Konservierungsmittel im Offsetdruck. Überblick
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- Nadine Franke
- vor 7 Jahren
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1 Konservierungsmittel im Offsetdruck Überblick
2 Was sind Biozide? Biozid-Wirkstoffe sind Stoffe mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen Schadorganismen (z.b. Ratten, Insekten, Pilze, Mikroorganismen). Als derartige Stoffe gelten auch Mikroorganismen, Viren und Pilze mit entsprechender Wirkung. Biozid-Produkte sind Wirkstoffe und Zubereitungen in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen und zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Beispiele nach Zielorganismen: Algizide gegen Algen Bakterizide gegen Bakterien Fungizide gegen Pilze Insektizide gegen Insekten Seite 2
3 Biozid-Produkte Produktarten (Auszug) Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel u. allgemeine Biozid-Produkte z.b. Produktart 1: für die menschliche Hygiene Produktart 2: für Privatbereich und Gesundheitswesen Hauptgruppe 2: Schutzmittel z.b. Produktart 6: Topf-Konservierungsmittel Produktart 7: Beschichtungsschutzmittel Produktart 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen Produktart 12: Schleimbekämpfungsmittel Produktart 13: Schutzmittel für Metallbearbeitungsflüssigkeiten Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel Hauptgruppe 4: Sonstige Biozid-Produkte z.b. Produktart 21: Antifouling-Produkte Seite 3
4 Biozide rechtliche Grundlagen Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/ EG seit 1998 nur zugelassene Biozid-Produkte dürfen in Verkehr gebracht werden nur Wirkstoffe aus der EG-Positivliste dürfen eingesetzt werden keine unvertretbaren Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit EU-weite Harmonisierung Substitution risikoreicher durch risikoärmere Produkte Seite 4
5 Biozide rechtliche Grundlagen Biozid-Verordnung 528/2012 ab verbindlich ersetzt Biozid-Produkte Richtlinie 98/8/ EG schließt in situ generierte und vor Ort hergestellte Biozid-Produkte ein. Die Verwendung ist mit eingeschlossen, ebenso wie Biozid- Nanomaterialien und Biozid-behandelte Waren. Ausschlusskriterien für Wirkstoffe entsprechend der svhc-definition: keine CMR-, PBT- oder vpvb-stoffe, sowie endokrin oder das Hormonsystem schädigenden Substanzen. Substitution insbesondere für Stoffe, die 2 der PBT-Kriterien erfüllen. Vereinfachtes Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte mit vernachlässigbaren Gefährdungen, wie Lavendelöl, Essigsäure oder Pheromonen. Seite 5
6 Was sind Konservierungsmittel? ~ sind Wirkstoffe im nicht-agrarischen Bereich zur Ausschaltung von Mikroorganismen, die nur zum Teil unter die Biozid-Verordnung fallen (z.b. Lebensmittel, Pharma- und Kosmetik-Recht). Sie kommen zum Einsatz, wenn physikalische Methoden alleine nicht ausreichen. Das Spektrum möglicher Verbindungen hat sich seit längerem nicht geändert, da es schwierig ist, billige Stoffe mit breiter Wirkung und geringer Toxizität für Säugetiere zu finden. Seite 6
7 Einsatzgebiete für Konservierungsstoffe Lebensmittelzusatzstoffe zur Lebensmittelkonservierung gegen z.b. Bakterien, Hefe- und Schimmelpilze. Lebensmittel-Konservierungsstoffe deklariert mit Gattungsbezeichnung Namen und E-Nummer ( ), z.b. E 200 Sorbinsäure Liste der in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe/ Konservierungsstoffe Kosmetik-Inhaltsstoffe Holzschutzmittel Topf-Konservierungsmittel - Mittel zur Stabilisierung von wässrigen Fertigerzeugnissen Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen Seite 7
8 Topf-Konservierungsmittel dienen dem Schutz von Fertigerzeugnissen in Behältern, wie Farben, Lacken sowie Wasch- und Reinigungsmitteln vor mikrobieller Schädigung. verlängern deren Haltbarkeit größte Gruppe aller bioziden Wirkstoffe - Beispiele: Benzalkoniumchlorid Benzoesäure Glutardialdehyd Formaldehyd-Abspalter Isothiazolinone Seite 8
9 Wichtige Wirkstoffe (Auszug) Isothiazolinone CMI/ MI: Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on (CIT) und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (MIT) im Verh. 3:1(Kathon CG) OIT: 2-Octyl-2H-isothiazolin-3-on BBIT: n-butyl-1,2-benzisothiazoli-3-on BIT: 1,2-Benzisothiazolin-3-(2H)-on Formaldehyd-Depot-Stoffe Bronopol: 2-Brom-2-nitro-1,3-propandiol Diazolidinyl-Harnstoff: 1,3-Bis-(hydroxymethyl)-1-(1,3,4-tris- (hydroxymethyl)-2,5-dioxoimidazolidin-4-yl)harnstoff (Germall II) MBO: 3,3 - Methylen-bis-(5-methyloxazolidin) Andere GDA: Glutardialdehyd EGPhE: 2-Phenoxyethanol Seite 9
