Broschüre zur Informationsveranstaltung für Pflegende. Mehr. wagen!

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1 Broschüre zur Informationsveranstaltung für Pflegende Mehr Freiheit wagen! Die Initiative zur Begrenzung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der Altenpflege

2 Diese Broschüre ist Teil der Initiative zur Begrenzung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der Altenpflege. Ihre Einrichtung hat sich entschlossen, das Thema freiheitseinschränkende Maßnahmen ins Zentrum der Qualitätssicherung zu stellen. Ziel ist es, freiheitseinschränkende Maßnahmen auf ein Minimum zu reduzieren. Die folgenden Seiten wollen Ihnen die Argumente liefern, warum Pflege ohne Freiheitseinschränkung zeitgemäß ist. Diese Initiative ist im Rahmen des Projekts Entwicklung und Evaluation einer Praxisleitlinie zu freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen entstanden und wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Pflegeforschungsverbundes Nord. Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte gerne jederzeit an uns: MIN- Fakultät, Gesundheitswissenschaften Anja Gerlach oder Dr. Sascha Köpke Martin-Luther-King-Platz Hamburg Tel.: 040/ , Fax: 040/ Anja.Gerlach@uni-hamburg.de Sascha.Koepke@uni-hamburg.de

3 Inhalt Warum diese Initiative? 4 Was will diese Initiative? 6 Was steht hinter dieser Initiative? 7 Was sind freiheitseinschränkende Maßnahmen? 8 Was sind Gründe für freiheitseinschränkende Maßnahmen? 9 Was sagen die Gesetze? 10 Was bedeutet eine richterliche Genehmigung? 11 Was sagt die Leitlinie? 12 Warum sollten Sie diese Initiative unterstützen? 15 Wie können wir das Ziel gemeinsam erreichen und freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden? 16

4 Warum diese Initiative? Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind noch immer ein wichtiges Thema in der Altenpflege. Medien deuten Gurte und Bettgitter als Beweise für angeblich schlimme Zustände in den deutschen Alten- und Pflegeheimen. Einige Angehörige verlangen die Anwendung von Maßnahmen, um Bewohner zu schützen, andere beklagen die willkürliche Anwendung dieser Maßnahmen. Richter sind überlastet und werfen den Einrichtungen vor, zu viele unnötige Anträge zu stellen. Pflegende fühlen sich zwischen den Fronten. Sie berichten, dass sie Entscheidungen über Fixierungen und auch die Anwendung von Bettgittern und Gurten belasten. Freiheitseinschränkende Maßnahmen werden in der Presse als Beleg für eine angeblich unmenschliche Altenpflege angeführt. Angehörige erwarten oftmals die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Das empfinden Pflegende als belastend. Bis vor Kurzem gab es in Deutschland trotz der vielen Presseberichte keine zuverlässigen Zahlen über die tatsächliche Häufigkeit der Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in Alten und Pflegeheimen. Deshalb haben wir im Jahr 2005 eine Studie mit mehr als 2300 Bewohnern aus 30 Einrichtungen in Hamburg durchgeführt. Dabei wurde an einem Stichtag bei 26% der Bewohner mindestens eine freiheitseinschränkende Maßnahme beobachtet. Am Ende der 12- monatigen Beobachtungszeit hatten etwa 40% der Bewohner mindestens einmal ein Bettgitter, einen Gurt oder eine andere Maßnahme erhalten. Bettgitter wurden am häufigsten angewandt. Ein wichtiges Ergebnis der Studie waren die großen Unterschiede zwischen den Einrichtungen. Die Grafik zeigt, dass der Anteil der Bewohner mit Maßnahmen in den Einrichtungen zwischen 4% und 59% lag, obwohl Ausstattung, Personalquoten, Bewohnermerkmale und Sturzraten der Heime vergleichbar waren. 4 Mehr Freiheit wagen!

5 Anteil Bewohner mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen (%) % 4% Teilnehmende Alten- und Pflegeheime Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen ist also unter den gegebenen Bedingungen möglich, ohne Bewohner und Pflegende zu gefährden. Das zeigen die Einrichtungen mit wenig freiheitseinschränkenden Maßnahmen klar. Einige Einrichtungen kommen mit sehr wenigen freiheitseinschränkenden Maßnahmen aus, andere benutzen bei vergleichbaren Voraussetzungen deutlich mehr. Sehr wahrscheinlich spielt hierbei die Einstellung der Pflegenden und Angehörigen eine große Rolle. Mehr Freiheit wagen! 5

