Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz"

Transkript

1 Workshop 7 "Zwischen Gotteslohn und Maserati gibt es eine anständige Vergütung?" 16. Mai 2011 WP/StB Friedrich Lutz

2 Agenda Bezüge Vergütung nach AVR TVÖD Erfolgsabhängige Vergütungskomponente Vertragsparteien Corporate Governance Kodex Contec Studie Meinung eines Sozialforschers Fazit Folie 2

3 1. Bezüge Dax-Manager in 2010 Dieter Zetsche: Josef Ackermann: Jürgen Großmann: Peter Löscher: Martin Winterkorn: Folie 3

4 1. Bezüge SRH Holding und Kliniken GmbH Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009 SRH Holding Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking Hans-Joachim Eucker SRH Kliniken GmbH Fix Variabel Gesamt Prof. Klaus Hekking Werner Stalla Dr. Michael Almeling Quelle: SRH Geschäftsbericht 2009 Folie 4

5 1. Bezüge Marseille-Kliniken AG Bezüge der Vorstandsmitglieder in 2009/2010 Marseille Kliniken AG Fix Variabel Gesamt Ulrich Marseille Axel Regenhardt Claus Dobrowolski Axel Hölzer Peter Paul Gardosch von Krosigk Quelle: Marseille-Kliniken AG Geschäftsbericht 2010 Folie 5

6 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen i. d. R. sind Gehälter nicht öffentlich Pflichtangaben nur für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) Problematik Gesamtbezüge sind nur in einer Summe anzugeben Lediglich die Vorstandsbezüge einer börsennotierten AG sind in die einzelnen Komponenten (fix, variabel) aufzuteilen Jedoch muss innerhalb der Komponenten nicht weiter differenziert werden 285 Nr. 9a HGB definiert den Begriff "Gesamtbezüge" Folie 6

7 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen 285 Nr. 9a HGB Pflichtangaben im Anhang über die gewährten Gesamtbezüge von Organmitgliedern für Ihre Tätigkeit Im Einzelnen umfassen die Gesamtbezüge: Gehälter Gewinnbeteiligungen Bezugsrechte Sonstige aktienbasierte Vergütungen Aufwandsentschädigungen Versicherungsbeiträge Provisionen Erfindervergütungen Nebenleistungen Folie 7

8 1. Bezüge Offenlegung von Bezügen Komponenten Erfolgsunabhängig (fix) Erfolgsbezogen (variabel) Gehälter: feste laufende Vergütung feste jährliche Einmalzahlungen (Urlaubsgeld) Sachbezüge (Dienstwagen, Wohnung) Versorgungszusagen (betriebl. Altersvorsorge) Abfindungszusagen Gewinnbeteiligungen erfolgsabhängig (prozentualer Anteil am Gewinn) Provisionen (für die Vermittlung von Geschäften) Prämien (für das Erreichen bestimmter Ziele) Sondervergütung für besondere Leistungen Folie 8

9 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (1) 3-jährige Berufsausbildung: E5 bis E8 Betriebszugehörigkeit 3 Jahre: Stufe 3 Jahressonderzahlung: 90 % Vergütung nach Entgeltgruppe E8 und Stufe 3 monatliche Vergütung: 2.427,10 Jahressonderzahlung: 2.184,39 jährliche Vergütung: ,59 Beispiel: Sachbearbeiter Rechnungswesen Folie 9

10 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (2) Fachhochschulstudium: E9 bis E12 Betriebszugehörigkeit 6 Jahre: Stufe 4 Jahressonderzahlung: 80 % Vergütung nach Entgeltgruppe E12 und Stufe 4 monatliche Vergütung: 3.815,52 Jahressonderzahlung: 3.433,97 jährliche Vergütung: ,21 Beispiel: Abteilungsleiter Rechnungswesen Folie 10

11 2. Vergütung nach AVR TVÖD Beispiel (3) wissenschaftliches Studium: E13 bis E15 Betriebszugehörigkeit 10 Jahre: Stufe 5 Jahressonderzahlung: 60 % Vergütung nach Entgeltgruppe E15 und Stufe 5 monatliche Vergütung: 5.119,16 Jahressonderzahlung: 4.607,24 jährliche Vergütung: ,16 Beispiel: Bereichsleiter oder Regionalleiter Folie 11

12 3. Erfolgsabhängige Vergütungskomponente Instrument zur Leistungssteigerung von Managern im Durchschnitt 10,9 % des Brutto-Festgehalts (Contec-Studie) die Kombination aus mehreren Zielen sollte die Basis bilden konkurrierende Ziele Beispiel: Umsatz, Kundenzufriedenheit und Qualität Problematik Ziele sind zu hoch oder zu niedrig variable Vergütung nur in den oberen Führungsebenen variable Anteile im Verhältnis zum Gesamteinkommen sind zu gering Inflexibilität von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen Folie 12

