Informatik und Recht HS 2008
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- Nikolas Baumann
- vor 8 Jahren
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1 1. Einleitung 2. EDV-Vertragstypen und das Nominatvertragsrecht 2.1 Überblick 2.2 Kaufvertrag 2.3 Mietvertrag 2.4 Werkvertrag 2.5 Auftrag 2.6 Arbeitsvertrag 3. Hardwareverträge 3.1 Kauf 3.2 Miete 4. Softwareverträge 4.1 Überblick 4.2 Standardsoftware Kauf Lizenzen 4.3 Individualsoftware: Entwicklungsvertrag (Werkvertrag) 5. Dienstleistungsverträge 5.1 Überblick 5.2 Wartungsvertrag 5.3 Outsourcingvertrag 6. Informatikprojekte, Vertragstypus-Arsenal 1
2 Vertragswirkungen Gestaltungswirkung von Verträgen - Falls Vertrag gültig zustande gekommen, dann Rechtslage geschaffen, die dem von den Parteien erklärten Willen entspricht Bindungswirkung von Verträgen - Parteien können sich nicht mehr einseitig vom Vertrag lösen: pacta sunt servanda Wirkungen treten i.d.r. sofort ein; freier Rücktritt nur in Ausnahmefällen möglich Erfüllung kann notfalls mit Staatsgewalt durchgesetzt werden 2
3 Nominat- und Innominatverträge Nominatverträge Im Gesetz ausdrücklich geregelte Verträge z.b. Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) Mietvertrag (Art. 222 ff. OR) Arbeitsvertrag (Art. 319 ff. OR) Innominatverträge Im Gesetz nicht ausdrücklich geregelte Verträge - gemischte Verträge - Verträge sui generis Dispositive und zwingende Normen - allgemeine Normen (AT) - besondere Normen (BT) 3
4 Arten des Vertragsabschlusses im EDV-Bereich Ladentischgeschäfte z.b. PC Shop Standardverträge AGBs Individuell ausgehandelte Verträge Abhängig von Grösse, Komplexität, Wert der Projektes und Verhandlungspositionen der Parteien 4
5 Einzelverträge und Verträge über Gesamtlösungen Entkoppelung der Leistungen Rechtsprobleme bei entkoppelten Verträgen - selbstständiges rechtliches Schicksal der Verträge vs. einheitlicher Vertrag - Lieferung aus einer Hand ( single point of contact ) vs. verschiedene Lieferanten 5
6 Überblick EDV-Verträge / 1 Verträge Nominatverträge Innominatverträge Verschiedene Typen von EDV-Verträgen Frage der typologischen Zuordnung Praktische Relevanz der Zuordnung - dispositive Normen - zwingende Normen - Bsp. Art. 266k OR / Art. 17 Abs. 3 KKG 6
7 Überblick EDV-Verträge / 2 Mögliche Einteilung / Gruppierung: Veräusserungsverträge Endgültige Übertragung von Rechten Kauf, Tausch, Schenkung Gebrauchsüberlassungsverträge Gebrauchsüberlassung auf Zeit Miete, Pacht, Leihe, Darlehen Arbeitsleistungsverträge i.e.s. Arbeitsleistungen im Interesse eines Dritten Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag Arbeitsleistungsvertrag i.w.s., übrige Verträge z.b. Mäklervertrag, Kommission, Bürgschaft 7
8 Kaufvertrag Eigentum am Gegenstand / Kaufpreis Ware gegen Geld Kaufgegenstand: Sachen / Rechte / sonstige Rechtsgüter Abgrenzung zu Miete / Werkvertrag / Schenkung Gefahrtragung: Übergang mit Vertragsabschluss Rechtsgewährleistung Sachgewährleistung: Zugesicherte und vorausgesetzte Eigenschaften Wandelung / Minderung / Schadenersatz Strenge Prüfungs- und Rügepflichten / Verjährung 8
9 Mietvertrag Gebrauch am Gegenstand / Mietgebühr Immobilien und Mobilien Vermieter Instandhaltungspflicht Dauer des Vertrages (fest; Kündigung) Starke Reglementierung bei Wohn- und Geschäftsräumen 9
10 Werkvertrag Herstellung Werk / Vergütung Leistungserfolg (garantierbar, messbar) materielle, immaterielle Werte Sachgewährleistung: Prüfung / Mängelrüge / Garantiedauer Wandelung / Minderung / Nachbesserung / Schadenersatz 10
11 Auftrag Geschäftsbesorgung / Entgelt wenn verabredet oder üblich kein Leistungserfolg Sorgfalt (objektiver Massstab) Rechenschaftspflicht jederzeitige Kündbarkeit 11
12 Arbeitsvertrag Arbeit gegen Lohn Subordinationsverhältnis Sorgfaltspflichten (objektiver Massstab) Treuepflichten Dauer (fest, Kündigung) Kündigungsschutz 12
13 Kauf / 1 Kauf i.s.v. Art. 184 ff. OR Einzelvertragliche Regelung Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsgegenstand - Hardwarekonfiguration - allenfalls Details im Anhang Preis Zahlungsbedingungen Lieferort Lieferbedingungen / -kosten Abnahme 13
14 Kauf / 2 Folgen des Verzugs Zusicherungen Gewährleistung Haftung Wartung Allgemeine Bestimmungen 14
