Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende
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- August Claus Hauer
- vor 3 Jahren
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Transkript
1 Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende Dr. Thorsten Doede Deutsche Stiftung Organtransplantation, Deutschherrnufer 52, Frankfurt
2 Interessenkonflikte Keine
3 Rechtliche Voraussetzungen
4 Rechtliche Grundlagen der Organspende / Transplantationsmedizin Transplantationsgesetz TPG Ausführungsgesetze der Bundesländer EU-Verordnungen Richtlinien der Bundesärztekammer Diagnostik irreversibler Hirnfunktionsausfall Empfängerschutz Organallokation etc. Verfahrensanweisung der DSO gem. 11 des TPG etc.
5 Gemeinschaftsaufgabe postmortale Organspende
6 Ablauf einer Organspende
7 Ablauf einer Organspende gesamt
8 Hinweise auf irreversiblen Hirnfunktionsausfall ( Hirntod ) Gemäß Anlage 2 Richtlinie BÄK nach 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 TPG Nicht medikamentös verursachte Erweiterung und Lichtstarre der Pupillen Nicht medikamentös verursachtes Erlöschen anderer Hirnstammreflexe bis zur fehlenden Reaktion beim Absaugen Nicht durch Relaxierung verursachtes Erlöschen einer Spastik und Auftreten einer Muskelhypotonie Diabetes insipidus etc.
9 Ursachen des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls Jahresbericht DSO 2018
10 Kontraindikationen zur postmortalen Organspende Absolute Kontraindikationen HIV Floride Tuberkulose Nicht beherrschbare Sepsis Sehr seltene Krankheiten, sogenannte Kolibris Sonst Keine generellen Einschränkungen aufgrund von Todesursache, Vorerkrankungen, Laborparameter Keine Altersgrenze
11 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Hirntod Obligate Voraussetzung der postmortalen Organspende Definition: irreversibler Funktionsausfall von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm Grundprinzip der Durchführung Klärung der Voraussetzungen Klinische Untersuchung durch 2 Untersucher Anschließend Irreversibilitätsnachweis
12 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Klärung der Voraussetzungen Protokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
13 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Klinische Untersuchung Protokollbogen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
14 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Irreversibilitätsnachweis In Abhängigkeit von der Art der Hirnschädigung
15 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Irreversibilitätsnachweis apparativ Weitere apparative Optionen: evozierte Potentiale, CT-Angiographie, Doppler- und Duplexsonographie Bezeichnung EEG Angiographie Szintigraphie Irreversibler Hirnfunktionsausfall Normalbefund
16 Irreversibler Hirnfunktionsausfall Qualifikation der Untersucher
17 Endgültiger Ausfall der Hirnfunktion = Tod Gleiche Uhrzeit! x
18 Nachweis irreversibler Hirnfunktionsausfall Alternativen danach
19 Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch Zustimmung zur Organspende neben Nachweis des irreversiblen Hirnfunktionsausfall unverzichtbare Voraussetzung zur Organspende Priorisierung der Entscheidungsfindung 1. Schriftlicher Wille des Patienten 2. Mündlicher Wille des Patienten 3. Mutmaßlicher Wille des Patienten 4. Wille der nächsten Angehörigen
20 Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch
21 Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch Ethische Rahmenbedingungen Entscheidende Parameter: Klärung und Umsetzung des Willens des Patienten Langfristig stabile Entscheidung Klar verständliche Ausdrucksweise Nicht: Bei Ihrem Vater besteht ein irreversibler Hirnfunktionsausfall Sondern: Ihr Vater ist hirntot, also tot! Sollte wie jedes schwierige Arzt-Patienten- oder Arzt-Angehörigen- Gespräch geführt werden
22 Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch Juristische Rahmenbedingungen Auch der juristische Patientenwille ist entscheidend Nächste Angehörige sind juristisch definiert (siehe nächste Folie) Auch Personen in offenkundig besonderer persönlicher Beziehung können entscheiden Lebensgefährten, beste Freunde seit vielen Jahren etc. Hinweis auf eine offenkundige persönliche Verbundenheit ist beispielsweise die Betreuung des Verstorbenen im Verlauf der Behandlung im Krankenhaus In den letzten 2 Jahren Kontakt mit Patienten erforderlich Betreuung endet mit dem Tod, somit kann ein Betreuer nicht über postmortale Organspende entscheiden
23 Entscheidungsfindung und Angehörigengespräch Definition und Rangfolge nächster Angehörige Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner Volljährige Kinder Eltern oder, sofern der mögliche Organ- oder Gewebespender zur Todeszeit minderjährig war und die Sorge für seine Person zu dieser Zeit nur einem Elternteil, einem Vormund oder einem Pfleger zustand, dieser Sorgeinhaber Volljährige Geschwister Großeltern
24 Organprotektive Intensivmaßnahmen Monitoring EKG Invasive arterielle Druckmessung Zentralvenöse Druckmessung Kerntemperaturmessung Pulsoxymetrie Stündliche Bilanzierung Ein- und Ausfuhr 2 4-stündlich Blutgasanalyse
25 Organprotektive Intensivmaßnahmen Intensivmedizinische Vorgehensweise Oft Volumendefizit Auf Diabetes insipidus centralis achten So viel Katecholamine wie nötig, so wenig wie möglich Intensivtherapie des Spenders ist zugleich auch Intensivtherapie des Empfängers!
26 Spenderdiagnostik Apparative und Labor-Diagnostik
27 Spenderdiagnostik Apparative und Labor-Diagnostik
28 Organvermittlung durch Eurotransplant Rahmenbedingungen DSO-Koordinator übersendet unter Wahrung der Spenderanonymität medizinische Daten an Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden, Niederlande Eurotransplant vermittelt Organe gemäß Richtlinien der Bundesärztekammer Entscheidende Parameter: Dringlichkeit Erfolgsaussicht
29 Organvermittlung durch Eurotransplant Mitgliedsländer Eurotransplant 2019
30 Organisation der Organentnahme Rahmenbedingungen Geplanter OP-Zeitpunkt 6 7 Stunden nach Meldung bei Eurotransplant bei vorgesehener Spende von Herz und / oder Lunge Bei rein abdominaler Spende kürzer Team Anästhesie und OP-Pflege durch Entnahmekrankenhaus Chirurgen für Leber, Nieren, Pankreas aus regionalem Transplantationszentrum Chirurgen für Herz und Lunge i.d.r. aus Zentrum, welches dann auch transplantiert
31 Organentnahme Grundlagen Anästhesieteam zur Überwachung von Kreislauf und Beatmung Eröffnung von Bauch- und Brusthöhle Präparation der Organe Spülung der Organsysteme Entnahme und Kühlung der Organe Dauer 2 bis 5 Stunden
32 Organentnahme
33 Pietätvolle Versorgung des Leichnams
34 Organtransporte Organisation durch Koordinierungsstelle DSO
35 Weiterführende Literatur Transplantationsgesetz Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation elearning der Deutschen Stiftung Organtransplantation elearning.dso.de Bundesärztekammer Verfahrensanweisung der DSO pdf#search=verfahrensanweisung Eurotransplant
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