13 4. Vertragsparteien Aufsichtsrat Grundlage ist das AktG ernennt Vorstände und beruft diese ab bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre kann die Bestellung aus einem wichtigen Grund widerrufen Vorstand schließt Arbeitsverträge mit Führungskräften ab individuelle tarifbezogene Führungskräfte Folie 13

14 5. Corporate Governance Kodex die Vergütung des Vorstandes wird vom Aufsichtsrat festgelegt Grundlage für die Vergütung: Aufgaben des einzelnen Vorstandes persönliche Leistung wirtschaftliche Lage Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens Vergütungsstruktur in der Branche Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten Vergütung sollte fixe und variable Bestandteile beinhalten variable Vergütungsteile sollten eine mehrjährige Bemessungsgrundlage und konkurrierende Ziele beinhalten Folie 14

15 6. Contec-Studie Folie 15

16 7. Meinung eines Sozialforschers Dr. Meinhard Miegel Jurist und ehemaliger Prof. an der Universität Leipzig Autor des Buches "Exit - Wohlstand ohne Wachstum" Schere zwischen den Gehälter von Vorständen und den Löhnen von Hilfskräften wird immer größer Wie viel dürfen Führungskräfte in der Sozialwirtschaft verdienen? Was wäre verhältnismäßig? keine Frage des Dürfens, sondern des ethischen Verhaltens vertretbare, vor anderen zu rechtfertigende Bedürfnisse das wirklich Benötigte von einer gewissen Einkommenshöhe an geht es immer mehr in einen ziemlich "kindischen Statuskonsum" Schwungrad für das Wachstum einer Wirtschaft Folie 16

17 8. Fazit Gibt es Kriterien, an denen "verhältnismäßige/anständige Gehälter fest gemacht werden können? Folie 17

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie 18

19 Kontakt Diplom-Kaufmann Friedrich Lutz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Geschäftsführer CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hospitalstraße Stuttgart Tel.: / Fax: / Mobil: / friedrich.lutz@curacon.de Internet: Folie 19

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Bundesrat Drucksache 592/09 BRFuss 19.06.09 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R - Wi Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 227. Sitzung

Mehr

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung

Offenlegung des Vergütungssystems der. Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe. nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung Offenlegung des Vergütungssystems der Bayern Card-Services GmbH - -Finanzgruppe nach 7 Instituts-Vergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015/2016-1 - Präambel... 3 1. Governance Strukturen... 4 2.

Mehr

Neues zur Vorstandsvergütung und die Auswirkungen auf die Managerversorgung

Neues zur Vorstandsvergütung und die Auswirkungen auf die Managerversorgung Neues zur Vorstandsvergütung und die Auswirkungen auf die Managerversorgung Vortrag im Rahmen des Seminars: Aktuelle Rechtsfragen der betrieblichen Altersversorgung Dr. Guido Zeppenfeld, LL.M. Rechtsanwalt

Mehr

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der SWARCO Traffic Holding AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (3. März 2011) Nach 161 AktG haben Vorstand

Mehr

BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Bericht des Aufsichtrats Corporate-Governance-Bericht BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT Nach den in Deutschland geltenden Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex

Mehr

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind,

- Empfehlungen an die Gesellschaftsorgane, die durch soll gekennzeichnet sind, Gemeinsamer Corporate Governance Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats der Schloss Wachenheim AG zum 25. September 2015 gemäß Ziffer 3.10 Deutscher Corporate Governance Kodex und Erklärung gemäß

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB

Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung der paragon AG nach 289a HGB Die Unternehmensführung der paragon AG als deutsche Aktiengesellschaft wird durch das Aktiengesetz, die Satzung des Unternehmens, die freiwillige

Mehr

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft

Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex bei der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft November 2016 Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG zur Beachtung

Mehr

Wer verdient was? Christoph Tolk

Wer verdient was? Christoph Tolk Wer verdient was? Christoph Tolk Quelle: Vorwerker Diakonie 1 TARIFBINDUNG In welchen Regionen WEST sind Sie tätig? Daten: IAB-Betriebspanel, eigene Darstellung 2 TARIFBINDUNG In welchen Regionen OST sind

Mehr

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG)

zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG) Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161 Aktiengesetz (AktG) zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß 161

Mehr

BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG

BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG BERICHT des Vorstands und des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG über die beabsichtigte Veräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2008 vom 8. März 2011 Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Mehr

Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht

Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht Jahresabschluss Eigenkapitalspiegel, Anhang und Lagebericht Prof. Dr. Werner Müller Umfang der Abschlüsse ( 264 Abs. 1 HGB) kleinste und kleine Kapitelgesellschaften: Verhältnis Vermögen + Kapital => Bilanz

Mehr

1) Art. 435 Abs. 2 a) CRR - Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen

1) Art. 435 Abs. 2 a) CRR - Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen Offenlegung nach Art. 435 Abs. 2 a) bis c) CRR und Art. 450 CRR ivm 16 Institutsvergütungsverordnung für das Geschäftsjahr 2015 I. Art. 435 Abs. 2 a) bis c) CRR Entsprechend der Vorgaben des Art. 435 Abs.

