VII. Der EDV-Vertrag 1

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VII. Der EDV-Vertrag 1"

Transkript

1 Innominatverträge, Herbstsemester 2013 VII. Der EDV-Vertrag 1 Dr. Lucius Huber Dr. Lucius Huber, HS

2 1. Begriff (1) «Der Lieferant verpflichtet sich gegen Entgelt, der Kundin Hard- und/oder Software (EDV-System) zum Gebrauch zu überlassen, zu übereignen oder herzustellen und/oder weitere Dienstleistungen im Informatikbereich zu erbringen.» Dr. Lucius Huber, HS

3 1. Begriff (2) Den EDV-(IT-, Computer-) Vertrag schlechthin gibt es nicht! Charakteristisch für den IT-Vertrag ist, dass Produkte bzw. Dienstleistungen selten isoliert geliefert oder erbracht werden, sondern meist in Kombination. Dr. Lucius Huber, HS

4 2. Ausgestaltung von EDV-Verträgen 2.1 Beschaffung von Hardware Hardware umfasst vereinfacht gesagt alles, was angefasst werden kann (Rechner, Bildschirm, Maus etc.). Hardware wird zu Eigentum beschafft oder zu blossem Gebrauch. Neuer ist das Leasing von Hardware. Dr. Lucius Huber, HS

5 2.2 Beschaffung von Software Software sind Computerprogramme, d.h. Anweisungen, welche die Hardware zur Ausführung von Aktionen veranlasst. Mit ihnen wird der Computer betrieben. Dr. Lucius Huber, HS

6 Standardsoftware (werden ab Stange beschafft) wird im routinemässig gestalteten Massengeschäft erworben. Individualsoftware wird individuell nach den Bedürfnissen des Kunden erstellt oder angepasst. Sie wird meist im Rahmen eines kundenspezifischen Projekts erworben. Dr. Lucius Huber, HS

7 Customising ist die Anpassung von Standardsoftware an kundenspezifische Bedürfnisse. Der Umfang kann stark variieren. Wenn nur geringfügige Anpassungen erfolgen, so kann von Beschaffung von Standardsoftware gesprochen werden. Bei grösseren Anpassungen handelt es sich eher um Individualsoftware. Dr. Lucius Huber, HS

8 2.3 Wartung und Pflege Hardware wird gewartet. Darunter fallen Massnahmen der Instandsetzung, als auch der Instandhaltung. Es existiert eine Vielzahl weiterer Leistungen. Dr. Lucius Huber, HS

9 Software wird gepflegt, damit soll ihre Funktionsfähigkeit sichergestellt werden. Standardsoftware: bei ihr erfolgt die Fehlerbehebung in Form von Updates. Individualsoftware: Programmerweiterungen bilden Gegenstand eines gesonderten Projektvertrages. Dr. Lucius Huber, HS

10 2.4 IT-Consulting Der IT-Consultingvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, d.h. charakteristisches Merkmal ist eine Arbeitsleistung einer Partei zum Vorteil einer anderen Partei. Mitumfasst sind auch Beratungstätigkeiten und weitere Leistungen wie beispielsweise Schulungen. Dr. Lucius Huber, HS

11 2.5 Beschaffung von Gesamtsystemen Ein Gesamtsystem besteht aus einer Vielzahl von Teilprodukten und Teilleistungen. Es umfasst sowohl die Lieferung von Hardware und Software sowie auch die Erbringung weiterer Leistungen (Wartung, Pflege, Beratung etc.). Dr. Lucius Huber, HS

12 Lieferung eines integrierten Systems: Es werden überwiegend Standardprodukte eingesetzt. Der Lieferant tritt nicht als Generalunternehmer auf, Integrationsrisiko liegt beim Kunden. Dr. Lucius Huber, HS

13 Systemintegration: Das Gesamtsystem wird auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Entwicklung von Individualsoftware. Teilprodukte und Teilleistungen dürfen nicht isoliert betrachtet werden, sondern stellen eine einheitliche Gesamtleistung dar. Dr. Lucius Huber, HS

14 2.6 IT-Outsourcing IT-bezogene Aufgaben und/oder die zugehörige Infrastruktur werden ganz oder partiell an externe Leistungserbringer übertragen und nicht oder bloss teilweise vom Unternehmen selbst erbracht. Dr. Lucius Huber, HS

15 Merkmale Outsourcing Merkmale: Outsourcing ist auf längere Dauer ausgelegt. Abhängigkeit zwischen Kunde und Lieferant. Vertrauenskomponente. Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien. Dr. Lucius Huber, HS

16 2.7 Application Service Providing (ASP) Anbieten von Online Anwendungen oder Online Diensten. Die Anwendungen werden dem Kunden durch den Lieferanten über das Internet oder über ein anderes Netzwerk zur Verfügung gestellt. Der Kunde entrichtet dafür eine gebrauchsabhängige Gebühr. Dr. Lucius Huber, HS

17 Beschaffungsverträge Dienstleistungsverträge Erstellungsphase Beschaffung von Hardware Beschaffung von Standardsoftware Beschaffung von Individualsoftware IT-Consulting Betriebsphase Beschaffung von Gesamtsystemen IT-Outsourcing Hardwarewartung Dr. Lucius Huber, HS ASP Softwarepflege

18 3. Anwendbare Vertragstypen 3.1 Nominatkontrakte Kaufvertrag Mietvertrag Werkvertrag Auftrag Arbeitsvertrag Gesellschaftsvertrag Dr. Lucius Huber, HS

