Interne Schulungsveranstaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Interne Schulungsveranstaltung"

Transkript

1 Interne Schulungsveranstaltung Referatsunterlagen von RA Dr. Boris Grell, LL.M. Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Hodler Rechtsanwälte, Zürich

2 Ablauf Vorstellung der Person Einführung in die verschiedenen Themenfelder Zeitmanagement Referat: ca. 40 Minuten Anschliessend: Zeit für Fragen Gesamtdauer: ca. 1 Stunde Interne Schulungsveranstaltung

3 Zur Person 1973 Geboren in Basel und aufgewachsen in Zürich 1997 / 1998 Lizenziat und Doktorarbeit 1999 / 2000 Auditor am Bezirksgericht Zürich Substitut bei Niederer Kraft & Frey sowie Vorbereitung und Rechtsanwalts-Prüfungen 2002 / 2003 Rechtsanwalt bei Wenger Plattner 2003 / 2004 Nachdiplomstudium an Boston University Rechtsanwalt bei Hodler Rechtsanwälte 2012 Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Publikationsliste (-> Interne Schulungsveranstaltung

4 Unsere Zielsetzungen Verständnis fördern für die Notwendigkeit der Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag Fall aus der Praxis: Konkrete Streitigkeit mit BHWPR Baujournal Problem: Regierapporte und Pauschalen Sensibilisierung auf die Problematik mit Subunternehmern / Subakkordanten Exkurs: «Nachbar-Deals» - Erpressung im Baualltag Interne Schulungsveranstaltung

5 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag Ausgangslage und subjektive Wahrnehmung: Zusätzliche, administrative Belastung hektisches Umfeld; Termindruck / Koordinationsprobleme Ja: Kein ideales Arbeitsumfeld für Schriftliches Baustelle an sich involvierte Personen Teufelskreis oder noch schlimmer: Teufelsspirale Und trotzdem: Konkreter Fall aus Praxis Interne Schulungsveranstaltung

6 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (2) Konkreter Fall aus Praxis Ausgangslage Fassaden- und Malerarbeiten an 7 EFH + 1 DEFH Beizug Subunternehmer Monatliche Akontozahlungen, zuletzt: 3/2014 Fertigstellung und Zahlungseinstellung GU: 4/2014 Konkurs Generalunternehmer / GU : 7/2014 Und jetzt? Interne Schulungsveranstaltung

7 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (3) Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht Voraussetzungen in Kürze Handwerker oder (Bau-)Unternehmer liefern Material und / oder Arbeit auf ein Grundstück Eintrag / Vormerkung im Grundbuch über das zuständige Gericht verlangen und zwar bis spätestens 4 Monate (neu seit 2012) nach der «Vollendung der Arbeit» ( Verwirkungsfolge) Interne Schulungsveranstaltung

8 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (4) Zeitliche Herausforderungen Fristeinhaltung: Nicht das Gesuch beim Gericht, sondern die effektive Anmeldung beim Grundbuch ist entscheidend! Klient / Unternehmer geht leider oft erst sehr kurzfristig zum Rechtsanwalt Qualität der vorhandenen Unterlagen immer wieder verbesserungsfähig, insbesondere ist die tatsächliche Ausgangslage nur sehr spärlich dokumentiert. Interne Schulungsveranstaltung

9 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (5) Vorliegend: Werkvertrag GU Hauptunternehmer: gut! Werkvertrag Hauptunternehmer Subunternehmer: weniger gut resp. nicht vorhanden Arbeitsrapporte Subunternehmer: Ursachenforschung/Begründungen/Ausreden? Bekannte Probleme (vgl. vorne) Fehlende Motivation, insb. bei Pauschalverträgen Nachlässigkeit? Jedenfalls mindestens kein Mitleid mit dem Anwalt, der jetzt eine Eingabe beim Gericht auf Eintragung Bauhandwerkerpfandrecht stellen muss. Interne Schulungsveranstaltung

10 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (6) Fristberechnung: Wann wurde im April / 2014 die letzten «Vollendungsarbeiten» an den 8 Häusern jeweils (!) ausgeführt? 8 Häuser auf 8 Grundstücken = 8 Gerichtseingaben mit individueller Begründung (Beweislast beim Unternehmer!), dass Frist für Grundbucheintrag noch nicht abgelaufen ist Ähnliche Problemstellungen bei StWE Interne Schulungsveranstaltung

11 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (7) Erinnerung: Kein Vertrag Subunternehmer, dürftige Arbeitsrapporte, insb. Keine genügenden Hinweise, wann welche konkreten (!) Arbeiten ausgeführt wurden Keine Zuteilung dieser Arbeiten zu den einzelnen Häuser Keine Abrechnung (CHF!) der geleisteten Arbeiten pro Haus Folge: keine exakte Bestimmung der Höhe des Bauhandwerkerpfandrechts möglich! Interne Schulungsveranstaltung

12 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (8) Lösungsansätze Zum Glück gibt es den (Haupt-)Werkvertrag! Dort: Vertragliche Festlegung der Dämmdicke pro Haus in m2-flächen Totalbetrag der Fläche für alle 8 Häuser (1 457 m2) in Beziehung gesetzt zu den jeweiligen Gesamtflächen pro Haus (z.b. 208 m2), d. h. 14 %. Dann: Gesamtsumme der offenen Rechnungsbeträge x 14% = einzutragende Pfandsumme, z. B. für Haus Nr. 1 Interne Schulungsveranstaltung