10 Gesundheitsgefahren durch Konservierungsmittel (Auswahl) CMI/ MI BIT Bronopol 2-Phenoxyethanol Seite 10
11 Gesundheitsgefahren durch Konservierungsmittel Konservierungsmittel werden als Konzentrate geliefert, kommen aber in den anwendungsfertigen Produkten in der Regel nur mit < 3% vor. Hauptgefährdung Isothiazolinone: Sensibilisierung der Haut bleibende Allergie ermittelte Berufskrankheiten im Bereich DP von : 565 davon Hauterkrankungen: ca. 280 davon Verdacht BK 5101 durch CMI/ MI: 14 davon anerkannte BK 5101 durch CMI/ MI: 3 Ersatzstoffe eventuell besser Formaldehyd-Depot-Stoffe (???) Hinweise z.b. Kühlschmierstoffliste Reduzierung auf die wirklich benötigte Menge Seite 11
12 Substitution: VKIS - VSI - IGM - Listen Seite 12
13 Gesundheitsgefahren durch Konservierungsmittel Einstufungen für Isothiazolinone in Gemischen nach Gefahrstoffverordnung/ CLP-Verordnung: CMI/ MI: > 15 mg/ kg = 0,0015 %: sensibilisierend H 317 (ab : 0,00015%) > 0,06% < 0,6 %: Haut- und augenreizend H 315, H319 > 0,6%: schwere Verätzungen Haut und Augen: H314 OIT: > 500 mg/ kg = 0,05 %: sensibilisierend H 317 (ab : 0,005%) BIT: > 500 mg/ kg = 0,05 %: sensibilisierend H 317 (ab : 0,005%) Die Entwicklung von Kombiprodukten, bei denen die Konzentration der einzelnen Wirkstoffe unter der Kennzeichnungspflicht liegt, ist nur dann eine gute Lösung, wenn die Gesundheitsgefährdung verringert wird und nicht allein die Kennzeichnung umgangen wird! Seite 13
14 Gesundheitsgefahren durch Konservierungsmittel Kontaktallergien gegen Formaldehyd-Depot-Stoffe sind sehr selten Formaldehyd selbst ist hautsensibilisierend Formaldehyd-Depot-Stoffe haben deutlich geringeres Sensibilisierungspotential als Isothiazolinone! Ab wird Formaldehyd als krebserregend Kat. 1B und zellmutagen Kat. 2 eingestuft! Kontrolle Exposition Formaldehyd erforderlich (erwartet wird Übernahme DNEL-Wert von 0,4ppm = 0,48 mg/m 3 ). Einstufungen für Bronopol in Gemischen: Kennzeichnung nach Anhang 1 der Verordnung(EG) 1272/2008 > 0,1% H400, > 1% H302, H312, H318, H335 keine Kennzeichnung für sensibilisierende Wirkung vorgesehen Seite 14
15 Konservierungsmittel im Offsetdruck BG hat 33 Sicherheitsdatenblätter und Technische Informationen von Feuchtwasserzusätzen verschiedener Hersteller ausgewertet Beispiel: + eindeutige Angabe gefährlicher Inhaltsstoffe, CAS-Nr. und Einstufung - seit ist CLP-Kennzeichnung (H-Sätze) für Stoffe erforderlich - Prozentangaben als Spanne sehr kritisch Anwender muss bei Gefährdungsbeurteilung immer von der höchsten Konzentration ausgehen! Seite 15
16 Konservierungsmittel im Offsetdruck Von 33 überprüften Sicherheitsdatenblättern von Feuchtwasserzusatz- Konzentraten enthalten nach Abgabe der Hersteller: 16 CMI/ MI <0,05% - 2,5% sensibilisierend 2 Bronopol <0,01% - <1% sensibilisierungsfrei (?) 10 CMI/ MI <0,05% - 0,25% und Bronopol <0,04% - <2% sensibilisierend 5 sind nicht deklariert sensibilisierungsfrei! (?) Die Anwendungskonzentration liegt bei 2 6%, überwiegend bei 3%. Seite 16
17 Konservierungsmittel im Offsetdruck Wie sind die anwendungsfertigen Feuchtwässer mit dem Biozid CMI/MI zu bewerten: Berechnung der Feuchtwasserkonzentration: K FW Gehalt an CMI/ MI im Feuchtwasserzusatz-Konzentrat in %: K Konz. Menge Feuchtwasserzusatz in %: K Zusatz Konzentrationsgrenze sensibilisierend: K sens.i = 0,0015% CMI/ MI K FW = K Konz. x K Zusatz / 100% und K FW < K sens. Beispiel: K Konz. = 0,1%, K Zusatz = 4% K FW = 0,1% x 4% / 100% = 0,004% > 0,0015%, d.h. das Feuchtwasser ist noch als sensibilisierend einzustufen! Seite 17
18 Konservierungsmittel im Offsetdruck Schlussfolgerungen: Substitution Ersatzstoffsuche erforderlich Angaben im Sicherheitsdatenblatt, insbesondere Prozentangaben, konkretisieren wenn möglich Absenkung des Gehalt an CMI/ MI im Feuchtwasserzusatz-Konzentrat oder der Menge Feuchtwasserzusatz ggf. Information der Anwender, dass das fertige Feuchtwasser noch ein Gefahrstoff ist und Hautschutz zwingend erforderlich ist. Seite 18
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 19
(Text von Bedeutung für den EWR)
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