RECA Gefahrstoffmanagement

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1 Gefahrstofflagerung Sicherheitsdatenblatt Betriebsanweisung REACH RECA Gefahrstoffmanagement Schutzmaßnahmen Gefahrstoffverzeichnis Gefährdungsbeurteilung Mitarbeiterunterweisung RECA Gefahrstoffmanagement

2 Das RECA Gefahrstoffmanagement Grundlage für das RECA Gefahrstoffmanagement bildet die Neuregelung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: GHS Global Harmonisiertes System GHS wurde auf UN-Ebene entwickelt, um die Kennzeichnung von Chemikalien weltweit zu vereinheitlichen. Am 20. Januar 2009 trat GHS in der EU mit der Verordnung CLP (EG) Nr.1272/2008 in Kraft (CLP=Classification, Labelling, Packaging). Diese Verordnung regelt nun die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen. Sicherheit Risiko (Augenscheinliche) Änderungen durch GHS/CLP: Neue Gefahrenpiktogramme Sicherheitsdatenblätter ändern sich und enthalten bis 1. Juni 2015 sowohl die alte Einstufung als auch die neue nach CLP. Produktetiketten von Stoffen müssen bereits seit 1. Dezember 2010 mit der neuen Kennzeichnung versehen sein, die Etiketten von Gemischen spätestens ab 1. Juni Ablauf: Nachdem alle Stoffe gemäß den neuen GHS-Kriterien bis zum 1. Dezember 2010 eingestuft wurden, müssen nun alle Gemische bis zum 1. Juni 2015 neu eingestuft und gekennzeichnet werden. Stoffe und Gemische die heute bereits mit der bisherigen Etikettierung auf dem Markt sind, dürfen noch weitere zwei Jahre nach Ablauf dieser Frist verkauft werden.??? Eine heute vorherrschende Vielzahl verschiedener Gesetze, Verordnungen, Paragraphen, Vorschriften, Piktogrammen, Gefahrensätzen und Regeln führen aber häufig dazu, dass man im Umgang mit Gefahrstoffen schnell mal den Überblick verliert. Wir möchten Ihnen mit dem RECA Gefahrstoffmanagement beim Umgang mit diesen Stoffen helfen und ihren Aufwand damit auf ein Minimum reduzieren.

3 Im Einzelnen helfen wir Ihnen gerne bei... 1 Sicherheitsdatenblätter 2 Betriebsanweisungen 3 Gefahrstoffverzeichnis 4 Gefährdungsbeurteilung 5 Schutzmaßnahmen 6 Mitarbeiterunterweisung GHS Helme & Schutzschilde Schutz-/ Schweißerbrillen Gehörschutz Atemschutzmasken Handschuhe Schutzbekleidung 7 REACH 8 Gefahrstofflagerung

4 1 Sicherheitsdatenblätter Sicherheitsdatenblätter gibt es für alle chemischen Produkte, Gefahrstoffe und Zubereitungen. Darin stehen Hinweise für den sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen, Gesundheitsgefahren und Umweltgefährdungen. Laut 14 der Gefahrstoffverordnung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Beschäftigten Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern aller chemischen Produkte haben, die im Betrieb im Einsatz sind. Alle Sicherheitsdatenblätter finden Sie auf unserer Homepage unter sowie im RECA eshop direkt in der jeweiligen Produktansicht. Wir bieten Ihnen Sicherheitsdatenblätter neben deutsch in 10 weiteren Sprachen an; sollten Sie also Produkte ins Ausland senden oder im Ausland eine Baustelle haben, KEIN PROBLEM! Selbstverständlich sind die Daten stets aktuell und rund um die Uhr abrufbar. 2 Betriebsanweisungen Der Arbeitgeber ist nach 14 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet, dass für seine Mitarbeiter eine schriftliche Betriebsanweisung mit Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. In der Betriebsanweisung wird festgelegt, wie der Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen umgehen muss, welche Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen und welche Schutzmaßnahmen bzw. Verhaltensregeln es gibt. Dadurch können Schäden, Verletzungen und Erkrankungen reduziert oder im besten Fall ganz vermieden werden. Alle Betriebsanweisungen finden Sie auf unserer Homepage unter Wir bieten Ihnen Betriebsanweisungen neben deutsch in 10 weiteren Sprachen an; Standard Betriebsanweisungen können Sie einfach mit Ihren eigenen Firmendaten ergänzen - FERTIG! Selbstverständlich sind die Standard-Daten stets aktuell und rund um die Uhr abrufbar.

