Erbrecht und Erbschaftssteuer

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1 Erbrecht und Erbschaftssteuer Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt HANNACK & PARTNER Alfred-Hess-Straße 31b Erfurt Telefon: 0361 / Telefax: 0361 / Betriebswirtschaft Recht Steuern 1

2 Wer erbt wie viel, wenn es kein Testament gibt? Wer bestimmt ohne Testament, wer erbt? Existiert kein Testament bestimmt das Gesetz, wer erbt. gesetzliches Erbrecht a.) gesetzliche Erbfolge b.) Ehegattenerbrecht ( 1924 BGB) ( 1931 BGB) Verwandte Ehepartner 2

3 In welcher Reihenfolge erben die Verwandten? Ordnung Erben/Stamm Beispiele 1. Abkömmlinge Tochter, Sohn 2. Eltern und Mutter, Vater, Schwester, deren Eltern Bruder 3. Großeltern, und deren Großeltern, Tante, Onkel Abkömmlinge 4. Urgroßeltern und deren Urgroßeltern, Großtante, Abkömmlinge Großonkel 5. Die entfernteren Voreltern und deren Abkömmlinge 3

4 Grundsätzlich: Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist ( 1930 BGB). Beispiel: die Eltern erben nicht, wenn Kinder existieren Ein Abkömmling des Erblassers schließt seine eigenen Abkömmlinge aus, denn er präsentiert seinen Stamm. Beispiel: Enkel erben nicht, wenn Kinder existieren 4

5 Der Verstorbene hinterlässt seiner Ehefrau und zwei Kindern ein Haus nur halbbezahlt, eine goldene Uhr und etwas Geld, sowie eine kleine Sammlung Bilder. Es gibt kein Testament. Wer erbt was? 5

6 Alle erben alles zu gewissen Anteilen Die Ehefrau ¼ (+ ¼) Das eine Kind ¼ Das andere Kind ¼ 6

7 Problem: In kinderlosen Ehen ist der Partner nicht zwingend Alleinerbe! 7

8 Die Verstorbene hinterlässt einen geschiedenen Ehemann mit zwei ehelichen Kindern, einen zweiten Ehemann, ein uneheliches Kind und eine jugendliche Geliebte. In ihrem Atelier hat sie die Geliebte bis zuletzt gemalt. Wer erbt was? 8

9 Kein Beziehungserbrecht! Geschiedener Ehemann 0 Ehemann ¼ (+ ¼) Kinder jeweils 1/6 Jugendliche Geliebte 0 9

10 Wie viel erbt neben den Verwandten der Ehepartner? Neben Verwandten 1.Ordnung erbt der Ehepartner ¼ des Nachlasses. Neben Verwandten 2.Ordnung erbt der Ehegatte ½ des Nachlasses. Existieren weder Verwandte der 1. noch der 2. Ordnung, erbt der Ehepartner den gesamten Nachlass. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Ehepartners um ¼ der Erbschaft. 10

11 Wann erbt der Ehepartner nicht? Die Erbberechtigung entfällt nur, wenn im Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für eine Scheidung gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hat oder berechtigt auf Aufhebung der Ehe geklagt hat. 11

12 Zusammenfassung: Darstellung Ehegattenerbrecht: Anteil des Ehegatten am Nachlass Erblasser mit Kindern Erblasser ohne Kinder Eltern des Erblassers vorhanden, bzw. deren Abkömmlinge in allen anderen Fällen gesetzliches Erbrecht ( 1931 BGB) ¼ ½ 1/1 Zugewinngemeinschaft ( 1371 BGB) + ¼ + ¼ Gesamtanteil: ½ ¾ 1/1 12

13 Testament Wir sind gegenseitig unsere Erben. Unsere Kinder erben hiernach. 13

14 Ihr habt alle keine Ahnung. Eine Stiftung soll alles haben. 14

15 Pflichtteilsrecht Der Pflichtteilsanspruch beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils 15

16 Problemfall verkannter Künstler: Meine Frau erbt alles, mein Sohn erbt nichts, meine Tochter wahrt das Andenken an mein Werk und das Museum erhält meine Skulpturen zur Ausstellung. 16

