Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern. Torsten Wolf. Foto: Wahlbrink, BAuA
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1 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern Torsten Wolf Foto: Wahlbrink, BAuA
2 Roadmap Lagerung Ortsbewegliche Behälter Ortsfeste Behälter Feste Gefahrstoffe Flüssige Gefahrstoffe Gasförmige Gefahrstoffe TRGS 510 TRGS 509 TRGS 726/TRBS
3 TRGS 509 in Kürze Lagerung von Feststoffen und Flüssigkeiten in ortsfesten Behältern in Räumen oder im Freien Füll- und Entleerstellen Erweiterter Anwendungsbereich TRbF 20 TRbF 30 Feststoffe (vorher nicht geregelt) Weitere Eigenschaften (z. B. toxisch, reaktionsfähig) Übernahme der bekannten Schutzstandards Basierend auf CLP-Verordnung Anpassung an die Struktur der TRGS 510 3
4 Struktur 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 3. Gefährdungsbeurteilung 4. Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz 5. Bauliche Anforderungen an Läger, Füll- und Entleerstellen 6. Abstandsregelungen 7. Notwendigkeit von Ausrüstungsteilen und Anforderungen Analog TRGS 510 4
5 Struktur 8. Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr 9. Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 C 10. Maßnahmen zum Explosionsschutz für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe Aus TRbF 20/ Zusätzliche Anforderungen beim Lagern und Abfüllen von bestimmten Stoffen mit erhöhter Gefährdung 12. Zusammenlagerung 13. Literaturverzeichnis 5
6 Anlagen 1. Ergänzende Anforderungen an die Ausrüstung von Tanks sowie Füll- und Entleerstellen für brennbare Flüssigkeiten 2. Festlegung von explosionsgefährdeten Bereichen bei der Lagerung und Abfüllung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 C 3. Aktive Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt 55 C in ortsbeweglichen Behältern Aus TRbF 20/30 6
7 7 Grundlegendes
8 Gefährdungsbeurteilung Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für Maßnahmen TRGS 509 nennt vorweg genommen Standardmaßnahmen Begründete Abweichungen sind möglich Die Abweichungsoption muss im TRGS 509-Text nicht explizit genannt werden 8
9 Beurteilungsbereiche Tätigkeiten Lagern Befüllen und Entleeren Instandhaltung Probennahme Zusammenlagerung Sonstige Tätigkeiten im Lager Faktoren - Reaktionen/ Zusammenlagerung - Inhalative Exposition - Dermale Exposition - Orale Aufnahme - Brand- und Explosion 9
10 Typische Abweichungen Standard -Abweichungen mit Konzept zum baulichen Brandschutz Abstände und Breite der Schutzstreifen Ausführung der Auffangräume Tank- und Tankgruppenabstände Brandschutzeinrichtungen Ausführung von Lagerräumen und Räumen mit Füll- und Entleerstellen Überschreitung der Lagermengen bei der Zusammenlagerung von brennbaren Feststoffen und Flüssigkeiten in ortsfesten mit ortsbeweglichen Behältern 10
11 Prinzipieller Aufbau: Additive Maßnahmen Kapitel 4, 5, 6, 7 immer anwenden Brennbare Gefahrstoffe Kapitel 8 für Gefahrstoffe mit Brandgefahr Kapitel 9 für Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 55 C Kapitel 10 für Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 55 C und staubexplosionsfähige Feststoffe Methanol Kapitel 11 für toxische, oxidierende und reaktionsfähige Gefahrstoffe 11
12 Zusammenlagerung TRGS 509/TRGS 510 Beachten der jeweils schärferen Anforderungen Ehemaliges Verbot der Lagerung von mehr als/ Zusammenlagerung über Liter in einem Raum ist aus rechtssystematischen Gründen entfallen Maßnahmen in TRGS 509 decken aber nur folgenden Mengen ab: bis 100 t entzündbare Flüssigkeiten bis 150 t brennbarer Flüssigkeiten bis 300 t brennbare Feststoffe 12
