maschinenbautage Köln Neue Druckgeräterichtlinie gilt auch für den "Eigenhersteller"

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1 Von: MBT Info Service An: Thema: MBT Info : Neue Druckgeräterichtlinie gilt auch für den "Eigenhersteller" Datum: Freitag, 21. März :06:08 maschinenbautage Köln Neue Druckgeräterichtlinie gilt auch für den "Eigenhersteller" Inhalt 21. März 2014 Neuer EU-Binnenmarktleitfaden "Blue Guide" fertig Alignmentpaket in Kürze im Amtsblatt Neue Druckgeräterichtlinie: EU-Verhandlungen abgeschlossen Keine Einigung zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket mehr unter griechischer Ratspräsidentschaft EuGH zum Gerichtsstand bei Produkthaftung innerhalb der EU Fehlende EG-Konformitätserklärung: Schwer zu entdeckender Mangel Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie MBT Veranstaltungshinweise Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Kessels, das MBT Konferenzteam hat wieder einige CE-Informationen für Sie zusammengestellt. Neuer EU-Binnenmarktleitfaden "Blue Guide" fertig Die EU-Kommission hat die Arbeiten zum europäischen Binnenmarktleitfaden abgeschlossen und den Leitfaden verschickt.

2 Im Vorwort des neuen Leitfadens, der zunächst in englischer Sprache verfügbar ist, weist die EU-Kommission darauf hin, dass der größte Teil des alten Leitfadens aus dem Jahr 2000 immer noch stichhaltig ist. Allerdings war eine Überarbeitung notwendig, um den Leitfaden an die neuen Entwicklungen anzupassen. Der neue Leitfaden basiert deshalb auf dem alten Leitfaden, enthält aber neue Kapitel oder auch komplett überarbeitete alte Kapitel. Siehe hierzu: EU-Binnenmarktleitfaden "Blue Guide" Alignmentpaket in Kürze im Amtsblatt Die Sprachfassungen zum Alignmentpaket (Änderung von 9 EG- Richtlinien) wurden erstellt und Mitte Februar 2014 von den Mitgliedstaaten angenommen. Erfahrungsgemäß dauert es nach der Billigung durch die Mitgliedstaaten lediglich ein paar Wochen, bis ein Rechtsakt dann im Amtsblatt veröffentlicht wird. Mit der Veröffentlichung der 9 Richtlinien des Alignmentpakets im Amtsblatt ist damit in Kürze zu rechnen. Neue Druckgeräterichtlinie: EU- Verhandlungen abgeschlossen Die Beratungen zur Druckgeräterichtlinie sind in der Ratsarbeitsgruppe und auf Attaché Ebene abgeschlossen. Als Nächstes steht die Erstellung der Sprachfassungen an. Diese soll in der Sprachjuristensitzung Ende März dieses Jahres erfolgen. Damit kann die neue Druckgeräterichtlinie, deren Verhandlungen enorm schnell fast ausschließlich im 2. Halbjahr 2013 erfolgten, noch nahezu zeitgleich mit dem Alignmentpaket in Kraft treten. Siehe hierzu auch unsere News vom : EU-Kommission legt Vorschlag für neue Druckgeräterichtlinie vor Neuerungen der Druckgeräterichtlinie sind z.b.: Die Eigenhersteller werden nunmehr erfasst. Dies wurde dadurch erreicht, dass der Herstellerbegriff der Druckgeräterichtlinie (Art. 2 Nr. 18) um die Verwendung für eigene Zwecke erweitert wurde: (18) Hersteller : jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet;

3 Aufgenommen wurde auch der Begriff "Inbetriebnahme" um den Zeitpunkt festzulegen, wann der Eingenhersteller die Herstelleranforderungen erfüllt haben muss. Die Hersteller müssen ein assessment of the risk(s) zu deutsch, eine Risikobeurteilung anstelle einer Gefahrenanalyse durchführen. Aus "EG-Konformitätserklärung" wird "EU- Konformitätserklärung" Fällt das Druckgerät bzw. die Baugruppe unter mehrere EU-Harmonisierungsvorschriften soll eine einzige EU- Konformitätserklärung ausgestellt werden. Keine Einigung zum Produktsicherheitsund Marktüberwachungspaket mehr unter griechischer Ratspräsidentschaft Zum 01. Januar 2014 hat Griechenland die Ratspräsidentschaft übernommen. Zum Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket hat Griechenland bis Mitte Februar mit aller Macht versucht, noch eine Einigung zwischen den Mitgliedstaten unter seiner Ratspräsidentschaft herbeizuführen. Diese Versuche hatten keinen Erfolg. Da Mitte Mai die Wahlen zum EP anstehen, machen weitere Einigungsversuche in der 1. Jahreshälfte 2014 keinen Sinn. Das Paket wird damit wohl erst wieder in der 2. Jahreshälfte unter italienischer Ratspräsidentschaft aufgegriffen werden, wenn sich das neue EP konstituiert hat. Kernstreitpunkt ist weiterhin die in Artikel 7 der Produktsicherheitsverordnung geregelte Ursprungslandkennzeichnung. Hier stehen sich weiterhin die nord- und mitteleuropäischen Staaten einerseits und südeuropäische Staaten andererseits gegenüber. Während die südeuropäischen Staaten die obligatorische Ursprungslandkennzeichnung vehement fordern, wird sie von den Nord- und mitteleuropäischen Staaten kategorisch abgelehnt. EuGH zum Gerichtsstand bei Produkthaftung innerhalb der EU Ein österreichischer Bürger hatte in Österreich ein in Deutschland hergestelltes Fahrrad erworben. Mit diesem Fahrrad war dieser Bürger dann in Deutschland verunfallt. Der Verunfallte verklagte den deutschen Hersteller des Fahrrads vor einem österreichischen Gericht. Hinsichtlich der Zuständigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit stützte sich der Kläger auf "Art. 5 Nr. 3 der Verordnung Nr. 44/2001. Der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses liege in Österreich, weil das Fahrrad dort in dem Sinne in Verkehr gebracht worden sei, dass