17 Das unvollkommene Testament Ehefrau 3/4 Sohn 1/8 Tochter 1/8 Museum? 17

18 Problemfall völlig verkannte Künstlerin: Meine beiden Weggefährten erhalten meinen künstlerischen Nachlass. 18

19 Das noch unvollkommenere Testament Eltern/Geschwister 1/2 Weggefährten 1/2 19

20 Das Testament Testament eigenhändige Testamente -ist vom ersten bis zum letzen Buchstaben vom Erblasser mit der Hand zu schreiben -ist mit vollem Namen zu unterschreiben -Angabe Ort und Datum -besteht das Testament auf mehreren Seiten, empfiehlt es sich, jede einzelne Seite zu nummerieren und zu unterschreiben -kann in amtliche Verwahrung gegeben werden, zuständig ist das Amtsgericht Öffentliche Testamente -zuständig sind Notare -es entstehen Gebühren -drei Formen Besondere Formen -Nottestament vor dem Bürgermeister und zwei Zeugen -Testament vor drei Zeugen -Seetestament -begrenzt auf 3 Monate 20

21 Kann das Testament widerrufen werden? Ja der Erblasser kann sein Testament jederzeit widerrufen und zwar ohne Angabe von Gründen. Möglichkeiten des Widerrufs: a.) b.) neues Testament mit anderem Inhalt (von zwei Testamenten gilt immer das später errichtete Testament) Widerrufstestament; kann aus einem Satz bestehen, der handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein muss und mit Datum versehen sein sollte: Ich widerrufe mein Testament vom Hans Mustermann. 21

22 Kann das Erbe durch Testament oder Erbvertrag frei verteilt werden? Grundsätzliches: Grundsätzlich kann der Erblasser als Erben einsetzen, wen er will. Diese Testierfreiheit ist jedoch mit Rücksicht auf die nächsten Angehörigen eingeschränkt. Diese können im Testament von der Erbschaft nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es ist auch nicht möglich diesen pflichtteilsberechtigten Verwandten durch das Testament weniger zu vererben, als ihnen zusteht. 22

23 Wer ist pflichtteilsberechtigt? Pflichtteilsberechtigt sind a.) Ehegatte, b.) direkte Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel, usw.) und c.) die Eltern jeweils unter der Voraussetzung, dass der Betreffende ohne Testament oder Erbvertrag gesetzlicher Erbe wäre (siehe gesetzliche Erbfolge, Punkt B.). Das heißt: die Eltern sind beispielsweise nicht berechtigt, wenn Kinder des Erblassers existieren, da diese als Verwandte 1.Ordnung die Eltern des Erblassers (2.Ordnung) von der Erbschaft ausschließen. 23

24 Wie hoch ist der Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes, den der jeweilige Berechtigte ohne das Bestehen eines Testamentes durch die gesetzliche Erbfolge erlangt hätte. Zur Berechnung des Pflichtteils wird zum Zeitpunkt des Erbfalles der Wert des Nachlasses bestimmt. Hierbei werden auch alle Schenkungen mit herangezogen, die der Erblasser innerhalb der letzten 10 Jahre gemacht hat. Schenkungen an den Ehepartner werden ohne zeitliche Begrenzung hinzugerechnet. 24

25 Wie und wann hat der Pflichtteilsberechtigte Anspruch auf seinen Anteil? Der Pflichtteilsberechtigte hat sofort nach dem Erbfall Anspruch auf seinen Anteil und zwar in bar. Der Anspruch auf sofortige Barauszahlung bedeutet eine große Gefahr für den vererbten Bestand eines Unternehmens, wenn nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind und der Wert des Unternehmens im Wesentlichen im Unternehmen steckt. Hier müssten Teile des Unternehmens verkauft werden. Wie kommt man zu seinem Pflichtanteil? Der Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Anspruch gegenüber dem Erben. Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anspruch geltend machen. 25

