. Beitrittserklärung Ich, der/die Unterzeichnende Herr Frau Name Vorname Straße/Hausnummer PLZ/Ort Geburtsdatum/-ort Staatsangehörigkeit Telefon E-Mail Finanzamt Steueridentifikationsnummer Steuernummer

Mehr

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.

Mehr

Nachtrag 2 zum. KSH Energy Fund II. Nachtrag 2 gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz / Dezember 2010

Nachtrag 2 zum. KSH Energy Fund II. Nachtrag 2 gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz / Dezember 2010 Nachtrag 2 zum KSH Energy Fund II Nachtrag 2 gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz / Dezember 2010 [01.] KSH Energy Fund II - Nachtrag 2 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend möchten wir Sie über

Mehr

Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt.

Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt. Ein Beteiligungsangebot von Referent Max Mustermann Hamburg xx.xx.xxxx Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt. Der Initiator Aufstrebendes inhabergeführtes Emissionshaus mit innovativen Fondskonzepten

Mehr

Erfolgsüberblick. OwnerShip Flex 3 Dynamic

Erfolgsüberblick. OwnerShip Flex 3 Dynamic Erfolgsüberblick OwnerShip Flex 3 Dynamic Das Unternehmen OwnerShip Das OWNERSHIP EMISSIONSHAUS Die OWNERSHIP TREUHAND ISO-ZERTIFIKAT Die Ownership Emissionshaus GmbH bietet Investoren hochwertige Kapitalanlagen

Mehr

HSC Aufbauplan IV Schiff. Vermögensaufbau mit Schiffsbeteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick

HSC Aufbauplan IV Schiff. Vermögensaufbau mit Schiffsbeteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick Wissenswertes auf einen Blick HSC Aufbauplan IV Schiff Vermögensaufbau mit Schiffsbeteiligungen Wichtiger Hinweis: Der Anbieter ist verpflichtet, für die vorliegende Vermögensanlage einen Verkaufsprospekt

Mehr

MPC BEST SELECT M P C B E S T S E L E C T 4. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital

MPC BEST SELECT M P C B E S T S E L E C T 4. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital MPC BEST SELECT MEHR SICHERHEIT, MEHR RENDITE, MEHR ZUKUNFT AM BESTEN BEST SELECT 4 M P C B E S T S E L E C T 4 Münchmeyer Petersen Capital Münchmeyer Petersen Capital Mehr Sicherheit und mehr Rendite

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass

Mehr

HTB 15. Hanseatische Sachwertaufbau GmbH & Co. KG

HTB 15. Hanseatische Sachwertaufbau GmbH & Co. KG HTB 15. Hanseatische Sachwertaufbau GmbH & Co. KG Die Fakten im Überblick Die Eckdaten Die Einzahlung des Eigenkapitals erfolgt in den Jahren 2010 bis einschließlich 2015. Parallel hierzu erfolgt auch

Mehr

BEST SELECT 5 BEST SELECT 5. Alles in einem EIN UNTERNEHMEN DER MPC CAPITAL AG

BEST SELECT 5 BEST SELECT 5. Alles in einem EIN UNTERNEHMEN DER MPC CAPITAL AG BEST SELECT 5 BEST SELECT 5 Alles in einem EIN UNTERNEHMEN DER MPC CAPITAL AG Anbieter von Vermögensanlagen sind seit 1. Juli 2005 gesetzlich verpflichtet, Prospekte nach den Vorschriften des Verkaufsprospektgesetzes

Mehr

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO

MAP MULTI ASSET PORTFOLIO MAP MULTI ASSET PORTFOLIO Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 Nachtrag Nr. 1 vom 9. Dezember 2009 zu dem Verkaufsprospekt der MULTI ASSET PORTFOLIO GmbH & Co. KG mit Datum der Prospektaufstellung vom 5.

