6 Güter verpacken. 5 Gefahrgutversand SITUATION. SACHDARSTELLUNG 5.1 Rechtsgrundlagen zum Gefahrgutversand

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1 5 Gefahrgutversand SITUATION Im Versandbereich einer Autoteilegroßhandlung steht folgender Kundenauftrag zum Verpacken an: VEmit 24 Flaschen Alu-Felgenreiniger, 20 verschiedene Bremsbeläge, 0 Autobatterien, 5Dosen Autolack und VEmit 36 Dosen Defroster-Spray. Welche Artikel dieser Sendung sind nach Ihrer Meinung Gefahrgüter? 2 Wie können Sie in der Praxis erkennen, ob die einzelnen Versandartikel Gefahrgüter sind? 3 Welche Gefahren gehen von solchen Gefahrgütern aus? Erstellen Sie hierzu ein Szenario in Arbeitsgruppen. 4 Wen können Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb befragen, wenn Sie genauere Informationen zum Gefahrgutversand benötigen? SACHDARSTELLUNG 5. Rechtsgrundlagen zum Gefahrgutversand Das Gesetz zur Beförderung gefährlicher Güter erklärt Gefahrgüter als Stoffe, von denen beim Lagern, Ein- und Auspacken, Be- und Entladen sowie bei der Beförderung Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen und die Umwelt ausgehen. Für jeden Verkehrsweg bestimmt dieses Gesetz Gefahrgutverordnungen, die auf diesen Verkehrswegen den sachgemäßen Umgang mit Gefahrgütern regeln. Für jeden Betrieb, der mit Gefahrgütern umgeht, ist ein Gefahrgutbeauftragter zu bestellen. Nationale Gesetze/Verordnungen: Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) Internationale Übereinkommen für den Gefahrguttransport: UN: Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) Straße: ADR Seeschiff: IMDG 4 Bahn: RID 2 Luftverkehr: DGR 5 Binnenschiff: ADN 3 ADR Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße 2 RID Internationale Ordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn 3 ADN Europäisches Übereinkommen über den Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen 4 IMDG International Maritim Goods Code der UNO 5 DGR Dangerous Goods Regulations der IATA (International Air Transport Assoziation)

2 Gefahrgutversand 6 Als Oberbehörde überwacht das Bundesministerium für Verkehr die Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen für die Beförderung gefährlicher Güter. Nachgeordnete Behörden wie Polizei, Bundesamt für den Güterverkehr und Gewerbeaufsichtsämter überwachen deren Einhaltung in der Praxis. Allgemein regeln die Gefahrgutvorschriften: welche Gefahrgüter wie transportiert werden dürfen wie Gefahrgüter verpackt und gekennzeichnet sein sollen wie die Beförderungsmittel gebaut, ausgerüstet und gekennzeichnet sein sollen welche Vorschriften für die Be- und Entladung, für die Stauung von Gefahrgut gelten welche Papiere (Schriftliche Weisungen [vormals Unfallmerkblätter], ERI-Cards [Emergency Response Intervention-Cards] Prüfbescheinigungen, Erlaubnisbescheinigungen usw.) mitzuführen sind. 5.2 Kennzeichnung gefährlicher Güter National und international werden die Gefahrgüter weitgehend einheitlich in Gefahrklassen und Gefahrziffern eingeteilt. Damit können Gefahrgüter in der Transport- und Verpackungspraxis leichter zugeordnet und zweckmäßiger behandelt werden: Klasse Gefährliche Stoffe Beispiele explosive Stoffe/Gegenstände mit Explosionsstoff (in sechs Unterklassen eingeteilt) Munition, Signalkörper, Feuerwerkskörper 2 Gase Propan, Spraydosen 2 3 brennbare Flüssigkeiten Benzin, Heizöl 3 4. entzündbare feste Stoffe Zündhölzer, Gummi selbstentzündliche feste Stoffe Phosphor, Kohlenstaub