26 Können Pflichtteilansprüche abgewehrt werden? Besonders bei der Vererbung von Unternehmen ist das Pflichtteilsrecht ein großer Störfaktor. Möglichkeiten, diese Ansprüche abzuwehren, sind in erster Linie: 1.) Abschluss eines notariellen Pflichtteilsverzichtvertrages ( 2346 Abs.2, 2348 BGB) mit dem Pflichtteilsberechtigten, z.b. gegen bar, Darlehen, stille Beteiligung, KG- Anteil 2.) Abschluss eines notariellen Erbverzichtsvertrages mit Zustimmung des Erbenden: dieser erhöht jedoch die Erbquoten von Nichtverzichtenden sowie deren Pflichtteilsansprüche 3.) bei Gütertrennung kann der Pflichtteilsanspruch von Kindern dadurch verringert werden, indem mit dem Ehegatten Zugewinngemeinschaft vereinbart wird 4.) vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen; der Pflichtteilergänzungsanspruch entfällt, wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre vor dem Ableben erfolgte ( 2325 BGB) 26

27 5.) Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht bei verschwenderischen Lebensstil eines Erbberechtigten 6.) Wenn Eheleute nicht wollen, dass die Kinder ihren Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen, können sie folgendes testamentarisch bestimmen: Wenn beim Tode des Erstversterbenden ein Kind den Pflichtanteil fordert, soll es auch beim Tod des Nachversterbenden nur den Pflichtanteil erhalten. 7.) Häufig wird der Erbe Schwierigkeiten haben, sofort das Bargeld für den Pflichtanspruch aufzubringen. Schützen kann man den Erben durch Abschluss einer entsprechenden Versicherung. 27

28 8.) Entzug des Pflichtteils in besonders schwerwiegenden Fällen ( 2333 BGB): -Erbberechtigter trachtet nach Leben, -vorsätzliche körperliche Misshandlung, -Verbrechen oder schweres vorsätzliches Vergehen, -Unterhaltspflichtverletzungen und -ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel. 28

29 Der Erbvertrag Was ist ein Erbvertrag? Der Erbvertrag ( 1941, 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament die zweite Möglichkeit, durch letztwillige Verfügung Regelungen über das Schicksal des eigenen Vermögens nach dem Tod zu treffen und von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen. 29

30 Was für Unterschiede bestehen gegenüber dem Testament? Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht darin, dass der Erblasser sich beim Erbvertrag gegenüber seinem Vertragspartner binden kann. Während der in einem Testament Bedachte keine rechtliche Handhabe hat, einen Widerruf des Testaments zu verhindern, erlangt er beim Erbvertrag eine gesicherte Position in Gestalt einer Anwartschaft. Der Erbvertrag kann mit anderen, nicht erbrechtlichen Geschäften (etwa Grundstücksübertragungen, oder in der Praxis sehr häufig mit einem Ehevertrag) verbunden werden. 30

31 Wann fällt Erbschaftssteuer an? Was unterliegt der Erbschaftsteuer? a.) unentgeltliche Schenkung b.) Erwerb von Todes wegen (Erbanfall, Vermächtnis, Pflichteilsanspruch) In Deutschland wird steuerlich gesehen der Erwerb von Todes wegen ( 3 ErbStG) und die Schenkung ( 7 ErbStG) weitestgehend gleich behandelt. 31

32 Bemessungsgrundlage - Grundlage der Besteuerung kann nur ein Geldwert sein - vererbt oder verschenkt können aber, neben dem Bargeld oder Bankguthaben, ganz unterschiedliche Vermögensgegenstände werden (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften) - bei nicht als Geldsumme vorliegenden Steuerobjekten erfolgt also immer eine Umrechnung in einen Geldwert (mittels einer Bewertungsmethode) - das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz bestimmt, dass sich die Bewertung nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes richtet - Abzug von Verbindlichkeiten und Belastungen 32

