Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510

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1 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 1

2 Vorstellung Staatlichen Gewerbeaufsicht (GAA) Organisation der Niedersächsischen Gewerbeaufsichtsverwaltung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung GAA GAA GAA GAA Braunschweig Hannover Celle Emden Göttingen Hildesheim Cuxhaven Oldenburg Lüneburg Osnabrück 2

3 Aufgaben Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Arbeitsschutz Betriebliche Arbeitsschutzorganisation Arbeitsstätten Baustellen Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe Gesetzliche Arbeitszeitregelung Mutterschutz Jugend- und Heimarbeiterschutz Umweltschutz Luftreinhaltung Lärm und Erschütterungen Kreislauf- und Abfallwirtschaft Bodenschutz Bauleitplanung Anlagenbezogener Gewässerschutz Techn. Verbraucherschutz/ Gefahrenschutz Geräte- und Produktsicherheit Anlagensicherheit Überwachungsbedürftige Anlagen Explosionsgefährliche Stoffe Gefahrguttransporte Strahlenschutz Gentechnik Arzneimittel und Medizinprodukte 3

4 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 4

5 Rechtliche Grundlagen Europäische Richtlinien / Verordnungen ArbSchG ProdSG ChemG WHG BetrSichV (ArbmittV) Verordnungen zu Ex-Schutz, PSA MaschSicherheit GefStoffV TRGS 510 TRGS 400 Arbeitgeberverantwortung Gefährdungsbeurteilung VAwS (AwSV) 5

6 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 6

7 Formale Anforderungen Anzeige bei VAwS-Anlagen ab Gefährdungsstufe B i.d.r. Prüfung vor Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Zuständig Untere Wasserbehörde Erlaubnis Läger mit > l leicht- und hochentzündlichen Flüssigkeiten Zuständig LK, Stadt, kreisfreie Städte Baugenehmigung Bauvorhaben nach BauG bzw. NBauO Zuständig Bauamt LK, Stadt, kreisfreie Städte 7

8 Formale Anforderungen an Läger Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz und SprengG bei Erreichen oder überschreiten von Mengenschwellen gemäß 4. BImSchV Zuständig GAA OS; GAA OL Betriebsbereich nach StörfallV (12. BImSchV) bei Erreichen oder überschreiten von Mengenschwellen gemäß 12. BImSchV (Stoffliste Anhang I) Anzeige nach BImSchV Zuständig GAA OS Genehmigt wie beantragt!!!!!!!!!!!!! Vorausschauende Planung kann erheblich Kosten senken 8

9 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 9

10 Wasserrechtliche Anforderungen Rechtl. Grundlage: WHG, NWG, Anlagenverordnung-VAwS Lagerung: > 24 Stunden; Abgrenzung von der Bereitstellung Anlage: ortsfest oder ortsfest betriebene Funktionseinheit Medium: fest, flüssig, gasförmig unterschiedliche Anforderungen Umschlag: stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis für >WGK 1 Einstufung: - SDB Abschnitt 15 Rechtsvorschriften - VwVwS, ggf. Selbsteinstufung - -> Webseite des UBA 10

11 Gefährdungsstufe A Betreiberpflicht (Besorgnisgrundsatz) Erfüllung der Grundpflichten 3 dicht und hinreichend widerstandsfähiger Auffangraum Wasserrecht Gefährdungsstufe B-D Produkt Wassergefährdungsklasse Menge Gefährdungsstufe Mineralöl WGK l A Altöl WGK l C 11

12 Wasserrecht Formale Anforderung für Stahlwannen Übereinstimmungserklärung (ÜHP) Formale Anforderung für Kunststoffwannen Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Mit Bauausführung ist die TRwS 786 zu beachten Bei der Lagerung ist die Medienbeständigkeit zu beachten!!!! ACHTUNG H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. 12

13 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 13

14 Regelungen der TRGS 510 GefStoffV 2 (1), 3 Definition Gefahrstoffe brennbar, giftig, CMR-Stoffe, ätzend, reizend, sensibilisierend gesundheitsschädlich, umweltgefährlich Nebenprodukte mit Auswirkung auf Wirkungspfade (Boden, Wasser, Luft), Klima, Tiere, Pflanzen Eigenschaften bei Verwendung am Arbeitsplatz, Zuweisung AGW 14

