Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510
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- Hilko Baumann
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1 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 1
2 Vorstellung Staatlichen Gewerbeaufsicht (GAA) Organisation der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung GAA GAA GAA GAA Braunschweig Hannover Celle Emden Göttingen Hildesheim Cuxhaven Oldenburg Lüneburg Osnabrück 2
3 Aufgaben Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutz Betriebliche Arbeitsschutzorganisation Arbeitsstätten Baustellen Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Gesetzliche Arbeitszeitregelung Mutterschutz Jugend- und Heimarbeiterschutz Umweltschutz Luftreinhaltung Lärm und Erschütterungen Kreislauf- und Abfallwirtschaft Bodenschutz Bauleitplanung Anlagenbezogener Gewässerschutz Techn. Verbraucherschutz/ Gefahrenschutz Geräte- und Produktsicherheit Anlagensicherheit Überwachungsbedürftige Anlagen Explosionsgefährliche Stoffe Gefahrguttransporte Strahlenschutz Gentechnik Arzneimittel und Medizinprodukte 3
4 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 4
5 Rechtliche Grundlagen Europäische Richtlinien / Verordnungen ArbSchG ProdSG ChemG WHG BetrSichV (ArbmittV) Verordnungen zu Ex-Schutz, PSA MaschSicherheit GefStoffV TRGS 510 TRGS 400 Arbeitgeberverantwortung Gefährdungsbeurteilung VAwS (AwSV) 5
6 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 6
7 Formale Anforderungen Anzeige bei VAwS-Anlagen ab Gefährdungsstufe B i.d.r. Prüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Zuständig Untere Wasserbehörde Erlaubnis Läger mit > l leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Zuständig LK, Stadt, kreisfreie Städte Baugenehmigung Bauvorhaben nach BauG bzw. NBauO Zuständig Bauamt LK, Stadt, kreisfreie Städte 7
8 Formale Anforderungen an Läger Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz und SprengG bei Erreichen oder überschreiten von Mengenschwellen gemäß 4. BImSchV Zuständig GAA OS; GAA OL Betriebsbereich nach StörfallV (12. BImSchV) bei Erreichen oder überschreiten von Mengenschwellen gemäß 12. BImSchV (Stoffliste Anhang I) Anzeige nach BImSchV Zuständig GAA OS Genehmigt wie beantragt!!!!!!!!!!!!! Vorausschauende Planung kann erheblich Kosten senken 8
9 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 9
10 Wasserrechtliche Anforderungen Rechtl. Grundlage: WHG, NWG, Anlagenverordnung-VAwS Lagerung: > 24 Stunden; Abgrenzung von der Bereitstellung Anlage: ortsfest oder ortsfest betriebene Funktionseinheit Medium: fest, flüssig, gasförmig unterschiedliche Anforderungen Umschlag: stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis für >WGK 1 Einstufung: - SDB Abschnitt 15 Rechtsvorschriften - VwVwS, ggf. Selbsteinstufung - -> Webseite des UBA 10
11 Gefährdungsstufe A Betreiberpflicht (Besorgnisgrundsatz) Erfüllung der Grundpflichten 3 dicht und hinreichend widerstandsfähiger Auffangraum Wasserrecht Gefährdungsstufe B-D Anzeigepflicht Stufe B Ableitung Prüffristen Stufe B Produkt Wassergefährdungsklasse Menge Gefährdungsstufe Mineralöl WGK l A Altöl WGK l C 11
12 Wasserrecht Formale Anforderung für Stahlwannen Übereinstimmungserklärung (ÜHP) Formale Anforderung für Kunststoffwannen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Mit Bauausführung ist die TRwS 786 zu beachten Bei der Lagerung ist die Medienbeständigkeit zu beachten!!!! ACHTUNG H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 12
13 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 13
14 Regelungen der TRGS 510 GefStoffV 2 (1), 3 Definition Gefahrstoffe brennbar, giftig, CMR-Stoffe, ätzend, reizend, sensibilisierend gesundheitsschädlich, umweltgefährlich Nebenprodukte mit Auswirkung auf Wirkungspfade (Boden, Wasser, Luft), Klima, Tiere, Pflanzen Eigenschaften bei Verwendung am Arbeitsplatz, Zuweisung AGW 14