33 Muss jeder Erbe/Beschenkte gleich hohe Steuern zahlen? Nein die Begünstigten werden in drei Steuerklassen eingeteilt. Je nach Steuerklasse gibt es unterschiedliche Freibeträge und ggf. Versorgungsfreibeträge sowie unterschiedliche Steuersätze. 33

34 Steuerklassen: Steuerklasse I: 1. Der Ehegatte, 2. die Kinder und Stiefkinder, 3. die Abkömmlinge der in Nummer 2 genannten Kinder und Stiefkinder, 4. die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen. 34

35 Steuerklasse II: 1. Die Eltern und Voreltern, soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören, 2. die Geschwister, 3. die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, 4. die Stiefeltern, 5. die Schwiegerkinder, 6. die Schwiegereltern, 7. der geschiedene Ehegatte. Steuerklasse III: Alle übrigen. 35

36 Freibeträge:!!! Mit der Gesetzesänderung zum wurden die Freibeträge und Steuersätze vom Gesetzgeber geändert.!!! Ehegatten: Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2 und der Kinder verstorbener Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2: Kinder im Sinne der Steuerklasse I Nr. 3 (Enkelkinder): Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen: Personen der Steuerklasse II und III: Euro Euro Euro Euro Euro 36

37 Steuersätze ( 19 ErbStG): Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ( 10) bis einschließlich Vomhundertsatz in der Steuerklasse Euro I II III über

38 Versorgungsfreibeträge: (zusätzlich zum persönlichen Freibetrag, aber nur für Ehegatten und Kinder, und lediglich bei Erwerb von Todes wegen) bis 5 Jahre: über 5 bis 10 Jahre: über 10 bis 15 Jahre: über 15 bis 20 Jahre: über 20 bis 27 Jahre: EUR EUR EUR EUR EUR EUR 38

39 Was gibt es für Besonderheiten beim Vererben eines Unternehmens? 1. Begünstigtes Vermögen: Begünstigtes Vermögen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetriebe Anteile an Kapitalgesellschaften 39

40 2. Verschonungsabschlag: Verschonungsabschlag Option I: Verschonungsabschlag 85% Fortführungsfrist: 7 Jahre Lohnsumme im 7-Jahres-Zeitraum: 650% der Ausgangslohnsumme Verwaltungsvermögen: max. 50% Abzugsbetrag von 150 TEUR Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung des Verschonungsabschlages um 1/7 p.a. Option II: Verschonungsabschlag 100% Fortführungsfrist: 10 Jahre Lohnsumme im 10-Jahres-Zeitraum: 1.000% der Ausgangslohnsumme Verwaltungsvermögen: max. 10% mehr als 10 Mitarbeiter Bei schädlicher Verwendung: Abschmelzung des Verschonungsabschlages um 1/10 p.a. 40

41 3. Verwaltungsvermögen: Verwaltungsvermögen ü Vermietete Grundstücke (Ausnahmen siehe nächste Folie) ü Anteile an Kapitalgesellschaften mit 25% oder weniger ü Anteile an Mitunternehmerschaften mit überwiegendem Verwaltungsvermögen ü Anteile an Kapitalgesellschaften mit überwiegendem Verwaltungsvermögen ü Wertpapiere usw. ü Kunstgegenstände usw. 41

42 Ausnahmen bei vermieteten Grundstücken: o o o o o o Betriebsaufspaltung Sonderbetriebsvermögen Verpachtung von Grundstücken an Dritte zur landwirtschaftlichen Nutzung Nutzungsüberlassung von Grundstücken im Rahmen einer Gesamtbetriebsverpachtung - Pächter wird Erbe - Beschenkter kann Betrieb noch nicht führen Konzern Hauptzweck des Betriebs ist Vermietung von Wohnungen 42

