Alters- und Pflegeheim Im Rebberg, Herrliberg. Politische Gemeinde Herrliberg Forchstrasse Herrliberg Vermieterin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Alters- und Pflegeheim Im Rebberg, Herrliberg. Politische Gemeinde Herrliberg Forchstrasse Herrliberg Vermieterin"

Transkript

1 Alters- und Pflegeheim Im Rebberg, Herrliberg MIETVERTRAG Zwischen Politische Gemeinde Herrliberg Forchstrasse Herrliberg Vermieterin und Senevita AG Worbstrasse Muri bei Bern Mieterin betreffend Alters- und Pflegeheim APH Im Rebberg, Herrliberg Mietobjekt wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Herrliberg - Gemeinderatssitzung vom 8. September 2015 K/05/Herrliberg/Mietvertrag_ doc VISUM Vermieterin Mieterin

2 INHALTSVERZEICHNIS I. PRÄAMBEL... 3 II. MIETVERTRAG... 3 A. Mietobjekt... 3 B. Zweck der Gebrauchsüberlassung - Gebrauchsmodalitäten - Gebrauchspflicht... 4 C. Mietbeginn... 5 D. Mietdauer / Kündigung... 5 E. Mietzins, Erfolgsbeteiligung und Indexierung... 6 F. Sicherheitsleistung... 7 G. Heiz- und Nebenkosten... 8 H. Versicherungen, Abgaben und Steuern... 9 I. Unterhalt des Mietobjektes... 9 J. Mieterausbauten K. Schlüsselübergabe L. Bauhandwerkerpfandrecht M. Rückgabe des Mietobjektes N. Vertragsbestandteile O. Schriftform P. Salvatorische Klausel Seite 2 von 13 Mieterin

3 I. PRÄAMBEL 1. Seit der Eröffnung im Jahr 1993 obliegen die Führung und der Betrieb des Alters- und Pflegeheims Im Rebberg der Gemeinde Herrliberg. Die Gemeinde hat sich entschieden, den gesamten Betrieb und das Personal an eine externe Branchenbetreiberin zu übertragen. Für die Liegenschaft soll ein entsprechender Mietvertrag mit der Betreiberin abgeschlossen werden. Die Mieterin mietet das Objekt nach Massgabe des nachfolgenden Mietvertrages. Die Mieterin gewährleistet während der gesamten Vertragsdauer die Betriebsführung durch kompetente Anleitung und Unterstützung ihrer örtlichen Geschäftsführung. Die Mieterin hat die Informationspflicht gegenüber der Vermieterin, insbesondere bezüglich ausserordentlicher Ereignisse. Sie unternimmt alle Massnahmen, um den Substanzwert des Mietobjektes zu erhalten. Die Mieterin ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Erfüllung des ihr übertragenen Auftrages und den Pflichten gemäss dem vorliegenden Mietvertrag, Verträge mit Dritten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschliessen sowie allenfalls als notwendig erachtete, rechtliche Schritte einzuleiten, mit denen insbesondere drohender Schaden abgewendet werden soll. Dies gilt nicht für den Betrieb des Alters- und Pflegeheims Im Rebberg und die damit verbundene Leistungsvereinbarung. Die Mieterin hat mit der Vermieterin eine Leistungsvereinbarung über das Alters- und Pflegeheim Im Rebberg mitsamt den Pflegeplätzen abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund schliessen die Parteien den nachfolgenden II. MIETVERTRAG A. Mietobjekt 2. Die Vermieterin überlässt der Mieterin die gesamte Liegenschaft des Alters- und Pflegeheims Im Rebberg an der Schulhausstrasse 44 in Herrliberg (Grundbuch der Gemeinde Herrliberg, Parzelle Nr. 6004) mit allen Räumen, Einrichtungen und Ausstattungen. Seite 3 von 13 Mieterin

4 Für die Einrichtung und Ausstattung wird 3 Monate vor Mietbeginn eine aktuelle Inventarliste erstellt. 6 Monate vor Mietbeginn wird gemeinsam eine Zustandsaufnahme des Gebäudes, des Innenausbaus und der Ausstattung erstellt. Die dabei festgestellten Mängel oder Schäden werden von der Vermieterin bis Mietbeginn behoben. 3. Die Mieterin mietet das gesamte Gebäude mit allen Haupt- und Nebenräumen, den Pflegeplätzen sowie die gesamte Umgebung der Mietanlage. Der Umfang des Mietobjektes ist in den beiliegenden Plänen (Beilage Nr. 1) dokumentiert. 4. Die Vermieterin überlässt der Mieterin das Mietobjekt im bestehenden und ausgebauten Zustand inklusive der fest und beweglichen Einrichtungen und Ausstattungen. Es gilt das von den Parteien unterzeichnete Abgrenzungs- und Schnittstellenpapier (Beilage Nr. 3). B. Zweck der Gebrauchsüberlassung - Gebrauchsmodalitäten - Gebrauchspflicht 5. Die Vermieterin überlässt der Mieterin das Mietobjekt zum Zwecke des Betriebs Alters- und Pflegeheim Im Rebberg in Herrliberg (im Folgenden Betrieb APH Im Rebberg ); dies nach Massgabe der zwischen den Parteien separat geschlossenen Leistungsvereinbarung per 1. Januar 2017 (Beilage Nr. 2). Die Mieterin verpflichtet sich, das Mietobjekt nur zu diesem Zweck zu gebrauchen. Ausdehnungen, Einschränkungen und / oder Änderungen des Verwendungszweckes sind nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Vermieterin gestattet. 6. Der Betrieb APH Im Rebberg ist unter Beobachtung aller einschlägigen Vorschriften und den im Zusammenhang mit dem Betrieb APH Im Rebberg von den zuständigen Behörden getroffenen oder (noch) zu treffenden Anordnungen korrekt zu führen. Die Vermieterin ist unverzüglich über Berichte von Behörden, die eine Schliessung, Einschränkung oder massgebliche Veränderung des Betriebes APH Im Rebberg zur Folge haben können, mit eingeschriebenem Brief in Kenntnis zu setzen. Gleiches gilt für wesentliche Veränderungen der Organisation oder der finanziellen Verhältnisse der Mieterin. Seite 4 von 13 Mieterin