6 Was will diese Initiative? Die Initiative hat zum Ziel, freiheitseinschränkende Maßnahmen in der Altenpflege weitestgehend zu vermeiden. Dieses Projekt möchte dazu beitragen, eine Pflegepraxis zu unterstützen, die die Bedürfnisse von Bewohnern und Pflegenden berücksichtigt und nicht ihre Freiheit einschränkt. Wir wollen mit Ihnen zusammen eine Initiative zur Begrenzung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen starten. Wir wollen Sie mit dieser Initiative in Ihrem Bestreben unterstützen, eine hochwertige, sichere und menschenwürdige Altenpflege anzubieten. Ziel ist eine Pflegepraxis, die sich an der Menschenwürde der Bewohner orientiert und deren Recht auf sichere Bewegung achtet. Wir wollen Einrichtungen und Pflegenden ein Mittel in die Hand geben und Sie dabei unterstützen, ihren Umgang mit freiheitseinschränkenden Maßnahmen zu überdenken. Wir wollen Sie ermutigen neue Wege zu gehen, um auf freiheitseinschränkende Maßnahmen zu verzichten. 6 Mehr Freiheit wagen!

7 Was steht hinter dieser Initiative? Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind nicht nur in Deutschland ein viel diskutiertes Thema. Weltweit haben in den letzten Jahren Praktiker und Wissenschaftler mit unterschiedlichsten Ansätzen versucht, freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden. In der Regel leider nur mit mäßigem Erfolg. Wir haben daher vor zwei Jahren damit begonnen, eine Leitlinie zu entwickeln, die Pflegende auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse unterstützt, freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden. Diese Leitlinie bildet die Grundlage für diese Initiative und wurde zusammen mit einer Gruppe von Experten aus verschiedenen Bereichen erstellt. Die Initiative ist das Ergebnis einer zweijährigen Zusammenarbeit von Experten aus verschiedenen Bereichen. Dabei wurde eine wissensbasierte Leitlinie zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen in der Altenpflege entwickelt. Maßgebliche Institutionen unterstützen diese Initiative. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert das Projekt. Vertreter von Bewohnern, aus Pflegeheimen, von Krankenkassen, von der Heimaufsicht, vom MDK und andere haben die Leitlinie mit uns zusammen entwickelt und unterstützen diese Initiative. Mehr Freiheit wagen! 7

8 Was sind freiheitseinschränkende Maßnahmen? Auch wenn der Name eigentlich schon sagt, worum es geht, soll hier eine kleine Erläuterung stehen. Der Begriff freiheitseinschränkende Maßnahmen kann sehr weit gefasst werden. Prinzipiell zählen auch abgeschlossene Türen, Trickschlösser und bestimmte Psychopharmaka dazu. Auch Handlungen wie das Wegnehmen von Kleidungsstücken oder Hilfsmitteln zur Fortbewegung können freiheitseinschränkende Maßnahmen darstellen. Diese Initiative hat aber vor allem die typischen Maßnahmen im Blick. Wir haben uns deshalb auf eine einfache Beschreibung geeinigt. Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind Handlungen oder Gegenstände, die Bewohner daran hindern sich frei fortzubewegen. Dazu zählen vor allem beidseitig angebrachte Bettgitter, die den Ausstieg aus dem Bett unmöglich machen, Gurte im Stuhl, Gurte im Bett und festzustellende Tischplatten am Stuhl. Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahme von einem Richter genehmigt wurde oder auf eigenen Wunsch erfolgt. Eine Freiheitseinschränkung bleibt es auch dann, wenn eine Genehmigung für die Maßnahme vorliegt. 8 Mehr Freiheit wagen!

9 Was sind Gründe für freiheitseinschränkende Maßnahmen? In der Altenpflege werden die Maßnahmen hauptsächlich angewendet, um Stürze zu verhindern. Es ist aber völlig unklar, ob freiheitseinschränkende Maßnahmen tatsächlich vor Stürzen oder Verletzungen schützen. Das mag zunächst vielleicht merkwürdig klingen, aber durch die Einschränkung der Bewegung erhöht sich für die Bewohner die Gefahr für Stürze, wenn gerade keine Maßnahme im Einsatz ist. Außerdem gibt es direkte Gefahren, wie zum Beispiel Knochenbrüche durch Übersteigen des Bettgitters. Im Expertenstandard Sturzprophylaxe wird daher klargestellt, dass sich freiheitseinschränkende Maßnahmen nicht zur Sturzprophylaxe eignen. Mehrere Gerichtsurteile haben das in den letzten Jahren bestätigt. Freiheitseinschränkende Maßnahmen schützen wahrscheinlich nicht vor sturzbedingten Verletzungen. Sie stellen häufig selbst eine Gefährdung für den Bewohner dar. Demenzbedingte Verhaltensweisen durch Bewohner, die sich oder andere in Gefahr bringen, werden immer wieder als Gründe für Maßnahmen genannt. Dennoch ist völlig ungeklärt, ob in vielen Fällen nicht erst die Anwendung der Maßnahmen zu diesen Verhaltensweisen führt. Auch Angehörige und Betreuer wünschen oftmals die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen, da sie glauben, dass die Maßnahmen wirksam Stürze verhindern können. Mehr Freiheit wagen! 9

