Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Schutzmaßnahmen nach 6 ArbSchG, 3 BetrSichV u. GefStoffV
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- Lena Eberhardt
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1 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Fahrzeuge allgemein Pkw HU: erstmals nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre SP: keine DEKRA) nach Anlage VIII der LKW (> 3,5t <= 7,5t zgg) HU: jährlich SP: keine DEKRA) nach Anlage VIII der LKW (> 7,5t <= 12t zgg) HU: jährlich SP: erstmals nach 3,5 Jahren, dann jährlich DEKRA) nach Anlage VIII der LKW (> 12t zgg) HU: jährlich SP: erstmals nach 2,5 Jahren, dann jährlich DEKRA) nach Anlage VIII der Anhänger (> 0,75t <= 3,5t zgg) HU: alle 2 Jahre SP: keine DEKRA) nach Anlage VIII der Anhänger (> 3,5t <= 10t zgg) HU: jährlich SP: keine DEKRA) nach Anlage VIII der Seite 1 von 11
2 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Anhänger (> 10t zgg) AU-Abgasuntersuchung Geschwindigkeitsbegrenzer Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zgg über 3,5 t Fahrtendiagrammschreiberprüfung Fahrzeuge mit Auf- und Anbauten Abrollcontainerfahrzeug Absetzcontainerfahrzeug incl. Kettenprüfung Aufbau, Schüttung von MSF HU: jährlich SP: erstmals nach 2,5 Jahren, dann jährlich DEKRA) Siehe Prüffristen für Hauptuntersuchung durch zugelassene Stelle nach jedem Einbau, jeder Reparatur, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeugs oder der Kraftstoff- Zuführungseinrichtung durch einen Berechtigten nach Absatz 1 57d STVZO 2-jährlich durch zugelassene Stelle (Einbauschild) Ketten jährlich + 3-jährliche Rissprüfung nach Anlage VIII der 47a 57d STVZO 57 b BGV D 29, 57 BGG 916 BGV D 29, 57 BGG 916 BGR 500, Kap. 2.8, Pkt BGV D 29, 57 Abs. 1 BGG 916 Bagger, (Rad-)Lader, Planiergeräte, Kompaktoren (Erdbaumaschinen) BGR 500, Kap. 2.12, Pkt Seite 2 von 11
3 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Fahrzeug mit Hubarbeitsbühne BGR 500, Kap. 2.10, Pkt BGG 945 Fahrzeug mit Ladebordwand BGR 500, Kap. 2.10, Pkt BGG 945 Fahrzeug mit Ladekran: LKW-Ladekrane LKW-Anbaukrane Zusätzlich alle 4 Jahre durch SV BGV D6 26 (1) BGV D6 26 (3) Saug- und Hochdruckspülfahrzeug BGV D 29, 57 BGG 916 Und bei Hochdruckspülfahrzeug wenn p > 1bar und p x V > 1000bar*l Äußere Prüfung: 2 Jahre Innere Prüfung: 5 Jahre Wasserdruckprüfung: 10 Jahre durch ZÜS BetrSichV Tankfahrzeuge mit GGVS-Zulassung ADR B.1a, Tanks: Klasse 2 Festverbundene Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Batterie-Fahrzeuge für die Beförderung flüssiger, gas- und pulverförmiger sowie körniger Stoffe. Hauptprüfung: 6 Jahre (Prüfung des inneren und äußeren Zustandes und im allgemeinen Wasserdruckprüfung) RN Zwischenprüfung: 3 Jahre (Dichtheitsprüfung des Tanks mit der Ausrüstung und eine aller Ausrüstungsteile) RN durch ZÜS Seite 3 von 11
4 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Flurförderzeuge (Gabelstapler) + Anbaugeräte BGV D Elektrische Geräte Blitzschutzanlage (Vollständige Prüfung) Brandmeldeanlage Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel Licht- und Kraftanlage Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Sicherheitseinrichtungen an Schwingsieben, Separatoren, Stetigförderern usw. Sonstige Arbeitsmittel Aufzüge Absaug- bzw. Belüftungsanlagen Schutzklasse I: 2-jährlich Schutzklasse II: 4-jährlich Schutzklasse III, IV : 6-jährlich durch Blitzschutzfachkraft Vierteljährliche Inspektion Jährliche Wartung DIN 57185/VDE 0185 DIN V VDE V : DIN VDE 0833, Klausel jährlich durch Elektrofachkraft BGV A 3 5 Jährlich, soweit kein Revisionsverzicht Büro: 2-jährlich Sonstige: jährlich (soweit benutzt) durch Elektrofachkraft Auflage der Feuerversicherung BGV A 3 5 jährlich durch Elektrofachkraft BGV A 3 5 Hauptprüfung alle 2 Jahre durch ZÜS Zwischenprüfung zwischen Abnahmeprüfung und erster Hauptprüfung sowie zwischen Hauptprüfung durch Sachverständigen BetrSichV, 15 in Werkstätten in Kompostierungsanlage in Laboratorien jährlich durch bp jährlich durch SK jährlich durch SK BGR 121,, Pkt. 3.7 TRBA 211, Pkt BGR 120, Pkt Seite 4 von 11
