Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick
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- Hennie Fischer
- vor 9 Jahren
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1 Beschäftigungsperspektive Zeitarbeit Auf einen Blick
2 Die Merkmale von Zeitarbeit Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Zeitarbeitsunternehmen haben alle Rechte, Pflichten und Risiken eines Arbeitgebers. Die Beschäftigung bei einem solchen Unternehmen erfolgt auf der Grundlage eines regulären Arbeitsvertrages. Als Zeitarbeitnehmerin bzw. Zeitarbeitnehmer haben Sie hinsichtlich der Arbeitsbedingungen wie Entlohnung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch usw. die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Mit einem Unterschied: Sie arbeiten nicht in Ihrem Unternehmen, sondern Ihr Arbeitgeber (Verleiher) stellt Ihre Arbeitskraft einem Dritten (Entleiher) zur Verfügung. Grundlage hierfür bildet ein Überlassungsvertrag zwischen beiden Firmen. Zeitarbeit wird von anderen Unternehmen genutzt, um z. B. personelle Engpässe bei Auftragsspitzen auszugleichen oder um Urlaubs- und Krankheitszeiten zu überbrücken.
3 Ihre Möglichkeiten und Chancen Als Zeitarbeitnehmerin bzw. Zeitarbeitnehmer lernen Sie die unterschiedlichsten Tätigkeitsbereiche, Unternehmen und deren Firmenkultur kennen. Kurzum: Als Angestellte bzw. Angestellter in einem Zeitarbeitsunternehmen können Sie vielfältige berufliche Erfahrungen sammeln. Wenn Ihnen der Einsatz bei unterschiedlichen Arbeitgebern und in wechselnden Branchen sowie Regionen gefällt, können Sie die Zeitarbeit zu Ihrem Dauerjob machen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften bei Zeitarbeitsunternehmen reicht von ungelerntem bis hochqualifiziertem Personal. Daher bietet Zeitarbeit Arbeitslosen, Wiedereinsteigern, Berufsanfängern und Studenten eine realistische Chance, sich (wieder) in die Arbeitswelt zu integrieren. Zudem kann sich Ihnen durch die Zeitarbeit die Möglichkeit eröffnen, außerhalb des Verleihunternehmens, z. B. beim Entleihunternehmen, eine dauerhafte Anstellung zu erhalten.
4 Wie finde ich Zeitarbeitsunternehmen? Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten bei Zeitarbeitsunternehmen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort. Nutzen Sie auch die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit. Hier können Sie sich schnell und bequem über aktuelle Angebote von Zeitarbeitsunternehmen informieren sowie umgehend Kontakt zu Arbeitgebern aufnehmen. Viele Agenturen für Arbeit betreiben gemeinsam mit Verleihbetrieben spezielle Job-Börsen für Zeitarbeit. Stellenangebote finden Sie online unter: > JOBBÖRSE. Weitere Informationen zum Thema Zeitarbeit finden Sie unter: > Bürgerinnen und Bürger > Arbeit und Beruf > Zeitarbeit und www. arbeitsagentur.de > Unternehmen > Rechtsgrundlagen > Arbeitnehmerüberlassung.
5 Das sollten Sie wissen: Das Zeitarbeitsunternehmen ist Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten. Mit Ihnen wird ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt dabei die üblichen Arbeitgeberpflichten, z. B. Lohnzahlung, Sozialabgaben, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub. Für verleihfreie Zeiten haben Sie einen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Für die Zeit, in der Sie beim Entleiher arbeiten, haben Sie Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen (wie Arbeitszeit, Urlaub usw.) sowie das Arbeitsentgelt wie eine vergleichbare Arbeitskraft im Entleihbetrieb. Sie können bei Ihrem Entleiher hierüber Auskunft verlangen. Hiervon kann durch die Anwendung eines Tarifvertrags abgewichen werden. Der Tarifvertrag darf jedoch die rechtlich festgesetzte Lohnuntergrenze für Zeitarbeit nicht unterschreiten. Wenn Sie einem Entleiher überlassen werden, bei dem Sie in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung schon einmal gearbeitet haben und mit diesem einen Arbeitsvertrag hatten, muss Ihr Verleiher Ihnen dieselben Arbeitsbedingungen inkl. Arbeitsentgelt gewähren wie den Arbeitskräften im Entleihbetrieb. Dies gilt auch für einen Entleiher, der mit diesem Entleiher einen Konzern bildet. Das Zeitarbeitsunternehmen muss über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen. Diese Erlaubnis erteilen die Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg.
6 Herausgeber Bundesagentur für Arbeit Marketing Juli
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