Mehr

Tz. 14: - Angabe der gewährten Gesamtbezüge: - jeweils für:

Tz. 14: - Angabe der gewährten Gesamtbezüge: - jeweils für: Anlage 1 Gegenüberstellung der Berichtsanforderungen zur Vorstandsvergütung von HGB, DRS 17 und DCGK (Hinweis: die gelb hinterlegten Textteile stellen die abweichenden Forderungen ggü. DRS 17 bzw. DCGK

Mehr

Public Corporate Governance Bericht 2015. zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes

Public Corporate Governance Bericht 2015. zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes Public Corporate Governance Bericht 2015 zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes - 2 - Gemeinsamer Bericht von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau-

Mehr

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016

Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Information zu Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung der E.ON SE am 8. Juni 2016 Beschreibung der Änderungen des Vergütungssystems für den Vorstand der E.ON SE Weiterentwicklung des Vorstandsvergütungssystems

Mehr

Zeitraum 2013 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 15. Mai 2012 entsprach die DVB Bank SE 2013 mit folgenden Ausnahmen:

Zeitraum 2013 Den Empfehlungen in ihrer Fassung vom 15. Mai 2012 entsprach die DVB Bank SE 2013 mit folgenden Ausnahmen: DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501 Entsprechenserklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der DVB Bank SE zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2015 Portigon AG sbericht für das Geschäftsjahr 2015 Veröffentlichung auf Basis der freiwilligen Selbstverpflichtungserklärung der Portigon AG unter Bezugnahme auf die Instituts-sverordnung (InstitutsVergV)

Mehr

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden.

3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MS Industrie AG, München, ( Jährliche Erklärung 2015 ) zu den aktuellen Empfehlungen vom 5. Mai 2015 der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance

Mehr

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Europäische Hochschulschriften 5313 Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) Unter Betrachtung seiner Anwendbarkeit auf GmbH, Genossenschaft und SE Bearbeitet von Falco Aust 1. Auflage

Mehr

Hauptversammlung Juni 2016

Hauptversammlung Juni 2016 Hauptversammlung 2016 14. Juni 2016 Tagesordnung 1. Vorlage Konzern- und Jahresabschluss 2015 2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 3. Entlastung des Vorstands 4. Entlastung des Aufsichtsrats

Mehr

BME-Gehaltsstudie 2015. BME-Service Personal & Karriere LESEPROBE

BME-Gehaltsstudie 2015. BME-Service Personal & Karriere LESEPROBE BME-Gehaltsstudie 2015 BME-Service Personal & Karriere LESEPROBE Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 Erhebungsbeschreibung 3 Beteiligung an der BME-Gehaltsstudie 3 Darstellung der Ergebnisse 4 Entgeltbestandteile

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG. Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014. Aufgaben und Verantwortung Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat des PSVaG Zuletzt geändert durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13. November 2014 1 Aufgaben und Verantwortung (1) Aufgaben und Verantwortung des Aufsichtsrats ergeben

Mehr

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015

Mindestlohn im Sportverein. Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 Mindestlohn im Sportverein Dipl.-Kfm.(FH), StB Daniel Fischer 26.03.2015 1 Zur Person Daniel Fischer Berufsleben: 2001 Abitur 2005 Steuerfachangestellter 2009 Diplom-Kaufmann (FH) 2012 Steuerberater, eigene

Mehr

Aktuelles zur Arbeitsergebnisrechnung

Aktuelles zur Arbeitsergebnisrechnung Aktuelles zur Arbeitsergebnisrechnung Werkstättenmesse 2011 Nürnberg 18. März 2011 WP/StB Friedrich Lutz Gliederung 1 Abgrenzung Berufsbildungsbereich/Eingangsverfahren 2 Abgrenzung Kosten des Arbeitsbereichs

Mehr

Studie: Mitarbeitervergütung im Mittelstand 2013. Bamberg, 09.11.2013. mit unternehmer.com Beratungs GmbH

Studie: Mitarbeitervergütung im Mittelstand 2013. Bamberg, 09.11.2013. mit unternehmer.com Beratungs GmbH Studie Mitarbeitervergütung im deutschen Mittelstand 2013 Bamberg, 09.11.2013 Technische Daten Grundgesamtheit: Rücklauf: ca. 1.100 Ansprechpartner in ca. 800 Unternehmen 45 Antwortbögen = 4,1 % Rücklaufquote

Mehr

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht

Geschäftsbericht 2013. Corporate Governance Bericht Geschäftsbericht 2013 Corporate Governance Bericht Corporate-Governance-Bericht Der Deutsche Corporate Governance Kodex richtet sich an börsennotierte Gesellschaften und nach 161 Absatz 1 Satz 2 AktG auch