5 C. Mietbeginn 7. Den Mietbeginn vereinbaren die Parteien auf den 1. Januar D. Mietdauer / Kündigung 8. Das Mietverhältnis ist befristet und endet (vorbehältlich Ziff. 10 nachstehend) 20 Jahre nach Mietbeginn. 9. Die Mieterin kann im Sinne einer sog. echten Option zweimal einseitig schriftlich die Verlängerung des Mietverhältnisses um 5 Jahre erklären. Mit der Ausübung der Option verlängert sich die Geltungsdauer der Leistungsvereinbarung (Beilage Nr. 2) gemäss Ziff. F 3. um dieselbe Dauer. Die Erklärung ist wirksam abgegeben, wenn das entsprechende Schreiben spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietdauer bei der Vermieterin eintrifft. Im Falle der Verlängerung gelten die Vertragsbedingungen unverändert weiter. 10. Das Mietverhältnis endet in jedem Fall mit Ablauf der festen oder der verlängerten Mietdauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 11. Verletzt die Mieterin - trotz mehrfach schriftlicher Abmahnung durch die Vermieterin - ihre Pflichten aus diesem Vertrag, sodass der Vermieterin eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann, so steht der Vermieterin ein ausserordentliches Kündigungsrecht nach Art. 257 OR zu. Seite 5 von 13 Mieterin

6 E. Mietzins, Erfolgsbeteiligung und Indexierung 12. Die Mieterin benötigt Zeit, um den Betrieb anzupassen und wirtschaftlich tragbar zu gestalten. Dies dauert erfahrungsgemäss gegen 4 Jahre. Aus diesem Grund ist für die ersten 4 Betriebsjahre ab Mietbeginn kein Mietzins geschuldet. Kann jedoch aus dem Betrieb in dieser Zeit ein positiver Rechnungsabschluss (EBITDAR) erzielt werden, so wird die Gemeinde im Sinne einer partnerschaftlichen Lösung mit 50% am Erfolg des jeweiligen Jahresabschlusses beteiligt. Die Erfolgsbeteiligung bemisst sich am bereinigten EBITDAR, basierend auf dem branchenüblichen Rechnungslegungsstandard. Von diesem Ergebnis erhält die Vermieterin für die ersten 4 Betriebsjahre nach Mietbeginn jeweils einen Anteil von 50%. Vereinfachte Darstellung: Total Ertrag - Total Personalaufwand - Total Betriebsaufwand = EBITDAR davon Erfolgsbeteiligung 50% Massgebend ist das durch die Revisionsgesellschaft von Senevita geprüfte Jahresergebnis der Senevita AG. Der dadurch festgelegte Betrag wird - 30 Tage nach Abnahme der Revision durch die Aktionärsversammlung von Senevita AG und der Kenntnisnahme sowie Rechnungsstellung durch die Vermieterin - an die Vermieterin überwiesen. Zur Überprüfung des Ergebnisses erhält die Vermieterin - auf Anfrage - nach Beendigung der Revision diejenigen Unterlagen, welche auch den Aktionären zur Einsicht aufgelegt werden müssen. Die Vermieterin verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher zur Verfügung gestellten Angaben und Unterlagen. Allfällige Prüfkosten zur Verifizierung gehen vollumfänglich zu Lasten der Vermieterin. 13. Ab dem 5. Betriebsjahr beträgt der Netto-Mietzins CHF pro Jahr bzw. CHF pro Monat. Das Mietobjekt wird nicht der Mehrwertsteuer unterstellt, das heisst es wird nicht optiert. Seite 6 von 13 Mieterin

7 14. Der ab dem 6. Betriebsjahr zu bezahlende Netto-Mietzins ist indexiert, als Basis gilt der Indexstand zu Beginn des 5. Betriebsjahres. Er kann seitens der Vermieterin jährlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und unter Einhaltung einer einmonatigen Anzeigefrist nach der folgenden Formel an den neuen Landesindex der Konsumentenpreise des Bundesamtes für Statistik angepasst werden: Mietzins bei Mietbeginn x neuer Indexstand = neuer Mietzins Indexstand bei Mietbeginn Vorbehalten bleibt eine Mietzinsanpassung infolge Mehrleistungen der Vermieterin oder umfassender Überholungen während der Mietdauer oder wegen Einführung neuer öffentlich-rechtlicher Abgaben. Vorbehalten bleibt sodann eine Anpassung der Akontozahlungen für Nebenkosten, sofern von der Mieterin aufgrund der jeweiligen Abrechnung mehr als 20% der jährlich geleisteten Akontozahlungen nachzuzahlen sind. Vertragsänderungen im Sinne der vorstehenden Bestimmung erfolgen unter Einhaltung einer Anzeigefrist von einem Monat auf jedes Monatsende. 15. Der Netto-Mietzins ist zahlbar monatlich im Voraus, jeweils auf den Monatsersten. F. Sicherheitsleistung 16. Als Sicherstellung sämtlicher Ansprüche der Vermieterin aus dem vorliegenden Mietvertrag verpflichtet sich die Mieterin, eine Sicherheit im Umfang von einer Basisjahresmiete zu leisten. Die Mieterin übergibt der Vermieterin bei Mietvertragsabschluss eine Bank- oder Versicherungsgarantie im vorerwähnten Umfang. Die Bank- oder Versicherungsgarantie wird zu Gunsten der Vermieterin als Begünstigte ausgestellt werden. Die Garantie hat eine Laufzeit von 10 Jahren und ist jeweils nach Ablauf von 9 Jahren, bis zu einem Datum von 6 Monaten über das ordentliche Mietende hinaus, von der Mieterin zu erneuern. Die Garantin hat sich darin zu verpflichten, ungeachtet der Gültigkeit und der Rechtswirkungen des vorliegenden Mietvertrages, frei von Bedingungen und unwiderruflich sowie unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden, der Vermieterin jeden Betrag bis zur vorgenannten Höhe zu bezahlen. Seite 7 von 13 Mieterin