5 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Absaug- bzw. Belüftungsanlagen in Sortieranlage und jährlich durch SK Schutzbelüftungsanlage in Erdbaumaschinen jährlich durch SK (Radlader) TRBA 210, Pkt TRBA 210, Pkt Abscheideranlage (Öl-, Koaleszenzabscheider) Monatliche Kontrolle Halbjährliche Wartung durch SK Abfallzerkleinerungsanlagen (z. B. Shredder) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (z. B. Öllager) Abscheideranlage (Öl-, Leichtflüssigkeitsabscheider) - Thüringen Sachsen: Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (bei WGK 2, z. B. Dieseltankstelle > l bei WGK 3, z. B. Altöltank > 1.000l) + alle unterirdischen Anlagen Sachsen-Anhalt: Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (bei WGK 2, z. B. Dieseltankstelle > 1.000l bei WGK 3, z. B. Altöltank > 200l) + alle unterirdischen Anlagen Alle 5 Jahre durch Fachbetrieb nach 19l WHG Spezielle Reglung nach Landesrecht in VAwS beachten! DIN 1999, "Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten" GUV-R 1/493 Monatliche Kontrolle durch DIN 1999, sachkundiges Personal "Abscheideranlagen für Halbjährliche Wartung durch Leichtflüssigkeiten" sachkundiges Personal Abscheider-Erlass aus Alle 5 Jahre Generalinspektion durch SK ThürStAnz Nr. 6/2001 S. bzw. Sachverständige im Sinne des i Abs. 2 Satz 3 WHG 5 Jahre durch Sachverständige im Sinne des 19i Abs. 2 Satz 3 WHG 5 Jahre durch Sachverständige im Sinne des 19i Abs. 2 Satz 3 WHG 19i WHG 19i WHG, 21 SächsVAwS 19i WHG, 19 VAwS LSA Seite 5 von 11
6 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Thüringen: Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (bei WGK 2, z. B. Dieseltankstelle > 1.000l bei WGK 3, z. B. Altöltank > 100l) + alle unterirdischen Anlagen Hessen: Oberirdische Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (bei WGK 2, z. B. Dieseltankstelle > 1.000l bei WGK 3, z. B. Altöltank > 100l) + alle unterirdischen Anlagen Anlagen für brennbare Flüssigkeiten (hoch- /leichtentzündlich oder entzündlich), Tankstellen, Lagerstellen Gesamtrauminhalt > l Umschlagkapazität > l/h 5 Jahre durch Sachverständige im Sinne des 19i Abs. 2 Satz 3 WHG 5 Jahre durch Sachverständige im Sinne des 19i Abs. 2 Satz 3 WHG 5 Jahre durch ZUS 19i WHG, 23 ThürVAwS 19i WHG, 23 VAwS Hessen BetrSichV Seite 6 von 11
7 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Atemschutzgeräte Voll-/Halb- /Viertelmasken/Helm/Haube/Mundstück Pressluftatmer Regenerationsgeräte Druckluft-Schlauchgeräte mit Regelventil bzw. Druckluft-Schlauchgeräten mit Lungenautomaten bzw. Frischluft- Saugschlauchgeräte/Frischluft- Druckschlauchgeräte Nach Gebrauch : Reinigung/Desinfektion / Sicht- und Bei eingeschweißten Geräten: Alle 2 Jahre Reinigung/Desinfektion/Sicht- und Sonst halbjährliche Reinigung/ Desinfektion/Sicht- und Nach Gebrauch : Reinigung/Desinfektion / Sicht- und halbjährliche Reinigung/ Sicht-, Dichtund Grundüberholung nach 6 Jahren Nach Gebrauch : Reinigung/Desinfektion / Sicht- und halbjährliche Reinigung/ Sicht-, Dichtund Nach Gebrauch : Reinigung/Desinfektion / Sicht- und halbjährliche Reinigung/ Sicht-, Dichtund BGR 190 Grundüberholung Lungenautomat einschließlich Schlauch + Druckminderer nach 6 Jahren Wechsel Atemventile nach 4 Jahren Seite 7 von 11
