Notfallpaket für Unternehmer RA/FAStR Dr. Ulf Braun

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1 Notfallpaket für Unternehmer RA/FAStR Dr. Ulf Braun PwC

2 Der Notfall Der Ernstfall kann jeden treffen Nach wie vor hoher Stand plötzlicher Erkrankungen und Unfälle über Menschen sind jährlich von einem Herzinfarkt betroffen. jährlich erkranken über Menschen an Schlaganfall. in Deutschland geschehen jährlich rund Verkehrsunfälle mit mindestens leichten Verletzungen. In rund Fällen jährlich steht eine unerwartete Unternehmensnachfolge an ( sudden death ) 2

3 Der Notfall Wenn der Chef für länger ausfällt Wichtiges Know-How ist nicht mehr greifbar Passwörter und PIN s Sonderabsprachen mit Kunden geplante Projekte wichtige Bezugsquellen, Lieferanten wichtige Dokumente / Dateien Fertigungsverfahren / Rezepturen / Entwicklungen Wichtige Entscheidungen werden nicht getroffen kein gesetzliches Vertretungsrecht von Angehörigen (Ehepartner, volljährige Kinder) für unternehmerische Entscheidungen. 3

4 Der Notfall Wenn der Chef für länger ausfällt Bei Handlungsunfähigkeit des Unternehmers bestellt das Vormundschaftsgericht einen Betreuer. keine Entmündigung von Erwachsenen mehr Betreuer ist gesetzlicher Vertreter des Unternehmers (des Betreuten) grundsätzlich Wahlfreiheit des Gerichts bei der Auswahl des Betreuers für wichtige Entscheidungen vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen 4

5 Der Notfall und wenn er nicht mehr wiederkommt? Nur 30% der Unternehmer verfügen über ein wirksames Testament! Unzulänglichkeiten der gesetzlichen Erbfolge Erbengemeinschaften oft schwerfällig Auseinandersetzung statt Weiterführung steuerliche Risiken der Erbauseinandersetzung Vakuum bis zur Testamentseröffnung 5

6 Notfallpaket für Unternehmer Hemmnisse überwinden! Risikomanagement für Unternehmer Testament 6

7 I. Vorsorgevollmacht Vorteile und Ziele Vermeidung einer gerichtlichen Betreuung Betreuung nicht erforderlich, soweit der Betroffene für den Fall seiner Handlungsfähigkeit selbst Vorsorge getroffen hat persönliche Auswahl des Vertreters möglich Vermeidung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigungserfordernisse erleichterter Nachweis im Ausland Kontinuität in der Handlungsfähigkeit im Todesfall kein Abwarten bis zur Erbscheinserteilung 2.Osnabrücker Erbrechtstag

8 I. Vorsorgevollmacht Gestaltungsmöglichkeiten Umfang Generalvollmachten Spezialvollmachten (z.b. Post- und / oder Bankvollmachten) Inhalt Regelung der Vermögensangelegenheiten Maßnahmen gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen alle privaten (auch unternehmerischen) Vermögensangelegenheiten Regelung persönlicher Angelegenheiten Einwilligung in Operationen und/oder freiheitsentziehende Maßnahmen Aufenthaltsbestimmung (u.a. Unterbringung in Pflegeheim) 8

9 I. Vorsorgevollmacht Gestaltungsmöglichkeiten Wirksamkeit und Geltungsdauer mit Eintritt des Vorsorgefalls? in der Regel Wirksamkeit sofort mit Unterschrift zu empfehlen post- bzw. transmortale Vollmacht? Sicherung vor ungewolltem Vollmachtsgebrauch (Mißbrauch) Anweisungen an den Bevollmächtigten Einsetzung eines zweiten Bevollmächtigten ( Kontrollbevollmächtigten ) Verwahrung der Vollmachtsurkunde Widerruf der Vollmacht (jederzeit möglich) Befreiung von 181 BGB (Insichgeschäfte)? 9