8 G. Heiz- und Nebenkosten 17. Im Netto-Mietzins nicht inbegriffen und von der Mieterin separat nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand zu bezahlen oder selbst zu erbringen, sind die folgenden Leistungen bzw. Nebenkosten. Diese Nebenkosten werden durch die Mieterin direkt mit den entsprechenden Ämtern oder Zulieferanten abgerechnet und bezahlt. Die Wartungs- und Serviceverträge werden ebenfalls durch Senevita abgeschlossen: Kosten für Beheizung und Warmwasseraufbereitung, bestehend aus Brennstoff, Stromkosten für Brenner und Umwälzpumpen, die Bedienung und Betreuung der Heizanlage inkl. Reinigung und Abfall- bzw. Schlackenbeseitigung, Kaminfeger, allfälliger Service von Wärmezählern, Gebühren für Feuerungs-Kontrollen durch die Behörden, Heizanlagenrevisionen und Brennerserviceverträge; Stromkosten für die Liegenschaft; Gebühren für Wasser und Abwasser; Kehrichtabfuhr, Entsorgung; Hauswartung (inkl. Personalnebenkosten und Material); Service für Lüftungs- und Klimaanlage; Service für Liftanlagen; Service für Brandmeldeanlagen; Verwaltungskosten für die Abrechnung der Neben- und Betriebskosten (1.5% der Abrechnungssumme); TV / Kabelanschluss Umgebungs- und Winterdienst Nach der Inbetriebnahme des Wärmeverbundes soll auch die Umstellung des Wärmebezuges erfolgen. Seite 8 von 13 Mieterin

9 H. Versicherungen, Abgaben und Steuern 18. Die Mieterin übernimmt zu eigenen Lasten die Deckung folgender Risiken: Beschädigung von Einbauten und Einrichtungen; Wasserschaden des eigenen Mobiliars; Feuerschaden des eigenen Mobiliars; Betriebshaftpflicht; Betriebsunfall Personal; Einbruch und Diebstahl; Betriebsunterbruch. 19. Die Mieterin verpflichtet sich, auf Verlangen der Vermieterin den Abschluss von Versicherungen für die vorstehend erwähnten Risiken mit einer von der Vermieterin festzulegenden angemessenen Deckungssumme zu dokumentieren. 20. Sind Einbauten der Mieterin in der obligatorischen kantonalen Gebäudeversicherung eingeschlossen, so wird ein entsprechender Anteil der Versicherungsprämie nach Vorliegen der Gebäudeversicherungsrechnung der Mieterin belastet. I. Unterhalt des Mietobjektes 21. Die Verpflichtungen der Mieterin bezüglich Unterhalt und Ersatz gehen über die gesetzliche Regelegung des Kleinunterhalts gemäss Art. 259 OR hinaus, was bei der Festsetzung des Mietzinses berücksichtigt wurde. Die geltende Abgrenzung der Leistungen vom Mieter- und Vermieterin bezüglich Erstellung, Instandhaltung und Instandsetzung/Ersatz wird in der Schnittstellenliste (Beilage Nr. 3) geregelt. Die erforderlichen Unterhaltsarbeiten sind durch die Mieterin fachgerecht auszuführen. Die Mieterin schliesst auf Ihre Kosten die üblichen Serviceverträge ab. Nach Möglichkeit sind auf Rahmenverträge der Vermieterin Rücksicht zu nehmen. Sind Arbeiten nötig, die der Vermieterin obliegen, so ist die Mieterin zur Vermeidung von wachsendem Schaden verpflichtet, der Vermieterin sofort Anzeige zu erstatten. Die Mieterin hat diese Arbeiten jederzeit zu dulden, unter Verzicht auf Herabsetzung des Mietzinses oder Schadenersatz. Seite 9 von 13 Mieterin

10 Bei dringenden Reparaturen und Massnahmen (Notfällen) ist die Mieterin gehalten, die unbedingt notwendigen Vorkehren selbst zu treffen bzw. treffen zu lassen. Im Unterlassungsfall haftet die Mieterin für Folgeschäden. Erneuerungs- und Reparaturarbeiten, die der Vermieterin obliegen, aber nicht auf normale Abnützung sondern auf mangelnde Sorgfalt der Mieterin zurückzuführen sind, gehen zu Lasten der Mieterin. J. Mieterausbauten 22. Alle künftigen Veränderungen am gemieteten Objekt sind von der Vermieterin vorher genehmigen zu lassen. Hierzu sind entsprechende Pläne Mst. 1:50 und Kostenvoranschläge vorzulegen. Die Mieterin trägt alle Kosten, welche durch ihre künftige Bautätigkeit verursacht werden, und zwar direkt, nicht via Mietzins. Die Mieterin gewährleistet, dass bei künftigen Mieterausbauten keine Bauhandwerkerpfandrechte eingetragen werden. Geschieht dies trotzdem, hat sie dafür besorgt zu sein, dass diese Pfandrechte sofort auf ihre Kosten gelöscht werden. Im Unterlassungsfall haftet sie der Vermieterin für den entstandenen Schaden. Die Gebäudestatik darf nicht beeinträchtigt werden. Die maximale Bodenlast ist zu berücksichtigen und muss durch einen Fachingenieur schriftlich bestätigt werden. Abweichungen von diesen beiden Punkten sind der Vermieterin mit Beilage eines entsprechenden Ingenieurgutachtens (Kosten zu Lasten der Mieterin) zur Bewilligung vorzulegen. Die Vermieterin hat das Recht, dort wo bewilligte Eingriffe in die allgemeinen Gebäudeteile erfolgen, insbesondere im Bereich Statik, Installationen und Gebäudehülle, Plane und/oder Unternehmer sowie Produkte/Systeme vorzuschreiben. Für jedes Bauvorhaben ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Der Mieterin obliegt die Einhaltung sämtlicher den Aus-/Umbau betreffenden gesetzlichen Vorschriften, wie kommunales und kantonales Baugesetz, SIA-Normen und Richtlinien einschlägiger Fachverbände, SUVA-Vorschriften, Brandschutzvorschriften etc. Im Übrigen gilt Art. 260a 1-3 OR. Eine angemessene Mehrwertentschädigung für nach dem Mietbeginn vorgenommene Mieterausbauten, welche im Einverständnis der Vermieterin durch die Mieterin auf eigene Kosten erfolgt sind und die zu einem erhöhten Nutzwert führen, steht der Mieterin bei Beendigung des Mietverhältnisses nur zu, wenn dies vor der baulichen Veränderung zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurde. Für die bereits bei Mietbeginn bestehenden Mieterausbauten hat die Mieterin keinen Anspruch auf Entschädigung. 23. Beschriftungen, Reklametafeln und Leuchtschriften dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Vermieterin und nur an den von ihr bezeichneten Orten angebracht werden. Seite 10 von 13 Mieterin