Mehr

Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es kann abgerufen werden von der Seite des BMJ unter:

Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Es kann abgerufen werden von der Seite des BMJ unter: (gilt ab sofort, mit Ausnahme der Änderungen in den 170 ff. die erst ab dem Abschluss für das Geschäftsjahr 2001 bzw. 2002 gelten) allgemeine Hinweise Das sog. TransPuG wurde inzwischen vom Bundestag und

Mehr

Einführung. Bremer Vulkan. 30.11.2012 Kleist Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst

Einführung. Bremer Vulkan. 30.11.2012 Kleist Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst Einführung Bremer Vulkan 0 Managerhaftung 1 2 Klage gegen Kämmerer 30.11.2012 Kleist Prof. Dr. Martin Schulze Schwienhorst 3 Die D&O-Versicherung ist Haftpflichtversicherung Zum Begriff: Directors & Officers

Mehr

Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstütz. Unterstützungskasse. Berichtszeitraum 2016

Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstütz. Unterstützungskasse. Berichtszeitraum 2016 Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstütz Unterstützungskasse Berichtszeitraum 2016 I. Einleitung Mit Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2015 hat die GIZ GmbH die GIZ Unterstützungskasse GmbH

Mehr

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015

Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Erklärung zur Unternehmensführung nach 289 a HGB für das Geschäftsjahr 2015 Gute Corporate Governance ist Voraussetzung und Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat

Mehr

Vergütungsbericht 2015

Vergütungsbericht 2015 Vergütungsbericht 2015 Offenlegungsexemplar Finanzdienstleistungsinstitut MIL Maschinen & Industrieanlagen-Leasing AG Pulheim (b. Köln) (kurz: MIL AG) Dokumentation gem. Institutsvergütungsvergütungsverordnung

Mehr

ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER

ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER Auswertung der Gehaltsumfrage 2010 unter den angestellten Mitgliedern der Architektenkammer Niedersachsen Ziel der Architektenkammer Niedersachsen

Mehr

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands Tagesordnungspunkt 5 Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands (Auszug aus Kapitel 5 des Konzern-Lageberichts als Teil des Geschäftsberichts ) 5. Vergütungsbericht

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Feldkirch Senat 3 GZ. RV/0024-F/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch VT, vom 26. September 2002 gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid

Mehr

Corporate Governance Bericht 2015 der Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts

Corporate Governance Bericht 2015 der Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts Corporate Governance Bericht 2015 der Datenzentrale Baden-Württemberg, Anstalt des öffentlichen Rechts Stand: 01/2016 1 1. Allgemeines Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 08.01.2013 den Public

Mehr

Deutscher Corporate Governance Kodex

Deutscher Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 24. Juni 2014 5. Mai 2015 mit Beschlüssen aus der Plenarsitzung vom 24. Juni 2014 5. Mai 2015) 1 Präambel 1 Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der "Kodex") stellt wesentliche

Mehr

CORPORATE GOVERNANCE INKLUSIVE VERGÜTUNGSBERICHT.

CORPORATE GOVERNANCE INKLUSIVE VERGÜTUNGSBERICHT. 14 An die Aktionäre Management Aktie Corporate Governance Bericht des Aufsichtsrats Unternehmensprofil Corporate Governance Kodex als Maßstab für die Unternehmensführung Zusammenarbeit zwischen Vorstand

Mehr

Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze

Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht, München Die Regelung von Interessenkonflikten bei Organmitgliedern durch Gesetzesrecht und Corporate Governance-Grundsätze Professor Dr. Michael

Mehr

Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2011

Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2011 Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2011 Die Sedo Holding AG orientiert sich an den anerkannten Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Über die Corporate Governance bei

Mehr

Stand: 31. Dezember 2013. Corporate Governance-Grundsätze der Continental AG

Stand: 31. Dezember 2013. Corporate Governance-Grundsätze der Continental AG Stand: 31. Dezember 2013 Corporate Governance-Grundsätze der Continental AG 2 Corporate Covernance-Grundsätze der Continental AG 1. Präambel Diese Corporate Governance-Grundsätze der Continental AG dienen

Mehr

Vorstandsvergütung Deutschland 2015 - Marktdaten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder von DAX, TecDAX, MDAX, SDAX -

Vorstandsvergütung Deutschland 2015 - Marktdaten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder von DAX, TecDAX, MDAX, SDAX - Vorstandsvergütung Deutschland 2015 - Marktdaten zur Vergütung der Vorstandsmitglieder von DAX, TecDAX, MDAX, SDAX - Hahnstraße 70 / Lyoner Stern D-60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 150 426 90 Telefax:

Mehr

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015

W&W Asset Management GmbH. Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 W&W Asset Management GmbH Offenlegung der Vergütungspolitik gemäß 16 InstitutsVergV für 2015 Inhaltsübersicht Einleitung 2 Vergütungspolitik und governance 2 Zielsetzung der Vergütungssysteme 3 Vergütungssysteme