3 Klasse Gefährliche Stoffe Beispiele Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Natrium, Calciumcarbid 5. entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe chlorhaltige Unkrautvernichter organische Peroxyde Kunststoffkleber giftige Stoffe Pestizide, Arsen ansteckungsgefährliche Stoffe Krankenhausabfälle, bestimmte Viren RADIOACTIVE I CONTENTS ACTIVITY 7 radioaktive Stoffe ätzende Stoffe Teile von Röntgengeräten Salpetersäure, Ätznatron verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Asbest, bestimmte Kühlmittel Sonderzeichen Bedeutung Stoff, erwärmt rotes Dreieck mit einem roten Thermometer MARINE POLLUTANT Meeresschadstoffe Dreieck, weiß mit symbolisiertem, durchgestrichenem Fisch, International mit Aufschrift MARINE POLLUTANT Für diese Gefahrgüter besteht eine Kennzeichnungspflicht, um in Notfällen richtig reagieren zu können. Bei der Kennzeichnung ist zwischen der Markierung des einzelnen Packstücks und der Beschriftung des Fahrzeugs zu unterscheiden

4 Gefahrgutversand 6 Kennzeichnungen bei Gefahrguttransporten Kennzeichnung des Versandstücks Gefahrzettel für Stoffklasse bis 9 Abfertigungskennzeichen z. B. Magnetisch Achtung Gefährlich Gefahrensymbole gelten auch für sonstige Lager- und Transportgüter Kennzeichnung des Transportmittels orangefarbene Gefahrgut-Warntafeln für Lkw, Wechselbrücken, Container, Waggons Schild LTD QTY vorne und hinten bei Beförderungseinheiten mit mehr als 2 t, die mehr als 8tGefahrgut in begrenzten Mengen befördern Schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter) zum Beilegen zu den Versandstücken Gefahrzettel Packstücke mit Gefahrgut müssen mit Gefahrzetteln gekennzeichnet werden. Gefahrzettel zeigen einheitliche Gefahrsymbole und signalisieren damit die Hauptgefahr, die von dem Gefahrgut ausgehen kann. So zeigt z. B. die Gefahrgutklasse 3das Flammensymbol für entzündbare flüssige Stoffe. Gefahrzettel sind vom Absender auf dem Packstück anzubringen. Müssen Gefahrzettel am Fahrzeug angebracht werden, ist dies die Aufgabe des Fahrzeugführers. Beispiele: Gefahrensymbole Symbol Gefahrenbezeichnung E: Explosionsgefährlich O: Brandfördernd Einstufung Stoffe und Zubereitungen, die auch ohne Luftsauerstoff exotherm reagieren und die nach festgelegten Prüfbedingungen detonieren, schnell deflagrieren oder beim Erhitzen unter teilweisem Einschluss explodieren können. Organische Peroxide, die brennbar sind, auch wenn sie nicht mit brennbaren Materialien in Berührung kommen. Sonstige Stoffe und Zubereitungen, die in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Materialien, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen. Vorsicht Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung, Feuerund Hitzeeinwirkung vermeiden. Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. Entzündungsgefahr: Ausgebrochene Brände können gefördert, die Brandbekämpfung erschwert werden