11 K. Schlüsselübergabe 24. Bei der Übergabe des Mietobjektes wird die Schlüsselzahl festgehalten. Benötigt die Mieterin weitere Schlüssel, so ist sie berechtigt, solche auf eigene Kosten anfertigen zu lassen, wobei sie die Vermieterin unaufgefordert über die Anzahl der zusätzlich beschafften Schlüssel zu orientieren hat. Am Tage der Rückgabe des Mietobjektes hat die Mieterin sämtliche, also auch allfällig von ihr selbst zusätzlich beschaffte Schlüssel abzugeben. Die Vermieterin ist im Falle eines Schlüsselverlustes, was spätestens beim Auszug überprüft wird, berechtigt, den Sicherheitszylinder inklusive der bei Antritt der Mietsache auf dem Protokoll festgehaltenen Anzahl Schlüssel, zu Lasten der Mieterin zu ersetzen. L. Bauhandwerkerpfandrecht 25. Die Mieterin verpflichtet sich, im Falle der Anmeldung eines Bauhandwerkerpfandrechtes umgehend und unaufgefordert durch Leistung einer anderweitigen Sicherheit im Sinne von Art. 839 Abs. 3 ZGB die Löschung dieses Bauhandwerkerpfandrechts im Grundbuch zu bewirken. Diese Verpflichtung besteht bereits im Falle eines vorläufig eingetragenen Bauhandwerkerpfandrechtes. Die Mieterin haftet der Vermieterin für den durch eine provisorische oder definitive Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts entstandenen Schaden. M. Rückgabe des Mietobjektes 26. Auf den Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses hin ist das Mietobjekt - vorbehältlich der normalen Abnützung - in vollständig und fachmännisch wiederhergestelltem sowie im gereinigten Zustand zurückzugeben. Die Vermieterin fertigt ein Protokoll aus, das den Zustand der Mietsache festhält. Es ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Vermieterin ist berechtigt, so festgestellte Schäden zu Lasten der Mieterin beheben zu lassen. Zeigen sich innert 30 Tagen Mängel, die bei der Abnahme der Mietsache nicht sofort erkennbar waren, so haftet die Mieterin auch für diese. Solche sind ihr vor Behebung schriftlich anzuzeigen. Seite 11 von 13 Mieterin

12 N. Vertragsbestandteile 27. Die nachfolgenden Dokumente bilden integrierende Bestandteile des vorliegenden Vertrages: Beilage Nr. 1: Planunterlagen.. Beilage Nr. 2: Leistungsvereinbarung per 1. Januar Beilage Nr. 3: Abgrenzungs- und Schnittstellenpapier per 1. Januar 2017 Beilage Nr. 4: Baubeschrieb vom. Alle genannten Vereinbarungen und deren Anhänge bilden eine wirtschaftliche, funktionelle und rechtliche Einheit. Wird ein Vertrag aufgelöst, so werden damit automatisch die anderen Vereinbarungen ebenfalls aufgelöst. O. Schriftform 28. Jede Änderung oder Ergänzung des vorliegenden Vertrages bedarf zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form. 29. Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sind gegenseitig auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. Seite 12 von 13 Mieterin

13 P. Salvatorische Klausel 30. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder unvollständig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, unverzüglich die unwirksame Bestimmung durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. 31. Das Inkrafttreten des Mietvertrages untersteht der Zustimmung der zuständigen Organe der Vertragsparteien. Ort/Datum: Die Vermieterin: Die Mieterin: Politische Gemeinde Herrliberg Senevita AG Betreutes Wohnen und Pflege Hannes Wittwer CEO Werner Müller Leiter Unternehmensentwicklung Seite 13 von 13 Mieterin

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten)

Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) Mietvertrag Fernseher (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in" genannt-

Mehr

Seniorenwohnen mit Betreuung und Pflege Region Gossau

Seniorenwohnen mit Betreuung und Pflege Region Gossau Beilage zu Bericht und Antrag an das Stadtparlament vom 2. Juli 2008 Die Stadt Gossau (Vermieterin) vertreten durch den Stadtrat und dieser vertreten durch Alex Brühwiler, Stadtpräsident, und Toni Inauen,

Mehr

Mietvertrag Musikanlage

Mietvertrag Musikanlage Mietvertrag Musikanlage (bestehend aus sechs Seiten) zwischen AStA der Fachhochschule Potsdam -nachfolgend "Vermieter" genannt- und Vorname Name: _ Straße Hausnr.: PLZ Ort: Tel.: -nachfolgend "Mieter_in"

Mehr

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.

Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet

Mehr

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG

KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG KAUFVERTRAG GESCHÄFT UND MIETVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachstehend Verkäufer und Vermieter genannt und XYZ, (Strasse, Ort) (nachstehend Käufer und Mieter genannt) 1. Kaufvertrag 1.1. Der Verkäufer

Mehr

Bootsliegeplatz Mietvertrag

Bootsliegeplatz Mietvertrag Bootsliegeplatz Mietvertrag Zwischen der Interessengemeinschaft der Olper Angler e. V., als Vermieter und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon) als Mieter wird folgender Mietvertrag geschlossen: 1 Mietobjekt

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern

Mehr

Mietvertrag Unterstellplatz

Mietvertrag Unterstellplatz Mietvertrag Unterstellplatz Zwischen Vermieter mystorage-guestrow.de Fricke GmbH Zum Birkenkreuz 4 37412 Herzberg und Mieter/in Vorname, Name Straße, Nr. PLZ, Ort Land E-Mail Telefon wird folgender Mietvertrag