19 3.2 Innominatkontrakte Leasingvertrag Lizenzvertrag (EDV-Vertrag) Dr. Lucius Huber, HS

20 4. Einordnung der IT-Verträge 4.1 Kriterien Stehen die Leistungen im Austauschverhältnis oder zielen sie auf gemeinsame Zweckerreichung ab? Sach- oder Dienstleistung? Eigentum an der Sache oder blosser Gebrauch? Lieferung ab Stange oder individuell? Dienstleistung selbständig oder in Subordination? Erfolg oder sorgfältiges Tätigwerden geschuldet? Dr. Lucius Huber, HS

21 4.2 Zuordnung im Einzelnen Beschaffung von Hardware: Elemente des Kaufs, der Miete und des Leasing. Beschaffung von Standardsoftware: Elemente des Kaufs, (Miete) und des Lizenzvertrages. Dr. Lucius Huber, HS

22 Beschaffung von Individualsoftware: Elemente des Werkvertrages, (Gesellschaftsvertrages) und des Lizenzvertrages. Wartung/Pflege: Elemente des Werkvertrages, des Auftrages, des (Lizenzvertrages). Dr. Lucius Huber, HS

23 IT-Consulting: Elemente des Werkvertrages, des Auftrages und des Arbeitsvertrages. Beschaffung von Gesamtsystemen: Elemente des Kaufes, des Werkvertrages, des Auftrages und des Lizenzvertrages. Dr. Lucius Huber, HS

24 IT-Outsourcing: Elemente des Kaufes, der Miete, des Werkvertrages, (Auftrag, Arbeitsvertrag, Gesellschaft) und des Lizenzvertrages. ASP: Elemente der Miete, des Werkvertrages, des Auftrages und des Lizenzvertrags. Dr. Lucius Huber, HS

25 5. Vertragsabschluss 5.1 Vertragsparteien I.d.R. Zweiparteienverhältnisse. Bei den Beschaffungsverträgen sind aber oft mehr als zwei Parteien involviert. 5.2 Form Grundsätzlich formfrei. Ausnahme: Leasing von Konsumgütern, Personalverleih = Schriftlichkeit. Empfehlung der Schriftform. Dr. Lucius Huber, HS

26 5.3 Normative Wirkung der Dokumente Vertragsbestandteile = normative Wirkung Vertragsgrundlagen = informative Wirkung 5.4 Vertragsmodelle Individualvertrag mit Beilagen Individualvertrag mit AGB Rahmenvertrag mit Anhängen AGB mit Bestellschein Dr. Lucius Huber, HS

27 Individualvertrag mit Beilagen: Alle Rechte und Pflichten im Individualvertrag geregelt. Dazu treten Beilagen mit technischen Angaben. Individualvertrag mit AGB: Individualvertrag wird unter Einschluss allgemeiner Geschäftsbedingungen abgeschlossen. Dr. Lucius Huber, HS

28 Rahmenvertrag mit Anhängen: Zunächst wird Rahmenvereinbarung ausgehandelt, die Leistungen der Parteien werden in gesonderten Anhängen vereinbart. Bei Gesamtsystemverträgen haben die Anhänge oft den Charakter von Einzelverträgen. AGB mit Bestellschein: AGB des Lieferanten, im Bestellschein wird der Leistungsgegenstand individualisiert. Dr. Lucius Huber, HS

29 5.5 Rangfolge der Dokumente Vorrang der individuellen Regelung Vorrang der spezielleren bzw. detailliert-eren Regelung Vorrang der späteren Regelung Dr. Lucius Huber, HS

30 6. Pflichten des Lieferanten 6.1 Allgemeines Wichtig ist genaue Leistungsumschreibung. Je nach Projektphase ändert sich die Form der Leistungsumschreibung. Pflichtenheft = Verantwortung des Kunden Fachliche Anwendungsspezifikation = Lieferant und Kunde Rein technische Dokumente = Lieferant Dr. Lucius Huber, HS

31 6.2 Hauptleistung Individualsoftware: Erstellung und Ablieferung einer auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Software. Wartung und Pflege: Instandsetzung, Instandhaltung, neue Programmstände liefern, Supportleistungen. Dr. Lucius Huber, HS

32 Gesamtsystem: Beschaffung von Hardware, Beschaffung von Software, Beratungsleistungen und Hardwarewartung und Softwarepflege. IT-Outsourcing: 3 Formen. Übernahme der IT-Infrastruktur, Übertragung von Sachmitteln, Übertragung von Arbeitsverhältnissen. Dr. Lucius Huber, HS

33 ASP: Zentrales Element ist die Überlassung von Software über ein Netzwerk. Dr. Lucius Huber, HS

34 6.3 Nebenleistungen Hauptleistung oft mit Zusatzleistungen verbunden, welche die Nutzung der Sache erst ermöglichen. Wichtig: Im Vertrag regeln, ob Nebenleistung im Vertrag eingeschlossen oder gesonderte Vergütung dafür zu entrichten. Dr. Lucius Huber, HS

35 6.4 Nebenpflichten Selbständige Nebenpflichten verschaffen Erfüllungsanspruch, unselbständige Neben-pflichten verschaffen Anspruch auf Schadenersatz. Dr. Lucius Huber, HS

36 6.5 Erfüllungsperson Allgemeine Regel: Schuldner ist nur zur persönlichen Erfüllung verpflichtet, wenn es auf seine Persönlichkeit ankommt. Ausnahmen: Arbeitnehmer (persönlich), Werkvertrag (persönlich oder unter Dr. Lucius Huber, HS persönlicher Leitung), Auftrag

37 Allgemeine Grundsätze (Bring- oder Dr. Lucius Huber, HS Holschuld) und vertragliche Regelung. 6.6 Erfüllungsort Warum wichtig? Weil vertragsgemässe Erfüllung nur am Leistungsort möglich. Übergang von Nutzen und Gefahr. Transportkosten. Gerichtsstand.