15 TRGS 510 Anerkennung als Stand der Wissenschaft, Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene -> bei Umsetzung Auslösung der Vermutungswirkung Vermutungswirkung: Bei Umsetzung der TRGS kann von einem sicheren Betreiben ausgegangen werden Tätigkeiten: jede Arbeit mit Gefahrstoffen u.a. Lagerung, Aufbewahrung, Entsorgung innerbetriebliches Befördern Lagerung / Bereitstellung: Aufbewahren zur späteren Verwendung Aktive Lagerung: geöffnete Umschließungen Passive Lagerung: geschlossene Originalverpackungen 15

16 Kernelement der TRGS 510 Anwendungsbereich: davon > 200 kg je LGK 16

17 Getrennt / Separatlagerung Getrenntlagerung div. LGK in einem Lagerbereich Abstände durch Barrieren Getrennte Auffangräume F 30 Abtrennung LGK 3 LGK 12 / 13 LGK 6.1 LGK 3 LGK 5.2K LLG Separatlagerung F 90 Wand F 90 Tür 17

18 Getrenntlagerung Achtung bei: Unterschiedlichen Löschmittel Unterschiedlichen Temperaturbedingungen Reaktion verschiedener Stoffe zu Brand / Explosion Reaktion bei Brand zu giftigen Stoffen 18

19 Getrenntlagerung Hinweis auf Getrenntlagerung ergibt sich aus: Sicherheitsdatenblätter R- und S- Sätze / H-, und P-Sätze R29 / H029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase R31 / H031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase R32 / H032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase S 14 fernhalten von (inkompatible Substanzen) S 17 von brennbaren Stoffen fernhalten H014 Reagiert heftig mit Wasser Merkblätter der UVT 19

20 Getrenntlagerung Stoff A Stoff B Gefahr Säuren + Metalle = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Oxidationsmittel + Organische Stoffe = Brand, Explosion Cyanide + Säure = giftiges Cyanwasserstoff-Gas Sulfide + Säuren = giftiges Schwefelwasserstoff-Gas Alkalimetalle + Wasser = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Carbide + Wasser = leicht entzündliche Gase (Acetylen- Gas) Säuren + Laugen = exotherme Reaktion (setzt Wärme frei) Metallpulver + wässrige Lösungen = Selbstentzündung (Wasserstoff-Gas) Metallpulver + Luft = Selbstentzündung Salpetersäure + organische Stoffe oder Metalle = giftige nitrose Gase 20

21 21

22 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 2A Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Anwendung der TRGS 510 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 3, 5, 6 LGK 3 H226 / R Grundsätze 4.2 allg. Schutzmaßnahmen 4.3 zusätzliche Schutzmaßnahmen Lager Lagerorganisation Sicherung Lagergut Qualifizierung Maßnahmen Alarmierung PSA hygienische Maßnahmen Erste Hilfe Prüfungen 200 kg 5 zusätzliche Maßnahmen 5.2 bauliche Anforderungen 5.3 Zugangsbeschränkung 5.4 Betriebsstörungen 6 besondere Brandschutzmaßnahmen 50 kg Arbeitsraum Lager Lager 22

23 Grundsätze, allgemeine Schutzmaßnahmen Ersetzt bisherige Kleinmengenregelung 4.1 Grundsätze < kg Alle Gefahrstoffe (gilt für a.n.g.) < 1 kg oxidierende Stoffe < 2,5 l Gase in Druckgasbehälter < 10 kg extrem entzündbar < 20 kg Aerosolverpackungen / leicht entzündliche Flüssigkeiten < 50 kg akut toxisch / CMR-Stoffe < 100 kg entzündbare Flüssigkeiten 4.2 Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen 23

24 Grundsätze, allgemeine Schutzmaßnahmen Dichte Gebinde, Vermeidung von Freisetzung Identifizierung über Kennzeichnung erforderlich Ableitung der Schutzmaßnahmen Lagerung nicht in Verkehrswegen / Pausenräume Zündquelle und Erwärmung vermeiden Ggf. Lüftung beachten Auffangvorrichtung für flüssige Gefahrstoffe 24