Mehr

Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei

Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag. Dr. Naoki D. Takei Vertragsgestaltung: Der Mietvertrag Dr. Naoki D. Takei 2 Vertragsgestaltung Der Mietvertrag Naoki D. Takei Begriff/ Interessenlage Begriff: Entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Nur (bewegliche

Mehr

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet. Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1

Mehr

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am

Verkündungsblatt. Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer. (Genehmigt vom Senat der Hochschule Emden/Leer am Verkündungsblatt Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Emden/Leer 2013 Emden, 08.05.2013 Nummer 17 Inhalt: 1. Satzung für den Betrieb gewerblicher Art Weiterbildung der Hochschule Emden/Leer (Genehmigt

Mehr

Mietvertrag für Eventraum (CraneEventroom) Sedelstrasse 1, 6020 Emmenbrücke

Mietvertrag für Eventraum (CraneEventroom) Sedelstrasse 1, 6020 Emmenbrücke Mietvertrag für Eventraum (CraneEventroom) Sedelstrasse 1, 6020 Emmenbrücke zwischen L & B Lastwagen und Baumaschinen AG Sedelstrasse 1, 6020 Emmenbrücke (im Folgenden "Vermieterin") und Name: Adresse:

Mehr

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und

Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und VEREINBARUNG zwischen Technische Gemeindebetriebe Bischofszell, Hofplatz 1 9220 Bischofszell (nachfolgend TGB genannt) und Politische Gemeinde Bischofszell, Rathaus Marktgasse 11 9220 Bischofszell (nachfolgend

Mehr

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe

Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe Pferdekaufvertrag / Kauf auf Probe [Die TIR übernimmt für die Vollständigkeit der Vertragsvorlage keine Garantie oder Haftung. Das vorliegende Vertragsformular dient als Mustervorlage und ist als Ausgangsbasis

Mehr

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift:

UNTERMIETVERTRAG. Zwischen. Name, Vorname: Anschrift: - nachfolgend Hauptmieter genannt. und. Name, Vorname: Anschrift: UNTERMIETVERTRAG Zwischen - nachfolgend Hauptmieter genannt und - nachfolgend Untermieter genannt - wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1 Mietgegenstand 1. Der Hauptmieter hat von - nachfolgend

Mehr

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG

VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG VERTRAG ÜBER SCHÜLERBETREUUNG zwischen Schulverein der Nibelungenschule Hofheim e. V. Balthasar-Neumann-Straße 14 68623 Lampertheim und -nachstehend Betreuungsunternehmen (SchV) genannt-......... -nachstehende

Mehr

R O H B A U - M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E

R O H B A U - M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E R O H B A U - M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E zwischen als Vermieter/in (nachfolgend: der Vermieter) vertreten durch: und als Mieter/in (nachfolgend: die Mieterin) vertreten durch:

Mehr

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen

Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und

Mehr

Geschäftsmietvertrag. Rathausgasse Aarau. (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet)

Geschäftsmietvertrag. Rathausgasse Aarau. (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) Geschäftsmietvertrag Eigentümerin / Vermieterin: Einwohnergemeinde Aarau Rathausgasse 1 5000 Aarau (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) Vertreten durch: Stadt Aarau Abteilung Liegenschaften und Betriebe

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli

Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli Mietvertrag für einen Proberaum im Jugend- und Freizeitzentrum Oeyetli abgeschlossen zwischen Offene Kinder- und Jugendarbeit Saanenland Name Vermieterin Ansprechperson Untergstaadstrasse 8, 3780 Gstaad

Mehr

Geschäftsmietvertrag. Rathausgasse Aarau. (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet)

Geschäftsmietvertrag. Rathausgasse Aarau. (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) Geschäftsmietvertrag Eigentümerin / Vermieterin: Einwohnergemeinde Aarau Rathausgasse 1 5000 Aarau (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet) Vertreten durch: Stadt Aarau Abteilung Liegenschaften und Betriebe

Mehr

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn

Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn Anschlussvertrag zwischen der Bernischen Pensionskasse (BPK) und dem Arbeitgeber, Reformierte Kirchen Bern- Jura-Solothurn vom 4. Februar / 12. März 2015 Nr. 2400 Gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes

Mehr

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und

Vertrag. Zwischen. Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vertrag Zwischen Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR - im Folgenden Auftraggeber - Und Vorname, Name Str./Hausnummer PLZ Ort - im Folgenden Auftragnehmer/in

Mehr

M I E T V E R T R A G

M I E T V E R T R A G M I E T V E R T R A G abgeschlossen zwischen A.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als VERMIETER in der Folge kurz so genannt und B.) Name, Geburtsdatum bzw. Firmenbuch-Nummer Adresse als

Mehr

Untermietvertrag für Wohnung

Untermietvertrag für Wohnung Untermietvertrag für Wohnung 1. Vertragsparteien 1.1 Hauptmieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl, Ort: Telefon: E-Mail: vertreten durch: 1.2 Untermieter/in Vorname, Name: Adresse: Postleitzahl,

Mehr

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt)

BAU-WERKVERTRAG. zwischen. ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und. XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) BAU-WERKVERTRAG zwischen ABC, (Strasse, Ort) (nachfolgend Bestellerin genannt) und XYZ, (Strasse, Ort) (nachfolgend Unternehmerin genannt) 1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Unternehmerin verpflichtet sich

Mehr

Wann kann der Vermieter die Zustimmung zur Übertragung der Miete auf einen Dritten bei Geschäftsräumen

Wann kann der Vermieter die Zustimmung zur Übertragung der Miete auf einen Dritten bei Geschäftsräumen INHALTSVERZEICHNIS SICHERHEITSLEISTUNG Frage 1: Frage 2: Kann der Vermieter während des Mietverhältnisses noch eine Sicherheitsleistung oder deren Erhöhung verlangen? 15 Kann der Vermieter nach Beendigung

Mehr

Exemplar WWZ. Wasserwerke Zug AG Chollerstr. 24, Postfach. (nachfolgend kurz WWZ genannt) (vertreten durch seinen Vorstand)