Mehr

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck

Mehr

PROTOKOLL DER KUNDENBERATUNG ZUM FONDS HOLLAND 64

PROTOKOLL DER KUNDENBERATUNG ZUM FONDS HOLLAND 64 PROTOKOLL DER KUNDENBERATUNG ZUM FONDS HOLLAND 64 Kundenname Kontonummer Berater Datum der Beratung Beteiligungsangebot Prospektherausgeber Vierundsechzigste IFH geschlossener Immobilienfonds für Holland

Mehr

Erwerbsangebot (Barangebot)

Erwerbsangebot (Barangebot) Erwerbsangebot (Barangebot) der Arnold Kuthe Beteiligungs- GmbH Brunsbütteler Damm 120 130, D-13581 Berlin an die Aktionäre der C. Bechstein Pianofortefabrik Aktiengesellschaft Kantstr. 17, D-10623 Berlin

Mehr

HSC Aufbauplan VI Portfolio. Vermögensaufbau mit geschlossenen Beteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick

HSC Aufbauplan VI Portfolio. Vermögensaufbau mit geschlossenen Beteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick Wissenswertes auf einen Blick HSC Aufbauplan VI Portfolio Vermögensaufbau mit geschlossenen Beteiligungen Wichtiger Hinweis: Der Anbieter ist verpflichtet, für die vorliegende Vermögensanlage einen Verkaufsprospekt

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

asuco 5 Zweitmarktfonds Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien

asuco 5 Zweitmarktfonds Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien asuco 5 Zweitmarktfonds Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien Beteiligungsangebot asuco 5 Zweitmarktfonds GmbH & Co. KG Die sicherheitsorientierte Investition in deutsche Immobilien

Mehr

Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI Dubai Fonds KG

Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI Dubai Fonds KG Tagesordnung der Gesellschafterversammlung der Alternative Capital Invest GmbH & Co. VI Dubai Fonds KG TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: TOP 7: TOP 8: TOP 9: TOP 10: TOP 11: TOP 12: TOP 13: TOP

Mehr

OwnerShip Flex II Dynamic

OwnerShip Flex II Dynamic OwnerShip Flex II Dynamic Das Unternehmen OwnerShip Das OWNERSHIP EMISSIONSHAUS Die OWNERSHIP TREUHAND ISO-ZERTIFIKAT Die Ownership Emissionshaus GmbH bietet Investoren hochwertige Kapitalanlagen aus dem

Mehr

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN

INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI Vertriebs AG INVESTITION IN DEUTSCHE WOHNIMMOBILIEN ZBI ZENTRAL BODEN IMMOBILIEN GMBH & CO. NEUNTE PROFESSIONAL IMMOBILIEN HOLDING GESCHLOSSENE INVESTMENTKOMMANDITGESELLSCHAFT GUTACHTERLICHER WERT

Mehr

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna

Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Günter Seefelder Alles zur stillen Gesellschaft interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Überblick......................................... 5 1.1. Struktur der stillen Gesellschaft.....................

Mehr

Register und Registernummer (soweit vorhanden)

Register und Registernummer (soweit vorhanden) Beitrittserklärung für eine Beteiligung an der Bouwfonds Private Dutch Parking Fund II GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachstehend auch Fondsgesellschaft ) Stempel Vertriebspartner Zur Verwendung

Mehr

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Auf einer Fläche von 4,0 ha entsteht in der Gemeinde Stammbach eine Freiland Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2.100 kwp. Es können künftig zusätzlich 400

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens. cominvest CONVEST 21 VL

BEKANNTMACHUNG. Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens. cominvest CONVEST 21 VL BEKANNTMACHUNG der Allianz Global Investors Kapitalanlagegesellschaft mbh Wichtige Mitteilung und Erläuterungen für die Anteilinhaber des richtlinienkonformen Sondervermögens cominvest CONVEST 21 VL Änderung

Mehr

Verbraucherinformation bei Fernabsatzsituation

Verbraucherinformation bei Fernabsatzsituation Verbraucherinformation bei Fernabsatzsituation Die nachfolgende Verbraucherinformation erfolgt für den Fall des Beitritts einer natürlichen Person auf der Grundlage einer Fernabsatzsituation. Fernabsatzverträge

Mehr

WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Erster Nachtrag vom

WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Erster Nachtrag vom ANLAGEKLASSE Immobilien Deutschland WealthCap Immobilien Deutschland 37 Modernes Bürogebäude in München Erster Nachtrag vom 02.01.2014 WealthCap Immobilien Deutschland 37 Erster Nachtrag vom 02.01.2014