Mehr

b) Corporate Governance Bericht / freiwillige Erklärung zur Unternehmensführung

b) Corporate Governance Bericht / freiwillige Erklärung zur Unternehmensführung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die bet-at-home.com AG (nachfolgend auch Gesellschaft ) hat sich entschlossen, erstmalig für das Jahr 2014 über die Corporate Governance der Gesellschaft an die

Mehr

Brief an unsere Aktionäre

Brief an unsere Aktionäre Brief an unsere Aktionäre Liebe Aktionäre, liebe Leserinnen und Leser, unsere Position als führender Entwicklungsdienstleister für unseren Mutterkonzern Unify ermöglicht uns die Teilnahme an einem spannenden,

Mehr

Aufgaben und Funktionen von Aufsichtsräten. ten in Genossenschaften

Aufgaben und Funktionen von Aufsichtsräten. ten in Genossenschaften Aufgaben und Funktionen von Aufsichtsräten ten in Genossenschaften WP/StB Jens-Peter Petersen, VNW Hamburg GdW Forum der deutschen Wohnungsgenossenschaften Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats geregelt

Mehr

Zahlt die Caritas zu viel oder zu wenig? Referentin: Iris Röthig Herausgeberin und Chefredakteurin der Fachzeitschrift Wohlfahrt Intern

Zahlt die Caritas zu viel oder zu wenig? Referentin: Iris Röthig Herausgeberin und Chefredakteurin der Fachzeitschrift Wohlfahrt Intern Zahlt die Caritas zu viel oder zu wenig? Referentin: Iris Röthig Herausgeberin und Chefredakteurin der Fachzeitschrift Wohlfahrt Intern Was ist der Maßstab? Inhalt 1 2 3 Einführung in den Entgeltvergleich

Mehr

Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstützung$kasse

Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstützung$kasse Public Corporate Governance Bericht der GIZ-Unterstützung$kasse Berichtszeitraum 2017 Unterstützungskasse GmbH gizgiz GIZ Unterstützungskasse gizgmbh Public Corporate Governance Bericht der GlZ-Unterstützungskasse

Mehr

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Kreditinstitute sind verpflichtet, sich die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer offenlegen zu lassen. Ein aktueller Überblick über die wirtschaftlichen

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft

Mehr

Regierungskommission passt Kodexbeschlüsse im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung an

Regierungskommission passt Kodexbeschlüsse im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung an Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Die Geschäftsstelle Pressemitteilung Berlin, 19.06.2009 Regierungskommission passt Kodexbeschlüsse im Zuge des Gesetzes zur Angemessenheit der

Mehr

Elemente der Entgeltgestaltung

Elemente der Entgeltgestaltung Elemente der Entgeltgestaltung Tarifliches Basiseinkommen und weitere Entgeltkomponenten Sonderprämie Erfolgsbeteiligung Bonuszahlung Gratifikation etc. Jahressonderzahlung 13. Monatseinkommen (nach Tarifvertrag

Mehr

EINLADUNG Fachtag Werkstätten

EINLADUNG Fachtag Werkstätten EINLADUNG Fachtag Werkstätten Februar April 2016 FACHTAG WERKSTÄTTEN Sehr geehrte Damen und Herren, Curacon bietet Ihnen zu den Themen Steuerrecht, Sozialrecht und Rechnungswesen wieder Fachtage für Werkstätten

Mehr

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer

Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R. eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberaterkammern NRW Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftervertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

Internationale WertpapierkenNr. (ISIN) Geschäftsart. Internationale WertpapierkenNr. (ISIN) Geschäftsart

Internationale WertpapierkenNr. (ISIN) Geschäftsart. Internationale WertpapierkenNr. (ISIN) Geschäftsart Directors' Dealings - Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach 15a WpHG Geschäftsjahr 2009 23.01.2009 Axel C. Heitmann Vorstand Stammaktien ohne Nennwert DE0005470405 Kauf 10,90 20.000 218.000,00 20.01.2009

Mehr

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat. der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der mybet Holding SE gemäß 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft sind gemäß 161 Aktiengesetz verpflichtet, jährlich eine Entsprechenserklärung

Mehr

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln. Vorstand

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln. Vorstand Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Vorstand Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Flyer Einstiegsgehälter für Absolventen 2014 Tücken im bei der Gehaltsgestaltung Zielentgelt,

Mehr

Einstiegsgehälter für Ingenieure Tipps zum Arbeitsvertrag

Einstiegsgehälter für Ingenieure Tipps zum Arbeitsvertrag Einstiegsgehälter für Ingenieure Tipps zum Arbeitsvertrag (IG Metall Karlsruhe) Volker Güttner (Betriebsrat, Oystar Group) Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt? Einstieg mit und

Mehr

Erfahrungen und Tipps für Betriebsrät_innen. Der optimale Einkommensbericht. 30. September 2014 Linz, Jägermayrhof

Erfahrungen und Tipps für Betriebsrät_innen. Der optimale Einkommensbericht. 30. September 2014 Linz, Jägermayrhof Erfahrungen und Tipps für Betriebsrät_innen Der optimale Einkommensbericht 30. September 2014 Linz, Jägermayrhof Was tun, wenn Einkommensbericht noch nicht übermittelt wurde? Schriftlich urgieren mit Hinweis

Mehr

Vergütungsbericht. allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, sind vom einzelnen Vorstandsmitglied jedoch individuell zu versteuern.