43 Fallbeispiel: Ein Betrieb soll in 2009 schenkweise auf ein Kind übertragen werden. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens beträgt EUR. a.) Wie hoch ist das begünstigungsfähige Vermögen? b.) Wie hoch ist das begünstigte Vermögen? c.) Wie hoch ist das nicht begünstigte Vermögen? d.) Wie hoch ist der verbleibende Abzugsbetrag? e.) Wie hoch ist die Erbschaftsteuer? 43

44 Lösung: Begünstigtes Vermögen: EUR EUR EUR EUR Begünstigungsfähiges Vermögen (100%) Begünstigtes Vermögen (85%) 85% nicht begünstigtes Vermögen 15% Abzugsbetrag nicht begünstigtes Vermögen Abzugsbetrag übersteigender Betrag davon 50% 50% verbleibender Abzugsbetrag steuerpflichtiges Vermögen persönlicher Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb 50 Abrundung -50 steuerpflichtiger Erwerb (gerundet) 0 Steuersatz 0% Erbschaftssteuer 0 44

45 Aus welchem Grund war die Einführung eines neuen Erbschaftsteuergesetzes dringend notwendig? Das alte Erbschaftsteuergesetz verstieß gegen das Grundgesetz!!! Die Anwendung von einheitlichen Steuersätzen auf den Wert der Schenkung/Erbschaft ist mit dem Grundgesetz unvereinbar Bundesverfassungsgericht vom ) Warum lag ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor? - unterschiedlichen Bewertungsmethoden = Verstoß gegen Gleichheitssatz - sich daraus ergebene unterschiedliche Bemessungsgrundlagen 45

46 Altes Recht: Regelfall: gemeiner Wert (=Verkehrswert)!!! Grundbesitz: vereinfachtes Ertragswertverfahren L& F-Vermögen: Ertragswert Betriebsvermögen: Steuerbilanzwert F Verstoß gegen das Gleichheitsgebot Neues Recht: Die Bewertung erfolgt nunmehr grundsätzlich nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert). 46

47 Bewertungsvorschriften Die Bewertung von Betriebsvermögen: Ableitung aus Verkäufen innerhalb des letzten Jahres Ermittlung des Gemeinen Wertes möglich nicht möglich Methode unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten andere anerkannte übliche Methode vollständiges vereinfachtes Vergleichs- Multiplikator- Ertragswertverfahren Ertragswertverfahren orientiertes verfahren Verfahren 47

48 Die Bewertung von Immobilien: 1. Unbebaute Grundstücke Wert des unbebauten Grundstücks Bodenrichtwert X Grundstücksfläche = Wert des unbebauten Grundstücks Nachweis eines niedrigeren gemeines Wertes möglich 48

49 2. Bebaute Grundstücke Bewertung der bebauten Grundstücke Vergleichswertverfahren Ertragswertverfahren Sachwertverfahren Wohnungseigentum Teileigentum Ein- und Zweifamilienhäuser Mietwohngrundstücke Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn sich die übliche Miete ermitteln lässt Wohneigentum, Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn kein Vergleichswert vorliegt Geschäftsgrundstücke und gemischt genutzte Grundstücke, wenn sich die übliche Miete nicht ermitteln lässt Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes möglich. 49

50 Vergleichswertverfahren: Ermittlung des Vergleichswertes Verkaufspreis x Umrechnungskoeffizient verkauftes EFH = Vergleichswert Umrechnungskoeffizient verschenktes EFH 50

51 Ertragswertverfahren: Ermittlung des Grundbesitzwertes nach dem Ertragswertverfahren Bodenrichtwert X Grundstücksfläche Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete)*./. Bewirtschaftungskosten** = Reinertrag des Grundstückes./. Bodenwertverzinsung*** = Gebäudereinertrag x Vervielfältiger**** = Bodenwert = Gebäudeertragswert * 186 BewG-E ** 187 BewG-E *** 188 BewG-E **** Anlage 21 zum BewG-E Ertragswert = Grundbesitzwert 51