Mehr

ÖKORENTA Neue Energien VII

ÖKORENTA Neue Energien VII Premium Selection Premium Selection 1 ÖKORENTA Neue Energien VII 2 Richtigkeits- und Vollständigkeitserklärung Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres Wissens nach zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Mehr

DFV Seehotel Am Kaiserstrand Immobilienfonds GmbH & Co. KG

DFV Seehotel Am Kaiserstrand Immobilienfonds GmbH & Co. KG A N A L Y S E DEUTSCHLANDS ÄLTESTES ANALYSEHAUS FÜR GESCHLOSSENE FONDS GEGRÜNDET 1973 DFV Management GmbH DFV Seehotel Am Kaiserstrand Immobilienfonds GmbH & Co. KG Urteil sehr gut 24. Oktober 2012 Die

Mehr

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016

HVB Aktienanleihe. WKN HU372Q Stand 5. April 2016 HVB Aktienanleihe auf die Aktie der Deutsche Bank AG WKN HU372Q Stand 5. April 2016 JETZT MIT DER DEUTSCHE BANK AG ERTRAGS-CHANCEN SICHERN Sie wünschen sich eine feste Zinszahlung und sind von der Entwicklung

Mehr

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH

Mehr

Vorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,

Mehr

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) Die Verwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH

Mehr

Fall 9.2: Grundlagen der KG

Fall 9.2: Grundlagen der KG Fall 9.2: Grundlagen der KG A, B und C betreiben eine Kfz-Werkstatt in der Rechtsform einer OHG, unter der Firma Repair-OHG. Da das Geschäft gut läuft, bietet sich im Januar 2010 ein alter Freund des A

Mehr

Kommanditgesellschaft

Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher

Mehr

MPC Best Select Private Plan

MPC Best Select Private Plan MPC Best Select Private Plan VERKAUFSPROSPEKT VERMÖGENSSTRUKTURFONDS MPC Capital MPC Best Select Private Plan Das Konzept des MPC BEST SELECT PRIVATE PLAN basiert auf dem Grundgedanken, Vermögenswerte

Mehr

MPC Best Select 10. MPC Capital VERKAUFSPROSPEKT VERMÖGENSSTRUKTURFONDS

MPC Best Select 10. MPC Capital VERKAUFSPROSPEKT VERMÖGENSSTRUKTURFONDS MPC Best Select 10 VERKAUFSPROSPEKT VERMÖGENSSTRUKTURFONDS MPC Capital Mehr Sicherheit und mehr Rendite durch geschlossene Fonds Das Konzept des MPC BEST SELECT 10 basiert auf dem Grundgedanken, Vermögenswerte

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz

Mehr

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft (KG) GESELLSCHAFTSRECHT GR05 Stand: Februar 2009 Ihr Ansprechpartner Ass. Georg Karl E-Mail georg.karl@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-610 Fax (0681) 9520-689 Die Kommanditgesellschaft (KG) Allgemeines Die

Mehr

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007

Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1. Stand: 03. Dezember 2007 Die Investitionen Bayernfonds BestAsset 1 Stand: 03. Dezember 2007 Bayernfonds BestAsset 1 Ihre Fondsgesellschaft hat am 03. Dezember 2007 folgendes Investment getätigt: Zielfonds: Bayernfonds BestLife

Mehr

Prospektnachtrag SHEDLIN. Middle East Health Care 2 GmbH & Co. KG. II. Wesentliche Risiken der Beteiligung (Kapitel 4 im Verkaufsprospekt)

Prospektnachtrag SHEDLIN. Middle East Health Care 2 GmbH & Co. KG. II. Wesentliche Risiken der Beteiligung (Kapitel 4 im Verkaufsprospekt) Prospektnachtrag Den oben genannten Kapiteln wird nachfolgender Absatz vorangestellt: 1/3 Middle East Health Care 2 GmbH & Co. KG Prospektnachtrag Nr. 1 gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz der vom 18.11.2010

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016

Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext. IPG Mannheim 27. Februar 2016 Die deutsche Stiftung im zivil- und steuerrechtlichen Kontext IPG Mannheim 27. Februar 2016 Inhalt I. Einführung II. Zivilrechtliche Grundlagen III. Steuerrechtliche Grundlagen IV. Stiftung als Nachfolgeinstrument