13 13 Begriffe
14 Geltungsbereich TRGS 509 Lager Rohrleitungssystem Lagertank Probenahmeeinrichtung Produktionsanlage Füllstelle Entleerstelle Ortsbew. Beh. Produktfluss Befüll- und Entnahmeeinrichtung Produktfluss 14
15 Anwendungsbereich Entleerstelle für Feststoffe Anwendungsbereich Lageranlage für Feststoffe Entleerstelle, hier durch Greifer Befülleinrichtung, hier durch Förderband Feststoff Bandförderer ortsbeweglicher Behälter Feststoff Entnahmeeinrichtung hier als Zellenradschleuse ortsfester Lagerbehälter hier Silo Feststoff Bandförderer Anwendungsbereich Füllstelle für Feststoffe Füllstelle, hier durch Bandförderer Feststoff ortsbeweglicher Behälter 15
16 Begriffsbestimmungen Volumina sind immer nominale Volumina, nicht aber momentane Ortsfeste Behälter: stationär, einschließlich Tanks, Silos, Bunker Brennbare Flüssigkeit: Flüssigkeit mit Flammpunkt unter 370 C (Bestimmungsgrenze der Normverfahren) 16
17 Flammpunkt 370 C TRGS 509 Brennbare Flüssigkeit VbF AIII R C 60 C 55 C 23 C 21 C 100 C 55 C Brennbare Flüssigkeit mit FP < 100 C Entzündbare Flüssigkeit mit FP < 55 C 17
18 18 Schutzmaßnahmen
19 Allgemeine Maßnahmen Grundsätze (Rauchverbot, Kennzeichnung) Lagerorte/Lagerräume Organisation/Zugangsbeschränkungen Unterweisung der Beschäftigten Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen Maßnahmen für Notfälle/Beseitigen von Leckagen/Unterbrechen der Gefahrstoffströme 19
20 Lagerorte Nur geeignete Lagerorte, ungeeignet sind: Arbeitsräume Verkehrswege (Treppenräume, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten) Enge Innenhöfe Dächer Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär- Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte 20
21 Überprüfungen Technische und Bauliche Schutzmaßnahmen auf Funktion und Wirksamkeit prüfen Vor Inbetriebnahme und wiederkehrend Ggf. in Zusammenhang mit anderen Prüfungen Dokumentation Ergänzende arbeitstägliche Kontrollen auch ohne Dokumantation 21
22 Außerbetriebsetzen/Stilllegen Sicherung nicht betriebener Anlagen Bei nur vorübergehender Außerbetriebnahme Trennen aller Betriebsleitungen mittels Armatur Entleeren von Rohrleitungen Bei dauerhafter Stilllegung Vollständig entleeren und reinigen Unbrauchbar machen durch Trennen der Leitungen Füllung unterirdischer Behälter 22
23 Bauliche Anforderungen Stationär Standsicher Anfahrschutz Schutz gegen Brand von außen und innen Zugang für Brandbekämpfung Mindestabstände bei unterirdischen Behältern 23
24 Abstände Schutz vor gegenseitiger Einwirkung Mindestabstand Flüssigkeiten mit Flammp. <55 C Tank zu anderen Gebäuden: 10 m Füllstelle zu anderem Gebäude 5 m Ersatzweise feuerbeständige Wand Nur betriebsnotwendige Einrichtungen Ebenso Abstand untereinander (Schutzabstand ab Liter sowie Tank- und Tankgruppenabstände) 24
25 Auffangräume und Ableitflächen Geeignete Rückhalteeinrichtung für Flüssigkeiten (Bemessung nach Wasserrecht) Für brennbare Flüssigkeiten mindestens Volumen des größten Behälters Auch im Brandfall funktionsfähig Bei Einrichtungen im Freien absperrbar 25
26 Ausrüstung von Flüssigkeitstanks Ableitung von Dampf-Luft-Gemischen Flüssigkeitsstandanzeige Überfüllschutz Absperreinrichtungen Befülleinrichtungen Entnahmeeinrichtungen Zugangs- und Besichtigungseinrichtungen Heiz- und Kühleinrichtungen 26
27 Zusatzanforderungen für Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr Harte Bedachung Ab 200 m² zwei Flucht- und Rettungsweg Schnellschlusseinrichtungen Blitzschutz Schutz gegen Brandeinwirkung Brennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 100 C Begrenzung der Auslaufmenge In der Regel Auffangraum Überfüllsicherung (ggf. auch Peilstab) 27