5 3 Gefahrstoffverzeichnisse In vielen Arbeitsabläufen werden Stoffe und Zubereitungen benutzt, die die Gesundheit des Menschen gefährden können. Die Vermeidung und/oder Minderung derartiger Gefahren ist heute Schwerpunkt der Sicherheitsarbeit. Der erste Schritt hierzu ist das Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses. Laut 6 der Gefahrstoffverordnung ist ein Unternehmer heute dazu verpflichtet, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Ein für Sie individuelles Gefahrstoffverzeichnis mit allen Gefahrstoffen, die Sie bei RECA beziehen wird automatisch erstellt. Eine monatliche Aktualisierung der Daten ist für uns selbstverständlich! Zudem erhalten Sie einen persönlichen Link, um online Ihre Daten, wann immer Sie wollen, abrufen zu können. Diesen Service bieten wir Ihnen auch für Produkte, die Sie nicht bei uns kaufen! 4 Gefährdungsbeurteilung Gemäß Arbeitsschutzgesetz 5 und der Gefahrstoffverordnung 7 darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen sind. Je nach Gefährdung können Sie die entsprechenden Schutzmaßnahmen direkt aus unseren Betriebsanweisungen entnehmen. Die entsprechenden Gefährdungen finden Sie zuvor im Gefahrstoffverzeichnis, das individuell auf die von ihnen verwendeten Produkte erstellt wurde.

6 5 Schutzmaßnahmen Um Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrstoffen ausreichend zu schützen, müssen geeignete Schutzmaßnahmen in Form von Persönlicher Schutz Ausrüstung (PSA) getroffen werden. Wir bieten Ihnen ein breites Arbeitsschutzprogramm und beraten Sie gerne durch unseren Außendienstmitarbeiter in den Bereichen: Helme und Schutzschilde Schutz- und Schweißerbrillen Gehörschutz Atemschutzmasken Handschuhe Schutzbekleidung 6 Mitarbeiter-Unterweisung Laut 14 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung müssen Arbeitgeber sicher stellen, dass ihre Mitarbeiter über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Unterweisungen müssen stets vor erstmaliger Aufnahme einer Tätigkeit und anschließend mindestens jährlich tätigkeitsbezogen durchgeführt werden. Die Mitarbeiterunterweisung muss in verständlicher Form und Sprache erfolgen. Unterweisungen können Sie ganz einfach anhand unserer Betriebsanweisungen, die Sie auf unserer Homepage unter GHS und im Gefahrstoffverzeichnis finden, vornehmen.