Mehr

ProReal Deutschland Fonds 3 GmbH & Co. KG

ProReal Deutschland Fonds 3 GmbH & Co. KG ProReal Deutschland Fonds 3 GmbH & Co. KG Hamburg, den 21. Januar 2014 ProReal Deutschland Fonds 3 GmbH & Co. KG Außerordentliche Gesellschafterversammlung im schriftlichen Verfahren Sehr geehrte Damen

Mehr

Beteiligungsangebot 88 Materia Holz- und Waldportfolio

Beteiligungsangebot 88 Materia Holz- und Waldportfolio Beteiligungsangebot 88 Materia Holz- und Waldportfolio Ein Wald in seiner höchsten forstlichen Vollkommenheit ist auch in seinem schönsten Zustand. Gottlob König, deutscher Forstwissenschaftler (1779 1849)

Mehr

M P C R E N D I T E - F O N D S. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital

M P C R E N D I T E - F O N D S. Münchmeyer Petersen Capital. Münchmeyer Petersen Capital L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S L e b e n p l u s V I M P C R E N D I T E - F O N D S Münchmeyer Petersen Capital Münchmeyer Petersen Capital Sicherheit, darauf kommt es ihm an erster

Mehr

HSC Shipping Protect I. Abgesicherte Investition in Schiffsbeteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick

HSC Shipping Protect I. Abgesicherte Investition in Schiffsbeteiligungen. Wissenswertes auf einen Blick Wissenswertes auf einen Blick Abgesicherte Investition in Schiffsbeteiligungen Wichtiger Hinweis: Der Anbieter ist verpflichtet, für die vorliegende Vermögensanlage einen Verkaufsprospekt zu erstellen

Mehr

HPM Krisengewinner Fondsvermögensverwaltung

HPM Krisengewinner Fondsvermögensverwaltung HPM Krisengewinner Fondsvermögensverwaltung Mit dem HPM Krisengewinner haben wir in 2005 einen Managementansatz im Rahmen einer Fondsvermögensverwaltung entwickelt, der den Unwägbarkeiten der Finanzmärkte

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Entdecken Sie eine Welt, die sich schneller dreht.

Entdecken Sie eine Welt, die sich schneller dreht. Ocean Partners Shipping Vorabinformation SIE WOLLEN ANLAGEZIELE SCHNELLER ERREICHEN. SIE WOLLEN HÖHERE RENDITEN. UND KÜRZERE LAUFZEITEN. DAMIT ENTSPRICHT OCEAN PARTNERS SHIPPING INVEST GENAU IHREN VORSTELLUNGEN.

Mehr

Vermögensstrukturierung im Hause der BKC. Was unterscheidet Theorie und Praxis?

Vermögensstrukturierung im Hause der BKC. Was unterscheidet Theorie und Praxis? Vermögensstrukturierung im Hause der BKC Was unterscheidet Theorie und Praxis? Holger Freitag Abteilungsleiter Vermögensberatung Privatkunden Agenda 1. Mögliche Anlageklassen im Kundendepot 2. Gibt es

Mehr

Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg

Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Richtlinie für Geldanlagen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Grundsätze 2.1. Allgemeine Regelungen 2.2. Sicherheit 2.3. Fristigkeit und Verfügbarkeit (Liquidität)

Mehr

MPC - Opportunity Amerika 2. Kurzanalyse. Es gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen. Berater BIT Treuhand AG. Seite 1/6

MPC - Opportunity Amerika 2. Kurzanalyse. Es gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen. Berater BIT Treuhand AG. Seite 1/6 MP - Opportunity merika 2 Kurzanalyse Es gelten die llgemeinen Lizenzbedingungen. erater IT Treuhand G 1/6 Interessent nalysiert am 18.05.2006 2006 Scope nalysis GmbH usdruck vom 06.07.2006 MP - Opportunity

Mehr

EXXECNEWS. Stichworte - Kriterien Bewertung Kommentar. 1. Emissionshaus O.K. Leistungsbilanz (aktuell) vorhanden