Exemplar WWZ. Wasserwerke Zug AG Chollerstr. 24, Postfach. (nachfolgend kurz WWZ genannt) (vertreten durch seinen Vorstand) Wasser Energie Telekom Mietvertrag Exemplar WWZ \YZ Versorgt mit Lebensqualität G2451 Beilage 3 zwischen und Wasserwerke Zug AG Chollerstr. 24, Postfach 6301 Zug (nachfolgend kurz WWZ genannt) Tennis Club

Mehr

Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich

Veranstaltungen, Events und Incentives jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG Geltungsbereich Veranstaltungen, Events und "Incentives" jeglicher Art Besondere Geschäftsbedingungen des Pools der Weissen Arena Gruppe BGB WAG 1. Geltungsbereich Sie akzeptieren neben den AGB WAG die "BGB Veranstaltungen,

Mehr

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis

Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis - Seite 1/6 - Hausmeister-Service-Vertrag mit Leistungsverzeichnis für das Objekt zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und Facility Hausen 50829 Köln, Starenweg 28 Tel: 0163 / 67 22 026 WWW.FACILITY-HAUSEN.DE

Mehr

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt

... als Vermieter als Mieter - MIETVERTRAG. 1 Mietobjekt Zwischen... als Vermieter - und Herrn/Frau... als Mieter - wird folgender MIETVERTRAG abgeschlossen: 1 Mietobjekt Der Vermieter überlässt dem Mieter die im Anwesen gelegene Wohnung, bestehend aus nebst

Mehr

Muster Vertrag DL Modell 1

Muster Vertrag DL Modell 1 Muster Vertrag DL Modell 1 für 3-Zimmer Wohnung im Haus x, 3925 Grächen Die FEWO Agentur Grächen der Touristischen Unternehmung Grächen (TUG), 3925 Grächen, vertreten durch Berno Stoffel, CEO TUG, Dorfplatz,

Mehr

Anschluss- und Wärmeliefervertrag

Anschluss- und Wärmeliefervertrag Wärmeverbund Riggisberg zwischen Wärmebezüger: [Vorname/Name (natürliche Person) oder Firma (juristische Person)] [Strasse, Nr.] [PLZ, Ort] und Wärmelieferantin: Energie Versorgung Riggisberg (EVR) AG

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer) Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit

Mehr

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung

Lesen/Schreiben: UNTERMIETVERTRAG. 1 Mietsache. nachfolgend Vermieter genannt folgende Wohnung angemietet:... Anschrift der Wohnung UNTERMIETVERTRAG Zwischen Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Hauptmieter genannt und Vorname, Name Anschrift: nachfolgend Untermieter genannt wird folgender Untermietvertrag geschlossen: 1. Der Hauptmieter

Mehr

Vertrag über eine Dienstleistung

Vertrag über eine Dienstleistung Vertrag über eine Dienstleistung Dienstleistungsvertrag.doc Seite 1 von 7 Vertrag über eine Dienstleistung Zwischen...... (Auftraggeber) und...... (Auftragnehmer) wird folgender Dienstleistungsvertrag

Mehr

(OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen)

(OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen) Obligationenrecht (OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 12.

Mehr

Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB)

Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) Version zu Handen Gemeindeversammlung vom 15.06.2015 Öffentliche Urkunde Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) 1 Parteien 1.1 Die dienstbarkeitsbelastete Eigentümerin von Grundbuch Däniken

Mehr

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes

Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Vertrag über die Vermietung eines Fahrschulraumes Der Fahrschulinhaber nachfolgend Vermieter genannt, schließt mit dem Fahrschulinhaber nachfolgend Mieter genannt, folgenden Mietvertrag 1 Mietgegenstand

Mehr

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz

Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz Mietvertrag über einen Bootsliegeplatz im Winterhafen Mainz zwischen Hener & Hener Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, handelnd durch Herrn Jochen Hener und Frau Betina Hener, Am Winterhafen 7, 55131

Mehr

Abtretung. Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB)

Abtretung. Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) Version zu Handen Gemeindeversammlung vom 15.06.2015 Öffentliche Urkunde Abtretung Dienstbarkeitsvertrag (im Sinne von Art. 781 ZGB) 1 Parteien 1.1 Die dienstbarkeitsbelastete Eigentümerin von Grundbuch

Mehr

L I E F E R V E R T R A G

L I E F E R V E R T R A G L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt

Mehr

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt 1 Optionsvereinbarung / Bindendes Verkaufsangebot Zwischen 1. Herrn / Frau und (Name, Anschrift, gewählter Kommunikationskanal) - nachstehend Anbietende genannt - 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt)

Mehr

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn

der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn NUTZUNGSVEREINBARUNG Zwischen der Gemeinde Glienicke/Nordbahn, vertreten durch den Bürgermeister, Herrn Dr. Hans G. überlack, Hauptstraße 19, 16548 Glienicke/Nordbahn, - nachfolgend Gemeinde Glienicke/Nordbahn"

Mehr

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form

2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus

Mehr

(OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen)

(OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen) Obligationenrecht (OR) (Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 1, beschliesst:

Mehr

Copyright by it-basixs

Copyright by it-basixs ! ENTWURF EDV Anlagen Wartungsvertrag ENTWURF! 1 Gegenstand des Vertrages zwischen it basixs Mönchstr. 42 18439 Stralsund als Anbieter und der Kunde, Anschrift, PLZ und Ort als Auftraggeber wird folgender

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14

Inhaltsverzeichnis. 1. Einleitung Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung 13 2. Gesetzessystematik, zwingendes Recht 14 3. Geltungsbereich 14 3.1 Begriffe 14 3.1.1 Wohnräume 14 3.1.2 Geschäftsräume 15 3.2 Mitvermietete Sachen 15 3.3 Ferien

Mehr

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal

ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal ARBEITSVERTRAG für die Beschäftigung einer Praktikantin/ eines Praktikanten/ von ungelerntem Personal A C H T U N G! ALLGEMEINER HINWEIS für die VERWENDUNG DES NACHFOLGENDEN MUSTER-VERTRAGES Bei dem nachfolgenden

Mehr

Honorarvereinbarung. zwischen

Honorarvereinbarung. zwischen ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen Lösungen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemein-same Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer- Wohnung auf