13 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (9) Lernpunkte Werkverträge sind zwar auch ohne Schriftlichkeit gültig (keine zwingenden Formvorschriften) Doch: Der Unternehmer trägt als Kläger ein beträchtliches Prozessrisiko, wenn er sich über seine Arbeitsleistungen nicht oder nur ungenügend dokumentiert Viel Papier allein ist an sich aber noch keine Garantie; auf den Inhalt kommt es an. Interne Schulungsveranstaltung

14 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (10) Schlussfolgerungen und Empfehlungen Immer: Taggenaue Aufzeichnungen und genaue Beschreibungen der erbrachten Leistungen Es wird später nicht besser und dauert nicht weniger lang! Beim Einbezug von Subunternehmer: ein must! Ansonsten: Mühsames Aufarbeiten der Faktenlage im Nachhinein, u. U. sogar mit nicht direkt involvierte (bezahlten) Subunternehmern Stete Quittierung erbrachter Leistungen durch Bauleitung / Bauherrschaft Interne Schulungsveranstaltung

15 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (11) Schlussfolgerungen und Empfehlungen (2) Vorlagen entwickeln Zwingende Felder definieren Stete Schulung, Sensibilisierung und Motivation der Mitarbeiter, insb. an der Front Tägliche Herausforderung: Gradwanderung zwischen notwendiger Ausführlichkeit und administrativer Selbstbeübung Interne Schulungsveranstaltung

16 I. Schriftlichkeit im (Berufs-) Alltag (12) Art. 47 SIA-Norm 118 (Regiearbeiten): «Rapportpflicht: Für Regiearbeiten erstellt der Unternehmer täglich einen von ihm unterzeichneten Rapport und hält ihn der Bauleitung in der vereinbarten Anzahl zur Verfügung. Im Rapport werden Arbeiterzahl, Maschinenstunden, Arbeitsstunden, Materialverbrauch usw. sowie Angaben über die geleistete Arbeit aufgeführt. Die Bauleitung prüft jeden Rapport unverzüglich und gibt dem Unternehmer die für ihn bestimmte Anzahl Exemplare innert 7 Tagen unterzeichnet zurück. Differenzen über den Inhalt des Rapportes werden von der Bauleitung auf allen Exemplaren unter Angabe ihres Gegenstandes vermerkt. Sie sind innert Monatsfrist zu bereinigen.» Interne Schulungsveranstaltung

17 II. Regierapporte und Pauschalen Problemstellung Abrechnung von Arbeitsleistungen in Regie, ev. mit Kostendach oder Richtpreis, im Aufmass oder Pauschalentschädigung In beiden Fällen möglich: Zusatzaufträge Dann aber Gretchenfrage: Können / dürfen diese Aufträge zusätzlich abgerechnet werden? Wie? Lösung: Auf die vertragliche Regelung kommt es an Doch: Was heisst das? Interne Schulungsveranstaltung

18 II. Regierapporte und Pauschalen (2) Im (schriftlichen!) Werkvertrag müssen die zu erbringenden Leistungen detailliert beschrieben (BPK-Nr. und zugehörige Spezifikationen) und die Abrechnungsweise geregelt werden (Regie, Ausmass oder Pauschale) Ausdrücklicher Vorbehalt im Werkvertrag von allfälligen Zusatzaufträgen, die prinzipiell nicht vom Werkvertrag erfasst und separat abgerechnet werden müssen Unglückliche Kombination und Mutter vieler Probleme: Werkvertrag mit Pauschale und Abrechnung von Zusatzaufträgen in Regie Was gehört noch zum Hauptauftrag, was bereits zum Zusatzauftrag? Interne Schulungsveranstaltung

19 II. Regierapporte und Pauschalen (3) Empfehlungen: Alle Zusatzleistungen (inkl. Abrechnungsmodalitäten!) sind separat, schriftlich zu offerieren und vom Werkbesteller (Bauherrschaft / Bauleiter) gegenzuzeichnen vgl. zur Vertretung der Bauherrschaft insb. auch Art. 33 und 35 f. SIA-Norm 118 (2013!) Regelungen zu Bestellungsänderungen in Art. 84 ff. SIA-Norm 118 Interne Schulungsveranstaltung

20 III. Subunternehmer / Subakkordanten (1) Gesetzliche Ausganglage Art. 363 Abs. 2 OR: «Er [der Unternehmer] ist verpflichtet, das Werk persönlich auszuführen oder unter seiner persönlichen Führung ausführen zu lassen, mit Ausnahme der Fälle, in der es nach der Natur des Geschäfts auf persönliche Eigenschaften des Unternehmers nicht ankommt.«art. 29 SIA-Norm 118 Abs. 3: «Der Unternehmer darf einen Subunternehmer dann beiziehen, wenn der Werkvertrag dies allgemein oder für eine bestimmte Arbeit vorsieht. Soweit der Vertrag eine Beiziehung nicht vorsieht, bedarf sie der ausdrücklichen Zustimmung des Bauherrn; keiner Erlaubnis bedarf die Beiziehung, wenn sie nur einen unwesentlichen Teil der Arbeiten betrifft und die vertragsgemässe Ausführung nicht beeinträchtigt.» Interne Schulungsveranstaltung

21 III. Subunternehmer / Subakkordanten (2) Vertragliche Ausganglage Haupt-Werkvertrag: Besteller Hauptunternehmer Unter-Werkvertrag: Hauptunternehmer Subunternehmer (= Subakkordant; Hilfsperson) Folgen: Keine vertragliche Beziehung zwischen Besteller und Subunternehmer Kein Weisungsrecht des Bestellers gegenüber dem Subunternehmer Interne Schulungsveranstaltung