EXXECNEWS. Stichworte - Kriterien Bewertung Kommentar. 1. Emissionshaus O.K. Leistungsbilanz (aktuell) vorhanden EXXECNEWS Rating: Geschlossene Fonds im Check Paribus Hochschulportfolio Bayern - Paribus Capital GmbH Präambel Der im folgenden untersuchte Fonds wird inhaltlich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher

Mehr

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

HEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der

Mehr

Ausgewogenes Musterportfolio Mai 2016

Ausgewogenes Musterportfolio Mai 2016 Ihr anbieterunabhängiger Finanzbegleiter Ausgewogenes Musterportfolio Mai 2016 Fonds transparent GmbH Schauenburgerstraße 10 20095 Hamburg Tel.: 040 41111 3760 Ausgewogenes Musterportfolio: Struktur Unser

Mehr

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.

Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich

Mehr

19. September Sehr geehrte / -r,

19. September Sehr geehrte / -r, Deutsche Asset Management International GmbH Mainzer Landstraße 11-17 60329 Frankfurt am Main Deutsche Asset Management International GmbH Mainzer Landstr. 11 17 60329 Frankfurt am Main Ruth Seibert Tel.:

Mehr

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz

Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.

Mehr

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS)

Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies (GARS) Standard Life Global Absolute Return Strategies Anlageziel: Angestrebt wird eine Bruttowertentwicklung (vor Abzug der Kosten) von 5 Prozent über dem

Mehr

Ziffer Abs. 3 des Verkaufsprospekts wird gestrichen und wie folgt ersetzt:

Ziffer Abs. 3 des Verkaufsprospekts wird gestrichen und wie folgt ersetzt: Nachtrag Nr. 2 vom 28.03.2018 zum Verkaufsprospekt der Private Equity Portfolio 2017 GmbH & Co. geschlossene Invest KG vom 14. Februar 2017 ergänzt durch den Nachtrag Nr. 1 vom 28. Juli 2017 nachfolgend

Mehr

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft): Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-

Mehr

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke der Nachrangdarlehen GP Starter der Good Profits GmbH gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet

Mehr

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes

ROTTERDAM. Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes www.woelbern-invest.de Holland ROTTERDAM 72 Nachtrag Nr. 1 vom 25.06.2012 der Wölbern Invest KG nach 11 des Verkaufsprospektgesetzes zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt vom 16.04.2012 betreffend

Mehr

KURZANALYSE. Wattner SunAsset 3

KURZANALYSE. Wattner SunAsset 3 KURZANALYSE Wattner SunAsset 3 1 Disclaimer: Diese Kurzanalyse stellt lediglich einen Auszug aus einer detaillierten Langanalyse dar. Um die Aussagen und Ergebnisse der Analyse nachvollziehen und einordnen

Mehr

DB Immobilienfonds 4 GmbH & Co. KG

DB Immobilienfonds 4 GmbH & Co. KG DB Immobilienfonds 4 GmbH & Co. KG Verträge vom 15. Dezember 2009 bzw. vom 1. Juli 1994, in der Fassung vom 15. Dezember 2009 DWS Finanz-Service GmbH Für Ihre Vertragsunterlagen DB Immobilienfonds 4 GmbH

Mehr

Erstkontaktfragebogen für Zeichner von geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds)

Erstkontaktfragebogen für Zeichner von geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds) Erstkontaktfragebogen für Zeichner von geschlossenen Fonds (Schiffs-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds) Name, Vorname Firma Geburtsdatum Telefon Mobil-Nr. Fax-Nr. E-Mail Anschrift PLZ, Ort Rechtsschutzversicherung

Mehr

Traditioneller Vermögensaufbau. Bausparverträge. Lebensversicherungen. Sparpläne. Offene Fonds. Aktien

Traditioneller Vermögensaufbau. Bausparverträge. Lebensversicherungen. Sparpläne. Offene Fonds. Aktien 2 Traditioneller Vermögensaufbau Lebensversicherungen Bausparverträge Sparpläne Aktien Offene Fonds Innovativer Vermögensaufbau mit der HSC 3 Ein Plan, der sich für Sie rentiert 4 5 Seeverkehr verbindet