38 6.7 Erfüllungszeit Termine und Erfüllungszeitpunkte haben zentrale Bedeutung. Gesetzliche oder vertragliche Regelung. Dr. Lucius Huber, HS

Checkliste I Auswahl SIK-Vertragsvorlage

Checkliste I Auswahl SIK-Vertragsvorlage AGB der SIK Auswahl SIK-Vertragsvorlage Status des Dokuments: In Kraft Version Februar 2016 Dokument: - Auswahl SIK-Vertragsvorlage Februar 2016 Arbeitsgruppe: ICT-Beschaffung Kontakt: +41 31 320 00 02

Mehr

Dr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. EDV/IT-Vertrag als eigener Vertragstypus?

Dr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. EDV/IT-Vertrag als eigener Vertragstypus? Dr. Johannes Juranek CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH EDV/IT-Vertrag als eigener Vertragstypus? EDV-Landschaft einer großen Bank als Beispiel johannes.juranek@cms-rrh.com Tel.: +43 (1) 40443

Mehr

it-recht kanzlei münchen

it-recht kanzlei münchen von Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff Der IT Systemvertrag, Teil 1: Vertragstypologische Einordnung Der komplexe Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene

Mehr

Die AGB SIK und ihre Bedeutung bei Vergabeverfahren Vortrag an der Mitgliederversammlung der SVöB vom 8. Mai 2015

Die AGB SIK und ihre Bedeutung bei Vergabeverfahren Vortrag an der Mitgliederversammlung der SVöB vom 8. Mai 2015 Die AGB SIK und ihre Bedeutung bei Vergabeverfahren Vortrag an der Mitgliederversammlung der SVöB vom 8. Mai 2015 Thomas M. Fischer Amt für Informatik und Organisation (KAIO) Datum: 8. Mai 2015 Dokumenten-Nr.:

Mehr

Professionelles Projektmanagement in der Praxis

Professionelles Projektmanagement in der Praxis Professionelles Projektmanagement in der Praxis Veranstaltung 11 Teil 2 (30.06.2014): Vertragsmanagement (Contract Management) SS 2014 1 Vertragsmanagement Ziel des Vertragsmanagements (Contract Management):

Mehr

Das EVB-IT-Vertragswerk - Feintuning und Projektablauf

Das EVB-IT-Vertragswerk - Feintuning und Projektablauf Das EVB-IT-Vertragswerk - Feintuning und Projektablauf Juristisches IT Projektmanagement, WiSe 17/18 Dozent: Dr. Frank Sarre Referentin: Iryna Matviienko Datum: 30.01.2018 Inhalt Einkauf der öffentlichen

Mehr

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Anwendungssoftware

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Anwendungssoftware Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Anwendungssoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Anwendungssoftware,

Mehr

ASP und Cloud-Computing Dienstleistung oder Miete?

ASP und Cloud-Computing Dienstleistung oder Miete? In Kooperation mit ASP und Cloud-Computing Dienstleistung oder Miete? Münchner Fachanwaltstag IT-Recht Rechtliche Fallstricke und Auswirkungen 29. Oktober 2015 Christian R. Kast, FA IT-Recht 1 Miete ASP

Mehr

Informatik und Recht HS 2008

Informatik und Recht HS 2008 1. Einleitung 2. EDV-Vertragstypen und das Nominatvertragsrecht 2.1 Überblick 2.2 Kaufvertrag 2.3 Mietvertrag 2.4 Werkvertrag 2.5 Auftrag 2.6 Arbeitsvertrag 3. Hardwareverträge 3.1 Kauf 3.2 Miete 4. Softwareverträge

Mehr

Schutz für Ihr geistiges Eigentum

Schutz für Ihr geistiges Eigentum DURY Rechtsanwälte www.it-recht-saarbrücken.de www.dury.de Wirtschaftskanzlei für IT-Recht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht Schutz für Ihr geistiges Eigentum Das Scheitern von IT-Projekten 15.10.2015

Mehr

Höhere Fachprüfung ICT-Manager. Qualifikationsbereich: Betriebswirtschaft Zeit: Muster KAF. Höhere Fachprüfung ICT-Manager Musterprüfung 2015

Höhere Fachprüfung ICT-Manager. Qualifikationsbereich: Betriebswirtschaft Zeit: Muster KAF. Höhere Fachprüfung ICT-Manager Musterprüfung 2015 Höhere Fachprüfung ICT-Manager Musterprüfung 2015 Höhere Fachprüfung ICT-Manager Muster KAF Zeit: Die Lösungen sind auf diese Arbeitsblätter zu schreiben. Es werden nur die Lösungen auf den Arbeitsblättern

Mehr

Steuern zum Jahreswechsel Grundlagen des Vertragsrechts. Grundlagen des Vertragsrechts