15 TRGS 510 Anerkennung als Stand der Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene -> bei Umsetzung Auslösung der Vermutungswirkung Vermutungswirkung: Bei Umsetzung der TRGS kann von einem sicheren Betreiben ausgegangen werden Tätigkeiten: jede Arbeit mit Gefahrstoffen u.a. Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung innerbetriebliches Befördern Lagerung / Bereitstellung: Aufbewahren zur späteren Verwendung Aktive Lagerung: geöffnete Umschließungen Passive Lagerung: geschlossene Originalverpackungen 15
16 Kernelement der TRGS 510 Anwendungsbereich: Ʃ > 400 kg unterschiedlicher LGK davon > 200 kg je LGK 16
17 Getrennt / Separatlagerung Getrenntlagerung div. LGK in einem Lagerbereich Abstände durch Barrieren Getrennte Auffangräume F 30 Abtrennung LGK 3 LGK 12 / 13 LGK 6.1 LGK 3 LGK 5.2K LLG Separatlagerung F 90 Wand F 90 Tür 17
18 Getrenntlagerung Achtung bei: Unterschiedlichen Löschmittel Unterschiedlichen Temperaturbedingungen Reaktion verschiedener Stoffe zu Brand / Explosion Reaktion bei Brand zu giftigen Stoffen 18
19 Getrenntlagerung Hinweis auf Getrenntlagerung ergibt sich aus: Sicherheitsdatenblätter R- und S- Sätze / H-, und P-Sätze R29 / H029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R31 / H031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R32 / H032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase S 14 fernhalten von (inkompatible Substanzen) S 17 von brennbaren Stoffen fernhalten H014 Reagiert heftig mit Wasser Merkblätter der UVT 19
20 Getrenntlagerung Stoff A Stoff B Gefahr Säuren + Metalle = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Oxidationsmittel + Organische Stoffe = Brand, Explosion Cyanide + Säure = giftiges Cyanwasserstoff-Gas Sulfide + Säuren = giftiges Schwefelwasserstoff-Gas Alkalimetalle + Wasser = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Carbide + Wasser = leicht entzündliche Gase (Acetylen- Gas) Säuren + Laugen = exotherme Reaktion (setzt Wärme frei) Metallpulver + wässrige Lösungen = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Metallpulver + Luft = Selbstentzündung Salpetersäure + organische Stoffe oder Metalle = giftige nitrose Gase 20
21 21
22 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 2A 2,5 l LGK 5 5 kg bei OP I / Kat. I LGK 2 B 20 kg Netto Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Anwendung der TRGS 510 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 3, 5, 6 LGK kg wenn H226 / R Grundsätze 4.2 allg. Schutzmaßnahmen 4.3 zusätzliche Schutzmaßnahmen Lager Lagerorganisation Sicherung Lagergut Qualifizierung Maßnahmen Alarmierung PSA hygienische Maßnahmen Erste Hilfe Prüfungen 200 kg 5 zusätzliche Maßnahmen kg 5.2 bauliche Anforderungen 5.3 Zugangsbeschränkung 5.4 Betriebsstörungen 6 besondere Brandschutzmaßnahmen 50 kg Arbeitsraum Lager Lager 22
23 Grundsätze, allgemeine Schutzmaßnahmen Ersetzt bisherige Kleinmengenregelung 4.1 Grundsätze < kg Alle Gefahrstoffe (gilt für a.n.g.) < 1 kg oxidierende Stoffe < 2,5 l Gase in Druckgasbehälter < 10 kg extrem entzündbar < 20 kg Aerosolverpackungen / leicht entzündliche Flüssigkeiten < 50 kg akut toxisch / CMR-Stoffe < 100 kg entzündbare Flüssigkeiten 4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen 23
24 Grundsätze, allgemeine Schutzmaßnahmen Dichte Gebinde, Vermeidung von Freisetzung Identifizierung über Kennzeichnung erforderlich Ableitung der Schutzmaßnahmen Lagerung nicht in Verkehrswegen / Pausenräume Zündquelle und Erwärmung vermeiden Ggf. Lüftung beachten Auffangvorrichtung für flüssige Gefahrstoffe 24