Mehr

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC (alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc

Mehr

Die Besteuerung von Kapitalvermögen

Die Besteuerung von Kapitalvermögen Die Besteuerung von Kapitalvermögen Mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 erfuhr die Besteuerung von Kapitalvermögen in Österreich ab 1.4.2012 eine grundlegende Änderung. Waren zuvor lediglich Früchte aus Kapitalvermögen,

Mehr

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth

Anlageempfehlung. Anlageempfehlung. Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Fondsberatung Nagl Versicherungs-Vermittlung Nagl GmbH, In der Leiten 24, 91154 Roth Herr Dr. Max Mustermann Musterweg 1 91154 Roth Anlageempfehlung Ihr Berater: Bastian Nagl (Finanzanlagenfachmann) Fondsberatung

Mehr

Nachhaltigkeits-Check

Nachhaltigkeits-Check Nachhaltigkeits-Check Name: E & K - BioEnergie-Investment Portfolio ALPHA ISIN: Nicht vorhanden, da nicht an der Börse gehandelt Emittent: ENERGIE KAPITAL GmbH Wertpapierart / Anlageart Der E & K - BioEnergie-Investment

Mehr

1a) Betrag der Ausschüttung** 41, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , ,

1a) Betrag der Ausschüttung** 41, , , b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0, , , PwC FS Tax GmbH Seite 1/8 Steuerliche Daten nach 5 Abs. 1 Nr. 3 InvStG für die Zwischenausschüttung per 08.05.2017 (Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 24.04.2017) Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt

Mehr

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG) PwC FS Tax GmbH Seite 1/6 Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz () Die Verwaltungsgesellschaft Savills

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2. Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte

GEBAB Bridge Fonds I. Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Investition in Betriebsfortführungskonzepte GEBAB Bridge Fonds I Der GEBAB Bridge Fonds I ist eine geschlossene Beteiligung, ähnlich einem Private-Equity- Fonds, die Eigenkapital

Mehr

Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 10 Die A-GmbH (Alleingesellschafter

Mehr

Investmentphilosophie der MPC. Ulrich Oldehaver Vorstand MPC Capital AG

Investmentphilosophie der MPC. Ulrich Oldehaver Vorstand MPC Capital AG Investmentphilosophie der MPC Ulrich Oldehaver Vorstand MPC Capital AG Positionierung der MPC Capital AG Führender Anbieter geschlossener Fonds in Deutschland, den Niederlanden und Österreich Insgesamt

Mehr

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung

Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Ausgewählte Aspekte zur Rechnungslegung Frankfurt am Main: 19. Mai 2015 Hermann Bopp Stiftungsverwaltung Seite 2 Inhaltsverzeichnis Zur Person Thema Hermann Bopp ist Mitarbeiter bei BEITEN BURKHARDT in

Mehr

Der Nobelpreis für Ihr Portfolio. Jens Paulsen MPC Capital AG

Der Nobelpreis für Ihr Portfolio. Jens Paulsen MPC Capital AG Der Nobelpreis für Ihr Portfolio Jens Paulsen MPC Capital AG Moderne Vermögensstrukturierung Der Nobelpreis für Ihr Vermögen Harry M. Markowitz Prof. Busse Infinanz Moderne Vermögensstrukturierung Mehr

Mehr

Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich

Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich Security Kapitalanlage AG Graz, Österreich Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs. 1 Nr. 1 bzw 2 InvStG Fondsname: Apollo New World (A) ISIN: AT0000986054 Zeitraum: 01.10.2017 bis 31.12.2017 (alle Angaben je

Mehr

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004. Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance

Mehr

TriFlex. Zeichnungsschein / Beitrittserklärung Gain 21 TriFlex GmbH & Co. KG. 1. Persönliche Angaben (Anleger) 2. Persönliche Angaben (Vermittler)

TriFlex. Zeichnungsschein / Beitrittserklärung Gain 21 TriFlex GmbH & Co. KG. 1. Persönliche Angaben (Anleger) 2. Persönliche Angaben (Vermittler) ORIGINAL Zeichnungsschein / Beitrittserklärung Vertragsnummer (von Gain 21 auszufüllen) 1. Persönliche Angaben (Anleger) Geb. am (Tag/Monat/Jahr) Telefon Telefax Telefon mobil E-Mail Wohnsitzfinanzamt