52 Sachwertverfahren: Ermittlung des Grundbesitzwertes nach dem Sachwertverfahren Flächenpreis (Regelherstellungskosten) x Bruttogrundfläche Bodenrichtwert = Gebäuderegelherstellungswert x Grundstücksfläche./. Alterswertminderung = Bodenwert = Gebäudesachwert = vorläufiger Sachwert x Wertzahl = Grundbesitzwert 52

53 Beispiel Sachwertverfahren: Die Mutter M hat Ihrem Sohn S ein mit einem Hotel bebauten Grundstück vererbt. Bodenrichtwert 400 / m 2 Grundstücksfläche 650 m 2 Alter des Objektes 30 Jahre Mittlerer Ausstattungsstand Bruttogrundfläche 1.200m 2 a.) Nach welchem Verfahren ist das Geschäftsgrundstück zu bewerten? b.) Wie hoch ist der Sachwert? c.) Mit welchem Wert ist das mit einem Hotel bebaute Grundstück anzusetzen? 53

54 Lösung: a.) Sachwertverfahren 54

55 b.) Ermittlung des Sachwertes EUR EUR Bodenrichtwert 650 /qm x Grundstücksfläche 400 qm = Bodenwert Flächenpreis (Anl.24 zum BewG) /qm x Bruttogrundfläche qm = Gebäudeherstellungswert /. Alterswertminderung 50% = Gebäudesachwert vorläufiger Sachwert x Wertzahl 0,8 = Sachwert Gesamtnutzungsdauer Hotels (Ablage 22) 60 Jahre./. Alter des Objektes -30 Jahre = Restnutzungsdauer 30 Jahre 55

56 Wohneigentum bleibt steuerfrei Die Übernahme von selbst genutztem Familienwohnheim bleibt steuerfrei. Voraussetzungen: Erblasser hatte diese Wohnung zuvor selber genutzt oder war aus zwingenden Gründen an der Selbstnutzung verhindert. Ehepartner/Lebenspartner, Kinder oder Enkelkinder nutzen 10 Jahre die Wohnung als Familienheim. Steuerbefreiung liegt auch dann vor, wenn objektive Gründe vorliegen, die es dem Erwerber nicht möglich machen das erworbene Familienheim selbständig zu führen. z.b. Pflegebedürftigkeit oder Tod des Erwerbers Kinder dürfen nur eine Fläche von bis zu 200 m 2 steuerfrei bewohnen. Keine Vermietung der Wohnung bzw. Nutzung als Zweitwohnsitz. F Für Geschwister bleibt das übertragene Wohneigentum nicht steuerfrei. 56

57 Beispiel: Witwe W vererbt ein Familienheim (180 m² Wohnfläche) und eine vermietete Eigentumswohnung auf Tochter T und Sohn S. S und T einigen sich dahingehend, dass T das Familienheim zu Alleineigentum übernimmt und S die Eigentumswohnung erhält. Bleibt das Familienheim steuerfrei, wenn T einzieht? 57

58 Lösung: JA! Zieht T unverzüglich in das Familienheim ein, bleibt dessen Wert bei Ihrer Erbschaftsbesteuerung außer Ansatz, sofern T auch die sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Wahrung der 10-Jahres-Behaltefrist) erfüllt. 58

59 Fall: Ein Mietwohngrundstück soll auf ein Kind übertragen werden. Wie hoch ist die Erbschaftsteuer, wenn der gemeine Wert des Mietwohngrundstücks beträgt: a.) b.) c.)