4 es dort dem Endnutzer in Form eines kommerziellen Vertriebs zur Verfügung gestellt worden sei." Der Hersteller sah hingegen den "Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses" in Deutschland. Der EuGH hat hierzu entschieden, dass "der Ort des den Schaden verursachenden Ereignisses der Ort ist, an dem das betreffende Produkt hergestellt wurde." Siehe hierzu: Produkthaftung: Gerichtliche Zuständigkeit Fehlende EG-Konformitätserklärung: Schwer zu entdeckender Mangel Das OLG Celle hat in einem Verfahren gegen einen Bohrgerätehersteller u.a. entschieden: Die Klägerin hat wirksam den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Die Beachtung der Rüge der fehlenden Konformitätserklärung scheitert nicht an 377 HGB. Hier handelt es sich -wegen der Komplexität der Materie- um einen schwer zu entdeckenden Mangel. Danach liegen die Voraussetzungen des 377 Abs. 3 HGB vor, wonach sich ein Mangel, der sich erst später zeigt, unverzüglich nach seiner Entdeckung anzuzeigen ist. Das ist hier geschehen. Siehe hierzu: Schwer zu entdeckender Mangel Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie Neu aufgenommen bzw. überarbeitet in unseren Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie auf der Website: wurde neben den beiden o.a. Urteilen u.a. folgende Themen: Niederspannungsausnahmeliste ist ein Kompromiss Welches sind die EU-Amtssprachen? Handbetätigte Maschinen Sprache der Betriebsanleitung

5 Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie März 2013 in Bonn Seit dem gilt die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Vieles ist "alt", manches ist "neu". Die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie ist auch mit der neuen Maschinenrichtlinie nicht einfacher geworden. Das gilt nicht nur für Newcomer. Auch "alte Hasen" können manche Frage nicht immer sicher beantworten. Im Grundlagenseminar klang noch alles ganz logisch und einleuchtend. In der Praxis stellt sich dann manches nicht mehr so einfach dar. Dazu kommen Wünsche / Forderungen von außen, die dem Gelernten -scheinbar- widersprechen. Was ist zu tun? Wie gehe ich vor? CE-Verantwortliche wie CE-Beauftragte, CE-Dienstleister, CE- Koordinatoren, Konstrukteure, Einkauf- und Vertrieb,... stehen im Unternehmen häufig alleine vor den Fragen, die die praktische Anwendung der Maschinenrichtlinie mit sich bringt. Der MBT-Erfahrungsaustausch Maschinenrichtlinie bietet einen Rahmen für diejenigen, die sich mit den Grundlagen der Maschinenrichtlinie auskennen, sich mit Experten und "Mitstreitern" auszutauschen. Bringen Sie Ihre Fragen mit, die Ihnen auf der Seele brennen. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Erfahrungsaustausch Seminar / Workshop "EN ISO / SISTEMA" Mai 2014 in Bonn Der Maschinenhersteller muss für die Maschinensteuerungen insbesondere die Vorgaben des Anhang I, Nr "Steuerungen und Befehlseinrichtungen" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG beachten. Die Anwendung einer harmonisierten Norm, wie für den Steuerungsbereich die EN ISO hilft ihm bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben in die Praxis und löst die sog. Konformitätsvermutung aus. Achtung:

6 Die Vermutungswirkung der EN ist schon seit Ende 2011 endgültig ausgelaufen. Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop EN ISO / SISTEMA Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen" Mai 2014 in Bonn Unsere Themen Gesamtheit von Maschinen im Spiegel des nationalen und des Binnenmarktrechts: Wo sind die Grenzen? Maschinenanlagen, verfahrenstechnische Anlagen,... Neues Anlageninterpretationspapier Bund/Länder Inverkehrbringen von Anlagen Anlagenbauteile rechtskonform einkaufen Was gehört in den Anlagenvertrag Umbau von Anlagen Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen Integration von Gebrauchtmaschinen Informieren Sie sich und diskutieren Sie mit unseren Experten, über Themen wie den Anlagenbegriff nach Maschinenrichtlinie, die Integration von Gebrauchtmaschinen in neue oder vorhandene Anlagen, die Anwendung der Inverkehrbringensvorschriften auf technische Anlagen im Chemie- und Kraftwerkbereich oder auch die wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen. Erfahren Sie auch, was in einen Anlagenvertrag hinsichtlich "CE" gehört. Ausführliche Informationen zum Seminar Maschinenanlagen / technische Anlagen Seminar / Workshop "Risikobeurteilung" August 2014 in Bonn Der Hersteller von Maschinen und Anlagen muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eine Risikobeurteilung durchführen. Die Risikobeurteilung hat die Gefahrenanalyse der

7 alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG seit dem abgelöst. Bei der Risikobeurteilung hat der Hersteller die konkreten Vorgaben nach Anhang I der neuen Maschinenrichtlinie zu beachten. Er muss die Grenzen der Maschine bestimmen Gefährdungen ermitteln Risiken abschätzen Risiken bewerten Risikobeurteilung dokumentieren Anforderung aus Anhang I ermitteln Relevante Normen bestimmen Anwendung des kostenlosen MBT-RAT (Risk Assessment Tool) in der Praxis Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop Risikobeurteilung Produktsicherheitstag 2014 "Novelle Betriebssicherheitsverordnung" Terminvorschau Die Konferenz rund um das Thema "Novelle Betriebssicherheitsverordnung / Sichere Maschinen als Arbeitsmittel bereitstellen" Termin: 26. Juni 2014 in Bonn Das Thema "Sichere Arbeitsmittel / Maschinen" geht alle Unternehmen an. Betroffen ist / sind z.b.: Arbeitgeber Sicherheitsfachkräfte Berufsgenossenschaften Gewerbeaufsicht Marktüberwachung Prüfstellen Dienstleister Einkauf Eigenhersteller Hersteller Das Thema rund um die zukünftige neue Arbeitsmittelverordnung wird von verschiedenen Experten in Vorträgen und Diskussionen mit den Teilnehmern behandelt. Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen. Ausführliche Informationen zum Produktsicherheitstag

8 Maschinenrechtstag Köln 2014 Die Konferenz von Juristen für Juristen und Führungskräfte rund um das Maschinenrecht und die Produkthaftung Leitung: RA Carsten Laschet, Friedrich Graf von Westphalen & Partner Termin: 7. Oktober 2014 im Rahmen der Maschinenbautage Ausführliche Informationen zum Maschinenrechtstag 2014 Maschinenbautage Köln 2014 Die Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie Maschinen und -Anlagen herstellen, handeln, umbauen Termine: Maschinenrechtstag: 7. Oktober 2014 Konferenz Maschinenrichtlinie: Oktober 2014 Workshops: 10. Oktober 2014 Ausführliche Informationen zu den Maschinenbautagen Köln 2014 Workshop Maschinenbeschaffung 10. Oktober 2014 in Köln im Rahmen der Maschinenbautage Steigen Sie im Workshop ein in die CE-konforme Maschinen- / Anlagenbeschaffung. Sprechen Sie bereits im Workshop Ihre eigenen Erfahrungen an. Diskutieren Sie dabei mit unseren Experten, die über umfangreiche Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis verfügen. Workshop Maschinenbeschaffung Workshop "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

9 10. Oktober 2014 in Köln im Rahmen der Maschinenbautage Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt in Anhang I, Nr , dass die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie eingehalten werden müssen. Im Anhang I, Nr. 1.2 werden Anforderungen an das sichere Stillsetzen von Maschinen und Anlagen formuliert. Dabei spielt auch die richtige Betriebsart eine Rolle. Unsere Themen im Seminar: Elektrische Sicherheit Stillsetzen von Maschinen und Anlagen Stillsetzen im Notfall Betriebsarten von Maschinen und Anlagen Workshop "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen" Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG November 2014 in Bonn Steigen Sie ein in die zentrale europäische Binnenmarktvorschrift für Maschinen: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Informieren Sie sich bei unseren Experten, welche Anforderungen der Maschinenrichtlinie Sie konkret betreffen und wie Sie die Richtlinie praxisnah umsetzen. Diskutieren Sie Ihre speziellen Fragen. Behandelt werden von unseren Experten die Verantwortlichkeiten und die Anwendung der Maschinenrichtlinie vom Anwendungsbereich, den verschiedenen Erklärungen bis hin zur Risikobeurteilung und Dokumentation. Dabei wird auch das Thema der unvollständigen Maschinen ausführlich diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Vertragsanforderungen im Maschinenbau. Ausführliche Informationen zum Seminar Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

10 Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter Ihr MBT-Team Tel.: 02208/ Fax: 02208/ Mail: Sollten Sie keine Informationen mehr von uns erhalten wollen, können Sie sich auf unserer Webseite austragen. Oder schicken Sie uns einfach eine Mail mit dem Betreff "Newsletter abmelden" an unsere Adresse

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