25 Zusätzliche Schutzmaßnahmen kg Alle Gefahrstoffe (gilt für a.n.g.) 1 kg - 5 kg oxidierende Stoffe 2,5 l Druckgasbehälter 20 kg kg (20 kg)* Gase in Druckgaskartuschen/Aerosolverpackung 10 kg kg (20 kg)* extrem entzündbare Fl. 20 kg kg (20 kg)* Aerosolverpackungen / leicht entzündliche Fl. 50 kg kg akut toxisch / CMR-Stoffe 100 kg kg entzündbare Flüssigkeiten *besondere Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe Dokumentation in geeigneter Form!!!!!!! 4.3) Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern 25
26 Zusätzliche Schutzmaßnahmen 4.3 TRGS 510 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern: Anforderungen an die Beleuchtung und Lüftung nach ASR Überprüfung Lageranlage, Gebinde, Instandsetzungsmaßnahmen Kennzeichnung Sicherung der Lageranlage und Lagergut Prüfung DIN EN 15635, BGR 234 Beachtung der Lagerhöhe für sicheres Entnehmen Alarmplan bei Havarie, PSA, Erste Hilfe Prüfungen: Auffangräume, Lüftungsanlagen, Augenduschen 26
27 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 5) Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 6) Besondere Brandschutzmaßnahmen > kg alle Gefahrstoffe < > 200 kg akut toxisch / CMR-Stoffe > 200 kg extrem entzündbar / leicht entzündliche Flüssigkeiten > 200 kg Aerosolverpackungen / > kg entzündbare Flüssigkeiten > 200 kg entzündbare Feststoffe > 200 kg selbsterhitzungs- / selbstzersetzliche Stoffe und Gemische > (200 kg) 5 kg oxidierende Flüssigkeiten / Feststoffe > (200 kg) 2,5kg Gase in Druckbehältern > (200 kg) 20 kg Aerosolpackungen /Druckgaskartuschen > kg brennbare Flüssigkeiten 27
28 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe Bauliche Anforderungen Abtrennung zu angrenzenden Räumen min F 30 Auffangraum nicht brennbar Zugangsbeschränkungen Zutritt nur für befugte Personen Kennzeichnung mit Warnhinweisen Besondere Sicherungsmaßnahmen für Lager nach der 4. BImSchV 28
29 Besondere Brandschutzmaßnahmen Baulich: Harte Bedachung Ggf. Feuerwehrumfahrt, Aufstellfläche, RWA Flucht und Rettungswege: Gesicherter Bereich in < 35 m (Beurteilung der Fluchtweglänge im der Gefährdungsbeurteilung) > 200m² 2 gegenüberliegende Ausgänge Löscheinrichtung Ausreichende und geeignete Ausführung (Erreichbarkeit, Einrichtung, Löschmittel) Kennzeichnung P011, W021 29
30 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 8. Lagerung akut toxischer Flüssigkeiten und Feststoffe 9. Lagerung akut oxidierender Flüssigkeiten und Feststoffe 10. Lagerung Gase unter Druck 11. Lagerung Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen 12. Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten 30
31 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Anwendung der TRGS 510 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 2A 2,5 l LGK 5 5 kg bei OP I / Kat. I LGK 2 B 20 kg Netto 4.1 Grundsätze 4.2 allg. Schutzmaßnahmen LGK 3, 5, 6 LGK kg wenn H226 / R zusätzliche Schutzmaßnahmen Lager Lagerorganisation Sicherung Lagergut Qualifizierung Maßnahmen Alarmierung PSA hygienische Maßnahmen Erste Hilfe Prüfungen + 5 zusätzliche Maßnahmen kg 5.2 bauliche Anforderungen 5.3 Zugangsbeschränkung 5.4 Betriebsstörungen 6 besondere Brandschutzmaßnahmen 200 kg 50 kg Arbeitsraum Lager Lager 31
32 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe > 200 kg Formale / materielle Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude Erlaubnis BetrSichV im Freien entfällt 4. BImSchV 2 t T+ ( 10 t für T+, T, O, E) Grundpflicht 12. BImSchV T kg; T kg Feuerbeständig F 90 > 200 kg oder Schutzabstände Brandwand > m² oder Schutzabstände Materielle Anforderung Ex-Schutz ggf. SDB Lüftung (0,4-fach / 2-fach) ggf. SDB Zusammenlagerungsverbot LGK 1, 2A, (3), 4.1A, (4.1B), (4.2), (4.3), 5.1A, (5.1B), 5.1C, 5.2, 6.2, 7 > 200 kg Automatische Brandmeldeanlage > 20 t, (>10t - 20t z.b. Wohnbebauung) Automatische Feuerlöschanlage > 20 t Max. Lagermenge 32
