Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz
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- Christel Abel
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1 Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz
2 Agenda Bezüge Vergütung nach AVR TVÖD Erfolgsabhängige Vergütungskomponente Vertragsparteien Corporate Governance Kodex Contec Studie Meinung eines Sozialforschers Fazit Folie 2
3 1. Bezüge Dax-Manager in 2010 Dieter Zetsche: Josef Ackermann: Jürgen Großmann: Peter Löscher: Martin Winterkorn: Folie 3
4 1. Bezüge SRH Holding und Kliniken GmbH Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009 SRH Holding Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking Hans-Joachim Eucker SRH Kliniken GmbH Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking Werner Stalla Dr. Michael Almeling Quelle: SRH Geschäftsbericht 2009 Folie 4
5 1. Bezüge Marseille-Kliniken AG Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009/2010 Marseille Kliniken AG Fix Variabel Gesamt Ulrich Marseille Axel Regenhardt Claus Dobrowolski Axel Hölzer Peter Paul Gardosch von Krosigk Quelle: Marseille-Kliniken AG Geschäftsbericht 2010 Folie 5
6 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen i. d. R. sind Gehälter nicht öffentlich Pflichtangaben nur für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) Problematik Gesamtbezüge sind nur in einer Summe anzugeben Lediglich die Vorstandsbezüge einer börsennotierten AG sind in die einzelnen Komponenten (fix, variabel) aufzuteilen Jedoch muss innerhalb der Komponenten nicht weiter differenziert werden 285 Nr. 9a HGB definiert den Begriff "Gesamtbezüge" Folie 6
7 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen 285 Nr. 9a HGB Pflichtangaben im Anhang über die gewährten Gesamtbezüge von Organmitgliedern für Ihre Tätigkeit Im Einzelnen umfassen die Gesamtbezüge: Gehälter Gewinnbeteiligungen Bezugsrechte Sonstige aktienbasierte Vergütungen Aufwandsentschädigungen Versicherungsbeiträge Provisionen Erfindervergütungen Nebenleistungen Folie 7
8 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen Komponenten Erfolgsunabhängig (fix) Erfolgsbezogen (variabel) Gehälter: feste laufende Vergütung feste jährliche Einmalzahlungen (Urlaubsgeld) Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung) Versorgungszusagen (betriebl. Altersvorsorge) Abfindungszusagen Gewinnbeteiligungen erfolgsabhängig (prozentualer Anteil am Gewinn) Provisionen (für die Vermittlung von Geschäften) Prämien (für das Erreichen bestimmter Ziele) Sondervergütung für besondere Leistungen Folie 8
9 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (1) 3-jährige Berufsausbildung: E5 bis E8 Betriebszugehörigkeit 3 Jahre: Stufe 3 Jahressonderzahlung: 90 % Vergütung nach Entgeltgruppe E8 und Stufe 3 monatliche Vergütung: 2.427,10 Jahressonderzahlung: 2.184,39 jährliche Vergütung: ,59 Beispiel: Sachbearbeiter Rechnungswesen Folie 9
10 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (2) Fachhochschulstudium: E9 bis E12 Betriebszugehörigkeit 6 Jahre: Stufe 4 Jahressonderzahlung: 80 % Vergütung nach Entgeltgruppe E12 und Stufe 4 monatliche Vergütung: 3.815,52 Jahressonderzahlung: 3.433,97 jährliche Vergütung: ,21 Beispiel: Abteilungsleiter Rechnungswesen Folie 10
11 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (3) wissenschaftliches Studium: E13 bis E15 Betriebszugehörigkeit 10 Jahre: Stufe 5 Jahressonderzahlung: 60 % Vergütung nach Entgeltgruppe E15 und Stufe 5 monatliche Vergütung: 5.119,16 Jahressonderzahlung: 4.607,24 jährliche Vergütung: ,16 Beispiel: Bereichsleiter oder Regionalleiter Folie 11
12 3. Erfolgsabhängige Vergütungskomponente Instrument zur Leistungssteigerung von Managern im Durchschnitt 10,9 % des Brutto-Festgehalts (Contec-Studie) die Kombination aus mehreren Zielen sollte die Basis bilden konkurrierende Ziele Beispiel: Umsatz, Kundenzufriedenheit und Qualität Problematik Ziele sind zu hoch oder zu niedrig variable Vergütung nur in den oberen Führungsebenen variable Anteile im Verhältnis zum Gesamteinkommen sind zu gering Inflexibilität von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Folie 12
13 4. Vertragsparteien Aufsichtsrat Grundlage ist das AktG ernennt Vorstände und beruft diese ab bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen Vorstand schließt Arbeitsverträge mit Führungskräften ab individuelle tarifbezogene Führungskräfte Folie 13
14 5. Corporate Governance Kodex die Vergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt Grundlage für die Vergütung: Aufgaben des einzelnen Vorstandes persönliche Leistung wirtschaftliche Lage Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens Vergütungsstruktur in der Branche Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten Vergütung sollte fixe und variable Bestandteile beinhalten variable Vergütungsteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und konkurrierende Ziele beinhalten Folie 14
15 6. Contec-Studie Folie 15
16 7. Meinung eines Sozialforschers Dr. Meinhard Miegel Jurist und ehemaliger Prof. an der Universität Leipzig Autor des Buches "Exit - Wohlstand ohne Wachstum" Schere zwischen den Gehälter von Vorständen und den Löhnen von Hilfskräften wird immer größer Wie viel dürfen Führungskräfte in der Sozialwirtschaft verdienen? Was wäre verhältnismäßig? keine Frage des Dürfens, sondern des ethischen Verhaltens vertretbare, vor anderen zu rechtfertigende Bedürfnisse das wirklich Benötigte von einer gewissen Einkommenshöhe an geht es immer mehr in einen ziemlich "kindischen Statuskonsum" Schwungrad für das Wachstum einer Wirtschaft Folie 16
17 8. Fazit Gibt es Kriterien, an denen "verhältnismäßige/anständige Gehälter fest gemacht werden können? Folie 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 18
19 Kontakt Diplom-Kaufmann Friedrich Lutz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Geschäftsführer CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hospitalstraße Stuttgart Tel.: / Fax: / Mobil: / friedrich.lutz@curacon.de Internet: Folie 19
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