5 Symbol Gefahrenbezeichnung F: Leichtentzündlich Einstufung Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 2 C, die aber nicht hochentzündlich sind. Feste Stoffe und Zubereitungen, die durch kurzzeitige Einwirkung einer Zündquelle leicht entzündet werden können. Vorsicht Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten. T: Giftig Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut in geringer Menge können zu Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes, eventuell mit Todesfolge, führen. Bei erheblichen Anhaltspunkten für schwere, eventuell irreversible Gesundheitsschäden durch einmalige, wiederholte oder länger andauernde Aufnahme, insbesondere bei Krebs erregenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Wirkungen. Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden. Bei Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. Bei als Krebs erregend, erbgutverändernd und reproduktionstoxisch (fortpflanzungsgefährdend) eingestuften Stoffen wird auf diese Gefahren hingewiesen. C: Ätzend Zerstörung des Hautgewebes in seiner gesamten Dicke bei gesunder, intakter Haut oder wenn dieses Ergebnis vorausgesagt werden kann. Durch besondere Schutzmaßnahmen Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Dämpfe nicht einatmen! Xn: Gesundheitsschädlich Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut können akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. Anhaltspunkte für schwere, eventuell irreversible Gesundheitsschäden, insbesondere bei Verdacht von krebserregenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Wirkungen. Kontakt mit dem menschlichen Körper ist zu vermeiden. Bei Stoffen, die in Verdacht stehen Krebs erregend, erbgutverändernd oder reproduktionstoxisch zu sein, wird auf diesen Umstand hingewiesen. Gesundheitsgefahr C Krebserzeugend M Mutagen R Reproduktionstoxisch Sensibilisierung der Atemwege Aspirationsgefahr (kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen)

6 Gefahrgutversand 6 Symbol Gefahrenbezeichnung N: Umweltgefährlich Einstufung Bei Freisetzung in die aquatische und nichtaquatische Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems herbeigeführt werden. Seit..20 Kennzeichnungspflicht bei wassergefährdenden Stoffen z. B. Tankfahrzeugen. Vorsicht Je nach Gefährdungspotenzial nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften. Schriftliche Weisung nach ADR Es gibt seit 2009 nur noch eine standardisierte, 4-seitige Schriftliche Weisung für alle Transporte, die das bisherige Unfallmerkblattsystem ersetzt. Seite : Grundsätzliche Maßnahmen, die der Fahrzeugführer im Falle eines Unfalles oder Zwischenfalles ergreifen muss. Seite 2 und 3: Zusätzliche Informationen und spezifische Maßnahmen zu den einzelnen Gefahrgutklassen, die hier alle mit den jeweiligen Gefahrzetteln abgebildet werden. Seite 4: Auflistung der erforderlichen Gefahrgutausrüstung, die einheitlich festgelegt ist. Die Weisungen müssen vom Beförderer bereitgestellt werden und nur noch in der Sprache der Fahrzeugbesatzung mitgeführt werden. Sie müssen, wie bisher auch, an leicht zugänglicher Stelle im Führerhaus aufbewahrt werden. ERI-Cards ERI-Cards geben Hinweise für Erstmaßnahmen bei einem Gefahrgutunfall. Vor allem den Rettungskräften dienen sie als Information, wie mit dem jeweiligen chemischen Stoff umgegangen werden muss und welche spezielle Ausrüstung benötigt wird. ERI-Cards verfügen über folgende Informationen: UN-Nummer Maßnahmen im Brandfall Gefahrnummer Erste Hilfe ADR-Klasse Vorsichtsmaßnahmen bei der Bergung Stoffeigenschaften Maßnahmen nach dem Einsatz Gefahren Wie die Schutzbekleidung abgelegt werden muss Persönliche Schutzausrüstung Reinigung der Ausrüstung Maßnahmen bei Stoffaustritt Kennzeichen für Begrenzte Mengen Dieses wird als Transport begrenzter Mengen (englisch: limited quantities) bezeichnet. Es handelt sich hierbei um kleine Mengen an Gefahrgut, die hauptsächlich für den Versand von Proben verwendet werden. Die maximale Menge an Gefahrgut pro Packstück beträgt max. 5lbzw. 30 kg. Solche Versandstücke sind mit folgendem Kennzeichen zu versehen: LQ-Aufkleber: Begrenzte Mengen für Straßen-, Schienen- und Seeverkehr, seit 20 Y LQ-Aufkleber: Begrenzte Mengen für Luftverkehr, seit