10 I. Vorsorgevollmacht Gestaltungsmöglichkeiten Der Bevollmächtigte ein oder mehrere Bevollmächtigte? Ersatzbevollmächtigung? Vereinbarkeit mit Gesellschaftsvertrag? mit Testamentsvollstreckung laut Testament? Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten? Formalia im Normalfall genügt einfache Schriftform für Unternehmer zusätzlich notarielle Beglaubigung ratsam (in Einzelfällen sogar notarielle Beurkundung) Downloads aus dem www? Verwahrung der Vollmachtsurkunde ( Zentrales Vorsorgeregister der BNotK) 10

11 I. Vorsorgevollmacht Rechtsstellung des Bevollmächtigten Pflichten des Bevollmächtigten Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflichten Anweisungen zur Handhabung des Auftrags ( Notfallplan ) Vergütung und Auslagenersatz? Haftung des Bevollmächtigten 11

12 II. Betreuungsverfügung Die kleine Lösung (auch Ersatzlösung) Bestimmung der Person des Betreuers in Vorsorgevollmachten als Ersatzlösung soweit im Ausnahmefall neben dem Bevollmächtigten ein Betreuer bestellt werden muss. 12

13 III. Unternehmertestament Ziele Absicherung des Ehegatten und der Familie Sicherung des Unternehmens (als Erhalt des Familienvermögens) Vermeidung unnötiger erbfallbedingter Belastungen Pflichtteilsansprüche Zugewinnausgleichsansprüche Steuerlasten Vermeidung von Haftungsfallen für die Nachfolger Ausdruck verantwortungsvoller Planung für den Ernstfall 13

14 III. Unternehmertestament Grundregeln der Unternehmensnachfolger ist immer Erbe der einzelne Unternehmensnachfolger ist immer Alleinerbe der Unternehmenserbe ist immer Vollerbe keine letztwillige Verfügung ohne Ersatzerbenregelung Vorkehrungen für den Fall der Minderjährigkeit des Erben präzise Festlegung der Erbquoten Bindungen der Nachfolger vermeiden (inbes. Berliner Testamente ) steuerliche Optimierung 14

15 IV. Operativer Notfallplan Die wichtigsten Überlebensfragen für Ihr Unternehmen Wer kann Sie im Notfall in Ihrem Unternehmen vertreten? Wer führt das Unternehmen bei einem längeren oder endgültigen Ausfall weiter? Ist der Know-How-Erhalt sichergestellt? Ist der Zugang zu allen wichtigen Unterlagen / Dateien gesichert? Wer ist Ansprechpartner für Kunden / Lieferanten? Sind die strategischen Unternehmensziele dokumentiert? Welche Liquiditätsabflüsse drohen im worst case? Was sollte im worst case im / mit dem Unternehmen als erstes geschehen? 15

16 V. Der Ordner für den Ernstfall Machen Sie es Ihren Nachfolgern leichter Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente für den betrieblichen und privaten Bereich Vollmachten (Vertreterplan) Verträge (zb. Gesellschaftsvertrag, Pflichtteilsverzichtsverträge, Ehevertrag, Miet-/Pacht -, Leasingverträge) Passwörter, PIN-/TAN-Listen, Code (z.b. Tresor, Alarmanlage), Geheimzahlen (z.b. Kreditkarten) Aktuelle Vermögensaufstellung Kontoübersichten Nachweis der Zweit-Schlüssel-Deponierung/Nachweis von Schließfachschlüsseln Versicherungsscheine 16

17 VI. Exkurs: Patientenverfügung nicht nur für Unternehmer Wünsche zur ärztlichen Behandlung seit 1. September 2009 gesetzlich geregelt (sog. Stünker-Entwurf ) Geltung nicht nur für die letzte Lebensphase schriftlich abzufassen, jederzeit widerrufbar politisch nach wie vor umstritten genaue Prüfung der eigenen Vorstellungen! 17

18 Fazit Treffen Sie frühzeitig Vorkehrungen für den Ernstfall. Jeder Unternehmer sollte jederzeit ein gültiges Testament haben. Vorsorgevollmacht, Testament, Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag bedürfen der Verzahnung und der regelmäßigen Überprüfung spätestens alle fünf Jahre. 18

19 Zum Schluss und lassen Sie es nicht dazu kommen: 19

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Ulf Braun Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht AG WPG Niedersachenstraße Osnabrück Tel.: Fax: ulf.braun@de.pwc.com PwC

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