Mehr

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017

Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Ausschreibung der Jahresabschlussprüfung 2017 Teilnahmeerklärung Mit diesem Schreiben erklären wir die Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren für die Prüfung des Einzelabschlusses sowie des Konzernabschlusses

Mehr

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo

Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo Heinrich Andereggen Martin Bachmann Rahel Balmer-Zahnd Vera Friedli Angela Krause Adrian S. Müller Renato C. Müller Vasquez Callo W&G Lehrmittel für die kaufmännische Grundbildung 2. Lehrjahr Lösungen

Mehr

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg,

Beratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. Pflegeconsulting Heike Ulatowski. Langenfelder Damm 33 in Hamburg, Zwischen 1 (Auftraggeber) und Heike Ulatowski Langenfelder Damm 33 in 20257 Hamburg, Tel.: 040 / 25 77 75 71 E-Mail: pflegeconsulting.hamburg@yahoo.de (Auftragnehmerin) wird folgender geschlossen: 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge

Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge TK Lexikon Arbeitsrecht Handelsgesetzbuch 553-569 Dritter Abschnitt Schiffsüberlassungsverträge 553-556 Erster Unterabschnitt Schiffsmiete HI3712143 HI3712144 553 Schiffsmietvertrag HI3712145 (1) Durch

Mehr

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen)

Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Seite 1 zwischen Mietvertrag (Mietgegenstand zur Gänze vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommen) Herr/Frau/Familie Adresse als Eigentümer und Vermieter (in der Folge Vermieter genannt) und Herr/Frau/Familie

Mehr

Betreuungs- und Pflegevertrag

Betreuungs- und Pflegevertrag Betreuungs- und Pflegevertrag zwischen (Senior/Seniorin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ / Ort... und (Betreuer/Betreuerin) Herr Frau Name:... Vorname:... Strasse / Hausnr.... PLZ

Mehr

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung.

1. Eine Vermietung der Räumlichkeiten erfolgt nur nach vorheriger Reservierung. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anmietung des Conference Centers (TP-CC) im Technologiepark Heidelberg (Stand: August 2015) 1 Anwendungsbereich 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen

Mehr

Mietvertrag. zwischen. Industrie Holding AG Fabrikstrasse Basel ( Vermieterin") und

Mietvertrag. zwischen. Industrie Holding AG Fabrikstrasse Basel ( Vermieterin) und Mietvertrag zwischen Industrie Holding AG Fabrikstrasse 12 4002 Basel ( Vermieterin") und Meyer & Müller Consulting GmbH Bahnhofstrasse 18 8000 Zürich ( Mieterin, zusammen mit der Vermieterin die Parteien

Mehr

Leihvertrag. für die Ausstellung Studium mit Zukunft

Leihvertrag. für die Ausstellung Studium mit Zukunft Leihvertrag für die Ausstellung Studium mit Zukunft Zwischen der Stiftung Universität Hildesheim, vertreten durch den Präsidenten, Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang- Uwe Friedrich, Universitätsplatz 1, 31141

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG auf Gegenseitigkeit zwischen Dr. Schneider Kunststoffwerke GmbH Lindenstraße 10-12, 96317 Kronach-Neuses Deutschland - im Folgenden "Dr. Schneider" genannt - und der - im Folgenden

Mehr

Aufnahme-Vertrag für Schulheime und Sonderschulen

Aufnahme-Vertrag für Schulheime und Sonderschulen Aufnahme-Vertrag für Schulheime und Sonderschulen Gestützt auf den Schulbehördebeschluss / Beschluss Ressort Schülerbelange vom (Datum...) über die Sonderschulung von (Name, Vorname, Geburtsdatum, Strasse/Nr,

Mehr

Wohnpartnerschaftsvereinbarung

Wohnpartnerschaftsvereinbarung Wohnpartnerschaftsvereinbarung zwischen Vorname: Name: (nachstehend logisgebende Person genannt) und Vorname: Name: AHV-Nr.: (nachstehend logisnehmende Person genannt) 1. Vorbemerkung Diese Wohnpartnerschaftvereinbarung

Mehr

Nutzungsvereinbarung

Nutzungsvereinbarung Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende

Mehr

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch

Mietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)

Mehr

Stadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen

Stadt Bern Direktion für Tiefbau Verkehr und Stadtgrün. Stadtgrün. Gärtnerei. Mietpflanzen Stadt Bern Verkehr und Gärtnerei Mietpflanzen Mietpflanzen Stadt Bern Verkehr und Benötigen Sie repräsentative Kübelpflanzen für einen Anlass? Fragen Sie uns! Wir liefern Ihnen wunschgemäss Pflanzen in

Mehr

VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)

VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) VERTRAG zwischen switchplus ag Limmatquai 112 8001 Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt) betreffend SWITCHPLUS Partnerprogramm Präambel SWITCHPLUS

Mehr

Vermietungsrichtlinien Sandfelsen. vom 2. Juli 2013

Vermietungsrichtlinien Sandfelsen. vom 2. Juli 2013 Vermietungsrichtlinien Sandfelsen vom. Juli 0 Inhaltsverzeichnis. Einleitung. Grundsätzliches zur Vermietung von Wohnungen der Überbauung Sandfelsen. Voraussetzungen und Bedingungen für die Vermietung

Mehr

Vereinbarung 1. Vertragsgegenstand

Vereinbarung 1. Vertragsgegenstand Vereinbarung zwischen media city werbung Blochmattenstraße 17 79331 Köndringen Reinhard Bühler - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und - nachfolgend Auftraggeber genannt - wird nachfolgender Vertrag

Mehr

U N T E R M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E

U N T E R M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E Muster: Untermietvertrag für Geschäftsräume U N T E R M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E zwischen als Untervermieter/in ermieter/in (nachfolgend: der Untervermieter) ermieter) vertreten

Mehr

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3

Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson

Mehr

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz

Muster - ohne rechtliche Gewährleistung. Kooperationsvertrag. gemäß 20 Fahrlehrergesetz Kooperationsvertrag gemäß 20 Fahrlehrergesetz Präambel Die Vertragsparteien sind selbständige Fahrschulen und beabsichtigen, künftig nach 20 FahrlG bei der Ausbildung miteinander zu kooperieren. Die auftraggebende