7 Auszüge aus den Schriftlichen Weisungen SCHRIFTLICHE WEISUNGEN Maßnahmen bei einem Unfall oder Notfall Bei einem Unfall oder Notfall, der sich während der Beförderung ereignen kann, müssen die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung folgende Maßnahmen ergreifen, sofern diese sicher und praktisch durchgeführt werden können: Bremssystem betätigen, Motor abstellen und Batterie durch Bedienung des gegebenenfalls vorhandenen Hauptschalters trennen; Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht rauchen und keine elektrische Ausrüstung einschalten; die entsprechenden Einsatzkräfte verständigen und dabei soviel Informationen wie möglich über den Unfall oder Zwischenfall und die betroffenen Stoffe liefern; Warnweste anlegen und selbststehende Warnzeichen an geeigneter Stelle aufstellen; Beförderungspapiere für die Ankunft der Einsatzkräfte bereit halten; Zusätzliche Hinweise für die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung über die Gefahreneigenschaften von gefährlichen Gütern nach Klassen und über die in Abhängigkeit von den vorherrschenden Umständen zu ergreifenden Maßnahmen Gefahrzettel und Großzettel (Placards) Gefahreneigenschaften Zusätzliche Hinweise () Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff ** *.5 *.5.6 *.6 Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff (2) (3) Kann eine Reihe von Eigenschaften und Auswirkungen wie Massendetonation, Splitterwirkung, starker Brand/Wärmefluss, Bildung von hellem Licht, Lärm oder Rauch haben. Schlagempfindlich und/oder stoßempfindlich und/oder wärmeempfindlich. Schutz abseits von Fenstern suchen..4 *.4 Entzündbare Gase Leichte Explosions- und Brandgefahr. Brandgefahr. Explosionsgefahr. Kann unter Druck stehen. Erstickungsgefahr. Kann Verbrennungen und/oder Erfrierungen hervorrufen. Umschließungen können unter Hitzeeinwirkung bersten. Schutz suchen. Schutz suchen. Nicht in tief liegenden Bereichen aufhalten. Ausrüstung für den persönlichen und allgemeinen Schutz für die Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen, die sich gemäß Abschnitt 8..5 des ADR an Bord des Fahrzeugs befinden muss Die folgende Ausrüstung muss sich für alle Gefahrzettel-Nummern an Bord der Beförderungseinheit befinden: ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchstzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen; zwei selbststehende Warnzeichen; Augenspülflüssigkeit a) und für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN 47 beschrieben); ein tragbares Beleuchtungsgerät; ein Paar Schutzhandschuhe und eine Augenschutzausrüstung (z. B. Schutzbrille). a) Nicht erforderlich für Gefahrzettel der Muster,.4,.5,.6, 2., 2.2 und

8 Gefahrgutversand 6 Warntafeln Befördert ein Fahrzeug Gefahrgüter als sogenannte GGVSEB/ADR-Beförderungseinheiten, sind Warntafeln an dem Fahrzeug anzubringen. Warntafeln sind orangefarben und die vorgeschriebene Größe beträgt 40 cm x30cm. Mit diesen Warntafeln soll den anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert werden, dass in der Nähe dieses Fahrzeugs besondere Vorsicht geboten ist. Aufbau einer Warntafel: Obere Zahlenfolge (Kemmler-Zahl in Anlehnung an die Gefahrgutklassen X =Berührung mit Wasser verboten) X Untere Zahl: UN-Stoffnummer. Ziffer =Hauptgefahr z. B. 2=Gas 3=entzündbarer flüssiger Stoff 4=entzündbarer fester Stoff 6=giftiger Stoff 7=Radioaktivität 8=ätzender Stoff 9=Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion 2./3. Ziffer =zusätzliche Gefahr z. B. 0=nur normale Gefahr 2=Entweichen von Gas 3=Entzündbarkeit von Flüssigkeiten/Gasen 4=Entzündbarkeit fester Stoffe 5=Oxidierende (brandfördernde) Wirkung 6=Giftigkeit 8=Ätzwirkung 9=Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion Verdoppelung weist auf eine besondere Gefahr hin z.b.633 =giftiger Stoff, der hochentzündlich ist. Beispiel: Warntafel X X = Berührung mit Wasser verboten, d. h. nicht mit Wasser löschen 423 = entzündbarer fester Stoff Gas kann entweichen das entzündlich ist 428 = UN-Stoffnummer für Natrium erleichtert der Feuerwehr die Arbeit Der Fahrzeughalter hat den Lkw mit den erforderlichen Warntafeln auszurüsten. Der Fahrer des Lkw ist dafür verantwortlich, dass die Tafeln sichtbar sind, wenn Gefahrgut befördert wird. Bei Leerfahrten oder wenn kein Gefahrgut befördert wird, muss er die Tafeln verdecken. 5.3 Gefahrgutbeauftragter Die sichere Abwicklung von Gefahrguttransporten zählt zu den wichtigsten verkehrspolitischen Aufgaben. Daher muss jedes Unternehmen, das an Gefahrguttransporten beteiligt ist, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Seine Aufgaben und Bestellung regelt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Um Gefahrgutbeauftragter zu werden, muss man an einer IHK- Schulung mit Abschlussprüfung teilgenommen haben. Der Schulungsnachweis gilt dann für fünf Jahre. Hat man an Fortbildungen teilgenommen, so ist eine Verlängerung um weitere fünf Jahre möglich