Steuern zum Jahreswechsel Grundlagen des Vertragsrechts. Grundlagen des Vertragsrechts Steuern zum Jahreswechsel Grundlagen des Vertragsrechts Grundlagen des Vertragsrechts - darauf kommt es an! Dr. Jörg Friedmann Rechtsanwalt 2 Gliederung I. Rechtsquellen und Vertragsfreiheit II. Vertragsarten

Mehr

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware

Mehr

Die Vergabe von IT-Verträgen

Die Vergabe von IT-Verträgen Vergabetagung 16 Die Vergabe von IT-Verträgen Gianni Fröhlich-Bleuler, Rechtsanwalt, Zürich 1 Inhalt IT-Beschaffungen / Vergabe- und Vertragsrecht Leistungsbeschreibung Dauer von IT-Beschaffungsverträgen

Mehr

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.

Die von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren. Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting

Mehr

Herbstsemester Innominatverträge. Dr. Lucius Huber, Advokat. Dr. Lucius Huber, HS

Herbstsemester Innominatverträge. Dr. Lucius Huber, Advokat. Dr. Lucius Huber, HS Herbstsemester 2012 Innominatverträge Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2012 1 Einleitung 1. Vorbemerkungen 2. Übersicht über den Allgemeinen Teil 3. Übersicht über den Besonderen Teil Dr.

Mehr

1. Schuldverhältnisse

1. Schuldverhältnisse DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine

Mehr

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL

Schaubilder Fragen - Antworten (A) aufgrund der GPL Schaubilder Fragen - Antworten (A) Schaubild 1 - Verbraucher als Letztnehmer aufgrund der GPL - Unternehmer als Letztnehmer 1. Frage: Weshalb Unterscheidung zwischen Lizenznehmern jeweils als Letztnehmer

Mehr

Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. Dr. Thomas Rüfner (in Vertretung)

Vertragliche Schuldverhältnisse. Prof. Dr. Thomas Rüfner (in Vertretung) Vertragliche Schuldverhältnisse Vorlesung am 22. Oktober 2013 Einführung und Überblick / Der Kauf (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner (in Vertretung) Materialien im Internet unter: http://www.uni-trier.de/index.php?id=4162

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB

Weiter sehen. Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Weiter sehen Zustandekommen von Verträgen und Besonderheiten im kaufmännischen Verkehr unter Einbeziehung von AGB Rechtsanwalt Thorsten Straßheim Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und

Mehr

Vertragstypen im Überblick

Vertragstypen im Überblick Vertragstypen im Überblick Verträge zur dauernden Überlassung - Kauf 433 ff. - Tausch 480 - Schenkung 516 ff. Verträge zur vorübergehenden Überlassung - Miete 535 ff. - Pacht 581 ff. - Leihe 598 ff. -

Mehr

Handbuch der IT-Verträge

Handbuch der IT-Verträge Handbuch der IT-Verträge herausgegeben von Dr. Helmut Redeker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Dipl.- Informatiker, Bonn * Band l Vorwort Inhalts bersicht Abk rzungsverzeichnis

Mehr

Software- Entwicklungsverträge

Software- Entwicklungsverträge Software- Entwicklungsverträge Vorlesung Informations-, Informatikund Telekommunikationsrecht Universität Basel, SS 2001 lic. iur. David Rosenthal V1.0 Stunde vom 25. Juni 2001 Grundsätzliches 23.06.2001

Mehr

AGB. 1. Vertragsparteien

AGB. 1. Vertragsparteien AGB Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Rohrer & Vogt Marketing AG, Föhrenweg 18, FL-9496 Balzers ( RVM ) und den Fahrzeughaltern. 1. Vertragsparteien RVM

Mehr

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage

Tipp: meist sind die ersten Paragraphen die jeweiligen Titel die gesuchte Anspruchsgrundlage Übersicht Wichtigste Anspruchsgrundlagen 1) Ansprüche auf Erfüllung vertraglicher Pflichten: a) aus typisierten Verträgen (im BGB ausdrücklich geregelte Vertragstypen, (vgl. Inhaltsverzeichnissen zum BGB,

Mehr

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher Übersicht 1. Wann gilt welche Widerrufsbelehrung? 2. Widerrufsbelehrung für die Lieferung von Waren 3. Widerrufsbelehrung für den Erwerb von digitalen Inhalten, die nicht

Mehr

Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt

Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt Juristisches IT-Projektmanagement Knackpunkte eines Aufhebungsvertrages für ein komplexes IT-Projekt Andy Mattausch Agenda 1. 2. Komplexes IT-Projekt Leistungsstörungen 3. 4. 5. Aufhebungsvertrag Aufhebungsvertrag

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung und Verkauf von Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung und Verkauf von Software Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermietung und Verkauf von Software 1 Allgemeine Bestimmungen für Vermietung und Verkauf 1.1 Allgemeines Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Vermietung und Verkauf

Mehr

Das EVB-IT-Vertragswerk: Feintuning und Projektablauf

Das EVB-IT-Vertragswerk: Feintuning und Projektablauf Ludwig-Maximilians-Universität München Institut für Informatik Wintersemester 2017/2018 Iryna Matviienko Matr. Nr.: 11139916 Das EVB-IT-Vertragswerk: Feintuning und Projektablauf Hausarbeit im Fach Juristisches