22 III. Subunternehmer / Subakkordanten (3) Vertragliche Ausganglage (Forts.) Besteller Werkvertrag Hauptunternehmer kein Werkvertrag Subunternehmer Werkvertrag Interne Schulungsveranstaltung

23 III. Subunternehmer / Subakkordanten (4) Schlussfolgerungen und Empfehlungen Obwohl gemäss Obligationenrecht (SIA-Norm 118 schärfer!) nicht zwingend nötig: Beizug Subunternehmer nur mit der ausdrücklichen / schriftlichen Zustimmung des Bestellers / Bauleitung Verschärfte (subsidiäre) Haftung des Haupt-Unternehmers für Mindestlohn und Arbeitsbedingungen sämtlicher (!) Subunternehmer gemäss EntsG (seit 7 / 2013) Haftung des Haupt-Unternehmers für den Subunternehmer als dessen Hilfsperson bleibt, unabhängig davon, ob der Beizug erlaubt war oder nicht Interne Schulungsveranstaltung

24 IV. Exkurs: Nachbar-Deals Klassischer Sachverhalt: Auf einem Baulandgrundstück werden Neubauten geplant. Nach der Ausschreibung regnet es Rekurse (oder zumindest deren Androhung). Abwägung zwischen Zulässige Wahrnehmung eines Rechtes oder zweckwidrige Kommerzialisierung einer Rechtsposition? Gefahr der strafrechtlichen Verantwortlichkeit resp. Erfüllung des Tatbestandes der Erpressung (Art. 156 StGB) Urteil des Bezirksgerichts Dietikon vom 25. April 2012 BGer-Entscheid vom 4. Juli 2014 (6B_1049/2013) Interne Schulungsveranstaltung

25 IV. Nachbar-Deals (2) Konkret: Nachbar zog seinen Rekurs gegen das Neubau zurück, nachdem er sich vom GU zusichern liess, sein Mehrfamilienhaus für einen ungewöhnlich tiefen Preis sanieren zu lassen. Zudem überwies der GU dem Nachbarn eine Garantiesumme von CHF Nach Vollendung der 1. Bauetappe reichte der GU Strafanzeige gegen den Nachbarn ein und forderte die Garantiesumme zurück. Die versprochenen Sanierungsarbeiten wurden vom GU nicht erbracht. Interne Schulungsveranstaltung

26 IV. Nachbar-Deals (3) Gericht übt grundsätzlich Zurückhaltung Schutzwürdige Interessen der Rekurrenten müssen ausgeschlossen werden können und müssen qualifizierende Momente gegeben sein, aber strafrechtliche Relevanz, wenn Zweck-Mittel-Relation zwischen (massloser) Entschädigung und Rekursrückzug nicht gegeben ist Vorliegend stand für das Gericht fest, dass der Nachbar einen Anspruch in der entschädigten Höhe nie gehabt habe. Damit war es für das Gericht unerheblich, ob der Rekurs Aussicht auf Erfolg gehabt hätte oder von Anfang an chancenlos gewesen wäre. Interne Schulungsveranstaltung

27 Fragen? Bemerkungen / Ergänzungen? Eigene Erfahrungen? Interne Schulungsveranstaltung

28 Vielen Dank für Ihr Interesse! Dr. Boris Grell Interne Schulung vom 21. August

29 Kontaktdaten Für weitere Fragen melden Sie sich jederzeit bei: Dr. Boris T. Grell Tel Interne Schulungsveranstaltung

30 Die in dieser Kurzpräsentation enthaltenen Informationen und Aussagen geben allein die persönliche Sichtweise des Autors sowie dessen rechtliche Interpretation der darin abgehandelten Themen wieder. Gleichwohl stellt diese Präsentation keine rechtliche Beratung dar und können daraus keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Zudem können ohne die mündlichen Ergänzungen und Erklärungen des Autoren die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen und Aussagen leicht missverstanden werden. Diese Präsentation darf, ausser für interne Zwecke, nur mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Autors ganz oder teilweise vervielfältigt oder Kopien davon verteilt werden. Dr. Boris Grell 30

Herzlich Willkommen. zur BEWI Tagung

Herzlich Willkommen. zur BEWI Tagung Herzlich Willkommen zur BEWI Tagung Agenda Vorstellung des Dozenten und Einführung in die Themen Programm: Inhaltlicher / zeitlicher Aufbau und Ablauf 2 Vorstellung des Dozenten Boris Thorsten Grell Geboren

Mehr

Generalunternehmerverträge Fallstricke in der Praxis

Generalunternehmerverträge Fallstricke in der Praxis Immobilienrecht 2015 - Wichtige Vertragsverhältnisse: Problematiken und Lösungsansätze Generalunternehmerverträge Fallstricke in der Praxis 24. September 2015 Business Center Balsberg, Zürich-Kloten Peter

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Vom Volksfest zum ausserordentlichen Grossereignis Mängel im Werkvertrag welches sind die grundlegenden Fragen?

Vom Volksfest zum ausserordentlichen Grossereignis Mängel im Werkvertrag welches sind die grundlegenden Fragen? Vom Volksfest zum ausserordentlichen Grossereignis Mängel im Werkvertrag welches sind die grundlegenden Fragen? Pierre Perritaz Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 1 Inhalt: I. Im Allgemeinen II. Sonderfall:

Mehr

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich

Mehr

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.

Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter

Mehr

Mehrkosten beim Bauen und Umbauen

Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Darf s ein bisschen mehr sein? Mehrkosten beim Bauen und Umbauen Lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M. Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Seite 1 Inhalt 1. Ausgangslage: Werkvertrag a) Risikofaktor

Mehr

Code of Conduct Unsere Werte

Code of Conduct Unsere Werte Code of Conduct Unsere Werte Code of Conduct Unsere Werte Die persönlichen Werte und viele Normen bestimmen unser tägliches Verhalten gegenüber unseren Arbeitskollegen, Geschäftspartnern und Kunden. Deshalb

Mehr

423 Montagetechnik Baupapiere BZgraggen

423 Montagetechnik Baupapiere BZgraggen 423 Montagetechnik Baupapiere Baupapiere Inhalt INHALT 2 1. VORWORT 3 2. REGIEARBEITEN (VERGÜTUNG NACH AUFWAND) 4 2.1. SCHUTZMASSNAHMEN BEI REGIEARBEITEN 4 2.2. REGIERAPPORTE 4 3. BAUABNAHME (ABNAHME DES

Mehr

PRÜFUNGSREGLEMENT BEM

PRÜFUNGSREGLEMENT BEM PRÜFUNGSREGLEMENT BEM 11.06.12 / v1.0 Bankeinstieg für Mittelschulabsolventen BEM Prüfungsreglement für die schriftliche und mündliche Prüfung 1 BEM Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche

Mehr

Brokervertrag nach Mandatsverhältnis (Courtage)

Brokervertrag nach Mandatsverhältnis (Courtage) Brokervertrag nach Mandatsverhältnis (Courtage) Bei Erteilung eines Brokermandats entstehen keine zusätzlichen Kosten. Unsere Dienstleistungen sind als Verwaltungs- und Betreuungskosten in den Versicherungsprämien

Mehr

Konsortialvertrag. 1. Martin De Boni, Feldblumenstrasse 18, 8048 Zürich. 2. Jürg Brühlmann, Reismühlestrasse 13/38, 8409 Winterthur

Konsortialvertrag. 1. Martin De Boni, Feldblumenstrasse 18, 8048 Zürich. 2. Jürg Brühlmann, Reismühlestrasse 13/38, 8409 Winterthur Konsortialvertrag vom 7.Juli 2009 Konsortialvertrag Die Gesellschafter 1. Martin De Boni, Feldblumenstrasse 18, 8048 Zürich 2. Jürg Brühlmann, Reismühlestrasse 13/38, 8409 Winterthur Und weitere (gekürzt)

Mehr

MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG

MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG MEINE WÜNSCHE FÜR DIE RECHTLICHE VERTRETUNG VORSORGEAUFTRAG Vorsorgeplanung Vorsorgeauftrag Hinweis / Einleitung Hinweis Ich, Diese Vorlage dient als Hilfestellung zur Errichtung eines Vorsorgeauftrages.

Mehr

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erwachsenenbildung beim Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Bundesschulung 1 Geltungsbereich, Änderungen (1) Für die Abhaltung von Kursen im Rahmen der Schulung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com Allgemeine Geschäftsbedingungen 3D-Viz.com 1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB ) regeln das allgemeine Geschäftsverhältnis

Mehr

Lösung Fall 5 - Grundfall

Lösung Fall 5 - Grundfall Lösung Fall 5 - Grundfall I. Anspruch auf Zahlung von 60,- aus Bewirtungsvertrag Der Bewirtungsvertrag ist kein reiner Kaufvertrag, weil der Wirt die Speisen nicht nur übergeben und übereignen, sondern

Mehr

A. Anspruch A gegen B

A. Anspruch A gegen B A. Anspruch A gegen B I. Anspruch aus 433 Abs. 2 BGB A könnte gegen B einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 3.500 aus 433 Abs. 2 BGB haben. Dafür müsste zwischen A und B ein wirksamer

Mehr

Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften

Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften Bildung von Arbeits- und Bietergemeinschaften Rechtsanwalt Matthias Friedrich Rechtsanwälte Schäuble Grams Friedrich Schlossgasse 2 4, 04109 Leipzig Tel.: 0341/96 36 90 Fax: 0341/96 36 9-22 RAe Schäuble

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen Werk «Josefstrasse» Index: Datum: Ersteller: 1 03.09.2010 SM / DET Seite 1 von 5 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 3 2 Angebot. 3 3 Bestellungen.. 3 4 Preise. 3 5 Lieferung

Mehr

Mit VOB/B ist es besser, weil.

Mit VOB/B ist es besser, weil. Hochschule Osnabrück University of Applied Sciences Mit VOB/B ist es besser, weil. Osnabrücker Baubetriebstage 2013 15./16. Februar 2013 Rechtsanwalt Stephan Eichner Die Seminarunterlagen sind urheberrechtlich

Mehr

Weiterbildung Banking & Finance

Weiterbildung Banking & Finance CYP-Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere

Mehr

Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO

Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO Adresse des Gerichts: Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts nach Art. 837 ff. ZGB sowie Art. 248 ff. ZPO 1 Gesuchstellende Partei (Unternehmer/in, Handwerker/in) Name * Strasse

Mehr

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke

Mehr

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING Andere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0848 111 444 oder schreiben Sie uns. Bitte Thema wählen TKB E-Banking Stichwortsuche (optional) 72 Einträge gefunden Treffer 31-45 von 72 1 2 3 4 5 31 Ich möchte Stop-loss

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen XXX (nachstehend Kunde genannt) und WEV Spiez AG, Thunstrasse 34, 3700 Spiez (nachstehend WEV Spiez AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von

Mehr

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer

VOB-Musterbriefe für Auftragnehmer VOB-Musterbriefe für Bauunternehmen und Ausbaubetriebe Bearbeitet von Prof. Wolfgang Heiermann, Liane Linke, Andrea Kullack 11., aktualisierte Auflage 2014. Buch mit CD/DVD. X, 276 S. Mit CD-ROM. Gebunden

Mehr

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen

Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Seite 1 Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen Zweck Nur wirtschaftliche Zwecke Gründer 1 Person mind. 2 Personen mind. 2 Personen mind. 3 Personen mind. 2 Personen Gründungskosten gering gering

Mehr

Prüfen und Rügen bei Bauarbeiten

Prüfen und Rügen bei Bauarbeiten Reklamieren? Reklamieren! Prüfen und Rügen bei Bauarbeiten Nik. Brändli, Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Seite 1 Überblick 1. Abnahme 2. Mängelrüge 3. Ausübung Mängelrechte 4. Kauf

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -

-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung

Mehr

BAURECHTaktuell. wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können.