9 Bei seinen Aufgaben wird er unterstützt von beauftragten Personen wie Abteilungsleitern, Bereichsleitern usw. und sonstigen verantwortlichen Personen für Gefahrgut wie Fahrern von Gefahrgut, Verpackern gefährlicher Güter usw. ZUSAMMENFASSUNG Gefahrgüter Die wesentlichen Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten sind:. Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung 2. unverzügliche Anzeige von Sicherheitsmängeln 3. Beratung des Unternehmens bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Gefahrgut 4. Erstellung eines Jahresberichts bezüglich der Gefahrgutbeförderungen des Unternehmens 5. Überwachung gefahrgutbezogener Verfahren und Abläufe im Unternehmen (Gefahrgutmanagement) Gefahrgutverordnungen Gefahrenklassen betrieblicher Gefahrgutbeauftragter =Stoffe, von denen Gefahren für Menschen, Tiere, Sachen und die Umwelt ausgehen. regeln den Umgang mit Gefahrgütern beim Transport und national (zum Beispiel die GGVSEB) sowie international (zum Beispiel die ADR) die Gefahrguttransporte mit den einzelnen Verkehrsträgern. Gefahrgüter werden in neun Gefahrenklassen eingeteilt. Jedes Gefahrgut ist entsprechend zu kennzeichnen. Dies erfolgt durch Gefahrzettel, Gefahrensymbole, Schriftliche Weisungen und Gefahrgutwarntafeln. Er überwacht die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften und berät das Unternehmen bezüglich des Umgangs mit Gefahrgütern.? AUFGABEN Was versteht man unter Gefahrgütern? 2 Welche Rechtsgrundlagen gelten für den Gefahrguttransport a) auf deutschen Straßen? d) mit Seeschiffen nach Übersee? b) auf italienischen Straßen? e) mit Flugzeugen im Luftfrachtverkehr? c) mit der Bundesbahn? 3 Ordnen Sie die folgenden Gefahrgüter der jeweiligen Gefahrklasse zu: a) Kunststoffkleber c) Asbest e) Feuerwerkskörper b) Spraydosen d) Benzin 4 An einem Lkw sehen Sie die folgenden Warntafeln: 30 a) An welchen Stellen am Lkw sind diese Warntafeln anzubringen? b) Welche Bedeutung hat die obere Ziffer der orangefarbenen 202 Warntafel? c) Welche Bedeutung hat die untere Ziffer der orangefarbenen Warntafel? d) Warum schreibt der Gesetzgeber bei Gefahrguttransporten die Warntafeln vor? e) Angenommen, vor der Zahl 30 stünde ein X. Welche Bedeutung hätte dieser Zusatz?

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