7 7 REACH / BIOZIDE REACH REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Diese neue EG-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Die Verordnung löst u. a. das Altstoffverfahren nach der EU-Altstoffverordnung ab. Schwerpunkte der REACH-Verordnung sind eine allgemeine Registrierungspflicht für alle in der EU hergestellten oder eingeführten Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), die Bewertung dieser Stoffe durch die Mitgliedstaaten der EU und die weitergehende Regulierung bestimmter gefährlicher Stoffe. Diese werden entweder in bestimmten Anwendungen beschränkt oder einem neuen europäischen Zulassungsverfahren unterworfen. Mit der Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) vom 2. Juli 2008 wurde die BAuA, Bundesstelle für Chemikalien, per Gesetz als zuständige Behörde und nationale Auskunftsstelle zur Durchführung der REACH-Verordnung für Deutschland benannt. Die Bundesstelle koordiniert die Aufgaben des Mitgliedstaates Deutschland nach dieser Verordnung. Sie wirkt mit bei Stoffbewertungen, Beschränkungs- und Zulassungsverfahren sowie bei den neuen Ausschüssen der ECHA (z. B. Ausschuss der Mitgliedstaaten - MSC). Sie führt bei den o. g. REACH-Verfahren die fachliche Bewertung der Stoffidentität und der physikalisch-chemischen Eigenschaften durch. Als nationale Auskunftsstelle informiert und berät sie die von REACH betroffenen Unternehmen. BIOZID Die Biozid-Verordnung regelt das Inverkehrbringen und Verwenden von Biozidprodukten auf dem europäischen Markt. Die BAuA, Bundesstelle für Chemikalien ist nach dem Chemikaliengesetz zuständig für die Durchführung aller regulären Verfahren nach der Biozid-Verordnung. Insbesondere erteilt sie Zulassungen und gegenseitige Anerkennungen von Biozidprodukten in Deutschland. Neben der führenden Aufgabe als Koordinierungsstelle beurteilt sie auch die Wirksamkeit von Biozidprodukten, die chemische Identität und die physikalisch-chemischen Eigenschaften. Als zuständige nationale Behörde ist die Bundesstelle für Chemikalien in den entsprechenden europäischen Gremien (u. a. CA-Meetings der zuständigen Behörden (CA = competent authorities) aller Mitgliedstaaten der EU und der europäischen Kommission, BPC-Meetings (Biocidal Product Committee)) vertreten. Im Rahmen der Biozid-Meldeverordnung müssen darüber hinaus alle Biozidprodukte der Bundesstelle für Chemikalien gemeldet werden, die in Deutschland vermarktet werden sollen. Quelle:

8 8 Lagerung von Gefahrstoffen Laut 3 der Gefahrstoffverordnung müssen alle Produkte, die nicht innerhalb von 24 Stunden befördert werden, gelagert werden. Eine Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, die den vereinbarten Tagesbedarf überschreitet, ist in Arbeitsräumen unzulässig es sei denn, es wird zur Lagerung ein Sicherheitsschrank gemäß DIN EN verwendet. Im Bereich der Gefahrstofflagerung arbeiten wir mit unserem hauseigenen Spezialisten TINO Betriebseinrichtungen zusammen. Die Kollegen erstellen Ihnen gerne ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot unter Beachtung der Gefahrstofflagerungsvorschriften der ISO EN TINO Einrichtungen mit System Ein Unternehmensbereich der RECA NORM GmbH Am Wasserturm Kupferzell Telefon: Telefax: [email protected] RECA Gefahrstoffmanagement Ihre Vorteile im Überblick Wir möchten Ihnen mit dem RECA Gefahrstoffmanagement Ihren Alltag etwas einfacher gestalten. Für von uns bezogene Produkte erhalten Sie alle relevanten Daten rund um das Thema Gefahrstoff: kurz, prägnant und übersichtlich aufbereitet. Ob Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Gefährdungsbeurteilungen alles up to date. Auch bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter sind wir Ihnen gerne behilfl ich; so lassen sich Gefahren frühzeitig erkennen, eventuell sogar im Vorfeld ausschließen und/oder Ihre Mitarbeiter können sich durch die Auswahl geeigneter Persönlicher Schutz Ausrüstung (PSA) vor Gefahren schützen. Mit dem RECA Gefahrstoffmanagement sind Sie TOP informiert und verhalten sich rechtskonform; so haben Sie mehr Zeit sich auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Hierbei wünschen wir Ihnen den bestmöglichen Erfolg und gute Geschäfte.

9 Kontaktformular RECA Gefahrstoffmanagementer Servic Sie interessieren sich für das RECA Gefahrenstoffmanagement? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und sende es uns per Fax an: oder -97 per an: Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden. Kundennummer: Firmenname: Straße / Hausnummer: PLZ / Ort: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: Ort, Datum Firmenstempel und rechtsverbindliche Unterschrift

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