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses

Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses Mietvertrag über die Anmietung eines Ferienhauses zwischen Hotel Europas Rosengarten GmbH & Co. KG Rosengartenstraße 60 D-66482 Zweibrücken -nachfolgend: Vermieterund -nachfolgend: Mieter- 1 Mietgegenstand

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx

Betreuungsvertrag. gültig ab xx.xx.xxxx gültig ab xx.xx.xxxx Im vorliegenden Vertrag ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst nur die männliche Schreibweise gewählt worden. 1 Vertragsparteien Der vorliegende Betreuungsvertrag wird abgeschlossen

Mehr

PROVISIONSVEREINBARUNG

PROVISIONSVEREINBARUNG PROVISIONSVEREINBARUNG zwischen FBG eg Firmen fördern nach biblischen Grundsätzen Haynauer Str. 72a 12249 Berlin vertreten durch den Vorstand im Folgenden Vermittler genannt, und im Folgenden Empfehlenswerter

Mehr

Sportlermanagementvertrag

Sportlermanagementvertrag Sportlermanagementvertrag Zwischen und Frau/Herrn, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Eulberg & Ott-Eulberg, Ludwigstr. 2, 86152 Augsburg, - nachstehend Sportler genannt -, Herrn/Frau - nachstehend

Mehr

Gewinnabführungsvertrag

Gewinnabführungsvertrag 26. Oktober 2016 Gewinnabführungsvertrag zwischen KWS SAAT SE Organträgerin KWS Services Deutschland GmbH Organgesellschaft (1) KWS SAAT SE mit Sitz in Einbeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Mehr

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich

P F L E G E V E R T R A G. über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich P F L E G E V E R T R A G über pflegerische Dienste und Versorgung im häuslichen Bereich Zwischen der Kirchlichen Sozialstation Nördlicher Breisgau e.v. im Folgenden Sozialstation genannt, vertreten durch

Mehr

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten

Mehr

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:

Vertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen: Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen

Mehr

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen

Untermietvertrag. vom TT.MM.JJJJ. zwischen Untermietvertrag vom TT.MM.JJJJ zwischen Max Mustermann Musterstraße 22, 40000 Musterstadt, Umsatzsteuer-ID / Steuernummer - nachfolgend Untervermieter genannt - und Peter Mustermann Musterstraße 33, 4000

Mehr

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GK

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GK GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG GK ZWISCHEN: (1) Globale-Kommunikation, Terofalstrasse 103, 80689 München, Deutschland (2) Lieferant Es wird Folgendes vereinbart: PRÄAMBEL (A) (B) (C) Die Parteien führen Gespräche

Mehr

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE

RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE RAHMENVERTRAG ÜBER INGENIEUR- UND KONSTRUKTIONSAUFTRÄGE zwischen Dienstleister......... - nachfolgend Auftragnehmer genannt - und BuL Systeme GmbH Eglimarstr. 2 D-44379 Dortmund nachfolgend Auftraggeber

Mehr

Auftrag für die Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters nach Art. 27 DSGVO

Auftrag für die Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters nach Art. 27 DSGVO e-comtrust international ag Zugerstrasse 76B CH-6340 Baar Tel: ++41 +41 727 00 70 www.e-comtrust.ch faessler@fsdz.ch Auftrag für die Bestellung eines EU-Datenschutz-Vertreters nach Art. 27 DSGVO Die Unterzeichnenden

Mehr

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr. ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen

Mehr

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis Beratungsvertrag zwischen (Muster) - nachfolgend Auftraggeber genannt - und - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis 1 Vertragsgegenstand 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Vergütung 4 Aufwendungsersatz

Mehr

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil:

Ferienwohnung Pittermann Peter Simons Gravinsel Wesel Tel.: (Büro) Mobil: Peter Simons Gravinsel 1 46487 Wesel Tel.: 0201 319 72 18 (Büro) Mobil: 0178 26 58 58 1 Mietvertrag über die Anmietung der Ferienwohnung Pittermann im Vormann-Stuhr-Weg 25, 26553 Dornumersiel vom... bis...

Mehr

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH

Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung LaserTeck GmbH zwischen LaserTeck GmbH Notzinger Str. 34 73230 Kirchheim/Teck nachfolgend LaserTeck GmbH und dem Kunden, der bei LaserTeck GmbH anfragt,

Mehr

Muster Kaufvertrag bewegliche Sachen (ohne Konsumkreditgesetz) Zur Verwendung von Vertragsmustern:

Muster Kaufvertrag bewegliche Sachen (ohne Konsumkreditgesetz) Zur Verwendung von Vertragsmustern: Muster Kaufvertrag bewegliche Sachen (ohne Konsumkreditgesetz) Zur Verwendung von Vertragsmustern: Dieser Vertragsmuster wurde mit grösster Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit

Mehr

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und

zwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen

Mehr

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen

Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Dienstleistungen Elektro- und Telematikinstallationen ISO 9001/14001 Gültig ab 01. November 2008 / Ausgabe 23. Januar 2015 Steiner Energie AG Industriestrasse 1 Postfach

Mehr

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen

Norddeutscher Rundfunk. Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Norddeutscher Rundfunk Besondere Vertragsbedingungen Rahmenvertrag Designdienstleistungen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungen des Auftragnehmers... 1 2 Vertragsbestandteile und Geltungshierarchie... 1 3 Laufzeit...

Mehr

aus Hochwald zur Ableitung und Reinigung in den kantonalen Anlagen.

aus Hochwald zur Ableitung und Reinigung in den kantonalen Anlagen. Vertrag über die Ableitung der Abwässer der Einwohnergemeinde Hochwald und deren Reinigung in den basellandschaftlichen Abwasserreinigungsanlagen Birs und Birs (ARA Birs und ARA Birs ) Der Kanton Basel-Landschaft,

Mehr

Weiterleitungsvertrag

Weiterleitungsvertrag Zur Durchführung der Maßnahme (genaue Bezeichnung der Maßnahme) wird zwischen - nachfolgend Zuwendungsempfänger genannt und - nachfolgend Dritter genannt folgender geschlossen: Weiterleitungsvertrag 1

Mehr