25 Zusätzliche Schutzmaßnahmen kg Alle Gefahrstoffe (gilt für a.n.g.) 1 kg - 5 kg oxidierende Stoffe 2,5 l Druckgasbehälter 20 kg kg (20 kg)* Gase in Druckgaskartuschen/Aerosolverpackung 10 kg kg (20 kg)* extrem entzündbare Fl. 20 kg kg (20 kg)* Aerosolverpackungen / leicht entzündliche Fl. 50 kg kg akut toxisch / CMR-Stoffe 100 kg kg entzündbare Flüssigkeiten *besondere Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe Dokumentation in geeigneter Form!!!!!!! 4.3) Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern 25

26 Zusätzliche Schutzmaßnahmen 4.3 TRGS 510 Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei der Lagerung in Lagern: Anforderungen an die Beleuchtung und Lüftung nach ASR Überprüfung Lageranlage, Gebinde, Instandsetzungsmaßnahmen Kennzeichnung Sicherung der Lageranlage und Lagergut Prüfung DIN EN 15635, BGR 234 Beachtung der Lagerhöhe für sicheres Entnehmen Alarmplan bei Havarie, PSA, Erste Hilfe Prüfungen: Auffangräume, Lüftungsanlagen, Augenduschen 26

27 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 5) Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 6) Besondere Brandschutzmaßnahmen > kg alle Gefahrstoffe < > 200 kg akut toxisch / CMR-Stoffe > 200 kg extrem entzündbar / leicht entzündliche Flüssigkeiten > 200 kg Aerosolverpackungen / > kg entzündbare Flüssigkeiten > 200 kg entzündbare Feststoffe > 200 kg selbsterhitzungs- / selbstzersetzliche Stoffe und Gemische > (200 kg) 5 kg oxidierende Flüssigkeiten / Feststoffe > (200 kg) 2,5kg Gase in Druckbehältern > (200 kg) 20 kg Aerosolpackungen /Druckgaskartuschen > kg brennbare Flüssigkeiten 27

28 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe Bauliche Anforderungen Abtrennung zu angrenzenden Räumen min F 30 Auffangraum nicht brennbar Zugangsbeschränkungen Zutritt nur für befugte Personen Kennzeichnung mit Warnhinweisen Besondere Sicherungsmaßnahmen für Lager nach der 4. BImSchV 28

29 Besondere Brandschutzmaßnahmen Baulich: Harte Bedachung Ggf. Feuerwehrumfahrt, Aufstellfläche, RWA Flucht und Rettungswege: Gesicherter Bereich in < 35 m (Beurteilung der Fluchtweglänge im der Gefährdungsbeurteilung) > 200m² 2 gegenüberliegende Ausgänge Löscheinrichtung Ausreichende und geeignete Ausführung (Erreichbarkeit, Einrichtung, Löschmittel) Kennzeichnung P011, W021 29

30 Zusätzliche Maßnahmen für spezielle Gefahrstoffe 8. Lagerung akut toxischer Flüssigkeiten und Feststoffe 9. Lagerung akut oxidierender Flüssigkeiten und Feststoffe 10. Lagerung Gase unter Druck 11. Lagerung Aerosolpackungen und Druckgaskartuschen 12. Lagerung entzündlicher Flüssigkeiten 30

31 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 2A Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Anwendung der TRGS 510 Spezielle Anforderungen für spezielle Stoffe LGK 3, 5, 6 LGK 3 H226 / R Grundsätze 4.2 allg. Schutzmaßnahmen 4.3 zusätzliche Schutzmaßnahmen Lager Lagerorganisation Sicherung Lagergut Qualifizierung Maßnahmen Alarmierung PSA hygienische Maßnahmen Erste Hilfe Prüfungen 200 kg 5 zusätzliche Maßnahmen 5.2 bauliche Anforderungen 5.3 Zugangsbeschränkung 5.4 Betriebsstörungen 6 besondere Brandschutzmaßnahmen 50 kg Arbeitsraum Lager Lager 31