60 Lösung: a.) Mietwohngrundstück gem. Wert EUR Mietwohngrundstück (gemeiner Wert) Verschonung 10% Steuerpflichtiges Grundvermögen Persönlicher Freibetrag Steuerpflichtiger Erwerb 0 Steuersatz 0% Erbschaftsteuer 0 60

61 Lösung: b.) Mietwohngrundstück gem. Wert EUR Mietwohngrundstück (gemeiner Wert) Verschonung 10% Steuerpflichtiges Grundvermögen Persönlicher Freibetrag Steuerpflichtiger Erwerb 0 Steuersatz 7% Erbschaftsteuer

62 Lösung: a.) Mietwohngrundstück gem. Wert EUR Mietwohngrundstück (gemeiner Wert) Verschonung 10% Steuerpflichtiges Grundvermögen Persönlicher Freibetrag Steuerpflichtiger Erwerb Steuersatz 15% Erbschaftsteuer

63 Praxistipps 1. bei Erbengemeinschaft hier gilt Einstimmigkeitsprinzip zügige Auseinandersetzung Umwandlung in eine andere Gesellschaft zu Lebzeiten wenigstens das Unternehmen auf den Nachfolger übertragen (vorweggenommene Erbfolge) 63

64 2. Testament / Regelungen zu Lebzeiten fehlendes Testament kann in ein Unternehmen existenzvernichtende Folgen haben (unfähige Erben, Ausgleichszahlungen, ) Formvorschriften beachten Regelungen müssen eindeutig sein Testament sollte in amtliche Verwahrung gegeben werden evtl. öffentliches Testament statt Privattestament Schließen eines Erbvertrages frühzeitige gesellschaftsrechtliche Einbindung und Absicherung des geeigneten Unternehmenserben - gegebenenfalls Anordnung Testamentsvollstreckung 64

65 3. bei Vermächtnis eines Betriebsgrundstücks Vater bestimmt Sohn zum Alleinerben seines Unternehmens Tochter erhält Vermächtnis in Form eines betrieblichen Grundstücks im Erbfall scheidet Betriebsgrundstück aus dem Betriebsvermögen aus Sohn entnimmt Grundstück und versteuert einen nicht begünstigten Gewinn inkl. Gewerbesteuer zudem muss Tochter noch die Erbschaftsteuer tragen Empfehlung: Tochter mit geringer Quote (Zwergenanteil) am Unternehmen beteiligen. Sie ist dann Mitunternehmer; eine gewinnrealisierende Entnahme findet nicht statt. Oder GmbH & Co. GbR errichten mit den betrieblich genutzten Grundstücken im Gesamthandsvermögen (gewerblich geprägte Personengesellschaft). 65

66 4. Steuerhinterziehung des Erblassers vorsätzliche unterlassene Berichtigung einer unrichtigen Steuererklärung des Erblassers gilt als eigene Steuerhinterziehung der Erben 5. Sozialamt - Sozialhilfe des Erblassers der letzten 10 Jahre kann von dem Erben zurück gefordert werden - Forderung begrenzt auf den Wert des Nachlasses - beachte Freibeträge 66

67 6. Auslandsvermögen Es ist zu prüfen, welches nationale Erbrecht zur Anwendung kommt (internationales Privatrecht). 67

68 Erbanfall durch Minderjährige Problem: Grundstücke und Gesellschaftsanteile sind bei Minderjährigen selten gut aufgehoben. bei Kreditaufnahmen oder Geschäften mit einem überlebenden Elternteil ist vormundschaftsgerichtliche Genehmigung und ggf. ein Ergänzungspfleger erforderlich. Sind Kinder neben dem überlebenden Ehegatten in einer Erbengemeinschaft, kann eine Auseinandersetzung nur mit Bestellung je eines Ergänzungspflegers pro Kind und vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung erfolgen. 68

69 Empfehlung: Testament der Eheleute mit gegenseitiger Erbeinsetzung oder Vorerbschaft des überlebenden Ehegatten oder Verwaltungstestamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes anordnen, rechtzeitige Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG und Bestimmung im Testament und Gesellschaftsvertrag, dass alle Kommanditanteile auf den volljährigen Unternehmenserben übergehen (Sonderrechtsnachfolge außerhalb der Erbengemeinschaft) 69

70 Erbrecht und Erbschaftssteuer Ihre Referenten Christian Wendt Steuerberater Rechtsanwalt HANNACK & PARTNER Alfred-Hess-Straße 31b Erfurt Telefon: 0361 / Telefax: 0361 / Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 70

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