28 Zusatzanforderungen für Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt <= 55 C Feuerwiderstandsdauer der Tanks größer 30 Min. Feuerwehrplan Angriffswege für die Feuerwehr Möglichkeit für Brandbekämpfung und Kühlung Brandmeldeanlage ab Liter in Räumen Löschanlage ab Liter in Räumen ( Liter bei nicht wasserlöslichen Flüssigkeiten) Auffangräume, auch im Wirkbereich von Füll- und Entleerstellen 28
29 Bauausführung von Lagerräumen/ Räumen mit Füllstellen Bis Liter/200 l/h: F 30 Keine Bodenabläufe Bis Liter/1.000 l/h: F 90 + harte Bedachung keine anderweitige Nutzung keine Bodenabläufe Fußboden schwerentflammbar Über Liter/1.000 l/h: F 90 + angrenzend keine Aufenthaltsräume keine Bodenabläufe Fußboden schwerentflammbar 29
30 Zusatzanforderungen akut toxische Flüssigkeiten und Feststoffe Abtrennung F90-A oder 5 m Abstand Brandmelde- und ortsfeste Löschanlage Automatische Erkennung von Produktaustritt Fernbetätigbare Absperrarmatur Ab 800 m² Lautsprecheranlage Feuerwehrplan Ab Liter zweite unabhängige Überfüllsicherung Festlegung eines Bereichs mit sehr hoher Gefährdung mit weiteren Maßnahmen (AEGL 2/AEGL 3) 30 Nur Kat. 1 und 2
31 Zusatzanforderungen oxidierende Flüssigkeiten und Feststoffe Abtrennung F90-A oder 5 m Abstand Feuerwehrplan Keine organischen Materialien oder Verbrennungsmotoren im Auffangraum 31
32 Zusatzanforderungen für reaktionsfähige Gefahrstoffe Gefahrstoffe, die mit Wasser reagieren, instabil sind, oder von selbst sich erhitzen/in Brand geraten Geeignete Überwachungseinrichtung Gefahrlose Ableitung sich bildender Gase Ausreichender Stabilisator/Phlegmatisator Feuerwehrplan 32
33 Explosionsschutz Explosionsschutzmaßnahmen für (leicht/extrem) entzündbare Flüssigkeiten und brennbare Stäube Zoneneinteilung nach Anlage 2 Vermeidung von Zündquellen Verweis auf TRBS-Regelwerk Sonderregelungen für Flurförder- und Fahrzeuge Explosionsschutzdokument 33
34 Zusammenlagerung Keine Zusammenlagerung bei möglicher Reaktion, ungleichen Löschmittel oder Temperaturbedingungen Maßnahmen zur Verhinderung der Fehlbefüllung Verweis auf Anlage 4 der TRGS Natriumhypochlorit 34
35 35 Füll- und Entleerstellen
36 Allgemein Gut zugänglich, einschließlich der Bedieneinrichtungen Eindeutige Kennzeichnung Schutz gegen Brandeinwirkung Müssen von Fahrzeugen ohne Rangieren verlassen werden können Schnelle Räumung muss möglich sein 36
37 Füll- und Entleerstellen für Flüssigkeiten Gefahrlose Ableitung verdrängter Luft, i. d. R. Absaugung Vermeidung der Überfüllung ortsbeweglicher Behälter Beobachten der Anzeige Verwiegung Bei entzündbaren Flüssigkeiten selbsttätig wirksam Absperreinrichtungen Auffangen von Tropfmengen Zugänglichkeit 37
38 Füll- und Entleerstellen für Feststoffe Vermeidung der Überfüllung ortsbeweglicher Behälter Verwiegung Beobachtung Unzulässige Belastungen ausschließen Absperreinrichtungen Zugänglichkeit 38
39 Information über neue TRGS en Gleichzeitig mit der Veröffentlichung informiert die BAuA über neue TRGS en mit einem Link auf eine Downloadquelle. Interessenten für den kostenlosen Newsletter (ca. 3-4 Mal im Jahr bei der Veröffentlichung neuer TRGS en) können sich unter TRGSNewsletter/Newsletter.html anmelden. 39
40 Noch Fragen? So erreichen Sie das Infozentrum der BAuA: Montag bis Freitag von Uhr. Service-Telefon: Fax: Und natürlich erreichen Sie uns auch per Post: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - Infozentrum - Friedrich-Henkel-Weg 1-25 D Dortmund 40
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