BAURECHTaktuell. wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können. BAURECHTaktuell 02/13 Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe unseres Baurechts-Newsletters übersenden zu können. Wie immer hoffen wir, solche Punkte mit in den Newsletter

Mehr

si a Werkvertrag Nr. 1023 2013 Bauobjekt

si a Werkvertrag Nr. 1023 2013 Bauobjekt si a Werkvertrag Nr. 1023 2013 Bauobjekt Gegenstand des Vertrags Der Bauherr überträgt dem Unternehmer für das oben genannte Bauobjekt folgende Arbeiten Vertragsurkunde zwischen schweizerischer ingenieur-

Mehr

CORAK ENGINEERING ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN. Baumängel / Bauschäden

CORAK ENGINEERING ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN. Baumängel / Bauschäden ANALYSEN _ EXPERTISEN _ INSPEKTIONEN _ PLANUNGEN _ REALISATIONEN _ KONTROLLEN Baumängel / Bauschäden Leistungen/ Grundlagen Expertisen Untersuchen von Bauschäden (Wasser- und Feuchteschäden) Feststellen

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG 14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des

Mehr

Sozialregion Wasseramt Ost

Sozialregion Wasseramt Ost Sozialregion Wasseramt Ost Vereinbarung zwischen den Einwohnergemeinden Aeschi, Bolken, Deitingen, Derendingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen betreffend die gemeinsame Führung - eines regionalen

Mehr

513 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken

513 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken 53 Richtlinie für das strategische Vorgehen beim Verkauf und Kauf von Liegenschaften und Grundstücken vom 2. Juli 2004 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 40 der Gemeindeordnung vom 28. September 2000, beschliesst:

Mehr

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe.

Die Aufhebung der Verfügung reicht für sich allein nicht aus, da dann der Antrag auf Erlass der Verfügung noch unbeschieden bliebe. A Zulässigkeit des Widerspruchs I. Statthaftigkeit Der Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung steht dem Antragsgegner zu, wenn die Verfügung wie hier ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassen

Mehr

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Die Kontovollmacht Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Kontovollmacht Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Ein Bankkonto ist eine absolut persönliche

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

Bonn, 01. Oktober 2015. Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen weiterläuft, wenn Sie als UnternehmerIn ausfallen.

Bonn, 01. Oktober 2015. Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen weiterläuft, wenn Sie als UnternehmerIn ausfallen. Bonn, 01. Oktober 2015 Das Unternehmen fit machen für den Notfall! Sicherstellung, dass Ihr Unternehmen weiterläuft, wenn Sie als UnternehmerIn ausfallen. Ablauf / Agenda 2 1. Notfallarten 2. Problemstellungen

Mehr

Präsentation Theorie, Kapitel 2

Präsentation Theorie, Kapitel 2 Präsentation Theorie, Kapitel 2 Obligationenrecht (OR) Normen, Ordnungen und Verträge Kostengarantien Was dieses Kapitel vermittelt Im Folgenden wird auf das Vertragswesen eingegangen, da hier rechtsverbindliche

Mehr

FAQ Unangekündigte Audits IFS Food Version 6

FAQ Unangekündigte Audits IFS Food Version 6 FAQ Unangekündigte Audits IFS Food Version 6 VERSION 6 XXX DEUTSCH FAQ Unangekündigte Audits IFS Food Version 6 1. Welche Produktionsstätten können die Option unangekündigte Audits ab dem 01. Oktober 2016

Mehr

Führen von Ausbildungsnachweisen

Führen von Ausbildungsnachweisen Empfehlung der Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen vom 3. Dezember 2013 für das Führen von Ausbildungsnachweisen 1. Auszubildende haben während ihrer Ausbildung

Mehr

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I)

Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 15.11.2007 Ansprüche 1: Vertragliche Ansprüche (I) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Überblick

Mehr

Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Owner Reporting Statement gemäss U.S. Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Firmenname Stamm-Nummer Geschäftsadresse Gründungsland (nachfolgend der Kunde) Der Kunde hat beantragt, dass die Bank CIC

Mehr

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING

ANTWORTEN AUF HÄUFIGE FRAGEN TKB E-BANKING Andere Fragen? Rufen Sie uns an unter 0848 111 444 oder schreiben Sie uns. Bitte Thema wählen TKB E-Banking Stichwortsuche (optional) 72 Einträge gefunden Treffer 31-45 von 72 1 2 3 4 5 31 Ich erhalte

Mehr

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland

Vertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße

Mehr

Lead. Was ist eine Überstunde?