15 Miete Miete i.s.v. Art. 253 ff. OR Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsgegenstand Preis / Zahlungsbedingungen Erfüllungsort Lieferung / Installation Abnahme Verzugsfolgen Gewährleistung Haftung Vertragsdauer / Kündigung Wartung - Art. 256 OR - Abweichung nichtig, falls in AGB 15
16 Softwareverträge Überblick Neuinstallationen Erweiterungen Ablösungen Vertragsabschluss idealerweise nach Evaluation Pflichtenheft Offerte / Konzept Vertrag Standardsoftware / Individualsoftware Individualsoftware: Werkvertrag Standardsoftware: Kaufvertrag oder Lizenzvertrag - Veräusserungsvertrag oder - Gebrauchsüberlassungsvertrag 16
17 Kauf Art. 184 OR Übertragung des Eigentums am Kaufgegenstand gegen Entgelt Art. 641 ZGB: Eigentum an Sachen Sache = Fahrnis (ZGB 713) = Grundstück (ZGB 655) Software Lehre und Praxis: Kaufvertragsrecht auch anwendbar auf andere Rechtsund Wirtschaftsgüter Wenn an Software Eigentum übertragen werden soll, dann Kauf Als Eigentümer am Kaufgegenstand (Exemplar der Software) absolutes Recht (Schranken durch Urheberrecht) Weiterverkauf möglich In vielen Fällen aus diesem Grund: Gebrauchsüberlassung und nicht Veräusserung 17
18 Lizenzvertrag / 1 Gebrauchsüberlassung Nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung Innominatvertrag Bedürfnis nach detaillierter einzelvertraglicher Regelung Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsgegenstand Nutzungsrechte des Anwenders - CPU-Klausel - Anzahl User - Kopien - Änderungen - Art. 21 URG Abnahme - v.a. in Grossprojekten detaillierte Abnahme- und Testprozedur, inkl. Prüfungs- und Rügefrist 18
19 Verzugsfolgen Lizenzvertrag / 2 Zusicherungen - z.b. Antwortzeiten / Datenmengen Gewährleistung Haftung Preis Abgrenzung zu Wartung Vertragsdauer / Kündigung Rechte an der Software - i.r. Nutzungsrecht übertragen / eingeräumt - Urheberrecht bei Hersteller - wird regelmässig ausdrücklich festgehalten Allgemeine Bestimmungen 19
20 Entwicklungsvertrag Entwicklung von Individualsoftware / individuelle Anpassung von Standardsoftware Werkvertrag i.s.v. Art. 363 ff. OR Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsgegenstand Rechte des Anwenders - Urheberrecht? Abnahme Verzugsfolgen Zusicherungen Gewährleistung Haftung 20
21 Dienstleistungsverträge Überblick Arbeitsleistung zum Vorteil des Anwenders gegen Entgelt; nicht Lieferung von Hard- und/oder Software Weites Spektrum Rechtliche Zuordnung abhängig vom Einzelfall - Auftrag - Werkvertrag - Innominatvertrag (- Arbeitsvertrag) 21
22 Wartungsvertrag / 1 Softwarewartung Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsumfang Reaktionszeiten Wartungspflicht für alte Versionen Vergütung und Zahlungsbedingungen Verzug Abnahme Gewährleistung Haftung Rechte Dauer / Kündigung Meistbegünstigung Allgemeine Bestimmungen 22
23 Wartungsvertrag / 2 Hardwarewartung Möglicher Vertragsaufbau: Vertragsumfang Wartungsklassen Reaktionszeit Back-up System Vergütung / Zahlungsbedingungen Verzug Abnahme Gewährleistung Haftung Dauer / Kündigung Allgemeine Bestimmungen 23
24 Outsourcingvertrag / 1 Weites Spektrum Möglicher Vertragsaufbau: RZ-Betrieb - Software - Hardware - Konfiguration - Erweiterung Aufbau / Aufrechterhaltung von Verbindungen / Netzwerk Verantwortlichkeiten Zugangsrechte des Kunden Service Levels - Reaktionszeiten - Antwortzeiten - Verfügbarkeit 24
25 Outsourcingvertrag / 2 Betriebszeiten Netzwerk RZ Support Datensicherung Projektorganisation Konventionalstrafen Erfüllungsort Vergütung / Zahlungsbedingungen Gewährleistung Haftung Dauer Kündigung / vorzeitige Kündigung 25
26 Informatikprojekte Pflichtenheft Grobkonzept (Varianten) Detailkonzept Evaluationsbericht Software Hardware EDV-System was wie wie wie damit Analyse Detailkonzept Grobkonzept Evaluation Realisierung Betrieb Beratervertrag Beratervertrag Beratervertrag Beratervertrag Softwarev. Hardwarev. Wartungsv. Schulungsv. 26
27 Vertragstypus-Arsenal Vertrags- Ebene Techn.- Ebene Vertragstyp Vertragstyp Vertragstyp Mietvertrag Kaufvertrag (Leasing) Hardware Lizenzvertrag Werkvertrag Kaufvertrag Software GU-Vertrag Auftrag Werkvertrag Arbeitsvertrag Dienstleistungen Komponenten Komponenten Komponenten Zentraleinheit Bildschirm Drucker etc. Hardware Object Programm Source Programm Dokumentation Software EDV-SYSTEM Beratung Schulung Wartung etc. Dienstleistungen Vertrags- Ebene Techn.- Ebene 27
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