Mehr

sehr gut NGF Immobilienfonds Hochschule München +++ Urteil Next Generation Funds München GmbH

sehr gut NGF Immobilienfonds Hochschule München +++ Urteil Next Generation Funds München GmbH A N A L Y S E DEUTSCHLANDS ÄLTESTE RATING-AGENTUR FÜR GESCHLOSSENE FONDS GEGRÜNDET 1973 Next Generation Funds München GmbH NGF Immobilienfonds Hochschule München Urteil sehr gut Juni 2011 Die G.U.B.-Analyse

Mehr

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger. Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de

Mehr

HSC Optivita X UK. Investition in UK-Lebensversicherungspolicen

HSC Optivita X UK. Investition in UK-Lebensversicherungspolicen HSC Optivita X UK Investition in UK-Lebensversicherungspolicen Wichtiger Hinweis: Der Anbieter ist verpflichtet, für die vorliegende Vermögensanlage einen Verkaufsprospekt zu erstellen und zu veröffentlichen.

Mehr

Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf

Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Bürgerwindpark Klein Woltersdorf Windenergie in Klein Woltersdorf Klein Woltersdorf, 23.06.2016 Firmenvorstellung Das Geschäftsmodell der nawes sind die Entwicklung, Planung, Finanzierung, Umsetzung und

Mehr

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.

Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2. Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich

Mehr

Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung

Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 1 Firma und Sitz "ZeitRaum. Gemeinnützige Gesellschaft für psychische Rehabilitierung

Mehr

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching

Abgeltungsteuer. STEUERBERATERKANZLEI ERLER PROBST Garching Abgeltungsteuer 53 Reform der Erbschaft- & Schenkungsteuer Änderungen bei Erbschaftsteuerfestsetzung Fazit: Altes Erbschaftsteuerrecht nur noch kurze Zeit anwendbar Handlungsbedarf Steuerliche Aspekte

Mehr

teilweise nach Zielüberschreitung Bürgel liegen Negativinformationen vor. Wir verweisen auf die Rechtsformdaten.

teilweise nach Zielüberschreitung Bürgel liegen Negativinformationen vor. Wir verweisen auf die Rechtsformdaten. Seite 1 von 6 B ü r g e l W i r t s c h a f t s i n f o r m a t i o n e n G m b H & C o. K G, T e l. : 0 4 0 / 898 0 3-0, F a x : 0 4 0 / 89803-7 7 7, w w w. bue r g e l. d e Vollauskunft GwG Nachträge

Mehr

GCI BridgeCapital GmbH, München. Bilanz zum 31. Dezember 2015. B. Rückstellungen 53.250,00 237.412,80. C. Verbindlichkeiten 155.682,69 272.

GCI BridgeCapital GmbH, München. Bilanz zum 31. Dezember 2015. B. Rückstellungen 53.250,00 237.412,80. C. Verbindlichkeiten 155.682,69 272. GCI BridgeCapital GmbH, München Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVA Vorjahr EUR EUR A. Anlagevermögen I. Sachanlagen 7.215.080,90 7.290.080,90 II. Finanzanlagen 69.547,50 69.547,50 7.284.628,40 7.359.628,40

Mehr

Lloyd Fonds Energie Europa. Zahlen, Daten und Fakten

Lloyd Fonds Energie Europa. Zahlen, Daten und Fakten Lloyd Fonds Energie Europa Zahlen, Daten und Fakten Lloyd Fonds Energie Europa Investitions- und Finanzierungsrechnungen Investitions- und Finanzierungsrechnung der Emittentin PROGNOSE Investition in Euro

Mehr

Spezifische Information zu DWS Top Dividende LD

Spezifische Information zu DWS Top Dividende LD Spezifische Information zu DWS Top Dividende LD Zweck Diese Information bezieht sich auf die hier dargestellte spezifische Anlageoption und nicht auf das gesamte Versicherungsanlageprodukt. Es stellt Ihnen

Mehr

Gesellschaft Personengesellschaften

Gesellschaft Personengesellschaften Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft

Mehr