Lead. Was ist eine Überstunde? Lead Was ist eine Überstunde? Überstunden sind die positive zeitliche Differenz zwischen der geleisteten und der normalen Arbeitszeit. Die normale Arbeitszeit bestimmt sich nach Art. 321c Abs. 1 OR nach

Mehr

Arbeit auf Abruf. Herzlich Willkommen. Referat vom 12. September 2013. ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad

Arbeit auf Abruf. Herzlich Willkommen. Referat vom 12. September 2013. ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad Herzlich Willkommen Arbeit auf Abruf Referat vom 12. September 2013 ME Advocat Rechtsanwälte Hauptstrasse 17 CH-9422 Staad Stephan Mullis / Mélissa Dufournet s.mullis@advocat.ch +41 71 855 77 66 Zielsetzung

Mehr

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1

21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München RJ Vortrag 01 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE

Mehr

Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: in der Praxis. MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt

Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: in der Praxis. MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt Brennpunkt Immobiliarsachenrecht: Das Bauhandwerkerpfandrecht in der Praxis MLaw Christoph Bundi Rechtsanwalt Fallbeispiel I Hauseigentümer E lässt sich von Maler M das ganze Haus neu streichen. E bezahlt

Mehr

Die obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden

Die obligatorische Unterstellung sämtlicher in der Schweiz tätigen Selbständigerwerbenden Merkblatt Januar 2013 123456 Merkblatt Familienzulagen: Obligatorische Unterstellung der Selbständigerwerbenden ab 1. Januar 2013 Die Revision des Bundesgesetzes über die Familienzulagen vom 18. März 2011,

Mehr

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN

STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN STATUTEN VERBAND ZÜRCHER PRIVATSCHULEN I. Name Art. 1 Unter dem Namen Verband Zürcher Privatschulen", kurz VZP genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Der Verein hat seinen Sitz in Zürich.

Mehr

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt. Weisung bezüglich Vertragsgarantie und Performance- Bond (Erfüllungsgarantie)

Baudepartement des Kantons Basel-Stadt. Weisung bezüglich Vertragsgarantie und Performance- Bond (Erfüllungsgarantie) Baudepartement des Kantons Basel-Stadt Münsterplatz 11, CH-4001 Basel Telefon 061 / 267 60 91 Fax 061 / 267 91 50 04/2001 - Weisung - Verteiler 1 Weisung bezüglich Vertragsgarantie und Performance- Bond

Mehr

Überblick über das neue Widerrufsrecht

Überblick über das neue Widerrufsrecht Überblick über das neue Widerrufsrecht Wichtigste Änderungen für Online-Händler Was erwartet Online-Händler ab 13. Juni 2014? Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes

Mehr

Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung

Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung Reglement der Einwohnergemeinde Oberägeri über die Wohnbauförderung 24. Mai 1993 Einwohnergemeinde Oberägeri 851.11 851.11 REGLEMENT DER EINWOHNERGEMEINDE OBERÄGERI ÜBER DIE WOHNBAUFÖRDERUNG INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung von Oliver Elzer Berlin 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 ... was für ein Thema? gibt es noch unentdeckte Seiten? kennen Sie

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

PRK Fall Nr. 46: Ordentliche Kündigung aufgrund Pflichtverletzung

PRK Fall Nr. 46: Ordentliche Kündigung aufgrund Pflichtverletzung PRK Fall Nr. 46: Ordentliche Kündigung aufgrund Pflichtverletzung Auszug aus dem Entscheid der Personalrekurskommission (PRK) vom 25. August 2004 i.s. A. gegen die von der Anstellungsbehörde X. verfügte

Mehr

Doppelboden- Anschlusssysteme

Doppelboden- Anschlusssysteme Doppelboden- Anschlusssysteme Bettermann AG, Lochrütiried, CH-6386 Wolfenschiessen Tel. +41 41 629 77 00 Fax. +41 41 629 77 10 www.bettermann.ch info@bettermann.ch Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Ausgewählte arbeitsrechtliche Probleme der Spitalhebammen Samuel Lötscher, BLaw, Universität Luzern. 1. Einleitung

Ausgewählte arbeitsrechtliche Probleme der Spitalhebammen Samuel Lötscher, BLaw, Universität Luzern. 1. Einleitung 1 Ausgewählte arbeitsrechtliche Probleme der Spitalhebammen Samuel Lötscher, BLaw, Universität Luzern 1. Einleitung Die vorliegenden Ausführungen behandeln einige ausgewählte Aspekte arbeitsrechtlicher

Mehr

Nebenkostenabrechnung 2009

Nebenkostenabrechnung 2009 Jörg Rasch Testweg 11 12345 Berlin Frau Sarah Hermann Testweg 11 12345 Berlin 2 Jörg Rasch Testweg 11 12345 Berlin 1 Berlin, 21.09.2010 3 Nebenkostenabrechnung 2009 Sehr geehrte Frau Hermann, anbei erhalten

Mehr

Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft Prüfungsvorbereitung

Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft Prüfungsvorbereitung Grundzüge des Rechts für Bauwissenschaft 2017 Prüfungsvorbereitung Dres. iur. Thomas Ender und Erich Rüegg Rechtsanwälte und Notare 20.12.2017 Prüfungsvorbereitung 1 Fragen mit Sachverhalt 20.12.2017 Prüfungsvorbereitung

Mehr

Einwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe

Einwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe Einwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe Eine kurze Einführung dargestellt am SHG Basel und SHG Bern. Daten und Information Ich bin Dein Vater, Luke! Nein... ich bin Dein Vater! Einwilligung Art.

Mehr

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez

für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung von Wärmeenergie aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds Spiez Wärmeliefervertrag zwischen Muster AG (nachstehend Kunde genannt) und BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3000 Bern 25 (nachstehend BKW Energie AG genannt) für den Anschluss an das Fernwärmenetz und die Lieferung

Mehr

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene.

Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung. für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene. Bezirksrahmenvergütungsvereinbarung für ambulant betreutes Wohnen für geistig und/oder körperlich behinderte Erwachsene nach 53 SGB XII Stand: Oktober 2009 1 Inhaltsverzeichnis 1. VERGÜTUNG...3 2. ABRECHNUNG...4

Mehr

Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch. 13. September 2012

Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch. 13. September 2012 Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements Dr. Heinz Trompisch 13. September 2012 Dr. Heinz Trompisch Rechtliche Grundlagen des freiwilligen Engagements 1 Häufig gestellte Fragen 1. Welche Informationen

Mehr

Informationen Datenbank für Auditoren Lebensmittelsicherheit QM FROMARTE

Informationen Datenbank für Auditoren Lebensmittelsicherheit QM FROMARTE Informationen Datenbank für Auditoren Lebensmittelsicherheit QM FROMARTE Inhaltsverzeichnis 1 Zuweisung Käsereien... 1 2 Datum vorschlagen... 1 3 Checkliste... 2 3.1 Auditplan... 2 3.2 Ausgefüllte Checkliste

Mehr

Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen: Infos und Rechnungsmuster

Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen: Infos und Rechnungsmuster Steuerschuldnerschaft für Bauleistungen: Infos und Rechnungsmuster Rechnet ein Handwerksbetrieb über Bauleistungen ab und sein Auftraggeber verwendet die erhaltenen Bauleistungen seinerseits wieder zur

Mehr

Merkblatt zum Masterstudium in Humanbiologie

Merkblatt zum Masterstudium in Humanbiologie Merkblatt zum Masterstudium in Humanbiologie Gültig ab dem 1. September 2006, überarbeitet 14. Februar 2013) (für Studierende die die vorher begonnen haben, gilt das alte Reglement) Übersicht über die

Mehr

St. Galler Mietrechtstag. Kongresshaus, Zürich 27. November 2013

St. Galler Mietrechtstag. Kongresshaus, Zürich 27. November 2013 St. Galler Mietrechtstag Kongresshaus, Zürich 27. November 2013 Untermiete ausgewählte Aspekte lic. iur. Martin Sohm, Fachanwalt SAV Bauund Immobilienrecht Gesetzliche Regelung und Anwendungsbereich Keine

Mehr

Anlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten

Anlage A. Projektphasen und Aufgabenbeschreibung. zum Rahmenvertrag. über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten Anlage A Projektphasen und Aufgabenbeschreibung zum Rahmenvertrag über die Bereitstellung von NGA-Wholesale Produkten 1 Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 2 Projektplanung... 3 3 Projektphasen und Aktivitäten...

Mehr

BGB AT Lösungsskizze Fall 23

BGB AT Lösungsskizze Fall 23 BGB AT Lösungsskizze Fall 23 Eigentumserwerb des S 1? I. Nach dem SV ist davon auszugehen, dass ursprünglich V Eigentümer war 2. II. Eigentumserwerb des S von V gem. 873 I, 925 3? 1. Eintragung des S als

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Pensionskasse Alcan Schweiz. Wahlreglement 2015

Pensionskasse Alcan Schweiz. Wahlreglement 2015 Pensionskasse Alcan Schweiz Wahlreglement 2015 gültig ab 22.September 2015 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zusammensetzung 2 2. Wählbarkeit 2 3. Amtszeit, Wiederwahl, Mutation 2 4. Wahlverfahren 3

Mehr

Einladung zur Unternehmerschulung 2014

Einladung zur Unternehmerschulung 2014 Einladung zur Unternehmerschulung 2014 «Das Forum für erfahrene Führungskräfte» Montag, 8. / Dienstag, 9. September 2014 Radisson Blu Hotel Inseliquai 12 Lake Front Center 6005 Luzern Dietikon, 28. März

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 4 StR 541/11 BESCHLUSS vom 2. Februar 2012 in der Strafsache gegen wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung - 2 - Der Vorsitzende des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs

Mehr

Gemeindewerk Beckenried. Reglement betreffend das Elektrizitätswerk und den Installationsbetrieb. Anhang (Neuregelung) -1-

Gemeindewerk Beckenried. Reglement betreffend das Elektrizitätswerk und den Installationsbetrieb. Anhang (Neuregelung) -1- Gemeindewerk Beckenried Reglement betreffend das Elektrizitätswerk und den Installationsbetrieb Anhang (Neuregelung) Anschlussgebühren und Kostenbeiträge 1. Anschlussgebühren für den Anschluss von Bauten

Mehr

Gewusst wie Nr. 1. vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts

Gewusst wie Nr. 1. vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts Gewusst wie Nr. 1 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts Wozu dient ein Bauhandwerkerpfandrecht? Wenn der (Bau-) Handwerker auf einem Grundstück gearbeitet hat, kann er zur Sicherung seiner

Mehr

Haftung des Vorstandes

Haftung des Vorstandes Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:

Mehr

Lehrgangsbestimmungen Ausbildung Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK

Lehrgangsbestimmungen Ausbildung Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Lehrgangsbestimmungen Ausbildung Pflegehelferin, Pflegehelfer SRK Stand : September 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 3 2. Grundlagen... 3 3. Ziel des Lehrgangs... 3 4. Aufbau des Lehrgangs...

Mehr

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT

DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT DIENSTLEISTUNGEN FÜR SELBSTSTÄNDIGE UND UNTERNEHMER RUND UMS RECHT D.A.S. SCHUTZ RUND UMS RECHT Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bieten wir mit unseren Rechtsschutzprodukten

Mehr

Drum prüfe, wer sich bindet

Drum prüfe, wer sich bindet Drum prüfe, wer sich bindet Von den Prüf- und Rügeobliegenheiten Dr. iur. Thomas Röthlisberger Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Voser Rechtsanwälte, Baden Übersicht I. Bedeutung der Prüf- und Rügeobliegenheiten

Mehr

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung...