Vergütungsbericht. allen Vorstandsmitgliedern prinzipiell in gleicher Weise zu, sind vom einzelnen Vorstandsmitglied jedoch individuell zu versteuern. Der Vergütungsbericht erläutert Struktur und Höhe der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Er berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Mehr

Entgeltgruppe 1. Entgeltgruppe 2. Entgeltgruppe 3

Entgeltgruppe 1. Entgeltgruppe 2. Entgeltgruppe 3 Entgeltkategorien ottobock aktuell ERA Nds Entgeltkategorien Entgeltgruppe 1 Auszubildende Entgeltgruppe 2: Hilfstätigkeiten, die in der Erfüllung einfacher Anforderungen in einem überschaubar und stabil

Mehr

Corporate Governance Kodex. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat (Verweis DCGK 3.1 ff./beteiligungshinweise I. 1.-5.)

Corporate Governance Kodex. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat (Verweis DCGK 3.1 ff./beteiligungshinweise I. 1.-5.) Corporate Governance Kodex degewo hat den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der jeweiligen von der für die Beteiligungsführung zuständigen Stelle des Landes Berlin herausgegebenen Fassung

Mehr

Der Personalrat informiert

Der Personalrat informiert Der Personalrat informiert Der neue TVöD 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 1 Inhalt Historisches Materielles Neues 04.07.2006 Fortbildungsveranstaltung SUB 2 Geltungsbereich des BAT Beispielsweise

Mehr

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)

Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in

Mehr

Seite 1/5 Anlage zur Presseinformation 13/07 vom 12. November 2007. Personalien: Geschäftsführender Vorstand:

Seite 1/5 Anlage zur Presseinformation 13/07 vom 12. November 2007. Personalien: Geschäftsführender Vorstand: Seite 1/5 Personalien: Geschäftsführender Vorstand: Naumann, Klaus-Peter Jahrgang 1959, Abschluss als Diplom-Kaufmann und promoviert zum Dr. rer. pol. an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster,

Mehr

Gehaltstarifvertrag. für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus

Gehaltstarifvertrag. für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus Gehaltstarifvertrag für kaufmännische und technische Beschäftigte sowie Meister in den Betrieben des Modell- und Formenbaus Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - Tarifverbund

Mehr

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle

Der Tarifvertrag- Land (TV-L): Die Stufen der Entgelttabelle Der Tarifvertrag- Land (): Die Stufen der Entgelttabelle Übersicht: Stufenzuordnung bei Neueinstellungen Gewährung höherer Erfahrungsstufen bei bereits Beschäftigten Beschleunigter Stufenaufstieg Sonderregelungen

Mehr

15.04.2016 KPS AG Hauptversammlung 2016 WILLKOMMEN!

15.04.2016 KPS AG Hauptversammlung 2016 WILLKOMMEN! WILLKOMMEN! KPS AG Hauptversammlung 2016 Dietmar Müller München, 15.04.2016 01 Zielsetzungen 02 Finanzkennzahlen 03 Bilanz / GuV 04 Corporate Governance 05 Prognose 2015/16 AGENDA Zielsetzungen für das

Mehr

Informationen zur Umfrage Leitbild Fakultät Studierende Umfrage-Nr. 300352

Informationen zur Umfrage Leitbild Fakultät Studierende Umfrage-Nr. 300352 1 von 8 17.09.2012 11:10 Anzeigeoptionen Info: Hier können Sie optional die Anzeigeoptionen verändern. Wenn Sie eine Sprache auswählen, die keine eigenen Textelemente hat, werden die Textelemente der Standardsprache

Mehr

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6.

Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Satzung der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus (rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts) Neufassung gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 6. Mai 2013 Das Kuratorium der durch das Gesetz über die Errichtung

Mehr

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG)

Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale ( 3 Nr. 26, 3 Nr. 26a EStG) Eisenach, 17.09.2009 Rechtsanwältin Ulla Engler DEUTSCHER PARITÄTISCHER WOHLFAHRTSVERBAND GESAMTVERBAND e. V., Oranienburger

Mehr

CORPORATE GOVERNANCE 2015

CORPORATE GOVERNANCE 2015 CORPORATE GOVERNANCE 2015 // BEKENNTNIS ZUM ÖSTERREICHISCHEN CORPORATE GOVERNANCE KODEX (ÖCGK) // ZUSAMMENSETZUNG DER ORGANE UND ORGANBEZÜGE Arbeitsweise des Vorstands Zusammensetzung des Vorstands Arbeitsweise