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte des Interim Managements

Arbeitsrechtliche Aspekte des Interim Managements Arbeitsrechtliche Aspekte des Interim Managements Smarte Lösung für die Arbeitswelt: INTERIM MANAGEMENT Handelskammer beider Basel Mittwoch, 24. August 2016 Marcel Gross, lic.iur. Rechtsanwalt, LL.M.,

Mehr

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht

Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen

Mehr

Attraktive Finanzierungslösungen

Attraktive Finanzierungslösungen Leasing Attraktive Finanzierungslösungen für Unternehmen Ein Unternehmen der ETL-Gruppe ETL Leasing Wirtschaftliche Erfolge ausbauen Seit über 25 Jahren bietet ETL Leasing maßgeschneiderte Lösungen für

Mehr

IT-Projekte mit System: Vertragsmanagement als Erfolgsfaktor

IT-Projekte mit System: Vertragsmanagement als Erfolgsfaktor IT-Projekte mit System: Vertragsmanagement als Erfolgsfaktor Dr. Jörg Schneider-Brodtmann Tübingen, 21.06.2007 1 Ausgangslage max. 20 % 30 % aller IT-Projekte werden erfolgreich abgeschlossen etwa 20 %

Mehr

Improve Software Lizenzvertrag für Kauf, Miete und Demo

Improve Software Lizenzvertrag für Kauf, Miete und Demo Improve Software Lizenzvertrag für Kauf, Miete und Demo Synprovis GmbH Spillgässli 33 CH-6205 Eich T +41 41 785 20 70 kontakt@synprovis.ch www.synprovis.ch Improve Software Lizenzvertrag für Kauf, Miete

Mehr

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München

IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München IT-Dienstleister International 19. März 2009, IHK-Akademie München Verträge gestalten - gewusst wie RA Wilfried Reiners, MBA Kanzlei Seit 20 Jahren Spezialkanzlei im IT Umfeld Agenda 1. Warum haben Verträgen

Mehr

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1 PROPÄDEUTISCHE ÜBUNG GRUNDKURS ZIVILRECHT II PROF. DR. STEPHAN LORENZ SOMMERSEMESTER 2014 Fall 1: Lösung B könnte gegen A einen Anspruch aus 433 II BGB auf Bezahlung der 50 für den Präsentkorb haben. 1

Mehr

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag?

[1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1. Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? Test Werkvertrag [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag: Abgrenzung zum Dienstvertrag? [1] Dr. Jacoby Werkvertrag Einleitung I. 1 Werkvertrag I. Einleitung 1. Abgrenzung zum Dienstvertrag:

Mehr

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Innominatverträge, Herbstsemester 2012 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2012 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich

Mehr

RUBRIK BKW ENERGIE (DARK AG COLOR) 10/12PT REGULAR. Geschäftsbedingungen. Colour. Dienstleistungen der BKW Energie AG

RUBRIK BKW ENERGIE (DARK AG COLOR) 10/12PT REGULAR. Geschäftsbedingungen. Colour. Dienstleistungen der BKW Energie AG RUBRIK BKW ENERGIE (DARK AG COLOR) 10/12PT REGULAR Headline Allgemeine Dark Colour Geschäftsbedingungen Dienstleistungen der BKW Energie AG 1. September 2014 Inhaltsverzeichnis 2 Art. 1 Anwendungsbereich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Your-Immobilien.de - Group bmci UG (haftungsbeschränkt) Strehlener Str. 14 01069 Dresden Tel: +49 (0) 0351 / 27 499 839 Mob.: +49 (0) 160 / 5432 096 Fax: +49 (0) 0351 /

Mehr

Büroplan Bürotechnik GmbH. Büroplan Bürotechnik GmbH. Ihr IT-Systemhaus in der Metropolregion Rhein-Neckar. www.bueroplan.de. www.bueroplan.

Büroplan Bürotechnik GmbH. Büroplan Bürotechnik GmbH. Ihr IT-Systemhaus in der Metropolregion Rhein-Neckar. www.bueroplan.de. www.bueroplan. Büroplan Bürotechnik GmbH Büroplan Bürotechnik GmbH Ihr IT-Systemhaus in der Metropolregion Rhein-Neckar www.bueroplan.de www.bueroplan.de Die Büroplan Bürotechnik GmbH Qualität aus Erfahrung: Wir sind

Mehr

Das Erfordernis eines Vertrags bei Softwareprojekten 5 Gründe, warum ein Vertrag geschlossen werden sollte

Das Erfordernis eines Vertrags bei Softwareprojekten 5 Gründe, warum ein Vertrag geschlossen werden sollte Res Media IT-Vertragsr Vertragsrecht Das Erfordernis eines Vertrags bei Softwareprojekten 5 Gründe, warum ein Vertrag geschlossen werden sollte Stand: Juni 2013 Inhalt Einleitung... 3 Was ist geschuldet?...

Mehr

Lösung zu Fall 13. Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB.