33 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe > 200 kg Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Zugang beschränkt auf fachkundige und zuverlässige Personen z.b. geeigneter abschließbare Schrank / Raum, Werkszaun und Zugangskontrolle > 800 m² Alarmierungsvorrichtung Auf ausgewiesenen Bereitstellungsflächen sind Fremdpersonen einzuweisen und zu beaufsichtigen 33
34 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe > 5 kg Formale / bauliche Anforderungen Formale Anforderungen Erlaubnis BetrSichV 4. BImSchV Grundpflicht 12. BImSchV im Gebäude im Freien entfällt ( 10 t für T+, T, O, E) ggf. wenn namentlich genannt Nr.: Materielle Anforderung Feuerbeständig F 90 Brandwand Ex-Schutz Lüftung (0,4-fach / 2-fach) Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2A), (2B), (3), 4.1A, (4.1B), 4.2, 4.3, (6.1) 5.2, 6.2, 7 Automatische Brandmeldeanlage Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge organisatorische Anforderungen > 200 kg > m² ggf. SDB ggf. SDB > 200 kg oder Schutzabstände 5 m oder Schutzabstände nicht gefordert 34
35 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe > 200 kg (> 5 kg) Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Havarierte Stoffe nicht mit brennbaren Materialien aufnehmen Beseitigung i.d.r. mit viel Wasser, Sand, Kieselgur, Zement Keine Lagerung zusammen mit Verbrennungsmotoren betriebenen Geräten Keine Lagerung zusammen mit brennbaren Stoffen (Paletten, Verpackung, Papier usw.) 35
36 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Gase unter Druck > 2,5 l Formale / bauliche Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude Erlaubnis BetrSichV entfällt 4. BImSchV 3t Grundpflicht 12. BImSchV im Freien kg Materielle Anforderung Feuerhemmend F 30 > 2,5 l (angrenzende Räume) Feuerbeständig F 90 Abstand 5 m bei angrenzender Lägern mit Brandgefahr > 2,5 l (angrenzende Räume mit Ex-Bereich) Brandwand Ex-Schutz erforderlich Lüftung (0,4-fach / 2-fach) erforderlich Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2B), 3, 4.1, 4.2, 4.3, (5.1) 5.2, 6.2, 7 > 200 kg Automatische Brandmeldeanlage nicht gefordert Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge 36
37 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Gase unter Druck > 2,5 l Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Sicherung gegen Umfallen, Herabfallen Sicherung der Ventile durch geeignete Schutzeinrichtungen (Kragen, Schutzkappe) Bei inhalativ giftigen Gasen Installation einer Gaswarneinrichtung, bei Überschreitung optischer und akustischer Alarm Mitführen eines Atemschutzgerätes wenn F und Kat. 1 oder 2, Abstände zu öffentlichem Verkehrsweg In Arbeitsräumen keine Umfüllung; keine Bodeneinläufe bei schweren Gasen Besonderheit bei Lagerung unter Erdgleiche wenn T+, T, F, Ausweisung von Schutzbereichen 37
38 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Aerosolpackungen und Druckgaspackungen > 20 kg Formale / materielle Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude Erlaubnis BetrSichV entfällt 4. BImSchV 3 t Grundpflicht 12. BImSchV kg im Freien Materielle Anforderung Feuerbeständig F 90 > 20 kg oder Schutzabstände 5 m Brandwand > m² oder Schutzabstände Ex-Schutz erforderlich Lüftung (0,4-fach / 2-fach) erforderlich Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2A), (3), 4.1A, 4.2, 4.3, (5.1), 5.2, 6.2, 7 > 20 kg 200 kg für nicht ggf. ohne Lagerung in Gitterbox Automatische Brandmeldeanlage nicht gefordert Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge 100 t / m² 38