8 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Austauschbare Absetz- und Abrollcontainer Dampfkesselanlagen (PS*V >50 bar*l) Äußere Prüfung: jährlich Innere Prüfung: 3 Jahre Wasserdruckprüfung: 9 Jahre durch bp Exzenter-, Hydraulische und Spindel-Pressen der Metallbearbeitung Großpackmittel (IBC) für Gefahrgut (Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff- IBC und alle Kombinations-IBCs) Feuerlöscher (Pulverauflade-, Wasser- /Schaumauflade-, Pulver-, Wasser- /Schaumdauerdrucklöscher) BGV D29 BGR 186 DIN 30722/1 BetrSichV BGR 500, Kap. 2.3, Pkt. 4 Inspektion nach spätestens 5 Jahren auf: Übereinstimmung mit dem Bauartmuster, einschließlich der Kennzeichnung; den inneren und äußeren Zustand; die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung. durch SK Inspektion nach spätestens 2,5 Jahren auf: den äußeren Zustand; die einwandfreie Funktion der Bedienungsausrüstung. durch SK alle 2 Jahre Instandhaltung/Prüfung durch SK Innere Prüfung: 5 Jahre (Bei Aufladelöschern nur bei Nachfüllung!) durch bp RID/ADR Absatz a RID/ADR Absatz b BGV A1 DIN BetrSichV Seite 8 von 11
9 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Feuerlöscher (Kohlendioxidlöscher) alle 2 Jahre Instandhaltung/Prüfung durch SK nur bei Nachfüllung: Innere Prüfung: 10 Jahre Festigkeitsprüfung: 10 Jahre durch bp (2kg) bzw. ZÜS (5kg) (Nachweise) Flüssigkeitsstrahler/Hochdruckreiniger (wenn Betriebsüberdruck 25bar oder höher bzw. wenn Gefahrstoffe oder Flüssigkeiten mit einer Temperatur > 50 C zur Anwendung kommen) Gebrauchsstellenvorlagen (Flammenrückschlagsicherung für Gasflaschen) BGV A1 DIN BetrSichV BGR 500, Kap. 2.36, Pkt. 4 BGR 500, Kap. 2.26, Pkt Hebebühnen (z. B. in Werkstätten) BGR 500, Kap. 2.10, Pkt BGG 945 Hochziehbare Personenaufnahmemittel BGR 159, Pkt. 6.2 Hydraulik-Schlauchleitungen Ketten, Seile, Hebebänder Nutzungsdauer max. 6 Jahre incl. max. 2 Jahre Lagerdauer Bei Ketten 3-jährliche Rissprüfung durch SK Bei Hebebändern mit aufvulkanisierter Umhüllung 3-jährliche Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion durch SK ZH1/74, Pkt. 6 ZH1/74, Pkt. 5.4 BGR 500, Kap. 2.8, Pkt DIN 30722/1 Seite 9 von 11
10 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Kompressoren, Druckbehälter Äußere Prüfung: 2 Jahre BetrSichV Innere Prüfung: 5 Jahre Wasserdruckprüfung: 10 Jahre durch bp Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232, Pkt. 6 Krane BGV D Leitern und Tritte BGV D36, 29 Leucht- und Schallzeichen sowie technische Einrichtungen, die Sprechzeichen unterstützen BGV A8, 20 Müllpressen, Pressmüllcontainer BGV A 3 5 GUV 17.3 Notduschen, Augenduschen Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 11 Kilowatt (durch Schornsteinfeger) Monatlich auf Funktionssicherheit durch SK Jährlich durch Bezirksschornsteinfegermeister BGR 120, Pkt , 1. BImschV Rauch- und Wärmeabzugsanlagen DIN , Teil 2 Rollenprüfstände (Bremsenprüfstand) Stückprüfung durch ZÜS, wenn für HU/SP eingesetzt BGR 157, BGI 871 STVZO, Anlage VIIIb Sicherheits- und Rettungsgeschirre BGR 198, Pkt. 8.2 BGG 906 Sicherheitseinrichtungen an Fahrzeugwaschanlagen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Silos sowie deren Füll-, Entnahme- und Zusatzeinrichtungen Monatlich durch Betreiber ZH 1/543, Pkt. 6 2-Jährlich durch festgelegte Person BGV A8, 20 BGR 500, Kap. 2.34, Pkt Seite 10 von 11
11 Prüfobjekt gesetzliche Vorgaben Winden, Hub- u. Zuggeräte, Wagenheber BGV D8, 23 Legende: SK Sachkundiger ZÜS Zugelassene Überwachungsstelle nach BetrSichV SV Sachverständiger bp befähigte Person nach BetrSichV Nachweis schriftlicher Nachweis (Prüfbuch, -bescheinigung o.ä.) erforderlich Seite 11 von 11
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