10 Was sagen die Gesetze? Eine Reihe von Gesetzen sind für die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen von Bedeutung. Grundsätzlich gilt: Die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen ist verboten und verstößt gegen die Grundrechte einer Person. Nur besonders schwerwiegende Gründe machen eine Freiheitsberaubung straffrei überhaupt möglich. Einige wichtige Gesetze wollen wir in diesem Zusammenhang in Kürze nennen: 1. Grundgesetz. Im Artikel 2 steht, dass der Schutz der persönlichen Freiheit, insbesondere der Bewegungsfreiheit, ein hohes, durch die Verfassung besonders geschütztes Gut darstellt. Artikel 104 besagt, dass über eine Freiheitsentziehung nur der Richter entscheiden darf. Wird aufgrund einer akuten Gefahr eine Maßnahme angewandt, muss umgehend eine richterliche Entscheidung eingeholt werden. 2. Strafgesetzbuch In 239 ist festgelegt, dass Freiheitsberaubung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird. 3. Betreuungsrecht Hier ist festgelegt, dass die Entscheidung über freiheitseinschränkende Maßnahmen nicht von Pflegenden oder Ärzten getroffen werden kann, sondern nur von den Betreuern der Bewohner. Diese müssen ihre Entscheidungen vom Vormundschaftsgericht genehmigen lassen. 10 Mehr Freiheit wagen!

11 Was bedeutet eine richterliche Genehmigung? Soll eine freiheitseinschränkende Maßnahme regelmäßig durchgeführt werden, muss das Vormundschaftsgericht die Maßnahme nach Antrag des Betreuers genehmigen. Der Betreuer kann nicht in die Anwendung der Maßnahme einwilligen, aber eine Genehmigung durch den Richter beantragen. Der Richter muss die Situation vor Ort in Augenschein nehmen und ein Gespräch mit allen Beteiligten führen. Die richterliche Genehmigung ist keine Verpflichtung zur Anwendung der genehmigten freiheitseinschränkenden Maßnahme. Sie ist lediglich eine Erlaubnis für deren Anwendung unter bestimmten Bedingungen und über einen begrenzten Zeitraum. Die Prüfung der pflegefachlichen Angemessenheit der Maßnahme ist weiterhin unerlässlich. Wenn eine Genehmigung vorliegt, ist das keinesfalls eine Verpflichtung zur Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Pflegende müssen stets die pflegefachliche Angemessenheit der Maßnahme prüfen. Sie müssen einschätzen, ob durch die Maßnahme eine Gefahr verhindert werden kann, die diesen einschneidenden Eingriff in die Freiheit nötig macht. Die Genehmigung ist auch kein Schutz vor rechtlichen Folgen, wenn die Anwendung der freiheitseinschränkenden Maßnahme dem Bewohner schadet. Mehr Freiheit wagen! 11

12 Was sagt die Leitlinie? Die Leitliniengruppe bestand aus 16 Experten aus unterschiedlichen Bereichen (Pflege, Medizin, Recht, Ethik, Selbsthilfe, Pflegeversicherung, MDK, Heimaufsicht und Trägerverband). Für 24 mögliche Maßnahmen wurde der weltweit verfügbare Stand des Wissens zusammengefasst. Daraufhin hat die Gruppe Empfehlungen über die Eignung der Maßnahmen zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen getroffen. Nur für Schulungsprogramme für Pflegende konnte eine eindeutige Empfehlung ausgesprochen werden. Die Leitliniengruppe hat geprüft, ob bestimmte Maßnahmen in der Pflege zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen geeignet sind. Die Gruppe hat über insgesamt 24 Maßnahmen diskutiert und abgestimmt. Grundlage waren die Zusammenfassungen der weltweit verfügbaren Untersuchungen zu den unterschiedlichen Maßnahmen. Sieben weitere Maßnahmen können nach Ansicht der Gruppe zumindest in Erwägung gezogen werden. Das sind ganz unterschiedliche Maßnahmen wie Beschäftigungsprogramme, spezifische Dementenbetreuung, musizieren und Musik hören, Tierkontakte, Alarm- oder Signalsysteme, wie zum Beispiel Sensormatten, personenzentrierte Pflege sowie eine spezielle Umgebungsgestaltung. Für 14 andere Maßnahmen konnte die Gruppe keine Empfehlung abgeben. Hierzu gehören auch weitverbreitete Maßnahmen wie Validation oder Snoezelen. Alle diese Maßnahmen und Konzepte wurden daraufhin geprüft, ob sie freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden können. 12 Mehr Freiheit wagen!