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG,

Ordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG, Ordentliche Hauptversammlung der Oldenburgische Landesbank AG, am Mittwoch, 5. Juni 2013, um 10:00 Uhr in der Messe Bremen, Halle 7 (Eingang Bürgerweide), Findorffstraße 101, 28215 Bremen Informationen

Mehr

Neue Entwicklungen in der Vergütungspolitik und zu erwartende Probleme in Deutschland

Neue Entwicklungen in der Vergütungspolitik und zu erwartende Probleme in Deutschland Univ.-Prof. Dr. Dr. Manuel R. Theisen Ludwig-Maximilians-Universität München / European School of Management and Technology / Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Neue Entwicklungen in der Vergütungspolitik

Mehr

Fortbildung Aufsichtsverantwortung 2013/2014

Fortbildung Aufsichtsverantwortung 2013/2014 Fortbildung Aufsichtsverantwortung 2013/2014 Angebot für Aufsichtsverantwortliche in Diakonie und Kirche Diakonie Baden-Württemberg GmbH Sehr geehrte Aufsichtsratsmitglieder, Ehrenamtliche in Aufsichtsfunktion

Mehr

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH

Anlage 3 - Anhang 3. 1 Angaben zum Gesellschafter-Geschäftsführer. 2 Angaben zur GmbH 2.1 Allgemeine Angaben. 2.2 Stellung in der GmbH Anlage 3 - Anhang 3 Versicherungsnummer Eingangsstempel Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens

Mehr

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG

Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG Compliance-Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der M. Tech Technologie und Beteiligungs AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach 161 AktG 1. Compliance-Erklärung (26.03.2010) Nach 161 AktG

Mehr

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von

TVöD - Kommentar. Springer. Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. Bearbeitet von Werner Dörring Jürgen Kutzki (Hrsg.) TVöD - Kommentar Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst Bearbeitet von Werner Dörring Syndikusanwalt MW Energie AG, Mannheim Lehrbeauftragter Universität Mannheim

Mehr

DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501. Anpassung der Entsprechenserklärung

DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501. Anpassung der Entsprechenserklärung DVB Bank SE Frankfurt am Main WKN 804550 ISIN DE0008045501 Anpassung der Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat der DVB Bank SE haben in ihrer zwölften Entsprechenserklärung vom 6. Dezember 2013

Mehr

Im Jahresgrundgehalt von Herrn Dr. Simon sind im Geschäftsjahr TEUR (i. V. 50 TEUR) zum Aufbau einer privaten Altersversorgung enthalten.

Im Jahresgrundgehalt von Herrn Dr. Simon sind im Geschäftsjahr TEUR (i. V. 50 TEUR) zum Aufbau einer privaten Altersversorgung enthalten. ZUSAMMENGEFASSTER 4 GRUNDLAGEN DES KONZERNS 7 WIRTSCHAFTSBERICHT 5 VERSICHERUNG DER 44 VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 7 Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Gesamtbezüge Jahres grundgehalt Sachbezüge Sonstige

Mehr

Vergütungsbericht. 1. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands. 64 Lagebericht Vergütungsbericht. a) Jährlich abzurechnende variable Vergütung

Vergütungsbericht. 1. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands. 64 Lagebericht Vergütungsbericht. a) Jährlich abzurechnende variable Vergütung 64 Lagebericht Vergütungsbericht Vergütungsbericht 1. Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands Allgemeines und Fixe Vergütung Die Festlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sartorius AG

Mehr

Das Vertretungssystem der Aktiengesellschaft

Das Vertretungssystem der Aktiengesellschaft Ji Yang Das Vertretungssystem der Aktiengesellschaft Ein Rechtsvergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China Verlag Dr. Kova Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis

Mehr

Vereinigte Volksbank AG. Sindelfingen ISIN DE 0008116609 (WKN: 811 660) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

Vereinigte Volksbank AG. Sindelfingen ISIN DE 0008116609 (WKN: 811 660) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der Vereinigte Volksbank AG Sindelfingen ISIN DE 0008116609 (WKN: 811 660) Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, 11. Mai 2016, 17:30 Uhr (Einlass 16:30 Uhr) in der Kongresshalle

Mehr

Kodex-Nummer Absatz 2 Satz 6: Betragsmäßige Vergütungshöchstgrenzen

Kodex-Nummer Absatz 2 Satz 6: Betragsmäßige Vergütungshöchstgrenzen Erklärung des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, der Fresenius Management SE, und des Aufsichtsrats der Fresenius SE & Co. KGaA zum Deutschen Corporate Governance

Mehr

Die höchsten Gehälter Deutschlands!

Die höchsten Gehälter Deutschlands! Die höchsten Gehälter Deutschlands! Beigesteuert von Manuela Lindl [Finanzfachwirtin] Mittwoch, 2. November 2011 TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH 44. Woche 2011 - Die höchsten Gehälter Deutschlands!