Lösung zu Fall 13. Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB. Lösung zu Fall 13 Frage 1: Anspruch des A gegen Z auf Übergabe und Übereignung der Lederbezüge aus 433 Abs. 1, 651 S. 1 BGB. I. Entstehung Zwischen A und Z müsste ein wirksamer Werklieferungsvertrag zustande

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 10.06.2015 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Klausur LÖSUNG. Praxis des Softwarerechts Wintersemester am

Klausur LÖSUNG. Praxis des Softwarerechts Wintersemester am Prof. Dr. J. Marly Fachbereich 1 Hochschulstr. 1, D-64289 Darmstadt Fachgebiet Zivilrecht I (ZR I) Fachgebiet für Zivilrecht, Gewerblichen Tel.: +49 6151 / 16-24543 Rechtsschutz und Urheberrecht sowie

Mehr

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag)

V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Innominatverträge, Herbstsemester 2010 V. Der Lizenzvertrag (Know-How-Vertrag) Dr. Lucius Huber, Advokat Dr. Lucius Huber, HS 2010 1 1. Begriff des Lizenzvertrages «Ein Lizenzvertrag liegt vor, wenn sich

Mehr

Fall 8 Lösungsskizze

Fall 8 Lösungsskizze Fall 8 Lösungsskizze A. Ansprüche des K I. Anspruch des K auf Übergabe und Übereignung des Autos aus 433 Abs. 1 S. 1 BGB 2. Unmöglichkeit, 275 Abs.1 BGB a) Gattungsschuld b) Konkretisierung der Gattungsschuld,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland) 1. Begriff Die AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Sie dienen

Mehr

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive

Guave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen

Mehr

Licht- und Tontechnik. Vermietpreisliste* Stand:! !

Licht- und Tontechnik. Vermietpreisliste* Stand:! ! Vermietpreisliste* Stand:01.07.2013 Büro:* WittlightGmbH AlteLandstraße25 57319BadBerleburg Lager:* WittlightGmbH ZumHeilbach2 57319BadBerleburg Telefon:* +49(0)2759948175 Telefax:* +49(0)2759948176 E7Mail:*

Mehr

Leuchtenkondensatoren. Messung, Analyse, Wartung. Services und Dienstleistungen. Blindstromkompensation. Kondensatoren für Leistungselektronik

Leuchtenkondensatoren. Messung, Analyse, Wartung. Services und Dienstleistungen. Blindstromkompensation. Kondensatoren für Leistungselektronik Services und Dienstleistungen Eine Initiative des Fachverbands Starkstromkondensatoren Blindstromkompensation Motorbetriebskondensatoren Leuchtenkondensatoren Messung, Analyse, Wartung Kondensatoren für

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LAUFWERK.IT EDV-DIENSTLEISTUNGEN GMBH (kurz laufwerk.it)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LAUFWERK.IT EDV-DIENSTLEISTUNGEN GMBH (kurz laufwerk.it) 1. GELTUNG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LAUFWERK.IT EDV-DIENSTLEISTUNGEN GMBH (kurz laufwerk.it) 1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von laufwerk.it erfolgen ausschließlich auf Grundlage

Mehr

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag -

Vertrag über die Koordinierung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen - SiGeKo-Vertrag - SiGeKo-Vertrag RifT-Muster L220 Land Fassung: April 2004 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5» «SAP5»

Mehr

Der SaaS-Vertrag. Verhandlungsthemen und Vertragsredaktion. Themen. RA Dr. Christian Laux, LL.M.

Der SaaS-Vertrag. Verhandlungsthemen und Vertragsredaktion. Themen. RA Dr. Christian Laux, LL.M. Der SaaS-Vertrag Verhandlungsthemen und Vertragsredaktion RA Dr. Christian Laux, LL.M. 3. Tagung zur Vertragsredaktion (EIZ) 9. April 2015 Metropol, Zürich LAUX LAWYERS AG 1 Themen Verweis auf Unterlagen

Mehr

Eine solche Situation kann unter Berücksichtigung nachfolgender Ausführungen verhindert

Eine solche Situation kann unter Berücksichtigung nachfolgender Ausführungen verhindert Merkblatt AVB Allgemeines Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Im Versicherungsbereich werden diese

Mehr

Innovations-Chance oder Bremse? Rechtsunsicherheit aufgrund von 651 BGB Ein Plädoyer für die Neutralisierung

Innovations-Chance oder Bremse? Rechtsunsicherheit aufgrund von 651 BGB Ein Plädoyer für die Neutralisierung Innovations-Chance oder Bremse? Rechtsunsicherheit aufgrund von 651 BGB Ein Plädoyer für die Neutralisierung RAin Michaela Witzel, LL.M. 5. Bayerischer IT-Rechtstag auf der Systems München 26.10.2006 Überblick

Mehr

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag

EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag Seite 1 von 5 EULA Endbenutzer-Lizenzvertrag der Giegerich & Partner GmbH im folgenden Lizenzgeber genannt. Stand: März 2014 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Überlassung

Mehr

Yuliya Kalasouskaya Aufbau von Lasten- und Pflichtenheften in der industriellen Praxis

Yuliya Kalasouskaya Aufbau von Lasten- und Pflichtenheften in der industriellen Praxis Aufbau von Lasten- und Pflichtenheften in der industriellen Praxis Vortrag im Rahmen der Veranstaltung Juristisches IT -Projektmanagement Aufgabensteller: Dr. Frank Sarre Datum des Vortrags: 17.01.2017

Mehr

1. Anwendungsbereich. 2. Leistungen von IMPLIUS. 3. Voraussetzungen. 4. Pflichten des Mitglieds

1. Anwendungsbereich. 2. Leistungen von IMPLIUS. 3. Voraussetzungen. 4. Pflichten des Mitglieds Anlage zum IMPLIUS Mitgliedsvertrag Allgemeine Mitgliedsbedingungen ( AMB ) der IMPLIUS AG, Industriestr. 161, D-50999 Köln ("IMPLIUS") Stand: März 2012 1. Anwendungsbereich Diese AMB gelten für die Teilnahme