13 Die Leitlinie kann nur wenige konkrete Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen geben. Einrichtungen und Pflegende sollten das als Chance betrachten, eigene und individuelle Konzepte zu planen und durchzuführen. Die Experten der Leitliniengruppe und deren Organisationen unterstützen dieses Vorgehen. Anders als bei Leitlinien und Expertenstandards üblich, gibt die Leitlinie nur wenige Empfehlungen. Für viele zum Teil verbreitete Maßnahmen konnte keine Empfehlung abgegeben werden. Das bedeutet nicht, dass diese Maßnahmen nicht angewendet werden dürfen. Es bedeutet vielmehr, dass diese Maßnahmen nicht zusätzlich angewendet werden MÜSSEN! Aus den Empfehlungen unserer Leitlinie ergibt sich eindeutig, dass es keine Verpflichtung für bestimmte Maßnahmen gibt, sondern nur das Gebot, dem besten Stand des Wissens für eine zeitgemäße Pflege zu folgen und freiheitseinschränkende Maßnahmen zu vermeiden! Die wichtigste Alternative zur Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen ist deren Vermeidung. Das klingt vielleicht erst einmal überraschend und merkwürdig. Diese Erkenntnis sollte jedoch am Anfang jeder Überlegung über die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen stehen. Nur so kann es gelingen, in problematischen Situationen die richtigen Maßnahmen zu planen, die dem Bewohner und der Situation gerecht werden. Mehr Freiheit wagen! 13

14 Beim Umgang mit problematischen Situationen sollte eine individuelle Lösung gesucht werden. Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind hierbei prinzipiell nicht als Lösung zu betrachten. Leitlinie und Broschüre wollen aufzeigen, dass eine Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen möglich ist. Jede individuelle Situation muss hierfür analysiert, geplant und dokumentiert werden. Maßnahmen müssen sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Bewohners und den Möglichkeiten der Einrichtung orientieren. Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen kann gelingen, wenn die Bedürfnisse und Möglichkeiten des Bewohners bekannt sind und beachtet werden. Zur Erlangung dieses Ziels bedarf es vor allem der Einstellung, eine Pflege ohne freiheitseinschränkende Maßnahmen ermöglichen zu wollen. Freiheitseinschränkende Maßnahmen können nur vermieden werden, wenn die Einstellung dazu vorhanden ist. Diese Initiative will mit den Einrichtungen und den Pflegenden eine Verabredung treffen, freiheitseinschränkende Maßnahmen in Zukunft zu vermeiden. 14 Mehr Freiheit wagen!

15 Warum sollten Sie diese Initiative unterstützen? Freiheitseinschränkende Maßnahmen sind ein bedeutsamer Eingriff in die Freiheit und Selbstbestimmung der Bewohner. Die erhofften positiven Auswirkungen von freiheitseinschränkenden Maßnahmen sind nicht nachgewiesen. Gesetze verbieten - abgesehenen von wenigen Ausnahmen - die Anwendung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen. Experten haben zum Beispiel im Expertenstandard Sturzprophylaxe festgehalten, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen keinesfalls zur Sturzprophylaxe geeignet sind. Mehrere Gerichtsurteile haben das in den letzten Jahren bestätigt und Einrichtungen von Regressforderungen freigesprochen. Es gibt Einrichtungen, die unter den gleichen Rahmenbedingungen fast ohne Maßnahmen auskommen. Unsere Leitlinie kommt zu dem eindeutigen Schluss, dass es keine überzeugende Begründung für freiheitseinschränkende Maßnahmen gibt, jedoch viele gute Gründe, auf sie zu verzichten. Mehr Freiheit wagen! 15

16 Wie können wir das Ziel gemeinsam erreichen und freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden? Ihre Einrichtung hat sich zum Ziel gesetzt freiheitseinschränkende Maßnahmen in Zukunft auf ein Minimum zu reduzieren. Ihre Leitung hat daher eine Deklaration mit 10 Punkten zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen abgegeben. Wichtige Organisationen haben schriftlich ihre Unterstützung für diese Initiative erklärt. In Ihrer Einrichtung werden mehrere Pflegende an einer ausführlichen Schulung zur Vermeidung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen teilnehmen. Diese sind Ihre Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Auf jedem Wohnbereich gibt es Kurz-Informationen für Angehörige und Betreuer. Bei Bedarf stellen wir über die Ansprechpartner gerne weitere Exemplare bereit. Die Ansprechpartner haben mehrere Exemplare der Leitlinie zum Nachlesen. Die Initiative zur Begrenzung freiheitseinschränkender Maßnahmen in der Altenpflege

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