32 Akut toxische Flüssigkeiten und Formale / materielle Anforderungen Feststoffe > 200 kg Formale Anforderungen im Gebäude im Freien Erlaubnis BetrSichV entfällt Grundpflicht 12. BImSchV T kg; T kg Materielle Anforderung Feuerbeständig F 90 > 200 kg oder Schutzabstände Brandwand > m² oder Schutzabstände Ex-Schutz ggf. SDB Lüftung (0,4-fach / 2-fach) ggf. SDB Zusammenlagerungsverbot LGK 1, 2A, (3), 4.1A, (4.1B), (4.2), (4.3), 5.1A, (5.1B), 5.1C, 5.2, 6.2, 7 > 200 kg Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge > 20 t 32

33 Akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe > 200 kg Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Zugang beschränkt auf fachkundige und zuverlässige Personen z.b. geeigneter abschließbare Schrank / Raum, Werkszaun und Zugangskontrolle > 800 m² Alarmierungsvorrichtung Auf ausgewiesenen Bereitstellungsflächen sind Fremdpersonen einzuweisen und zu beaufsichtigen 33

34 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe > 5 kg Formale / bauliche Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude im Freien Erlaubnis BetrSichV entfällt Grundpflicht 12. BImSchV ggf. wenn namentlich genannt Nr.: Materielle Anforderung Feuerbeständig F 90 > 200 kg oder Schutzabstände 5 m Brandwand > m² oder Schutzabstände Ex-Schutz ggf. SDB Lüftung (0,4-fach / 2-fach) ggf. SDB Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2A), (2B), (3), 4.1A, (4.1B), 4.2, 4.3, (6.1) 5.2, 6.2, 7 > 200 kg Automatische Brandmeldeanlage Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge organisatorische Anforderungen nicht gefordert 34

35 Oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe > 200 kg (> 5 kg) Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Havarierte Stoffe nicht mit brennbaren Materialien aufnehmen Beseitigung i.d.r. mit viel Wasser, Sand, Kieselgur, Zement Keine Lagerung zusammen mit Verbrennungsmotoren betriebenen Geräten Keine Lagerung zusammen mit brennbaren Stoffen (Paletten, Verpackung, Papier usw.) 35

36 Gase unter Druck > 2,5 l Formale / bauliche Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude im Freien Erlaubnis BetrSichV entfällt Grundpflicht 12. BImSchV kg Materielle Anforderung Feuerhemmend F 30 (angrenzende Räume) Feuerbeständig F 90 (angrenzende Räume mit Ex-Bereich) Brandwand Ex-Schutz Lüftung (0,4-fach / 2-fach) Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2B), 3, 4.1, 4.2, 4.3, (5.1) 5.2, 6.2, 7 > 2,5 l Abstand 5 m bei angrenzender Lägern mit Brandgefahr > 2,5 l erforderlich erforderlich > 200 kg Automatische Brandmeldeanlage Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge nicht gefordert 36

37 Gase unter Druck > 2,5 l Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Sicherung gegen Umfallen, Herabfallen Sicherung der Ventile durch geeignete Schutzeinrichtungen (Kragen, Schutzkappe) Bei inhalativ giftigen Gasen Installation einer Gaswarneinrichtung, bei Überschreitung optischer und akustischer Alarm Mitführen eines Atemschutzgerätes wenn F und Kat. 1 oder 2, Abstände zu öffentlichem Verkehrsweg In Arbeitsräumen keine Umfüllung; keine Bodeneinläufe bei schweren Gasen Besonderheit bei Lagerung unter Erdgleiche wenn T +, T, F, Ausweisung von Schutzbereichen 37

38 Aerosolpackungen und Druckgaspackungen > 20 kg Formale / materielle Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude im Freien Erlaubnis BetrSichV entfällt Grundpflicht 12. BImSchV kg Materielle Anforderung Feuerbeständig F 90 > 20 kg oder Schutzabstände 5 m Brandwand > m² oder Schutzabstände Ex-Schutz erforderlich Lüftung (0,4-fach / 2-fach) erforderlich Zusammenlagerungsverbot LGK 1, (2A), (3), 4.1A, 4.2, 4.3, (5.1), 5.2, 6.2, 7 für nicht ggf. ohne Lagerung in Gitterbox Automatische Brandmeldeanlage Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge 100 t / m² nicht gefordert 38

39 Aerosolpackungen und Druckgaspackungen > 20 kg Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Gilt auch für als nicht gefährlich gekennzeichnete Stoffe > 200 kg, wenn diese nicht in Gitterboxen gelagert werden 39