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich 1 Geltungsbereich SDFE SDFE (1.) Die Firma SDFE ( im folgenden Auftragnehmer genannt ) erbringt ihre Angebote und Dienstleistungen für den jeweiligen Vertragspartner

Mehr

Fall 5 Lösungsskizze

Fall 5 Lösungsskizze Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,

Mehr

General- und Subunternehmer

General- und Subunternehmer General- oder Subunternehmer eine Chance auch für Freiberufler und Kleinunternehmen? Freiberufler in der IT - 18./19. Juni 2004-1 Zum Einstieg Gartner Group / Süddeutsche Zeitung vom 17.6.2004 Wachstum

Mehr

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen

Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG. II. Vergabe von Dienstleistungsaufträgen Musterregelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der 13 bis 15 NTVergG Stand: 24.01.2017 Haftungsausschluss: Die Verwendung der nachfolgenden Regelungen erfolgt in eigener Verantwortung der die

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Auftrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Auftrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Auftrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Abgrenzungen Inhalt: Der Beauftragte übernimmt die Verpflichtung, Dienste oder Geschäfte (rechtlicher oder tatsächlicher Art) für den Auftraggeber

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1

Inhaltsverzeichnis. Einleitung 1 Vorwort Inhaltsverzeichnis VII IX Einleitung 1 1. Kapitel: Grundlagen 5 1 Outsourcing 5 I. Terminologie 5 1. Outsourcing und verwandte Begriffe 5 2. Die in dieser Arbeit verwendeten Begriffe 6 II. Motive

Mehr

AGB. 1 Weitergabeverbot. 2 Vorkenntnis

AGB. 1 Weitergabeverbot. 2 Vorkenntnis AGB 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der Immobilie Familie, Inhaber Laura Kreye (nachfolgend Immobilienmakler genannt), sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt.

Mehr

IT-Beschaffung und Konjunkturkrise - Wichtiges für Auftraggeber und Bieter. hamburg@work, 15.12.2009. Vertragsgestaltung und IT-Beschaffung

IT-Beschaffung und Konjunkturkrise - Wichtiges für Auftraggeber und Bieter. hamburg@work, 15.12.2009. Vertragsgestaltung und IT-Beschaffung IT-Beschaffung und Konjunkturkrise - Wichtiges für Auftraggeber und Bieter hamburg@work, 15.12.2009 Vertragsgestaltung und IT-Beschaffung 1 1 Übersicht I. Einleitung II. Vertragstypen III. EVB-IT System(vertrag)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis 3 1 Allgemeine rechtliche Grundlagen... 9 1.1 Besitz und Eigentum... 9 1.1.1 Rechtliche Unterschiede zwischen Besitz und Eigentum... 9 1.1.2 Erlangung und Übertragung von Besitz und Eigentum... 10 1.2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Inhaltsverzeichnis Vorwort Dank Abkürzungen IX XII XIII KAPITEL I EINFÜHRUNG 1 1. EDV-Markt Österreich 3 2. Die Typenvielfalt der EDV-Verträge 12 3. Allgemeine Hinweise zu den Vertragsarten 27 4. Vertragsverhandlungen

Mehr

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte.

4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag. Verträge, und somit auch Kaufverträge, sind dabei mehrseitige Rechtsgeschäfte. 4 Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag I. Verkäufer Käufer Beziehung 1. Rechtsgeschäftliche Begründung Verkäufer und Käufer stehen in einer rechtlichen Beziehung, auf Grund derer sie von dem jeweils

Mehr

Handbuch der IT-Verträge mit Aktualisierungsservice

Handbuch der IT-Verträge mit Aktualisierungsservice Handbuch der IT-Verträge mit Aktualisierungsservice Bearbeitet von RA Dr. Helmut Redeker Loseblattwerk mit 31. Aktualisierung 2016. Loseblatt. Rund 5146 S. Mit CD-ROM. In 3 Ordnern ISBN 978 3 504 56008

Mehr

Die SWICO / SWISS ICT Modell-Verträge in der Praxis. einfache Verträge für komplexe Sachverhalte Dr. Peter K. Neuenschwander

Die SWICO / SWISS ICT Modell-Verträge in der Praxis. einfache Verträge für komplexe Sachverhalte Dr. Peter K. Neuenschwander Die SWICO / SWISS ICT Modell-Verträge in der Praxis einfache Verträge für komplexe Sachverhalte Typisches Vertragsportfolio Kunde HW Kauf SW Lizenz HW Wartung SW Support Pflege Dienstleistung Beratung

Mehr

Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die Begriffe nach ÖNORM A 2050 bzw BVergG 2006 und die folgenden Begriffe:

Für die Anwendung dieser ÖNORM gelten die Begriffe nach ÖNORM A 2050 bzw BVergG 2006 und die folgenden Begriffe: 3. Begriffe Vorbemerkungen Abschnitt 3 der ÖNORM enthält Begriffsdefinitionen, die zum Teil unverzichtbar zum Verständnis der gesamten ÖNORM, insbesondere der Abschnitte 5 bis 12, sind. Daher wird im Kommentar

Mehr

Frühjahrsemester 2009 / Übungen im Privatrecht, OR / Fall 6 Danielle Gauthey Ladner LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6