39 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Aerosolpackungen und Druckgaspackungen > 20 kg Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Gilt auch für als nicht gefährlich gekennzeichnete Stoffe > 200 kg, wenn diese nicht in Gitterboxen gelagert werden 39
40 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Lagerung entzündbarer Formale / materielle Anforderungen Flüssigkeiten > 200 kg (1.000 kg) Formale Anforderungen Erlaubnis BetrSichV im Gebäude im Freien l (für leicht und hochentzündliche Flüssigkeiten) 4. BImSchV Grundpflicht 12. BImSchV t (wenn FP < 21 C) e kg; l kg; Feuerhemmend F kg h kg Materielle Anforderung (angrenzende Räume) Feuerbeständig F 90 > 1.000kg (angrenzende Räume) Brandwand Ex-Schutz erforderlich Lüftung (0,4-fach / 2-fach) Zusammenlagerungsverbot erforderlich > 200 kg für R 11 / H225, R 12/ H224 LGK 1, 2A, 4.1, 4.2, 4.3, (5.1) 5.2, 6.2, 7 > kg R 10 / H226 Automatische Brandmeldeanlage <20 t Automatische Feuerlöschanlage >20 t Max. Lagermenge 100 t / 500 m² nur mit abgestimmten Brandschutzkonzept 40
41 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten > 200 kg (1.000 kg) Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Restentleerte, ungereinigte Behälter sind wie gefüllte Behälter zu sehen > 100 t Lagermenge möglich aber: zusätzliche Schutzmaßnahmen Beachtung der Flammpunkte bei Zusammenlagerung brennbarer / entzündlicher Flüssigkeiten Auffangraum für Transportbehälter <1.000l mit Öffnung über Flüssigkeitsspiegel nicht erforderlich Achtung: spezielle Regelungen über das Wasserrecht Regelungen auch über das Wasserrecht 41
42 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten Achtung: Verschiebung des FP Erlaubnis- / Genehmigungspflicht überprüfen Quelle: berliner-feuerwehr.de 42
43 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Ex-Schutz Zoneneinteilung Zone 2 / 22 Häufigkeit Zone 1 / 21 Zone 0 / 20 Zone 2 / 1 / 0: Anzahl pro Jahr Anzahl pro Monat Dämpfe, Nebel, Gase Zone 22 / 21 / 20: Dauer in Stunden 0,5-10 Normalbetrieb Normalbetrieb Nicht oder nur gelegentlich kurzfristig Stäube Über lange Zeiträume oder häufig 43
44 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Zoneneinteilung für Stoffe H224/R11, H 225/R12, H 226/R10 Lagerräume mit Behältern < l Rauminhalt Luftwechsel Techn. Einrichtung Min. 0,4-facher Zone 2 raumhoch Min. 0,4-facher Zone 2 bis 1,5 m Raumhöhe Erhöhung auf 2-fach Keine Zone Aber: Gerätekat. 3 bis 0,8 m Raumhöhe Gaswarngerät Ständig 2-fach Keine Zone Aber: Gerätekat. 3 bis 0,8 m Raumhöhe Strömungswächter < 100 m³ > 100 m³ Unabhängig Zone 44
45 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Ausnahmen vom Ex-Schutz Ausnahmen für Ex-Bereiche sind möglich Voraussetzung Stoffe FP > 35 C Kein ExBereich, wenn Bedingung keine Erwärmung > 30 C Gerätekategorie Kat 3 bis 0,8m Höhe Gemische FP> 45 C Prüffallhöhe nicht überschritten keine Erwärmung > 30 C Stofffreisetzung muss über techn. Maßnahmen ausgeschlossen sein 45
46 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Ausnahmen vom Ex-Schutz Quelle: BGHW Mannheim Tagung Lagerung von Gefahrstoffen am in Essen 46
47 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 47
48 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Fazit Etablierung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung Schriftliche Dokumentation Einhaltung formaler und materieller Anforderung Maßnahmenplan bei Havarie Sicherheitsdatenblatt nach akt. Stand 1907/2006/EG Prüfen der Betriebsmittel und Dokumentation 48
49 Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Geschafft?/! Bei Fragen : Tel: 0541/ markus.springer@gaa-os.niedersachsen.de 49
Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510
Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen
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