40 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten > 200 kg (1.000 kg) Formale / materielle Anforderungen Formale Anforderungen im Gebäude im Freien Materielle Anforderung Feuerhemmend F 30 (angrenzende Räume) Feuerbeständig F 90 (angrenzende Räume) Brandwand Ex-Schutz Lüftung (0,4-fach / 2-fach) Zusammenlagerungsverbot LGK 1, 2A, 4.1, 4.2, 4.3, (5.1) 5.2, 6.2, 7 Automatische Brandmeldeanlage Automatische Feuerlöschanlage Max. Lagermenge kg > 1.000kg erforderlich erforderlich > 200 kg für R 11 / H225, R 12/ H224 > kg R 10 / H226 <20 t >20 t 100 t / 500 m² nur mit abgestimmten Brandschutzkonzept 40

41 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten > 200 kg (1.000 kg) Organisatorische Anforderungen Weitergehende Anforderungen Restentleerte, ungereinigte Behälter sind wie gefüllte Behälter zu sehen > 100 t Lagermenge möglich aber: zusätzliche Schutzmaßnahmen Beachtung der Flammpunkte bei Zusammenlagerung brennbarer / entzündlicher Flüssigkeiten Auffangraum für Transportbehälter <1.000l mit Öffnung über Flüssigkeitsspiegel nicht erforderlich Achtung: spezielle Regelungen über das Wasserrecht Regelungen auch über das Wasserrecht 41

42 Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten Achtung: Verschiebung des FP Erlaubnis- / Genehmigungspflicht überprüfen Quelle: berliner-feuerwehr.de 42

43 Ex-Schutz Zoneneinteilung Zone 2 / 22 Zone 1 / 21 Zone 0 / 20 Häufigkeit Anzahl pro Jahr Anzahl pro Monat Zone 2 / 1 / 0: Dämpfe, Nebel, Gase Dauer in Stunden 0,5-10 Zone 22 / 21 / 20: Stäube Normalbetrieb Nicht oder nur kurzfristig Normalbetrieb gelegentlich Über lange Zeiträume oder häufig 43

44 Zoneneinteilung für Stoffe H224/R11, H 225/R12, H 226/R10 Lagerräume mit Behältern < l Rauminhalt Luftwechsel Zone Techn. Einrichtung < 100 m³ > 100 m³ Min. 0,4-facher Zone 2 raumhoch Min. 0,4-facher Zone 2 bis 1,5 m Raumhöhe Erhöhung auf 2-fach KeineZone Aber: Gerätekat. 3 bis 0,8 m Raumhöhe Gaswarngerät Unabhängig Ständig 2-fach Keine Zone Aber: Gerätekat. 3 bis 0,8 m Raumhöhe Strömungswächter 44

45 Ausnahmen vom Ex-Schutz Ausnahmen für Ex-Bereiche sind möglich Voraussetzung Bedingung Kein Ex- Bereich, wenn Stoffe FP > 35 C keine Erwärmung > 30 C Gemische FP> 45 C Prüffallhöhe nicht überschritten keine Erwärmung > 30 C Stofffreisetzung muss über techn. Maßnahmen ausgeschlossen sein Gerätekategorie Kat 3 bis 0,8m Höhe 45

46 Ausnahmen vom Ex-Schutz Quelle: BGHW Mannheim Tagung Lagerung von Gefahrstoffen am in Essen 46

47 Gefahrstofflagerung in ortsbeweglichen Behältern nach TRGS 510 I. Vorstellung Staatliche Gewerbeaufsicht II. Rechtliche Grundlagen III. Formale Anforderungen IV. Wasserrechtliche Anforderungen V. Regelungen der TRGS 510 VI. Beispiele aus der Praxis 47

48 Fazit Etablierung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung Schriftliche Dokumentation Einhaltung formaler und materieller Anforderung Maßnahmenplan bei Havarie Sicherheitsdatenblatt nach akt. Stand 1907/2006/EG Prüfen der Betriebsmittel und Dokumentation 48

49 Geschafft?/! Bei Fragen : Tel: 0541/ markus.springer@gaa-os.niedersachsen.de 49

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