Frühjahrsemester 2009 / Übungen im Privatrecht, OR / Fall 6 Danielle Gauthey Ladner LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6 LÖSUNGSVORSCHLAG FALL 6 Zentrale Sachverhaltselemente K. AG und V. AG haben einen Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag enthält eine Akkreditivklausel. Bank B. musste die Bezahlung des Kaufpreises

Mehr

A G B. Allgemeine Geschäftsbedingungen. ndc IT-SOLUTIONS, Aarburg 076 500 40 51 I. VERTRAGSGELTUNG

A G B. Allgemeine Geschäftsbedingungen. ndc IT-SOLUTIONS, Aarburg 076 500 40 51 I. VERTRAGSGELTUNG A G B Allgemeine Geschäftsbedingungen ndc IT-SOLUTIONS, Aarburg 076 500 40 51 I. VERTRAGSGELTUNG A. Anwendungsbereich und Geltung 1. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss,

Mehr

Services und Dienstleistungen Eine Initiative des Fachverbandes Starkstromkondensatoren

Services und Dienstleistungen Eine Initiative des Fachverbandes Starkstromkondensatoren Services und Dienstleistungen Eine Initiative des Fachverbandes Starkstromkondensatoren Blindstromkompensation Motorbetriebskondensatoren Kondensatoren für Leistungselektronik Leuchtenkondensatoren Messung,

Mehr

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil

VO Schuldrecht Allgemeiner Teil VO Schuldrecht Allgemeiner Teil Univ.-Prof. Dr. Meinhard Lukas 1 I. Schuldrecht und Schuldverhältnis 2 Skizze Einordnung/Zeitlicher Ablauf Vorvertragliches Schuldverhältnis Erfüllungsstadium Nachvertragliches

Mehr

Vertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM-

Vertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM- Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.v. - BITKOM - empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für Geschäfte,

Mehr

Hinterlegungsvereinbarung

Hinterlegungsvereinbarung Hinterlegungsvereinbarung Zwischen Landesbank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart im folgenden Kunde genannt und im folgenden Hinterleger genannt 1 Hinterlegungsgegenstand 1. Der Hinterleger

Mehr

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf

AGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn

Mehr

Servicevertrag für die Pflege von Software und die Wartung von Hardware eines informations- und kommunikationstechnischen Systems (ITK-Systems)

Servicevertrag für die Pflege von Software und die Wartung von Hardware eines informations- und kommunikationstechnischen Systems (ITK-Systems) Servicevertrag für die Pflege von Software und die Wartung von Hardware eines informations- und kommunikationstechnischen Systems (ITK-Systems) Nr.: Anbieter: Kunde: Moselstrasse 18 Standort der Anlage:

Mehr

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten?

Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Verbraucherschutz im Internet Worauf sollte ich beim Einkaufen achten? Eine Präsentation von Nadine Postler Praktikantin der Verbraucherzentrale Brandenburg Gliederung 2 Kaufrecht Pflichten aus einem Kaufvertrag

Mehr

Die gängigsten Vertragsarten

Die gängigsten Vertragsarten Die gängigsten Vertragsarten Im Sinne der Privatautonomie (indirekt nach: Art. 1 I GG & Art. 2 II GG) steht jedem Individuum das Recht zu, seine Rechtsverhältnisse autonom und nach freiem Belieben zu regeln.

Mehr

Kaufvertrag I. SS 2009 Univ.Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 36. Kaufvertrag II

Kaufvertrag I. SS 2009 Univ.Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 36. Kaufvertrag II Kaufvertrag I Wiederholung: Erfordernisse eines gültigen Vertragsabschlusses Übereinstimmende Willenserklärungen Angebot und Annahme/Einigung; ausdrücklich und schlüssig Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Holger Wirbals EDV-Dienstleistungen e.k. 1 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Holger Wirbals EDV- Dienstleistungen

Mehr

Rom I - Anknüpfungen. Art 3: Rechtswahl. Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung

Rom I - Anknüpfungen. Art 3: Rechtswahl. Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung Rom I - Anknüpfungen Art 3: Rechtswahl Art 4: Allgemeine Regel: Prinzip der charakteristischen Leistung Sonderanknüpfungen: Art 5: Beförderungsverträge Art 6: Verbraucherverträge Art 7: Versicherungsverträge

Mehr

Statistisches Bundesamt. Informationen zum Index IT-Dienstleistungen (WZ , 62 & 63.1) Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen:

Statistisches Bundesamt. Informationen zum Index IT-Dienstleistungen (WZ , 62 & 63.1) Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Informationen zum Index IT-Dienstleistungen (WZ 2008 58.29, 62 & 63.1) Stand: Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen

Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag und Kaufvertragsstörungen Kaufvertrag: rechtliche Grundlage : 433 BGB Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites

Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites Allgemeine Geschäftsbedingungen der netz-haut GmbH bezüglich der Erstellung von Websites 1. Allgemeines, Geltungsbereich 1.1. Die netz-haut GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage

Mehr

Vertrag über Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems (Projektvertrag)

Vertrag über Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems (Projektvertrag) Vertrag über Lieferung, Implementierung und Einführung eines IT-Systems (Projektvertrag) Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung, Implementierung

Mehr

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen ISO 9001/14001 Gültig ab 01. November 2008 / Ausgabe 23. Januar 2015 Steiner Energie AG Industriestrasse 1 Postfach

Mehr