Mehr

VERGÜTUNGSBERICHT VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTAND

VERGÜTUNGSBERICHT VERGÜTUNGSSYSTEM FÜR DEN VORSTAND 9 ZUSAMMENGEFASSTER 6 KONZERNABSCHLUSS 5 ABHÄNGIGKEITSBERICHT 5 ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN 5 ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG 52 VORSTANDSVERGÜTUNG NACH DRS 7 Erfolgsunabhängige Erfolgsabhängige Gesamtbezüge

Mehr

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, Bericht des Aufsichtsrates Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, das abgelaufene Geschäftsjahr war ein etwas durchmischtes Jahr für die Masterflex SE. Klar positiv zu vermerken ist der fortgesetzte

Mehr

Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG

Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat der Aurubis AG Vergütungsbericht für den und den Aufsichtsrat der Aurubis AG Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Er erläutert die Struktur und Höhe der s- und Aufsichtsratsvergütung

Mehr

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln

Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Bezirk Niedersachsen Vorstand Was sind Sie wert? Gehälter sicher verhandeln Vortragsreihe der IG Metall auf der CeBIT Karoline Kleinschmidt 1 Welche Infos bieten wir Ihnen? Was ist eigentlich ein Entgelt?

Mehr

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich Rahmentarifvertrag Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - - Tarifverbund Süd - und der IG Metall wird folgender vereinbart: R a h m e n t a r i f v e r t r a g 1 Geltungsbereich

Mehr

IFRS/HGB-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE

IFRS/HGB-FA öffentliche SITZUNGSUNTERLAGE Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.v. Accounting Standards Committee of Germany IFRS/HGB-FA DRSC e.v. Zimmerstr. 30 10969 Berlin Tel.: (030) 20 64 12-0 Fax.: (030) 20 64 12-15 www.drsc.de

Mehr

Führungskräfte in Deutschland

Führungskräfte in Deutschland Führungskräfte in Deutschland 1. Überblick: Frauen stellen nur 21,3 Prozent der Führungskräfte Frauen in Aufsichtsräten und weiteren Führungspositionen, außerdem Führungskräftemangel und demografischer

Mehr

Kleingewerbetreibende (Muster)

Kleingewerbetreibende (Muster) Kleingewerbetreibende (Muster) Martin Müller Catering & Service Martin Müller. Hinweise zu Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Kleingewerbetreibenden: Kleingewerbetreibende - dazu zählt auch die Gesellschaft

Mehr

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR)

Überleitungs- und Besitzstandsregelung. für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR) für MA im Pflegedienst in Krankenhäusern (= Anlage 31 AVR) Wer wird in neue Anlage 31 AVR übergeleitet? Anlage 2a: MA im Pflegedienst in Krankenhäusern Anlage 31 AVR MA im Pflegedienst in stationären Betreuungseinrichtungen

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGEN LOHN VS. DIVIDENDE

SOZIALVERSICHERUNGEN LOHN VS. DIVIDENDE Thomas Bösch, Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Rafael Lötscher, Leiter Sozialversicherungen BDO Schweiz, Stv Niederlassungsleiter BDO AG Zug Lohn vs. Dividende im Rahmen der Unternehmensnachfolge

Mehr

Wenn Sie Probleme mit dieser Aufgabe haben, wäre ein Excel Grundkurs für Sie geeignet.

Wenn Sie Probleme mit dieser Aufgabe haben, wäre ein Excel Grundkurs für Sie geeignet. Einfacher Excel-Test A B 1 Sie sollten nicht länger als 30 Sekunden 2 für das Erstellen dieser 2 Spalten benötigen. 3 Probieren Sie es aus und stoppen Sie Ihre Zeit. 4 Sie werden Sie sich vielleicht wundern.

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7

Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath. Tagesordnungspunkt 7 Ordentliche Hauptversammlung 2013 der AIXTRON SE, Herzogenrath Tagesordnungspunkt 7 (Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts)

Mehr

Abschrift der Anträge zu anstehenden Erledigungen in der Hauptversammlung 2012 der Fabasoft AG

Abschrift der Anträge zu anstehenden Erledigungen in der Hauptversammlung 2012 der Fabasoft AG Abschrift der Anträge zu anstehenden Erledigungen in der Hauptversammlung 2012 der Fabasoft AG Zum ersten Punkt der Tagesordnung: Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Fabasoft AG, Vorlage

Mehr

Konsultation 14/2009 (BA) vom 01.12.2009 Anforderungen an Vergütungssysteme

Konsultation 14/2009 (BA) vom 01.12.2009 Anforderungen an Vergütungssysteme Konsultation 14/2009 (BA) vom 01.12.2009 Anforderungen an Vergütungssysteme 1 Anwendungsbereich... 2 2 Begriffsbestimmungen... 2 3 Allgemeine Anforderungen... 3 4 Besondere Anforderungen... 3 4.1 Vergütung

Mehr