STIFTUNGSURKUNDE. Stiftung... STIFTUNGSURKUNDE Stiftung... 2 Vor dem unterzeichneten Notar..., mit Amtssitz in..., sind heute zum Zwecke der Errichtung einer Stiftung erschienen: - Herr... und - Frau... Diese haben dem unterzeichneten

Mehr

Automotive Consulting Solution. Formulare im Vertrieb: VDA 4939 (Version 2)

Automotive Consulting Solution. Formulare im Vertrieb: VDA 4939 (Version 2) Automotive Consulting Solution Formulare im Vertrieb: VDA 4939 (Version 2) Agenda 1. Kundennutzen 2. Funktionsbeschreibung 3. Abbildung im System 4. Technischer Steckbrief 2 Kundennutzen Lösung Erprobte

Mehr

Altlasten in der Zwangsversteigerung

Altlasten in der Zwangsversteigerung Altlasten in der Zwangsversteigerung von Rechtsanwalt Andreas Schoß Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter I. Einführung Zunächst soll zur Einführung in das Thema dargestellt werden, wie die Begriffe Altlasten

Mehr

Mediationsordnung. für Wirtschaftskonflikte. der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Mediationsordnung. für Wirtschaftskonflikte. der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Mediationsordnung für Wirtschaftskonflikte der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf - 2 - MEDIATIONSORDNUNG FÜR WIRTSCHAFTSKONFLIKTE der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf vom 19. Mai 2003,

Mehr

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe

Merkblatt Zeugnis der Primarstufe 1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung

Mehr

Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung

Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung Stand 10.11.05 Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung [Papier des Bund-Länder-Ausschusses für Handwerksrecht] A. Auslegung und Anwendung des 7b Handwerksordnung ( Altgesellenregelung ) 7 b (1) Eine

Mehr

Dateiverweis: P:\Qualitätsmanagement\QMS_TUI\Vorschrift_Interne Audits\Vorschrift_Interne_Audits_21-01-2009.doc Erstellt/Geprüft

Dateiverweis: P:\Qualitätsmanagement\QMS_TUI\Vorschrift_Interne Audits\Vorschrift_Interne_Audits_21-01-2009.doc Erstellt/Geprüft 1 Zweck 2 Geltungsbereich 3 Zuständigkeiten 4 Vorgehensweise 4.1 Vorbereitung 4.2 Durchführung 4.3 Nachbereitung 4.4 Information über Auditergebnisse 5 Mitgeltende Unterlagen QM-Handbuch Prozessbeschreibungen

Mehr

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur

STATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur STATUTEN des Vereins ART-PUBLIC Chur I. Namen und Sitz Unter dem Namen ART-PUBLIC, Chur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung und

Mehr

Interne Richtlinien zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland und Liegenschaften der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Vergabegruppe

Interne Richtlinien zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland und Liegenschaften der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Vergabegruppe Interne Richtlinien zur Vergabe von landwirtschaftlich genutztem Pachtland und Liegenschaften der Gemeinde Glarus (Erlassen von der Vergabegruppe Landwirtschaft am 09. Februar 06 und genehmigt vom Gemeinderat

Mehr

Ausnahmegesuche für Abweichungen von der Baugesetzgebung mit Begründung, z.b. nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone.

Ausnahmegesuche für Abweichungen von der Baugesetzgebung mit Begründung, z.b. nach Art. 24 RPG für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Bauverwaltung Dorfstrasse 16 3176 Neuenegg Tel. 031 744 01 10 Fax 031 744 01 40 bauverwaltung@neuenegg.ch Checkliste für das korrekte Einreichen eines Baugesuches Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben

Mehr

Ergänzungen und Änderungen der IPB - Mitglieder zur SlA-Norm 118 / 2013 (Ausgabe 2013) EIPB 118. Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten

Ergänzungen und Änderungen der IPB - Mitglieder zur SlA-Norm 118 / 2013 (Ausgabe 2013) EIPB 118. Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Ergänzungen und Änderungen der IPB - Mitglieder zur SlA-Norm 118 / 2013 (Ausgabe 2013) EIPB 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten Die nachfolgenden Bestimmungen stellen Ergänzungen und Änderungen

Mehr

Dienstleistungsbeschreibung Inkasso online-abrechnen.ch

Dienstleistungsbeschreibung Inkasso online-abrechnen.ch Dienstleistungsbeschreibung Inkasso online-abrechnen.ch von ein Kompetenzzentrum der Swisscom (Schweiz) AG (CHE-101.654.423) Neugasse 18 8005 Zürich (nachstehend ) Ausgabe April 2014 Vertraulich 1 / 5

Mehr

Von Eisen auf Barhuf, 15 jähriger Freiberger Wallach. Ausgangslage:

Von Eisen auf Barhuf, 15 jähriger Freiberger Wallach. Ausgangslage: Von Eisen auf Barhuf, 15 jähriger Freiberger Wallach Ausgangslage: Diese Bilder zeigen das Pferd, kurz bevor die Hufeisen entfernt wurden am 23. 11. 2012. Bilder der Hinterhufe: 1 Bilder der Vorderhufe:

Mehr

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages

Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Urteil 5 U 26/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 1 O 379/04 Landgericht Neuruppin Anlage zum Protokoll vom 22.09.2005 Verkündet am 22.09.2005 Justizobersekretärin als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches

Mehr